Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an einem Windparkprojekt

Vorlage: 2014/0105
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2014

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Gesellschaftsvertrag WP Bad Camberg
    Extrahierter Text

  • Windpark Bad Camberg
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0105 18 öffentlich Dez. 4 Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 07.10.2014 8 vorberaten Gemeinderat 21.10.2014 18 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stimmt der Kommanditbeteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG mit einer Beteiligungsquote von einem Drittel zu. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch Rechtsaufsichtsbehör- de, IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpas- sungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art von der Verwal- tung vorgenommen werden können. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Projektpartner und Standort Die Altus AG Karlsruhe hat den Stadtwerken Karlsruhe (SWK) eine 1/3-Beteiligung an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG angeboten. Die Gesellschaft wird einen Windpark mit 3 Nordex-Windenergieanlagen (WEA) vom Typ N117 mit je 2,4 MW in der Nähe von Bad Camberg in Hessen errichten. Altus ist der Projektentwickler und derzeitiger Alleingesellschafter, hat die Genehmigungsun- terlagen bereits eingereicht und rechnet mit der Baugenehmigung in den nächsten Wochen. Der Windpark soll Mitte 2015 in Betrieb gehen. Der Wert der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG beträgt derzeit rund 900.000 €. Dies entspricht im Wesentlichen den bisher aufgelaufenen Projektentwicklungskosten. Die SWK können sich zunächst mit rund 300.000 € an der Gesellschaft beteiligen. Neben den SWK werden sich voraussichtlich zwei weite- re kommunale Energieversorger ebenfalls zu je einem Drittel beteiligen. In einem Fall liegt die Zustimmung der Gremien schon vor, bei der zweiten Gesellschaft steht die Zustimmung des Aufsichtsrates noch aus. Einer der Versorger ist seit Mitte 2013 auch zu 61 % an der Altus AG beteiligt. Es ist vorgesehen, dass der als Anlage bei- gefügte Gesellschaftsvertrag nach Eintritt der SWK und der anderen Gesellschafter in die Gesellschaft in Abstimmung mit den Mitgesellschaftern an die erforderlichen kommunal-rechtlichen Vorgaben angepasst wird. In den projektierten Investitionskosten enthalten sind die Kosten für den Bau und die Infrastruktur der WEA sowie Kosten für Ausgleichsmaßnahmen und Rückbaukosten am Ende der Nutzungsdauer. Die Gesellschaft wird die Anlagen mit etwa 25 % Ei- genkapital (EK) und 75 % Fremdkapital (FK) finanzieren. Auf die SWK werden mit dem Bau der Anlagen rund 1,2 Mio. € als Eigenkapitalanteil zukommen, die in die Gesellschaft einzubringen sind. Jedem Gesellschafter gehört dann sinngemäß eine WEA in diesem Windpark. Windverhältnisse Der SWK liegen zwei unabhängige Windgutachten zertifizierter Gutachter für den Standort vor. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt 5,85 m/s. Durch Modellberechnungen unter Berücksichtigung der Windverhältnisse, Parkwirkungs- grade und technischer Eingangsdaten der WEA wurde ein mittlerer Parkenergieer- trag (P50) von rd. 20.300 MWh/a ermittelt (Die Datenbasis hierzu stammt vom Deut- schen Wetterdienst, Vergleichs-WEA ca. 25 km nordwestlich in gleicher Höhenlage sowie von zwei Altanlagen in unmittelbarer Nähe). P50 bedeutet, dass dieser Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % überschritten wird. Businessplan der Altus AG Der Businessplan der Altus AG lässt eine angemessene Eigenkapitalrendite erwar- ten. Für Wartung und Betriebsführung wird ein Full-Service-Vertrag über 20 Jahre abgeschlossen. Die Grundstückspachten liegen bei 6 % bzw. 7 % für die ersten 20 Jahre. Die Gesamtkapitalrendite auf dem P50-Level beträgt 5,8 %. Bei einer Fremdkapitalquote von 75 % mit 3,5 % Zinsen für 14 Jahre beläuft sich die Eigenka- pitalrendite auf 8,3 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. Bewertung des Projekts durch SWK Anlagentechnik Die Nordex N117 Windkraftanlage ist für Schwachwindgebiete besonders geeignet und außerdem günstiger als vergleichbare Anlagen. Sie weist eine sehr große Ernte- fläche im Vergleich zur Nennleistung der Anlage aus. Standort Es sind keine weiteren WEA an dem Standort geplant. Daher sind auch keine zu- künftigen Abschattungsverluste zu erwarten. Die Entfernung vom Einspeisepunkt zur nächstgelegenen WEA beträgt nur rd. 150 m. Der Standort liegt direkt neben der A3 an der Ausfahrt Nr. 44, was für den Antransport der Anlage sehr günstig ist. Wirtschaftlichkeit im Vergleich Bisher hält die SWK Windkraft-Erzeugungsleistung über WINDPOOL und das EnBW-Onshore-Portfolio im eigenen Portfolio. Aus dem Vergleich der SWK ist er- kennbar, dass die prognostizierten Renditen beim EnBW-Onshore-Portfolio - mit überwiegend Bestandsanlagen, die teilweise schon mehrere Jahre in Betrieb sind - höher sind, als die Renditen, die heute mit Neuanlagen erzielbar sind. Erkennbar ist auch, dass bei einem Bestandsportfolio wie der EnBW die Abweichungen zwischen den Erwartungswerten aufgrund der bereits vorhandenen realen Ertragswerte und der damit verbundenen höheren Prognosegenauigkeit deutlich kleiner sind. Bad Camberg und WINDPOOL bewegen sich insgesamt auf gleichem Niveau. Fazit Die Rahmenbedingungen dieses Projekts können als günstig eingeschätzt werden. Die SWK kommt - nach Abwägung der dargestellten Sachverhalte - zum Ergebnis, dass die Wirtschaftlichkeit im Rahmen dessen liegt, was unter den heutigen Rah- menbedingungen am Markt zu erzielen ist. Aufgrund der günstigen Partnerstruktur, der wahrscheinlichen Kosteneinsparungen auf der Anlagenseite und der Realisierung möglicher Folgeprojekte mit der Altus AG strebt die SWK eine Beteiligung an. Ausblick Diese Beteiligung mit 2,4 MW bringt die SWK dem beschlossenen Ausbauziel von 50 MW Windkraft bis 2020 wieder einen Schritt näher. Zusammen mit WINDPOOL und dem EnBW-Onshore-Portfolio hätten die SWK dann bereits rund 25 MW Wind- kraft-Erzeugungsleistung im Portfolio. Die Beteiligung an der Projektgesellschaft soll in der Aufsichtsratssitzung am 26.09.2014 – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates – beschlossen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 III. Finanzierung der Beteiligung durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH Die Finanzierung der Beteiligung erfolgt über das im Wirtschaftsplan vorgesehene Budget für den Ausbau der Windkraft. Die weitere Einbringung des Eigenkapitals für die Investitionen der WEAs im Jahr 2015 wird im Wirtschaftsplan 2015 berücksichtigt werden. IV. Einbindung der mittelbaren Gesellschafterin Stadt Karlsruhe Für die vorgesehene wesentliche Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG mit einer Beteili- gungsquote von einem Drittel wird die Zustimmung des Gemeinderats – nach Vorbe- ratung im Hauptausschuss – erbeten. Nach § 108 GemO ist der Gemeinderatsbeschluss anschließend dem Regierungs- präsidium Karlsruhe vorzulegen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss – 1. Der Gemeinderat stimmt der Kommanditbeteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG mit einer Beteili- gungsquote von einem Drittel zu. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch Rechtsaufsichtsbehörde, IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpassungen des Gesell- schaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art von der Verwaltung vorgenommen werden können. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Oktober 2014

  • Stellungnahme TOP 18 AfD
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 19.10.2014 eingegangen: 20.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0212 18 öffentlich Dez. 4 Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG - Kurzfassung - Nach Feststellung des Umweltbundesamtes ist das technische Potential der Wasserkraft in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend ausgeschöpft. Aktuell liegen den Stadtwerken auch keine Beteiligungsmöglichkeiten an Wasserkraftwerken vor. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinspa- rungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesell- schaften nein ja abgestimmt mit SWK GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach Feststellung des Umweltbundesamtes ist das technische Potential der Wasserkraft in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend ausgeschöpft. Aktuell liegen den Stadtwerken auch keine Beteiligungsmöglichkeiten an Wasserkraftwerken vor. Ange- sichts der o.g. Aussage und der generell schwierigen und langwierigen Genehmigungs- verfahren für energietechnische Anlagen rechnen die SWK auch kurz- bis mittelfristig nicht mit solchen Angeboten. In Karlsruhe selbst gibt es ohnehin keine zu realisierenden Projekte. Eine zusätzliche Staustufe am Rhein in Höhe Neuburgweier wurde schon mehrfach verworfen. Es gibt fundamentale ökologischen Bedenken. Grundsätzlich sind zur Bewältigung der Energiewende alle „Regenerativen Energien“ gefordert. Die „Onshore-Windenergie“ ist dabei unstrittig die derzeit wirtschaftlichste Variante, auch wenn der eine oder andere Windpark in der Vergangenheit nicht die Erwartungen erfüllt hat. In erster Linie sind davon die Windparks betroffen, die nach den älteren Windgutachten in den Mittelgebirgsregionen in den Jahren 2005 und fol- gende entstanden sind. Die aktuellen Windgutachten berücksichtigen die neuesten Er- kenntnisse und gelten als weitgehend zutreffend. Diese liegen auch den Gutachten für die beiden zur Abstimmung stehenden Beteiligungen zu Grunde. Der Aufsichtsrat der SWK hat einem Ausbauziel der Windkraft von 50 MW bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die jetzt vorliegenden Beteiligungsangebote sind wichtige Schritte zur Zielerfüllung. Die SWK sind davon überzeugt, dass die in den Vorlagen dargestellten wirtschaftlichen Ziele als realistisch einzustufen sind und auch erreicht werden können.

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 18 der Tagesordnung: Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG Vorlage: 2014/0105 dazu: Änderungsantrag der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 20. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0212 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kommanditbeteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektgesellschaft Windpark Bad Camberg GmbH & Co. KG mit einer Beteiligungsquote von einem Drittel zu. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch Rechtsaufsichtsbehörde, IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpassungen des Gesellschaftsvertrages nicht grundsätzlicher Art von der Verwaltung vorgenom- men werden können. Abstimmungsergebnis: Bei 3 Nein-Stimmen, ansonsten Zustimmung. Änderungsantrag: 3 Ja-Stimmen, ansonsten Ablehnung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich muss leider feststellen, dass die Investition in Wind- parks hier bei uns im Herzen Europas, im Binnenland, ein Projekt ist, das eigentlich der Vergangenheit angehört. Wir haben bereits ungefähr 35.000 Megawatt an installierter Windkraft in Deutschland. Leider liefern diese Windkraftanlagen nur sehr selten Strom. (Heiterkeit bei Stadtrat Dr. Fischer/KULT: Da muss man einmal über "selten" diskutieren!) - 2 - Beispielsweise hat Herr Günther Oettinger in seiner Rede zur Eröffnung des RDK 8 da- rauf hingewiesen, dass von 8.766 Stunden, die das Jahr hat, nur über 2.000 Stunden Windkraft ins Netz geliefert werden. Das heißt also, ich muss diese Leistung mit ande- ren Kraftwerken vorhalten für die Zeit, in der kein Wind weht. Es ist inzwischen auch wissenschaftlich erwiesen, dass Deutschland einfach zu klein ist, als dass die Windkraftanlagen voneinander entkoppelt wären. Das heißt in anderen Worten: Wenn es weiter im Norden keinen Wind hat, hat es in der Regel bei uns auch keinen. Die Distanz für eine Entkopplung müsste 1.000 km betragen. Was dazu kommt: Wenn man sich die Windkarten anschaut, dann sieht man, dass wir hier im Herzen Eu- ropas in einem Bereich sind, in dem sehr wenig Wind weht. Die beiden Standorte Rheinland-Pfalz und Hessen, um die es hier geht, sind nicht allzu weit weg, d. h., die liegen auch noch in diesem Bereich. Es gibt seit kurzem ein Gutachten, von unserem Landesumweltminister Franz Unterstel- ler in Auftrag gegeben. Da haben die Universität Stuttgart und das Deutsche Institut für Luft und Raumfahrt untersucht, wie bei uns die Versorgungssicherheit ist, und dabei auch die verschiedenen Anteile der verschiedenen Energien berücksichtigt. Sie haben dabei einen optimistischen und einen pessimistischen Ansatz gewählt. Im optimistischen Ansatz sind 5 % der installierten Windkraft verfügbar. Im pessimistischen Ansatz ist ge- rade einmal 1 % der installierten Windkraft verfügbar, weil im Zweifel dann kein Wind weht, wenn dann auch ansonsten wenig Strom im Netz ist. Das heißt mit anderen Wor- ten, diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es frühestens 2018, spätestens jedoch 2021 nicht nur im Süden der Republik, sondern in ganz Deutschland zu temporären Versorgungslücken kommen kann. Franz Untersteller folgert daraus: "Für mich belegt das Gutachten, dass wir uns dringend mit der künftigen Struktur des Strommarktes be- fassen müssen." Die Leute, die sich also mit diesen Dingen beschäftigen, stellen fest, dass es für die Versorgungssicherheit nicht sinnvoll ist, weitere Windkraftanlagen zu bauen. Jetzt komme ich zu einem Bericht, den man im Magazin "Report Mainz" vor kurzem im Fernsehen sehen konnte, nämlich am 23. September. Das Thema lautete "Warum Öko- energie für Stadtwerke oft ein Verlustgeschäft ist". Windenergie ist sauber und gilt we- gen der Subvention als lukrativ. Doch die meisten Windräder im Binnenland sind ein Verlustgeschäft. Vielen Stadtwerken kommt das teuer zu stehen. Das ist genau dieselbe Situation, wie hier bei uns. Da wird am Beispiel der Stadtwerke Mainz und der Stadt- werke Erlangen behandelt, was passieren kann, wenn man Windkraftanlagen baut. Bei den beiden Anträgen, die uns hier vorliegen, geht es nicht darum, dass da schon Windkraftanlagen stehen, die wir dann kaufen, sondern wir wollen da Windkraftanla- gen bauen. In Ihrer Vorlage steht drin, dass die erst in den nächsten Jahren gebaut werden und dass wir bisher nur Gutachten haben, die sagen, dass genug Wind weht. Genau die gleiche Situation beschreiben die Stadtwerke Erlangen und Mainz in diesem Report und sagen, dass sie auf der Basis dieser Gutachten von einem Ertrag bis zu 8,5 % jährlicher Rendite ausgegangen sind. In Wirklichkeit haben sie nur Verluste ge- macht, im Fall von Erlangen jedes Jahr 3 Mio. €, also genau die gleiche Situation wie bei uns. Es gibt ein Gutachten, auf dessen Basis Windkraftanlagen gebaut werden sollen, - 3 - so wie bei uns auch. Die Lage ist grundsätzlich nicht so ganz verschieden, auch hier in der Mitte Deutschlands, wo relativ wenig Wind weht. Deswegen ist sehr zweifelhaft, ob es eine gute Entscheidung ist, diese Windkraftanla- gen zu bauen. Stattdessen würde ich dafür plädieren, in Wasserkraft zu investieren, weil Wasserkraft, auch wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, zur Verfü- gung steht, zumindest zum größten Teil. Ich weiß, dass in Deutschland im Moment kei- ne zusätzliche Wasserkraft verfügbar ist. Aber in unseren südlichen Nachbarländern Ös- terreich und Schweiz gibt es Firmen, die gerne mit uns Verträge machen, um uns Was- serkraft zu verkaufen, beispielsweise die Elektrizitätswerke der nordschweizerischen Kantone. Die bieten das an, auch für Deutschland. Das wäre aus meiner Sicht eine Al- ternative. Auch eine, die letztendlich dazu führt, dass unser Strom ein stückweit sicherer wird. Denn im Moment ist es so: Durch den Zubau von Windkraft, die nur phasenweise ver- fügbar ist, die aber vom Stromkunden subventioniert wird, verdienen wir im Erfolgsfall Geld auf Kosten der Stromkunden. Das ist übrigens nicht nur meine Aussage, sondern auch die Aussage der Verbraucherorganisation des Landes Baden-Württemberg. Das kann man auch in diesem Reportbericht sehen. Die sagen, sie lehnen Windkraftinvesti- tionen von städtischer Seite grundsätzlich ab, weil diese Renditen immer nur auf der Basis von Subventionen zustande kommen. Das heißt mit anderen Worten, der Strom- kunde bezahlt die Stadtwerke. Aus den Gründen plädiere ich dafür, die beiden Anträge abzulehnen. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Stellvertretend für beide Änderungsanträge, die jeweils die Windkraftprojekte betreffen, kann ich dem Ansinnen der beiden Stadträte der AfD nicht zustimmen. Ich bewundere es durchaus, dass Sie versuchen, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. (Zurufe, Heiterkeit) Sie machen aber im Moment gerade eine isolierte Betrachtung. Denn gerade bei den regenerativen Energien ist es der Fall, dass Sie sich nicht nur eine einzelne regenerative Energieform, wenn Sie um die Versorgungssicherheit besorgt sind, anschauen sollten, sondern dass Sie immer auch einen breiten Mix aus regenerativen Energien anstreben sollen, um im Verbund - man nennt das dann eventuell auch "virtuelle Kraftwerke" - dann zu einer Versorgungssicherheit zu kommen. Das Zweite ist: Die Stadtwerke haben sich in ihrem Strategieprozess überlegt, dass sie den Windkraftenergieanteil durch Beteiligungen - weil es auf der eigenen Gemarkung nicht möglich ist - auf 50 MW ausbauen möchten. Diese zwei Beteiligungen, die jetzt angestrebt werden, passen in dieses Konzept. Sie haben gerade eben ausgeführt für Bad Camberg, dass hier nur Berechnungen vor- liegen würden. Jetzt ist es so, wenn Sie die Vorlage genau anschauen, dass man als Re- ferenz eine unmittelbar in Nachbarschaft befindliche Altanlage genommen hat, d. h., die ist schon da. Da wissen wir definitiv, wie viel Windertrag da war. Das lässt sich dann - 4 - auch auf das neue Modell hochrechnen. Bei Kerzenheim ist es sogar so, dass es sich um Repowering handelt. Dementsprechend wissen wir auch, was für ein Ertrag dort da war. Die Wirtschaftlichkeit bzw. die Gesamtkapitalrendite im Fall von P 50, d. h., in einer Er- tragssituation, die mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar noch übertroffen wird, liegt im einen Fall bei 5,8 %, im zweiten Fall liegt sie sogar noch darüber, weil wir durchschnitt- liche Windgeschwindigkeiten von 5,5 m/s in Bad Camberg und sogar von 6,7 in Ker- zenheim haben. Nach bestem Wissen und Gewissen wurde jetzt durch die Stadtwerke alles getan, um eine Beteiligung zu tätigen, die sich a) wirtschaftlich rechnet und b) in das Konzept hin- ein passt, die Stadtwerke Karlsruhe zukünftig noch viel stärker als schon in der Vergan- genheit zu einem ökologischen und versorgungssicheren Dienstleister weiter auszubau- en. Dementsprechend möchten wir diese Beteiligung auch unterstützen. Ich persönlich habe das auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke getan. Wir lehnen sowohl jetzt unter Punkt 18 den Änderungsantrag der AfD ab, als auch dann im nachfolgenden Tagesord- nungspunkt, wenn es um die Beteiligung in Kerzenheim geht. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Dr. Müller (CDU): Vieles ist von Herrn Geiger gesagt worden. Hier geht es nicht darum, dass wir jetzt eine Grundsatzdiskussion über Windkraft auf diesem Globus generell anstellen. Dann kommen noch andere Fragen dazu, wie Transportkapazitäten. Das müssten wir alles in dem Zusammenhang diskutieren, auch Offshore, Onshore und all diese Fragen. Hier geht es darum: Die Stadtwerke Karlsruhe haben nach vielfacher Prüfung auch auf Wasserenergie gesetzt. Das darf man nicht vergessen. Es wurden auch von der Wasser- energie Sachen abgelehnt. Die fünfte Turbine, die gebaut werden sollte von den Stadt- werken, wurde von Frankreich abgelehnt. Es ist also nicht so, dass man sagt: Wind- energie ist das Heiligtum, nur das machen wir. Sondern es wird versucht, den Energie- pool der erneuerbaren Energien zu füllen. Es gibt einen einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats, zu sagen, wir möchten 50 MW. Das ist heute das, was zur Diskussion steht. Wir möchten diesem Ziel, 50 MW bis 2020, näher kommen. Hier sind jetzt zwei Objekte angegeben, die hinein passen und die nach allen Berechnungen - wir haben es bei den Stadtwerken erlebt, es sind solide Berech- nungen - wirtschaftlich, ökologisch und ökonomisch sind. Deswegen sollte man diesen zustimmen. Man muss wissen, dass man nicht eines machen kann und das andere las- sen, d. h. nicht, dass wir uns in absehbarer Zeit mit Wasserkraft irgendwo beteiligen können. Es ist nicht die Frage, dass man sagt, es ist nur die Windenergie. Alles gehört in dieses Portfolio hinein. Aber heute stehen die zwei Anlagen zur Debatte, denen wir zustimmen sollten. (Beifall bei der CDU) - 5 - Stadtrat Zeh (SPD): Einer der wenigen Sätze, dem ich zustimmen konnte bei Herrn Dr. Schmidt, war: Wir sollten auch mehr in Wasserkraft investieren. Da habe ich nichts dagegen. Aber es geht hier ganz deutlich - die beiden Kollegen haben es schon gesagt - um Mehrausbau von regenerativen Energien. Die SPD steht ganz klar für den Atomaus- stieg. Hier muss ganz klar auch mehr in regenerative Energien investiert werden. Zu einem Argument möchte ich auch noch anfügen: Es sind sehr viele Kunden der Stadtwerke, die mehr Geld zahlen, damit regenerative Energien geliefert werden. Auch die müssen durch ein entsprechendes Investment befriedigt werden. Es muss gezeigt werden, jawohl, die Stadtwerke machen auch etwas. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der AfD in beiden Punkten auch ab und sind für den Ausbau der regenerativen Energien bei den Stadtwerken. Die Stadt Karlsruhe selbst muss natürlich auch einen Beitrag leisten mit dem KIT im Bereich der Energiefor- schung. Da ist das Thema "Speicherung von Energien", dass dann Bedarf und Erzeu- gung besser in Einklang kommen. Hier kann man sicherlich auch noch einiges leisten. Aber das steht heute nicht zur Debatte. In diesem Sinne stimmen wir für die Anträge der Stadtwerke bzw. der Verwaltung. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte gern auf die Beiträge, die in der Zwischenzeit gekommen sind, antworten. Beim Repowering ist es so, dass kleinere Windkraftanlagen durch größere ersetzt wer- den. Das Ziel beim Repowering ist, den finanziellen Gesamtertrag zu erhöhen. Der Nachteil dabei ist, dass die größeren Anlagen erst bei größeren Windgeschwindigkeiten wirklich nennenswert Leistung bringen, d. h., wenn man wirklich schon bei niedrigen Geschwindigkeiten Leistung haben wollte, was besser wäre für die Versorgungssicher- heit, dann müsste man bei den alten Anlagen bleiben. Das wird aber nicht gemacht. Stattdessen werden größere Anlagen gebaut. Sie brauchen höhere Windgeschwindig- keiten, um überhaupt Strom zu erzeugen, d. h., es ist eigentlich schlechter für die Ver- sorgungssicherheit. Übrigens: Windkraft trägt überhaupt nicht zur Versorgungssicherheit bei, weil sie an vielen Tagen im Jahr gar nicht zur Verfügung steht. Es ist einfach so bei uns in Deutsch- land. Ich habe auch ein Beispiel hier im Text, wo praktisch gar keine Windkraft vorhan- den war, d. h., von Versorgungssicherheit können wir an der Stelle nicht reden. Ich ha- be ein Beispiel genannt: Anfang Januar 2013, wo praktisch gar keine Windkraft im Netz war, weil einfach kein Wind geweht hat. Wenn wir die Kernenergie ersetzen wollen, dann brauchen wir dazu Grundlastkraftwerke. Dafür ist beispielsweise Wasserkraft ge- eignet. Es kommt in diesem Beitrag vor. Ich empfehle jedem, sich den einmal anzuschauen. Da war es genauso. Am Ende des Berichtes wurden noch einmal die Stadtwerke gefragt: Warum habt Ihr diese Investitionen eigentlich gemacht? Sie haben gesagt: Wir hatten ein Gutachten, da stand das drin. Dies hat sich als fehlerhaft erwiesen. Wir hatten den - 6 - Auftrag vom Stadtrat. Letztendlich haben wir deswegen diese Investition vorgenom- men. Worauf ich noch einmal hinweisen wollte, das hat sich in der Diskussion auch ergeben: Niels Nauhauser, der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den ich vorhin meinte, weist darauf hin, dass sie die ganze Zeit schon dagegen sind, dass Stadtwerke in Windkraftprojekte investieren, weil nämlich diese Windkraftprojekte nur durch die Zuschüsse, die aus dem Strompreis kommen, überhaupt lukrativ sind. Die Stadt lebt von dem, was die Stromkunden mehr bezahlen müssen. Der Vorsitzende: Wenn wir jetzt so weiterdiskutieren, kommen wir zu keinem Ergeb- nis. Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir akzeptieren - - (Zuruf Stadtrat Cramer/KULT) - Das ist doch in Ordnung, Herr Cramer. Es geht nur darum, dass ich feststelle, Herr Dr. Schmidt, Sie haben gesagt, es ist ein Bei- trag zur Versorgungssicherheit. Dem hat keiner widersprochen, sondern alle haben ge- sagt, es ist eine gute Finanzierungsquelle, Strom regenerativ herzustellen. Sie haben gesagt, man weiß nicht, wie dort der Wind weht. Herr Geiger hat nicht gesagt, dass Repowering in jedem Fall richtig ist, sondern er hat darauf verwiesen, dass man durch die Existenz eines Windkraftrades dort von der Windgeschwindigkeit weiß und es von daher nicht nur auf einem Gutachten beruht. Insofern sind die Argumente ausgetauscht. Ich würde jetzt wirklich bitten, dass wir zur Entscheidung kommen. Die Anregung mit der Wasserkraft können wir gerne weiterge- ben. Ich kenne dieses Schweizer Modell nicht. Da können einmal an die Stadtwerke hingehen uns sich das anschauen. Unabhängig davon steht jetzt diese Vorlage zur Abstimmung. Ich bitte um das Karten- zeichen für den Änderungsantrag. Da gibt es drei Zustimmungen, der Rest ist mehrheit- liche Ablehnung. Jetzt kommen wir zur eigentlichen Vorlage. Da bitte ich um das Kartenzeichen. Das ist genau umgekehrt, 3 Ablehnungen, ansonsten Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2014