Änderungsantrag FW: Neues Fußballstadion im Wildpark
| Vorlage: | 2014/0199 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hagsfeld |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 13.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0199 6 öffentlich Neues Fußballstadion im Wildpark Ergänzend zur Beschlussvorlage – beschließt der Gemeinderat: A. Der Verwaltung den Auftrag zu geben, zeitnah eine weiträumige verkehrliche Anbindung des Wildparkstadions zu prüfen. B. Beihilfemaßnahmen zugunsten von Profifußballvereinen nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV müssen bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Ist dies bereits im Fall „Wildpark“ geschehen bzw. vorgesehen? 1. Wenn JA - wie lautet die Antwort der EU-Kommission? Mit Ergänzungsantrag vom 13. Dezember 2013 – forderten wir Freien Wähler unter anderem, die weiträumige verkehrliche Anbindung des Wildparkstadions langfristig in Auge zu fassen, da der Umbau oder Neubau des Wildparkstadions an seiner bisherigen Stelle nicht die mangelnde Infrastruktur am Adenauerring beseitigt. Angeregt wurde die Anbindung des Wildparkstadions an den Autobahnanschluss Nord zu überprüfen. Dies ist bisher noch nicht geschehen! unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15.10.2014 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 13.10.2014 eingegangen: 13.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0199 6 öffentlich Dez. 6 Neues Fußballstadion im Wildpark - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung von Punkt A. Die Antwort auf Punkt B. ist im Erläuterungstext enthalten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Der Verwaltung den Auftrag zu geben, zeitnah eine weiträumige verkehrliche An- bindung des Wildparkstadions zu prüfen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes, das in der kleinen Kommission und der Bürgerinformation im Juli von Herrn Prof. Dr.-Ing. Riel näher erläutert wurde, ist die weiträumige verkehrliche An- bindung des Wildparkstadions geprüft worden. Dies auch im Bezug auf den Autobahnanschluss Nord. Mit dem Bau der Südumfahrung Hagsfeld käme auch der Anschlussstelle Karlsruhe Nord eine wesentlich größere Bedeutung zu. Es besteht natürlich nach wie vor auch die Möglichkeit, die Zufahrt von Süden über die Autobahnanschlussstelle Karlsruhe Durlach zu nutzen. Um die mit dem Pkw anreisenden Zuschauer, ob Gäste- oder Heimfans, in Richtung der freien Parkplatzkapazitäten zu leiten, ist eine rechtzeitige Information durch das Parkleitsystem not- wendig, unabhängig von welchem Autobahnanschluss diese abgefahren sind. Dies erfolgt durch einen Ausbau des Parkleitsystems, ausgehend von allen Einfahrtskorridoren der Anreisen- den. Dies ist eine fundamentale Voraussetzung für einen funktionierenden Verkehrsablauf im Spielfall. Auf den Informationstafeln sollen dabei die noch freien Kapazitäten innerhalb der ein- zelnen Bereiche sowie die fußläufigen Entfernungen zwischen Parkhaus und Stadion angezeigt werden. Eine solche Konzeption sorgt vor allem nach dem Spiel für weniger Probleme bei der Leistungsfähigkeit des Gesamtstraßennetzes der Stadt Karlsruhe, da die Zuschauer nicht alle gleichzeitig an ihrem Pkw ankommen und sich so die Verkehrsspitze nach dem Spiel verteilt. B. Beihilfemaßnahmen zugunsten von Profifußballvereinen nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV müssen bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Ist dies bereits im Fall „Wildpark“ geschehen bzw. vorgesehen? Wenn JA - wie lautet die Antwort der EU-Kommission? Die Stadt Karlsruhe ist weder in der Gesamtkonzeption des Projektes noch bei der Aushand- lung der Konditionen des Pachtvertrages mit dem Hauptnutzer KSC völlig frei in ihrer Ver- handlungsposition. Sie muss unter anderem die Vorgaben des Europäischen Beihilferechts beachten. Zu den Kriterien, die für die EU-Kommission im Rahmen eines Notifizierungsver- fahrens von Bedeutung sind, zählen u. a. die folgenden: - Können auch Dritte in bestimmtem Umfang die Sportinfrastruktur nutzen? - Ist das Stadion für Kulturveranstaltungen, Kongresse etc. nutzbar? - Ist die vorhandene Infrastruktur noch zeitgemäß? - Ist der Pachtzins angemessen? Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um Klarheit über das Prozedere wie auch die Rahmenbedingungen eines möglichen Notifizie- rungsverfahrens durch die EU-Kommission zu erhalten, wurde ein externer Berater hinzugezo- gen, der bereits Erfahrung in diesem Bereich hat. Auch steht die Verwaltung in Kontakt mit Städten, deren Projekte bereits notifiziert wurden. Die in der Vorlage enthaltene Position der Stadt Karlsruhe ist anhand der bekannten Rahmenbedingungen entwickelt. Es ist beabsichtigt, nach der anstehenden Entscheidung des Gemeinderates in eine erste Kon- taktaufnahme mit der EU-Kommission zu treten.