Bau einer Autowaschanlage auf den Flurstücken Nr. 7975 und Nr. 7982 in Neureut-Heide

Vorlage: 2014/0175
Art: Anfrage
Datum: 29.09.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.11.2014

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Autowaschanlage Heide
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 25.09.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2014 2014/0175 14 öffentlich Bau einer Autowaschanlage auf den Flurstücken Nr. 7975 und Nr. 7982 in Neureut- Heide A. Durch das durch den Waschpark verursachte erhöhte Verkehrsaufkommen wer- den durch den Zu- und Abfluss Rückstaubildungen in beiden Richtungen erwar- tet. Ein Rückstau betrifft unmittelbar die Gabelung im Lorbeerweg sowie die Zu- fahrt über die Lichtsignalanlage der Linkenheimer Landstraße und wird hier die Verkehrsströme lahmlegen. Gibt es dazu ein verkehrstechnisches Gutachten und ein schlüssiges Verkehrsplanungskonzept? Falls ja, stellen Sie diese bitte zu. B. Die geplante zweispurige Zufahrt verläuft direkt entlang der Wohnbebauung. Durch den zunehmenden Verkehr ist die Sicherheit der Kinder auf den Straßen rund um das geplante Projekt sehr gefährdet. Die kommenden Autos haben kei- nerlei Bezug mehr zu der Anwohnerschaft. Es wird zunehmend schneller und unkontrollierter gefahren. Schulwege und Wege zu den Spielplätzen kreuzen diese Straßen und sind nicht sicher. Wie wird sichergestellt, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist? C. Durch das durch den Waschpark verursachte erhöhte Verkehrsaufkommen wird eine nicht hinnehmbare Zunahme der Schadstoffbelastung (insbesondere der Feinstäube) erwartet. Es ist von bis zu 800 Autos pro Tag die Rede. Im vorderen und hinteren Bereich der momentan geplanten Einfahrt ist keine Schutzwand ge- plant. Gibt es ein Gutachten zur Feinstaubentwicklung? 1. Sind dabei auch die Abriebe von den Reifen beachtet? Von welchen Kenngrößen wird ausgegangen? 2. Wie werden die Anwohner vor diesen Emissionen geschützt? Bitte stellen Sie das Gutachten und die Informationen zu. D. Es gibt ein Lärmschutzgutachten vom Juni 2014. Bitte stellen Sie uns dieses zu. 1. Von welchen Kenngrößen wird dabei ausgegangen? Werden auch die be- reits bestehenden verkehrsbedingten Geräusche mit in die Bemessung aufgenommen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ E. Die Grundstücke wurden zwischen Käufer und Stadt getauscht. Welches Grundstück wurde getauscht? 1. Kann die Stadt für die geplante Bebauung ein passenderes Grundstück zum Tausch anbieten? 2. Kann das Grundstück eventuell als Grünfläche behalten werden? Bitte prüfen Sie diesen Sachverhalt und stellen Sie die Informationen zu. F. Der Käufer beabsichtigt das tiefliegende Gelände der Grundstücke mit Aushub aus den Baustellen der U-STRAB aufzuschütten. Ist sichergestellt, dass es sich bei diesem Aushub nicht um verunreinigten Boden handelt? G. Im baubiologischen Gutachten, welches bei der Bebauung der Nachbargrund- stücke angefertigt wurde, wurde der Bestand der unter Naturschutz stehenden Zauneidechse (siehe rote Liste von Baden Württemberg) bewiesen, auf den zu bebauenden Grundstücken und der der in der Umgebung lebenden Anwohner diese auch gesichtet. Des Weiteren gibt es Fledermäuse im alten Baumbestand. Wurden im Rahmen der Planung ein artenschutzrechtliches und baubiologisches Gutachten erstellt? Falls JA, stellen Sie diese bitte zu. H. Auf den Grundstücken befindet sich schützenswerter Baumbestand. Wird die Baumschutzsatzung der Gemarkung Karlsruhe eingehalten und gibt es dafür ein ökologisches Gutachten? Falls JA, stellen Sie dieses bitte zu. Wie man den örtlichen Medien (Badische Neueste Nachrichten am 23.09.2014) ent- nehmen konnte, ist in Neureut-Heide zwischen Linkenheimer Landstraße, Lorbeer- weg und Bocksdornweg der Bau eines riesigen Waschparks geplant. Dagegen weh- ren sich die Anwohner, haben eine Bürgerinitiative gegründet und eine Petition ge- startet. Die o. g. Flurstücke grenzen an die umliegenden privaten Bebauungen an und geben somit einer Vielzahl von Familien mit Kindern ein Stück Grün in Ihrem Umfeld. Sie wirken sich sowohl lärmschützend als auch luftverbessernd auf das ge- samte Wohnumfeld aus. Die Heide ist ein Gebiet mit dörflicher Kleinbebauung. Es gibt vornehmlich Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser. Der Charakter dieses Ortsteils würde eindeutig unter dem Bau leiden. Das natürlich gewachsene Gebiet mit sehr hohem Baumbestand (bis zu 15 Meter hoch) sollte als Grünfläche zumindest teilweise erhalten bleiben. Die Flurstücke sind sehr tiefliegend bewachsen, dies stellt eine natürliche Sickerfläche für das schon be- baute Gebiet dar. Die geplante Oberflächenversiegelung bei zunehmend starken Regenfällen der letzten Jahre könnte ein Problem darstellen. Die geplante Bebauung und die damit verbundenen Folgen für das Umfeld sind nicht absehbar (Staus, Umwelt, Abgase, Geruch). Vormals hatte man den Anrainern ein Baurecht für Ihre private Bebauung gegeben. Nun sollte man diese auch als private Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Nutzer behandeln. Alleine der Bebauungsplan von 1992 reicht nicht aus, um diese industrieähnliche Bebauung zu befürworten. Man ging damals von einer kleinparzel- lierten, dem benachbarten Gebiet angepassten Bebauung aus. z. B. Apotheken, Bä- cker und anderes Kleingewerbe. Daran erinnern sich auch noch Bewohner der Hei- de, die bei den damaligen Absprachen zugestimmt haben. S. auch die Petition unter Change.org: „Verhindern Sie den Bau des Waschparks der EFA Ley GmbH im Lor- beerweg.“ Bisher stehen Anlagen in dieser Dimension nur in reinen Gewerbegebieten (Pforz- heim) und rechnen mit 300 - 800 Autos am Tag. Der Abrieb der Reifen und die CO2- Belastung durch Stopp ́n Go ist eine tatsächliche Gefährdung für die Kinder und Fa- milien, siehe Studie vom ÖÄMTC, in dem von einem Drittel höheren Spritverbrauch bei allen PKW und einer Verdopplung der NOX- und NO2-Werte bei Diesel- Fahrzeugen ausgegangen wird. Die Verkehrssituation im Lorbeerweg gibt auf keinen Fall die Möglichkeit einen Ver- kehrsstrom von 300 - 800 zusätzlichen Autos pro Tag zu verkraften. Auch ein hoher Rückstau kann nicht verträglich kompensiert werden. Es ist gefährlich für die dort wohnenden Kinder. Schon bei heutiger Befahrung der Straßen wurde aufgrund der nicht gegebenen Verkehrssicherheit ein Antrag auf Verkehrsberuhigung gestellt. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. November 2014

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  • Stellungnahme TOP 14
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    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 25.09.2014 eingegangen: 25.09.2014 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2014 2014/0175 14 öffentlich Dez. 6 Bau einer Autowaschanlage auf den Flurstücken Nr. 7975 und Nr. 7982 in Neureut-Heide Zunächst ist anzumerken, dass die derzeit vorliegenden Planunterlagen durch den Bau- herrn überarbeitet werden. Verschiedene durch Nachbarn geäußerte Anregungen sollen in Abstimmung u. a. mit dem Stadtplanungsamt und dem Bauordnungsamt in die über- arbeitete Planung einfließen. Hierfür sind Befreiungen von den Festsetzungen des Be- bauungsplans erforderlich. A. Durch das durch den Waschpark verursachte erhöhte Verkehrsaufkommen werden durch den Zu- und Abfluss Rückstaubildungen in beiden Richtungen erwartet. Ein Rückstau betrifft unmittelbar die Gabelung im Lorbeerweg sowie die Zufahrt über die Lichtsignalanlage der Linkenheimer Landstraße und wird hier die Verkehrsströme lahmlegen. Gibt es dazu ein verkehrstechnisches Gutachten und ein schlüssiges Ver- kehrsplanungskonzept? Falls ja stellen Sie diese bitte zu. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ergeben sich objektiv keine Beeinträchtigungen der Sicher- heit und Leichtigkeit des Verkehrs. Aufgrund der Festsetzung „Gewerbegebiet“ bestehen hier keine Bedenken. Auch aus Sicht der Stadtplanung bestehen keine verkehrsbedingten Beden- ken. B. Die geplante zweispurige Zufahrt verläuft direkt entlang der Wohnbebauung. Durch den zunehmenden Verkehr ist die Sicherheit der Kinder auf den Straßen rund um das geplante Projekt sehr gefährdet. Die kommenden Autos haben keinerlei Bezug mehr zu der Anwohnerschaft. Es wird zunehmend schneller und unkontrollierter gefahren. Schulwege und Wege zu den Spielplätzen kreuzen diese Straßen und sind nicht sicher. Wie wird sichergestellt, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist? Die Zu- und Abfahrt liegen bei dem geplanten Bauvorhaben im Bereich einer verkehrsberuhig- ten Tempo 30-Zone. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sind Gehwege vorhanden, die diese sicher benutzen können. Die Einmündung Lorbeerweg/Linkenheimer Landstraße ist mit einer Signalanlage geregelt, sodass hier eine gesicherte Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger vorhanden ist. Für die Schulwegsicherheit ergibt sich durch das Verkehrsaufkommen keine Ge- fährdung. C. Durch das durch den Waschpark verursachte erhöhte Verkehrsaufkommen wird eine nicht hinnehmbare Zunahme der Schadstoffbelastung (insbesondere der Feinstäube) erwartet. Es ist von bis zu 800 Autos pro Tag die Rede. Im vorderen und hinteren Be- reich der momentan geplanten Einfahrt ist keine Schutzwand geplant. Gibt es ein Gut- achten zur Feinstaubentwicklung? 1. Sind dabei auch die Abriebe von den Reifen beachtet? Von welchen Kenngrößen wird ausgegangen? Seite 2 2. Wie werden die Anwohner vor diesen Emissionen geschützt? Bitte stellen Sie das Gutachten und die Informationen zu. Angesichts der gegebenen Situation ist ein Feinstaubgutachten nicht erforderlich. Dieses liegt auch nicht vor. Die Luftmessstation in der Reinhold-Frank-Straße liegt an einem der höchstbe- lasteten Punkte im Stadtgebiet. Dennoch werden dort die Grenzwerte für Feinstaub regelmäßig deutlich unterschritten. Reifenabrieb wird dabei messtechnisch mit erfasst. Karlsruhe hat da- nach kein Feinstaubproblem. Für den Bereich Neureut-Heide würden die Immissionswerte deut- lich niedriger zu erwarten sein, da dort keine schluchtenartige Randbebauung an Straßen be- steht und die Verkehrszahlen verglichen mit der Reinhold-Frank-Straße niedriger sind. Die ge- nannte Verkehrszunahme von bis zu 800 Autos pro Tag wird an diesem Zustand signifikant nichts ändern. Als Kenngrößen gelten: - ein Jahresmittelwert von 40 μg PM10/m³ - und ein Tagesmittelwert von 50 μg PM10/m³, der im Kalenderjahr 35 mal überschritten wer- den darf. D. Es gibt ein Lärmschutzgutachten vom Juni 2014. Bitte stellen Sie uns dieses zu. 1. Von welchen Kenngrößen wird dabei ausgegangen? Werden auch die bereits be- stehenden verkehrsbedingten Geräusche mit in die Bemessung aufgenommen? Die vorliegende schalltechnische Untersuchung vom Juli 2014 ist durch die beabsichtigte Planänderung überholt. Von einer Übersendung wird daher abgesehen. E. Die Grundstücke wurden zwischen Käufer und Stadt getauscht. Welches Grundstück wurde getauscht? 1. Kann die Stadt für die geplante Bebauung ein passenderes Grundstück zum Tausch anbieten? 2. Kann das Grundstück eventuell als Grünfläche behalten werden? Bitte prüfen Sie diesen Sachverhalt und stellen Sie die Informationen zu. Die Stadt kann kein geeignetes Tauschgrundstück zur Verfügung stellen. Das Grundstück be- findet sich im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, der dort eine ge- werbliche Baufläche vorsieht. Das Grundstück befindet sich auch nicht im Eigentum der Stadt, so dass die Nutzung bzw. Beibehaltung der Grünfläche nicht von der Stadt beeinflusst werden kann. F. Der Käufer beabsichtigt das tiefliegende Gelände der Grundstücke mit Aushub aus den Baustellen der USTRAB aufzuschütten. Ist sichergestellt, dass es sich bei diesem Aus- hub nicht um verunreinigten Boden handelt? Der Aushub aus den Baustellen der Kombi-Lösung unterliegt der abfallrechtlichen Überwa- chung (Untersuchung und abfallrechtliche Einstufung). In Abhängigkeit der Analysenergebnisse und den letztlich am Einbauort zur Verfügung stehen- den Einbaukonfigurationen ist eine Verwertung von Aushubmaterial der Kombilösung im Be- reich der geplanten Autowaschanlage grundsätzlich zulässig. G. Im baubiologischen Gutachten, welches bei der Bebauung der Nachbargrundstücke angefertigt wurde, wurde der Bestand der unter Naturschutz stehenden Zauneidechse (siehe rote Liste von Baden Württemberg) bewiesen, auf den zu bebauenden Grund- stücken und der in der Umgebung lebenden Anwohner diese auch gesichtet. Des Wei- teren gibt es Fledermäuse im alten Baumbestand. Seite 3 Wurden im Rahmen der Planung ein artenschutzrechtliches und baubiologisches Gut- achten erstellt? Falls JA stellen Sie diese bitte zu. Aufgrund der vorliegenden artenschutzrechtlichen Voreinschätzung wurde lediglich festgestellt, dass Zauneidechsen vorhanden sind. Es sind noch vertiefende Untersuchungen erforderlich. Die Untersuchung wurde aber außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens durch den Eigentümer, nicht den Bauherrn, der Stadt zur Verfügung gestellt, so dass dieses Gutachten noch nicht Teil des Bauantrags ist und daher auch den Nachbarn noch nicht zugänglich gemacht werden kann. H. Auf den Grundstücken befindet sich schützenswerter Baumbestand. Wird die Baum- schutzsatzung der Gemarkung Karlsruhe eingehalten und gibt es dafür ein ökologi- sches Gutachten? Falls JA stellen Sie dieses bitte zu. Die meisten Bäume stehen innerhalb des Baubereichs und können daher nicht erhalten werden. § 10 Abs. 2 der Baumschutzsatzung regelt, dass diese Satzung im Geltungsbereich eines Be- bauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch nicht anzuwenden ist, soweit und sobald sie der Verwirklichung des Bebauungsplans entgegensteht. Daher ist die Fällung der Bäume im Hinblick auf die Baumschutzsatzung zuzulassen. Unabhängig davon wurde dem Planer aufgegeben, einen Ahorn an der Linkenheimer Landstra- ße, der nach Bebauungsplan unter Erhaltungsgebot steht, einmessen zu lassen und ihn bei der Planung zu berücksichtigen.

  • Protokoll TOP 14
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. November 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Bau einer Autowaschanlage auf den Flurstücken Nr. 7975 und Nr. 7982 in Neureut-Heide Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel vom 25. September 2014 Vorlage: 2014/0175 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Wenzel (FW): Welche gute Beziehungen des Verkäufers zur Stadt muss ich erwarten? Welche Auswirkungen hat das? Der Vorsitzende: Wir haben zu allen Menschen in dieser Stadt gute Beziehungen, und es hat keinen Einfluss auf irgendwelche Entscheidungen, die planungs-, baurechtlich-, natur- und artenschutzrechtlich vorgegeben sind. (Vereinzelter Beifall) Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Ich habe eine Zusatzfrage, wegen eines heutigen Berichts bei ka-news. Ist es richtig, dass noch keine Entscheidung über den Bauantrag gefallen ist? Der Vorsitzende: Ja, das ist richtig. Auch diese Zusatzfrage haben wir schnell geklärt. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2015