Förderprogramm zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohnraum-Mobi)

Vorlage: 2014/0164
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.09.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2014

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Wohnraum-Mobi
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0164 17 öffentlich Dez. 4 Förderprogramm zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohnraum-Mobi) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.10.2014 17 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die "Richtlinien zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohn- raum-Mobi)" gemäß Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung mit der unverzüglichen Umsetzung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 300.000 300.000 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Projekt: 7.620007 Kontenart: 78150000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Durch Beschluss des Gemeinderates sind im Doppelhaushalt der Stadt Karlsruhe im Jahr 2014 Mittel von 300.000,00 € für die Wohnraumakquise plus veranschlagt. Das erfolgreiche Programm Wohnraumakquise der Sozial- und Jugendbehörde, bei dem Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in von der Stadt dem Ver- mieter garantierte Mietverhältnisse gebracht und dort zumindest auch in der Startphase betreut werden, diente dabei als Namensgeber des gemeinderätlichen Antrags. Hier stehen die Menschen im Vordergrund, die andernfalls bei Vergabe von vorhandenem Wohnraum nicht zum Zuge kommen würden. Die Mittel für Wohnraumakquise plus für Menschen mit unteren und mittleren Ein- kommen sollen hingegen der Mobilisierung von Raumreserven dienen, die derzeit dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In Anbetracht der unterschiedlichen Auf- gabenstellungen wurde das neue Programm Wohnraummobilisierung oder kurz Wohn- raum-Mobi genannt. Das Förderprogramm Wohnraum-Mobi ist ein weiterer Lösungsansatz zur Verbesserung der angespannten Situation im Bereich des geförderten Mietwohnungsmarktes und ergänzt das vom Gemeinderat im Januar beschlossene Maßnahmenpaket zur Karlsruher Wohnraumförderung um einen weiteren Baustein. Grundzüge der Förderung Die Förderung zielt auf Räumlichkeiten ab, die erstmals oder wieder dem Mietwoh- nungsmarkt zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei kann es sich um Wohnraum handeln, der derzeit aufgrund seines Zustandes am Markt nicht platziert werden kann, oder auch um Räumlichkeiten, die einer Wohnnutzung zugeführt werden sollen (z. B. Umwandlung von bisher gewerblich genutzten Räumen, Ausbau Dachgeschoss). Die Fördervoraussetzungen der Wohnraum-Mobi wurden insbesondere hinsichtlich der zulässigen Wohnfläche sowie der Zimmer- und Personenanzahl (siehe Nr. 4 der Richtli- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 nien) bewusst weiter gefasst, da damit Wohnraum bezuschusst werden kann, der z. B. durch das Karlsruher Wohnraumförderprogramm (KaWOF) keine Unterstützung erhal- ten würde. Die Wohnraum-Mobi ist flexibler und damit eine Ergänzung zum KaWOF. Um die Förderung einerseits lukrativ zu gestalten, aber andererseits mit den vorhande- nen Mitteln möglichst viel zu erreichen, ist ein Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 200 € je m² Wohnfläche vorgesehen. Damit kann insgesamt eine Wohnfläche von 1 500 m² gefördert werden. Die Wirksamkeit von Wohnraum-Mobi wird im Rahmen des Controllings beobachtet. Hierzu werden verschiedene Kennzahlen erhoben und ausgewertet. Anlage 1 Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohnraum-Mobi) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohn- raum-Mobi) gemäß Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung mit der unverzüglichen Umsetzung. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Oktober 2014

  • Anlage Richtlinien Wohnraum-Mobi
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohnraum-Mobi) 1. Zweck der Förderung In Karlsruhe herrscht eine angespannte Situation auf dem allgemeinen Mietwohnungs- markt. Insbesondere mangelt es an bezahlbarem Wohnraum. Durch die Gewährung von Zuschüssen sollen Gebäudeeigentümer finanzielle Anreize erhalten, damit sie bauliche Maßnahmen durchführen, um Räumlichkeiten erstmals oder wieder dem allgemeinen Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und somit zur Entlastung des angespannten Mietwohnungsmarkts beizutragen. 2. Förderfähige Objekte Alle Räumlichkeiten in Karlsruhe, die als Wohnraum mobilisiert werden können. Dabei kann es sich um Wohnraum handeln, der derzeit aufgrund seines Zustandes am Markt nicht platziert werden kann, oder auch um Räumlichkeiten, die einer Wohnnutzung zugeführt werden (z. B. Umwandlung von bisher gewerblich genutzten Räumen, Ausbau Dachgeschoss). Nach der Sanierung muss die Wohnung den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen und ihre Nutzung darf während der Dauer der Bindung nicht z. B. durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen oder Schäden eingeschränkt sein. Förderfähig ist Wohnraum, dessen Fläche die landesrechtlichen Bestimmungen zur angemessenen Wohnfläche bei der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen um nicht mehr als 30 % überschreitet. 3. Art und Höhe der Förderung Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 200 € je m² Wohnfläche. Förderfähig sind alle Kosten, die aus baulichen Maßnahmen von Fachfirmen resultieren, die der Wohnraummobilisierung dienen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 10.000 € pro Wohneinheit betragen. Für geringere Aufwendungen werden keine Zuschüsse gewährt. 2 4. Mietpreis- und Belegungsbindung Während der Dauer der Miet- und Belegungsbindung darf die Miete die Grenze von 10 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Karlsruher Mietspiegel nicht überschreiten. Mieterhöhungen sind im Rahmen des allgemeinen Mietwohnraumrechts unter Beachtung der zuvor genannten Mietpreisobergrenze möglich. Der Wohnraum darf für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit nur an Personen vermietet werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten und gültigen Wohnberechtigungsschein die Einhaltung der Einkommensgrenze nach dem jeweiligen Landeswohnraumförderprogramm nachweisen. Die für den Haushalt maßgebliche Wohnungsgröße orientiert sich an den landesrechtlichen Bestimmungen bei der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, wobei die Wohnfläche um bis zu 30 % überschritten werden kann (siehe Nr. 2). Abweichungen von der Zimmer- und Personenzahl sind in begründeten Einzelfällen möglich. Dies gilt bei Erst- und Wiedervermietung. 5. Verhältnis zu anderen Förderprogrammen Die Wohnraum-Mobi ist ein eigenständiges Programm und kann als alleinige Förderung in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit anderen Programmen ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen ergeht eine Einzelfallentscheidung im Rahmen des Wohnraum-Mobi Programms. Eine Förderung nach Wohnraum-Mobi und anderen städtischen Programmen für die gleiche Maßnahme (einzelnes Gewerk) ist ausgeschlossen. Förderungen anderer Träger werden auf die Leistungen nach Wohnraum-Mobi nicht angerechnet. 6. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer von Räumlichkeiten im Stadtkreis Karlsruhe, die bereit sind, diese für die Wohnraummobi- lisierung zur Verfügung zu stellen und der Mietpreis- und Belegungsbindung nach diesen Richtlinien zu unterwerfen. 7. Antragstellung Der Zuschuss ist mit den notwendigen Nachweisen vor Beginn der Maßnahme beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen. Als Maßnahmebeginn gilt der Auftakt der Bauarbeiten vor Ort, für die ein Zuschuss beantragt wird. 3 Für sonstige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse hat der Antragsteller auf eigene Kosten zu sorgen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erlässt das Liegenschaftsamt einen Bewilligungs- bescheid mit einer Gültigkeit von bis zu 24 Monaten ab Ausstellungsdatum. Eine Fristversäumnis bewirkt den Ausschluss von der Förderung, auch bei bereits erteiltem Bewilligungsbescheid. Vor Auszahlung eines Zuschusses, der den Betrag von 10.000 € überschreitet, bedarf es der dinglichen Sicherung im Grundbuch. Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen kann die Auszahlung des Zuschusses mit den notwendigen Nachweisen beantragt werden. Der Antragsteller ist verpflichtet, Beauftragten der Stadt zu ermöglichen, den Bauzustand, die Vermietbarkeit oder den Fortschritt der Maßnahmen zur Schaffung des Wohnraums vor Ort zu überprüfen. 8. Schlussbestimmungen Die Gewährung des Zuschusses ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leistungen werden nur so lange und soweit gewährt, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sofern und so weit in den vorliegenden Richtlinien keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden rechtlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere "Mietwohnraumförderung: Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand" Voraussetzung auch für die städtische Förderung. Im Übrigen gelten die im Förderbescheid getroffenen Bestimmungen. In begründeten Einzelfällen kann mit Genehmigung des Oberbürgermeisters von einzelnen Bestimmungen dieser Richtlinien abgewichen werden. 9. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten ab in Kraft.

  • Protokoll TOP 17
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 17 der Tagesordnung: Förderprogramm zur Mobilisierung von Wohn- raum (Wohnraum-Mobi) Vorlage: 2014/0164 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien zur Mobilisierung von Wohnraum (Wohn- raum-Mobi) gemäß Anlage 1 der Vorlage und beauftragt die Verwaltung mit der unver- züglichen Umsetzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf. Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Das Förderprogramm zur Mobilisierung von Wohnraum ist die Erfüllung einer offenen Aufgabe, nämlich ein Antrag aus den Haus- haltsberatungen aus diesem Plenum, indem man gesagt hat, wir haben positive Erfah- rung aus dem Bereich der Obdachlosen, also Wohnraumakquise. Dieses Modell wurde mit 300.000 € ausgestattet. Die entsprechenden Rahmenparameter sind jetzt formuliert worden und bieten eine gute Grundlage, jetzt auch hier in diesem Bereich tätig zu wer- den. Insofern bitten wir um Zustimmung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es wird uns wahrscheinlich in den nächsten Erfahrungen dieses Gemeinderates nicht selten passieren, dass die Frau Bürgermeisterin immer das sagt, was hier zu sagen ist. Ich habe ihr fast die Vorlage gegeben, wenn ich hier ablesen würde. Es ist alles gesagt. Es ist jetzt genau die Konsequenz aus einem Haushaltsantrag, den wir gestellt haben. Wir müssen als Stadt Karlsruhe jeden Strohhalm ergreifen, um Wohnraum zu akquirieren, um uns nicht irgendeinem Vorwurf auszusetzen, wir hätten etwas unversucht gelassen. Das sage ich ganz bewusst mit Blickrichtung auf diese Seite hier. Volle Fahrt voraus, weiter so! (Beifall bei der CDU) Stadtrat Marvi (SPD): Ich möchte mich auch kurz halten, möchte aber doch etwas dazu sagen, weil die Initiative für die Wohnraumakquise plus von meiner Fraktion, der - 2 - SPD, ausging. Wir sind damit einverstanden, dass es jetzt anders genannt wird, wenn es dem Zweck dient, dass das Ganze jetzt an Fahrt gewinnt. Dann sind wir sehr glücklich und einverstanden. Aber ich möchte betonen, es wäre sehr ratsam, schnellstmöglich in diesem Bereich vo- ranzukommen, weil die Nutzung vorhandener Reserven für den Wohnungsmarkt eine besonders günstige, clevere und effiziente Maßnahme im Gesamt der Wohnraumstra- tegie der Stadt Karlsruhe darstellen sollte. Schon allein an der Tatsache, dass es über 1.200 leerstehende Wohnungen gibt in unserer Stadt, die als Potential dienen, hat sich nichts geändert. Den Betrag von 300.000 € für den Haushalt 2014 kennen wir alle. Also geht es jetzt darum, so schnell wie möglich hier voran zu kommen. Wir wünschen uns für das Vorgehen, dass es zu einer engen Abstimmung und Verzah- nung kommt zwischen den Funktionsweisen, den Wissensträgern, also den Menschen letztendlich, und den Konzeptionen beider Programme Wohnraumakquise und Wohn- raumakquise plus und dass es hier zu keinem Spartendenken kommt. Wir haben auch nichts gegen den Ansatz der vorgelegten Förderrichtlinien, die, um es positiv zu wen- den, eine maximale Flexibilität und eine maximale Kreativität für die Wohnraummobili- tät versuchen. Wir würden es aber sehr gerne sehen - das wäre unsere Bedingung für die positive Abstimmung zu diesem Antrag -, dass es zu einer Erfolgsmessung, zu einem jährlichen Erfolgsbericht kommt. Wir würden uns sehr wünschen, dass diesem Wunsch entsprochen werden kann. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Borner (GRÜNE): Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung für die Vorlage. Neben den bisher schon beschlossenen Maßnahmenpaketen wie KAI und KaWOF ist Wohnraum-Mobi ein weiterer Baustein zur Mobilisierung von Wohnraum in Karlsruhe. Statt ausschließlich auf Neubau auf der Fläche zu setzen, setzt das Programm auf Wohnraumrecycling. Die Nutzung vorhandener Potentiale erhält zudem das Stadtbild und stärkt die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt. Trotzdem hat die Richtlinie unserer Meinung nach noch einige Schwächen, wie z. B., dass die förderfähigen Kosten mindestens 10.000 € bzw. 200 €/m 2 betragen müssen bzw. dürfen. Das bedeutet faktisch, dass kleine Wohneinheiten bis 49 m 2 durch dieses Programm nicht förderfähig sind. In der Praxis bedeutet das, dass gerade Wohnungen, die für alleinstehende Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger geeignet wären, auf diese Weise nicht gefördert und damit auch nicht geschaffen werden. Eine Lösung wä- re, wenn auf die Nennung der Mindestsumme in der Richtlinie verzichtet wird. Bei unserem Erfolgsmodell Wohnraumakquise durch Kooperation gibt es soziale Hilfen für die künftigen Mieterinnen und Mieter. Bei Wohnraum-Mobi hätte ich mir Hilfestel- lung bei Bedarf für die zukünftigen Vermieter und Vermieterinnen bei der Modernisie- rung ihrer Immobilie gewünscht. Eine energetische Komponente im Wohnraum-Mobi wäre erstrebenswert. Sollten Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen werden, so könnte sich der Zuschuss erhöhen. - 3 - Wie sieht es bei Häusern aus, die leer stehen? Zuschüsse gibt es nur für Wohnraum, aber nicht für Gemeinschaftsflächen, wie Waschküche, Haustür u. a. Hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Damit dieses Programm ein Erfolg wird, sollte Wohnraum-Mobi beworben werden. Hier vermissen wir in der Vorlage einen Betrag für Werbung. Entsprechend eines Beschlusses des Gemeinderates wünschen wir, dass die Richtlinie noch gegendert wird. Wir werden heute der Vorlage zustimmen, damit Wohnraum-Mobi auf den Weg kommen kann. Wir wünschen uns jedoch eine Überprüfung der Maßnahme nach einem Jahr. Sollten die angedachten Ziele nicht erreicht werden, so werden wir uns mit unseren Vorschlä- gen wieder in den Diskussionsprozess einbringen. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Wenzel (FW): Volle Zustimmung zur Vorlage, die ein weiterer kleiner Schritt zur Wohnungsraumschaffung ist. Erfreulich ist dabei der Mut, potentielle Räumlichkei- ten, wie ehemalige Gewerberäume und der Ausbau von Dachgeschossen ins Auge zu fassen. Wir sollten auch weiterhin kreativ sein und andere Möglichkeiten schaffen und - wie genannt - eventuelle kleine Räumlichkeiten in einem späteren Schritt auch in An- griff zu nehmen. Der Vorsitzende: Dann würden wir das heute auf den Weg bringen, Ihre Anregung nach einem Jahr in eine Erfolgsdiskussion miteinbinden und dann gegebenenfalls nach- bessern. Über Erfolge berichten wir im Notfall auch wöchentlich, das ist kein Problem, aber sicherlich jährlich. Damit wären wir mit der Diskussion am Ende. Ich darf um das Kartenzeichen bitten. Dem haben Sie alle so zugestimmt. Herzlichen Dank, dann können wir starten. Natür- lich werden wir auch entsprechende Werbung dafür machen, sonst macht es keinen Sinn. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2014