Bestellung einer oder eines weisungsunabhängigen kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe

Vorlage: 2014/0189
Art: Antrag
Datum: 08.10.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.11.2014

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Sozialausschuss

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Behindertenbeauftragter
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 01.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2014 2014/0189 12 öffentlich Bestellung einer oder eines weisungsunabhängigen kommunalen Behindertenbe- auftragten in Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung stellt die beiden Optionen zur Bestellung einer oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten – ehrenamtlich oder hauptamtlich – dar und benennt die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten. 2. Die Stadt berichtet, inwieweit die unterschiedlichen Akteure (Beirat für Menschen mit Behinderungen, Gemeinderat, Verbände sowie weitere Interessensvertretungen) über die Einrichtung des Amtes einer oder eines Behindertenbeauftragten informiert wurden und wie sie die interessierte Öffentlichkeit zu dem Thema einbindet. 3. Die Stadt Karlsruhe bildet einen Runden Tisch, in dem Gemeinderat, Beirat für Menschen mit Behinderungen und Verbände gemeinsam einen Verfahrensvorschlag für die Bestellung einer oder eines Behindertenbeauftragten erarbeiten. Mit dem neuen Landesbehindertengleichstellungsgesetz werden wichtige Vorausset- zungen für die gleichberechtigte Teilhabe, bessere Barrierefreiheit sowie Durchset- zung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg geschaf- fen. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der Anhörungsphase. Das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz gilt erstmals auch für die Kom- munen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebe- ne werden die 44 Stadt- und Landkreise dazu verpflichtet, kommunale Behinderten- beauftragte zu bestellen. Dabei handelt es sich um ein weisungsunabhängiges Amt mit Ombudsfunktion. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Behindertenbeauftragten sollen die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen beraten und dabei mit der Verwaltung zusammen- arbeiten. Sie sind bei allen Vorhaben der Gemeinden und Landkreise bezüglich der spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen frühzeitig zu beteiligen und haben ein Anrecht auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht. Da es sich um eine Aufgabe handelt, zu der die Land- und Stadtkreise vom Land verpflichtet werden, übernimmt das Land die Finanzierung der Stellen sowie der damit verbundenen Sachkosten. Bei einer hauptamtlichen Stelle sind dies 6.000 € im Monat. Bei einer oder einem ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten werden vom Land 3.000 € im Monat gewährt. Es ist dabei nicht zulässig, dass mit den Landesmitteln eine bereits existierende Stelle einer Behindertenkoordinatorin oder eines Behinder- tenkoordinators finanziert wird. Während die Aufgaben und Rechte der kommunalen Behindertenbeauftragten ge- setzlich festgelegt sind, können die Kommunen über die Art der Ausgestaltung des Amts und des Verfahrens zur Bestellung der Behindertenbeauftragten selbst ent- scheiden. Die GRÜNEN begrüßen diese Spielräume, da dadurch die jeweiligen Vo- raussetzungen vor Ort berücksichtigt und passgenaue Lösungen erarbeitet und um- gesetzt werden können. Da bereits in verschiedenen Gremien das Thema angesprochen wurde, halten die GRÜNEN es für erforderlich, dass die Stadtverwaltung im Sinne der Transparenz umfassend und detailliert über die gesetzliche Verankerung einer oder eines Behin- dertenbeauftragten sowie über ihre Überlegungen zur Art der Ausgestaltung und Be- stellung des Amts informiert. Um die bestmögliche Lösung mit einer hohen Akzep- tanz aller Beteiligten und Betroffenen bezüglich der Ausgestaltung des Amts sowie des Verfahrens der Bestellung der oder des Behindertenbeauftragten zu erreichen, halten die GRÜNEN die Einrichtung eines Runden Tisches für ein geeignetes Vorge- hen. Damit kann auch die Besetzung des Amts gut vorbereitet werden. Gerade weil es sich um ein weisungsunabhängiges Amt handelt, kommt der Beset- zung des Amts eine hohe Bedeutung zu. Die oder der Behindertenbeauftragte in un- Seite 3 __________________________________________________________________________________________ serer Stadt braucht eine hohe Akzeptanz im Beirat für Menschen mit Behinderungen, in der Stadtverwaltung, im Gemeinderat sowie in allen Behinderten- sowie Inklusi- onsvereinen und Verbänden, von den Elternvereinen bis zu den großen Trägern der Behindertenhilfe. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Renate Rastätter Alexander Geiger Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. November 2014

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 01.10.2014 eingegangen: 01.10.2014 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2014 2014/0189 12 öffentlich Dez. 3 Bestellung einer oder eines weisungsunabhängigen kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe Das geplante Landesbehindertengleichstellungsgesetz sieht für Kommunen bzw. für die Landkreise die Einrichtung einer Stelle als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderun- gen vor. Für die Umsetzung wird es gemäß des Gesetzentwurfes zwei Möglichkeiten geben: die Besetzung durch eine hauptamtliche oder eine ehrenamtliche weisungsunabhängige Stel- le. Das Sozialministerium Baden-Württemberg stellt den Kommunen für beide Varianten ei- nen Finanzausgleich zur Verfügung. Im interkommunalen Vergleich ist Karlsruhe mit der Besetzung einer Stelle „Beauftrag- te/Beauftragter für Behinderte“ seit Jahrzehnten in der Sozial- und Jugendbehörde gut aufge- stellt, allerdings ist die Position weisungsabhängig in der städtischen Hierarchie eingeordnet. Nach Verabschiedung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten für die Stelle in Karlsruhe vom Land Baden-Württemberg zu bean- tragen.

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. November 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Bestellung einer oder eines weisungsunabhängi- gen kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Renate Rastätter, der Stadträte Alexander Geiger und Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 1. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0189 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Verweisung in den Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN- Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Dadurch ist die UN-Konvention rechtsgültig in ganz Deutschland geworden und muss in der Bundesre- publik auf Bundesebene, auf Länderebene und in den Kommunen umgesetzt werden. Die zentralen Ziele sind, eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, eine Konkretisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, und insbe- sondere im Handlungsfeld Inklusion ist diese Konvention umzusetzen. Nun wird gerade im Landtag in Baden-Württemberg das Landesgesetz novelliert. Der neue Gesetzentwurf wurde vor zwei Wochen in den Landtag eingebracht und liegt so- mit auch der Stadtverwaltung vor. Umso mehr wundere ich mich darüber, dass aus der Antwort der Stadtverwaltung nicht verständlich genug hervorgeht, was nun die Stadt- verwaltung Karlsruhe konkret plant. Wir haben, gerade weil es sich in § 15 des neuen Gesetzes um eine weisungsungebundene und unabhängige Stelle handelt, darum ge- beten, dass die Stadtverwaltung berichtet, wie sie im Detail beabsichtigt, dieses Ziel zu erreichen. Wir haben gefragt, welche Vor- und Nachteile sie in einem ehrenamtlichen - 2 - oder hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten sieht. Wir haben auch ge- fragt, wie die Akteure in Karlsruhe, also die Verbände, der Behindertenbeirat, die Frak- tionen bisher informiert wurden. Wir haben darum gebeten, dass ein runder Tisch ein- gerichtet wird, bei dem man klärt, wie man dabei vorgehen möchte, denn im Gesetz- entwurf heißt es lediglich, der weisungsunabhängige Behindertenbeauftragte wird be- stellt. Damit ist das Verfahren sozusagen nicht geregelt, sondern kann von der Stadt- verwaltung festgelegt werden. Nun ist eine ganz merkwürdige Antwort hier entstanden. Es wurde ausgesagt, dass wir bereits die Stelle einer Behindertenkoordinatorin in Karlsruhe haben. Das ist uns natür- lich bekannt. Aber diese Stelle ist weisungsgebunden und Teil der Verwaltung. Das schreiben Sie auch in der Antwort. Aber im nächsten Satz steht, sobald das Gesetz, die Novellierung beendet ist, kann die Stadt Karlsruhe beantragen, dass diese Stelle vom Land finanziert wird. Das, liebe Stadtverwaltung, geht nun überhaupt nicht, denn man muss sich entscheiden, was man will. Entweder man will eine weisungsunabhängige Stelle und will die mit der Stelle in Verbindung bringen, die die Stadt bereits hat. Dann muss man die Stelle der Stadt in ein weisungsunabhängiges Amt umwandeln. Dann kann das nicht mehr die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe sein, sondern ist eine unabhängige Stelle. Oder man sagt, wir brauchen als Stadtverwaltung auch wei- terhin eine Koordinatorin, die alles, was in der Stadt im Bereich Gleichstellung von Men- schen mit Behinderungen anfällt, umsetzt, dass diese Stelle auch weiterhin aktiv in der Stadtverwaltung arbeitet. Dann muss man aber darüber hinaus eine neue weisungsun- abhängige Stelle bestellen. Insoweit bitte ich hier um Aufklärung, wie das zu verstehen ist, was die Stadt in ihrer Antwort geschrieben hat. Ich will damit auch nicht in Abrede stellen, dass die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe gute Arbeit leistet. Im Gegenteil, wir hatten vorher mit Frau Warth-Loos eine hochkompetente und allseits anerkannte Persönlichkeit in diesem Bereich als Behinder- tenkoordinatorin. Auch die neue Koordinatorin, Frau Schuchart, ist mit großem Enga- gement in diese Stelle bei der Stadtverwaltung eingestiegen. Aber trotzdem muss ge- klärt werden, wie jetzt mit dieser neuen Stelle umgegangen wird. Wir beantragen des- halb, dass dieses Verfahren - so wie wir das hier in unserem Antrag beschrieben haben - durchgeführt wird, dass ein runder Tisch gebildet wird, dass geklärt wird, in welcher Form man dieses Amt einrichten möchte. Das halten wir für notwendig. Eines ist doch klar: Das Land kann keine Stelle der Stadtverwaltung finanzieren. Das ist einfach nicht machbar. Nach dem Konnexitätsprinzip bezahlt das Land Baden- Württemberg die weisungsunabhängige Stelle. Das Land stellt 2,8 Mio. € zur Verfü- gung. Insoweit ist klärt, dass hier eine weisungsunabhängige Stelle tatsächlich auch vom Land finanziert wird. Ich bitte um Aufklärung. Sollte ein Handlungsbedarf bestehen im Detail, würden wir es vorziehen, wenn im Sozialausschuss das Thema erörtert wird, wobei hier dann auch die Möglichkeit besteht, dass sich die Fraktionen umfassender darüber austauschen können und man einen Klärungsprozess herbeiführt im Konsens, welche bestmögliche Lösung wir in Karlsruhe anstreben. (Beifall bei den Grünen) - 3 - Der Vorsitzende: Ich würde gerne den Vorschlag aufnehmen, dass wir das im Sozial- ausschuss ausdiskutieren und nicht einen runden Tisch einrichten, bevor sich nicht der Sozialausschuss noch einmal mit den Inhalten dieses neuen Gesetzes auseinanderge- setzt hat und wir hier eine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Denn das wäre überhaupt nicht unsere Absicht gewesen, hier irgendetwas abzuschmettern. Ich glaube, da liegt auch ein bisschen ein Missverständnis vor. Mein Vorschlag wäre, wir überweisen es gleich in den Sozialausschuss. Dann kann man die ganzen Dinge detailliert ausdiskutieren. Der Sozialausschuss soll dann dem Gemein- derat empfehlen, wie mit dieser Thematik umgegangen wird. Das fände ich sinnvoll. Wäre das in Ihrem Sinne? Dann würde ich die weiteren Wortmeldungen jetzt erst ein- mal vertagen auf die nächste Debatte zu diesem Thema, wenn Sie einverstanden sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2015