Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Jugendhilfeausschuss
| Vorlage: | 2014/0092 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0092 10.3 öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2014 10.3 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss In Vollzug der §§ 3 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und des § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe in der Fassung vom 29. Juli 2014 bestellt der Gemeinderat für die Dauer seiner gegenwärtigen Amtszeit auf Vorschlag der Jugendverbände, der Wohl- fahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe und sonstiger Organisationen die unter Nr. 4 A aufgeführten Männer und Frauen als stimmberechtigte ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Nach § 39 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann der Gemeinderat durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Durch § 3 in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde festgelegt, dass der Jugendhilfeausschuss als beschließender Ausschuss gebildet wird und für die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe-, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Ba- den-Württemberg und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe zuständig ist. Nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die beschließenden Ausschüsse nach jeder Gemeinderatswahl neu zu bilden. In der Satzung für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschuss wie folgt festgelegt: Stimmberechtigte Mitglieder a) der Oberbürgermeister als Vorsitzender b) 11 Mitglieder des Gemeinderats c) 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer oder Frauen aller Bevölkerungskreise d) 5 Männer oder Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der Jugendverbände e) 5 Männer oder Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der freien Wohlfahrtspflege, wobei Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören, angemessen zu berücksichtigen sind. Beratende Mitglieder a) der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde b) der/die Vorsitzende des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe c) ein/e Vertreter/-in des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe d) ein/e Vertreter/-in der Heimstiftung Karlsruhe e) ein/e Vertreter/-in der Karlsruher Schulen f) ein/e Vormundschafts-, Jugend- oder Familienrichter/in g) ein/e Vertreter/-in der Polizei h) ein/e Vertreter/-in der Agentur für Arbeit i) je ein/e Vertreter/-in der Evangelischen und Katholischen Kirche und der Jüdischen Kul- tusgemeinde j) ein/e Vertreter/-in der Gewerkschaften 2. Benennung der stimmberechtigten Mitglieder Die stimmberechtigten Mitglieder – ausgenommen der Vorsitzende – werden nach § 2 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg vom Gemeinderat gewählt. Die Wahl der 11 Mitglieder des Gemeinderats, die stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhil- feausschusses sind, ist in der heutigen Sitzung bereits in einem früheren Tagesordnungspunkt erfolgt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für die Wahl der drei in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen aller Bevölkerungs- kreise wurden das Stadtamt Durlach, der Kinderschutzbund e. V. Karlsruhe sowie die Arbeits- gemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) um Besetzungsvorschläge gebeten, die schriftlich, telefonisch und per E-Mail mitgeteilt wurden. Der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe wurde um Benennung von Besetzungsvorschlägen für die 5 Vertreter und Vertreterinnen der Jugendverbände ersucht und teilte diese schriftlich mit. Für die Benennung der 5 Vertreterinnen oder Vertreter der freien Wohlfahrtspflege wurden insgesamt 24 Institutionen angeschrieben, um so, neben den Vorschlägen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, auch die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören, angemessen berücksichtigen zu können. Von den 24 angeschriebenen Institutionen haben insgesamt 17 folgende Vorschläge - teils schriftlich, telefonisch oder per E-Mail - zur Besetzung eingereicht: Institution Vertreter/-in Stellvertreter/-in AWO Karlsruhe gGmbH Gustav Holzwarth Angela Geiger Caritasverband Karlsruhe e. V. Hans-Gerd Köhler Jürgen Ganter Dachverband Karlsruher Eltern- initiativen e. V. Mesut Palanci Jens Görisch Der Paritätische Baden- Württemberg Kreisverband Karlsruhe Ulrike Sinner Gregor Kieser Deutsches Rotes Kreuz Kreisver- band Karlsruhe e. V. Jörg Biermann Juliane Freiesleben Diakonisches Werk Karlsruhe Pfarrer Wolfgang Stoll Michael Schröpfer Elterninitiative Nachmittagsbe- treuung Draisschule e. V. Vorschlag von Pro Liberis wird mitvertreten Elterninitiative Nachmittagsbe- treuung Südendschule e. V. Vorschlag von Pro Liberis wird mitvertreten Internationaler Bund Dr. Martin Blumhofer Doris Lauer Kind und Beruf e. V. Waltraud Weegmann ------ Kinder-Stadtkirche e. V. Susanne Ohlicher-Vogel Frithjof Garbe KinderSpielHaus gGmbH Holger Roolf Freia Roolf netzwerk mensch gGmbH Katrin Butzer ------ PME Familienservice gGmbH Gerlinde Ruzicka-Porbs ------ pro familia e.V. Dr. Christine Dörner Irene Kittler-Nieden Pro Liberis gGmbH Peer Giemsch Gustav Holzwarth WERKRAUM: Karlsruhe e. V. Jürgen Sihler Ines Miosga Die Verwaltung schlägt vor, die 5 ordentlichen Sitze wie bisher an die von den Wohlfahrtsver- bänden vorgeschlagenen Vertreter zu vergeben. Die Stellvertretungen werden mit Vorschlägen der freien Verbände, die nicht einem Wohlfahrtsverband angehören (nach der Anzahl und Grö- ße der Einrichtungen sowie des Tätigkeitsfeldes), besetzt. Ausnahme hiervon bilden die Vor- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 schläge des Paritätischen, des Caritasverbandes und des Diakonischen Werks, da für diese Vor- schläge mehrere freie Verbände votierten. Folgende Vorschläge der Verbände der freien Jugendhilfe wurden deshalb als stellvertretende Mitglieder ausgewählt: 1. Mesut Palanci (Dachverband Karlsruher Elterninitiativen e. V., 12 Einrichtungen) 2. Dr. Christine Dörner (pro familia e.V., bieten ein breitgefächertes Angebot für Jugendliche) 3. Benennung der beratenden Mitglieder Die beratenden Mitglieder – ausgenommen der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde sowie der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe, die Kraft gesetzlicher Vorschriften bzw. Satzung Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind – werden vom Oberbürgermeister auf Vor- schlag der vorschlagsberechtigten Stellen berufen. Dazu wurden die betreffenden Institutionen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung zu unter- breiten und teilten schriftlich, telefonisch und per E-Mail die unter Nr. 4 B aufgeführten Vor- schläge mit. 4. Besetzungsvorschlag der Verwaltung Zusammenfassend schlägt die Verwaltung für die Neubildung des Jugendhilfeausschusses fol- gende Besetzung vor: A Stimmberechtigte Mitglieder 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer/Frauen aller Bevölkerungskreise Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Stadtamt Durlach Roswitha Henkel Dr. Heike Puzicha-Martz Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Karlsruhe e. V. Edgar Weinmann Rosel Schumacher-Schlüter Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) Elisabeth Siol Dr. Ulrike Ullmann 5 Männer/Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der Jugendverbände Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Christian Klinger Hubert Resch Dr. Philipp Wendy Winfried Kaupp Wolfgang Grimberg Dr. Henning Kahlert Natascha Roth Christian Wehrle Sevinc Sönmez Michael Obreiter Ergänzende Erläuterungen Seite 5 5 Männer/Frauen als Vertreter/Vertreterinnen der freien Wohlfahrtspflege Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin AWO Karlsruhe gGmbH Gustav Holzwarth Dr. Christine Dörner (pro familia e. V.) Caritasverband Karlsruhe e. V. Hans-Gerd Köhler Jürgen Ganter (Sozialdienst kath. Frauen e. V.) Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e. V. Jörg Biermann Mesut Palanci (Dachverband Karlsruher Eltern- initiativen e. V.) Diakonisches Werk Karlsruhe Pfarrer Wolfgang Stoll Michael Schröpfer Der Paritätische Ulrike Sinner Gregor Kieser (Verein für Jugendhilfe Karlsru- he e. V.) B Beratende Mitglieder (nachrichtlich) Institution Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin Heimstiftung Karlsruhe Eva Rühle Sara Görtz Staatliches Schulamt Karlsruhe Diana Grust Anja Mößner Vormundschafts- oder Jugendrichter Marco Lacedonia ------ Polizeipräsidium Karlsruhe Maria Sänger Remigius Kraus Kath. Dekanat Karlsruhe Alexander Sester Frank Bauer Evang. Dekanat Karlsruhe Lothar Stängle Andrea Weiß Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe Iryna Grinberg Volodimir Kovinatsky Agentur für Arbeit Karlsruhe Waldemar Jonait Marita Grunert-Nagel ver.di – Vereinigte Dienst- leistungsgewerkschaft Amely Poll Boris Bogojev Beirat für Menschen mit Behinderungen Ursula Baron Rosemarie Zelch Beschluss: Antrag an den Gemeinderat In Vollzug der §§ 3 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und des § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe in der Fassung vom 29. Juli 2014, bestellt der Gemeinderat für die Dauer seiner gegenwärtigen Amtszeit auf Vorschlag der Jugendverbände, der Wohl- fahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe und sonstiger Organisationen die unter Nr. 4 A aufgeführten Männer und Frauen als stimmberechtigte ordentliche bzw. stellvertretende Mit- glieder des Jugendhilfeausschusses. Hauptamt - Ratsangelegenheiten 12. September 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 8.3 der Tagesordnung: Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Ortschaft Neureut Vorlage: 2014/0065 Beschluss: Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Neureut Herrn Jürgen Stober zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Herbert Böllinger zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 3. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Brigitte Schmider zur 4. Stellvertreterin. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8.3 zur Behandlung auf: Da ist vom Ortschaftsrat in eindeutiger Weise Herr Jürgen Stober als Ortsvorsteher, Herr Böllinger zum 1., Herr Denecken zum 2., Herr Metzger zum 3. und Frau Schmider zur 4. Stellvertreterin vorgeschlagen. Weitere Kandidaten gab es nicht. Ich bitte Sie nun um das Kartenzeichen für diesen Vorschlag. - Dem stimmen Sie alle einstimmig so zu. Das war das Votum für den Herrn Stober. Entschuldigung, ich muss ja die Stellvertreter extra wählen. Jetzt machen wir es noch einmal für die Stellvertreter en bloc. - Dem stimmen Sie auch alle so zu. Dann darf ich Ihnen, Herr Stober, ganz herzlich gratulieren. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und bitte auch den Stellvertretern die entsprechende Gratulation weiterzureichen. (Beifall) - 2 - Ich möchte noch ankündigen, alle neu gewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher treffen sich bitte während der Pause im Raum Fidelitas. Dann werden wir den wieder Gewählten ihre jeweiligen Urkunden überreichen. Die neu Gewählten bekommen im Rahmen einer offiziellen Einführung die Urkunden überreicht. Wir haben uns heute für dieses Verfahren entschieden, damit wir an der Stelle erst einmal die formalen Aufga- ben erfüllen. Die sonstigen Feierlichkeiten holen wir dann zu gegebener Zeit nach. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2014