Einführung einer Parkschein-App
| Vorlage: | 2014/0108 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.09.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.10.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 1. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 07.10.2014 2014/0108 2 öffentlich Dez. 6 Einführung einer Parkschein-App Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 07.10.2014 2 vertagt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss beschließt, das Handy-Parken als Plattform-Lösung stadtweit einzuführen. Der Hauptausschuss erklärt sich mit dem Gesamtkostenrahmen einverstanden. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Handy-Parken gesamtstädtisch an den öffentlichen Parkscheinautomaten zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 25.000 EUR Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Kontierungsobjekt: 1.660.54.60 Kontenart: 42* Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2013, TOP 13, hat die Verwaltung auf den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur möglichen Einführung einer Parkschein-App empfohlen, mit der Einführung aufgrund der Diskrepanz zwischen Aufwand und Nachfrage abzuwarten. Er- gebnis der Diskussion war der Verweis in den Hauptausschuss mit dem Ziel, die Verwaltung solle sich nochmals mit dem Thema beschäftigen und dann vielleicht auch einen konkreten Vor- schlag machen. Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, das Handy-Parken als Plattform-Lösung stadtweit einzufüh- ren. 1. Aktuelle Nutzungsraten/Zielgruppen Eine erneute Anfrage bei anderen Städten hat folgende aktuelle Nutzungsraten ergeben. Diese liegen nach wie vor unter bzw. geringfügig über 10 %. Die Landeshauptstadt Saarbrücken, die bereits 2005 das Handyparken eingeführt hat, ver- zeichnet Nutzungsraten im einstelligen Bereich. Nach den Erfahrungen richtet sich Handy-Parken an wenige Zielgruppen wie Betreiber von Fahrzeugflotten, Geschäftsreisende und Pendler. 2. Vergleich der Parksysteme Registrierungsfreies System Plattform-Lösung mit Registrie- rung Welche Schritte sind notwendig, um als Handy- Parker zu parken? Vor Erstnutzung Keine Registrierung erforder- lich. Nutzer muss sich am Park- scheinautomat informieren (dort sind die AGBs ange- bracht). Nutzung 1. Nutzer sendet SMS mit KFZ- Kennzeichen, gewünschter Parkzeit und Parkzonennum- mer. Alternativ: Smartphone Nutzung einer App. 2. Nutzer erhält eine Bestäti- gungs-SMS. Vor Erstnutzung Registrierung bei einem Anbieter per Internet oder Hotline. Beschaffung einer Vignette und Auslegung im Fahrzeug. Nutzung 1. Fahrer nutzt Smartphone-App; Parkzone wird über App geortet. Alternativ: Fahrer ruft Telefon- nummer an und gibt Parkzonen- nummer an. 2. Nutzer kann auf Wunsch eine Bestätigungs-SMS erhalten. 3. Am Ende des Parkvorgangs stoppt Nutzer den Prozess mit App. Alternativ ist anrufen mög- lich. Wie wird die Parkdauer erfasst? Es wird die gebuchte Zeit über die Mobilfunkrechung oder das Pre- paidguthaben abgerechnet. Die Parkdauer wird vorab festge- legt. Es wird nur die geparkte Zeit abge- rechnet (Lastschrift, PayPal, Prepaid, Kreditkarte). Die Parkdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Parkers. Gibt es eine Sammelrechnung? Nein. Nutzer können verschiedene Fahrzeu- ge über eine Rechnung abbuchen. Ist das Verfahren für flexibles (ohne gebührenfreien Nein. Ja (Beispiele Berlin, Köln, Hamburg). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Registrierungsfreies System Plattform-Lösung mit Registrie- rung Abstellplatz) Car- Sharing geeignet? Kontrollaufwand/ Parküberwachung Alle Fahrzeuge ohne Parkschein müssen mit internetfähigen Handys oder Erfassungsgeräten kontrolliert werden. Nur die Fahrzeuge mit einer Vignette werden als Handy-Parker mit internet- fähigen Handys oder Erfassungsgerä- ten geprüft. Anpassung der Gebührenordnung notwendig Keine Gebührenänderung notwen- dig, ggf. Anpassung. Keine Gebührenänderung notwendig, ggf. Anpassung. Anpassung der Beschilderung Parkscheinautomaten müssen mit der Telefonnummer des Systeman- bieters, der Parkzonennummer und den AGBs ausgestattet werden, ggf. ergänzende Schilder. Parkscheinautomaten werden mit der Parkzonenkennung (Aufkleber 12 x 12 cm) ausgestattet. Welche Kosten fallen an? * Unterschiedlich per Stadt und Betreiber 1. Parkgebühr. 2. Gebühr für die Nutzung des Systems*. 3. Verbindungskosten Kosten für Anruf/SMS (entfällt bei Smartphone wegen App- Nutzung) Kosten für Bestätigungs-SMS Kosten für Erinnerungs-SMS Kosten für Verlängerungs-SMS 1. Parkgebühr 2. Gebühr für die Nutzung des Sys- tems*. 3. Verbindungskosten Kosten für Anruf am Beginn (ent- fällt bei Smartphone wegen App- Nutzung) Kosten für Anruf am Ende (entfällt bei Smartphone wegen App-Nutzung) Kosten für die Kommune Die Betriebskosten werden mit einem %-Satz an den Parkgebüh- ren berechnet (10 - 15 %). Je Parkzone entstehen Kosten, wenn verschiedene Kurzwahl- Rufnummern angeboten werden. Die Betriebskosten werden vom Nut- zer gezahlt. Die Kommune erhält 100 % der vereinnahmten Parkge- bühren, ein Disagio wird nicht fällig. Kosten sind unabhängig zur Anzahl der Parkzonen. Wechsel/Ausfall eines Betreibers Bei Wechsel/Ausfall eines Be- treibers ist eine Neuausschrei- bung und Migration notwen- dig. Bei Insolvenz gibt es keine alternativen Betreiber. Die Kennzeichnung am Park- scheinautomaten ist vollständig zu ersetzen. Bei Ausfall eines Betreibers, muss die Kommune nur auf die ande- ren Betreiber hinweisen. Die Kennzeichnung am Park- scheinautomaten bleibt bestehen. Wer kann es nut- zen? Alle Mobilfunkbetreiber bieten diese Lösung an. Leider sind in einigen Telefonen Mehrwertdienste gesperrt, daher ist dann die Nut- zung nicht möglich. Es gibt keine Einschränkungen. Der Service kann mit allen Mobilfunkan- bietern genutzt werden. Wahl der System- anbieter durch Nutzer möglich? Nutzer kann nur den von der Kommune definierten Betreiber nutzen. Nutzer hat die Auswahl zwischen mehreren Betreibern. Derzeit sind sieben zertifiziert. Welche Rufnum- mer wird genutzt? Rufnummer wechselt je Stadt und Parkzone. Rufnummer/App ist bundeseinheit- lich. Nutzbarkeit für zukünftige An- wendungen Nein. In großen Städten wird die Plattform vollautomatisch für das Parken von Car-Sharing-Fahrzeugen genutzt (Ber- lin, Hamburg, Köln). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Abwägung und Empfehlung Die Nutzungsraten für das Handy-Parken liegen bundesweit in einer Größenordnung von erst ca. 10 %. Eine geringfügige Steigerung ist allerdings zu erwarten. Bei Anwendung einer Plattform-Lösung entstehen für die Kommunen nach Einführung des Systems mit Ausnahme von geringen Mehraufwendungen für die Kontrolle der Zahlungseingänge keine Mehrkos- ten. Dabei wird berücksichtigt, dass beim Ordnungsamt nicht mehr Personal für die Mehr- aufwendungen zur Überprüfung der Parkzeit eingesetzt wird, sondern ggf. entsprechend weniger Kontrollen durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt das Handy-Parken ge- samtstädtisch einzuführen, da dies die Kommunikation mit den potentiellen Nutzern verein- facht und die Einführungskosten nahezu kostenneutral im Vergleich zu einer stadtteilbezo- genen Einführung sind. Unabhängig vom System gibt die Stadt die „Einnahmehoheit“ ab. Eine verlässliche Kontrolle der tatsächlichen Einnahmen ist nicht möglich. Damit verbleibt ein Restrisiko bezüglich tat- sächlich anfallender Parkgebühren und deren Rückvergütung, auch wenn die Unternehmen durch Wirtschaftsprüfer zertifiziert sind. Erfahrene Betreiber von Handy-Parksystemen empfehlen dringend, die Einführung mit ent- sprechenden Werbe- und Marketingmaßnahmen zu begleiten. Damit kann eine erheblich höhere Akzeptanz erreicht werden. Wesentliche Vorteile Wesentliche Nachteile Registrierungsfreies System Keine vorherige Anmel- dung. Keine minutenge- naue Abrechnung. Kosten für Kommune an Betreiber. Höherer Kontrollauf- wand. Plattform-Lösung Minutengenaue Ab- rechnung. Keine Kosten für Kom- mune an Betreiber. Geringerer Kontrollauf- wand. Nutzerfreundlicher. Einmalige Registrie- rung. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 4. Einführungskosten Die Einführungskosten lassen sich derzeit wie folgt abschätzen: - Kennzeichnung im Straßenraum (Beschilderung/Beschriftung PSA) gesamtstädtisch ca. 5.000 € - Erstellen einer Plattform und Marketingmaßnahmen ca. 20.000 € - Mehraufwand durch Überprüfung der Zahlungsvorgänge nicht bezifferbar Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss beschließt, das Handy-Parken als Plattform-Lösung stadtweit einzuführen. Der Hauptausschuss erklärt sich mit dem Gesamtkostenrahmen einverstanden. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Handy-Parken gesamtstädtisch an den öffentlichen Parkscheinautomaten zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. September 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 1. Sitzung Hauptausschuss Termin: 07. Oktober 2014, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Einführung einer Parkschein-App Vorlage: 2014/0108 Beschluss: Die Verwaltung überarbeitet die Vorlage und beantwortet die bestehenden Fragen. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und übergibt das Wort an Herrn Bürgermeister Obert. Bürgermeister Obert erläutert die Vorlage. Stadtrat Marvi (SPD) bedankt sich für die Vorlage und ergänzt, die SPD setze sich bereits seit langem für eine automatisierte technische Lösung zur Entrichtung der Parkgebühren ein, um mit einer sinnvollen Dienstleistung die Verbraucher zu entlasten und dem Image der technologisch führenden Stadt Karlsruhe genüge zu tun. Seine Fraktion sei jedoch mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht zufrieden. Stadträtin Ernemann (SPD) ergänzt, man habe bei einer Antragstellung auch eine politi- sche Verantwortung. Sie wolle nicht dass man nach Jahren sage, die Umsetzung durch die Verwaltung sei ein Flop, der nur Geld koste. Was die Verwaltung vorgelegt habe sei ein veraltetes System. Viele Städte seien von der Plattformlösung auf die registrierungsfreie Lösung umgeschwenkt, und die Nutzerquote sei auf das vierfache angesprungen. Als Bei- spiel nenne sie Saarbrücken. Sie habe ein Gutachten des Landesamts für Datenschutz aus Bayern, das besagt, es gebe datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Plattformlösung. Ihr dränge sich der Verdacht auf, die Verwaltung habe die kostengünstigste und am ein- fachsten umsetzbare Lösung gewählt. Die SPD-Fraktion werde den Antrag ablehnen und bitte die Verwaltung, bei den Anbietern der registrierungsfreien Lösung zu recherchieren und den Antrag zu überarbeiten. Sie könne Referenzen zeigen aus den Städten Berlin und Köln, die das registrierungsfreie System eingeführt haben. Sie habe sich auch auf dem Deutschen Städtetag mit verschiedenen Oberbürgermeistern unterhalten, wo die Städte dieses System eingeführt haben, und nur positive Resonanzen erhalten. - 2 - Stadtrat Honné (GRÜNE) bemerkt, 2011 habe keine Stadt mehr die Plattformlösung ein- geführt, weshalb es ein veraltetes System sei. Die Stadträtinnen und Stadträte können dies auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Er könne die geringen Kosten nicht nachvollziehen. Stuttgart zahle jährlich über 100.000 € für das Handyparken. Er möchte wissen, ob die Politessen von der Hard- und Software so ausgestattet seien, dass umgestellt werden könne. Stadtrat Wohlfeil (KULT) fügt an, dass die Kultfraktion ebenfalls datenschutzrechtliche bedenken habe und sich ebenfalls gegen den Vorschlag der Verwaltung ausspreche. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU) erklärt, er störe sich an dem Abgeben der Einnahmehoheit und der damit verbundenen Aufgabe, den Anbieter zusätzlich zu den Parkenden zu kon- trollieren. Der Vorsitzende entgegnet, es gebe Städte, die mit der Plattformtechnik arbeiten und keine niedrigeren Anteile am Parkverkehr hätten. Es sei aber keine umfassende Betrach- tung. Man nehme die sich abzeichnende Mehrheit für ein registrierungsfreies System zur Kenntnis und werde einen gegebenenfalls modifizierten Vorschlag machen. Er schließt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, den öffentlichen Teil der Sitzung. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:45 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten 8. Oktober 2014