Zweckverband "Regio Pamina": Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Karlsruhe in die Verbandsversammlung
| Vorlage: | 2014/0088 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.08.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0088 5 öffentlich Dez. 1 Zweckverband "Regio Pamina": Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Karlsruhe in die Verbandsversammlung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2014 5 so gewählt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt folgende zwei Bewerber zu Vertretern des Stadtkreises Karlsruhe in der Verbandsversammlung des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes „Regio Pamina“: 1. Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Herrn Ersten Bürgermeister Wolfram Jäger Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckver- bandes „Regio Pamina“. Sie setzt sich aus Vertretern aller Mitglieder des Zweckverbandes zu- sammen, die gemäß Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 der Verbandssatzung von den jeweiligen Beschluss- gremien der Mitgliedskörperschaften gewählt werden. Im Falle der Stadt Karlsruhe ist dies der Gemeinderat einschließlich des Oberbürgermeisters, der also Stimmrecht hat. Die Verbandsversammlung wird zu gleichen Teilen mit Vertretern aus den drei Teilräumen be- setzt. Die Mitglieder entsenden in die Verbandsversammlung folgende Anzahl von Vertretern: für den nordelsässischen Teilraum 11 Vertreter: - das Département du Bas-Rhin 7 - die Region Alsace 3 - die Stadt Haguenau 1 für den badischen Teilraum 11 Vertreter: - der Regionalverband Mittlerer Oberrhein 3 - der Landkreis Karlsruhe 2 - der Landkreis Rastatt 2 - der Stadtkreis Karlsruhe 2 - der Stadtkreis Baden-Baden 1 - der Stadtkreis Rastatt 1 für den pfälzischen Teilraum 11 Vertreter: - die Planungsgemeinschaft Rheinland-Pfalz 3 - der Landkreis Südliche Weinstraße 2 - der Landkreis Germersheim 2 - die kreisfreie Stadt Landau 2 - der Landkreis Südwestpfalz 1 - der Stadtkreis Germersheim 1 Jeder Vertreter in der Verbandsversammlung verfügt über eine Stimme. Für die Wahl der städtischen Vertreter ist § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung maßgebend. Somit sind beide Vertreter der Stadt Karlsruhe jeweils nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Gibt es für einen Sitz mehrere Bewerbungen, ist gewählt, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Geschieht dies nicht, findet unter mehreren Bewerbern um einen der städtischen Sitze zwischen den Be- werbern mit den meisten Stimmen noch in derselben Gemeinderatssitzung eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Steht pro Sitz nur ein Bewerber zur Wahl und hat dieser im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmbe- rechtigten erreicht, findet frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahl- gang statt, bei dem der Bewerber wiederum mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten benötigt. Bisher haben der Oberbürgermeister und die Erste Bürgermeisterin die Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung vertreten. Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus, diese Lösung bei- zubehalten und Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Herrn Ersten Bürgermeister Wolfram Jäger in die Verbandsversammlung zu entsenden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wählt folgende Bewerber zu Vertretern des Stadtkreises Karlsruhe in der Ver- bandsversammlung des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes „Regio Pamina“: 1. Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Herrn Ersten Bürgermeister Wolfram Jäger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. September 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Zweckverband „Regio Pamina“: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Karlsruhe in die Verbandsver- sammlung Vorlage: 2014/0088 Beschluss: Der Gemeinderat wählt folgende Bewerber zu Vertretern des Stadtkreises Karlsruhe in der Verbandsversammlung des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes „Regio Pamina“: 1. Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Herrn Ersten Bürgermeister Wolfram Jäger Abstimmungsergebnis: Bei 2 Enthaltungen zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Hier möchte ich Sie auf folgende Änderung hinweisen, die sich jetzt noch mal für uns herausgestellt hat. Das war uns bei der Erstellung der Vorlage noch nicht so klar. Es gibt dort nicht dreimal 10 Vertreter für den nordelsässischen Teilraum, den badischen Teil- raum und den pfälzischen Teilraum, sondern mittlerweise 11 Vertreterinnen und Vertre- ter. Das bitte ich jetzt einfach als Korrektur so zu akzeptieren. Für den nordelsässischen Teilraum würde es bedeuten, dass noch ein Vertreter für Hagenau dazukommt, bei den badischen Teilraum ein Vertreter der Stadt Rastatt und für den pfälzischen Teilraum ein Vertreter der Stadt Germersheim. Das heißt, an der Anzahl der Vertreterinnen und Ver- treter, die wir heute zu wählen haben, ändert sich nichts. Von daher gilt im Wesentli- chen die Abstimmung jetzt über den Vorschlag, dass hier in den Zweckverband Herr Erster Bürgermeister Wolfram Jäger und ich als Vertreter der Stadt Karlsruhe entsandt werden. Ich bitte Sie jetzt hier um das entsprechende Kartenzeichen. - Dem stimmen Sie alle so zu - bei 2 Enthaltungen. - 2 - Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2014