Erhöhung der Benutzungsentgelte für städtische Kindertageseinrichtungen

Vorlage: 2014/0158
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.09.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2014

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: teilweise zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Benutzungsentgelte Kita
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0158 12 öffentlich Dez. 3 Erhöhung der Benutzungsentgelte für städtische Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.10.2014 4 Zustimmung Ziff. 1 und 2, Ablehnung Ziff. 3 Gemeinderat 21.10.2014 12 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss -: 1. die Benutzungsentgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2015 und 01.01.2016 wie in der Anlage unter (1) dargestellt zu erhöhen, 2. die Benutzungsentgelte, die ein Mittagessen enthalten, aufgrund gestiegener Essenskosten ab 01.01.2015 um bis zu weitere 10,00 € pro Monat wie in der Anlage unter (2) dargestellt zu erhöhen, 3. die Benutzungsentgelte für Dritt- und weitere Kinder auf den Betrag des im Entgelt enthal- tenen Verpflegungsanteils zu erhöhen (Anlage unter [3]). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 407.010 € für 2015 492.690 € für 2016 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50 Kontenart: 33000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 die Zuschüsse an die freien Träger um 1,8 Mio. Euro erhöht. Ziel dieser Maßnahme war die Absenkung der Kin- dertagesstättenbeiträge der freien Träger auf das Niveau der städtischen Benutzungsentgelte. Damit wurde gleichzeitig verknüpft, dass bei zukünftigen Beitragserhöhungen der freien Träger die städtischen Einrichtungen auf dieses Niveau nachziehen. Danach wurden die städtischen Benutzungsentgelte jeweils zum 01.06.2009 und ab 01.01.2011 jährlich zum 1. Januar eines Jahres erhöht, zuletzt zum 01.01.2014. Die Katholische Kirche erhöht aktuell ihre Elternbeiträge zum 01.09.2014 um 3,0 % und die Evangelische Kirche um 2,0 % und zum 01.09.2015 um weitere 4 %. Entsprechend des Be- schlusses zum Doppelhaushalt 2007/2008 muss die Stadt Karlsruhe die Benutzungsentgelte ihrer Kindertageseinrichtungen ebenfalls erhöhen. Es wird vorgeschlagen, die Benutzungsentgelte für städtische Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2015 um durchschnittlich 3 % und zum 01.01.2016 um weitere durchschnittlich 3 % wie in der Anlage unter (1) dargestellt zu erhöhen. Der Hauptanbieter für warm angeliefertes Mittagessen hat zwischenzeitlich den Preis um 0,55 € pro Portion (rund 18 %) erhöht. Dadurch sind die Verpflegungskosten pro Kind und Monat um rd. 10,00 € gestiegen. Es wird vorgeschlagen, mit der Erhöhung der Benutzungsentgelte, gleichzeitig auch die gestie- genen Verpflegungskosten von rd. 10,00 € im Monat in den Benutzungsentgelten zu berück- sichtigen, siehe Anlage Spalte (2). Sämtliche freie Träger von Kindertageseinrichtungen, sofern eine Verpflegung angeboten wird, erheben getrennte Elternbeiträge für die Betreuung und Verpflegung. Werden gleichzeitig meh- rere Kinder einer Familie bei einem freien Träger betreut, müssen die Erziehungsberechtigten für die Geschwisterkinder gemäß der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kinderta- gesstätten und Kinderkrippen lediglich die Verpflegungskosten übernehmen. Der Beitrag für die Betreuung der Geschwisterkinder ist kostenfrei. Die Stadt Karlsruhe dagegen erhebt für städtische Einrichtungen ein Entgelt, mit welchem so- wohl die Betreuung als auch die Verpflegung abgegolten ist. Bei Dritt- und weiteren Geschwis- terkindern deckt dieses Entgelt die Verpflegungskosten nicht ab. Es wird vorgeschlagen, die Benutzungsentgelte für städtische Einrichtungen für Dritt- und weitere Kinder, die im Kita- oder Hortbereich ein Essen erhalten, auf den Betrag anzuheben, der dem tatsächlichen Verpfle- gungsaufwand entspricht, siehe Anlage Spalte (3). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Mit der Erhöhung der Benutzungsentgelte um jeweils 3 % für 2015 und 2016 (Beschluss- punkt 1) werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2015 Mehrerträge von 160.610 € und im Haushaltsjahr 2016 von 329.050 € erzielt. Durch die Anpassung der Benutzungsentgelte an die gestiegenen Verpflegungskosten (Beschlusspunkt 2) ist im Haushaltsjahr 2015 mit voraussicht- lich weiteren 233.880 € und im Haushaltsjahr 2016 mit weiteren 151.700 € Mehrerträgen zu rechnen. Durch die Anhebung der Entgelte für Dritt- und weitere Geschwisterkinder an die tat- sächlichen Verpflegungskosten (Beschlusspunkt 3) werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2015 weitere Mehrerträge von 12.520 € und im Haushaltsjahr 2016 von 11.940 € erzielt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss -: 1. die Benutzungsentgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2015 und 01.01.2016 wie in der Anlage unter (1) dargestellt zu erhöhen, 2. die Benutzungsentgelte, die ein Mittagessen enthalten, aufgrund gestiegener Essenskosten ab 01.01.2015 um bis zu weitere 10,00 € pro Monat wie in der Anlage unter (2) dargestellt zu erhöhen, 3. die Benutzungsentgelte für Dritt- und weitere Kinder auf den Betrag des im Entgelt enthal- tenen Verpflegungsanteils zu erhöhen (Anlage unter [3]). Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Oktober 2014

  • Anlage Benutzungsentgelte
    Extrahierter Text

    Entgelterhöhung für die städtischen Kindertageseinrichtungen Erhöhung zum 01.01.2015 Angebotsformaltes Entgelt Erhöhungs- betrag neues Entgelt OHNE Berücksichtigung gestiegener Essenskosten (1) Steigerung in % plus zusätzliche Verpflegungs- kosten neues Entgelt INKLUSIVE gestiegener Essenskosten (2) neues Entgelt INKLUSIVE Anhebung des Drittkinderent- gelts auf den Verpflegungs- anteil (3) 0-3-Jährige Ganztagesbetreuung Erstkind311€9€320€2,89%9€329€329€ Ganztagesbetreuung Zweitkind61€2€63€3,28%7€70€70€ Ganztagesbetreuung Dritt- und weitere Kinder38€1€39€2,63%10€49€70€ Verlängerte Öffnungszeit Erstkind (ohne Essen)212€6€218€2,83%0€218€218€ Verlängerte Öffnungszeit Zweit- und weitere Kinder0€0€0€0,00%0€0€0€ 3-6-Jährige Ganztagesbetreuung Erstkind217€7€224€3,23%8€232€232€ Ganztagesbetreuung Zweitkind61€2€63€3,28%7€70€70€ Ganztagesbetreuung Dritt- und weitere Kinder38€1€39€2,63%10€49€70€ Verlängerte Öffnungszeit Erstkind (ohne Essen)82€2€84€2,44%0€84€84€ Verlängerte Öffnungszeit Zweit- und weitere Kinder0€0€0€0,00%0€0€0€ Schulkinder Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Erstkind152€5€157€3,29%8€165€165€ Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Zweitkind101€3€104€2,97%8€112€112€ Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder38€1€39€2,63%10€49€70€ Nachmittagshort Erstkind121€4€125€3,31%8€133€133€ Nachmittagshort Zweitkind83€2€85€2,41%9€94€94€ Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder38€1€39€2,63%10€49€70€ Seite 1/2 Erhöhung zum 01.01.2016 Angebotsformaltes Entgelt Erhöhungs- betrag neues Entgelt OHNE Berücksichtigung gestiegener Essenskosten (1) Steigerung in % plus zusätzliche Verpflegungs- kosten neues Entgelt INKLUSIVE gestiegener Essenskosten (2) neues Entgelt INKLUSIVE Anhebung des Drittkinderent- gelts auf den Verpflegungs- anteil (3) 0-3-Jährige Ganztagesbetreuung Erstkind320€10€330€3,13%6€336€336€ Ganztagesbetreuung Zweitkind63€2€65€3,17%5€70€70€ Ganztagesbetreuung Dritt- und weitere Kinder39€1€40€2,56%10€50€70€ Verlängerte Öffnungszeit Erstkind (ohne Essen)218€7€225€3,21%0€225€225€ Verlängerte Öffnungszeit Zweit- und weitere Kinder0€0€0€0,00%0€0€0€ 3-6-Jährige Ganztagesbetreuung Erstkind224€7€231€3,13%5€236€236€ Ganztagesbetreuung Zweitkind63€2€65€3,17%5€70€70€ Ganztagesbetreuung Dritt- und weitere Kinder39€1€40€2,56%10€50€70€ Verlängerte Öffnungszeit Erstkind (ohne Essen)84€3€87€3,57%0€87€87€ Verlängerte Öffnungszeit Zweit- und weitere Kinder0€0€0€0,00%0€0€0€ Schulkinder Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Erstkind157€5€162€3,18%5€167€167€ Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Zweitkind104€3€107€2,88%6€113€113€ Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder39€1€40€2,56%10€50€70€ Nachmittagshort Erstkind125€4€129€3,20%5€134€134€ Nachmittagshort Zweitkind85€3€88€3,53%6€94€94€ Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder39€1€40€2,56%10€50€70€ Seite 2/2

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 12 der Tagesordnung: Erhöhung der Benutzungsentgelte für städtische Kindertageseinrichtungen Vorlage: 2014/0158 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss 1. die Benutzungsentgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2015 und 01.01.2016, wie in der Anlage zur Vorlage unter Ziffer 1 darge- stellt, zu erhöhen, 2. die Benutzungsentgelte, die ein Mittagessen enthalten, aufgrund gestiegener Essenskosten ab 01.01.2015 um bis zu weitere 10,00 € pro Monat, wie in der Anlage zur Vorlage unter Ziffer 2 dargestellt, zu erhöhen, 3. die Benutzungsentgelte für Dritt- und weitere Kinder auf den Betrag des im Ent- gelt enthaltenen Verpflegungsanteils zu erhöhen (Anlage 3 der Vorlage). Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: 16 Nein-Stimmen, Rest Zustimmung Ziffer 2: 19 Nein-Stimmen, Rest Zustimmung Ziffer 3: Bei 13 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Das Thema hatten wir auch im Ausschuss disku- tiert. Eine Erhöhung der Beiträge der Kindertageseinrichtung lehnen wir ab. Ich weiß, da kommt die Argumentation, dass wir die städtischen Gebühren mit den anderen gleichstellen wollen. Ich sehe das nicht so. Ich bin der Meinung, dass wir als Kommune, als Stadt auch einmal andere Wege gehen können. Grundsätzlich wissen die meisten hier, dass wir die Forderung haben - ähnlich wie Heilbronn -, die Beiträge ganz abzu- schaffen. Wenn wir bei Tagesordnungspunkt 6 andere Mittel zur Verfügung stellen, dann können wir doch bei hier nicht sagen, wir erhöhten die Kita-Gebühren. - 2 - Ich glaube, dass es gut wäre, wenn unsere Kinder qualitativ hochwertige Tageseinrich- tungen bekommen. Wenn wir motivieren wollen, dass Eltern ihre Kinder auch dahin bringen, nicht weil sie die Kinder abgeben wollen, sondern weil es gut für Kinder ist, sich mit anderen Kindern gemeinsam zu entwickeln, dann sollten wir auch die Beiträge reduzieren oder abschaffen. Deshalb werden wir gegen die Erhöhung stimmen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich möchte einmal erinnern - gerade auch für die neuen Kollegen hier im Haus -, dass wir vor einigen Jahren wirklich das Problem hat- ten, dass es eine große Kluft gab zwischen den Kindergartenbeiträgen der städtischen Einrichtungen und die der privaten Träger. Damals waren wir uns hier im Haus einig, dass wir uns weiter annähern wollen, um kein Ungleichgewicht im Angebot zu schaf- fen, auch was die Preise anbelangt. Meine Fraktion meint, dass es damals vernünftig war, dass wir uns darauf geeinigt ha- ben. Entsprechend sehen wir es für heute auch als zwingend an, dass wir mit den städ- tischen Beiträgen nachziehen, nachdem große freie Träger - in dem Fall die beiden Kir- chen - angekündigt haben, dass sie ihre Beiträge erhöhen werden. Trotz alledem möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch in der Vorlage ganz explizit auf die gestiegenen Kosten für das Mittagessen hingewiesen wird. Es ist ausgeführt, dass sich der Preis für das angelieferte Mittagessen zwischenzeitlich um 55 Cent pro Essen pro Tag erhöht hat. Wir haben in der letzten Gemeinderatssitzung diskutiert, dass wir in den städtischen Einrichtungen mehr Bioessen, mehr regionale und saisonale Pro- dukte haben möchten. Das bedeutet eine weitere Steigerung, was die Essenspreise an- belangt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir dann natürlich schon recht schnell in die Nähe von 1 € pro Essen pro Tag kommen. Es gibt Familien, für die ist das viel Geld, wenn sie mehrere Kinder in Einrichtungen oder in Schulen haben. Das bitte ich nur zu bedenken bei unserer Diskussion. Aber vielleicht können wir uns speziell zu die- sem Thema, wenn die Konzeption für das Essen vorliegt, noch einmal separat Gedan- ken machen. Für heute Zustimmung meiner Fraktion. (Beifall bei der CDU) Stadträtin Melchien (SPD): Die SPD-Fraktion wird der Beschlussvorlage im Wesentli- chen folgen. In einem Punkt, der Erhöhung der Drittkinderentgelte, möchten wir der Vorlage der Verwaltung nicht folgen. Wir halten die gebundene Geschwisterkindrege- lung für gut. Auch verwehren wir uns nicht einer angemessenen Anhebung des Essen- gelds. Allerdings halten wir die in der Vorlage vorgeschlagene Erhöhung für Dritt- und weitere Kinder für zu hoch, wie es auch im Ausschuss beraten wurde. Grundsätzlich denke ich, dass im Karlsruher Gemeinderat Einigkeit darüber herrscht, dass wir die Vielfalt an Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die damit einher gehende Wahlmöglichkeit für Eltern in unserer Stadt gut finden. Gleichsam liegt es uns sicherlich allen am Herzen, dass die Betreuung in allen Einrichtungen von hoher fachlicher Quali- tät geprägt ist. Darüber hinaus wollen wir diesem Qualitätsanspruch auch im Bereich - 3 - der Ausstattung und Versorgung aller Einrichtungen gerecht werden. Wenn wir dem Anspruch Vielfalt und Qualität auch in Zukunft gerecht werden wollen, dürfen wir als Stadt Karlsruhe als wichtiger Anbieter im Bereich der Kindertageseinrichtungen nicht den bewerten Konsens aller Träger aufkündigen, der da heißt: Moderate Erhöhung und insbesondere abgestimmte, gemeinschaftlich getragene Erhöhung der Entgelte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum ist das wichtig? Die Ausgaben steigen, und in diesem Fall ist das auch gut, zumindest, was die Personalkosten betrifft. Wichtige und gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Zum Glück befinden wir uns, wie wir diesbezüg- lich verlangt haben, auf dem richtigen Weg. Auch qualitativ gutes Essen kostet Geld. Hier können wir bestimmt in der weiteren Beratung noch voran kommen. Wenn wir als Stadt nun diesen Konsens aufkündigen und die von den anderen Trägern auf den Weg gebrachte Entgelterhöhung nicht mittragen, verschärfen wir unnötiger- weise die Konkurrenzsituation zwischen uns als Stadt und den anerkannten Trägern, die, wie im Gemeinderat schon häufig von verschiedenen Seiten bestätigt, eine wertvol- le und sehr gute Arbeit leisten. Wer diesen Konsens aufkündigen möchte, der muss ehr- licherweise sagen, ob er dann auch das gemeinsame Ziel von Vielfalt auf qualitativ ho- hem Niveau aufgeben möchte. Die SPD-Fraktion möchte das nicht. Wir hoffen und glauben, die überwiegende Mehr- heit im Karlsruher Gemeinderat auch nicht. Deshalb stimmen wir grundsätzlich der ge- planten Anhebung der Entgelte im Sinne eines abgestimmten Agierens der unterschied- lichen Träger zu. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Die Erhöhung der Gebühren ist sachgerecht und plau- sibel begründet. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Sie ist sachgerecht be- gründet, nämlich aus dem Sachverhalt - wie ihn Kollegin Meier-Augenstein schon ge- schildert hat - der Verknüpfung der Gebührenerhöhungen mit den freien Trägern, und auch mit dem zweiten Argument, die Erhöhung der Verpflegungskosten. Allerdings ist nicht die bildungspolitische und die soziale Dimension bei dieser sachge- rechten Begründung der Erhöhung berücksichtigt. Wir müssen jetzt sehen, dass wir bei den Kindertageseinrichtungen Bildungseinrichtungen haben. Im Gegensatz zu früher, wo primär der Betreuungsaspekt im Vordergrund stand, stehen jetzt weitgehend der Bildungsaspekt und die soziale Verträglichkeit für die Eltern im Vordergrund. Wir sehen natürlich, dass mit der jetzigen Erhöhung ein Teil der Eltern doch sehr massiv zusätzlich belastet wird. Ich habe es hier einmal ausgerechnet. Bei einem Kind sind es jetzt, wenn wir die Erhöhung so vornehmen, 18 € monatlich und rund 200 € im Jahr. Das ist schon eine ganz erhebliche Beitragserhöhung. Wenn wir zwei Kinder nehmen, dann sind es im Jahr 300 € mehr, bei 3 Kindern sind es schon fast 900 € mehr, wenn diese nicht Teilhabekinder sind, d. h., hier geht es schon um ganz viel zusätzliche Belastung für die Eltern. Von daher müssen wir uns die Frage stellen, ob wir das mitmachen wollen, oder ob wir nicht Wege finden, wie Vereinbarungen oder - 4 - auch finanzielle Zuschüsse gegenüber den freien Trägern so ausgestaltet werden, dass wir jetzt den Stand der Gebühren zunächst einmal einfrieren können. Ich will aber trotzdem noch den bildungspolitischen Aspekt kurz benennen. Bundesweit - Kollege Fostiropoulos hat es auch erwähnt - gibt es durchaus die Debatte der Kosten- freiheit. Er hat das Beispiel Heilbronn genannt. Bei Heilbronn muss man natürlich dazu sagen, einen solch starken Umsatzsteuerzahler wie Heilbronn haben wir nicht. Die Steuerkraft der Stadt Heilbronn haben wir nicht in Karlsruhe. Es ist also sicher ein Einzel- fall, den wir hier nicht zugrunde legen können. Aber, was sicher richtig ist, der Kinder- garten, der inzwischen von fast 100 % der Kinder besucht wird, ohne dass es eine Kin- dergartenpflicht gibt - worüber wir sehr glücklich sind -, ist die einzige Bildungseinrich- tung, die gebührenpflichtig ist. Die Studiengebühren wurden abgeschafft mit der Be- gründung, dass es die Chancengleichheit beeinträchtigt. Aber der Kindergarten, bei dem die gleichen Chancen für Kinder überhaupt erst einmal geschaffen werden, kostet noch Gebühren. Aber ich sage dazu: Es ist leichtfertig, jetzt Gebührenfreiheit zu for- dern. Es ist auch eigentlich unverantwortlich, das einzuführen. Denn eine Kommune kann das allein nicht stemmen, was an Mitteln erforderlich wäre, d. h., wenn wir in die- se Richtung gehen wollen, muss es eine große Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden sein und ist sicher eine langfristige Perspektive. Mein Ziel wäre aber, dass wir uns hier zumindest verständigen, dass wir sagen, wir wol- len keine weitere Zusatzbelastung der Eltern. Wir werden heute nicht zustimmen, möchten aber weiter mit Ihnen in der Diskussion bleiben und klären, wie wir hier gut voran kommen, ohne die Eltern stark zu belasten. Wir müssen auch noch berücksichti- gen - Herr Kollege Fostiropoulos, das muss ich auch noch einmal sagen -, wir sind im- mer noch bei der Herausforderung, den qualitativen und quantitativen Ausbau bewälti- gen zu müssen. Auch dafür brauchen wir noch viel Geld, Stichwort: Alltagsintegrierte Sprachförderung in allen Kitas. Das wird wirklich viel Geld kosten. Von daher: Keine Erhöhungen, künftig schauen, wie wir das hinbekommen. Aber Kos- tenfreiheit jetzt einfach so in den Raum zu werfen, das ist auch nicht in Ordnung. Des- halb möchte ich darum bitten, dass man nicht leichtfertig damit umgeht. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Braun (KULT): Es ist doch so: Viele junge Familien sind durch die steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten bereits stark belastet. Wir sollten eher daran arbeiten, die Benutzungsentgelte für die städtischen Kitas zu senken, als uns wieder Gedanken zu machen, wo wir noch irgendwo etwas erhöhen können. Außerdem sollten wir die Attraktivität der Stadt aufrecht erhalten, indem die Kinderbetreuungsplätze bezahlbar bleiben. Genau diese Benutzungsentgelte sind auch wichtige Faktoren für junge Familien bei der Wohnungs- und der damit verbunden Wohnortsuche. Es gibt bestimmt bereits mehr als einen Fall, der uns in Richtung Rheinland-Pfalz, Heilbronn verlassen hat. Gerade im Hin- blick darauf, dass Karlsruhe die Betreuungsplätze gerade für unter Dreijährige stetig ausbaut, somit ein sehr positives Bild abgibt und meiner Meinung nach auf dem richti- gen Weg ist, möchten wir nicht, dass dieses Bild durch weitere Beitragserhöhungen ge- - 5 - schwächt wird. Denn dies schwächt nicht nur das positive Bild Karlsruhes, sondern in erster Linie die Kinder und junge Familien. Genau hier sollte nicht gespart werden. Daher wird die KULT-Fraktion gegen alle drei Ziffern des Tagesordnungspunkts 12 stimmen. (Beifall bei der KULT) Stadtrat Høyem (FDP): Wir möchten gerne getrennte Abstimmung haben. Denn wir stimmen dem ersten Punkt zu, denn das ist die Konsequenz dessen, was wir hier verab- redet haben. Wir stimmen gegen Punkt 2 und 3, denn das ist eine Konsequenz unseres Haushaltsantrags. Wir wollen gerne kostenfreies Essen in den Kindertageseinrichtungen haben. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Doch noch eine Ergänzung von mir, auch als Re- aktion auf die Äußerung von Kollegin Rastätter. Zunächst wundert es mich zu sagen: Heilbronn hat Geld, wir nicht. Das ist etwas merk- würdig. Hier wird nicht leichtfertig gefordert. Denn wir fordern das schon seit ich im Gemeinderat bin. Selbst die damalige CDU-Fraktionsvorsitzende hat gesagt: Kostenfrei- heit bei den Kitas wäre gut. Damals hieß es aber: Woher das Geld nehmen? In der Zwi- schenzeit ist sehr viel Geld in die speziellen Projekte defizitärer Art geflossen. Ich glaube nicht, dass es richtig ist zu sagen, es fehlt uns an Geld. Gerade Grüne und SPD sind an der Landesregierung. Merkwürdigerweise hat Rhein- land-Pfalz beitragsfreie Kitas. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen ziehen nach Wörth, weil sie dort kostenfreie Kitas bekommen. Heilbronn kann es finanzieren. Wir finanzieren andere Projekte. Wir sollten einmal etwas ernsthafter an Lösungsansätze gehen. Ich möchte aber einen Punkt erwähnen, der hier nicht offen diskutiert wird. Natürlich arbeiten wir mit freien Trägern zusammen. Aber es geht nicht, dass wir die Interessen der freien Träger vertreten, die einen konfessionell, die anderen ohne Konfession. Wir können als Stadträtinnen und Stadträte nur die Interessen der Bürgerschaft vertreten. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die nicht die finanziellen Mittel haben, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Kinder, bis sie in die Schule kommen, ein höheres Niveau an Bildung erreichen, dort wo die Bildung fehlt. Dann wird die Beitragsfreiheit gegen die Qualität gesetzt. Heilbronn hat genau das diskutiert - Beitragsfreiheit und Erhöhung der Qualität. Ich finde es eine schlechte Art zu diskutieren, dass man die Beitragsfreiheit immer gegen die Qualität setzt. Kein Mensch fordert das. Heilbronn hat es mit allen Fraktionen, die hier in diesem Haus sitzen, genauso diskutiert und positiv beantwortet. Wir spielen die Argumente gegeneinander aus, statt zu sagen, wir schauen, wie die es gemacht haben, wir suchen unsere Spielräume und finden unseren Weg dahin. Wie gesagt, ich bin gern dafür, dass es auf Landesebene gemacht wird. Wenn die CDU regiert, sagen SPD und Grüne: Warum habt Ihr es nicht gemacht? Jetzt sind Grüne und SPD in der Landesregierung. Jetzt machen sie es auch nicht. Ich verstehe diese Haltung der Politik nicht. Lasst uns doch einmal positiv überlegen, wie wir das hinbekommen, - 6 - anstatt immer Ausreden und Begründungen zu finden, warum es jetzt nicht geht. Seit 15 Jahren höre ich, dass es jetzt nicht geht. Ja, wann denn? Inzwischen sind alle kleinen Kinder von vor 15 Jahren groß. Lassen Sie uns doch einmal zusammensetzen und sa- gen: Karlsruhe ist eine reiche Stadt. Wir finden Lösungen der Finanzierung. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich sehe mich jetzt auch veranlasst, mich noch einmal zu melden. Vor allem auf den Wortbeitrag der Kollegin Rastätter, weil ich hier jetzt nicht stehen lassen möchte, dass Eltern womöglich gehindert werden, ihre Kinder in den Kindergarten zu schicken, weil die Beiträge zu hoch sind. Deswegen noch einmal zur Erläuterung: Wir haben ein wirklich tolles System in der Stadt Karlsruhe, dass Familien, Eltern, Alleinerziehende, die den Beitrag nicht aufbrin- gen können, weil sie nicht über ein entsprechendes Einkommen verfügen, entweder ganz den Beitrag erlassen bekommen, oder auch nur teilweise. Insofern hat jedes Kind in unserer Stadt die Möglichkeit, eine Kindertagesstätte und eine Bildungseinrichtung zu besuchen. Das ist mir und meiner Fraktion ganz wichtig. Ich kann, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon verstehen, dass wir jetzt wieder in die- ser Diskussion sind. Das ist auch ein Thema, das meine Fraktion sehr beschäftigt, ob es um das Mittagessen geht oder vielleicht ein beitragsfreies Kindergartenjahr. Wir meinen nur, dass es keinen Sinn macht, jetzt bei den städtischen Einrichtungen allein anzufan- gen. Wenn wir einmal die Strukturen unserer Stadt ansehen, stellt die Stadt in der Zwi- schenzeit die wenigsten Kindergarten- und Kitaplätze. Es sind mehr die freien Träger, die den großen Bedarf abdecken. Es macht keinen Sinn, jetzt eine einzelne Insellösung zu machen, sondern wenn, dann müssen wir das Thema vielleicht einmal insgesamt von Grund auf neu diskutieren. Aber heute ist einfach nicht die Gelegenheit dazu. Vielleicht sollten wir das wirklich einmal vertagen, uns das auch im Ausschuss einmal vornehmen, dass wir einmal grundlegend drangehen, was wir machen können. Aber ich möchte appellieren, dass wir heute so die Verwaltungsvorlage mittragen und dann separat einmal an die Grunddiskussion gehen. (Beifall bei der CDU) Bürgermeister Lenz: Vielen Dank, Frau Stadträtin Meier-Augenstein. Ich habe mir ge- rade bei Herrn Seekircher die exakte Zahl geholt. Wir reden über 19 von 186 Kitas. Sie haben alles gesagt, was ich auch hinzufügen wollte. Zweite Bemerkung: Herr Stadtrat Braun, meine Leute schauen natürlich auch wirtschaft- lich, wie das geht. Aber alles fußt auf einem Gemeinderatsbeschluss. Insofern haben wir das gemacht, was schon zwei, drei Mal hier eine immer wiederkehrende Übung war. Aber es ist natürlich richtig, was Sie, Frau Stadträtin Rastätter, oder auch Sie, Herr Fosti- ropoulos, sagen. Es verbietet niemand, in die Zukunft zu schauen. Nur, das Ungleich- gewicht nimmt natürlich an der Stelle zu. Dann werden wir diejenigen sein, die immer günstiger sind und die freien Träger immer teurer. Den Weg kann so auch niemand wollen. Aber dass wir sehr konsequent - beschlusstreu dieses Gremiums - eine Vorlage erarbeiten, ist für uns im Sozialdezernat selbstverständlich. - 7 - Der Vorsitzende: Ich würde das gerne noch ergänzen. Wenn grundsätzliche Regelun- gen, wie sie eigentlich vom Gemeinderat abgestimmt sind, immer, wenn es um Erhö- hungen geht, teilweise oder ganz in Frage gestellt werden, dann muss sich der Jugend- hilfeausschuss hier noch einmal insgesamt mit dem Thema beschäftigen und gemein- sam wieder neue Rahmenbedingungen machen. Ich sage auch ganz deutlich: Wenn so eine Vorlage, wie diese hier, die in einer gewissen Regelhaftigkeit folgt, nicht durchgeht, dann hätte ich z. B. die Vorlage Nr. 15 auch nicht abgezeichnet. Da habe ich mich in der Verwaltung auch durchgesetzt und habe gesagt: Dann verlängern wir eben für 34 Einrichtungen ein Bundesprogramm mit er- heblichen Mitteln - das kostet uns allein im Jahr 2016 700.000 € -, um die Qualität nicht zu verschlechtern, nachdem der Bund aus dem Programm aussteigt, bzw. das ausgelaufen ist. So etwas - das sage ich ganz deutlich - können wir uns dann nicht mehr zusätzlich leisten, wenn wir an anderer Stelle keine adäquaten Erhöhungen mit- machen. Das noch einmal hier von mir. Insofern noch einmal die Bitte, egal, wie das heute ausgeht, dass wir noch einmal ver- suchen, zu einer fachlichen Korridorbeschreibung zu kommen, die die Qualität verbes- sert. Aber dann müssen wir dem zumindest im Rahmen der Gleichbehandlung aller Kinder in den verschiedenen Trägereinrichtungen folgen und zu gleichartigen Erhöhun- gen kommen, oder von vornherein sagen, wir wollen es nicht. Dann müssten wir aber auch die Verdienstausfälle bei den freien Trägern übernehmen. Denn sonst bekommen wir diese Ungleichentwicklung. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Es war getrennte Abstimmung gewünscht. Ich stel- le jetzt von Tagesordnungspunkt 12 die Ziffer 1 zur Abstimmung. Bei 16 Nein-Stimmen dürfte der Rest die Mehrheit sein, mehrheitlich angenommen. Ziffer 2, da geht es um das Mittagessen: Das sind 19 Gegenstimmen, der Rest ist Zu- stimmung. Ziffer 3: Bei 13 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Dezember 2014