Aktuelle Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe

Vorlage: 2014/0201
Art: Anfrage
Datum: 15.10.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2014

    TOP: 30.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • AfD-Aktuelle Situation Flüchtlinge
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 21.09.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0201 30.2 öffentlich Flüchtlinge in Karlsruhe: Aktuelle Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe Wir möchten auch in Zukunft politisch verfolgten und Kriegsflüchtlingen bei uns Asyl gewähren. Dazu ist es notwendig, die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme von Flüchtlingen zu erhalten und zu fördern. In den letzten Wochen wurden Flüchtlinge ad- hoc auf verschiedene öffentliche und nicht-öffentliche Gebäude im ganzen Stadtgebiet verteilt, ohne dass die Bürger darüber im Vorfeld unterrichtet wurden und ohne dass ihre gewählten Vertreter im Gemeinderat darüber beschließen durften. Zudem wird in- teressierten Bürgern nicht erlaubt, die zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Einrich- tungen zu besuchen. All dies sind Maßnahmen, die das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung untergraben und die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme zukünf- tiger Flüchtlinge über kurz oder lang zerstören. - Welche Gesetze oder Verordnungen haben die Unterbringung der großen Zahl von Flüchtlingen außerhalb der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA, an der Durla- cher Allee) in Gebäuden, die in der ganzen Stadt verteilt sind, ermöglicht, ohne dass es zuvor einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gegeben hätte, wie er z. B. in Meß- stetten und Heidelberg offensichtlich erforderlich war? - Wie lange soll diese Art der über die ganze Stadt verteilten Unterbringung noch Be- stand haben? - Besteht die Vereinbarung, dass Karlsruhe als Standort der LEA keine weiteren Asylbe- werberheime zur Verfügung stellen muss, nicht mehr? - Wie war es möglich, dass eine wegen Hygienemängeln geschlossene Unterkunft (im Rheinhafen) noch am selben Tag wieder geöffnet wurde? - Welche Art von Erlaubnis oder Genehmigung brauchen Anwohner, um sich in den Einrichtungen selbst ein Bild von der menschenwürdigen Unterbringung der Flüchtlinge machen zu können? - Gibt es eine zentrale Stelle, wo hilfsbereite Bürger Kleider oder Spielsachen für die Flüchtlinge abgeben können? Falls nicht, an welchen Stellen sollen bevorzugt Kinder-, an welchen bevorzugt Erwachsenenartikel abgegeben werden? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ - Unter den gegenwärtig in Karlsruhe untergebrachten Asyl-Bewerbern sind offensicht- lich auch große Gruppen, die aus relativ sicheren Ländern wie z.B. Tunesien stammen. Wie hoch ist dagegen der Anteil der Leute aus Kriegsgebieten wie Syrien und Irak, die unsere Hilfe dringend benötigen? - Was kann getan werden, um Mitglieder verfeindeter Volks- und Religionsgruppen ge- trennt unterzubringen, damit sich die Flüchtlinge in ihrer Unterkunft nicht latent bedroht fühlen? unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten 16. Oktober 2014

  • Stellungnahme TOP 30.2
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 21.09.2014 eingegangen: 23.09.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0201 30.2 öffentlich Dez. 3 Aktuelle Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe 1. Welche Gesetze oder Verordnungen haben die Unterbringung der großen Zahl von Flüchtlingen außerhalb der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA, an der Durla- cher Allee) in Gebäuden, die in der ganzen Stadt verteilt sind, ermöglicht, ohne dass es zuvor einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gegeben hätte, wie er z. B. in Meßstetten und Heidelberg offensichtlich erforderlich war? Nach der Durchführungsverordnung zum Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Stadtkreis Karls- ruhe von der Zuteilung von Personen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 FlüAG an die unteren Aufnahmebehörden ausgenommen, solange sich auf dessen Gebiet die Landeserstaufnah- meeinrichtung für Flüchtlinge befindet. Damit ist einerseits die Stadt Karlsruhe nicht zuständig für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, duldet aber andererseits die Erstauf- nahme und Unterbringung der Flüchtlinge auf dem Stadtgebiet Karlsruhe durch das Regie- rungspräsidium Karlsruhe. Dies bezieht sich auf die zentrale Landeserstaufnahmeeinrichtung und die dazu gehörenden Unterkünfte auf dem Stadtgebiet. In Meßstetten hatte sich der dortige Gemeinderat in Bezug auf die dort einzurichtende Erstaufnahmeeinrichtung mit bau- rechtlichen Fragen auseinandergesetzt. 2. Wie lange soll diese Art der über die ganze Stadt verteilten Unterbringung noch Be- stand haben? Das Regierungspräsidium hat zur Sicherstellung der Flüchtlingsaufnahme und der Vermeidung von Obdachlosigkeit zwischen Juli bis September Notquartiere eingerichtet, die sukzessive abgebaut wurden. Es besteht Konsens zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadtver- waltung, dass die Flüchtlingsaufnahme dauerhaft ohne Notquartiere in der Stadt Karlsruhe erfolgen muss. Im Hinblick darauf bemüht sich die Landesregierung um die Schaffung von insgesamt vier Erstaufnahmeeinrichtungen in allen vier Regierungsbezirken. 3. Besteht die Vereinbarung, dass Karlsruhe als Standort der LEA keine weiteren Asyl- bewerberheime zur Verfügung stellen muss, nicht mehr? Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Seite 2 4. Wie war es möglich, dass eine wegen Hygienemängeln geschlossene Unterkunft (im Rheinhafen) noch am selben Tag wieder geöffnet wurde? Dazu liegen der Stadtverwaltung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Art von Erlaubnis oder Genehmigung brauchen Anwohner, um sich in den Einrichtungen selbst ein Bild von der menschenwürdigen Unterbringung der Flücht- linge machen zu können? Da in Bezug auf die Flüchtlingsunterbringung die Zuständigkeit und damit das Hausrecht beim Regierungspräsidium liegt, werden etwaige Anfragen zum Zwecke des Besuches von Unterkünften vom Regierungspräsidium entgegengenommen. 6. Gibt es eine zentrale Stelle, wo hilfsbereite Bürger Kleidung oder Spielsachen für die Flüchtlinge abgeben können? Falls nicht, an welchen Stellen sollen bevorzugt Kinder- an welchen bevorzugt Erwachsenenartikel abgegeben werden? Aufgrund der logistischen Probleme hat sich in der Stadt Karlsruhe eine ehrenamtliche Initiati- ve gebildet, die Spenden entgegennimmt und verteilt. Da der Bedarf in den einzelnen Unter- künften teilweise täglich wechselt, eruieren Ehrenamtliche den Bedarf in den Unterkünften. Die Flüchtlingshilfe Karlsruhe ist unter info@fluechtlingshilfe-karlsruhe.de zu erreichen (siehe auch http://www.fluechtlingshilfe- karlsruhe.de/index.html). 7. Unter den gegenwärtig in Karlsruhe untergebrachten Asylbewerbern sind offensicht- lich auch große Gruppen, die aus relativ sicheren Ländern wie z. B. Tunesien stam- men. Wie hoch ist dagegen der Anteil der Leute aus Kriegsgebieten wie Syrien und Irak, die unsere Hilfe dringend brauchen? Aus der beigefügten Übersicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe kann der gegenwärtige Zugang von Flüchtlingen nach Nationalität aufgeschlüsselt entnommen werden. 8. Was kann getan werden, um Mitglieder verfeindeter Volks- und Religionsgruppen getrennt unterzubringen, damit sich die Flüchtlinge in ihrer Unterkunft nicht latent bedroht fühlen? Nach Auskunft des Regierungspräsidiums steuert ein Mitarbeiter die Belegung in der LEA und in den dezentralen Unterkünften, so dass das Konfliktrisiko zwischen potentiell verfeindeten Volks- und Religionsgruppen minimiert wird. Sofern dennoch Probleme oder Konflikte zwi- schen den Menschen auftreten, wird darauf ad hoc reagiert.

  • Anlage Stellungnahme 30.2
    Extrahierter Text

    Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 8- Landesaufnahmeeinrichtung Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Statistik über Asylsuchende, die in Baden-Württemberg verbleiben: Zugangsdatum LASt vom01.01.2014 bis30.09.2014 Staatsangehörigkeit % Afghanistan 2,71 Algerien 1,94 China 0,60 Gambia 9,32 Georgien 2,27 Irak 2,07 Iran 0,98 Kamerun 1,28 Mazedonien 6,41 Nigeria 3,92 Pakistan 4,29 Russische Föderation 1,16 Syrien 23,97 Togo 0,82 Kosovo 4,73 Serbien 12,88 Indien 1,36 Sri Lanka 0,85 Türkei 1,00 Bosnien und Herzegowina 5,39 Eritrea 6,17 Kroatien 0,02 Staatsangehörigkeit o. Bezeich- nung 0,65 Albanien 0,82 sonst. asiatische Staaten 0,10 Ägypten 0,02 Korea Dem. Volksrep. 0,17 Somalia 1,97 unbekannt 0,03 Ungeklärt 1,00 -2- Sudan 0,04 Marokko 0,07 Spanien 0,02 Staatenlos 0,26 Libyen 0,05 Libanon 0,04 ehemaliges Jugoslawien 0,01 Mali 0,02 Kongo Dem. Republik 0,02 Tschad 0,01 Kongo (Republik) 0,01 Armenien 0,02 Mexiko 0,01 Ukraine 0,13 Angola 0,01 Liberia 0,01 Niger 0,01 Äthiopien 0,02 Gabun 0,01 Ghana 0,01 Tunesien 0,02 sonst. afrikanische Staaten 0,01 Montenegro 0,08 Unbekanntes Ausland 0,04 Komoren 0,01 Korea Republik 0,01 Italien 0,01 Senegal 0,02 Ruanda 0,01 Vereinigte Arab. Emirate 0,01 Philippinen 0,01 Mongolei 0,02 Kambodscha 0,01 Burkina Faso 0,01 Vietnam 0,02 USA 0,01 Guinea-Bissau 0,01 Jordanien 0,01 Aserbaidschan 0,01 Benin 0,01 Polen 0,01 Summe Zugänge 100,00

  • Protokoll TOP 30.2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 30.2 der Tagesordnung: Aktuelle Situation der Flüchtlinge in Karlsruhe Anfrage der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 21. Sep- tember 2014 Vorlage: 2014/0201 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30.2 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. November 2014