Änderungsantrag FDP: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung)

Vorlage: 2014/0210
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 20.10.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • FDP-ÄAntrag Abfallentsorgungssatzung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 17. Oktober 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0210 3 öffentlich Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) 1. Die Beschlüsse des Gemeinderats vom 20.11.2012 sowie vom 17.12.2013 zur Einführung einer zusätzlichen städtischen blauen Tonne zur Papiersammlung werden aufgehoben. Die heutige Vorlagen der Verwaltung zu TOP 3 einschließlich der Anlagen werden abgelehnt. 2. Bei der Erfassung des Papiers als Wertstoff bleibt es bei dem bewährten „Karlsruher System“. a. Die bevorzugte Verwertung erfolgt über Straßensammlungen der Vereine, Schulen u. a. sowie über Papiercontainer, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt und gut erreichbar sind. i. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für diesen hochwertigen Verwertungsweg mittels einer gesonderten Werbekampagne zu werben. ii. Das Amt für Abfallwirtschaft wird angewiesen, diesen Verwertungsweg in allen Stadtteilen intensiv zu unterstützen und dem Gemeinderat vom Erfolg seiner Bemühungen im Jahresabstand zu berichten. b. Es steht den Haushalten und Gewerbebetrieben weiterhin frei, sich bei der Entsorgung der Papierabfälle Dritter zu bedienen. c. Im Übrigen erfolgt die Verwertung insbesondere von Abfallpapier minderer Güte wie bisher in der roten Tonne. 1. Ursprünglich war es das von der Stadtverwaltung ausdrücklich formulierte Ziel, mit der städtischen Papiertonne das private gewerbliche Sammeln zu untersagen. Dieses Ziel hat man jetzt aufgegeben. Das private Gewerbe kann weiter arbeiten. 2. Außerdem formulierte die Stadtverwaltung das Ziel, dass man nur in ganz speziellen Fällen von dieser Papiertonne befreit werden könnte. (Deshalb der Begriff Zwangstonne.) Auch dieses Ziel hat man jetzt aufgegeben. Alle können jetzt befreit werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 3. Die dritte ursprüngliche Idee war, entstehende Mehrkosten dadurch aufzufangen, dass die Wertstofftonne nur jede 4. Woche entleert werden soll. Dieses Ziel hat man jetzt ebenfalls aufgegeben. Die Wertstofftonne soll auch in Zukunft jede zweite Woche entleert werden. Nachdem die Stadtverwaltung also ihre eigenen Ziele, die sie mit der Einführung einer Zwangstonne verfolgt hat, Schritt für Schritt selbst eingesammelt hat, gibt es nur eine logische Folge: nämlich ohne Abstriche zurückzukehren zu dem bewährten Karlsruher Sammelsystem, das von der Bevölkerung angenommen wird und gute Ergebnisse bei geringen Kosten bringt. Eine – in obigem Antrag vorgeschlagene - intensive Bewerbung und Unterstützung der sortenreinen Papiersammlungen wird zu einer weiteren Erhöhung der Sammelergebnisse führen. Mit der jetzigen Vorlage bleibt die Stadt bei ihrem geordneten Rückzug leider auf halbem Weg stehen. Eine vierte Tonne einzuführen, ist schlicht nicht notwendig und wird zu Mehrkosten und zusätzlicher Bürokratie führen. Stadtverwaltung und Gemeinderat müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Karlsruher Bevölkerung die zusätzliche Tonne wie kaum ein anderes Projekt der Stadtverwaltung in den letzten Jahren einhellig ablehnt. Auf diesen klar formulierten Willen der Bürgerschaft sollten Stadtverwaltung und Gemeinderat auch außerhalb von Wahlzeiten hören. unterzeichnet von: Thomas H. Hock Tom Høyem Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Oktober 2014

  • Stellungnahme FDP TOP 3
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungs- antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 17.10.2014 eingegangen: 17.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0210 3 öffentlich Dez. 5 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) - Kurzfassung - Eine gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstoff- tonne widerspricht den umweltpolitischen Zielen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreis- laufwirtschaftsgesetzes und damit dem diese umsetzenden Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2013. Dies ist Ergebnis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung und wurde, auch auf Anfrage aus dem Gemeinderat, mehrfach vom Fachministerium ebenso ausgeführt. Die eingebrachte Vorlage der Verwaltung entspricht der konsequenten Abarbeitung der konkre- ten Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses vom 17. Dezember 2013. Die Verwaltung empfiehlt, den Antragspunkt 1 des Antrages abzulehnen. Die Verwaltung erwartet, dass das unter Antragespunkt 2 vorgeschlagene Szenario aus ökono- mischer Sicht zu Mehrkosten führt und ökologisch keinen Mehrwert bringt. Die Unterstützung der Vereine und die Entsorgungsmöglichkeit über Dritte werden bereits um- gesetzt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antragspunkt 2 des Antrages abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 17. Dezember 2013 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe grundsätzlich der Neustruktu- rierung der Wertstofferfassung zugestimmt. Mit der Vorlage der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermei- dung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) werden auf Grundlage des Beschlusses vom 17. Dezember 2013 notwendige Punkte konkretisiert. In der Vorlage der Verwaltung zu TOP 3 sind in der Anlage 4 (Fortschrittsbericht) noch einmal die wichtigsten Dinge und die Entwicklung der letzten Monate in der Vorbereitung zur Umset- zung dargelegt. Eine gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstoff- tonne widerspricht den umweltpolitischen Zielen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreis- laufwirtschaftsgesetzes und damit dem diese umsetzenden Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2013. Dies ist Ergebnis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung und wurde, auch auf Anfrage aus dem Gemeinderat, mehrfach vom Fachministerium ebenso ausgeführt. Die eingebrachte Vorlage der Verwaltung entspricht der konsequenten Abarbeitung der konkre- ten Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses vom 17. Dezember 2013. Die Verwaltung empfiehlt, den Antragspunkt 1 des Antrages abzulehnen. Unter dem Stichwort "Neustrukturierung der Wertstofferfassung" hat die Verwaltung ein Kon- zept vorgelegt, die seit Jahren praktizierte Erfassung von Wertstoffen in Karlsruhe aus ökologi- scher und ökonomischer Sicht zu optimieren. Dies entspricht auch voll und ganz den umweltpo- litischen Zielen in Deutschland. Das im Antrag (Antragspunkt 2) vorgeschlagene alternative Konzept erreicht nicht die gleichen ökologischen und ökonomischen Ziele wie die im Konzept der Verwaltung dargestellten. Ein weiteres Zulassen von Altpapier in der Wertstofftonne führt nachgewiesenermaßen zu hö- heren zu sortierenden Mengen und damit zu höheren Kosten. Eine zusätzliche Fraktion (hier Altpapier) im Wertstoffgemisch behindert eine optimale Sortierung der andern Fraktionen hin- sichtlich Ausbeute und Qualität. Dies trifft insbesondere auf die kleinteiligen Papieranteile zu. Das Aufstellen zusätzlicher Papiercontainer im gesamten Stadtgebiet (bei freier Zugänglichkeit) wird für die Stadt schwerlich zu gestalten sein und zu höheren Kosten führen, auch ist eine schlechtere Qualität des Inhalts in den Papiercontainern zu befürchten. Sollten tatsächlich für die gesamten Altpapiermengen, die bisher in der Wertstofftonne erfasst sind (nämlich ca. 15.000 t pro Jahr) künftig frei zugängliche Papiercontainer bereitgestellt wer- den, so wäre eine Vielzahl von öffentlichen Flächen zum Aufstellen der Container zu finden. Bei gleicher Größe wie die derzeitigen Container zur Erfassung von Alttextilien (Nutzvolumen ca. 2 m³) und bei 14-täglicher Leerung kann davon ausgegangen werden, dass ca. 3.000-5.000 Stell- plätze gefunden werden müssten. Dazu müssten die entsprechenden Flächen gefunden und ausgewiesen werden. Bei freier Zugänglichkeit der Container ist auch davon auszugehen, dass neben Altpapier andere Stoffe unkontrolliert und anonym entsorgt werden, was zu entsprechenden Qualitätsminderun- gen und damit Mehrkosten bzw. Mindererlösen führen wird. Weiterhin werden zusätzliche Kos- ten für die zusätzliche Logistik bei der Entleerung der Papiercontainer entstehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die im Antrag enthaltenen Vorschläge zur Unterstützung der Vereine und zur Beibehaltung der Möglichkeit, Papier über Dritte zu entsorgen, werden bereits erfüllt. Selbst bei Beibehaltung des Abfuhrrhythmus für die Wertstofftonne alle 14 Tage wird eine Kos- teneinsparung erreicht. Dies insbesondere aufgrund der deutlichen Reduzierung der Sortierkos- ten. Die sortenreine Papiererfassung ist unstrittig aus ökologischer Sicht jeder gemischten Erfassung vorzuziehen. Diese sollte darum auch vollständig und flächendeckend erfolgen. Die Verwaltung erwartet, dass das unter Antragespunkt 2 vorgeschlagene Szenario aus ökono- mischer Sicht zu Mehrkosten führt und ökologisch keinen Mehrwert bringt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antragspunkt 2 des Antrages abzulehnen.