Änderungsantrag CDU: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung)
| Vorlage: | 2014/0203 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Hermann Brenk (CDU) Stadtrat Jan Döring (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Dr. Rahsan Dogan (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16. Oktober 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0203 3 öffentlich Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) Die CDU-Fraktion beantragt: 1. In der vorgelegten Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung werden gestrichen: § 2 Abs. 3 Ziffer 2, § 3 Abs. 3 Ziffer 4, § 6 Abs. 7 Ziffer 4, § 7 Abs. 3, § 7 Abs. 3 a), § 10 Abs. 1 a, § 10 Abs. 2 Ziffer 4, § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 17 Ziffer 16, § 19 Abs. 1 Ziffer 5 2. Das Einsammeln und Befördern der Wertstoffe Papier, Pappe und Kartonagen erfolgt durch ein privates Unternehmen, sofern sichergestellt ist, dass die Auswahl des Unternehmens vergaberechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung wird entsprechend angepasst. Sachverhalt/Begründung: Zu Antragspunkt 1: Ziel des Antragspunktes ist es, die gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstofftonne zum 01.01.15 unverändert fortzuführen. Zu Antragspunkt 2: Im Falle einer Einführung der Zwangstonne für Altpapier ist die Sammlung und Beförderung der Wertstoffe Papier, Pappen und Kartonagen durch ein Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Privatunternehmen günstiger, als wenn diese Tätigkeit durch das AfA ausgeführt wird. Bei der öffentlichen Ausschreibung muss sichergestellt werden, dass durch übliche Vertragsbedingungen die zuverlässige Tätigkeit des Privatunternehmens gewährleistet wird. Selbstverständlich darf der Übergang der Sammlung auf ein privates Entsorgungsunternehmen nicht zu Personalentlassungen bei der Stadtverwaltung im Amt für Abfallwirtschaft führen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Hermann Brenk Jan Döring Thorsten Ehlgötz Dr. Klaus Heilgeist Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Sven Maier Dr. Thomas Müller Dr. Rahsan Dogan Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. Oktober 2014
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 16.10.2014 eingegangen: 16.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0203 3 öffentlich Dez.5 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) - Kurzfassung - Eine gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstoff- tonne widerspricht dem Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2013 und entspricht nicht den umweltpolitischen Zielen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschafts- gesetzes. Dies ist Ergebnis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung und wurde, auch auf An- frage aus dem Gemeinderat, mehrfach vom Fachministerium ebenso ausgeführt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antragspunkt 1 des Antrages abzulehnen. Die Stadt Karlsruhe ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit für die Einsammlung der Abfälle zuständig und trägt hierfür die Verantwortung. Sie erfüllt über das Amt für Abfallwirtschaft seit Jahrzehnten diese Aufgabe mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Die Sammlung ist ein Kernbereich im Amt für Abfallwirtschaft im Vergleich zu anderen Aufga- benerfüllungen, wie z.B. Verbrennung von Restabfällen, der Verwertung von Bioabfällen oder der Sortierung und Verwertung von Wertstoffen. Nach der Einführungsphase ist die Beauftragung eines privaten Unternehmens zwar möglich, aber aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt, den Antragspunkt 2 des Antrages abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 17. Dezember 2013 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe grundsätzlich der Neustruktu- rierung der Wertstofferfassung zugestimmt. Mit der Vorlage der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermei- dung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) werden auf Grundlage des Beschlusses vom 17. Dezember 2013 notwendige Punkte konkretisiert. In der Vorlage der Verwaltung zu TOP 3 sind in der Anlage 4 (Fortschrittsbericht) noch einmal die wichtigsten Dinge und die Entwicklung der letzten Monate in der Vorbereitung zur Umset- zung dargelegt. Eine gemeinsame Erfassung von PPK und sonstigen Wertstoffen in der bestehenden Wertstoff- tonne widerspricht dem Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2013 und entspricht nicht den umweltpolitischen Zielen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschafts- gesetzes. Dies ist Ergebnis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung und wurde, auch auf An- frage aus dem Gemeinderat, mehrfach vom Fachministerium ebenso ausgeführt. Die Verwaltung empfiehlt Antragspunkt 1 des Antrages abzulehnen. Mit der Einführung einer städtischen Papiertonne wird ein weiteres Instrument zur Verfügung gestellt, um die vollständige, separate und flächendeckenden Erfassung von PPK zu erreichen. Mit der Möglichkeit zur Befreiung von der Papiertonne stellt diese damit auch keine Zwangs- tonne dar. Es ist die gleiche Vorgehensweise wie bei der Befreiung zur Bioabfalltonne vorgese- hen. Auch hier können sich Bürgerinnen und Bürger von der Tonne befreien lassen, wenn über alternative Wege (dort: Eigenkompostierung) die ordnungsgemäße Verwertung dargelegt wer- den kann. In der Einführungsphase wird es hinsichtlich der zu entleerenden Behälter und der einzusam- melnden Mengen in den ersten Monaten ständige Veränderungen geben, die sich unmittelbar auf sich verändernde Logistik auswirken. Die Verwaltung hat dies bereits zu den weiteren An- trägen aus dem Gemeinderat entsprechend ausgeführt. Die Beauftragung eines privaten Unternehmens über die Sammelleistung nach erfolgter Aus- schreibung ist für die ersten Monate kaum möglich, da diese - wie oben ausgeführt - stetigen Veränderungen unterliegt und damit keine exakte Leistungsbeschreibung zulässt. Nach der Einführungsphase ist die Beauftragung eines privaten Unternehmens zwar möglich, aber aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Die Sammlung ist ein Kernbereich im Amt für Abfallwirtschaft im Vergleich zu anderen Aufga- benerfüllungen, wie z.B. Verbrennung von Restabfällen, der Verwertung von Bioabfällen oder der Sortierung und Verwertung von Wertstoffen. Aus Sicht des Fachamtes ist es bei der Gestaltung der kommunalen Abfallwirtschaft wichtig, dass überall dort, wo unmittelbare Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern bestehen, dies mit eigenen operativen Strukturen umgesetzt wird. Dies gilt damit für die öffentlich-rechtlichen Sammlungen und die Annahme an den Wertstoffs- tationen unmittelbar. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei den nachgeschalteten Schritten zur weiteren Entsorgung der Abfälle ist es dagegen sinnvoll, sich Anlagen und Leistungen Dritter zu bedienen. Hierzu gehören z.B. Sortieranlagen, Bahn- transporte, Müllverbrennungsanlagen, Papierfabriken, Müllverbrennungsanlagen, Schrottver- wertungen, Spanplattenwerke, Vergärungsanlagen, Elektronikschrottverwertungen u.a. Diese Zuordnung der Aufgabenerfüllung praktiziert die Stadt Karlsruhe seit vielen Jahren erfolg- reich. Der Kernbereich der Sammlung in der Abfallwirtschaft (und der Leistung bei Straßenreinigung und Winterdienst) sollte weiterhin mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen und Maschi- nen beim Amt für Abfallwirtschaft bleiben. Die Stadt Karlsruhe ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit für die Einsammlung der Abfälle zuständig und trägt hierfür die Verantwortung. Sie erfüllt über das Amt für Abfallwirtschaft seit Jahrzehnten diese Aufgabe mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe haben großes Vertrauen in eine freundliche, leistungsfähige und kundenorientierte Müllabfuhr, auch wenn die gleichen Leistungen durch private Unternehmen erbracht werden könnten. Sollte die Einsammlung für diesen Gegenstand an ein privates Unternehmen vergeben werden, ist zu berücksichtigen, dass durch die Straffung der Logistik bei der Einsammlung für die ver- bleibende Wertstofftonne ein Überhang an Personal und Fahrzeugen im Amt für Abfallwirt- schaft entstehen wird, der sozialverträglich abgebaut werden müsste. Sollte eine öffentliche Ausschreibung für die Einsammlungsleistung der Papiertonne durchge- führt werden, müsste dies EU-weit erfolgen. Ein exaktes Leistungsverzeichnis kann frühestens im Juli 2015 aufgestellt werden. Die Durchführung der Ausschreibung und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat benötigen ca. 6 Monate, sodass realistischerweise erst zum 01.01.2016 ein privates Unternehmen die Leistung erbringen könnte. Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung auch Antragspunkt 2 des Antrages abzu- lehnen.