Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Forststr. 9 - 21 a", Karlsruhe-Rintheim: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 2014/0184 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0184 5 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Forststr. 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rintheim: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.10.2014 5 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 7 ff.). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Bauleitplanung ist die städtebaulich nachhaltige Entwicklung einer zeit- und bedarfsgerechten Wohnbebauung entlang der Forststraße im südlichen Randbereich des Quar- tiers Rintheimer Feld. Die Planung bezieht sich auf eine etwa 1,2 ha große Brachfläche, die bis zum Jahr 2004 mit nicht mehr zeitgemäßen Wohnbauzeilen bebaut war, die zwischenzeitlich abgerissen wurden. Aufgestellt werden soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP). Vorhabenträger ist die Volkswohnung GmbH, diese hat am 09.07.2013 die Einleitung des Verfahrens beantragt. Das Verfahren ist aufgrund der bereits durchgeführten vorbereitenden Verfahrensschritte so weit fortgeschritten, dass die förmliche Einleitung des Verfahrens und die Auslegung des Planentwurfs erfolgen können. Planungskonzept Das Plangebiet befindet sich im vollständigen Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Flächen lie- gen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 276 „Rintheimer Feld - Aufbau“ vom 19.12.1960. Dieser Bebauungsplan setzt für das betroffene Gebiet nordwestlich der Mannhei- mer Straße ein reines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan Nr. 276 soll durch den vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan im Bereich des zukünftigen Plangebiets aufgehoben werden. Das ca. 1,3 ha große Plangebiet ist etwa 0,1 ha größer als die eigentliche Brachfläche. In das Plangebiet einbezogen wurden eine vorhandene Zufahrt sowie ein Grünstreifen entlang der Mannheimer Straße, die im Rahmen der Überplanung verändert werden sollen. Das Plangebiet bildet den südlichen Rand des Quartiers Rintheimer Feld, maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Bei dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebau- ungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, der eine überbaubare Grundfläche von weniger als 20 000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, so dass es keiner Umweltprüfung bedarf, gleichwohl wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen in einem Umweltreport hinreichend berücksichtigt. Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Beim zukünftigen Plangebiet handelt es sich derzeit um eine frei zugängliche Wiesenfläche, die unversiegelte Oberflächen aufweist. Der Boden ist durch die ehemalige, zwischenzeitlich abge- rissene Bebauung allerdings stark überformt und verdichtet, Altlastenverdachtsflächen befinden sich nicht im Plangebiet. Die Fläche ist durch vier längliche Mulden gekennzeichnet, die infolge des Abrisses der vormaligen Gebäudezeilen entstanden sind, ansonsten ist das Gelände eben. Die ehemalige Bebauung wies eine Gliederung in Gestalt baumbestandener Wiesenflächen auf, der Baumbestand ist noch vorhanden. Im Rahmen der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind im Gebiet insgesamt 12 Vogelarten nachgewiesen worden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Historie und Umfeld Der Stadtteil Rintheim ist mit seinem Quartier Rintheimer Feld Projektgebiet im Bund-Länder- Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.10.2010 ist das Quartier Rintheimer Feld als Sanierungsgebiet be- schlossen worden. Aus diesem Grund stehen Fördermittel des Bundes, des Landes und der Stadt Karlsruhe für die städtebauliche und soziale Entwicklung sowie für private Modernisierungs- maßnahmen zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität im Quar- tier und im gesamten Stadtteil nachhaltig zu verbessern. Ziel der Sanierung unter Einbindung der Öffentlichkeit ist die Verbesserung der Sozialstruktur und die Schaffung zusätzlicher sozialer Angebote. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer identitätsstiftenden städtebaulichen Mitte mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen, außerdem die flächige energetische Gebäudesanierung. Angrenzend an den Geltungsbereich des zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich sogenannte Punkthäuser, mit einer maximalen Geschosszahl von 17 Wohnge- schossen, die das Quartier prägen. Diese Gebäude werden energetisch saniert, gleichzeitig wird das Wohnumfeld durch weitere Maßnahmen aufgewertet, z. B. durch die Schaffung barriere- freier und wettergeschützter Eingänge mit Fahrradabstellplätzen, die Schaffung von Gemein- schaftsräumen und die Gestaltung neuer Platz- und Stellplatzflächen mit hoher Aufenthaltsqua- lität. Südlich der Forststraße befindet sich ein Schulzentrum (Heinrich-Köhler-Schule, Tulla- Realschule) mit städtischem Schülerhort sowie ein Kindergarten. Diese Gebäude sind bis zu 3 Geschosse hoch und mit Flachdächern ausgestattet. Vorhabenbeschreibung Der Vorhabenträger plant auf der obigen Fläche die Errichtung von sechs Mehrfamilien- Gebäuden sowie ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit 4 bis 7 Vollgeschossen in Flachdach- bauweise. Die Typologie weist Punkthäuser und Gebäuderiegel auf, die bezogen auf Gebäude- typ und Geschossigkeit versetzt angeordnet werden sollen. Im östlichen Bereich der Fläche sol- len auf einem gewerblich genutzten eingeschossigen Sockelbau zwei mehrgeschossige Wohn- gebäude errichtet werden. Die Planungskonzeption sieht vor, dass allen Wohnungen private Freibereiche in Form von Bal- konen und Loggien zugeordnet werden. Diese sind in der Planung nach Süden und Westen angeordnet und bieten eine hohe Aufenthaltsqualität. Der Wohnungsmix soll aufgrund der geplanten Wohnungsgrößen und -zuschnitte ein breites Mietspektrum abdecken. Infolge der versetzt geplanten Anordnung der Baukörper sollen vielfältige Blickbeziehungen entstehen, dies begünstigt die Besonnung der einzelnen Häuser und schafft gleichzeitig vernetzte Plätze und Freiräume, angestrebt ist eine starke Durchlässigkeit der Baustruktur für Fußgänger von Norden nach Süden. Das zukünftige Plangebiet gliedert sich in zwei Bereiche. Die überwiegende Fläche im westli- chen Bereich des Plangebietes soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Auf der Ergänzende Erläuterungen Seite 4 östlichen Teilfläche wird eine Mischgebietsfestsetzung erfolgen, um die Ansiedlung eines Nah- versorgers zu ermöglichen. Auf dem eingeschossigen Gewerbebau ist aufstehend Wohnnut- zung vorgesehen. Wegen der Einzelheiten des beabsichtigten Maßes der baulichen Nutzung wird auf die Ausfüh- rungen in der dieser Vorlage beigefügten Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Einzuge- hen ist in diesem Zusammenhang auf die vorgesehene Grundflächenzahl (GRZ) im Bereich des Mischgebiets von 0,85, die die in § 17 BauNVO festgesetzte Grenze um 0,25 überschreitet. Die Überschreitung der GRZ resultiert aus der Flächenversiegelung für die Nebenanlagen, Fahr- bahnbeläge und Wege, die für den Lebensmittelnahversorgungsmarkt erforderlich sind. Hinzu kommt, dass im Mischgebiet der sogenannte Stadtplatz angeordnet werden soll, der als urban geprägter Platz in weiten Bereichen zu versiegeln ist. Die sich aus § 17 BauNVO ergebende Obergrenze kann aus städtebaulichen Gründen im vorgesehenen Rahmen überschritten wer- den. Die besonderen städtebaulichen Gründe ergeben sich aus der zentralen Lage des Plange- biets im Stadtteil Rintheim. Es ist Teil des Sanierungsgebietes, in dem das Ziel verfolgt wird, die Lebens- und Wohnqualität nachhaltig zu verbessern. Dies erfordert zur Realisierung des Nahver- sorgungsmarktes und der damit verbundenen Versiegelung der Nebenflächen die Überschrei- tung der Obergrenze der GRZ nach § 17 Abs. 2 BauNVO, was insgesamt vertretbar ist, denn die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht beein- trächtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt werden vermieden, was sich dem Um- weltreport entnehmen lässt. Insgesamt ist der Vorhabenträger bemüht, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Zu den zentralen Handlungsfeldern der zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung gehört sowohl das flächensparende Bauen als auch die Innenentwicklung, beides wird in Gestalt der vorgelegten Planung umgesetzt. Im Plangebiet werden keine öffentlichen Straßenverkehrsflächen festgesetzt, auf denen Durch- gangsverkehr stattfinden kann. Lediglich die bestehende Tiefgaragenzufahrt wird öffentlich gewidmet und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der motorisierte Individualverkehr befindet sich auf der Mannheimer Straße und dem untergeordnet auf der Forststraße als Ein- bahnstraße. Das Areal ist an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden, das Rintheimer Feld wird über die Haid-und-Neu-Straße von der Stadtbahnlinie S 2 und Straßenbahnlinie 4 er- schlossen, außerdem über die Mannheimer Straße von der Straßenbahnlinie 5. Die Haltestellen sind fußläufig gut zu erreichen. Die notwendigen Stellplätze für die vorgesehenen Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet können auf dem Grundstück nachgewiesen werden, die Tiefgarage wird etwa 121 Stellplätze haben. Die Bedürfnisse des nichtmotorisierten Verkehrs wurden angemessen berücksichtigt. Durch den von Ost nach West verlaufenden Fuß- weg und entsprechende Gehrechte innerhalb der Bebauung, die Anlage des Boulevards und des Stadtplatzes entstehen Wegebeziehungen und Räume, die Fußgängern und Radfahrern eine hohe Aufenthaltsqualität sichern werden. Der aus einer vom Vorhabenträger durchgeführten Mehrfachbeauftragung hervorgegangene Siegerentwurf sieht die Errichtung von 6 Wohngebäuden sowie eines Wohn- und Geschäfts- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 hauses vor. Um das Gesamtkonzept umsetzen zu können, ist stellenweise eine geringfügige Unterschreitung der Abstandsflächen erforderlich, deshalb werden im Bebauungsplan auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festgesetzt. Gleichwohl bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt, insgesamt ist eine sehr gute Belichtung und Belüftung der Wohnungen über großzügige Südfenster sichergestellt. Feuerwehrzufahrten und - aufstellflächen werden dadurch nicht beeinträchtigt, die Überschreitung der Abstandsflächen ist deshalb vertretbar. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet wird an die bestehende Strom-, Wasser- und Fernmeldeversorgung angeschlos- sen. Die Beseitigung des Abwassers erfolgt über die bestehende Kanalisation. Das Nieder- schlagswasser soll zur Versickerung gebracht werden. Die Niederschlagswasserbewirtschaftung ist über Mulden vorgesehen, die im nördlichen und südlichen Randbereich des Plangebietes angeordnet werden sollen. Die An- und Abfahrt der Lieferfahrzeuge für den Nahversorgungsstandort ist flächensparend mit dem vorgesehenen Kundenparkplatz kombiniert, Belastungen der umliegenden Wohnbe- bauung werden weitgehend vermieden. Umweltbelange Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, er kann deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, ein Ausgleich des durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffs ist deshalb nicht erforderlich. Der Vorhabenträger hat einen Umweltreport erstellt, aus dem sich zu erwartende Belastungen der Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur und Sachgüter ergeben, außerdem werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachhaltigen Auswir- kungen vorgeschlagen. Wegen der Einzelheiten ist auf den Umweltreport vom 05.09.2014 zu verweisen. Das beauftragte Ingenieurbüro hat darüber hinaus eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 getroffen, um die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu ermitteln. Ein Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird die voraussichtliche Entfernung von 48 der bisher vorhandenen 53 Bäume sein, außerdem die erhebliche Versiegelung der bisher versicke- rungsfähigen Flächen. Die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz stehenden Bäume, die entfernt werden müssen, sollen vollständig durch neue Pflanzungen im Plangebiet ersetzt wer- den. Die Flachdächer der mehrgeschossigen Wohngebäude werden extensiv begrünt. Für einge- schossige Dachteile des Lebensmittelmarktes ist eine Dachbegrünung mit wechselnden Aufbau- höhen zwischen 8 und 20 cm vorgesehen, dieses Habitatmosaik geht in seiner Wertigkeit deut- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 lich über diejenige einer extensiven Dachbegrünung hinaus. Die vorgesehene Niederschlagswas- serversickerung im Plangebiet gleicht die mit der Bodenversiegelung verbundenen Belastungen weitgehend aus. Die artenschutzrechtliche Prüfung vom Frühjahr 2013 hat ergeben, dass infolge der Baumfäl- lungen der Bestand der Avifauna nicht negativ beeinflusst werden wird, da Ausgleichspflanzun- gen vorgesehen sind. Die Bebauung des Plangebietes mit 6 Mehrfamilienhäusern sowie dem Wohn- und Gewerbebau im östlichen Bereich des Plangebietes hat Auswirkungen auf die angrenzende Wohnnutzung, die als reines Wohngebiet vor Lärmimmissionen, die die Werte der TA-Lärm überschreiten, zu schützen ist. Die wesentlichen Immissionsquellen werden die Tiefgaragenzufahrt sowie die Stellplatzflächen des Lebensmittelmarktes sein, die geeignete Lärmschutzmaßnahmen erfor- dern, um die Immissionsrichtwerte für ein reines Wohngebiet einhalten zu können. Zu diesem Zweck wird die Tiefgaragenzufahrt vollständig eingehaust, die Innenwände sowie die Decke der geschlossenen Tiefgarage sind mindestens auf den ersten 8 m mit schallabsorbierenden Verklei- dungen zu versehen. Der Betrieb des Nahversorgungsmarktes wird Zu- und Abfahrtsverkehre zu den Stellplatzflächen verursachen, gleiches gilt für den Anlieferverkehr. Die Warenanlieferung ist ausschließlich auf den Tageszeitraum von 6 bis 22 Uhr zu begrenzen, da eine nächtliche An- lieferung nicht immissionsverträglich ausgestaltet werden kann. Die Öffnungszeiten des Marktes bewegen sich innerhalb eines Korridors von 8 bis 20 Uhr. Der Fahrbahnbelag auf dem Parkplatz soll geräuscharm dimensioniert werden, zum Schutz der umliegenden Wohngebäude ist der Kundenparkplatz mit zwei 2,5 m hohen schallabsorbierenden Schallschutzwänden abzuschir- men. Die Lärmschutzwände werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als solche verbind- lich festgesetzt. Die Luftqualität im Plangebiet und im angrenzenden Bereich wird sich durch das Vorhaben nicht nachteilig verändern, vielmehr ist infolge der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten. Für das lokale Kleinklima sind keine Verschlechterungen zu erwarten, der Vorhabenträger wird die Flachdächer begrünen und die zu entfernenden Bäume ersetzen, um die Wege und Plätze zu verschatten. Das Gebiet wird an das bestehende Nahwärmenetz angeschlossen, wodurch Schadstoffemissionen aus privaten Feuerungsstätten verhindert werden, die Gebäude sollen einen KfW-70-Standard nach EnEV 2014 haben. Das Vorhaben wird keine Nachteile auf das weiträumige Klima haben, dem beugt die Ausgestaltung des Vorhabens vor. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den anliegenden Entwurf des Bebau- ungsplans einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, Hinweise und örtli- chen Bauvorschriften verwiesen. Der Vorhabenträger wird sich in einem Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss verpflich- ten, das Vorhaben zu realisieren. Der Vertrag liegt bereits im Entwurf vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit Als erste Verfahrensschritte fanden die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und eine Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die von den beteiligten Trägern er- hobenen Anregungen und Einwendungen wurden in einer Synopse den Stellungnahmen des Stadtplanungsamts gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes sind in Anlage 1 dieser Vorlage niedergelegt. Im Zuge der Trägerbeteiligung haben sich - wie aus der Synopse ersichtlich - zahlreiche Träger öffentlicher Belange inner- und außerhalb der Stadtverwaltung geäußert. Die abwägenden Antworten dazu sind der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen. Die Anregungen wur- den weitgehend übernommen und berücksichtigt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten keine Anregungen, Stellungnahmen wur- den nicht abgegeben. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Bürgerbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Forststr. 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rintheim, in der Fassung vom 05.09.2014 wiedergibt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans „Forststraße 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rintheim. 2. Auf der Grundlage dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgter Verfahrens- schritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 31.03.2014 in der Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Fassung vom 05.09.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebau- ungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zwecke ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Oktober 2014
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Extrahierter Text
Stadt KarlsruheAnlage 1 Stadtplanungsamt VorhabenbezogenerBebauungsplan„Forststraße9-21 a“, Karlsruhe-Rintheim Zusammenfassungder imRahmenderBehördenbeteiligung gemäß § 4 Abs 2 BauGBgeäu- ßertenAnregungenund die Abwägungsvorschläge FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung Amt fürAbfallwirtschaft vom 20.05.2014 Die jeweiligen"Müllhäuschen" sindgemäß demErdgeschossplanvom31.03.14Nr. E_EG_VBB_1_200,M.:1:200 inGrößeund Lagemitunsaktuellabgestimmtundsomit auchauszuführen. Unabhängig hiervonbesteht im Restmüllbe- reich eineAndienungspflicht fürsämtliche Grundstücksnutzer.Diesgiltauch fürdenpo- tentiellenMieter/BetreiberderGewerbeeinhei- ten. Als AusnahmebestehthiernurdieMöglich- keit eineBefreiungvonder Wertstofftonnezu beantragen. Diemit der genannten Planzeichnungüberein- stimmende Ausführung wird seitens des Vorha- benträgers zugesagt. Die weiteren Anregungen werden im Bauantrags- verfahren berücksichtigt. Kenntnisnahme Hinweis:ab2015 sollstadtweit dieblaue Tonne eingeführtwerden.DafürsindweitereAb- stellflächen nach Rücksprachemit demAFA einzuplanen. Kenntnisnahme Amt für Stadtentwicklungvom09.04.2014 DiebrachliegendeFlächeeignet sichoptimalfür eineneue Wohnbebauung.Der Nahversorger istsinnvollundentspricht demvonderBürger- schaftsignalisiertenWunschnacheinerverbes- serten Nahversorgung. Kenntnisnahme DieunterschiedlichenWohnungstypenwerden begrüßt.Die hochwertigeBebauungund Frei- raumgestaltungmitStadtplatzundBoulevard sind positiv.Damit sind stellenweiseUnter- schreitungderAbstandsflächenundÜberschrei- tungderGRZvertretbar Kenntnisnahme Die erhöhtebaulicheDichte wird durch einehohe gestalterische Qualität der unterschiedlichen Auf- enthaltsbereiche, darunter verschiedene Spielplät- ze, ein Generationenparcour, Gemeinschaftsgar- tenanlage, vielfältige Wegebeziehungen und Baumanpflanzungen ausgeglichen. Die Gebäude sind versetzt angeordnet, so dass die Belichtung und Belüftung gewährleistet ist. Das Amt für Stadtentwicklungstimmtzu.Kenntnisnahme Bauordnungsamtvom12.05.2014 PlanungsrechtlicheFestsetzungen: Ziff.12,Maßnahmenfürdie TG-Zufahrt,2. Punkt: Was isteineschallabsorbierende Verklei- dungi.S.desBebauungsplans?Müssenhier Lärmwerte an einerbestimmtenStelle eingehal- ten werdenundwennja,woundwelche? DieFestsetzungender Ziffer 12–Maßnahmen fürdie Tiefgaragenzufahrt-sind nun so formu- liert,dass demVerfahrenzurGenehmigung der Anlagennicht vorgegriffenwird, gleichwohl sind dadurch die Grundsätze für einzuhaltenden Lärm- schutz festgesetzt. 1 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung 3. Punkt:Kannaucheineandere„lärmarme“ führung als verschraubteGusseisenplattenge- wählt werden? 4. Punkt: Gibtesauchnicht-lärmarme elektro- me chanisch bewegte Tore?Was isteinlärmar- mes Tor?Darf das imBetriebbefindliche Tor an einerbestimmtenStelle Lärmwertenichtüber- schreitenund wennja,wo und welche? Grund- sätzlichgilt das Gleichewiefürden2. Punkt beimLebensmittelmarkt–wiedieEinhaltung dergesetzlichen Lärmwertesichergestelltwird, istSachedesBetreibers. Diebisher genannten Einzelmaßnahmensindals MaßnahmenempfehlungeninderBegründung aufgeführt und werden konkret im Baugenehmi- gungsverfahren nach den Erfordernissen der bauli- chen Anlagen und Nutzungen festgelegt. Ziff.12,MaßnahmenfürdenLebensmittel- markt,2.,3.,4.und 6. Punkt:Können nicht Gegenstand eines Bebauungsplans sein.3.,4. und 6. Punkt sindAuflageninderBaugeneh- migung.Der 2. Punktistm.E.überhauptnicht regelbar– diebaul. Anlagebzw.vonihr ausge- hendeEmissionendürfenbe-stimmte Lärmwer- teinderNachbarschaftnichtüberschreiten,wie dies sichergestelltwird, istSachedesBetreibers. 5. Punkt:UnbestimmterRechtsbegriff– bitte definieren bzw. s.o. DieFestsetzungender Ziffer 12–Maßnahmen fürden Lebensmittelmarkt-sind nun so formu- liert,dass demVerfahrenzurGenehmigung der Anlagennicht vorgegriffenwird, gleichwohl sind dadurch die Grundsätze für einzuhaltenden Lärm- schutz festgesetzt. HinweiszudenplanungsrechtlichenFestset- zungen:sportlicheZwecke“kannimEinzelfall schwierigsein(WasisteinFitness-Studiomit SchwerpunktGesundheit,z.B. Rückenschule?). ZurKlarstellungwurde dieZulässigkeitvonAnla- genfürsportlicheZweckeindemallgemeinenZu- lässigkeitskatalog ergänzt. BauordnungsrechtlicheFestsetzungen: Ziff.1,„untergeordnetetechnischeAuf-und An-bauten“: hilfreich wäreeineGrößenord- nungdesUntergeordnet-Seins.Bis15%? Fassaden:„natürlicheFarbtöne“: UnbestimmterRechtsbegriff– bittedefinieren! DieAnregungwurdeaufgenommenund dieFest- setzungentsprechendergänzt. Auf denZusatz„natürlich“wird inderFestset- zungnunverzichtet. Ziff. 3,Feuerwehrzufahrten:Regelungim B’Plan ist überflüssig.AußerdemistdiesesThemaTeil derBaugenehmigungunddahermitdem Bau- ordnungsamtabzustimmen. DieFestsetzungwurdegestrichen. Dies wird in dem Baugenehmigungsverfahren geregelt wer- den. Ziff.7:Nach§35Abs.4Ziff.3LBOmüssen not wendigeFahrradabstellplätzewetterge- schütztsein. BeiderFestlegungim B’Plan,dass Fahrradabstellplätzeauchindenunüberbauba- renFlächen zulässigsind,könnendannandie- sen StellennurnichtnotwendigeFahrradab- stellplätzeliegen,da dienotwendigenwetter- geschützt seinmüssen.IndergeplantenNovel- lierungder LBOsindder Normalfall 2 notwen- dige wettergeschützteFahrradabstellplätzepro Wohnung. Kenntnisnahme DieBemessungderüberdachten F ahrradabstell- plätze(ebenerdigund inder Tiefgarage)ist mit demBauordnungsamt undStadtplanungsamt inzwischenabgestimmt.Ergänzendzudiesen notwendigen Fahrradabstellplätzensind mit die- ser FestsetzungweitereFahrradabstellplätzezu- lässig. 2 FolgendeAnregungen wurden vorgebrachtAbwägung Ziff.8:WieeinKinderspielplatzauszusehen hat, wiegroßerseinmussundwieerausges- taltet werdenmuss,regeltdieLBO.DieRege- lungimB’Planist nichterforderlich, allenfalls, wennsiekonkretwäreundüberdieRegelun- genderLBO hinausginge. DieFestsetzungwurdegestrichen. Branddirektion vom02.05.2014 KeineBedenken.Kenntnisnahme Gartenbauamtvom10.04.2014 ZeichnerischeFestsetzung/Legende Bäume,Neupflanzungen: Zeichnerisch festgesetzteBäume könnenim Standortnicht freiwählbarsein;die Legendeist dementsprechendzuberichtigen. Die Legendewurdeentsprechendangepasst. PlanungsrechtlicheFestsetzungen 9. Anpflanzen von Bäumen,Sträuchern: BeispielhaftePflanzstandortesindnicht möglich (Nachbarschaftsrecht,Leitungen usw.).DieFest- setzungist biszum Auslegungsbeschluss verbind- licher zuformulieren. DieFestsetzungZiffer 9wirdwiefolgtformu- liert:Die Pflanzstandortesind derPlanzeich- nungzuentnehmenundum biszu 5mver- schiebbar.ErgänzendwirdaufVorschlagdes Gartenbauamtes festgesetzt, dass beiLei- tungsverlegungenund Zufahrtsveränderung sichBaumstandorte ausnahmsweise auchüber die5m-Regelunghinausverändernlassen. ÖrtlicheBauvorschriften 8.Kinderspielplätze: Bereichemit derBezeichnung„Spielplatz“feh- leninderPlanzeichnung. DieErwähnungindenÖrtlichen Bauvorschrif- ten entfällt, da derRegelungsinhaltnichtüber die allgemeingültigeRegelungder LBOhinaus- geht.Damitentfällt der hier angeregteEintrag inderPlanzeichnung. Es bleibt beim allgemei- nen Flächennachweis der dafür erforderlichen Flächen (siehe Anlage 3.7 zum VEP). Anlagen Umweltbericht: ÜberführenderAussagenzurDachbegrünung und zudenzu pflanzendenBäumenindie schriftlichenFestsetzungen. DieFestsetzungenzurDachbegrünungbefinden sich inunter Ziffer 1derörtlichen Bauvorschrif- ten.DieFestsetzungenzudenzu pflanzenden BäumeninZiffer 9 derPlanungsrechtlichenFest- setzungen.DasZiel,dieAussagenaus demUm- weltreport indenRechtsplanzuüberführen, wird damiterreicht. Dachbegrünung,Wohngebäude: DieErfahrung zeigt, dassDachbegrünungen mitseparaterDrainschicht besserfunktionieren alsEinschichtsubstrate.Deshalbsind12 cm SubstratüberderDrainschicht festzusetzen. Nach Rücksprache mit dem Gartenbauamtwur- de abschließendeineSubstratschichtvonmindes- tens10 cmzusätzlichzurseparatenDrainschicht festgelegt.DieFestsetzungZiffer 1 der örtlichen Bauvorschriftenwurde dementsprechendange- passt– vonder 10 cmkombiniertenDrain-und Vegetationsschichtzudem bereits beschriebenen Aufbau. 3 FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung DachbegrünungGewerbebau OberhalbeinerDrain-undFilterschicht sindDach- begrünungssubstrat,Sand,Kiesund Oberboden als Standort fürverschiedene Pflanzgesellschaften nebeneinanderinwechselnderAufbauhöhe zwi- schen8und20 cmeinzubauen.Das soent- standeneHabitatmosaikist durchÄsteundSteine zuergänzen.DieEinsaaterfolgtmiteinerMi- schungausGräsernundKräutern nachder Liste indenHinweisen. DieFestsetzungwurde soübernommen.Siehe dazu auch die Pflanzliste„ExtensiveDachbe- grünungModellierung“inderAnlage 1 zum bebauungsplan. ZurPflanzliste Nr.1 GroßkronigeBäume auf der Tiefgaragesind bei einerAufbauhöhevon90 cmSubstrat,wegen des begrenztenWurzelraumesnichtzuempfeh- len. Kenntnisnahme DiePflanzlistewurdeum weitere geeignete Baumartenentsprechend derHinweisedesGar- tenbauamtesund inAbstimmungmitder Natur- schutzbehördeergänzt.Folgende klein- undmit- telkronigeBaumartenwurdenaufgenommen: rotblühendeRosskastanie,Elsbeere,Mehlbeere, Eberesche /Vogelkirsche. FolgendeFestsetzungenfürBäumefehlen: BindungfürBepflanzungund fürdieErhaltung vonBäumen,Sträuchernund sonstigenBepflan- zungen gem.§9 Abs.1Nr.20undNr.25b BauGB Fürdie außerhalb der Tiefgaragezu pflanzenden- BäumesindoffeneBaumscheiben vonmind.10 m²vorzusehenundeinemitSubstrat nach Fllzu verfüllendeBaumpflanzgrubevonmind.12 m³ Größe,miteiner Tiefevon1,50 m.Eine teilweise Überbauungder offenenBaumscheibeist mög- lich,wennder zuüberbauende TeilderBaum- pflanzgrubemitverdichtbaremBaumsubstratver- fülltwird.Erforderlichenfalls sind imüberbauten BereichBelüftungsrohrevorzusehen. ZumSchutzvongroßkronigenLaubbäumenwird durch PlaneintragimBebauungsplanderErhalt wie folgtfestgesetzt:ImTraufbereich derBäume plus1,5m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oderBodenversiegelungenunzulässig.BeiAb- gangeinesBaumes ist indernächstenPflanzpe- riode eingleichartiger Laubbaumzu pflanzen. DieFestsetzungenwurdenso wie vorgeschlagen ergänzt. Gartenbauamtvom23.05.2014 Die Verwendungvonautochthonem Pflanzgut wird unterstützt.NachNaturschutzgesetzist dessenVerwendungnurfürdenAußenbereich vorgeschrieben. Kenntnisnahme 4 FolgendeAnregungenwurden vorgebracht Abwägung ImInnenbereich ist die VerwendungvonZucht- formenund mittelkronigen nichtheimischen Baumartenunverzichtbarumüberhauptnoch Bäume pflanzenzu können Kenntnisnahme DieAblehnungvon widerstandsfähigenZucht- for menistangesichts derschwierigenBedin- gungenfürBäumeinderStadtnichtnachvoll- ziehbar. DieAnregungwurdeaufgegriffen undentspre- chen deArtenundZuchtformen in der Pflanzlis- teergänzt. Liegenschaftsamt KeineAnregungen.-- Ordnungs-und Bürgeramt-Straßenverkehrsstelle AusstraßenverkehrsrechtlicherSichtbeste- hen grundsätzlichkeineBedenken. Kenntnisnahme Ordnungs-und Bürgeramt-AllgemeinesPolizeirecht, Gesundheitswesenvom11.04.2014 keineBedenken.Kenntnisnahme Schul-undSportamtvom12.05.2014 Keine grundsätzlichenBedenken.Kenntnisnahme Sozial-undJugendbehörde ---- StabsstelleProjektcontrolling ----- StadtplanungsamtBereichGeneralplanung ZurPlanungsindkeineHinweisevorzubringen.Kenntnisnahme StadtplanungsamtBereichStadtbildpflegevom12.05.2014 KeineEinwändeKenntnisnahme StadtplanungsamtBereichVerkehrvom14.04.2014 Ziffer4.4.1 ÖPNV:eshandelt sichumTram4.DieAngabewurdeberichtigt Ziffer4.4.4Geh-undRadwege:DadieForst- straße mitTempo30ausgewiesenist,fährtder Radfahrer auf derFahrbahn. DieAngabenwurdenergänzt. Zeichnerischer Teil: E_TG_VBB_1_200(TG):dieStützezw.Stell- platz118undderZu-undAbfahrtmusseinge- rücktwerden. DieAnregungistnachvollziehbar.DieAnfahrbar- keit desStellplatzes würdehiermitverbessert.Lei- der kanndieinderAnlage gekennzeichnete Stüt- ze aus statischenGründennichtverschobenwer- den.Um den Komfort fürdenNutzer hier zu verbessernwerdenverschiedeneMaßnahmewie eine abgerundeteAusführungder Stützeund/ oder eine Verkleidungder Stützemit Gummi- matteno.ä.eingebaut werden. DieStellplatzbreitenentsprechenzwarderGara- genverordnung, z.Teilabernicht demneuesten Stand der Technik. DieGaVO ist diebaurechtlicheMindestanforde- rungzur Genehmigungder TGundwirderfüllt. DieAusführungnach GaVOerfolgtnach Ab- stimmungundFreigabedurch die VoWo.Eine PlanungnachEAR05würdedas Gesamtgebäu- de, damit die Versiegelungdes Grundstücksund dieProblematikder Wasserhaltungvergrößern. Daherwurdehiermitden erforderlichen Min- destmaßengeplant. 5 FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung Tiefbauamtvom23.04.201 BittebeachtenSiedieeingebrachtenHinweise undAnregungendertechnischen Bereichedes TiefbauamtesundberücksichtigenSiediesein derweiterenVerfahrensbearbeitung. Kenntnisnahme DieHinweisewurdennach Rücksprache mit dem Tiefbauamt entsprechend in den Bebauungsplan- eingearbeitet und beim Bau der Anlagenbeachtet FürdenDurchführungsvertragsinddieent- spre chendenParagraphendesMustervertra- geszuberücksichtigen. Kenntnisnahme Dies wurde im nun vorliegenden Entwurf zum Durchführungsvertrag berücksichtigt. DerEntwurfdesDurchführungsvertragesistdem TBAzurPrüfungvor zulegen. Kenntnisnahme Diese Abstimmung ist inzwischen erfolgt. DiedezentraleRegenwasserentsorgungmuss in einemWasserrechtsverfahrengeklärtwerden. Kenntnisnahme Dies wird von dem Vorhabenträger mittels An- tragsverfahren berücksichtigt. Umwelt-und Arbeitsschutzvom05.05.2014 Natur-und Artenschutz: DievorliegendeAuflistungvonVogelartenist bezüglich AngabenzuHabitat-Strukturen, BrutgeschäftundNahrungssuchenachzubes- sern. FolgendeAnforderungensindeinzuarbeiten: -BaumfällungennurinerforderlichemUmfang -Baumfällungennurvom1.10–1.3.eines des folgendenJahres -ZufällendeBäumesindauf HabitatStrukturen bezüglich Fledermäusenzu untersuchen, ggfls. sindMaßnahmenzuergreifen -Für Neupflanzungenist Hochstammwareder Artzuverwenden–Zuchtformenwerdenab- gelehnt -Auf das Anpflanzen vonStraßenbegleitgrünist zuverzichten.Es sindFettwiesenoderHe- ckenpflanzungen vorzunehmen. -FürAnpflanzungenistgrundsätzlichzertifi- ziertes Pflanz-undSaatgutauch dem Her- kunftsgebiet 6zuverwenden. ImUmweltreportsind dieAussagenzumNatur- und ArtenschutzinAbstimmungmit demUm- welt-und Arbeitsschutz aufgearbeitetund abge- stimmtworden. InsbesonderedieHabitatstruk- turensindeingearbeitet worden. -Ist berücksichtigt;Es istnochmalskritischhin- terfragtund diskutiertwordenobweitere Bäume erhaltenwerdenkönnen.Das istauf- grund der erforderlichenTiefgaragenicht der Fall. -Ist berücksichtigt;dieHinweisesindergänzt. -Isterfolgt,eskonntenkeineFledermaushabitate festgestelltwerden. -Hierwurde ein Kompromissgefunden, derauch diestädtebaulicheDichteund dieAnlageder Tiefgarageberücksichtigt. -Wird berücksichtigt.DieFestsetzungistange- pass,teineFettwieseistvorgesehen. -Ist berücksichtigt;diePflanzlistensindent- sprechendergänzt. 6 FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung Gewässer /Niederschlagswasser: Eine Niederschlagswasserversickerungistnur überdiebelebtOberbodenschichtzulässig, eine direkteEinleitungineineRigoleistnichterlaub- nisfähig.Begründung,HinweiseundÖrtliche BauvorschriftensindgemäßdenVorschlägen desAmtesfür Umwelt- undArbeitsschutzanzu- passen.Hauptsächlichistzu ergänzen,dass Mulden-RigolenzumEinsatz kommenstatt Ri- golen. DieAnpassungenwurden in die Begründung übernommen. Es wurden nun Muldenbereiche im Bebauungsplan festgesetzt Klimaschutz: EswirdeinHinweisvermisst, inwie fernbei den vorgesehenenNeubaumaßnahmendemKlima- schutzinsbesondere durcheinenanspruchsvol- lerenenergetischenStandard Rechnungge- tragenwerdenkann. DieAussagenzumKlimaschutz sindimUmweltre- port und inderBegründung zumBebauungsplan ergänztworden.EinenBeitrag zumKlimaschutz undzurAnpassung andieKlimaänderungleisten folgendenMaßnahmen: -dieBegrünungderFlachdächerder Wohn und Nebengebäude, -die reliefartigeBegrünungderDachflächendes Lebensmittelmarktes -dieintensiveBegrünungder Tiefgarage, -derErsatzder zufällendenBäumeimVer- hältnisvonmindestens1:1,zurBeschattung von Wegenund Plätzen, -die VersickerungdesNiederschlagswassers (soweit möglich), -die helleFarbgebungderGebäudezur Nut- zungdes Albedo-Effekts, -derAnschluss des Gebietesandas bestehende NahwärmenetzverhindertSchadstoffemis- sionenausprivatenFeuerungsstätten, -D i eErrichtungvonGebäudenmitKfW 70 Standard nachEnEV 2014. Wirtschaftsförderungvom12.05.2014 DerPlanungwirdzugestimmtKenntnisnahme BürgervereinRintheim ---- BUND ---- Bundesanstalt fürInfrastruktur(Wehrbereichsverwaltung) vom14.05.2014 Durch diePlanungwerdenInteressender mi- litärischenLandesverteidigungnicht berührt. Kenntnisnahme 7 FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung DeutscheTelekomvom17.04.2014 ZurVersorgungdes neuenBaugebietes mitTe- lekommunikationsinfrastrukturist die Ver- legungneuerTK-Linieninnerhalbundaußer- halb desPlangebieteserforderlich. BitteumMitteilung, welche eigenenoderIh- nenbekanntenMaßnahmenDritterimBe- reich derForststraßestattfinden werden. Beginnund Ablauf derBaumaßnahmensind mind.3MonatevorBaubeginnschriftlichanzu- zeigen. Kenntnisnahme EineengeAbstimmungüber die geplanten MaßnahmenundTerminewirdvom Vorha- benträgerzugesagt. EvangelischesPfarramtvom09.05.2014 Die Bebauung wirdbegrüßt.Die Kirchenge- meindewürdesichfreuen,wennbeiderPlanung des StadtplatzeseineInfowand/Schaukastenbe- rücksichtigtwirdfürdieInformationenderKir- chengemeindebzw. desStadtteiles. Kenntnisnahme DieseAnregungbetrifftnicht denRegelungsin- halt desBebauungsplans.NachAbschluss der Baumaßnahmen wirdeinedirekteAbstimmung mit demEigentümervorgeschlagen. Handwerkskammervom29.04.2014 KeineAnregungenoderBedenkenKenntnisnahme Industrie-undHandelskammervom04.04.2014 Grundsätzlich bestehenkeineEinwände.Hin- gewiesen wirdauf diegeplantenrestriktiven ÖffnungszeitenfürdenLebensmittelmarktvon 8.00–20.00 Uhr.Insbesonderevordem Hinter- grund, dass dieAnlieferungvon6:00–22.00zu- lässigist, derMarktineinemMischgebietunter- gebracht istund denliberalerenRegelungenim Ladenöffnungszeitengesetz. Kenntnisnahme DieFestsetzungenwurdendahingehendverän- dert, dass dieÖffnungszeiten nicht imBebau- ungsplan geregeltwerden, sondern imDurchfüh- rungsvertrag. AuchimBaugenehmigungsverfahrenkanninBe- zug auf dieÖffnungszeitennochRegelungen treffen.Innerhalb desBaugenehmigungsverfah- rensmussderBauherrnachweisen, dasserdie fürdie NachbarschaftgeltendenLärmwertenicht überschreitet.Mit welchenMaßnahmendieser- reichtwird istimBaugenehmigungsverfahrenzu klären.Dieim Schallgutachtenund inderBe- gründung zumBebauungsplan genannten Maß- nahmenwiedieRegelungderÖffnungszeiten bzw. der Anlieferungszeitensind beispielhaftzu sehen. Landratsamt-Gesundheitsamtvom30.04.2014 Aushygienischer Sicht bestehenkeineBeden- ken,wenndie geltendenRechtsverordnungen und Normen über Wasser, Abwasser,Emissio- nenundImmissioneneingehaltenwerden. Kenntnisnahme Die Einhaltung der angesprochenen Regelungen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen. Da sich das Plangebietinder WasserschutzzoneIII B"WasserwerkHardtwald"befindet, ist das ArbeitsblattW101vom Juni2006 "Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete,I.TeilSchutzge- bietefürGrundwasser"zuberücksichtigen. EinHinweisauf dasWasserschutzgebietwurde in den Bebauungsplan unter Ziffer 5 der Hinweise aufgenommen. 8 FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung Nachbarschaftsverbandvom10.04.2014 ZurvorgelegtenPlanungsindSeitens desNVK keineHinweisevorzubringen. Kenntnisnahme NeuapostolischeKirchevom09.04.2014 KeineEinwändeKenntnisnahme Polizeipräsidiumvom08.05.2014 Lebensmittelmarkt / Anlieferverkehr Kurvenradiensolltenso bemessensein, dassLie- ferantenohneaufwändigeRangiervorgängemit einmaligem RückwärtsfahrendieAnlieferzone er- reichen. Eswirdempfohlendie Warenandienung außer- halbderÖffnungszeiten vorzusehen. Dieim Plan E_EG_VBB_1_200 dargestellte Schleppkurveim BereichderAnlieferung zeigt auf,dass die genanntenForderungenerfüllt werden.DergenanntePlanistBestand desVor- haben-undErschließungsplans und damit der zukünftigenSatzung. DieseRegelungensindnachvollziehbarund wer- denbegrüßt.Sieunterliegen aber den Auflagen aus dem Lärmschutzgutachten. Daher sind dabei die Ruhezeiten einzuhalten im Zeitraum von 22-6 Uhr. Sichtdreiecke Die SichtdreieckeimBereich derAnlieferung sindvonWerbeanlagen u. Bepflanzungenfrei- zuhalten ZurKlarstellungsind die SichtdreieckezuRadwe- gen(30mSchenkellänge)undzurFahrbahn (70 m Schenkellänge)bei5m Abstandvom Auge desKraftfahrerszum Fahrbahnrandnachrichtlich dargestellt.Die SichtdreieckeliegenimWesentli- chen außerhalb des Geltungsbereiches.In- nerhalbdes Sichtdreiecks sindalsBepflanzung lediglichWiesenansaatenvorgesehen. Parkplätze /Stellplätze Bezüglich derBemessungder Parkständeund Fahrgassen wirdauf dieEAR05verwiesen. Gemäß§3(2)GaVO musszwischenöffentlicher VerkehrsflächeundeinerRampemit mehr als 10% Neigung eineFlächevonmind.3,00m Längemit Neigungvon<10% liegen.Bittebe- achten:Bei derAusfahrtaus der Tiefgaragemüs- sendie Sichtfelderauf dendavorliegendenVer- kehrsraumgewährleistetsein.Stützmauern könntenabgeschrägt oderunterbrochenwer- den. Auf dievorhandene Tiefgaragen-Zufahrt ist zu achten. In der Garagenverordnung ist diebaurechtliche Mindestanforderungzur Genehmigungder Tief- garage verankertundwirderfüllt.DieAusfüh- rungnach GaVOerfolgtnach Abstimmungund Freigabedurch dieVolkswohnung.EinePlanung nachEAR05würdedas Gesamtgebäude, damit die Versiegelungdes Grundstücksund dieProb- lematikder Wasserhaltungvergrößern.Daher wurdemit den erforderlichen Mindestmaßen aus der GaVOgeplant. Im Plan E_EG_VBB_1_200sind dieRampennei- gungender TG-Zufahrt dargestellt.Diesewerden indiePlanzeichnungdesBebauungsplanesüber- nommen.DieForderungendes§3(2)GaVO werdeneingehalten.DieSichtfelderwerdenein- gehalten.Die Stützmauer entlangderZufahrts- rampeendet ca.2,0mvordem öffentlichen Ver- kehrsraum.ZusätzlichwerdenTeileder Stützmau- erinGlasausgeführt. 9 FolgendeAnregungen wurden vorgebracht Abwägung Fahrradabstellplätze Die VerwendungmodernerRahmenhalter wird empfohlen. Kenntnisnahme. DieFestlegung aufeinenbe stimmtenRahmen- halteristnicht Regelungsinhalt desBebauungs- plans. Regierungspräsidium,Abteilung2ArchäologischeDenkmalpflege vom16.05.2014 Hinweis auf mögliche Funde und Fundorte bei baulichen Tätigkeiten sind zu melden. Kenntnisnahme.DerHinweis ist bereitsunter Zif- fer 3 der Hinweiseenthalten. RP Referat56, Naturschutz und Landschaftspflege vom10.04.2014 Eswirdauf die Zuständigkeit derunterenNa- turschutzbehördeverwiesen, diedaraufhin- weisenwird,wenn unsereBelangeberührt seinsollten. Kenntnisnahme RegionalverbandMittlererOberrheinvom08.05.2014 RegionalplanerischeBelangesindvondem Vor- habennicht berührt. Kenntnisnahme Stadtwerke-Versorgungsbetriebevom07.05.2014 Stromversorgung: keine grundsätzlichenBedenken.ImBereich der GebäudeIVu.VI,StichstraßeFlSt.13688/2 lie- gen Niederspannungskabel, dieverlegtwerden müssen. DieGebäudeIVu.VII können nichtöffentlich erschlossen werden. PrivateLeitungenaus den vor- gelagertenGebäudensinderforderlich. DieAbstimmungenmit denFachplanernlaufen Kenntnisnahme.Das Flurstück Nr. 13688/2 selbst liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes. Kenntnisnahme Gas-undWasserversorgung: keine grundsätzlichenBedenken.Imnördlichen Bereich FlSt.13675 liegt eine Wasserversorgungs- leitung, diesedarfnichtüberbautodermitgroß- wüchsigenPflanzenüberpflanzt werden. Parallel zur Wasserversorgungsleitungliegt eineGaslei- tungder Volkswohnung Kenntnisnahme.Die Leitungensind bekannt und werden bei den Bauarbeiten berücksichtigt. Öffentliche Straßenbeleuchtung: keineEinwände Kenntnisnahme Kommunikations-und Informationstechnik: Keine grundsätzlichen Einwände.ImBereich der geplantenZufahrtvonderMannheimer Straße befindetsicheinFernmeldekabel.BeiBauarbei- tensindBeschädigungenzuvermeiden. Kenntnisnahme.Die Leitungensind bekannt und werden bei den Bauarbeiten berücksichtigt. Fernwärmeversorgung: KeineEinwände.DieinderStellungnahmevon 2013(V256-2013) getroffenenAussagenblei- benbestehen.ZwischendemPlangebietund denGebäudenHeilbronner Straße 23 +24ver- Kenntnisnahme Dies wird während der Baumaßnahmen berück- sichtigt und mit den Stadtwerken abgestimmt werden. 10 Folgende Anregungen wurden vorgebracht ter Abwägung laufen Nahwärmeversorgungsleitungen.Die Lei- tungistwäh rend derBauarbeiten vorBeschädi- gungenzuschützen. Trinkwassergewinnung: Es bestehenkeine grundsätzlichenBedenken. DasGebietbefindetsich inder SchutzzoneIII B des Wasserwerks Hardtwald.Die Schutzgebiets- verordnungistzubeachten. ImBPList darauf hinzuweisen. ImBereichvonVersickerungsstellenist si- cherzustellen, dassaufDüngung, Pflanzen- schutzmittelundTausalzverzichtetwird. Kenntnisnahme DerHinweisauf dasWasserschutzgebietdes Wasserwerks Hardtwaldwurdeunter den Hin- weisen Ziffer 5 aufgenommen. DieFestsetzungZiffer 9wurdeentsprechender- gänzt. Verkehrsbetriebe vom08.05.2014 FürEin-und Ausfahrtsbereich derBeliefe- rungbittedurchSchleppkurvebelegen, dass fürdieinder VPL-Rundevorgegebe- nenAn-und Abfahrtswege inderMann- heimerStraße keineBerührungspunktemit dem ÖPNV bestehen. DieBegründungistentsprechendergänztwor- den.Die SchleppkurvenimBereich derAnliefe- rungver-deutlichen, dasskeineBerührungs- punktemit demÖPNVbestehen. AufSeite 19 derBegründungistvon einerBus- linie 4dieRede. Hierfährt die Tram4derVBK. DieStraßenbahnhaltestelle heißt Forststraße. Kenntnisnahme DieBegründungistentsprechend geändert wor- den. ZJD-Untere Naturschutzbehördevom07.05.2014 Artenschutz: Esist sicherzustellen,dassdurchdie Verwirkli- chungdes Bebauungsplanskeineartenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände(insb.§44 Abs.1BNatSchG) verwirklichtwerden können bzw.in dieLegalausnahme des§44 Abs.5 BNatSchG hineingeplantwird. EineEinschätzung,inwieweitartenschutz-recht- licheBelangedurchdiePlanungberührt werden, istanhanddesunsaktuell vorliegen- den"Um- weltreports"(Stand: 31.03.2014)nicht abschlie- ßendmöglich.Sowohlausfachlicher Sicht der städtischenÖkologiealsauchausrechtlicher Sichtwird diesbezüglichnochNachbearbei- tungsbedarfgesehen. Dieweitere VorgehensweiseundErfassungs- methodikistmit demUmwelt-undArbeits- schutz, FachbereichÖkologieabzustimmen. Die Nachbearbeitungund Abstimmungmit demAmt fürUmwelt-und Arbeitsschutz, FachbereichÖkologieisterfolgt. Die VerwirklichungartenschutzrechtlicherVer- botstatbestände kann, nachheutigemKenntnis- stand, ausgeschlossenwerden. Avifauna: das Plangebietwurde untersucht,jedochent- sprechenArtundUmfangderErfassungdes Vogelbestandsnichtdem wissenschaftlichen Standard. DieUntersuchungenwurdenentsprechendnach- geholt und mit demzuständigenStellenab- gestimmt. 11 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Fledermäuse: EineHabitatstrukturanalyse istdurchdenFach- gutachterzuerstellen. SolltenfürFledermäuse geeignete Strukturen festgestellt werden,so sindauchbezüglichdieserArtengruppe ent- sprechendeBestandserhebungendurchzufüh- ren. DieHabitatstrukturenwurdenauf Fledermäuse untersucht.Es bestehenkeineBaumhöhlenfür Fledermäuse. Baumbestand: Esistzuprüfen, ob derEingriffin denBaum- bestandverringertund diePlanungentspre- chendangepasstwerden kann.Ausdortiger Sichtist nicht nachvollziehbar,weshalbgera- dein denRandbereichennahezualleBäume gefälltwerdenmüssen. Aufgrund der Tiefgarageund der erforderlichen ArbeitsräumeisteinErhaltvonweiterenBäumen leidernicht möglich. Dafür gibt es entsprechende Ersatzpflanzungen und Dachbegrünung auf allen Dächern. Festsetzungen undörtlicheBauvorschriften: DemEntwurfwirdgrundsätzlichzugestimmt. Folgende Festsetzungensindaufzunehmen: EingriffeinGehölzesindmöglichstzuminimie- ren. DieForderung, dieEingriffeindieGehölze zu minimierenist indenHinweisenund denPla- nungsrechtlichenFestsetzungenergänztwor- den. Baumfällungen dürfennuraußerhalb der Ve- getationsperiodezwischen dem01.10.eines Jahresund dem01.03.des Folgejahresdurch- geführtwerden.Aufdas zeitlicheFäll-und Ro- deverbot(vgl.§39Absatz5Bundesnatur- schutzgesetz) wirdhingewiesen. DieHinweisesindentsprechendergänztwor- den. DiezwingendzufällendenBäumesindvorab durcheineFachpersonauf Habitatstrukturen wie Höhlen,abstehendeRindenplatten etc. zu unter- suchen.WerdenfürFledermäuse relevanteHa- bitatstrukturenermittelt,ist nachzu- weisen, dasskeineBesiedlung von IndividuendieserAr- tengruppevorliegtunddurchdieFällungnicht gegenartenschutzrechtliche Vorschriftenver- stoßenwird. Hierwirdgeltendeshöherrangiges Recht beschrie- ben.ZurKlarstellungsinddieHinweiseent- sprechendergänztworden Bei anzupflanzendenBäumenistlediglich Hochstammware derArtzuverwenden.Zucht- formenwiePyramiden- oderKugelformenoder spezielle,widerstandfähigeZüchtungenund Kreuzungenwerdenabgelehnt. Mit demZiel im innerstädtischenBereichüber- hauptnochBäume pflanzenzu könnenwurde die PflanzlisteinAbstimmungmit dem Gartenbauamt und der Naturschutzbehördenergänzt. 12 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung Folgende klein- bzw.mittelkronigenBaumarten wurden in die Pflanzlisteaufgenommen:rot blü- hendeRosskastanie,Elsbeere, Mehlbeere,Eber- esche /Vogelkirsche. Auf das AnpflanzenvonStraßenbegleitgrünin Grünflächenistzuverzichten.Stattdessensind Ansaaten(FettwiesemittlererStandorte)oder Heckenpflanzungen Hainbuche(Carpinusbetu- lus),Roter Hartriegel(Cornus sanguinea), Ge- wöhnliche Hasel (Corylusavellana),Gew. Pfaf- fenhütchen(Euonymuseuropaeus),Gewöhnli- cherLiguster(Ligustrumvulgare),Schlehe (Pru- nus spinosa),Echte Hundsrose(Rosacanina) vorzunehmen. EntlangderMannheimerStraßewird dieAnsaat einerFettwiese- mittlerer Standort-vorgeschla- gen.EineHeckenpflanzungwürde aus städte- baulicher Sicht imZusammenspielmit der Lärm- schutzwand zuunerwünschtenAngsträumen führen. Daher wird hier davon abgesehen. DiePlanzeichnungunddieplanungsrechtlichen Festsetzungenwurdenentsprechendgeändert. FürDachbegrünungenundWiesenansaatenist zertifiziertesPflanz-undSaatgutausdemHer- kunftsgebiet6unter BerücksichtigungdesNa- turraumesunddes speziellenStandortes zuver- wenden. Bei Lieferengpässenfür dasHer- kunftsgebiet6 sind diePflanzlisten denLiefer- angebotenanzupassenoderesistaufver- gleichbareForstwareauszuweichen.Sollte auch diese nichtverfügbarsein, sind Abweichungen von denPflanzlisten nur nachRücksprachemit demstädtischenUmwelt-undArbeitsschutz, FachbereichÖkologievorzunehmen. DieHinweise zudenPflanzlisten wurdeninder Anlage 1 zumBebauungsplan jeweilsergänzt. ZJD-Immissionsschutzbehördevom12.05.2014 AusgehendvonderAnnahme,dassdasSchall- gutachtenzutreffendist, was vonUnwelt- und Arbeitsschutzbeurteiltwerdensollte, erscheint dasKonzeptschlüssig,wenndie Maßnahmen imDurchführungsvertrag verbindlich vereinbart undim Baugenehmigungsverfahrenüberprüft werden. Kenntnisnahme Im Durchführungsvertrag wurden entsprechende Maßgaben für den Vorhabenträger eingefügt. ImHinblickaufdengeräuscharmenFahr- bahnbel agsollendieAussagenzursparsamen Flächenversiegelung angepasstwerden. DergeräuscharmeFahrbahnbelagist nurfürdie FahrgassederKundenparkplätzevorgesehen. Dennochsind dieAussagenzumsparsamenFlä- chenverbrauchwiefolgt angepasstworden. „NotwendigeBefestigungennichtüberbauter FlächenderBaugrundstückesollenzurVerringe- rungderFlächenversiegelungweitgehendwas- serdurchlässig ausgebildetwerden,z.B.als Pflas- ter oderPlattenbelagmit breiten, begrüntenFu- gen(Rasenpflaster), soweitnicht dieGefahrdes Eindringensvon SchadstoffenindenUntergrund bestehtoderschalltechnischeBelangeent- gegenstehen.Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden." 13 Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung DieerwartetenÜberschreitungendesSpit- zenpegelkriteriumsderTA-LärmzurNachtzeit um3DB(A)beibeschleunigtenAbfahrtenzur Tiefgarageführen u.E.nicht zurUnzumutbarkeit der Immissionsbelastung anderBestandsbebau- ung. Kenntnisnahme ZJD-Wasser-und Abfallbehörde vom20.05.2014 ZJD-WABschließt sich der Stellungnahme Umwelt- und Arbeitsschutzvom 05.05.2014 an.Die klarstellendenFormulierungensind in denBebauungsplan aufzunehmen. DieGrundwasserhaltungbedarfeinerwasser- rechtlichenErlaubnis, die rechtzeitigbei der Wasserbehörde zubeantragenist. AlternativeBauausführungenkönnen eben- fallswasserrechtlicherlaubnispflichtige Tatbe- stände auslösen. Hierzubedarfeseinervorhe- rigenAbstimmung undZulassungdurch die Wasserbehörde. Kenntnisnahme. Der Bebauungsplan wurde ent- sprechend ergänzt. Der Vorhabenträger wird die entsprechenden An- träge noch einreichen. ZJD-UntereDenkmalschutzbehörde ---- ZJDGleichstellungsbeauftragte ---- 14
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Extrahierter Text
1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9-21a“, Karlsruhe – Rintheim Entwurf Karlsruhe, 31.03.2014 Fassung vom 05.09.2014 Vorhabenträger: Volkswohnung GmbH Postfach 11 14 61 76064 Karlsruhe Planverfasser: Planstatt Senner Breitlestraße 21 88662 Überlingen - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................... 5 2. Informelle Planungen und Bauleitplanung ........................................ 5 2.1 Stadtteilentwicklung ............................................................................... 5 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................... 6 2.3 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 6 3. Bestandsaufnahme ............................................................................. 8 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................. 8 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .... 8 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .............................. 9 3.4 Eigentumsverhältnisse .......................................................................... 9 3.5 Belastungen........................................................................................... 9 4. Planungskonzept ............................................................................... 10 4.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung................................................................. 11 4.3. Abstandsflächen .................................................................................. 17 4.4. Erschließung........................................................................................ 19 4.4.1 ÖPNV .................................................................................................. 20 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr............................................................. 20 4.4.3 Ruhender Verkehr ............................................................................... 20 4.4.4 Geh- und Radwege ............................................................................. 20 4.4.5 Ver- und Entsorgung ........................................................................... 21 4.5 Gestaltung ........................................................................................... 23 4.6 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ...... 24 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen .................................................................. 24 4.6.2 Öffentliche Grünflächen ....................................................................... 26 4.6.3 Eingriff in Natur und Landschaft .......................................................... 26 4.6.4 Ausgleichsmaßnahmen / Minimierungsmaßnahmen ........................... 26 4.6.5 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................ 27 4.7 Belastungen......................................................................................... 27 5. Umweltreport ..................................................................................... 30 6. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 31 7. Statistik............................................................................................... 32 7.1 Flächenbilanz ...................................................................................... 32 7.2 Geplante Bebauung ............................................................................. 32 7.3 Bodenversiegelung .............................................................................. 32 8. Kosten ................................................................................................ 32 9. Durchführung ..................................................................................... 32 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 33 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 33 2. Entwässerung ...................................................................................... 33 3. Niederschlagswasser .......................................................................... 33 4. Grundwasser ....................................................................................... 34 - 3 - 5. Wasserschutzgebiet ............................................................................ 35 6. Gründung / Baugrubenböschung ......................................................... 35 7. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 35 8. Baumschutz ......................................................................................... 36 9. Altlasten ............................................................................................... 36 10. Erdaushub / Auffüllungen .................................................................... 36 11. Geologie .............................................................................................. 37 12. Private Leitungen ................................................................................. 37 13. Barrierefreies Bauen ............................................................................ 37 14. Kampfmittel.......................................................................................... 37 15. Erneuerbare Energien ......................................................................... 37 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften 38 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 38 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen (§ 12 Abs. 3a BauGB) ...... 38 2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) .......................... 38 3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): ....................... 39 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 u. 23 BauNVO) ...... 40 5. Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche (§9 Abs. 1 Nr2a BauGB).................................................................................40 6. Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)........... 41 7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ............................................ 41 8. Öffentliche Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) .............................. 41 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ...... 41 10. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ........................................ 42 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) ................ 43 12. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bundes-Immissions- schutzgesetzes sowie die baulichen und sonstigen Vorkehrungen zum Schutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ......................................... 43 13. Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 BauGB) ..................................... 47 II. Örtliche Bauvorschriften................................................................... 48 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen .......................................... 48 Dächer ................................................................................................. 48 Fassaden ............................................................................................. 48 2. Werbeanlagen und Automaten im Mischgebiet ................................... 49 3. Unbebaute Flächen ............................................................................. 49 Abfallbehälterstandplätze .................................................................... 49 Tiefgaragen, Stellplätze ....................................................................... 49 4. Außenantennen ................................................................................... 50 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................. 50 6. Niederschlagswasser .......................................................................... 50 7. Abstellplätze für Fahrräder .................................................................. 50 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................... 51 V. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ............................. 52 Unterschriften............................................................................................... 53 - 4 - Anlagen x .................................................................................................. 54 1. Umweltbericht / Umweltreport .......................................................... 55 Siehe Anlagen CD „VbB / Umweltreport“................................................... 55 2. Pflanzlisten......................................................................................... 55 Dachbegrünung: .......................................................................................... 55 3. Vorhaben- und Erschließungsplan .................................................. 57 3.1 Übersichtsplan ..................................................................................... 58 3.2 Lageplan .............................................................................................. 59 Siehe Anlagen CD VbB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9- 21a“, Karlsruhe-Rintheim, Vorentwurf, Stand 31.03.14 ................. 59 3.3 Bestandsplan ....................................................................................... 60 3.4 Projektpläne......................................................................................... 61 3.5 Stellplatzberechnung ........................................................................... 72 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Im Jahr 2004 wurden vier Wohnbauzeilen im südlichen Randbereich des Quartiers Rintheimer Feld an der Forststraße abgerissen. Seitdem liegt ei- ne Fläche von ca. 1,2 ha Größe brach. Die Volkswohnung beabsichtigt eine zeit- und bedarfsgerechte Quartiers- entwicklung des Areals. Zu diesem Zweck ist im Jahr 2011 eine Mehrfach- beauftragung ausgelobt worden. Die beteiligten Architekten und Stadtpla- ner hatten die Aufgabe, eine städtebaulich und architektonisch anspre- chende Wohnbebauung entlang der Forststraße zu entwickeln. Diese soll durch zeitgemäße Wohnungstypen mit hoher Funktionalität und Qualität den Anforderungen von Familien und kleineren Einzelhaushalten gerecht werden und so eine Durchmischung der Mieterschaft hinsichtlich Alters- und Sozialstruktur gewährleisten. Besonderes Augenmerk galt der Kosten- und Energieoptimierung der Neubebauung. Der Auslober legte ebenfalls Wert auf ein stimmiges Außenanlagen- und Freiraumkonzept, das einen Beitrag zur Aufwertung des gesamten Quartiers Rintheimer Feld leisten soll. Zur Verbesserung der Nahversorgung war es ein Teil der Aufgabe, in ei- nem Alternativvorschlag eine Gewerbefläche für einen Nahversorger an- zuordnen und stimmig in das gesamte Konzept einzubeziehen. Die Ge- werbeflächen sollten mit den umliegenden Wohngebieten und dem Schul- gebiet verknüpft werden. 2. Informelle Planungen und Bauleitplanung 2.1 Stadtteilentwicklung Sanierungsgebiet Der Stadtteil Rintheim ist mit dem Quartier Rintheimer Feld Projektgebiet im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.10.2010 ist das Quartier Rintheimer Feld offiziell als Sanierungsgebiet beschlossen worden. Damit stehen von Bund und Land sowie von der Stadt Karlsruhe Fördermittel für städtebauliche und soziale Maßnahmen sowie für private Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität im Quartier und im gesamten Stadtteil nachhaltig zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gelegt. Ziel der Sanie- rung ist die Verbesserung der Sozialstruktur und die Schaffung zusätzlicher sozialer Angebote. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer identitätsstiftenden - 6 - städtebaulichen Mitte mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungs- gruppen. Im Rahmen der Sanierung ist die energetische Gebäudesanierung selbstverständlich ein weiteres wichtiges Ziel. 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe - 2. Aktualisierung - ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewie- sen. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Hardt- wald Schutzzone IIIb. Abb: Ausschnitt Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2. Aktualisierung, o.M. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sieht im überwiegenden Teil des Gebietes ein Allgemeines Wohngebiet vor. Ledig- lich im Osten, an der Mannheimer Straße, ist ein Bereich als Mischgebiet vorgesehen. Die Planung ist somit, aufgrund der überwiegenden Wohnge- bietsausweisung, aus dem FNP entwickelt. 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Bebauungsplan Im Plangebiet ist der Bebauungsplan Nr. 276 „Rintheimer Feld – Aufbau“ vom 19.12.1960 rechtsverbindlich. Dieser wird durch den neuen Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan teilweise aufgehoben. Der Bebauungsplan setzt in dem Gebiet nordwestlich der Mannheimer Straße ein Reines Wohngebiet fest. Plangebiet - 7 - Abb.: Bebauungsplan Nr. 276 "Rintheimer Feld - Aufbau" (19.12.1960), Ausschnitt, o.M. Abb.: Bebauungsplan 276 „Rintheimer Feld – Aufbau“ (19.12.1960), Ausschnitt Legende Plangebiet - 8 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,3 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Rintheim. Der Gel- tungsbereich ist 0,1 ha größer als die Brachfläche, da eine bestehende Zu- fahrt und ein Grünstreifen an der Mannheimer Straße hinzugerechnet wer- den, die im Rahmen der Überplanung ebenfalls Veränderungen erfahren werden. Das Plangebiet bildet den südlichen Rand des Quartiers Rinthei- mer Feld und befindet sich nördlich der Forststraße. Es beinhaltet die Flur- stücke Nummer 13688, 13678, 13689, 13691, 13300/12 und 13300/14 bzw. Teile davon. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine freizugängliche Wiesenfläche, die zurzeit weitgehend unversiegelte Oberflächen aufweist. Der Boden ist durch die ehemals bauliche Nutzung jedoch bereits stark überformt und verdichtet. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. Das Gebiet ist im Grunde eben. Es bestehen jedoch vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäudezeilen entstanden sind und die Lage der ehemaligen Wohngebäude markieren. Die zwischenzeitlich abgerissenen Bauzeilen sind durch baumbestandene Wiesenflächen gegliedert worden. Die Bäume sind noch vorhanden. Im Rahmen der im Frühjahr 2013 durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung zur Avifauna sind im Rahmen einer Begehung am 01.05.13 folgen- de Arten nachgewiesen worden: Amsel, Blaumeise Buchfink Girlitz Grünfink Hausrotschwanz Haussperling Kohlmeise Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Star Türkentaube - 9 - 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Nördlich angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich bis zu 17- geschossige Punkthäuser, die das Quartier Rintheimer Feld prägen. Die Gebäude werden zurzeit energetisch saniert. Gleichzeitig wird das Wohn- umfeld durch verschiedene Maßnahmen aufgewertet, z.B. durch die Schaf- fung barrierefreier und wettergeschützter Eingänge mit Fahrradabstellplät- zen, das Angebot von Gemeinschaftsräumen und die Gestaltung neuer Platz- und Spielplatzflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Südlich der Forststraße liegt ein Schulzentrum (Heinrich-Köhler-Schule, Tulla Realschule) mit städtischem Schüler-Hort sowie ein Kindergarten. Die Gebäude sind maximal dreigeschossig mit Flachdächern. Das Plangebiet selbst ist heute Brachland. Ein Fußweg von Nord nach Süd durch das Plangebiet verbindet das Quartier Rintheimer Feld mit den süd- lich der Forststraße befindlichen öffentlichen Nutzungen. Eine Teilfläche im Nordosten des Plangebietes wird als Parkplatz genutzt. Die daran anschließenden Flächen werden für die Baustelleneinrichtung der in der Sanierung befindlichen Wohngebäude im Rintheimer Feld ge- nutzt. Weitere Verkehrsflächen bestehen nicht. Zur Mannheimer Straße hin besteht eine baumbestandene Grünfläche, so- wie eine Gasregelstation. Diese wird nach Abschluss der Sanierungsmaß- nahmen funktionslos und kann in Abstimmung mit den Stadtwerken rück- gebaut werden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet ist vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers, der Volkswohnung GmbH. 3.5 Belastungen Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Immissionen Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Mannheimer Straße, der Haid- und-Neu-Straße und des Ostrings. Die Haid-und-Neu-Straße sowie der Ost- ring sind gemäß Eintragung im Flächennutzungsplan örtliche und überörtli- che Hauptverkehrsstraßen. Die Mannheimer Straße ist in ihrer Funktion demgegenüber untergeordnet. Entlang der Haid-und-Neu-Straße und der Mannheimer Straße verlaufen Straßenbahnlinien, die ebenfalls als Emissi- onsquellen zu berücksichtigen sind. Aufgrund der bestehenden Bebauung ergeben sich jedoch gewisse Abschirmeffekte. Im Ergebnis ist gemäß den - 10 - Aussagen des Lärmaktionsplans der Stadt Karlsruhe (Stand Dezember 2012) davon auszugehen, dass im Plangebiet ein Gesamtverkehrslärm (Lärmindex L den ) der Emissionsquellen Straße, Straßenbahn und DB- Schiene von mehr als 55 dB(A) zu erwarten ist. Zur Beurteilung der durch die neuen Nutzungen verursachten Immissionen ist eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 mit Feststellung der Lärmpegelbereiche in Auftrag gegeben worden. Insbesondere die Auswir- kungen der Tiefgaragenzufahrt, der Anlieferung des Nahversorgers und des Kundenparkplatzes sind thematisiert worden. Bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen Im Randbereich des Plangebietes befinden sich verschiedene Versor- gungsleitungen (wie z.B. Nahwärme, Strom, Gas und Telekommunikation) die im Rahmen der Überplanung entweder zu sichern oder in Absprache mit den Versorgungsträgern zu verlegen sind. 4. Planungskonzept Geplant sind sechs Mehrfamilien-Gebäude sowie ein Wohn- und Ge- schäftsgebäude mit IV – VII Vollgeschossen in Flachdachbauweise. Die Gebäudetypologie weist Punkthäuser und Gebäuderiegel auf, die bezogen auf Gebäudetyp und Geschossigkeit versetzt angeordnet sind. Einen Son- derstatus nimmt das östliche Gebäude ein. Hier sind auf einem gewerblich genutzten eingeschossigen Sockelbau zwei mehrgeschossige Wohnge- bäude vorgesehen. Die Konzeption sieht vor, dass allen Wohnungen private Freibereiche in Form von Balkonen und Loggien zugeordnet sind. Diese werden nach Sü- den und Westen angeordnet und bieten eine hohe Aufenthaltsqualität. Der Wohnungsmix spricht aufgrund der Wohnungsgrößen und -zuschnitte ver- schiedene Mietergruppen an. Die Baukörper werden versetzt angeordnet, so dass vielfältige Blickbezie- hungen entstehen. Diese Anordnung begünstigt die Besonnung der einzel- nen Häuser und schafft gleichzeitig vernetzte Plätze und Freiräume. Die neue Baustruktur ermöglicht eine starke Durchlässigkeit für Fußgänger von Norden nach Süden. Die im Rahmen des Wettbewerbs definierten Freiräume und Plätze haben unterschiedliche Funktionen. Allen gemeinsam ist die hohe gestalterische Qualität. Der Stadtplatz ist der Auftakt des gesamten Quartiers. Räumlich ist er der Nahtstelle von Einzelhandelsnutzung und Fußgänger- - 11 - Boulevards zugeordnet, so dass eine Belebung durch Außengastro- nomie und Laufkundschaft erfolgen kann. Der Platz ist städtisch ge- prägt und von Bäumen überstanden. Der Quartiersplatz ist das Bindeglied zwischen neuer und bestehen- der Bebauung. Er fungiert als „Grüne Mitte“ und bietet den Bewoh- nern Spielraum und Erholung. Der Quartiersplatz liegt nördlich au- ßerhalb des Geltungsbereiches zwischen den Gebäuden Nr. 5 und 24. Er kann im Rahmen der Sanierung aufgewertet werden. Die Gemeinschaftshöfe sind als Treffpunkte für die unmittelbar an- grenzende Nachbarschaft vorgesehen. Jeweils drei bis vier Wohn- gebäude orientieren sich zu einem Gemeinschaftshof. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt von der Mannheimer Straße und liegt im Osten des Plangebietes. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die zulässige Art der baulichen Nutzung wird im vorhabenbezogenen Be- bauungsplan festgelegt. Im westlichen Plangebiet bis einschließlich des Boulevards ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen, im östlichen Plan- gebiet ein Mischgebiet – hier soll Raum für Wohnen und gewerbliche Nut- zungen z.B. in Form eines Nahversorgers entstehen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen durch die zeichneri- schen Regelungen der Planzeichnung festgesetzt. Dies sichert den spar- samen Umgang mit Grund und Boden. § 17 BauNVO bestimmt die Ober- grenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung. Allgemeines Wohngebiet Die Berechnung der GRZ für die Hauptgebäude ergibt einen Wert von 0,25 1 . Unter Berücksichtigung der Hauptgebäude, Nebenanlagen und We- ge ergibt sich eine GRZ von 0,58 2 . Die Grundflächenzahl (GRZ) im Allge- meinen Wohngebiet (WA) wird auf 0,4 festgesetzt. Die Obergrenze des § 17 BauNVO wird eingehalten. Mischgebiet Um die Nahversorgung im Plangebiet und im gesamten Quartier „Rinthei- mer Feld“ zu gewährleisten, wird im Mischgebiet (MI) ein Nahversorger an- gesiedelt. Dies entspricht auch den Zielen des Sanierungsgebietes. Für das 1 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 31.03.14 2 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 31.03.14 - 12 - Hauptgebäude ergibt sich aus der vorliegenden Planung eine GRZ von 0,40* 3 , die somit deutlich unter der Obergrenze des § 17 BauNVO liegt. Zu dem Gebäude selbst kommt die Flächenversiegelung durch Nebenanla- gen, Plätze, Fahrbahnbeläge und Wege. Daraus ergibt sich eine rechneri- sche GRZ von 0,85 4 Diese Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO begründet sich durch die be- sonderen Anforderungen im Mischgebiet. Hier soll der Lebensmittelnahver- sorgungsmarkt angesiedelt werden, dieser benötigt Stellplatzflächen und Flächen für die Anlieferung – allesamt Flächen die versiegelt werden müs- sen. Außerdem ist im Mischgebiet der Stadtplatz angeordnet, der als urban geprägter Platz ebenfalls in weiten Bereichen versiegelt sein wird. Eine generelle Überschreitung der maximal zulässigen GRZ im Mischgebiet aufgrund der Größe der Gebäude ist nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Überschreitung der GRZ durch die baulichen Nebenanlagen notwendig, um die Umsetzung der vorliegenden Planung zu ermöglichen. Die sich aus § 17 BauNVO ergebenden Obergrenzen für das Maß der bau- lichen Nutzung können aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn: Die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maß- nahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allge- meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Um- welt vermieden werden. Besondere städtebauliche Gründe: Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Rintheim. Es befindet sich in einem Sanierungsgebiet, in dem die Lebens- und Wohnqua- lität nachhaltig verbessert werden soll. Ziel der Sanierung ist unter anderem die Nahversorgung im Quartier zu verbessern und langfristig sicherzustel- len. Dadurch werden positive Effekte für das gesamte Quartier und dessen Bewohner erwartet. Wichtige Bausteine des geplanten Vorhabens sind „Boulevard“ und „Stadt- platz“, die der Öffentlichkeit eine Durchwegung des Gebietes von Nord nach Süd und den Aufenthalt, auf einem anspruchsvoll gestalteten, baum- bestandenen Platz, südlich des geplanten Marktes ermöglichen. Gerade diese Bausteine sind von besonderer Bedeutung um die Sanierungsziele im Bereich „Rintheimer Feld“ umzusetzen. 3 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 05.09.14 4 gemäß Berechnung der GRZ_GFZ_BGR Stand Entwurfsplanung vom 05.09.14 - 13 - Gemeinderat, Stadtverwaltung und auch Volkswohnung als Eigentümerin wünschen sich an diesem Standort ausdrücklich einen Siedlungsbau, der sich durch seine architektonische Qualität auszeichnet. Im Vorfeld des Be- bauungsplanverfahrens wurde eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Dies gewährleistet, dass der für diese Situation beste Bebauungs- und Frei- raumvorschlag umgesetzt wird. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine qualitativ hochwertige Bebauung und Freiraumgestaltung sind somit sicherstellt. Die gewünschte Qualität lebt nicht zuletzt von der vorgesehe- nen städtebaulichen Dichte im Mischgebiet. Der Plangeber hält eine Über- schreitung der max. zulässigen GRZ durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,90 für vertretbar. Das Projekt geht sparsam mit Grund und Boden um. Zu den zentralen Handlungsfeldern einer zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung gehört sowohl das flächensparende Bauen als auch die Innenentwicklung. Mit der Wiedernutzung des bereits früher baulich genutzten Areals wird ein wichti- ger Beitrag zur Innenentwicklung geleistet. Durch die im Mischgebiet ge- plante Nutzungsmischung werden eine Stärkung des Stadtteils und die Er- gänzung des bereits bestehenden Angebots erreicht. Durch die Umnutzung eines vormals bebauten Grundstücks im Innenbe- reich wird der Außenbereich geschont. Der baulichen Entwicklung sind in Karlsruhe an den Rändern enge Grenzen gesetzt. Umso wichtiger ist für die Stadt die Aktivierung von Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspoten- zialen. Nur so kann der demographischen Entwicklung und dem Klima- schutz Rechnung getragen werden. Nach Betrachtung der genannten Parameter liegen die besonderen städte- baulichen Gründe, die eine Überschreitung der GRZ durch die Anlagen nach § 19 Abs. 3 BauNVO rechtfertigen, vor. Sicherstellung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse: Trotz der Erhöhung der GRZ sind die allgemeinen Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Die versetzte Anord- nung der Gebäude als wesentlicher Entwurfsgedanke für das neue Quartier gewährleistet eine sehr gute Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten. Die verkehrliche Erschließung des Mischgebiets erfolgt über eine Tiefgara- genzufahrt, die im Osten des Geltungsbereichs angeordnet ist. Hier wird der Großteil des ruhenden Verkehrs untergebracht. Benachbart zur Tiefga- ragenzufahrt befinden sich die Anlieferung und einige oberirdische, z.T. be- - 14 - hinderten- bzw. familiengerechte Parkplätze für den Nahversorger. Ergän- zend werden zwei Schallschutzwände mit einer Höhe von 2,5 m über Ge- lände zum Schutz der Gebäude Mannheimer Straße 19 und 21 angeordnet. Im Ergebnis bestehen keine Beeinträchtigungen der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch die Stellplätze. Nach Betrachtung der genannten Parameter sind trotz der Überschreitung der GRZ durch Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO die allgemeinen An- forderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt. Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt: Die Versiegelung des Bodens wird innerhalb des Geltungsbereichs insofern abgefangen, dass im angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet (WA) eine in- tensive Begrünung der Tiefgarage mit mindestens 0,70 m Erdauftrag vor- gesehen ist. Für Baumpflanzungen wird eine Erhöhung des Erdauftrags um 0,20 m vorgesehen. Außerdem werden die Flachdächer der Haupt- und Nebengebäude im gesamten Geltungsbereich begrünt. Die begrünten Flachdächer sind ein wichtiger Baustein in Bezug auf eine umweltfreundliche Niederschlagswasserbewirtschaftung. Sie verzögern den Niederschlagswasserablauf. Die weitere Niederschlagswasserbewirtschaf- tung ist über die belebte Oberbodenschicht in Verbindung mit Mulden vor- gesehen. Hintergrund sind die Kapazitätsgrenzen der bestehenden Misch- wassersammler. Diese Mulden werden in den nördlichen und südlichen Randbereichen des Geltungsbereiches angeordnet. Somit ist sichergestellt, dass ein Teil des Niederschlagswassers dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird. Im Rahmen der Umsetzung der Planung werden Bäume gefällt. Die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt geschützten Bäume sind im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Diese Forderung wird vom vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan erfüllt. Der Freiflächengestaltungsplan trifft weitere Aussagen zur Bepflanzung im Plangebiet. Heimisches gebietstypisches Pflanzmaterial wird hierbei bevorzugt. Weitere Ausführungen zu Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Der Umweltbericht kommt zu dem Er- gebnis, dass durch die Bebauung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Nach Betrachtung der genannten Parameter ist eine nachteilige Auswirkung in Folge der GRZ-Überschreitung für Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO auszuschließen. - 15 - Befriedigung der Bedürfnisse des Verkehrs: Im Plangebiet sind keine öffentlichen Straßenverkehrsflächen festgesetzt, auf denen Durchgangsverkehr stattfindet. Lediglich die bestehende Tiefga- ragenzufahrt ist öffentlich gewidmet und als öffentliche Verkehrsfläche fest- gesetzt. Wie bisher fließt der motorisierte Individualverkehr am Plangebiet vorbei auf der Mannheimer Straße und untergeordnet auch auf der Forst- straße, die als Einbahnstraße beschildert ist. Im Rahmen der Wiederbe- bauung des Areals ergibt sich für die Forststraße die Chance einer gestalte- rischen Aufwertung. Beispielsweise könnten die Gehwege einen neuen Be- lag erhalten. Etwaige Planungen zur Umgestaltung der Forststraße erfolgen durch die Stadt Karlsruhe. Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden nicht berührt. Die Umgestaltungen der Straßenbahnlinie und Straßenbahnhalte- stelle an der Mannheimer Straße bzw. Forststraße werden bei der Zu- und Abfahrt zu den Kundenstellplätzen sowie im Rahmen der Anlieferung be- rücksichtigt. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für die Wohnnutzung und die Nut- zungen im Mischgebiet (Nahversorger) kann auf dem Grundstück nachge- wiesen werden. Es ist eine Tiefgarage mit ca. 121 Stellplätzen (Planungs- stand Entwurf 31.03.14) vorgesehen. Bei der Betrachtung der Bedürfnisse des Verkehrs ist auch der nicht moto- risierte Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) zu betrachten. Gerade durch die Sicherung des im Norden des Plangebietes von Ost nach West verlau- fenden Fußweges für die Öffentlichkeit durch entsprechende Gehrechte und die Anlage des Boulevards sowie des Stadtplatzes entstehen Wegebe- ziehungen und Räume, die Fußgängern und Radfahrern zusätzliche Auf- enthaltsmöglichkeiten mit hoher gestalterischer Qualität schaffen – und das unabhängig vom Straßennetz. Das gesamte Quartier erfährt damit eine Aufwertung, wie in den Sanierungszielen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern formuliert und von der Stadt gewünscht. Die Bedürfnisse des Verkehrs (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr und ruhender Verkehr) sind somit berücksichtigt. Ausgleichende Umstände und Maßnahmen: In der Nähe des Plangebiets befinden sich größere, zusammenhängende, der Erholung und Freizeitgestaltung dienende Frei- und Sportflächen, z.B. am Grünzug Pfarrer-Junker-Weg oder der Bolzplatz an der Mannheimer Straße Ecke Ostring. - 16 - Im Rahmen der Sanierung des gesamten Quartiers „Rintheimer Feld“ wer- den die Freiräume entsprechend der Konzeption vom Ingenieurbüro Elke Ukas nach und nach zeitgemäß umgestaltet und aufgewertet. Insbesondere die Spielbereiche werden aufgewertet. Das Konzept sieht öffentliche Spiel- plätze und kleine halböffentliche Spielbereiche vor. Ergänzend ist ein Gene- rationenparcour angedacht. Ein Lichterweg in Ost-West-Richtung soll Ak- zente setzen. Eine Erweiterung des Gemeinschaftsgartens ist möglich. Das Konzept berücksichtigt den Baumbestand und bindet diesen in die Umge- staltung ein. Zudem wird die erhöhte städtebauliche Dichte im Geltungsbereich des vor- habenbezogenen Bebauungsplans durch die besondere, bereits ausführlich erläuterte Qualität der Planung ausgeglichen. Weiterhin ist gemäß Freiflä- chengestaltungsplan vorgesehen außer den zum Ausgleich erforderlichen Bäumen zusätzliche Bäume im Plangebiet zu pflanzen. Gemäß dem Frei- flächengestaltungsplan sind im Bereich des Wohngebietes (einschließlich Boulevards) 37 Bäume und im Bereich des Mischgebietes (einschl. Stadt- platz und Parkplatz) 13 Bäume vorgesehen. Es liegen somit ausgleichende Umstände und Maßnahmen vor, die eine Überschreitung der GRZ ausgleichen und rechtfertigen. Sonstige öffentliche Belange: Zu den sonstigen öffentlichen Belangen, die einer Überschreitung der GRZ entgegenstehen könnten, gehört neben den Zielen der Raumordnung auch die notwendige Rücksichtnahme auf die Gestaltung des Orts- und Land- schaftsbilds sowie auf Baudenkmäler. Ziele der Raumordnung werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Der Bebauungsplan stellt sicher, dass sich die neuen Gebäude sich in das bestehende Ortsbild einfügen. So wurden zum Beispiel detaillierte Festset- zungen zu den maximalen Gebäudehöhen getroffen und Gestaltungs- grundsätze für die Fassaden festgesetzt. Das Quartier „Rintheimer Feld“ wird durch bis zu 17-geschossige Punkthäuser geprägt, die unmittelbar nördlich an das Plangebiet grenzen. Südlich der Forststraße befinden sich die Heinrich-Köhler-Schule und ein städtischer Hort. Die Gebäude verfügen über drei Vollgeschosse. Die Höhenstaffelung im Plangebiet vermittelt zwi- schen diesen Polen und verbessert so das Ortsbild. In der näheren Umgebung sind keine Baudenkmäler bekannt. Im Ergebnis sind keine sonstigen öffentlichen Belange bekannt, die einer Überschreitung der GRZ widersprechen. - 17 - 4.3. Abstandsflächen Der aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangene preisgekrönte Ent- wurf sieht sechs Wohngebäude sowie ein Wohn- und Geschäftshaus mit IV – VII Vollgeschossen in Flachdachbauweise vor. Die Gebäudetypologie weist Punkthäuser und Gebäuderiegel auf, die bezogen auf den Gebäude- typ und die Geschossigkeit versetzt angeordnet sind. Einen Sonderstatus nimmt das östliche Gebäude ein. Hier sind auf einem gewerblich genutzten eingeschossigen Sockelbau zwei mehrgeschossige Wohngebäude vorge- sehen. Für eine aufgelockerte und lebendige Ansicht des Gebäudeensem- bles ist die vorgesehene, ausgewogene Höhenstaffelung der Gebäude von Bedeutung. Um das Konzept umzusetzen, ist stellenweise eine geringe Unterschreitung der Abstandsflächen erforderlich. Im Bebauungsplan werden darum auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB vom Bauordnungsrecht abwei- chende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festgesetzt. Das Plangebiet wird nach Norden, Osten und Westen von zum Teil bis zu 17-geschossigen Punkthäusern umgeben. Im städtebaulichen Entwurf war es wichtig, eine differenzierte städtebauliche Antwort auf diese Umge- bungsbebauung zu finden. Damit diese weder in Konkurrenz zum Bestand tritt, noch daneben „verschwindet“, entschied man sich für die Höhenstaffe- lung der Gebäude. Diese sieht als Antwort im Norden des Gebietes, die mit bis zu sieben Vollgeschossen höheren Gebäude vor. Die südlich gelegenen Gebäude sind ab gestaffelt. Im WA sind an der Forststraße vier bzw. fünf Vollgeschosse vorgesehen. Im MI dagegen noch sieben Vollgeschosse. Diese Konzeption bildet die Basis für die Festsetzungen der Geschossigkeit im vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Mit dem Ziel den städtebaulich anspruchsvollen Entwurf umzusetzen wird die stellenweise Unterschreitung der Abstandsflächen in Kauf genommen. An drei Fassaden innerhalb des Geltungsbereiches kommt es zu Über- schneidungen der Abstandsflächen. Der Südbalkon von Haus 3 führt zu ei- ner Überschneidung der Abstandsfläche des südlich gelegenen Haus 2 um ca. 0.60 m auf einer Länge von ca. 4.10 m. Die Gebäude sind versetzt an- geordnet so dass die Belichtung und Belüftung trotz der Überschneidung gewährleistet ist. Am Haus 4 und am Haus 6 führen die westlich aus der Bauflucht vorspringenden Gebäudeteile, sowie die diesen vorgelagerten nach Süden orientierte Balkone, ebenfalls zu einer Überschneidung der Ab- standsflächen. um ca. 1.90 m auf einer Länge von ca. 6.60 m. An den be- troffenen Fassaden von Haus 3 und 5 liegen die Fenster von Bädern und Kinderzimmern. An der betroffenen Fassade der Gebäude 4 und 6 sind Kü- chenfenster und die Balkone angeordnet. Trotz der Überschneidung der - 18 - Abstandsflächen ist eine sehr gute Belichtung gegeben, da zwischen den Gebäuden ein Abstand von etwa 11.00 m vorhanden ist. Abb.: Entwurf Rintheim Forststraße 9-21a, E_Abstandsflächen, Stand 05.09.14, o.M. Abb.: Entwurf Rintheim Forststraße 9-21a E_Abstandsflächen, Stand 05.09.14, o.M. - 19 - An einer weiteren Fassade im Norden des Plangebietes kommt es zu einer Überschneidung der Abstandsflächen um ca. 1.30 m aufgrund der Dachge- staltung im nördlich angrenzenden Bereich. Abb.: Entwurf Rintheim Forststraße 9-21a, E_Abstandsflächen, Ackermann & Raff, Stand 05.09.14, o.M. Trotz einer stellenweisen Unterschreitung der Abstandsflächen bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt. Insge- samt ist eine sehr gute Belichtung und Belüftung der Wohnungen über großzügige Südfenster sichergestellt. Trotz der Unterschreitung der Abstandsflächen an einigen wenigen Punkten sind Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen gesichert. Eine entsprechen- de Abstimmung mit der Feuerwehr hat bereits stattgefunden. Somit liegen keine städtebaulichen Gründe vor, die gegen die Unterschrei- tung der Abstandsflächen sprechen. 4.4. Erschließung - 20 - 4.4.1 ÖPNV Das Gebiet Rintheimer Feld wird über die Haid-und-Neu-Straße von der Stadtbahnlinie S2 und über die Mannheimer Straße von der Straßenbahnli- nie 4 erschlossen. Ergänzend verkehrt die Tramlinie 4 mit einer Haltestelle an der Haid-und-Neu-Straße. Die Haltestellen sind alle gut fußläufig zu er- reichen. Die Entfernung zur Straßenbahnhaltestelle Mannheimer Straße / Forststraße beträgt ca. 100 m Laufweg, die zur Stadtbahnhaltestelle Hir- tenweg / Technologiepark an der Haid-und-Neu-Straße ca. 500 Laufweg. Im Rahmen der Modernisierung des Straßenbahnnetzes wird die Straßen- bahnhaltestelle an der Mannheimer Straße / Forststraße zeitgemäß und nutzerfreundlich umgestaltet. Der Fahrgastkomfort wird weiter verbessert. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Von der Hauptverkehrsstraße Haid-und-Neu-Straße und der Mannheimer Straße ist das Gebiet auch für den motorisierten Individualverkehr sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. 4.4.3 Ruhender Verkehr Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit ca. 121 Stell- plätzen untergebracht. Diese erhält eine zentrale Zufahrt von Osten, in Nachbarschaft der bereits bestehenden Tiefgaragenzufahrten. Die Stell- plätze für die gewerbliche Nutzung sind ebenerdig im Osten des Plangebie- tes vorgesehen. Sie sind von der Mannheimer Straße erschlossen und mit der Anlieferung für den Lebensmittelnahversorgungsmarkt kombiniert. Die Parkstände und Fahrgassen in der Tiefgarage werden nach der Gara- genverordnung GaVO bemessen. Die gemäß § 3 (2) Garagenverordnung (GaVO) geforderten Neigungswinkel der Rampen werden eingehalten. Die GaVO fodert bei Rampen mit mehr al 10 % Neigung eine Fläche von min- destens 3.00 m Länge zur öffentlichen Verkehrsfläche mit weniger als 10 % Neigung. In der vorliegenden Planung werden auf etwa 12,5 m vor der öf- fentlichen Verkehrsfläche lediglich 1 – 2 % Neigung vorgesehen. Zur Ver- besserung der Verkehrssicherheit wird, die an der Rampe erforderliche Stützmauer im Süden ca. 2 m von der öffentlichen Verkehrsfläche zurück- gesetzt. Ergänzende werden etwa die ersten 7 m der Stützmauer in Glas ausgeführt. 4.4.4 Geh- und Radwege Die Forststraße ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Radfahrer fahren so- mit auf der Fahrbahn. Die Straße verfügt im Bereich von Schule und Schü- lerhort über beidseitige Gehwege. Ein Fußgängerüberweg in Form eines - 21 - Zebrastreifens gegenüber dem Eingang zum Schulgelände sorgt zusätzlich für einen sicheren Schulweg. Entlang der Mannheimer Straße sind auf bei- den Straßenseiten Gehwege vorhanden. Auf Höhe der Straßenbahnhalte- stelle besteht ein Fußgängerüberweg, der den Fußgängern die sichere Querung der Straße erleichtert. Radfahrer nutzen den öffentlichen Straßen- raum. Das Quartier selbst wird von Nord nach Süd durch einen Fußweg in Rich- tung Schule und Schülerhort gequert. An der Forststraße auf Höhe der Schule besteht der, bereits erwähnte, Fußgängerüberweg. Die Planung sieht zur besseren Vernetzung der Wohnbereiche einen öffentlich nutzba- ren Fußweg mit Boulevards-Charakter im Osten des Areals vor. Der Boule- vard ist zwischen Wohnnutzung und Mischnutzung angeordnet. Der Boule- vard soll als zentrale, baumbestandene Fußgängerachse langfristig das ge- samte Quartier Rintheimer-Feld mit den angrenzenden Wohngebieten ver- binden. Ein weiterer Fußweg soll das Plangebiet von Ost nach West queren. Er liegt ganz im Norden des Geltungsbereiches auf einer Fläche die bereits heute als Fußweg genutzt wird. Der Fußweg soll eine bessere Vernetzung Rich- tung Westen – Fußgängerbrücke über den Ostring sicherstellen. Sowohl Boulevards, Stadtplatz als auch der oben beschriebene Fußweg werden über entsprechende Gehrechte der Öffentlichkeit zugänglich ge- macht. Die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Versickerung des auf den Flächen anfallenden Niederschlagswassers verbleiben beim Eigen- tümer. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Das Plangebiet kann an die bestehende Strom-, Wasser- und Fernmelde- versorgung angeschlossen werden. Bestehende Leitungen im Plangebiet werden ggfls. mit entsprechenden Leitungsrechten gesichert oder in Ab- sprache mit den Versorgungsträgern verlegt. Abwasser Die Beseitigung des Abwassers erfolgt über die bestehende Kanalisation. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschrif- ten des Wasserhaushaltsgesetzes zur Versickerung gebracht werden. Die Niederschlagswasserbewirtschaftung ist über Mulden vorgesehen, die in den nördlichen und südlichen Randbereichen des Geltungsbereiches ange- - 22 - ordnet werden sollen. Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlags- wasser soll durch eine extensive Dachbegrünung gepuffert werden bevor es über die belebte Oberbodenschicht den Mulden zugeführt wird. Der Entwurfsbericht „Regen-/ Oberflächenentwässerung“ (Stand 15.07.2014) kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Vorgaben und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen eine Versickerung über Mul- den nur von der Dachentwässerung möglich ist. Die Ableitung von Oberflä- chenwasser in den Bereichen befestigte Wege / Straßen und Parkflächen sind direkt in die Kanalisation einzuleiten. Dies gilt auch für die Dachflä- chen, die durch ihre Lage bedingt, nicht über Mulden versickert werden können. Damit ist eine generelle Versickerung des Oberflächenwassers nicht umsetzbar. Abfallentsorgung An vier Standorten im Plangebiet ist gemäß der Darstellung in der Plan- zeichnung ein Abfallbehälterstandplatz vorgesehen. Von den Standorten befinden sich drei im Wohngebiet. Der vierte ist dem Mischgebiet und ins- besondere den Gebäuden Haus 7 und Haus 8 zugeordnet. Die Größen und genauen Standorte der Nebengebäude für Müllbehälter sind mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Abfallbehälter Standplätze für den Nahversorger sind innerhalb des Gebäudes im Bereich der Anlieferung vorgesehen. Der potentielle Mieter entsorgt den gesamten Müll selbst. Anlieferung der gewerblichen Flächen Die Anlieferzone ist, nach aktuellem Planungsstand der Hochbauplanung, im Osten der Gewerbefläche angeordnet. Sie ist von der Mannheimer Stra- ße anfahrbar. Die An- und Abfahrt der Lieferfahrzeuge ist flächensparend mit dem Kundenparkplatz kombiniert. Die Größe und der genaue Standort der Anlieferzone sind sowohl mit dem potentiellen Betreiber des Nahver- sorgungsmarktes als auch mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Anhand von Schleppkurven wird nachgewiesen, dass die Anlieferung funk- tioniert ohne die Straßenbahnlinie an der Mannheimer Straße zu beein- trächtigen. - 23 - Abb.: Ausführungsplanung – Ausschnitt, Lageplan Entwurf, Anlage 3.2.4, Verkehrsbetrie- be Karlsruhe GmbH – Stadt Karlsruhe Tiefbauamt, Stand 24.01.2014, o.M. Im Schallgutachten wird auf die Auswirkungen der Anlieferzone auf die be- nachbarte Bebauung bzw. Nutzung eingegangen. Es werden entsprechen- de Festsetzungsvorschläge für die Übernahme in die Planungsrechtlichen Festsetzungen gemacht z.B. bezüglich von Schallschutzwänden. 4.5 Gestaltung Allgemein Die Gebäude sind als moderne Wohnhäuser in Flachdachbauweise ge- plant. Jede Wohnung erhält einen privaten, nach Süden oder Westen aus- gerichteten, Freibereich. Besonderes Augenmerk wird auf die Funktionalität der Wohnungen gelegt – so sind in den Wohnungen Abstellschränke und Bäder mit Tagesbelichtung vorgesehen. Nebenanlagen Die Nebenanlagen für Müllgefäße und Fahrräder sind so angeordnet, dass sie die Höfe zum Straßenraum begrenzen und von allen Wohnhäusern gut erreichbar sind. Die Fahrradabstellplätze werden witterungsgeschützt her- gestellt und in die Nebenanlagen integriert. Weitere Fahrradabstellflächen befinden sich im Kellergeschoss bzw. in der Tiefgarage. Stellplätze Im Stellplatznachweis wird dargelegt wie viele Stellplätze erforderlich sind. Er kann der Anlage entnommen werden. Die Stellplätze sind in einer Tief- garage mit ca. 121 (Planstand 05.09.14) Stellplätzen untergebracht. Die Zu- fahrt erfolgt zentral von Osten in Nachbarschaft der bestehenden Tiefgara- genzufahrten. Die Stellplätze für die gewerbliche Nutzung sind ebenerdig im Osten des Plangebietes angeordnet. Es sind 22 Stellplätze vorgesehen, da- - 24 - runter zwei barrierefreie Stellplätze. Zur Gliederung und Gestaltung der Stellplatzfläche ist die Pflanzung von Bäumen geplant. Die Stellplätze sind von der Mannheimer Straße anfahrbar. Fassaden In der Umgebung des Geltungsbereichs werden derzeit die Bestandsge- bäude saniert und mit einem neuen Farbkonzept versehen. Um ein Einfü- gen des neuen Quartiers in die Umgebung zu gewährleisten, sind Farbtöne mit einem Hellbezugswert zwischen 20-100% zu verwenden. Für Sockel und untergeordnete Bauteile sind geringere Hellbezugswerte und eine Ab- weichung in der Farbigkeit zulässig. Farbige Akzente sind zulässig. Dächer Die Dächer der Wohn- und Nebengebäude sind als Flachdächer mit einer extensiven Dachbegrünung vorgesehen, wobei die Nebengebäude lediglich durch aufbringen von Substratmatten bzw. –teppichen begrünt werden sol- len. Die Wohngebäude hingegen erhalten zusätzlich zur Drainschicht eine ca. 10 cm dicke Substratsicht. Das Dach des Nahversorgers ist ebenfalls als extensiv begrüntes Flach- dach vorgesehen. Im Unterschied zu den sonstigen Dächern ist hier eine leicht modellierte Begrünung mit einer Substratsicht von ca. 20 cm vorge- sehen. Ziel ist, die Artenvielfalt durch unterschiedliche Substratzusammen- setzungen zu erhöhen und somit die ökologische Wertigkeit der Dachbe- grünung zu steigern. Werbeanlagen Werbeanlagen sind im Mischgebiet bedingt durch den Nahversorger mit Bäckerei zu erwarten. In den Örtlichen Bauvorschriften sind Regelungen getroffen, die den Werbenden einen Rahmen für die Gestaltung ihrer Wer- beanlagen geben. Dieser Rahmen trägt dazu bei eine ansprechende und einheitliche Gestaltung zu erreichen. 4.6 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen Im Vorhabenraum sind 53 Bäume vorhanden. 17 dieser Bäume weisen ei- nen Stammumfang < 80cm auf, 36 der Bäume weisen einen Stammumfang >= 80cm auf (gemessen in Höhe eines Meters über dem Erdboden). - 25 - Baumart Stammumfang < 80cm Stammumfang ≥ 80cm Anzahl in Stück Anzahl in Stück Betula pendula 4 3 Fraxinus excelsior 1 Prunus cerasifera nigra 1 Aesculus hippocastanum 4 Acer pseudoplatanus 1 1 Corylus colurna 1 Juglans regia 1 Acer platanoides 7 Robinia pseudoacacia 2 Corylus avellana 2 Acer campestre 4 2 Quercus rubra 1 Carpinus betulus 6 4 Platanus acerifolia 1 Pinus nigra 7 17 36 Laut Baumschutzordnung der Stadt Karlsruhe sind alle Bäume unter Schutz gestellt, welche in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammum- fang von mindestens 80 cm haben. Auch mehrstämmige Bäume unterste- hen dieser Satzung, wenn die Summe ihrer einzelnen Stammumfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden mindestens 120 cm beträgt. Aufgrund der Tiefgaragen- und Gebäudeplanung müssen voraussichtlich 48 Bäume gefällt werden, 5 können erhalten werden. Von den zu fällenden Bäumen haben 35 Bäume einem Stammumfang von >=80 cm. Die Fällung dieser Bäume ist im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt im zeichnerischen Teil 41 Pflanzgebote für Bäume gemäß Pflanzliste fest. Damit ist die Forderung der Baumschutzsatzung nicht nur erfüllt sondern übertroffen. Besonderen Wert wird auf die Bepflan- zung der Höfe, entlang der Wegeverbindungen wie Boulevard und Forst- straße sowie die Begrünung des Stadtplatzes und der Stellplätze gelegt. Um im Rahmen der Ausführung Baumstandorte an die örtlichen Gegeben- heiten anpassen zu können, ist festgelegt, dass Pflanzstandorte um bis zu 5 m gegenüber der Darstellung in der Planzeichnung verschiebbar sind. Der Freiflächengestaltungsplan zeigt gegenüber dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan noch weitergehende Bepflanzungsmöglichkeiten auf. Hier werden insgesamt 50 Pflanzstandorte dargestellt. - 26 - Aufgrund der Anregungen des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Zentralen Juristischen Dienstes – Natur- und Bodenschutzbehörden ist erneut intensiv diskutiert worden welche Bäume im Plangebiet erhalten werden können. Im Ergebnis kann aufgrund der Größe der erforderlichen Tiefgarage und der notwendigen Böschungen der Baugrube kein weiterer Baum mit einem Erhaltungsgebot geschützt werden. 4.6.2 Öffentliche Grünflächen Entlang der Mannheimer Straße wird eine öffentliche Grünfläche ausgewie- sen. Der Bereich wird heute bereits als öffentliche Grünfläche (Wiesenflä- che) genutzt. Die Einbeziehung in den Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan ist erforderlich damit zwischen den städtischen Planungen zum Umbau der Straßenbahnlinie an der Mannheimer Straße und diesem Plangebiet keine Regelungslücke entsteht. Zwei der bestehenden Bäume auf dem ge- nannten Grünstreifen können erhalten werden. Zwei werden zugunsten der Stellplatzzufahrt gefällt werden müssen. Sie werden 1:1 ersetzt. Die Nut- zung der Grünfläche bleibt ansonsten unverändert. Sie wird entsprechend der Festsetzungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wieder als Fettwiese (mittlerer Standort) angelegt werden. 4.6.3 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb laut Baugesetzbuch nicht erforderlich. 4.6.4 Ausgleichsmaßnahmen / Minimierungsmaßnahmen Wie bereits erläutert sind Ausgleichsmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch nicht erforderlich. Zur Minimierung des Eingriffs sind verschiedene Maßnahmen wie die Ver- wendung insektenfreundlicher Leuchtmittel und Baumpflanzungen vorgese- hen. Die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestell- ten Bäume (siehe 4.6.1) werden mindestens 1:1 im Vorhabenraum er- setzt, die zu pflanzenden Baumarten sind in der Pflanzliste 1 des Vor- habenbezogenen Bebauungsplans zu entnehmen. Die Flachdächer der mehrgeschossigen Wohngebäude werden extensiv begrünt. Für die eingeschossigen Dachteile des Lebensmittelmarktes ist eine Dachbegrünung mit wechselnden Aufbauhöhen zwischen 8 und 20 cm vorgesehen. Dies so geschaffene Habitatmosaik geht in seiner Be- - 27 - deutung für Flora und Fauna deutlich über die einer extensiven Dachbe- grünung hinaus. Die Niederschlagswasserversickerung im Plangebiet trägt zur Minimie- rung des Eingriffs bei. Die Planungsrechtlichen Festsetzungen stellen Sicher, dass zum Schutz des Grundwassers im Bereich der Versicke- rungsflächen die Verwendung von Düngemittel, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen unzulässig ist. 4.6.5 Maßnahmen für den Artenschutz Hier sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zu beachten. Im Frühjahr 2013 wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung zur Avifauna durchgeführt (siehe hierzu 3.2). Es wird erwartet, dass die Baum- fällungen den Bestand der Avifauna nicht negativ beeinflussen, da Aus- gleichspflanzungen vorgenommen werden. 4.7 Belastungen Schall Die Wiedernutzung des Plangebietes durch sechs Mehrfamilienhäuser und einen Wohn- und Gewerbebau hat Auswirkungen auf die angrenzende Wohnnutzung, die gem. Bebauungsplan als Reines Wohngebiet festgesetzt ist. Diese Auswirkungen, insbesondere durch den Verkehr auf dem Kun- denparkplatz und den Verkehr zur Tiefgarage, werden im Rahmen einer Schallimmissionsprognose nach DIN 18005 beurteilt. Auszug aus dem Gutachten 5 : Wie die Ergebnisse der Untersuchung gezeigt haben, werden für einen im- missionsverträglichen Betrieb der geplanten Tiefgaragenzufahrt sowie des geplanten Lebensmittelmarktes geeignete Lärmschutzmaßnahmen erfor- derlich, um die Immissionsrichtwerte für ein Reines Wohngebiet (WR) ein- halten zu können. Maßnahmen für die Tiefgaragenzufahrt: um Immissionskonflikte an den nahegelegenen Wohnhäusern im Reinen Wohngebiet (WR) zu vermeiden, ist eine vollständige Einhausung der geplanten Tiefgaragenrampe erforderlich. die Innenwände sowie die Decke der geschlossenen Tiefgaragenrampe sind mind. über die ersten 8 m mit einer schallabsorbierenden Verklei- dung zu versehen. Dies dient nicht nur dem Schallschutz sondern auch 5 Auszug aus der Schallimmissionsprognose nach DIN 18005, Ingenieurgesellschaft rw Bauphysik, Schwäbisch Hall, 06.03.2014 - 28 - zur Vermeidung von sekundärem Tauwasser zur Sommer- und Winter- zeit an betonierten Innenoberflächen. Empfohlen werden magnesitge- bundene wärmedämmende Leichtbauplatten (z.B. TEKTALAN o. glw.). die Regenrinne der Tiefgarage sollte eine lärmarme Abdeckung mit ver- schraubten Gusseisenplatten erhalten. Sofern ein Tiefgaragentor vorge- sehen ist, sollte ein lärmarmes elektromechanisch bewegtes Tor verbaut werden. Lebensmittelmarkt: die Warenanlieferung ist ausschließlich auf den Tageszeitraum (6 – 22 Uhr) zu beschränken; eine Anlieferung nachts (22 – 6 Uhr) ist nicht im- missionsverträglich, die Öffnungszeiten sind auf 8 – 20 Uhr zu beschränken, damit der Park- platzverkehr nicht innerhalb der Ruhezeiten nach TA Lärm liegt, Mitarbeiter, die zur Nachtzeit mit dem Pkw zu- oder abfahren, d.h. vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr, sollten die für den Lebensmittelmarkt ausgewie- senen Tiefgaragenstellplätze nutzen, Der Fahrbahnbelag auf dem Parkplatz ist geräuscharm zu dimensionie- ren (z.B. Asphalt); Pflastersteine sind aus schalltechnischer Sicht unge- eignet, zum Schutz vor den Geräuschimmissionen des Kundenparkplatzes sind zwei mind. 2,5 m hohe, schallabsorbierende Lärmschutzwände an den im Plan gekennzeichneten Positionen zu errichten. Bei der Wahl und Er- richtung der Lärmschutzwand sind die Vorschriften der ZTV-LSW 06 zu beachten, die Einkaufswagenbox ist innerhalb des Marktes aufzustellen und es sind lärmgeminderte Einkaufswägen zu nutzen, die haustechnischen Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie an den Immissionsorten 15 dB unter den Richtwerten liegen und damit irre- levant sind.“ - 29 - Abb.: Skizze Standort der LS-Wände, rw-Bauphysik, Stand 26.02.14, o.M. Luft Nach heutigem Kenntnisstand ergeben sich aus den geplanten Nutzungen keine Luftbelastungen die über die üblichen Belastungen dieser Nutzungen hinausgehen. Maßnahmen zur Minimierung von Belastungen sind damit nicht erforderlich. Durch die vorgesehene Durchgrünung des Plangebietes wird ein Beitrag zur Erhaltung / Verbesserung der Luftqualität geleistet. Klima Zur Erhaltung / Verbesserung des lokalen Kleinklimas dienen die - die Begrünung der Flachdächer der Wohngebäude und der Nebenge- bäude, - die reliefartige Begrünung der Dachflächen des Lebensmittelmarktes - die intensive Begrünung der Tiefgarage - der Ersatz der zu fällenden Bäume im Verhältnis von mindestens 1:1, zur Beschattung von Wegen und Plätzen - die Versickerung des Niederschlagswassers (soweit möglich) - die helle Farbgebung der Gebäude zur Nutzung des Albedo-Effekts - der Anschluss des Gebietes an das bestehende Nahwärmenetz verhin- dert Schadstoffemissionen aus privaten Feuerungsstätten - Errichtung von Gebäuden mit KfW 70 Standard nach EnEV 2014. Der Vorhabenraum ist von mehrstöckigen Gebäuden umgeben. Aufgrund der vorhandenen Riegelwirkung des Gebäudebestandes werden durch den Bau der geplanten Gebäude im Vorhabenraum keine zusätzlichen weitläu- figen klimatischen Nachteile erwartet. - 30 - Altlasten Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Altlasten oder Altlastenverdachts- flächen vorhanden. Maßnahmen zu Minimierung von Belastungen sind da- mit nicht erforderlich. Kampfmittel Eine erste Luftbildauswertung des Bereiches ist beantragt worden und liegt vor. Das Plangebiet liegt innerhalb eines bombardierten Bereiches. Abb.: Lage von Bombentrichtern und bombardierte Bereiche, Kampfmittelbeseitigungs- dienst RP Stuttgart, Stand 18.03.2009, o.M. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes ist eine Bombardierung mit Sprengbomben zu erkennen. Im bombardierten Teilbereich kann das Vor- handensein von Bombenblindgängern nicht ausgeschlossen werden. Dort sind flächige Überprüfungsmaßnahmen erforderlich. Im Rahmen des vor- habenbezogenen Bebauungsplans sind die vorliegenden Auswertungen ausreichend. Vor Beginn einer Baumaßnahme sind weitergehende Unter- suchungen erforderlich. 5. Umweltreport Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Die Vorprüfung kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen. - 31 - Aufgrund der urbanen Lage des Vorhabenraumes und den entsprechenden Vorbelastungen (umgebende Bebauung mit hohem Versiegelungsgrad und Riegelwirkung, bereits stark überformten Boden) können die zu erwarten- den Umweltauswirkungen als „gering“ eingestuft werden. Im Zuge des Umweltreports wird kein quantitativer Ausgleichsbedarf ermit- telt, übergeordnete Vorgaben zur Vermeidung und Verminderung von mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen jedoch aufgenommen und deren Vermeidung und Minimierung entsprechend im Bebauungsplan fest- gesetzt. Dies betrifft gleichermaßen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in Form eines Pflanzgebots Eingang in den Bebauungsplan finden. Zu- dem wurde der Ausgleichsumfang zusammen mit den Vertretern der Stadt Karlsruhe festgelegt. Die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe un- ter Schutz gestellten Bäume, werden durch Neupflanzungen in gleicher Zahl bzw. höherer Zahl im Vorhabenraum ausgeglichen. Zusätzlich werden die Flachdächer extensiv begrünt. Zur Steigerung der Artenvielfalt sind hierbei unterschiedliche Substrate und Saatmischungen vorgesehen. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Es ist eine Mischung von attraktiven Wohnungstypen und Wohnungsgrößen konzipiert, die eine soziale Mischung begünstigt. Das Wohngebiet liegt in einer zentralen, gut erschlossenen Lage und ist damit interessant für breite Bevölkerungsschichten. Die Neubebauung einer Brache entspricht dem Gebot der Innenentwicklung. Mit der Neubebauung ist eine gestalterische und funktionale Aufwertung des gesamten Quartiers „Rintheimer Feld“ ver- bunden. Die Erdgeschosswohnungen der Häuser 1 – 6 sind barrierefrei nach § 35 LBO. Die Nebengebäude (Fahrradabstellplätze und Mülleinhausungen) sind barrierefrei erreichbar. - 32 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Wohngebiet ca. 0,86 ha 65,2% Mischgebiet ca. 0,40 ha 30,3% Verkehrsflächen ca. 0,05 ha 3,8% Grünfläche ca. 0,01 ha 0,8% Gesamt ca. 1,32 ha 100,0% 7.2 Geplante Bebauung Anzahl Wohneinheiten Fläche Geschosswohnungsbau 8 114 ca. 9.600 qm Gewerbeeinheiten 1-3* 1.030 qm EG 190 qm UG 1.220 qm Gesamt * je nach Aufteilung der Fläche 7.3 Bodenversiegelung 6 Gesamtflächeca.1,32ha100,00% Derzeitige Versiegelungca.0,23ha17,42% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,93ha70,45% 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließ- lich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungs- vertrag geregelt. 6 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Ab- flussbeiwerte wurde nicht berücksichtigt. - 33 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestig- ten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, ei- ne evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tie- fer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensio- niert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeigne- te Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasser- haushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einge- leitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenste- hen. Eine Versickerung soll über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht erfolgen. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungs- mulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Nach der Passage der belebten Oberbodenschicht der Versi- ckerungsmulden wird das Niederschlagswasser in Rigolen zur weiteren Versickerung zwischengespeichert. Die Notentlastung der Versickerungs- mulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen. - 34 - Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung grö- ßerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maß- nahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurch- lässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht oder schalltechnische Belange entgegenstehen. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung ver- zichtet werden. 4. Grundwasser Die Auswertung der Grundwassermessstellen hat ergeben, dass die Bau- werkslage im Grundwasser stehen wird. Eine Grundwasserhaltung während der Bauzeit ist erforderlich. Solche Maßnahmen sind genehmigungspflichtig und rechtzeitig bei der Wasserbehörde zu beantragen. Die Herstellung der Tiefgarage in Abschnitten wird empfohlen. Aufgrund der Bauwerkslage im Grundwasser, ist dieses gemäß DIN 18195-6 gegen von außen drückendes Wasser abzudichten. Weitere Ausführungen zum Grundwasser sind dem Gutachten „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 zu entnehmen. - 35 - 5. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes Schutzzone III B für das Wasserwerk Hardtwald der Stadtwerke Karlsruhe. Die Schutzge- bietsverordnung ist zu beachten. 6. Gründung / Baugrubenböschung Eine Gründung mittels elastischer gebetteter Bodenplatte wird vom Gutach- ter IB Roth und Partner empfohlen. Alternativ dazu kann auch eine Grün- dung über Streifen- und Einzelfundamente erfolgen. Weitere Ausführungen zum Grundwasser sind dem Gutachten „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 zu entnehmen. „Bei der Herstellung der Baugrunde ist gemäß DIN 4124 bei Baugrubentie- fen < 5,00 m in den rolligen Böden ein Böschungswinkel von 45° ausrei- chend. Falls Verkehrswege im Bereich der Böschungsgeometrie liegen, empfehlen wir diese in Rücksprache mit der Behörde rückzubauen und ge- gebenenfalls teilweise zu sperren. Liegen Leitungen im Bereich der Ver- kehrsflächen sind diese mittels Verbau (Spundwand, Trägerbohlwand) zu sichern. Die Hinweise in der DIN 4124 zum Witterungsschutz sind zu be- achten.“ Auszug aus „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe- Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 7. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet wer- den. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägen- de Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Verände- rung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. - 36 - 8. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Eingriffe in Gehölze sind möglichst zu minimieren. Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Vegetationsperiode zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 01.03. des Folgejahres durchgeführt werden. Auf das zeitliche Fäll- und Rodeverbot (vgl. § 39 Absatz 5 Bundesnatur- schutzgesetz) wird hingewiesen. Die zwingend zu fällenden Bäume sind vorab durch eine Fachperson auf Habitatstrukturen wie Höhlen, abstehende Rindenplatten etc. zu untersu- chen. Werden für Fledermäuse relevante Habitatstrukturen ermittelt, ist nachzuweisen, dass keine Besiedlung von Individuen dieser Artengruppe vorliegt und durch die Fällung nicht gegen artenschutzrechtliche Vorschrif- ten verstoßen wird. 9. Altlasten Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind keine Altlasten bekannt. Wird bei Eingriffen in den Untergrund dennoch verunreinigtes Erdmaterial angetroffen, bei dem Gefahren für die Gesund- heit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchti- gungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind diese Funde unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 10. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, da- für verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Die Umwelt- und geotechnische Untersuchung empfiehlt, dass aufgrund der in den Auffüllungen vorhandenen Bauschuttanteile diese in sensiblen Be- reichen (z.B. Kinderspielplätzen etc.) nicht oberflächennah eingebaut wer- den. Weitere Ausführungen zum Grundwasser sind dem Gutachten „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotech- nische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 zu ent- nehmen. - 37 - Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 11. Geologie „Das Baugebiet liegt in der der Erdbebenzone 1. Die geologische Unter- grundklasse ist gemäß DIN 4149 der Untergrundklasse S zuzuordnen. Der Baugrund entspricht der Baugrundklasse C.“ 7 12. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 13. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 35 LBO). 14. Kampfmittel Im Vorfeld von Aushub- oder Verbaumaßnahmen sind geeignete Flächen- sondierungen mit anschließender Freilegung und Identifizierung von even- tuellen Verdachtsobjekten durchzuführen. Optional kann eine aushubbeglei- tende Überwachung erfolgen. Eine Luftbildauswertung des Bereichs liegt vor. 15. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nut- zung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Geset- zes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (E- WärmeG) wird verwiesen. 7 Auszug aus „BV Rintheim / Forststraße 9-21a – Karlsruhe-Rintheim: Umwelt- und geotechnische Untersuchung“ IB Roth & Partner, Karlsruhe, 25.11.2013 - 38 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) m.W.v. 21.06.2013, 20.09.2013 bzw. 20.12.2013, und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 211.06.2013 (BGBl. I S. 1548) m.W.v. 20.09.2013. - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389) m.W.v. 01.01.2014. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen (§ 12 Abs. 3a BauGB) Im Rahmen der Ziffern 2 bis 10 und der Planzeichnung (C.IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließ- lich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind Wohngebäude Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli- che Zwecke - 39 - Ausnahmsweise können zugelassen werden Anlagen für Verwaltung Nicht zulässig sind gem. § 1 Abs. 5 BauNVO die in § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Nutzungen – die der Versorgung des Gebietes dienenden Lä- den, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbe- triebe Gem. § 1 Abs. 6 BauNVO sind die in § 4 Abs. 3 genannten Ausnahmen – Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbe- betriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen – nicht Bestandteil des Be- bauungsplans. Mischgebiet (§ 6 BauNVO) Zulässig sind Wohngebäude Geschäfts- und Bürogebäude Lebensmitteleinzelhandel mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² sowie der für diesen Betrieb notwendigen Nebenanlagen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungs- gewerbes Sonstige Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, ge- sundheitliche und sportliche Zwecke Nicht zulässig sind gem. § 1 Abs. 5 BauNVO die in § 6 Abs. 2 Nr. 6 - 8 ge- nannten Nutzungen – Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungs- stätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Gem. § 1 Abs. 6 BauNVO ist die in § 6 Abs. 3 genannte Ausnahme – Ver- gnügungsstätten i.S. des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebietes – nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist die Gesamthöhe der Anlagen – einschließlich Attika - (§ 16 BauNVO) als Obergrenze in Meter über Normalnull festgesetzt die Grundflächenzahl = GRZ (§ 19 BauNVO) und die Geschossflä- chenzahl = GFZ (§ 20 BauNVO) als Höchstgrenze festgesetzt - 40 - Die Gesamthöhe der Anlagen darf mit technischen Auf- und Anbauten um bis zu 3,00 m und mit Anlagen zur Nutzung regenerativer Energie um bis zu 1,0 m überschritten werden. Bei der Ermittlung der GRZ ist die Grundfläche von baulichen Anlagen, die vollständig unterhalb der Geländeoberfläche errichtet werden, nicht mitzu- rechnen wenn eine Erdüberdeckung von mindestens 70 cm erfolgt. Die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl mit Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO (Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Nebenanlagen i.S. des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberflä- che) ist im MI bis zu einer Grundflächenzahl bis 0,90 zulässig. 4. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 u. 23 BauNVO) Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend ist die offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt Die Stellung der baulichen Anlagen ergibt sich aus der Anordnung der Baufenster in der Planzeichnung. Die Gebäude sind parallel zu den Baufenstern zu errichten. 5. Abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Im Bebauungsplan werden auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen für folgende Gebäude und Fassaden festgesetzt: Haus 3 - Südfassade: Unterschreitung der erforderlichen Abstands- fläche im Bereich des Balkons um ca. 1.00 m Haus 4 – Westfassade des IV-geschossigen Gebäudeteils: Unter- schreitung der erforderlichen Abstandsfläche im Bereich des vor- springenden Gebäudeteils (einschl. Balkon) um ca. 1.90 m. Haus 5 – Nordfassade: Unterschreitung der erforderlichen Abstands- fläche um ca. 1.30 m. Haus 6 – Westfassade des IV-geschossigen Gebäudeteils: Unter- schreitung der erforderlichen Abstandsfläche im Bereich des vor- springenden Gebäudeteils (einschl. Balkon) um ca. 1.90 m. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. - 41 - 6. Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Die jeweils zulässigen Stellplätze und Tiefgaragen sind durch Planein- schrieb festgesetzt. Sie sind nur an den dort eingetragenen Standorten und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Nebenanlagen, soweit Gebäude, sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der gemäß Planeinschrieb festgesetzten Flächen zulässig. 8. Öffentliche Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Gemäß Eintragung in der Planzeichnung sind entlang der Mannheimer Straße öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“ festgesetzt. Die Fläche ist als Fettwiese mittleren Standorts fachgerecht an- zulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Eingriffe in bestehende Gehölze sind möglichst zu minimieren Zur Minimierung des Versiegelungsgrades ist die Befestigung der Fußwege, Plätze, Feuerwehrzufahrten und Stellplätze (auch die Kunden-Stellplätze für den Nahversorger) innerhalb des Geltungsbe- reiches wasserdurchlässig herzustellen (geeignet sind z.B. Rasen- pflaster, Rasengittersteine, Pflaster mit versickerungsfähigen Fugen, Schotterrasen oder wassergebundene Beläge). Für Beleuchtung der Straßen sowie Wege im Geltungsbereich sind insektenfreundliche Beleuchtungsmittel wie beispielsweise LED- Beleuchtung bzw. gelbes Licht (Natriumdampflampen) zu verwen- den. Mutterboden ist getrennt auszubauen, zwischenzulagern und als oberste Bodenschicht wieder einzubauen (§ 202 BauGB). Im Bereich von Versickerungsstellen für das Niederschlagwasser ist die Verwendung von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Tau- salzen unzulässig. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Gemäß Darstellung in der Planzeichnung sind 41 Bäume zu pflan- zen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind ausschließlich Ar- ten aus der im Anhang aufgeführten Pflanzliste 1 zu verwenden. Die Pflanzstandorte sind der Planzeichnung zu entnehmen und um bis - 42 - zu 5 m verschiebbar. Bei Leitungsverlegungen und Zufahrtsverände- rung lassen sich Baumstandorte ausnahmsweise auch über die 5 m hinaus verändern. Bei Abgang sind die Bäume gleichwertig zu erset- zen. Die mit den Bäumen verbundenen Einschränkungen sind vom Eigentümer zu dulden. Zur Pflege der Bäume ist über einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg alle 3 Jahre ein Pflegeschnitt erforderlich. Gemäß der Darstellung in der Planzeichnung ist entlang der Mann- heimer Straße die Ansaat einer Fettwiese mittleren Standortes vor- zunehmen. Die Wiese ist fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzerhaltung (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB) Gemäß der Darstellung in der Planzeichnung sind fünf Bäume mit einem Erhaltungsgebot versehen. Die Bäume sind dauerhaft in ihrem Bestand zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Bei Abgang sind sie gleichwertig zu ersetzen. Die damit verbundenen Einschränkungen sind vom Eigentümer und den Angrenzern zu dulden. Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25b BauGB Für die außerhalb der Tiefgarage zu pflanzenden Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach Fll zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist mög- lich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Zum Schutz von großkronigen Laubbäumen wird der Erhalt wie folgt fest- gesetzt: Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 10. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Den Eintragungen im Planteil der Satzung entsprechend sind Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier als verkehrsbe- ruhigter Bereich „Zufahrt“ und „Fußweg“ festgelegt. - 43 - 11. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Gemäß Eintrag in die Planzeichnung sind folgende Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechte festgesetzt: GR-1: Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit für den sogenannten Boulevard westlich des Mischgebietes und den Stadtplatz im Süden des Mischgebietes GR-2: Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit für den von Ost nach West verlaufenden Fußweg im Norden des Plangebietes GR-LR-FR-1: Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht zugunsten der Versor- gungsträger auf der Trasse des von Ost nach West verlaufenden Fußwegs im Norden des Plangebietes. 12. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bundes-Immissions- schutzgesetzes sowie die baulichen und sonstigen Vorkehrungen zum Schutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Gemäß Eintrag in die Planzeichnung sind folgende aktive Schallschutz- maßnahmen vorgesehen: Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze zum Grundstück Mannheimer Straße 19 (Flst. 13687) Lärmschutzwand zwischen den bestehenden Stellplätzen an der Tiefgaragenzufahrt auf Flst 13300/12 und den geplanten Kunden- parkplätzen auf Flst. 13691. Die Lärmschutzwände sind jeweils mit einer Höhe von mindestens 2.50 m über dem geplanten Gelände sowie schallabsorbierend auszuführen. Bei der Wahl und Errichtung der Lärmschutzwände sind die Vorschriften der ZTV-LSW 06 zu beachten. Tiefgaragenzufahrt: Die bauliche Anlage der Tiefgarage bzw. Tiefgaragenzufahrt und die von ihr ausgehenden Emissionen müssen die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA(Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Plangebietes einhalten. Die maßgeblichen Immissionsorte sind dem folgenden Plan „Beurteilungspegel L r durch die geplante Tiefgaragenzufahrt (mit Lärmschutz)“ zu entnehmen. 44 Quelle: rw Bauphysik, Schwäbisch Hall, Stand März 2014, o.M. 45 Lebensmittelmarkt: Die bauliche Anlage des Lebensmittelmarktes bzw. die von ihr ausgehen- den Emissionen müssen die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA(Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Plan- gebietes einhalten. Die maßgeblichen Immissionsorte sind dem folgenden Plan „Beurteilungspegel L r für den geplanten Lebensmittelmarkt“ zu ent- nehmen. 46 Quelle: rw Bauphysik, Schwäbisch Hall, Stand März 2014, o.M. 47 13. Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 BauGB) Gemäß Eintrag in die Planzeichnung ist die Höhenlage der Gebäude durch die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EFH) bezogen auf Normalnull (NN) festgesetzt. Von der festgesetzten EFH darf um + 0,40 m abgewichen wer- den. - 48 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dächer Für die Haupt- und Nebengebäude sind ausschließlich Flachdächer (FD) zulässig. Zur Reduzierung der Abwasserspitzen sind sämtliche Flachdächer zu be- grünen. Dabei sind die Dicken der Substratschichten wie folgt festgesetzt: Nebengebäude: extensive Begrünung, mit Substratteppichen oder Substratmatten, Substrathöhe ca. 6 – 8 cm, Pflanzliste gemäß Pflanzliste „extensive Dachbegrünung“ – siehe Anlagen. Wohngebäude: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca. 10 cm, zusätzlich zur separaten Drainschicht, Pflanzliste gemäß Pflanzliste „extensive Dachbegrünung“ - siehe Anlagen. Dachfläche der eingeschossigen Teile des Gewerbebaus: Oberhalb einer Drain- und Filterschicht sind Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzgesell- schaften nebeneinander in wechselnder Aufbauhöhe zwischen 8 und 20 cm einzubauen. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Gräsern und Kräutern nach der Liste „Extensive Dachbegrü- nung – Modellierung“ gemäß Anlage Auf Flachdächern sind, ergänzend zur Dachbegrünung, Aufbauten für Pho- tovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, so- fern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Untergeordnete technische Auf- und Anbauten beispielsweise in Form von Einhausungen technischer Anlagen, Masten, Antennen oder Fahrstuhlüber- fahrten sind auf den Dachflächen der Hauptgebäude bis zu einer Größen- ordnung von 15% der Dachfläche zulässig. Fassaden Es sind Farbtöne mit einem Hellbezugswert zwischen 20-100% zu verwen- den. Für Sockel und untergeordnete Bauteile sind geringere Hellbezugs- werte und eine Abweichung in der Farbigkeit zulässig. Farbige Akzente sind zulässig. - 49 - 2. Werbeanlagen und Automaten im Mischgebiet Werbeanlagen sind am Gebäude bis zur Brüstungskante 1. Obergeschoss und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². Ergänzend ist eine Werbeanlage in Form einer Steele mit den Maßen 1 x 3 m in der Flucht der Lärmschutzwände oder orthogonal dazu zulässig. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laser- werbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. 3. Unbebaute Flächen Die unbebauten Grundstücksflächen sind dauerhaft als Grünflächen anzu- legen und zu pflegen. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind nur innerhalb der hierfür vorgesehenen Flä- chen für Nebenanlagen unterzubringen. Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt her- zustellen. Tiefgaragen, Stellplätze Decken von Tiefgaragen, die nicht überbaut bzw. für Erschließungszwecke genutzt werden, sind mit einer Erdaufschüttung zu versehen und als Vege- tationsfläche anzulegen. Für die Erdaufschüttung auf Tiefgaragen sind folgende Höhen festgesetzt: für Rasen und Sträucher 70 cm, für Bäume 90 cm. Die Vegetationsschicht der Tiefgarage muss niveaugleich an das restliche Grundstück anschließen. - 50 - 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die Niederschlagswasserbewirtschaftung erfolgt über ausreichend dimensi- onierte Mulden, die vorwiegend in den nördlichen und südlichen Randberei- chen des Geltungsbereiches angeordnet werden. Dabei ist das Nieder- schlagswasser von den Dachflächen über eine belebte Oberbodenschicht zu versickern. Die Bemessung der Mulden erfolgt nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrund- stücke ist wasserdurchlässig auszuführen. 7. Abstellplätze für Fahrräder Fahrradabstellplätze sind innerhalb der überbaubaren und nicht überbauba- ren Grundstücksfläche zulässig. Insbesondere innerhalb der Flächen für Nebenanlagen sowie innerhalb des Untergeschosses bzw. der Tiefgarage sind ausreichend dimensionierte Abstellflächen für Fahrräder vorzusehen. - 51 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 278 "Rintheimer Feld", 60 wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlagen 1 -3.8 sind bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 52 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung 53 - 54 - Anlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Forststraße 9-21a Seite Lfd. Nr. Titel Hinweise 55 1 Umweltreport mit Pflanzlisten 24 Seiten 56 2 Bestandsplan Bäume Farbig, DIN A3 57 2.1 Grünordnungsplan Farbig, DIN A3 58 3 Vorhaben- und Erschließungsplan 58 3.1 Übersichtsplan Farbig, DIN A4 59 3.2 Lageplan S/W, DIN A4 60 3.3 Bestandsplan S/W, DIN A4 61 3.4 Projektpläne 61 3.4.1 Untergeschoß mit TG Farbig, M 1:100 62 3.4.2 Erdgeschoß Farbig, M 1:200 63 3.4.3 Dachaufsicht Farbig, M 1:200 64 3.4.4 Ansichten Haus 1-8 Farbig, DIN A3 71 3.4.5 Schnitte 1-1, 2-2, 3-3 Farbig, M 1:100 72 3.5 Stellplatzberechnung 73 3.6 Flächennachweis für Fahrradabstellplätze S/W, DIN A4 74 3.7 Flächennachweis für Kinderspielplatzflächen S/W, DIN A4 75 3.8 Flächennachweis Abfallbehälterstandplätze S/W, DIN A4 76 3.9 Abstandsflächen Farbig, M 1:200
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Extrahierter Text
N BAUHERR Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUDHD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_FR_001 Format: A3 quer Masstab: 1:750 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH %HVWDQGVSODQ%lXPH Planer/Datum: db/ 05.09.2014 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT 0|ULNHVWUDH6WXWWJDUW7HO)D[ Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans /DXEJHK|O]%HVWDQG 1DGHOJHK|O]%HVWDQG LEGENDE Baugrenze Tiefgarage In der Fassung vom 05.09.2014 )DVVXQJVGDWXP]XU7UlJHUDQK|UXQJ.DUOVUXKH
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Extrahierter Text
WA IV - VII GFZ 1,2 s. Plan- FD GRZ 0,4 eintrag MI FD GRZ 0,6 GH: s. Plan- eintrag s. Plan- eintrag GH: GFZ 1,2 Allgemeines Wohngebiet WA Legende Mischgebiet MI 6WUDHQYHUNHKUVIOlFKH6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLHZweckbestimmung "Zufahrt" 0LW*HKUHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKH]XJXQVWHQGHUgIIHQWOLFKNHLW Art der baul. Zahl der Voll- *HVDPWK|KH geschosseDachform *UXQGIOlFKHQzahl (GRZ) 8PJUHQ]XQJYRQ)OlFKHQIU1HEHQDQODJHQ Tiefgarage - Planung M 1:1000 0OO 3ULYDWH$EVWHOOIOlFKHQIU0OO )DKUUlGHU %HUHLFKIU0OO3ODQXQJ TG 6WHOOSOlW]HX7LHIJDUDJHQ]XOlVVLJVLQG 6WHOOSOlW]H3ODQXQJ Stellpl. 0OO EHKlOWHUXQG)DKUUlGHU3ODQXQJ %lXPH1HXSIODQ]XQJ%lXPH)lOOXQJ Nutzungsschablone WA V GFZ 1,2 s. Plan- FD GRZ 0,4 *HSODQWHU*HElXGHDEEUXFKGeplante Neubebauung (nachr.) eintrag WA = Allgemeines Wohngebiet MI = Mischgebiet ,99,, PD[]XOlVVLJH$Q]DKOGHU9ROOJHVFKRVVH *5= PD[]XOlVVLJH*UXQGIOlFKHQ]DKO*)= PD[]XOlVVLJH*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO*+ *HElXGHK|KHVLHKH3ODQHLQWUDJ FD = FlachdachBeispielhafte Darstellung:)OOVFKHPDGHU1XW]XQJVVFKDEORQH Nutzung *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKVdes Bebauungsplans (ca. 1,33 ha) Geplanter Hofbereich (nachr.) %HVWDQGVJHElXGHQDFKU 40 0 10 20 60 %lXPH(UKDOW GH: (UKDOWEHVWHKHQGHU3DUNSOlW]HQDFKU *HVFKRVVIOlFKHQzahl (GFZ) (GH) =ZHFNEHVWLPPXQJ)XZHJ Mit Geh-Leitungs- u. Fahrrechten zu belastende )OlFKH]XJXQVWHQGHU9HUVRUJXQJVWUlJHU Stellpl. gIIHQWOLFKH*UQIOlFKHZweckbestimmung 9HUNHKUVJUQ Sichtdreieck Pkw (nachr.) Sichtdreieck Radfahrer (nachr.) /lUPVFKXW]ZDQG+|KHEHU*HOlQGHPLQP )DKUEDKQ0DQQKHLPHU6WUDHQDFKGHUUmgestaltung mit Richtungspfeil (nachr.) Baugrenze Abgrenzung unterschiedlicherFestsetzungen)OlFKHQIUGLH1LHGHUVFKODJVZDVVHUYHUsickerung +|KHQSXQNWHQDFKUBeispielhaft Angabe N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 KarlsruhePROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUDHD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr.PS_1741_BPL_003Format: A3 quer Masstab: 1:1.000 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH Entwurf in der Fassung vom 05.09.2014 Planer/Datum: th/ge 05.09.14 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum:- LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUDHhEHUOLQJHQ7HO)D[ )DVVXQJVGDWXP]XU7UlJHUDQK|UXQJ.DUOVUXKH
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Extrahierter Text
1 1. Umweltreport Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Forststraße 9-21a“ Karlsruhe –Rintheim Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Bau GB Abb. 1: Aufnahme Vorhabensraum, Juni 2013 Planstatt Senner Karlsruhe, 31.03.2014 Fassung vom 05.09.2014 Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 2 Vorhabensträger: Volkswohnung GmbH Postfach 11 14 61 76064 Karlsruhe AUFTRAGNEHMER: Planstatt Senner Landschaftsarchitektur und Umweltplanung 70199 Stuttgart, Mörikestraße 67 Tel.: 0711-518728-93, Fax: 0711-518728-94 E-mail: stuttgart@planstatt-senner.de Projektleitung: Johann Senner Dipl. Ing. (FH) Freier Landschaftsarchitekt, BDLA, SRL Projektbearbeitung: Alexander Schmid, Patricia Legner Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Proj.Nr. 1741 AUFEGESTELLT: STUTTGART, 05.09.2014 ...................................................... Johann Senner Freier Landschaftsarchitekt, BDLA,SRL Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 3 INHALT 1. EINLEITUNG ........................................................................................ 4 1.1. Kurzdarstellung und Inhalte .................................................................................................................................. 4 1.2. Ziele des Umweltschutzes ...................................................................................................................................... 5 2. UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................... 7 3. BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG ................................................. 7 3.1. Schutzgut Mensch ................................................................................................................................................... 7 3.2. Schutzgut Boden ...................................................................................................................................................... 7 3.3. Schutzgut Wasser .................................................................................................................................................... 8 3.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere ................................................................................................................................ 9 3.5. Schutzgut Klima ..................................................................................................................................................... 11 3.6. Schutzgut Landschaftsbild ................................................................................................................................... 14 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter ......................................................................................................................... 14 4. PROGNOSE ....................................................................................... 14 5. MAßNAHMEN................................................................................... 17 6. ALTERNATIVEN ................................................................................. 21 7. ZUSÄTZLICHE ANGABEN .................................................................... 22 QUELLEN ................................................................................................ 23 KARTEN .................................................................................................. 23 PFLANZLISTEN ......................................................................................... 24 AVIFAUNISTISCHE KARTIERUNG KA-RINTHEIM ............................. 27 Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 4 1. Einleitung 1.1. Kurzdarstellung und Inhalte Im Jahr 2004 wurden vier Wohnbauzeilen im südlichen Randbereich des Quartiers Rinthei- mer Feld an der Forststraße abgerissen. Seitdem liegt eine Fläche von ca. 1,2 ha Größe brach. Die Volkswohnung beabsichtigt eine zeit- und bedarfsgerechte Quartiersentwicklung des Areals. Im Jahr 2011 wurde eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Die beteiligten Architek- ten und Stadtplaner hatten die Aufgabe eine städtebaulich und architektonisch ansprechen- de Wohnbebauung entlang der Forststraße zu entwickeln. Diese soll durch zeitgemäße Wohnungstypen mit hoher Funktionalität und Qualität den Anforderungen von Familien und kleineren Einzelhaushalten gerecht werden und so eine Durchmischung der Mieterschaft hinsichtlich Alters- und Sozialstruktur gewährleisten. Der Auslober legte Wert auf ein stim- miges Außenanlagen- und Freiraumkonzept, das einen Beitrag zur Aufwertung des gesamten Quartiers Rintheimer Feld leisten soll. Ein Teil der Fläche sollte anhand eines Alternativvorschlages als Gewerbefläche für einen Nahversorger ausgelegt werden. Der Vorhabensraum ist ca. 1,3 ha groß. Der Geltungsbereich ist ca. 0,1 ha größer als die Brachfläche, da eine bestehende Zufahrt und ein Grünstreifen an der Mannheimer Straße hinzugerechnet werden. Der Vorhabensraum weist derzeit ca. 0,23 ha (ca. 17,42%) versiegelte Fläche auf. Durch die Planung (Bebauungsplan) könnten maximal ca. 0,93 ha (ca. 70,45%) der Gesamtfläche ver- siegelt werden. Der Vorhabensraum bildet den südlichen Rand des Quartiers Rintheimer Feld und befindet sich nördlich der Forststraße. Es beinhaltet die Flurstücke Nummer 13688, 13678, 13689, 13691, 13300/12 und 13300/14 bzw. Teile davon. Die Überplanung der Forststraße 9-21a hat das Ziel, auf den derzeit unbebauten Grundstü- cken eine zeitgemäße Bebauung zu ermöglichen. Die dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan beiliegende Planung sieht im westlichen Teil des Plangebiets bis einschließlich Boulevard eine Allgemeine Wohnbebauung vor. Im östli- chen Plangebiet ist ein Mischgebiet vorgesehen – hier soll Raum für Wohnen und gewerbli- che Nutzungen z.B. in Form eines Nahversorgers entstehen. Die hier vorliegende Planung ist somit, aufgrund der überwiegenden Wohngebietsausweisung, aus dem FNP entwickelt. Stadtteilentwicklung Der Stadtteil Rintheim ist mit dem Quartier Rintheimer Feld Projektgebiet im Bund-Länder- Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“. Mit Be- schluss des Gemeinderates vom 18.10.2010 ist das Quartier Rintheimer Feld offiziell als Sa- nierungsgebiet beschlossen worden. Damit stehen von Bund und Land sowie von der Stadt Karlsruhe Fördermittel für städtebauliche und soziale Maßnahmen sowie für private Moder- nisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 5 Ziel des Programms ist es, die Lebens- und Wohnqualität im Quartier und im gesamten Stadtteil nachhaltig zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine umfangreiche Bürgerbeteiligung gelegt. Ziel der Sanierung ist die Verbesserung der Sozialstruktur und die Schaffung zusätzlicher sozialer Angebote. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer identitätsstif- tenden städtebaulichen Mitte mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen. Im Rahmen der Sanierung ist die energetische Gebäudesanierung selbstverständlich ein wei- teres wichtiges Ziel. 1.2. Ziele des Umweltschutzes Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 13a BauGB als Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Die Möglichkeit, einen Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren aufzustellen, ist an Schwellenwerte gekoppelt. Hierbei wird an die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO angeknüpft. Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann das beschleunigte Verfahren bei Bebauungsplänen, die eine Größe der Grundfläche von weniger als 20 000 Quadratmeter festsetzen, angewendet werden. Die Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO, die im Bebauungsplan „Forststraße 9-21a, Karls- ruhe-Rintheim“ betrachtet wird, beträgt ca. 1,3ha und liegt somit unter 20.000 m². Weitere Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang, de- ren Grundflächen mitzurechnen wären, befinden sich nicht in Aufstellung. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Der Ausschlussgrund für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 kommt somit nicht zur Anwendung. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6, Satz 7, a und b BauGB genannte Schutzgüter bestehen nicht. Somit kommt auch der Ausschlussgrund für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 5 nicht zur Anwendung. Eine Vorprüfung des Einzelfalls entfällt. Mit der Realisierung des Bebauungsplans wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Karlsruhe-Rintheim gefördert. Die Grundsätze des Flächennutzungsplans werden berücksichtigt. Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung 2002) Nach §1, Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe werden Bäume unter Schutz gestellt, die in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von >=80 cm haben. Zusätzlich sind mehrstämmige Bäume unter Schutz gestellt, wenn die Summe ihrer einzelnen Stamm- umfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden mindestens 120cm beträgt. Weitere Schutzgegenstände nach §1 Baumschutzsatzung wurden aufgrund der Bestandes Forststraße 9-21a nicht berücksichtigt. Schutzgebiete Der Vorhabensraum beinhaltet keine Schutzgebiete nach NatSchG-BW §26-§35 Besonderer Schutz von Natur und Landschaft. Flächennutzungsplan Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 6 Im Flächennutzungsplan (FNP) 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - 2. Aktualisie- rung - ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Plangebiet liegt im Wasser- schutzgebiet Zone IIIb. Die vorliegende Planung sieht im überwiegenden Teil des Gebietes ein Allgemeines Wohn- gebiet vor. Lediglich im Osten vom geplanten Boulevard bis zur Mannheimer Straße ist ein Bereich als Mischgebiet vorgesehen. Die hier vorliegende Planung ist somit, aufgrund der überwiegenden Wohngebietsausweisung, aus dem FNP entwickelt. Abb. 2: Ausschnitt Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2. Aktualisierung, o.M. Plangebiet Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 7 2. Umweltauswirkungen Auszüge aus dem Baugesetzbuch (BauGB) §1 „(4) Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine Umwelt- prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermit- telt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden.“ (siehe Anlage 1, BauGB) 3. Bestandsanalyse und Bewertung Die Raumanalyse umfasst den Vorhabensraum und schließt die nähere Umgebung ein. Die Bestandsanalyse wurde anhand mehrerer Geländebegehungen/Kartierungen sowie der Re- cherche verschiedener Quellen zu den Schutzgütern vorgenommen. 3.1. Schutzgut Mensch Wohnen / Wohnumfeld Die Fläche ist ca. 1,3 ha groß und befindet sich im Stadtteil Rintheim im östlichen Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe. Durch das Vorhaben sollen die Flurstücke Nummer 13688, 13678, 13689, 13691, 13300/12 und 13300/14 bzw. Teile davon wiederbebaut werden. Nördlich des Vorhabensraumes schließt eine mehrstöckige Wohnbebauung an, südlich des Vohabens- raumes befindet sich eine Schule. Naherholung Aufgrund der Ausstattung der Grünflächen mit Bestandsgehölzen besitzt die Fläche eine ho- he Funktion für die siedlungsnahe Naherholung. Vorbelastungen Mensch Folgende Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch sind gegeben: -Vorhandene Wohnbebauung -Vorhandene Erschließung 3.2. Schutzgut Boden Geologie Gemäß der Geologischen Karte von Baden-Württemberg (1994) wird das Plangebiet im Süd- osten durch Hochwassersediment (fh) geprägt. Im Westen besteht der Untergrund flächig aus Hangschutt (qu) vereinzelt sind Flugsandsedimente (fss) erkennbar. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 8 Boden Die Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg (Geoportal Baden-Württemberg, Stand Januar 2014) ordnet die Gebietskulisse den Terrassen im Oberrhein- und Hochrheingebiet zu. In den Waldbereichen westlich des Bearbeitungsgebietes ist der Bodentyp als Para- braunerde zu beschreiben. Die Parabraunerde ist auf den Terrassen im Oberrhein- und Hochrheingebiet ohne großflächige Lössbedeckung vorhanden. Östlich des Bearbeitungsbe- reiches sind Gleye zu erwarten. Gemäß dem Bodengutachten von 2013 (Ingenieurbüro Roth und Partner) wurden bis in eine Tiefe von 0,10 (RKS 5) – 1,60 m unter GOK Auffüllungen angetroffen. Die Auffüllungen ent- halten anthrophogene Fremdbestandteile wie Ziegel - und Betonbruch. Der Anteil an Fremdbestandteilen wurde mit < 10 % abgeschätzt. An der Geländeoberfläche wurden bei der Begehung auch Asphaltbruchstücke sowie Holzreste gesichtet. Die Auffüllungen beste- hen überwiegend aus schluffigen bis stark schluffigen Sanden (SU / SU* nach DIN 18196) sowie Schluffen (UL nach DIN 18196) teils mit organischen Bestandteilen. Die Konsistenz der Schluffe konnte vor Ort als steif beschrieben werden (Knetversuch DIN 4022). In den son- dierten Bereichen wurde der Untergrund im oberen Bereich 0,10 – 0,30 m als Mutterboden angesprochen. Unter den Auffüllungen wurden bis zur Erkundungsendtiefe von 10,00 m un- ter GOK schwach schluffige bis schluffige, kiesige bis stark kiesige Sande (SE, SU nach DIN 18196) angetroffen. Im Bereich der RKS 1 bis RKS 4, RKS 6 und RKS 7 wurden unterhalb der Sande bis zur Erkundungsendtiefe von 10,00 m unter GOK (104,50 – 105,10 m ü. NN) Kiese (GI nach DIN 18196) erkundet. Die Kiese wurden als schwach schluffiger Kies und Sand ange- sprochen. Vorbelastung Bei dem Vorhabensraum handelt es sich um eine freizugängliche Wiesenfläche, die zurzeit weitgehend unversiegelte Oberflächen aufweist. Der Boden ist durch die ehemals bauliche Nutzung jedoch bereits stark überformt und verdichtet. Es bestehen vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäudezeilen entstanden sind und die Lage der ehemaligen Wohngebäude markieren. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. Die untersuchten Proben wiesen gemäß VwV keine Grenzüberschreitungen auf und sind als Z 0 Material ein- zustufen. 3.3. Schutzgut Wasser Retentionsvermögen Das Retentionsvermögen des Bodens im Bereich des Vorhabensraumes, kann auf Grund des verdichteten Untergrunds nur als mäßig eingestuft werden (siehe Vorbelastung Boden und Bodengutachten von 2013 Ingenieurbüro Roth und Partner, Kapitel 7 und 8). Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 9 3.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere Naturräumliche Gegebenheiten Das Karlsruher Stadtgebiet liegt in der Großlandschaft Oberrheinischen Tiefland im Natur- raum Nördliche Oberrhein-Tiefland. Der Rhein bildet die westliche Stadtgrenze. Die Stadt Karlsruhe wurde abseits von den Über- schwemmungszonen der Flüsse auf der Niederterrasse (Hochgestade) der Rheinebene ge- gründet, welche das Tiefgestade der Rheinauen im Westen und die den Hügeln vorgelagerte Kinzig-Murg-Rinne im Südosten und Osten um mehrere Meter überragt. Der tiefste Punkt der Stadt liegt beim Ölhafen am Rhein auf 100 m ü. NN, der höchste Punkt im Tiergehege bei Grünwettersbach auf 322,7 m ü. NN. Abb. 3: Naturraum, LUBW, LGL 2013 Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 10 Bestand Pflanzen Im Vorhabensraum sind 53 Bäume vorhanden. 17 dieser Bäume weisen einen Stammumfang < 80cm auf, 36 der Bäume weisen einen Stammumfang >= 80cm auf (gemessen in Höhe ei- nes Meters über dem Erdboden). Baumart Stammumfang < 80cm Stammumfang ≥ 80cm Anzahl in Stück Anzahl in Stück Betula pendula 4 3 Fraxinus excelsior 1 Prunus cerasifera nigra 1 Aesculus hippocastanum 4 Acer pseudoplatanus 1 1 Corylus colurna 1 Juglans regia 1 Acer platanoides 7 Robinia pseudoacacia 2 Corylus avellana 2 Acer campestre 4 2 Quercus rubra 1 Carpinus betulus 6 4 Platanus acerifolia 1 Pinus nigra 7 17 36 Tab.: Nr. 1, Kartierung Baumbestand Die hauptsächlich dominierende Pflanzengesellschaft in Karlsruhe, welche sich als Endstadi- um einstellen würde, wenn jegliche menschliche Einflüsse ausbleiben würden, wird in der Karte der „Potentiell natürlichen Vegetation Baden-Württembergs, 1974) großräumig als Buchen-Eichenwald beschrieben. In Teilen der östlichen Stadtgebiete würden Eichen- Hainbuchen-Mischwälder sowie in Auelagen, Auwälder, der sogenannte Traubenkirschen- Erlen-Eschen-Auwald. Durch die Beeinflussung der oben genannten Kinzig-Murg-Rinne erge- ben sich folgende wichtige Bäume: Wichtige Bäume (potentiell natürliche Vegetation) der Kinzig-Murg-Rinne: Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 11 Bestand Tiere Im Rahmen der im Frühjahr 2013 und 2014 durchgeführten Kartierungen zur Avifauna sind bei einer Begehung am 01.05.13, 13.06.13 und am 17.05.14 folgende Arten mit Brutstätten nachgewiesen worden (siehe Anhang 1 Avifaunistische Kartierung): Hierbei handelt es sich um weit verbreitete Arten, bei denen davon auszugehen ist, dass durch das Vorhaben keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Drei Arten (Haussperling, Türkentaube, Girlitz) stehen auf der RL – Vorwarnliste. Bei der Kartierung in 2014 wurden deutlich weniger Arten vorgefunden wie im Jahre 2013. Baumhöhlen für Fledermäuse wurden im Baumbestand nicht vorgefunden. Habitat Die parkähnliche Struktur des Bestandgeländes weist gemähte Wiesenflächen und in den Randbereichen den bereits beschriebenen Baumbestand auf. In dem jungen Baumbestand wurden bei den durchgeführten Kartierungen keine Bruthöhlen, bzw. Höhlenbildungen auf- gefunden. Es konnten somit keine Winter- oder Sommerquartiere für Fledermäuse nachge- wiesen werden. Hierfür scheinen die Bäume noch zu jung zu sein. Die umliegenden Baustel- len beeinträchtigen das Gelände stark. Es sind keine wertvollen Habitatstrukturen vor Ort vorzufinden. Die innerörtliche Lage, die damit verbundene intensivere Pflege und die an- grenzende Bebauung reduzieren ebenfalls die Wertigkeit. Vorbelastungen Vorbelastungen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere bestehen durch Versiegelung und Überbauung durch Gebäude und Erschließungsflächen des bestehenden Wohngebietes, so- wie dessen damit verbundene Lärm- und Lichtbelastung (siehe Habitat). 3.5. Schutzgut Klima Bestand und Vorbelastung Mit 10,7 °C Jahresmitteltemperatur und 1691,4 Stunden Sonne ist Karlsruhe einer der wärmsten und sonnigsten Städte Deutschlands. Die geschützte Lage im Oberrheingraben hat zur Folge, dass in Karlsruhe im Sommer oft eine drückende Schwüle herrscht. Die Winter in Karlsruhe sind meist mild und oft durch den für das Rheintal typischen Hochnebel geprägt. Im langjährigen Mittel hat Karlsruhe 17,1 Eistage pro Jahr. Vorbelastungen sind durch das bestehende Siedlungsgebiet mit dessen Erschließung gege- ben. Die Darstellung der Bestandssituation ist im Rahmen der Tragfähigkeitsstudien zum Flächen- nutzungsplan durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe beauftragt worden. Im Ergebnis ist die bioklimatische Belastung in Plangebiet als „mittel“ eingestuft worden. Entlang der Haid-und-Neu-Straße und des Ostrings bestehen Belastungen durch NO2 Immissionen. Kalt- luftentstehungsgebiete von mittlerer Bedeutung bestehen nordwestlich des Plangebietes im Bereich des Hauptfriedhofs. Die Wiederbebauung des Plangebietes greift nicht in die Kalt- luftleitbahnen ein – siehe folgende Abbildung. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 12 Abb. 4: Ökologische Tragfähigkeitsstudien – hier Thema Klimafunktionskarte, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, Dezember 2010, o.M. Abb. 5: Ökologische Tragfähigkeitsstudien – hier Legende zur Klimafunktionskarte, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, Dezember 2010, o.M. Hauptfriedhof Plangebiet Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 13 Durch die Änderung des BauGB sind die neu verankerten Planungsleitsätze in § 1a (5) zu Kli- maschutz und Klimaanpassung in der Abwägung stärker als bisher zu berücksichtigen. Karlsruhe greift das Thema beispielsweise im Rahmen seiner „Anpassungsstrategie an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe“, März 2013 http://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/klimafolgen.de), mit dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung) im Forschungsprojekt KLI- MOPASS des Landes auf und spielt somit eine gewisse Vorreiterrolle beim Thema "Anpas- sung". Die Umsetzung der Anpassungsstrategie bedeutet in Bezug auf die Stadtplanung mittelfristig stadtklimatische Aspekte mit Auswirkungen auf das lokale Klima im Planungsprozess syste- matisch zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen Leitbahnen für Kalt- und Frischluft offen gehalten werden. Den Quartieren sollen ausreichend große Grünflächen zu geordnet, sowie Bäume als Schattenspender berücksichtigt werden. Weiterhin wird angeregt Gebäudetypo- logien zu entwickeln, die grüngeprägte Abstandsflächen ermöglichen und die erforderlich Baumasse eher über höhere Gebäudetypologien erreichen. Die klimagerechtet Baulandent- wicklung beinhaltet auch Bodennutzungsentscheidungen, die Auswirkungen auf die Ziele des Klimaschutzes haben. Beispielsweise die Umsetzung kompakter und energieeffizienter Sied- lungsformen zur Verringerung des Energiebedarfs, die Steigerung der Energieeffizienz z.B. durch Kraft-Wärme-Koppelung oder die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien. Die hier geplante Bebauung greift mehrere dieser Ansätze auf. Über die Höhe der Gebäude mit 4 – 7 Geschossen werden die Baumassen gebündelt, so dass kräftige Grünflächen zwi- schen den Gebäuden und in den Hofbereichen entstehen die auch mit Bäumen bepflanzt, als Spiel- und Aufenthaltsbereiche gestaltet und von den Bewohnern genutzt werden können. Plätze und Wege sind so angelegt, dass Bäume und auch die Gebäude in den Sommermona- ten für eine Teilbeschattung sorgen. Die helle Farbgebung der Gebäude nutzt den Albedo- Effekt und verringert durch die höhere Reflektion so die lokale Aufheizung in den Sommer- monaten. Weiterhin ist vorgesehen die Dachflächen der Wohngebäude und der Nebenge- bäude mindestens extensiv zu begrünen. Die Dachfläche des Lebensmittelmarktes erhält eine reliefartige Begrünung mit wechselnden Aufbauhöhen zwischen 8 und 20 cm. Auch das leistet einen Beitrag zur Vermeidung bzw. Minimierung von sogenannten Wärmeinseleffek- ten in der Stadt. Das Niederschlagswasser wird weitgehend über die belebte Oberboden- schicht im Plangebiet versickert werden. Entsprechende Mulden-Rigolensysteme sind vorge- sehen. Dies trägt dazu bei nach Starkregenereignissen die Abflussspitzen zu verzögern und die bestehenden Kanalsysteme zu entlasten. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag für die Klimaanpassung. Heute tragen die bestehenden 53 Bäume zu einer Verschattung der Flächen bei. Aufgrund der Überbauung und der geplanten Tiefgaragen kann nur ein kleiner Teil dieser Bäume er- halten werden. Bereits in der Baumschutzsatzung der Stadt ist verankert, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfang bei Fällung 1:1 zu ersetzen sind. Von den 53 Bäumen fal- len insgesamt 36 unter die Regelung der Baumschutzsatzung. Der Freiflächengestaltungsplan zeigt auf, dass etwa 50 Bäume nach Abschluss der Baumaßnahme gepflanzt werden können. Davon sind 41 als verbindliche Pflanzfestsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan aufgenommen worden. Außerdem werden in den textlichen Festsetzungen Mindestan- forderungen für die Substratstärke auf der Tiefgarage bestimmt (Erdüberdeckung von min- Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 14 destsens 70 cm), so dass sich die Bäume trotz der Unterbauung entwickeln können. Bei der Anordnung der Bäume ist darauf geachtet worden die Fußwege im Quartier und die Hofflä- chen mit den Spielbereichen zu beschatten. Die Gebäude werden im KFW70-Standard gemäß EnEV 2014 errichtet. Der Gebäudekomplex wird an das bestehende Nahwärmenetz der Volkswohnung angeschlossen. Dieses Nahwär- menetz ist Teil des städtischen Fernwärmenetzes „Rintheimer Feld“. Nach Umsetzung aller Maßnahmen sind keine Beeinträchtigungen für das lokale Klima zu erwarten. 3.6. Schutzgut Landschaftsbild Bestand und Vorbelastung Der Vorhabensraum im Stadtteil Rintheim ist umgeben von Bebauung. Östlich des Vorha- bensraumes besteht eine heterogene Wohnbebauung, deren Erschließung und Gartenflä- chen durch Bestandsgehölze geprägt sind. Nördlich des Vohabensraumes besteht mehrstö- ckige Wohnbebauung. Prägend für den Vorhabensbereich ist die Erschließung über die Mannheimer Straße und die Haid-und-Neu-Straße. Der Vorhabensraum selbst wirkt park- ähnlich, es sind über 50 Bestandsbäume vorhanden. Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen vor allem in Form der bestehenden Be- bauung und deren Erschließung. Die großzügigen Gartenflächen besitzen zudem unter- schiedliche Qualitäten. 3.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter Bestand Kultur- und Sachgüter sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen. Sollten im Zuge von Erdarbeiten wider Erwarten entsprechende Funde gemacht werden, ist das Regierungs- präsidium Karlsruhe, Ref. Denkmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege, un- verzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 DSchG wird verwiesen. 4. Prognose Bodenversiegelung Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine freizugängliche Brachfläche, die zurzeit weitge- hend unversiegelte Oberflächen (versiegelte Fläche ca. 17,42 %, Tiefgaragenzufahrt, Park- plätze, Wege) aufweist. Der Boden ist jedoch durch die ehemals bauliche Nutzung bereits stark überformt und verdichtet. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. Das Gebiet ist im Grunde eben. Es bestehen jedoch vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäu- dezeilen entstanden sind und die Lage der ehemaligen Wohngebäude markieren. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 15 Abb. 6: Plangebiet Blickrichtung West Abb. 7: Plangebiet Blickrichtung Ost Die Bauzeilen sind durch baumbestandene Wiesenflächen gegliedert worden. Die Bäume sind noch vorhanden und weisen heute einen fast parkartigen Charakter auf. Gesamtfläche ca. 1,32 ha 100,00% Derzeitige Versiegelung ca. 0,23 ha 17,42% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versie- gelte Fläche ca. 0,93 ha 70,45% Tab.: Nr. 2, Bodenversiegelung Durch den Bebauungsplan Forststraße 9-21a ist eine maximale Versiegelung von 0,93 ha möglich (70,45%). Im Verhältnis zum Bestand (ca. 0,23 ha, 17,42%) wird bei der Umsetzung der maximal zulässigen versiegelten Fläche ca. 0,70 ha zusätzlich versiegelt. Baumbestand Im Vorhabensraum sind 53 Bäume vorhanden. 17 dieser Bäume weisen einen Stammumfang < 80cm auf, 36 der Bäume weisen einen Stammumfang >= 80cm auf (gemessen in Höhe ei- nes Meters über dem Erdboden). Siehe Tab. Nr. 2, Kartierung Baumbestand, 2.1. Bestandsaufnahme, S.10 Laut der Baumschutzordnung der Stadt Karlsruhe sind alle Bäume unter Schutz gestellt, wel- che in Höhe eines Meters über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben. Auch mehrstämmige Bäume unterstehen dieser Satzung, wenn die Summe ihrer ein- zelnen Stammumfänge in Höhe eines Meters über dem Erdboden mindestens 120 cm be- trägt. Aufgrund der weitläufigen Tiefgaragen- und Gebäudeplanung können voraussichtlich 5 Bäume gehalten werden. 35 Bäume mit einem Stammumfang >=80 und 13 Bäume mit ei- nem Stammumfang <80cm, gemessen in Höhe eines Meters über dem Erdboden werden voraussichtlich aufgrund des Bebauungsvorhabens gefällt. Wie oben bereits erwähnt können 5 Bäume erhalten bleiben (1*Betula pendula U<80cm, 2*Carpinus betulus U<80cm, 1*Juglans regia U<80cm, 1*Platanus acerifolia U>=80cm), diese fünf Bäume sind im beiliegenden Plan Grünordnungsplan gekennzeichnet. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 16 Avifauna Im Rahmen der im Frühjahr 2013 und 2014 durchgeführten Kartierungen zur Avifauna sind folgende Arten nachgewiesen worden: Siehe Anhang Avifaunistische Kartierung Während der Bauzeit ist von Störungen für die Avifauna auszugehen. Jedoch sind benach- bart ausreichend Ausweichhabitate (Brutreviere, Nahrungshabitat) vorhanden. Die ökologi- sche Funktion der wegfallenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt somit weiterhin im räumlichen Zusammenhang erhalten. Durch das Entfernen der Gehölze werden keine arten- schutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG verwirklicht. Die Bäume dürfen nur während der Vegetationsfreien Zeit von Oktober bis Februar gerodet werden (siehe BNatSchG §39). Um langfristige negative Auswirkung auf den Avifaunabe- stand zu verhindern, wird empfohlen, die gefällten Bäume durch standortgerechte Bäume zu ersetzen, um zukünftige Lebensräume für die Avifauna zu schaffen. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 17 Bei Durchführung der Planung: Um die vorgeschriebenen Parkplätze zu den Gebäuden auf dem Gelände unterzubringen, ist eine Tiefgarage geplant. Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß, die Tiefgarage erstreckt sich als Riegel von Ost nach West über weite Teile des Vorhabensraumes. Aus diesem Grund können bei Durchführung der Planungen voraussichtlich 48 Bestandbäume nicht gehalten werden. Durch die Anlage von Innenhöfen mit Baumstandorten soll der durch die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestellte Baumbestand 1:1 ersetzt werden. Zusätzlich ist eine extensive Dachbegrünung auf einer Dachfläche von ca. 2900 qm geplant. Bei Nichtdurchführung der Planung: Wie bereits oben beschrieben war das Gelände bereits bebaut, es bestehen vier längliche Mulden, die durch den Abriss der Gebäudezeilen entstanden sind und die Lage der ehemali- gen Wohngebäude markieren. Das Gelände weist mit dem Baumbestand und den Nutzra- senflächen einen parkähnlichen Charakter auf. Aufgrund der Pflege des Rasens (mehrmalige Mad pro Jahr) wird sich hier der Umweltzustand kaum weiterentwickeln. Der teilweise standortgerechte Baumbestand bietet vor allem der Avifauna Lebensräume. 5. Maßnahmen Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Unter Vermeidung (V) sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen, Beeinträchti- gungen überhaupt nicht entstehen zu lassen (LANA, 1996). Das Vermeidungsgebot ist das erste und wichtigste Regelungsprinzip der Eingriffsregelung. Die Pflicht, vermeidbare Beein- trächtigungen zu unterlassen, ist bei jedem eingriffsrelevanten Vorhaben bzw. bei jeder ein- griffsrelevanten Maßnahme und Handlung zu berücksichtigen. Unter Minimierung (M) sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen ein Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, dass die möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben weitestgehend minimiert werden. Die teilweise Vermeidung von Beeinträchtigun- gen wird auch als Minimierung bezeichnet (LANA, 1996). Nachfolgend werden die empfohlenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen formu- liert und auf die betroffenen Schutzgüter bezogen: V 1: Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) - Die Bauabwicklung (z.B. Baustelleneinrichtung, Zwischenlager) sollte ausschließlich von bereits überbauten, versiegelten Flächen oder aber von Flächen, die im Zuge der späteren Überbauung sowieso in Anspruch genommen werden, erfolgen. Somit bleibt auch das natürliche Retentionsvermögen der Flächen erhalten. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 18 Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser M 1: Schutz des Bodens (§ 202 BauGB) - Soweit möglich Wiederverwendung von überschüssigem Erdaushub innerhalb des Plangebiets. - Separate Abtragung von Oberboden und kulturfähigem Bodenmaterial, sachgerechte Lagerung unter Verwendung von leichtem Gerät (vgl. DIN 18320). - Der abgeschobene Oberboden ist abseits vom Baubetrieb zwischenzulagern und bis zu seinem Einbau zu pflegen (vgl. DIN 18915). - Der abgeschobene Oberboden ist vorwiegend für die Grünflächen und Gehölzpflanzungen innerhalb des Baugebietes zu verwenden. - Flächensparende Ablagerung von Baustoffen und Aufschüttungen. - Vermeiden der Minderung von Deckschichten und Bodenverdichtungen, gerade wegen der hohen Bedeutung der Jungen Talfüllungen hinsichtlich der Grundwasserneubildungsrate. - Sicherstellung des sach- und fachgerechten Umganges mit umweltgefährdenden Stoffen, z.B. Öl, Benzin etc. während und nach der Bauphase. Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser M 2: Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). - Weitgehend wasserdurchlässige Gestaltung der Belagsflächen (z.B. Wege, Parkplätze, Fußwege). Empfohlene Belagsarten: Rasengittersteine, Schotterrasen, Porenpflaster oder z.B. Beläge mit AquaDrain Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima / Luft (vor allem Rasengittersteine und Schotterrasen wirken sich positiv auf das Mikroklima aus) M 3: Beleuchtungsanlagen - Zur Beleuchtung sind Natrium-Druckdampflampen (oder andere insektenverträgliche Leuchtmittel z.B. LED-Technik) zu verwenden. Betroffene Schutzgüter: Tiere (und Pflanzen) M 4: Pflanzung von Standortgerechten Gehölzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB i.v.m § 9 Abs. 1a BauGB) - Innerhalb des Plangebiets müssen 36 standortgerechte Bäume gepflanzt werden um einen 1:1 Ausgleich für die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe geschützten Bäume leisten zu können. Im Grünordnungsplan (siehe Anhang, Plannummer: PS_1741_FR_002) werden die Neupflanzungen dargestellt. Es werden 36 Bäume neu gepflanzt, es sind ausschließlich Arten aus der im Anhang aufgeführten Liste zu pflanzen (Pflanzliste 1). Die Pflanzstandorte sind den Planzeichnungen zu entnehmen und können, um bis zu 5m im Zuge der Ausführung versetzt werden. - Eingriffe in Gehölze sind möglichst zu minimieren. Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Vegetationsperiode durchgeführt werden. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 19 - Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyramiden- oder Kugelformen oder spezielle, wiederstandsfähige Züchtungen und Kreuzungen werden abgelehnt. - Für die außerhalb der Tiefgarage zu pflanzenden Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. - Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima / Luft, Pflanzen / Tiere, Orts- / Landschaftsbild, Mensch / Erholung M 5: Extensive Dachbegrünung auf Flachdächern (§ 74 Abs. 1 Nr.1 LBO) - Oben genannte bauliche Anlagen sind extensiv zu begrünen. Ausgleich der Nachteiligen Auswirkungen Ausgleich Baumbestand Nach Kartierung des Baumbestands im Oktober 2013 und anhand der Vermesserangaben sind 36 Bäume durch die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestellt. Ein Platanus acerifolia mit Stammumfang >80cm kann gehalten werden. Somit können 35 Bäu- me mit einem Stammumfang >=80 cm, und 13 Bäume mit einem Stammumfang <80cm auf- grund der baulichen Vorhaben nicht gehalten werden. Laut der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe müssen Bäume mit einem Stammumfang >=80cm durch Neupflanzungen ersetzt werden. Es werden 41 Bäume neu gepflanzt (siehe Grünordnungsplan, Plannummer PS_1741_FR_002). Die unter Schutz gestellten Bäume werden 1:1 nach Pflanzliste 1 (siehe Anhang) ersetzt, 6 zusätzliche Bäume werden gepflanzt. Zusätzlicher Ausgleich Auf allen geplanten Dächern (alle geplanten Dächer sind Flachdächer) soll auf einer Fläche von ca. 2.900 qm extensive Dachbegrünungen etabliert werden. Durch die extensive Dach- begrünung sollen neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt gestaltet werden, das Stadtklima wird verbessert. Die extensive Dachbegrünung wirkt sich zusätzlich positiv auf den Wasserhaushalt aus und trägt somit zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Nebengebäude: extensive Begrünung, mit Substratteppichen oder Substratmatten, Sub- strathöhe ca. 6-8cm Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 20 In der folgenden Pflanzliste sind geeignete Arten und Sorten benannt. Pflanzliste extensive Dachbegrünung: Sedum album als Art und in Sorten -Art -`Coral Carpet` -`Murale` Weißer Mauerpfeffer Sedum (Hylotelephium) cauticola September-Fetthenne Sedum floriferum (Phedimus florife- rus)`Weihenstephan Gold` Weihenstephaner Fetthenne Sedum kamtschaticum (Phedimus kamttschaticus) Kamtschatka-Fetthenne Sedum reflexum Tripmadam Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Sedum spurium (Phedimus spurius) in Sorten: -`Album Superbum` -`Fuldaglut` -`Roseum Superbum` -`Splendens` -`Variegatum` Kaukasus Fetthenne Zusätzlich geeignete Arten: Mittagsblumen-Delosperma Delosperma cooperi Delosperma congestum `Golden Nugget` Delosperma nubigenum Delosperma sutherlandii Tab.: Nr. 3, Pflanzliste extensive Dachbegrünung Wohngebäude: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca. 10 cm, zusätzlich zur se- paraten Dränschicht, die Arten und Sorten der Pflanzliste extensive Dachbegrünung sind geeignet. Die Dachfläche der eingeschossigen Teile des Gewerbebaus: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca. 8-20cm. Die Substrate sind leicht modelliert, unregelmäßig und unter- schiedlich hoch aufzubringen. Die Modellierung ist durch Äste und Steine zu ergänzen. Folgende Substrate sind geeignet: -sandig lehmiger Kies -Sand -Kies -Sand, Kies -Oberboden Es ist eine möglichst vielfältige Saatenmischung zu verwenden, folgende Arten sind geeignet. Die Saatenmischung sollte ca. 60% Kräuteranteil und 40% Gräseranteil enthalten. Pflanzliste extensive Dachbegrünung Modellierung: Kräuteranteil ca. 60% Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färberkamille Anthyllis vulneraria Echter Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 21 Centaurea jacea Wiesen Flockenblume Dianthus armeria Raue Nelke Dianthus carthusianorum Mittagsblumen-Delosperma Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Euphorbia cyparissas Zypressen Wolfsmilch Helianthemum nummularium Gelbes Sonnenröschen Helichrysum arenarium Strand-Strohblume Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasiona montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Prueilla grandiflora Großblütige Braunelle Scabiosa columbaria Trauben-Scabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weiße Fetthenne Sedum sexangularia Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Laimkraut Silene vulgaris Traubenkropf Leimkraut Thymus pulegioides Breitblättriger Thymian Veronica teucrium Großer Ehrenpreis Gräser ca. 40% Briza media Mittleres Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescens Silbergras Festuca guestfalica Schaf – Schwingel Koeleria glauca Blaues Schillergras Phleum phleoeides Steppen-Lieschgras Tab.: Nr. 4, Pflanzliste extensive Dachbegrünung Autochthone Pflanzung Für Gehölzanpflanzungen, Dachbegrünungen und Wiesenansaaten ist zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist bei den Gehölzpflanzungen auf ver- gleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichun- gen von den Pflanzlisten nur nach Rücksprache mit dem städtischen Umwelt- und Arbeits- schutz, Fachbereich Ökologie vorzunehmen. Modellierung: Durch die Strukturvielfalt der Modellierung sollen verschiedene Lebensräume geschaffen werden. Die Ansaat ist mit der Modellierung und den Substrateigenschaften abzustimmen. 6. Alternativen Aufgrund des geringen Platzangebotes im Vorhabensraum wurde von der Prüfung von Alter- nativen abgesehen. Für die Interessen des Umweltschutzes ist es erstrebenswert möglichst viele Baumstandorte realisieren zu können. Jedoch nimmt die Tiefgarage weite Teile des Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 22 Vorhabensraumes ein. Der maximale Versiegelungsgrad liegt bei ca. 70,45%. Aus diesem Grund sind weitere Baumstandorte nahezu unmöglich. 7. Zusätzliche Angaben Allgemein verständliche Zusammenfassung Bei dem Bebauungsplan Forststraße 9-21a handelt es sich um einen Bebauungsplan der In- nenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Im Zuge des Umweltreports wird kein quantitativer Ausgleichsbedarf ermittelt. Es werden jedoch übergeordnete Vorgaben zur Vermeidung und Verminderung von mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen aufgenommen und deren Vermeidung und Minimierung entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Dies betrifft gleichermaßen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in Form eines Pflanzge- bots Eingang in den Bebauungsplan finden. Der Ausgleichsumfang wurde zusammen mit den Vertretern der Stadt Karlsruhe festgelegt. Die nach Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe unter Schutz gestellten Bäume (36 Stück), werden durch Neupflanzungen im Vorhabensraum ausgeglichen (41 Stück). Die Flachdächer werden auf ca. 2900 qm extensiv begrünt. Monitoring Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen hängt wesentlich von deren konsequenter Umsetzung ab. Um eventuellen Defiziten der auf- gestellten Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle ihrer Entwicklungsstände erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzliche, den Defiziten entgegensteuernde Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung der Maß- nahmen ist dementsprechend regelmäßig zu prüfen. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 23 Quellen BAUGESETZBUCH (BAUGB) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG 2004 (BGBI. I S. 2414), ZULETZT GE- ÄNDERT DURCH GESETZ VOM 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548) M.W.V. 21.06.2013, 20.09.2013 BZW. 20.12.2013 BAUNUTZUNGSVERORDNUNG, VERORDNUNG ÜBER DIE BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNUTZUNGSVERORDNUNG - BAUNVO), IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 23. JANUAR 1990 (BGBL.1 S. 132), ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART. 2 G VOM 11. JUNI 2013 (BGBL. I S. 1548, 1551 F.) BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT „NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG“; METHODIK DER EINGRIFFSREGELUNG III (LANA, 1996) BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT „NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG“; METHODIK DER EINGRIFFSREGELUNG III (LANA, 1996) FLÄCHENNUTZUNGSPLAN (2010 DES NACHBARSCHAFTSVERBANDES KARLSRUHE - 2. AKTUALISIERUNG) GEBIETSHEIMISCHE GEHÖLZE IN BADEN-WÜRTTEMBERG, -DAS RICHTIGE GRÜN AM RICHTIGEN ORT-, LFU (KARLSRUHE, 2002) LUBW, ONLINE DATEN- UND KARTENSERVICE; ( 01/2014) NATURSCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG (GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR, ZUR PFLEGE DER LANDSCHAFT UND ÜBER DIE ERHOLUNGSVORSORGE IN DER FREIEN LANDSCHAFT, NATSCHG - BW), ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 13.12.2005 (GBL. S. 745, BER. 2006 S. 319), IN KRAFT GETRETEN AM 01.01.2006, ZULETZT GEÄN- DERT DURCH GESETZ VOM 03.12.2013 (GBL. S. 449) M.W.V. 01.01.2014 Karten LUBW, DATEN- UND KARTENSERVICE; (KARLSRUHE, 11/2012) POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION, M: 1/600 000, LFU BADEN-WÜRTTEMBERG; TH. MÜLLER, E.OBERDORFER, 1974) NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN, NATURRAUM, LUBW, LGL 2013 ÖKOLOGISCHE TRAGFÄHIGKEITSSTUDIEN – HIER THEMA KLIMAFUNKTIONSKARTE, GEO-NET UMWELTCONSUL- TING GMBH, HANNOVER, DEZEMBER 2010, O.M. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 24 Pflanzlisten Pflanzliste Nr. 1: Großkronige Bäume: Es sind Gehölze autochthoner Herkunft zu pflanzen, die zur heutigen potentiell natürlichen Vegetation der Kinzig-Murg-Rinne gehören. Mittelkronige Bäume: Als mittelkronige Bäume sind auch Zuchtformen und Arten anderer Herkunft zugelassen, um den räumlich beengten Verhältnissen gerecht zu werden. Pflege: über 15 Jahre hinweg alle 3 Jahre einen Überwachungsschnitt. Acer campestre Feld-Ahorn (großkronig) Carpinus betulus Hainbuche (großkronig) Fraxinus excelsior Esche (großkronig) Prunus avium Vogelkirsche (großkronig) Quercus robur Stieleiche (großkronig) Tilia cordata Winterlinde (großkronig) Mittel- bis kleinkronige Bäume Sorbus aria Echte Mehlbeere (klein-mittelkronig) Sorbus aucuparia Vogelbeere / Eberesche (klein-mittelkronig) Sorbus torminalis Elsbeere (klein-mittelkronig) Dachbegrünung: Bei Dachbegrünungen und Wiesenansaaten ist zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Lieferan- geboten anzupassen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzlisten nur nach Rücksprache mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbe- reich Ökologie vorzunehmen Zur Reduzierung der Abwasserspitzen sind sämtliche Flachdächer zu begrünen. Dabei sind die Dicken der Substratschichten sowie die Ansaaten wie folgt festgesetzt: Nebengebäude: extensive Begrünung, mit Substratteppichen oder Substratmatten, Substat- höhe ca. 6-8cm Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 25 In der folgenden Pflanzliste sind geeignete Arten und Sorten benannt. Pflanzliste extensive Dachbegrünung: Sedum album als Art und in Sorten -Art -`Coral Carpet` -`Murale` Weißer Mauerpfeffer Sedum (Hylotelephium) cauticola September-Fetthenne Sedum floriferum (Phedimus florife- rus)`Weihenstephan Gold` Weihenstephaner Fetthenne Sedum kamtschaticum (Phedimus kamttschati- cus) Kamtschatka-Fetthenne Sedum reflexum Tripmadam Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Sedum spurium (Phedimus spurius) in Sorten: -`Album Superbum` -`Fuldaglut` -`Roseum Superbum` -`Splendens` -`Variegatum` Kaukasus Fetthenne Zusätzlich geeignete Arten: Mittagsblumen-Delosperma Delosperma cooperi Delosperma congestum `Golden Nugget` Delosperma nubigenum Delosperma sutherlandii Wohngebäude: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca.10 cm, hinzu kommt eine separate Drainschicht, die Arten und Sorten der Pflanzliste extensive Dachbegrünung sind geeignet. Die Dachfläche der eingeschossigen Teile des Gewerbebaus: extensive Begrünung, Dicke der Substratschicht ca. 8-20cm.Die Substrate sind leicht modelliert, unregelmäßig und unter- schiedlich hoch aufzubringen. Folgende Substrate sind geeignet: -sandig lehmiger Kies -Sand -Kies -Sand, Kies -Oberboden Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 26 Es ist eine, möglichst vielfältige, Saatenmischen zu verwenden, folgende Arten sind geeignet. Die Saatenmischung sollte ca. 60% Kräuteranteil und 40% Gräseranteil enthalten sein. Pflanzliste extensive Dachbegrünung Modellierung: Kräuteranteil ca. 60% Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färberkamille Anthyllis vulneraria Echter Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea Wiesen Flockenblume Dianthus armeria Raue Nelke Dianthus carthusianorum Mittagsblumen-Delosperma Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Euphorbia cyparissas Zypressen Wolfsmilch Helianthemum nummularium Gelbes Sonnenröschen Helichrysum arenarium Strand-Strohblume Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasiona montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Prueilla grandiflora Großblütige Braunelle Scabiosa columbaria Trauben-Scabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weiße Fetthenne Sedum sexangularia Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Laimkraut Silene vulgaris Traubenkropf Leimkraut Thymus pulegioides Breitblättriger Thymian Veronica teucrium Großer Ehrenpreis Gräser ca. 40% Briza media Mittleres Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescens Silbergras Festuca guestfalica Schaf – Schwingel Koeleria glauca Blaues Schillergras Phleum phleoeides Steppen-Lieschgras Durch die Strukturvielfalt der Modellierung sollen verschiedene Lebensräume geschaffen werden. Die Ansaat ist mit der Modellierung und Substrateigenschaften abzustimmen. Umweltreport, Karlsruhe Rintheim, Forststraße 9-21a 27 Avifaunistische Kartierung KA-Rintheim Begehungen: 1.5.2013,13.6.2013, 17.05.2014 Bearbeiter: M. Sindt BV: Brutvorkommen, , NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler, W: Wintergast Art RL BW Vogelschutz- richtlinie Anhang I Vogelschutz- richtlinie Art. 1 § 7(2) BNatSchG Nr.13 & 14 Bemerkungen Vögel Amsel (Turdus merula) X Besonders geschützt BV Bachstelze (Motacilla alba) X Besonders geschützt BV Gebäude Blaumeise (Parus caeruleus ) X Besonders geschützt BV Buchfink (Fringilla coelebs) X Besonders geschützt Bv Dohle (Coloeus monedula) 3 X Besonders geschützt überfliegend Girlitz (Serinus serinus) V X Besonders geschützt BV Grünfink (Carduelis chloris) X Besonders geschützt BV Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) X Besonders geschützt BV Haussperling (Passer domesticus) V X Besonders geschützt BV Kohlmeise (Parus major) X Besonders geschützt BV Mauersegler (Apus apus) V X Besonders geschützt BV an Gebäu- den Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) X Besonders geschützt X Rabenkrähe (Corvus corone) X Besonders geschützt NG Star (Sturnus vulgaris) V X Besonders geschützt NG Stieglitz (Carduelis carduelis) X Besonders geschützt BV Türkentaube (Streptopelia decaocto) V X Besonders geschützt BV
-
Extrahierter Text
N BAUHERR Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUDHD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_FR_001 Format: A3 quer Masstab: 1:750 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH *UQRUGQXQJVSODQ Planer/Datum: db/ 05.09.2014 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT 0|ULNHVWUDH6WXWWJDUW7HO)D[ Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans LEGENDE Baugrenze Tiefgarage *HK|O] Ersatzpflanzung %HVWDQGVJHK|O] )DVVXQJVGDWXP]XU7UlJHUDQK|UXQJ.DUOVUXKH In der Fassung vom 05.09.2014
-
Extrahierter Text
75 8 5 6.49 6 3 75 4 3 Betula pendula Betula pendula Betula pendula Betula pendula Betula pendula Prunus cerasifera nigra Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Aesculus hippocastanum Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Fraxinus excelsior Acer pseudoplatanus Corylus colurna Betula pendula Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Pinus nigra Juglans regia Acer platanoides Acer platanoides Robinia pseudoacacia Robinia pseudoacacia Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Corylus avellana Corylus avellana Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer campestre Acer pseudoplatanus Betula pendula Quercus rubra Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Carpinus betulus Platanus acerifolia Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Drainage Drainage DN 150 Drainage Drainage Drainage Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Drainage DN150 Drainage Schlitzrinne Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Zufahrt Feuerwehr Einlauf (Bestand) Rinnenstein Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Drainage Schlitzrinne Einlauf Einläufe Rinne Drainage Rinnenstein Vorh. Einlauf Einlauf Rinne Rinnenstein Einlauf OK TG 114.20 OK TG 114.20 OK TG 114.20 Baumfällung Baumfällung Neupflanzung Baum Bestandsbaum Bestandsbaum Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Baumfällung Gehweg Neu Geplante Zufahrt Wegfall von 2 Stellplätzen Neupflanzung Baum Einlauf Drainage Drainage Einlauf 95m2 91m2 12m2 19m2 54m2 30m2 88m2 47m2 17m2 25m2 15m2 37m2 17m2 37m2 13m2 50m2 74m2 13m2 27m2 59m265m2 23m2 18m2 13m2 27m2 27m2 137m2 11m2 27m2 94m2 22m2 36m2 13m2 7m2 2,5m2 11m2 87m2 26m2 78m2 18m2 130m2 16m2 36m2 38m2 88m2 28m2 14m2 32m2 59m2 184m2 34m2 112m2 22m232m2 23m2 13m2 2,5m2 9m2 6,5m2 15m2 31m2 17m2 14m2 60m2 9m2 29m2 27m2 37m2 87m2 116m2 9m2 2m2 4m2 4m2 4m2 4m2 2m2 8,5m2 8,5m2 8,5m2 8,5m2 4m2 4m2 4m2 4m2 2m2 8,5m2 8,5m2 8,5m2 8,5m2 14,5m2 2m2 Drainage 150m2 8,5m2 8,5m2 8,5m2 2m2 4m2 4m2 4m2 8,5m2 4m2 8,5m2 4m2 8,5m2 2m2 229m2 113m2 87m2 21m2 29m2 62m2 98m2 87m2 62m2 Aufbau-Detail 2 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 3 Aufbau-Detail 3 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 4 Aufbau-Detail 1 1.50 1.25 2% 114.95 2% 115.00 115.00 114.82 115.09 115.00 114.92 115.00 114.12114.14 114.48 114.52 114.59 114.55 114.91 115.00 115.09 114.74 2,9% 114.74 115.00 114.90 114.92 114.92 114.92 115.20 114.32 114.71 114.88 6% 6% 5% 4,5% 2%2% 2% EFH 115.00 115.06 114.92 2% 114.92 114.92 115.00 114.92 114.86 115.00 114.65 2% 2% 2% 114.92 115.05 2% 2% 2% 114.96 4% 2% 114.92 114.92 2% 115.00 114.87 114.92 2% 2% 114.92 114.83 4,25% 114.92 114.92 114.92 114.92 114.80 114.83 2% 2% 2% 114.76 114.76 2% 114.80 114.49 114.92 114.89 114.92 114.92 114.89 6% 2,5% 114.87 2,5% 114.94 115.00 114.93 114.83 115.01 114.87 2% EFH 115.00 3% 115.00 114.99 115.00 115.00 115.00 114.72 114.85 114.98 114.76 114.84 114.55 114.73 114.16 114.34 114.04 113.96 114.40 114.56 115.00 114.40 2% 3,7% 2,3% 2,7% Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) 114.66 114.78 114.81 114.99 114.57 114.45 0,53% 114.61 114.59 0,43% 3,2% 114.51 114.56 114.77 114.55 2% Bestandsbaum Bestandsbaum 114.83 2% 114.88114.88 114.92 114.92 114.87 2% 114.90 114.87 114.92 114.92 114.96 Traufstreifen Traufstreifen 2% 114.98 115.02 115.00 115.00 115.02 114.95 %P1,6% 114.87 114.87 114.87 115.00 114.79 115.00 3,5% 115.00 %P0,75% 114.79 2,5% 2,5% 3,5% 114.91 115.02 2,5% 115.00 1,6% 115.00 2,5% 2,6% 2% 2,5% 114.93 1,6% 115.00 114.59 114.59 2,6% 114.62 114.68 2% 114.15 115.00 115.00 Asphalt, Ψ=0,9 EFH 115.00 115.00 2% 114.96 2% 114.53 114.58 114.66 2% 4,5% 114.66 EFH 114.68 114.76 114.80 114.88 EFH 114.90 114.88 EFH 114.58 EFH 114.92 EFH 114.92 114.90 114.90 Asphalt, Ψ=0,9 Asphalt, Ψ=0,9 Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,6 Betonpflaster, Ψ=0,75 Holzhackschnitzel, Ψ=0,3 Kies, Ψ=0,3 Wassergebundene Kies-Decke, Ψ=0,6 2% 1,5% 1,5% 114.74 114.94 2% 114.63 114.53 114.24 114.14 114.04 114.14 2% Gehweg Betonplatten, Ψ=0,75 114.85 115.00 114.91 2,5% 3,8% 114.97 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Rasengittersteine, Ψ=0,5 Asphalt, Ψ=0,9 Rasen/Wiese Rasen Rasen Rasen, Ψ=0,1 Rasen/Wiese Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Bearbeitungsgrenze Planung Planstatt Senner Planung Büro Ukas Planung Planstatt Senner Planung Büro Ukas Planung Planstatt Senner Planung Planstatt Senner 114.89 114.78 114.80 114.83 114.87 114.76 114.76 2,5% 3,3% 114.72 2,5% 2,5% 114.47 114.87 114.97 Rasen, Ψ=0,1 Rasen, Ψ=0,1 Drehscheibe Wipptier Motorik-Elemente Holzauflage Holzauflage Holzauflage Vorhandener Belag Volkswohnung Stadt KA Lärmschutzwand 115.00 Lärmschutzwand Mannheimer Straße Öffentlicher Gehweg Öffentlicher Gehweg Öffentlicher Gehweg Schotterfläche mit Präriestauden (siehe Pflanzliste) Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Schotterfläche und Präriestauden (muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden!) Schotterfläche und Präriestauden Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 114.97 114.97 115.00 115.10 115.10 115.00 2% 2% 2% 2% Schotterfläche und Präriestauden Wiese, Ψ=0,1 114.98 114.98 114.98 114.98 114.98 114.98 114.98 114.98 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Abbruch Gebäude Ms Hecke 115.55 115.55 115.07 115.65 115.65 115.05 115.55 114.97 115.10 Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 115.53 115.53 115.53 114.98 115.53 114.98 114.90 Kiesbagger 115.20 Motorik-Elemente Boule-Fläche Hohe Miscanthus-Gräser Hohe Miscanthus-Gräser Holzauflage 114.98 114.98 114.98 115.53 115.53 115.53 115.53 114.98 114.98 114.98 114.98 Wassergebundene Decke, Ψ=0,6 114.90 Kletterwand 116.90 116.90 115.10 115.10 115.10 116.90 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Planung Stadt Karlsruhe, Planungsstand 3.4.2014 Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 4 Haus 5 Haus 6 Nahversorger Betonpflaster, Ψ=0,6 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Betonpflaster, Ψ=0,6 115.08 115.00 2% 114.98 114.91 Rasen, Ψ=0,1 115.00 115.00 115.00 2% 114.91 114.91 Überlauf 114.98 114.96 115.00 2% 115.17 115.01 114.76 Rasen, Ψ=0,1 114.84 Anschluss möglich Überlauf 114.86 Überlauf Überlauf Gräser aus Ca, Ms, Sp 114.91 115.00 2% 114.91 115.00 115.00 115.00 115.00 Anschluss möglich 115.00 115.00 114.90 Anschluss möglich 114.90 115.00 Stromkasten Stromkasten 2% 2% 2% 115.15 115.00115.05 115.15 2% 2% Öffentlicher Gehweg 114.71 114.53114.57 115.00 Stuttgarter Mauerscheibe Stuttgarter Mauerscheibe Stuttgarter Mauerscheibe 2.50 1.50 Cb-Hecke Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp Cb-Hecke Gräser aus Ca, Ms, Sp 114.96 114.90 Cb-Hecke 115.15 115.05 115.10 Cb-Hecke Cb-Hecke Ms Ms Ms Ac Ac Ac Wiese, Ψ=0,1 Wiese, Ψ=0,1 Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Ac Cb Rasen, Ψ=0,1 Pa Pa Pa Pa Pa Pa Tc Tc Tc Tc Axc Axc Axc Axc Axc Axc Betonpflaster als Markierungssteine Betonpflaster als Markierungssteine Fe Qr Qr Ac Ac Ac 115.10 115.10 115.10 115.10 Ac Ac 2% 2,5% Betonpflaster, Ψ=0,6 Rasenpflaster, Ψ=0,5 Baumfällung 15,5m28,5m2 8,5m2 4m2 4m2 4m2 2m2 8,5m2 8,5m2 8,5m2 4m2 4m2 Trampolin oder Kletterblock Einlauf Außensitzbereich Bistro 115.02 3,3% 2,5% 115.02 3,5% 114.80 2,5% 3,5% 2,5% 114.75 Betonpflaster, Ψ=0,6 Gehwegflächen entwässern in die Straßenentwässerung Einlauf 114.86 Bearbeitungsgrenze 115.00 114.92 Tiefgarage Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Aufbau-Detail 4 Einlauf Schlitzrinne Traufstreifen Traufstreifen Traufstreifen Tiefgarage Traufstreifen Einlauf Einlauf Traufstreifen Schlitzrinne Tiefgarage Traufstreifen Aufbau-Detail 1 Aufbau-Detail 4 Traufstreifen Traufstreifen Tiefgarage Einlauf Traufstreifen Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Einlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne Tiefgarage Einlauf Schlitzrinne Drainage Einlauf 115.01 114.96 114.95114.96 115.10 114.76 Cb 114.66 114.66 114.96 114.96 114.95114.96 Cb Cb 114.96 114.66 114.66 114.96 114.95114.96 Cb Ac 115m2 114.96 114.66 114.66 114.91 114.96 114.95114.96 52m2 140m3 Bodenauftrag OK TG 114.60 Mulde 1 Mittlere Fläche ca. 23m2 Max. Fassungsvermögen ca. 4,6m3 bei 20cm Einstauhöhe 114.76 115.00 115.00 115.00 115.00 114.78 114.78 114.78 115.00115.00 Pa Pa Max. Wassereinstau Max. Wassereinstau Mittlere Fläche ca. 25m2 Max. Fassungsvermögen ca. 5m3 bei 20cm Einstauhöhe Mulde 2 Mulde 3 Mittlere Fläche ca. 27m2 Max. Fassungsvermögen ca. 5,4m3 bei 20cm Einstauhöhe Mittlere Fläche ca. 25m2 Max. Fassungsvermögen ca. 5m3 bei 20cm Einstauhöhe Mulde 4 Mulde 5 Mittlere Fläche ca. 36m2 Max. Fassungsvermögen ca. 7,2m3 bei 20cm Einstauhöhe 52m2 Max. Wassereinstau Max. Wassereinstau Max. Wassereinstau HAUS 1 Dachfläche OK FD=+17.13m=132.13m ü.NN OK RD=+16.90m=131.90m ü.NN Dachfläche OK FD=+11.45m=126.45m ü. NN OK RD=+11.22m=126.22m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+18.00m=133.00m ü.NN OK RD=+17.77m=132.77m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN Attika OK FA=+17.47m=132.47m ü.NN OK RA=+17.42m=132.42m ü.NN Attika OK FA=+11.79m=126.79m ü.NN OK RA=+11.74m=126.74m ü.NN mind. 5.00 Dach F90 von unten nach oben Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) IV VI Gründachentwässerung Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 Gründach Notablauf DN 100 Gründach Notablauf DN 100 RR DN100 RR DN100 Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Aufzugsschacht OK FD=+15.16m=130.16m ü.NN OK RD=+14.93m=129.93m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.63m ü.NN OK RA=+14.58m=129.58m ü.NN V Dachfläche OK FD=+14.29m=129.29m ü.NN OK RD=+14.06m=129.06m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) HAUS 2 GründachentwässerungDN 100 Gründach Notablauf DN 100 Gründach Notablauf DN 100 RR DN100 Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Dachfläche OK FD=+19.97m=134.97m ü.NN OK RD=+19.74m=134.74m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN Attika OK FA=+20.31m=135.31m ü.NN OK RA=+20.26m=135.26m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+20.84m=135.84m ü.NN OK RD=+20.61m=135.61m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) VII HAUS 3 Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Statik für später einzubauenden Aufzug vorsehen, Anschluss- bewehrung einplanen V IV HAUS 4 Dachfläche OK FD=+11.45m=126.45m ü. NN OK RD=+11.22m=126.22m ü.NN Dachfläche OK FD=+14.29m=129.29m ü.NN OK RD=+14.06m=129.06m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+15.16m=130.16m ü.NN OK RD=+14.93m=129.93m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN Attika OK FA=+11.79m=126.79m ü.NN OK RA=+11.74m=126.74m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.63m ü.NN OK RA=+14.58m=129.58m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 RR DN100 Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 Dachfläche OK FD=+17.13m=132.13m ü.NN OK RD=+16.90m=131.90m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+18.00m=133.00m ü.NN OK RD=+17.77m=132.77m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) HAUS 5VI Attika OK FA=+17.47m=132.47m ü.NN OK RA=+17.42m=132.42m ü.NN Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Statik für später einzubauenden Aufzug vorsehen, Anschluss- bewehrung einplanen HAUS 6V IV Dachfläche OK FD=+14.29m=129.29m ü.NN OK RD=+14.06m=129.06m ü.NN Dachfläche OK FD=+11.45m=126.45m ü. NN OK RD=+11.22m=126.22m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+15.16m=130.16m ü.NN OK RD=+14.93m=129.93m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.14m=114.86m ü.NN Attika OK FA=+11.79m=126.79m ü.NN OK RA=+11.74m=126.74m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.63m ü.NN OK RA=+14.58m=129.58m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100 RR DN100 Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² VI Dachaufbauten nach Angabe TGA-Planer HAUS 7 Aufzugsüberfahrt OK FD=+19.63m=134.63m ü.NN OK RD=+19.40m=134.40m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.17m=114.83m ü.NN Dachfläche OK FD=+4.58m=119.58m ü.NN OK RD=+4.33m=119.33m ü.NN EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.17m=114.83m ü.NN NAHVERSORGER I Attika OK FA=+19.10m=134.10m ü.NN OK RA=+19.05m=134.05m ü.NN Attika OK FA=+5.15m=120.15m ü.NN OK RA=+5.10m=120.10m ü.NN Dach über EG Dach über EG Dach über EG Dach über EG Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Dachfläche OK FD=+18.76m=133.76m ü.NN OK RD=+18.53m=133.53m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründachentwässerung DN 100 DN 100 DN 100DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 DN 100 RR DN100RR DN100 RR DN100 RR DN100 RR DN100 Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 mind. 5.00 m F90 von unten nach oben mind. 5.00 m F90 von unten nach oben mind. 5.00 m F90 von unten nach oben mind. 5.00 m F90 von unten nach oben Lichtkuppel/RWA/ Dachausstieg 150x120 (Standard) Aerodynamische Rauchabzugsfläche min. 1m² HAUS 8 Dachfläche OK FD=+21.60m=136.60m ü.NN OK RD=+21.37m=136.37m ü.NN Aufzugsüberfahrt OK FD=+22.47m=137.47m ü.NN OK RD=+22.24m=137.24m ü.NN Attika OK FA=+21.94m=136.94m ü.NN OK RA=+21.89m=136.89m ü.NN Null-Grad-Gefälle-Dach mit Extensivbegünung (mind. 10 cm Substratschicht) VII Gründachentwässerung Gründach Notablauf EFH OK FD=+/- 0.00m=115.00m ü.NN OK RD= - 0.17m=114.83m ü.NN DN 100 Gründach Notablauf DN 100 DN 100 RR DN100 senkrechter Ablauf Permanente Lüftung des Aufzugsschachts L: DD 40/30 RR 70 RR 70 RR 70 RR 70 RR 70 Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründachentwässerung Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf Gründach Notablauf RR 70 Gründachentwässerung RR 70 Gründachentwässerung Gründach Notablauf DN 70 DN 100 DN 70 DN 100 DN 70 DN 100 DN 100DN 100 DN 70 DN 70 DN 100 DN 70 DN 100 DN 100 DN 70 DN 100 DN 100 HAUS 3 VII HAUS 5 VI HAUS 2 V HAUS 1 VI HAUS 1 IV Attika OK FA=+11.79m=126.79m ü.NN OK RA=+11.74m=126.74m ü.NN Attika OK FA=+17.47m=132.47m ü.NN OK RA=+17.42m=132.42m ü.NN 11,79m x 0,4 = 4,716m 17,47m x 0,4 = 6,988m 6.98 8 6.98 8 6.98 8 4.71 6 4.71 6 6.98 8 Attika OK FA=+14.63m=129.63m ü.NN OK RA=+14.58m=129.58m ü.NN 14,63m x 0,4 = 5,852m Balkonbrüstung OK Fertig=+12.39m=127.39m ü.NN 12,39m x 0,4 = 4,956m 5.85 2 5.85 2 5.85 2 20,31m x 0,4 = 8,124m Attika OK FA=+20.31m=135.31m ü.NN OK RA=+20.29m=135.29m ü.NN Balkonbrüstung OK Fertig=+18.07m=133.07m ü.NN 18,07m x 0,4 = 7,228m 8.12 4 8.12 4 8.12 4 HAUS 4 IV HAUS 4 V Attika OK FA=+11.79m=126.79m ü.NN OK RA=+11.74m=126.74m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.63m ü.NN OK RA=+14.58m=129.58m ü.NN 11,79m x 0,4 = 4,716m 14,63m x 0,4 = 5,852m 4.71 6 4.71 6 4.71 6 5.85 2 1.84 5.85 2 5.85 2 4.71 6 Attika OK FA=+17.47m=132.47m ü.NN OK RA=+17.42m=132.42m ü.NN 17,47m x 0,4 = 6,988m 6.98 8 6.98 8 Attika OK FA=+11.79m=126.79m ü.NN OK RA=+11.74m=126.74m ü.NN Attika OK FA=+14.63m=129.63m ü.NN OK RA=+14.58m=129.58m ü.NN 11,79m x 0,4 = 4,716m 14,63m x 0,4 = 5,852m 4.71 6 4.71 6 4.71 6 5.85 2 5.85 2 5.85 2 4.71 6 HAUS 6 IV 1.84 4 HAUS 6 V HAUS 7 VI Attika OK FA=+19.10m=134.10m ü.NN OK RA=+19.05m=134.05m ü.NN 19,10m x 0,4 = 7,64m 5,64m x 0,4 = 2,256m Brüstung OK FA=+5.64m=120.64m ü.NN OK RA=+5.58m=120.58m ü.NN 2.25 6 HAUS 8 VII Attika OK FA=+21.94m=136.24m ü.NN OK RA=+21.89m=136.89m ü.NN 21,94m x 0,4 = 8,776m 8.77 6 8.77 6 2.25 6 7.64 7.64 7.06 8 46 5 1.18 5 1.28 34 4.71 6 4.95 6 1.65 4.45 4.71 6 4.95 6 1.65 12,39m x 0,4 = 4,956m Balkonbrüstung OK Fertig=+12.39m=127.39m ü.NN 59 8 18,07m x 0,4 = 7,228m 4.45 Balkonbrüstung OK Fertig=+18.07m=133.07m ü.NN 7.22 8 1.65 4.07 5 7.22 8 1.65 17 5 4.07 5 1.60 2 8.12 4 4.45 5.85 2 5.85 2 15,23m x 0,4 = 6,092m Balkonbrüstung OK Fertig=+15.23m=130.23m ü.NN 6.09 2 1.65 6.98 8 Balkonbrüstung OK Fertig=+15.23m=130.23m ü.NN 15,23m x 0,4 = 6,092m 6.09 2 1.65 5.85 2 Balkonbrüstung OK Fertig=+16.86m=131.86m ü.NN 16,86m x 0,4 = 6,744m 6.74 4 4.45 Nahversorger I Bauherr: Architekt: Unterschrift Bauherr Unterschrift Architekt Ackermann + Raff GmbH & Co. KG Architekten BDA Stadtplaner Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart Tel 0711/722355-0 Fax 0711/722355-22 ackermann raff + Volkswohnung GmbH Ettlinger-Tor-Platz 2 76137 Karlsruhe Tel: 0721-3506-0 Fax: 0721-3506-100 WOHNUNGVOLKS Maßstab Blattformat EFH = OK FFB = ± 0.00m = 115.00 m ü.NN Gez A+R Datum Rintheim Forststraße 9-21a H1 - H8 - 114 WE mit UG und gemeinsame TG Haus 1: Forststraße 9 + 9a 20 WE mit UG Haus 2: Forststraße 11 10 WE mit UG Haus 3: Forststraße 13 14 WE mit UG Haus 4: Forststraße 15 + 15a 18 WE mit UG Haus 5: Forststraße 17 12 WE mit UG Haus 6: Forststraße 19 + 19a 18 WE mit UG Haus 7: Forststraße 21a 10 WE mit UG Haus 8: Forststraße 21 10 WE mit UG ENTWURF VBB Forststr.9-21a in der Fassung vom 05.09.2014 N H1 H4H6H2 H7 H5H3 H8 05.09.2014 H/B = 594 / 1500 (0.89m²) 1500x594 1:200 RH-XXX-UE-XX-026-3-V2 3.9 VBB_Abstandsflächen
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Extrahierter Text
N BAUHERR Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUDHD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_----_FR_001 Format: A4 quer Masstab: 1:1000 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH 3.3 Bestandsplan Planer/Datum: sm 5.09.2014 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT 0|ULNHVWUDH6WXWWJDUW7HO)D[ Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans /DXEJHK|O]%HVWDQG 1DGHOJHK|O]%HVWDQG In der Fassung vom 05.09.2014 )DVVXQJVGDWXP]XU7UlJHUDQK|UXQJ
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Extrahierter Text
N BAUHERR Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Plannr. PS_----_FR_001 Format: A4 quer Masstab: 1:1000 bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH 3.2 Lageplan Planer/Datum: sm 5.09.2014 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT 0|ULNHVWUDH6WXWWJDUW7HO)D[ Grenze des Geltungbereichs des Bebauungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUDHD.DUOVUXKH5LQWKHLP In der Fassung vom 05.09.2014 )DVVXQJVGDWXP]XU7UlJHUDQK|UXQJ
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Extrahierter Text
N Auftraggeber Postfach 11 14 61; 76064 Karlsruhe PROJEKT 1741 Vorhabenbezogener Bebauungsplan )RUVWVWUDHD.DUOVUXKH5LQWKHLP Plannr. PS_1741_BPL_001 Format: A4 hoch Masstab: o.M. bQGHUXQJ3ODQQXPPHU - Volkswohnung GmbH hEHUVLFKWSODQ in der Fassung vom 05.09.14 Planer/Datum: ge 05.09.14 *HSUIW'DWXP - Genehmigt/Datum: - LANDSCHAFTSARCHITEKT %UHLWOHVWUDHhEHUOLQJHQ7HO)D[ Plangebiet )RUVWVWUDHD Rintheim Ostring +DLGXQG1HX6WUDH 0DQQKHLPHU6WUDH )DVVXQJVGDWXP]XU7UlJHUDQK|UXQJ.DUOVUXKH
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Forststr. 9 - 21 a“, Karlsruhe Rintheim: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2014/0184 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Forststraße 9 - 21 a“, Karlsruhe-Rintheim. 2. Auf der Grundlage dazu gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB bereits erfolgter Ver- fahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 31.03.2014 in der Fassung vom 05.09.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zwecke ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Da ist die Frage, ob Sie noch einmal einen Sachvortrag möchten. - Das sehe ich jetzt nicht. Wenn Sie einverstanden wären, könnten wir gleich abstimmen. Das ist ein ganz wichti- ges wohnungsbaupolitisches Thema. - Ich sehe nur gelbe Karten. - 2 - Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. Dezember 2014