Umtausch von Senioren-Führerscheinen gegen Karte ab 60
| Vorlage: | 2014/0197 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.11.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 09.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2014 2014/0197 19 öffentlich Umtausch von Senioren-Führerscheinen gegen Karte ab 60 Seit Jahren ist es möglich, dass Senioreren ihren Führerschein gegen die KVV- "Karte ab 60" einlösen können. Dazu haben wir Freien Wähler folgende Fragen: A. Seit wann gibt es diese Umtauschmöglichkeit, und wie viele Senioren haben bislang davon Gebrauch gemacht? B. Wo können Tauschwillige die Bedingungen für einen Führerscheineintausch gegen die Karte ab 60 einfach und schnell finden? C. Ist es richtig, dass mit der Rückgabe des Führerscheines neben einem kos- tenlosen Halbjahres-Abonnement automatisch ohne spezielle Hinwei- se zwangsweise ein Zweijahresabonnement mit erworben werden muss? D. Handelt es sich hier nach Ansicht der Verwaltung um einen Knebelungsver- trag? E. Inwiefern ist eine Bonitätsprüfung bei Bestellung von Abonnements notwen- dig, wenn der Kaufpreis ohnehin im Voraus bezahlt werden muss? F. Wie hoch ist der Kostenaufwand (eigenes Personal - Gebühren der Wirt- schaftsauskunftei) für solch eine Bonitätsprüfung? 1. Wie viele Prüfungen wurden seit Einführung vorgenommen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Freien Wähler erreichen immer wieder Klagen über einen offensichtlich fehlen- den deutlichen Verweis, dass mit dem Umtausch des Senioren-Führerscheines ge- gen eine Karte ab 60 neben dem kostenlosen Halbjahresabonnement auch ein Zwei- jahresvertrag zwangsgekoppelt ist. Eine Bonitätsprüfung bei im Voraus zu bezahlen- den Fahrpreisen erscheint uns Freien Wählern als unnötiger, Kosten treibender Auf- wand. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. November 2014 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 09.10.2014 eingegangen: 09.10.2014 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2014 2014/0197 19 öffentlich Dez. 1 Umtausch von Senioren-Führerscheinen gegen Karte ab 60 Seit Mitte 2007 gibt es die KVV-Aktion - "Aufs Auto verzichten - 6 Monate kostenlos fahren". A - Seit wann gibt es diese Umtauschmöglichkeit und wie viele Senioren haben bislang davon Gebrauch gemacht? Die KVV-Aktion "Aufs Auto verzichten - 6 Monate kostenlos fahren" gibt es seit Mitte 2007. Bisher haben insgesamt ca. 2.000 Bestands- bzw. Neukunden diese Aktion in Anspruch genommen. B - Wo können Tauschwillige die Bedingungen für einen Führerscheineintausch gegen die Karte ab 60 einfach und schnell finden? Die Informationen zur Aktion sind dem jeweils aktuellen Abo-Flyer des KVV zu entnehmen und lauten "Wenn Sie in Zukunft auf Ihr Auto verzichten wollen und Ihren Führerschein zu- rückgeben, erhalten Sie bei Bestellung eines Jahresabos Ihre Karte ab 60 die ersten 6 Monate kostenlos. Legen Sie bitte bei Bestellung einen entsprechenden Nachweis vor." C - Ist es richtig, dass mit der Rückgabe des Führerscheines neben einem kostenlosen Halbjahres-Abonnement automatisch ohne spezielle Hinweise zwangsweise ein Zwei- jahresabonnement mit erworben werden muss? Es handelt sich explizit nicht um ein kostenloses Halbjahres-Abonnement, sondern um eine Kundengewinnungsaktion bei der es einen 50 %-Rabatt auf ein normales KVV-Abo der Karte ab 60 im 1. Jahr gibt. Der Kunde schließt also ein reguläres Abo ab, dessen Konditionen über den KVV-Gemeinschaftstarif klar geregelt sind. Als "Aktionsbonus" werden dem Kunden die ersten 6 Monate das normalen Abos nicht berechnet. Dieses Abo ist unter Beachtung der tarif- lichen Regelungen jeden Monat kündbar, also bereits zum Ende des 1. Jahres. D - Handelt es sich hier nach Ansicht der Verwaltung um einen Knebelungsvertrag? Da der Kunde einen regulären Vertrag auf Basis des KVV-Gemeinschaftstarifs abschließt, handelt es sich nicht um einen Knebelvertrag, sondern um eine Jahreskarte, bei der die ersten 6 Monate kostenlos sind. Seite 2 E - In wiefern ist eine Bonitätsprüfung bei Bestellung von Abonnements notwendig, wenn der Kaufpreis ohnehin im Voraus bezahlt werden muss? Da es sich um einen regulären Vertrag auf Basis des KVV-Gemeinschaftstarifs handelt, wird gemäß der Tarifbestimmungen auch immer eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Diese Prü- fung wird bei allen Abonnement-Anträgen, unabhängig vom Produkt durchgeführt und dient der Einnahmensicherung, da der KVV durch Versand der Karte in eine Vorleistung tritt. Bestellt der Kunde die Karte ab 60 und wünscht die Barzahlung im Voraus bei Abholung, ent- fällt selbstverständlich die Bonitätsprüfung. Die Bonitätsprüfung stellt im Übrigen eine bundes- weit gängige Maßnahme zur Einnahmensicherung dar. F - Wie hoch ist der Kostenaufwand (eigenes Personal - Gebühren der Wirtschaftsaus- kunftei) für solch eine Bonitätsprüfung? Eine automatisiert durchgeführte Bonitätsprüfung kostet einmalig 0,69 Euro. Nur bei negativem Prüfungsergebnis schaltet sich der Sachbearbeiter ein und versucht gemeinsam mit dem Kun- den eine Alternative zum Abschluss eines Abonnements zu finden. F1- Wie viele Prüfungen wurden seit Einführung vorgenommen? Jeder Kundenantrag wird automatisiert geprüft.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. November 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Umtausch von Senioren-Führerscheinen gegen Karte ab 60 Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 9. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0197 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2015