Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts
| Vorlage: | 2014/0097 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 10.09.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom: 08.09.2014 eingegangen: 09.09.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0097 29 öffentlich Dez. 4 Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts 1. Die Landesregierung und die Mehrheit im Landtag planen die Novellierung des Ge- meindewirtschaftsrechts, um den Kommunen mehr Möglichkeiten zur wirtschaftli- chen Betätigung zu schaffen. Ist Karlsruhe davon betroffen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Die Novellierung eines Landesgesetzes betrifft auch immer die Stadt Karlsruhe. Allerdings lie- gen noch keine offiziellen Papiere für ein Anhörungs- oder Gesetzgebungsverfahren vor, das eine Einschätzung hinsichtlich der städtischen Beteiligungen ermöglichte, die unter die Rege- lungen der §§ 102 ff der Gemeindeordnung Baden-Württemberg fallen. 2. In welcher Art und in welchem Umfang plant die Verwaltung ihr wirtschaftliches Tä- tigkeitsfeld auszuweiten? Wenn ja, in welchem Bereich? Die Stadtverwaltung plant nicht, ihr eigenes wirtschaftliches Tätigkeitsfeld oder dasjenige ei- ner Beteiligungsgesellschaft auszuweiten. 3. Ist vorgesehen, das örtliche Handwerk und Dienstleistungsunternehmer gegebenen- falls in die Planungen einzubeziehen? 4. Wenn die Verwaltung ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausweitet, sind dadurch sinken- de Steuereinnahmen zu erwarten? Und wenn ja, in welchem Umfang? Seite 2 5. Wenn die Stadt Karlsruhe ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausweitet, ist dadurch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erwarten? Und wenn ja, in welcher Höhe? Ziffer 3 - 5 siehe Antwort zu Ziffer 2.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 09.09.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0097 29 öffentlich Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts 1. Die Landesregierung und die Mehrheit im Landtag planen die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts, um den Kommunen mehr Möglichkeiten zur wirt- schaftlichen Betätigung zu schaffen. Ist Karlsruhe davon betroffen? Wenn ja, in welchen Bereichen? 2. In welcher Art und in welchem Umfang plant die Verwaltung ihr wirtschaftliches Tätigkeitsfeld auszuweiten? Wenn ja, in welchem Bereich? 3. Ist vorgesehen, das örtliche Handwerk und Dienstleistungsunternehmer gegebe- nenfalls in die Planungen einzubeziehen? 4. Wenn die Verwaltung ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausweitet, sind dadurch sin- kende Steuereinnahmen zu erwarten? Und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Wenn die Stadt Karlsruhe ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausweitet, ist dadurch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erwarten? Und wenn ja, in welcher Höhe? 1 660 Handwerksbetriebe bieten in Karlsruhe mit 16 358 Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern ihre Dienstleistung an. Ihr Umsatz wird mit knapp über 2 Milliarden Euro ange- geben. Einnahmen erzielt damit die Stadt Karlsruhe nicht nur über die Gewerbesteuer, sondern auch über ihre Anteile an der Lohnsteuer. Arbeitsplätze der verschiedenen Ge- werke werden zur Verfügung gestellt. Wir als Liberale wissen das zu schätzen. Deshalb haben wir 2005 in der Landesregierung durchgesetzt, dass eine Gemeinde erst dann wirtschaftlich tätig werden darf, z. B. mit Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ihrem Bauhof, wenn der verfolgte öffentliche Zweck durch den Einsatz eines privaten Unternehmens nur schlechter erreicht werden kann. Mittlerweile sind wir leider die einzige Partei im baden-württembergischen Landtag, die an dieser Regelung festhalten will. Die grün-rote Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem dieser für das Handwerk wichtige Fortschritt wieder rückgängig gemacht werden soll. Zukünftig soll es nach den Plänen der Landesregierung für kommunales Engagement ausreichen, dass Gemeinde und Privatwirtschaft die Arbeiten gleich gut ausführen können. Wir als FDP-Fraktion lehnen diese geplante Änderung der Gemeindeordnung ebenso wie der Baden-Württembergische Handwerkstag strikt ab. Danach sollen private Hand- werksbetriebe und mittelständische Dienstleister gegenüber kommunalen Eigenbetrie- ben und Zweckverbänden schlechter gestellt werden. Dies würde eine massive Schwä- chung des Mittelstands in Baden-Württemberg und somit auch in Karlsruhe bedeuten. Private Unternehmer sind ihrer quersubventionierten kommunalen Konkurrenz gegen- über immer im Nachteil. unterzeichnet von: Thomas H. Hock Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Oktober 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Oktober 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 29 der Tagesordnung: Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts Anfrage der Stadträte Thomas H. Hock, Tom Høyem und Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 9. September 2014 Vorlage: 2014/0097 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Gestatten Sie mir zwei Anmerkungen. Wir haben uns beim Städtetag erkundigt, wie im Moment die Situation ist. Das Thema wird wohl zwischen den beiden Regierungsfrakti- onen ein bisschen hin und her gereicht. Es gibt noch keinen abschließenden Vorschlag, über den wir jetzt informieren könnten. Eine weitere Anmerkung: Herr Stadtrat Høyem, Sie haben es als Beweis dafür gebracht, dass ich an anderer Stelle unterschreibe, dass wir uns wirtschaftlich nicht ausdehnen. Das haben wir beim Altpapier auch nicht gemacht. Wir haben es bisher in der Wert- stofftonne gesammelt. Jetzt sammeln wir es in der Blauen Tonne. Es ist also keine Aus- dehnung. Mit dem Eisenhafengrund haben wir uns sogar zurückgezogen. Von daher liegen wir ganz auf der Linie, die ich hier auch unterschrieben und dokumentiert habe. Möchten Sie noch etwas sagen, Herr Høyem? Stadtrat Høyem (FDP): Nein, Sie haben das so schön gesagt. Es passt selbstverständ- lich, was Sie gesagt haben. Der Vorsitzende: Wunderbar. Dass mir das noch gelingt, Herr Høyem, vielen Dank. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. November 2014