Information des Gemeinderates über die Strategie der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

Vorlage: 2014/0187
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.10.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtwerke
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2014

    TOP: 16

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Trinkwasserversorgung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0187 16 öffentlich Dez. 4 Information des Gemeinderates über die Strategie der Sicherstellung der Trinkwasserver- sorgung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.10.2014 16 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von dem Vorhaben der Anpassung der Wasserwerke Mörscher Wald und Hardtwald sowie der Aussetzung des Verfahrens Kastenwört zustimmend Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit SWK GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Karlsruhe und der mitversorgten Umlandgemeinden ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der Bevölkerung, den prognostizierten klimatischen Veränderungen sowie den Einschränkungen im Wasser- werk Durlacher Wald (WWDW) eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsor- ge und somit von maßgeblicher Bedeutung im Rahmen der Zukunftsvorsorge der Bür- ger der Stadt Karlsruhe. Die für Karlsruhe vorliegenden Untersuchungen zeigen deutlich, dass es zu einem An- stieg der Bevölkerung aufgrund der Funktion der Stadt als Oberzentrum kommen wird. Dies hat sich in den letzen Jahren auch so bestätigt. Weiterhin besteht durch die Zu- nahme von Hitzeperioden und die Änderung der Verteilung der Niederschläge über das Kalenderjahr hinweg die Notwendigkeit, die Anlagen der öffentlichen Trinkwasserver- sorgung auf diese Entwicklungen anzupassen. Auch diese regionalen Klimaprognosen der LUBW wurden regelmäßig verifiziert. Darüber hinaus stellt das Wasserwerk Durla- cher Wald aufgrund der vorhandenen Verunreinigungen im Einzugsgebiet keine sichere Grundlage für eine zuverlässige Trinkwasserversorgung dar, da es in der Ausschöpfung seiner Förderkapazität stark eingeschränkt ist. Die Stadtwerke Karlsruhe hatten zur Sicherstellung der zukünftigen Trinkwasserversor- gung hierzu bisher den Bau eines neuen Wasserwerkes im bereits im Jahr 1996 ausge- wiesenen Wassersicherstellungsgebiet Kastenwört vorgesehen. Die hierzu notwendigen umfangreichen Unterlagen zum Wasser- und Baurechtsantrag wurden bei der verfah- rensführenden Behörde, dem Landratsamt Karlsruhe, im April 2009 eingereicht und auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch die Behörden im Juli 2011 in einer überarbeiteten Version abschließend vorgelegt. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die beantragte Zulassung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Wasserbehörde. Die durchgeführte Trägerbeteiligung ergab allerdings, dass die im Wasserrechtsantrag dargelegten Bewertungen der Umweltgutachter von den Naturschutzbehörden und den Naturschutzverbänden grundlegend in Zweifel gezogen werden. Basis der Kritik sind die hohen naturschutzrechtlichen Anforderungen, die sich seit der Verurteilung der Bundes- republik Deutschland durch den EuGH wegen mangelhafter Umsetzung der FFH- Richtlinie im Jahr 2006 schrittweise erheblich verschärft haben (vgl. z. B. Urteile des BVerwG zu den Ortsumfahrungen Bad Oeynhausen (2009) und Halle (2011)). Die Be- denken konnten auch durch umfangreiche und intensive Gespräche auf allen administ- rativen Ebenen nicht ausgeräumt werden. In seiner abschließenden Einschätzung kommt das Regierungspräsidium zu dem Schluss, dass jegliche Grundwasserentnahme durch ein Wasserwerk im Kastenwört einen erheblichen Eingriff darstellt und daher nicht naturverträglich im Sinne des Naturschutzrechtes umgesetzt werden kann. Dies bedeutet, dass auch die in der Trägerbeteiligung eingebrachte Kombinationsvariante, (kleines Wasserwerk Kastenwört, verbunden mit einem Teilausbau der bestehenden Werke) dieser Bewertung unterliegt und nicht zulassungsfähig ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der von den Stadtwerken Karlsruhe beauftragte unabhängige Rechtsgutachter sieht vor diesem Hintergrund und unter Einbeziehung aller mit den Entscheidungsbehörden erör- terten naturschutzfachlichen und -rechtlichen Sachverhalte keine Möglichkeit, das Was- serrechtsverfahren zum Bau des Wasserwerkes Kastenwört mittelfristig erfolgreich durchzuführen. Da sich die dem Wasserrechtsantrag unterlegten Prognosen für den Klimawandel in Karlsruhe in den vergangenen Jahren laufend bestätigt haben (z. B. LUBW-Studie zur zukünftigen Klimaentwicklung in Baden-Württemberg vom Februar 2013 und der BNN Artikel „Mehr Hitzetage und mehr Tropennächte – Region vom Klimawandel besonders betroffen“ vom 07.08.2013) ist aufgrund des Versorgungsauftrages der Stadtwerke die Schaffung von ausreichenden Kapazitäten, insbesondere für die Deckung des künftig auftretenden Trinkwasserspitzenbedarfes, dringend erforderlich. Um für diese Entwick- lungen gerüstet zu sein, wird den Stadtwerken sowohl von den Gutachtern als auch von den Behörden die Variante der Anpassung der bestehenden Wasserwerke Mörscher Wald (WWMW) und Hardtwald (WWHW), durch teilweisen Aus- und Neubau, empfoh- len. Ein Festhalten am Wasserwerk Kastenwört (WWKW) hätte zudem eine negative Rückwirkung auf die kommenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren in den Wasserwerken Mörscher Wald (2018), Hardtwald (2027) und Rheinwald (2025) im Hin- blick auf die dann neu zu erteilenden Förderrechte im Sinn einer Vergleichmäßigung der Fördermengen. Zur Frage, ob das Regierungspräsidium die Variante der Anpassung der Wasserwerke Mörscher Wald und Hardtwald als zulassungsfähig betrachtet, fanden mehrere Vorge- spräche beim Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde statt. Im Er- gebnis wurde von allen Beteiligten diese Vorgehensweise als ein tragfähiges Konzept zur Sicherstellung des zukünftigen Trinkwasserbedarfes erachtet und die Unterstützung bei der zügigen Umsetzung des erforderlichen Verwaltungsverfahrens signalisiert. Daher ist nun vorgesehen, zunächst das Wasserwerk Mörscher Wald und anschließend das Wasserwerk Hardtwald an die zukünftige Trinkwasserbedarfssituation anzupassen, indem die vorhandene, insbesondere durch die technischen Anlagen und Bauwerke begrenzte Aufbereitungsleistung im Rahmen der derzeit erteilten Wasserrechte ausge- baut wird. Das Wasserwerk Durlacher Wald muss dennoch mit einer Mindestwasser- menge weiter betrieben werden (Frischhaltemenge), um eine zeitlich begrenzte Notver- sorgung zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Feinregulierung der Mengen- und Druckverhältnisse im Netz und bei Rohrbruchsituationen. Das seit 1993 bestehende Wasserrecht für das Wasserwerk Mörscher Wald läuft im Ap- ril 2018 aus und muss neu beantragt werden. Parallel dazu ist ein Bauantrag zur techni- schen Anpassung des Wasserwerkes erforderlich. Eine in enger Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium im August 2014 durchgeführte erste kursorische Prüfung naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sachverhalte ergab, dass keine wesentlichen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gesichtspunkte er- kennbar sind, die einer technischen Anpassung des Wasserwerkes Mörscher Wald und einer Neuerteilung des Wasserrechtes in der bisher erteilten Höhe grundsätzlich entge- genstehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der Zeitplan sieht vor, noch im Jahr 2014 sowohl mit den Vorarbeiten für das Wasser- rechtsverfahren als auch für die technische Anpassung des Wasserwerkes und des da- mit verbundenen baurechtlichen Antragsverfahrens zu beginnen. Nach einer mit dem Regierungspräsidium abgestimmten Vorantragskonferenz, die voraussichtlich Ende des Jahres 2014 stattfinden wird, sollen bereits ab Anfang des Jahres 2015 die erforderli- chen Umweltuntersuchungen begonnen werden. Bis zum Jahr 2016 sollen sämtliche Unterlagen erarbeitet sein, damit im Jahr 2017 die Offenlage und Trägerbeteiligung erfolgen kann. Nach Erteilung des Wasserrechtes und Abschluss der Anpassungsarbei- ten im Wasserwerk Mörscher Wald sind dann die erforderlichen Arbeiten zur Anpas- sung des Wasserwerkes Hardtwald vorgesehen. Mit dem Regierungspräsidium wurde darüber hinaus vereinbart, dass mit dem Geneh- migungsverfahren für die Anpassung des Wasserwerkes Mörscher Wald bzw. dem Wasserrechtsantrag auf Neuerteilung einer Bewilligung/gehobenen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zeitgleich das Verfahren Kastenwört ruhen gelassen und dafür ein entsprechender Antrag zur Aussetzung des Verfahrens Kastenwört gestellt wird, für den dann die entsprechende Verfahrensverfügung getroffen werden muss. Es wurde vereinbart, dass das Verfahren Kastenwört bis zum Abschluss der Wasserrechtsverfah- ren Mörscher Wald und bis zu der Schaffung der noch fehlenden Aufbereitungskapazi- täten im Wasserwerk Hardtwald wieder aufgegriffen werden kann. Das Wasservorkommen Kastenwört wollen die Stadtwerke für künftige Generationen geschützt und gesichert sehen, da es sich um ein großes und sehr wertvolles Grund- wasservorkommen handelt. Die Entscheidung darüber, auf welche Weise diese Siche- rung zukünftig gewährleistet werden kann, wird auf der Grundlage der zum Entschei- dungszeitpunkt relevanten Rahmenbedingungen getroffen werden. Die dargestellte Vorgehensweise wurde in der 79. Sitzung des Aufsichtsrates der Stadt- werke Karlsruhe vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat der Umsetzung des Vorhabens, wie oben dargestellt, zugestimmt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat . Der Gemeinderat nimmt von dem Vorhaben der Anpassung der Wasserwerke Mörscher Wald und Hardtwald sowie der Aussetzung des Verfahrens Kastenwört zustimmend Kenntnis. Hauptamt - Ratsangelegenheiten 16. Oktober 2014

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 16 der Tagesordnung: Information des Gemeinderates über die Strategie der Trinkwasserversorgung Vorlage: 2014/0187 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von dem Vorhaben der Anpassung der Wasserwerke Mörscher Wald und Hardtwald sowie der Aussetzung des Verfahrens Kastenwört zustimmend Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmende Kenntnisnahme Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf: Das ist ein sehr grundsätzliches Thema, das wir hier kurz erörtern sollten. Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Die Vorlage ist sehr umfangreich. Wir haben es im Aufsichtrat Stadtwerke diskutiert und hatten dort auch gesagt, dass es im Gemeinderat zur Information gegeben werden soll. Es sind vier Punkte, die relevant sind. Die Ent- scheidung, über die jetzt hier informiert wird, stellt einen Strategiewechsel dar im Han- deln der Stadtwerke. Sie können sich erinnern, dass die Zielrichtung im Gemeinderat und auch von den Stadtwerken gewesen ist, dass wir ein neues Wasserwerk Kasten- wört bauen und dort das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren entsprechend ein- gebracht worden ist. Es gab in den letzten Jahren aufgrund umweltrechtlich gestiege- ner Anforderungen im Rahmen der Betrachtung hohe Hürden. Seitens des Regierungs- präsidiums kamen Signale, dass die jetzigen Gutachten nicht ausreichen, um eine Ge- nehmigung zu erzielen. Dies hat dazu geführt, dass man sich Gedanken gemacht hat, weil natürlich die Versor- gungssicherheit mit Trinkwasser für unsere Bevölkerung im Vordergrund stehen muss. Man muss sich Alternativen überlegen, weil wir vor der Tatsache stehen, dass die Was- serrechte des Wasserwerks Mörscher Wald 2018 auslaufen. 2018 ist sehr nahe, wenn man die genehmigungsrechtlichen Zeiträume ins Auge fasst. - 2 - Es wurde dann im Aussichtsrat diskutiert. Man hat gesagt, wir wollen zum einen die Verlängerung der Wasserrechte 2018 angehen und eine bauliche Erweiterung beantra- gen bei den Genehmigungsbehörden, gleichzeitig aber das wasserrechtliche Genehmi- gungsverfahren für das Wasserwerk Kastenwört aussetzen, um somit auch noch für die künftigen Generationen eine Versorgungssicherheit zu haben. Darüber wollen wir informieren. Ich denke, es ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Viele von Ihnen, das sind diejenigen, die für das Wasserwerk eingestanden sind und gekämpft haben, wissen, dass es eine schwierige Entscheidung war. Aber wir müs- sen an die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger denken. Insofern bit- te ich um zustimmende Kenntnisnahme. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Frau Bürgermeisterin Luczak-Schwarz hat schon Vieles ausgeführt, was ich auch gerne gesagt hätte. Meiner Fraktion geht es darum, dass es wichtig ist, dass jetzt eine Versorgungssicherheit für mittelfristige Zeiten hergestellt werden kann. Die kann nach unserer Auffassung nur auf diese Art und Weise, wie sie in den Informationen dargestellt ist, passieren. Aber entscheidenden Wert legen wir auch darauf, dass das Verfahren Kastenwört ruht, d. h., nicht aufgegeben wird, um auch in langfristiger Situation in diesem Wasserschutzge- biet, wo große Vorkommen von Grundwasser sind, eine Möglichkeit zu haben, auch für die Karlsruher Bevölkerung und unser Umland, eine Trinkwasserversorgungssicherheit zu erstellen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Zeh (SPD): Auch die SPD-Fraktion hat immer für das Wasserwerk Kastenwört gekämpft. Es ist eine sichere Trinkwasserversorgung, und gerade in Zeiten des Klima- wandels mit höherem Wasserverbrauch unbedingt notwendig. Wir sind auch deutlich für die Schließung des Wasserwerks im Durlacher Wald. Wir wissen, dort hat es Spuren von Zyanid im Trinkwasser. Das Wasser allein kann nicht mehr getrunken werden. Es muss gemischt werden mit anderen Wasserwerken. Es ist nur noch als Notreserve mit sehr geringen Anteilen vorhanden. Wir haben zwei große Wasserwerke. Das ist der Mörscher Wald und der Hardtwald. Beim Rheinwald selbst, was auch im Auengebiet liegt, sind wir nur Mitnutzer. Es ist noch der ganze Albgau dabei, d. h., wenn eines der beiden großen Karlsruher Wasser- werke ausfällt und es ist ein heißer Sommertag, dann kann es durchaus schon eng wer- den. Wir haben auch schon mehrere Millionen für die Planungen für Kastenwört gesichert gehabt. Auch die Natura-2000-Verträglichkeit wurde festgestellt. Wir waren eigentlich schon sehr weit im Planungsverfahren. Wir sehen auch - da stimmen wir Herrn Dr. Müller zu -, zuerst einmal muss Mörscher Wald verlängert werden. Aber das Verfah- ren Kastenwört darf nur ruhen. Es dürfen auch keine Maßnahmen in dem Gebiet ge- macht werden, ungesicherte Polder o. ä., die dann eine Grundwasserentnahme in der Zukunft gefährden würden. Daher nehmen wir Vorlage positiv zur Kenntnis. Wir kön- nen sie auch gar nicht ändern. Wir wollen natürlich auch in einer mittel- bis langfristi- - 3 - gen Perspektive das Wasservolumen und Wasserreservat schützen für die Menschen. Die Menschen haben die höchste Priorität. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Geiger (GRÜNE): Auch der Grünen-Gemeinderatsfraktion ist die Sicherung der Trinkwasserversorgung in Karlsruhe und den vertraglich angeschlossenen Kommu- nen ein wichtiges Anliegen. Als seinerzeit die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Träger öffentlicher Belange abverlangt wurde, waren wir allerdings in einer Minderheitenmeinung, denn schon damals hatten wir uns sehr kritisch mit der Bevor- zugung des Baus des Wasserwerks in Kastenwört auseinandergesetzt. Vor allem auch, weil wir gesehen haben - den Antragsunterlagen waren halbqualitative Vergleichsvari- anten beigefügt -, dass die Variante Ausbau der bestehenden Wasserwerke ein sehr gutes Ergebnis gebracht hat. Da sich jetzt verdichtet hat, was damals schon in der Stellungnahme der höheren Natur- schutzbehörde zum Ausdruck gekommen ist, dass nämlich eine entsprechende Verträg- lichkeit mit dem Naturschutzrecht momentan nicht hergestellt werden kann, auch mit- telfristig nicht hergestellt werden kann, sind wir sehr froh, dass die Stadtwerke sich jetzt entschieden haben, diesen Weg zu gehen, um die Trinkwasserversorgung abzusichern. Ich denke, auch die Kreise, die sehr gerne Kastenwört gehabt hätten, können damit sehr gut leben. Denn ein eventuell notwendiger Ausnahmeantrag nach Bundesnatur- schutzrecht müsste belegen, dass es keine Alternativen gibt, die die Trinkwasserversor- gung hinreichend absichern können. Das können wir am besten nur belegen, indem wir jetzt erst einmal eine andere Variante gehen, nämlich die, die jetzt hier vorgeschlagen ist. Nur in dem Fall, dass diese nicht ausreichen sollte, könnte man noch einmal in den Bereich der Realisierung des Wasserwerkes in Kastenwört kommen. Dementsprechend sind wir auch mit dem Ruhen des Antrags einverstanden und mit der Absicherung der entsprechenden Grundwasserlagen, so dass man da eventuell zum späteren Zeitpunkt noch einmal nachsteuern könnte. Insgesamt von der Grünen-Fraktion zustimmende Kenntnisnahme zum Vorschlag der Stadtwerke auf das geänderte Antragsverfahren. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Diese Vorlage könnte man mit einer Überschrift versehen. Die Überschrift heißt: Alternativlos ist ein Wort, das sich nur die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland leisten kann. Zur Geschichte von Kastenwört muss man sagen, es gibt - was in der Öffentlichkeit zum Teil nicht bewusst ist - vier Wasserwerke, aus denen wir unser Wasser beziehen. Davon ist eines, das schon genannte Wasserwerk Durlacher Wald, bedroht. Aus dem Grund haben die Stadtwerke sinnvoller und absolut richtiger Weise gesagt, wir brauchen für eine (n-1)-Sicherheit ein Wasserwerk mehr. - 4 - Meine Fraktion - die KAL damals - hat das auch grundsätzlich mitgetragen. Wir haben aber auch gleich gesagt, wenn Ihr mit dem Antrag in das Verfahren geht, wird das nie und nimmer von der oberen Wasserbehörde, dem RP, gebilligt. So kam es dann auch. Dass wir jetzt eine Alternative gefunden haben, trotz der alternativlosen Planung von damals, zeigt, es gibt immer Alternativen. Vielleicht sollte man das auch einmal nach Berlin schicken. Die Lösung ist jetzt, dass wir die realen Entnahmemengen in den bestehenden Wasser- werken erhöhen in Richtung der Wassermengen, die prinzipiell zulässig sind. Das ist gut. Das ist ein richtiger Weg. Ob wir nicht dann doch irgendwann ein weiteres Was- serwerk brauchen, wird die Zukunft - 2025, 2030 ff. - zeigen. Es wird dann sicher nicht einfacher, als es bisher war. Aber so wie es jetzt geplant ist, sage ich: Stadtwerke go, macht das! (Beifall bei der KULT) Stadtrat Jooß (FDP): Es ist natürlich schade, dass in Kastenwört der Naturschutz höher bewertet wird, als das wichtigste Gut für uns Menschen, nämlich unser tägliches Trink- wasser. Da das Wasserwerk Durlacher Wald durch die Südtangente einem hohen Risiko unterliegt, wäre es für eine stark wachsende Region, wie wir sie haben, sehr sinnvoll gewesen, Kastenwört als zukünftige Option ins Auge zu fassen. Wir bedauern deshalb die Entscheidung des Regierungspräsidiums zutiefst und hoffen, dass wir mit dem Was- ser, das wir jetzt fördern, die nächsten Jahre zurechtkommen, und dass die Stadtwerke als Option später in Kastenwört doch fördern können. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Kalmbach (GfK): Ich habe nur eine kurze Frage: Was muss geschehen, dass diese Naturschutzbedingung aufgehoben wird und Kastenwört als Wasserwerk gebaut werden kann? Muss Karlsruhe verdursten? Welcher Notstand muss eintreten, damit dieser Punkt erreicht wird? Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Das Regierungspräsidium geht bei seiner Bewer- tung davon aus, dass es eine Alternativmöglichkeit, Alternativlösungen gibt. Herr Stadt- rat Geiger hat das auch zu Recht ausgeführt. Es ist im Moment im Rahmen der Planung so, dass die Erweiterung von Mörscher Wald und dann auch noch die zukünftige Erwei- terung des Hardtwaldes ausreichen würden, um die Wasserversorgung der Bürgerschaft sicherzustellen, vorausgesetzt dass Durlacher Wald noch einigermaßen mitläuft. Es gibt ein paar problematische Bereiche. Aber es ist nicht völlig unmöglich. Da es nicht völlig unmöglich ist, sagt das Regierungspräsidium, ist in dem Fall der Naturschutz höher zu werten als eine Möglichkeit, ein neues Wasserwerk dort unten im Wasserschutzgebiet zu bauen. Deswegen wird es die Zeit zeigen. Der Vorsitzende: Dann können wir zur Abstimmung kommen. Uns ist die zustimmen- de Kenntnisnahme wichtig, weil es eine Grundsatzänderung ist, die der Gemeinderat ursprünglich anders gesehen hat. Sie stimmen dem alle zustimmend kenntnisnehmend zu. - 5 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2014