Rathausfassade
| Vorlage: | 2014/0196 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.11.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 09.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2014 2014/0196 20 öffentlich Rathausfassade In einem Zeitungsartikel vom Samstag, 27.09.2014 war zu entnehmen, dass die Rat- hausfassade infolge der Tunnelbauarbeiten erneuert instand gesetzt werden muss. Baubürgermeister Obert wird darin sinngemäß zitiert: ...dass "wir damit (mit den nachträglichen Verschmutzungen) gerechnet haben...". Dazu haben wir Freien Wähler folgende Fragen: A. Was waren die ausschlaggebenden Gründe für eine Sanierung der Rathaus- fassade vor Abschluss der Tunnelbauarbeiten auf dem Marktplatz? B. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Fassaden-Schutzgerüst? C. Wie hoch sind die Kosten für die Fassaden-Nachbesserungen? D. Wann werden die oberirdischen Bauarbeiten auf dem Marktplatz beendet sein? E. Steht schon fest, welchen Belag die Oberflächen des Marktplatzes nach un- mittelbarer Beendigung der Bauarbeiten erhalten werden? F. Sind die Kosten für die nachfolgend genannten Gewerke in der Kostenermitt- lung für den GVFG-Antrag von 2004 mit Gesamtkosten von 496 Millionen enthalten: 1. für den Belag direkt nach Beendigung der Bauarbeiten auf dem Marktplatz ? 2. für die Schutzgerüste für Rathaus und Stadtkirche? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 3. für den Fußgängersteg vor der Pyramide? 4. für die Schutzzäune für Fußgänger rund um den Marktplatz? G. Kritische Stimmen äußern sich über die vorzeitige Fassadenrenovierung da- hingehend, dass von der Verwaltung ein Vermögensschaden billigend in Kauf genommen worden ist. Wie bewertet die Verwaltung diese Äußerungen? Entsprechend § 77 der GemO ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Auch wenn die entstehenden Kosten der unter F. bis I. genannten Maß- nahmen von der KASIG bezahlt werden, müssen diese doch letztendlich von allen Steuerzahlern getragen werden. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. November 2014 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 09.10.2014 eingegangen: 09.10.2014 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2014 2014/0196 20 öffentlich Dez. 6 Rathausfassade A. Was waren die ausschlaggebenden Gründe für eine Sanierung der Rathausfassade vor Abschluss der Tunnelbauarbeiten auf dem Marktplatz? Nach Abwägung der möglichen Alternative, nämlich einer Ausführung der Arbeiten nach Ab- schluss der Arbeiten auf dem Marktplatz etwa im Jahr 2020, wurde seitens der Verwaltung ent- schieden, dass die Fassadensanierung zum Stadtgeburtstag 2015 abgeschlossen sein soll. Zu dieser Umsetzung entschloss man sich auch vor dem Hintergrund, dass die Natursteinfassade komplexe Schäden aufwies und aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht bereits lose Teile der Balkone abgeschlagen werden mussten. Außerdem waren die Schieferdächer abgängig und ein Reparieren teilweise nicht möglich. Darüber hinaus waren die Fenster dringend aufzuarbeiten. B. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Fassaden-Schutzgerüst? Die Schutzeinhausung von angrenzenden Gebäuden während den Verbauarbeiten für die Halte- stellen ist Bestandteil des Auftrages an die ARGE und wird über eine entsprechende Leistungspo- sition abgerechnet. Die Kosten der Schutzeinhausung für das Rathaus belaufen sich auf ca. 27.526 Euro und werden vollständig von der ARGE übernommen. C. Wie hoch sind die Kosten für die Fassaden-Nachbesserung? Nach Fertigstellung der Arbeiten auf dem Marktplatz ist es sicherlich notwendig, die zum Markt- platz ausgerichtete Fassade mit geringem Druck abzudampfen. Zu diesem Zeitpunkt wird kein Gerüst mehr vorhanden sein, die Arbeiten erfolgen vom Hubsteiger aus. Als grobe Kosten sind dafür ca. 8.500 Euro anzusetzen. Die erforderlichen Nachbesserungen an der Fassade infolge Verschmutzung durch die ARGE sind versicherungstechnisch abgedeckt. Ebenfalls erscheint es zum heutigen Zeitpunkt sinnvoll, den Sockel der Marktplatzfassade nach Beendigung der Baustelle nochmals zu überstreichen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5.000 Euro. D. Wann werden die oberirdischen Bauarbeiten auf dem Marktplatz beendet sein? Die Arbeiten auf dem Marktplatz im Rahmen der Kombilösung sollen bis Mitte 2015 soweit fertig- gestellt sein, dass Teile der Oberfläche als Zwischenzustand mit einer Schwarzdecke wieder ge- schlossen werden können. Die endgültige Platzgestaltung erfolgt im Rahmen der Neugestaltung der Karlsruher Innenstadt auf Grundlage des durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Seite 2 E. Steht schon fest, welchen Belag die Oberflächen des Marktplatzes nach unmittelbarer Beendigung erhalten werden? In der Kaiserstraße wurde im Frühjahr 2013 eine Musterfläche verlegt, die aus Belagsarbeiten unterschiedlicher Materialität, Farbigkeit, Größe und Verlegart sowie Oberflächenbehandlung be- steht. Eine Entscheidung zu Gunsten eines bestimmten Belages wurde bisher nicht getroffen, da noch keine der Musterflächen vollkommen überzeugen konnte. Um weitere Erkenntnisse zu ge- winnen, werden voraussichtlich zusätzliche Musterflächen in der Kaiserstraße angelegt. Darüber hinaus werden neu gestaltete Innenstädte mit vergleichbaren Bodenbelägen besichtigt, um eine breite Diskussionsgrundlage zu erlangen. Das Thema Belag und Mobiliar wird auch in der Planungsausschusssitzung am 13.11.2014 be- handelt werden. F. Sind die Kosten für die nachfolgend genannten Gewerke in der Kostenermittlung für den GVFG-Antrag von 2004 mit Gesamtkosten von 496 Millionen enthalten: 1. für den Belag direkt nach Beendigung der Bauarbeiten auf dem Marktplatz? 2. für die Schutzgerüste für Rathaus und Stadtkirche? 3. für den Fußgängersteg vor der Pyramide? 4. für die Schutzzäune für Fußgänger rund um den Marktplatz? Einzelne Gewerke wie z. B. Schutzgerüste, provisorische Fußgängerführungen oder Schutzzäune werden im GVFG-Kostenanschlag zwar nicht gesondert aufgeführt, sind aber in den GVFG- Positionen „Baustelleneinrichtung“ oder „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs“ in den jeweiligen Bauabschnitten und für die geplanten Bauphasen ermittelt und veranschlagt worden. Auch die Herstellung der Oberfläche für den Zwischenzustand ist im GVFG-Antrag berücksichtigt. G: Kritische Stimmen äußern sich über die vorzeitige Fassadenrenovierung dahingehend, dass von der Verwaltung ein Vermögensschaden billigend in Kauf genommen worden ist. Wie bewertet die Verwaltung diese Äußerungen? Es wird auf Ziffer C verwiesen. Die dort aufgeführten Kosten können nicht als Vermögensschaden bezeichnet werden. Bei der Betrachtung dieser Kosten ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer Verschiebung der Maßnahme in der Zwischenzeit provisorische Reparaturen an Fassade, Dach und Fenster unumgänglich gewesen wären. Letztlich hätte dies zu höheren Gesamtkosten geführt.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. November 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 20 der Tagesordnung: Rathausfassade Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 9. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0196 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2015