Änderungsantrag FW: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung)
| Vorlage: | 2014/0211 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 18.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0211 3 öffentlich Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) Ergänzend zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird beantragt: A. Der in der vorgesehenen Satzung § 7 Abs. 3 a - wird wie folgt geändert: Altpapier kann AUCH in speziell dafür bereitgestellten Tonnen (städtisch bzw. privatwirtschaftlich) eingegeben werden. Eine solche Tonne kann zum bestehenden System FREIWILLIG beantragt werden. B. In der vorgesehenen Satzung wird „Altpapierbehälter“ durch „freiwilligen Altpapierbehälter“ ersetzt. Bereits in der Vergangenheit haben die Freien Wähler darauf hingewiesen, dass sie das bestehende Abfallsystem als (rechtlich) ausreichend betrachten. Da mit unzähligen Befreiungsanträgen bei der Einführung einer städtischen Papiertonne zu rechnen ist und damit mit unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen, halten wir Freien Wähler einzig die Einführung eines FREIWILLIGEN zusätzlichen (städtischen oder auch privatwirtschaftlichen) Altpapierbehälters für sinnvoll, um wirtschaftlichen Schaden von der Stadt fern zu halten. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Oktober 2014 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 18.10.2014 eingegangen: 18.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0211 3 öffentlich Dez. 5 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) - Kurzfassung - Eine gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstoff- tonne widerspricht den umweltpolitischen Zielen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreis- laufwirtschaftsgesetzes und damit dem diese umsetzenden Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2013. Dies ist Ergebnis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung und wurde, auch auf Anfrage aus dem Gemeinderat, mehrfach vom Fachministerium ebenso ausgeführt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein x ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein x ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 17. Dezember 2013 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe grundsätzlich der Neustruktu- rierung der Wertstofferfassung zugestimmt. Mit der Vorlage der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermei- dung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) werden auf Grundlage des Beschlusses vom 17. Dezember 2013 notwendige Punkte konkretisiert. In der Vorlage der Verwaltung zu TOP 3 sind in der Anlage 4 (Fortschrittsbericht) noch einmal die wichtigsten Dinge und die Entwicklung der letzten Monate in der Vorbereitung zur Umset- zung dargelegt. Insbesondere bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wird dargelegt, dass die wesentliche Kosteneinsparung durch verminderten Sortieraufwand erreicht wird. Elementare Grundlage hierfür ist, dass PPK künftig nicht mehr in der Wertstofftonne landet. Die Wertstofftonne weiterhin als satzungskonformes Erfassungsinstrument für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) zu belassen, würde dazu führen, dass nicht im erwarteten Maß die Men- gen aus der gemischten Wertstofftonne zurückgehen. Dies würde zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit führen gegenüber der betrachteten Situation, dass PPK künftig separat von den anderen Wertstoffen zu erfassen ist. Dennoch ist die städtische Papiertonne keine Zwangstonne, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe haben die Möglichkeit, die Vereinssammlungen, die städtischen Wertstoffstati- onen, rechtmäßige gewerbliche Sammlungen anstelle der städtischen Papiertonne zu nutzen. Schlussendluch muss nur sämtliches Papier aus der Wertstofftonne ferngehalten werden. Eine gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstoff- tonne widerspricht den umweltpolitischen Zielen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreis- laufwirtschaftsgesetzes und damit dem diese umsetzenden Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2013. Dies ist Ergebnis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung und wurde, auch auf Anfrage aus dem Gemeinderat, mehrfach vom Fachministerium ebenso ausgeführt. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.