Erweiterung Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich

Vorlage: 2014/0084
Art: Antrag
Datum: 26.08.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 22

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Bonusprogramm
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25.08.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0084 22 öffentlich Erweiterung Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich 1. Das städtische Bonusprogramm zur energetischen Sanierung von Altbauten im Privatbereich wird auf Grundlage der für 2014 zugesagten Evaluation bedarfsgerecht erweitert. 2. Die Förderobergrenze von bisher maximal 2.000 € je Wohneinheit und maximal 5.000 Euro pro Gebäude wird deutlich erhöht. Als Zielgröße wird eine durch- schnittliche Förderung von 10 % der energetisch wirksamen Sanierungsmaßnahmen angestrebt. 3. Das Bonusprogramm wird sowohl bei der Bevölkerung als auch in den einschlägigen regionalen Fachkreisen (ArchitektInnen, EnergieberaterInnen, Wohnungsver- waltungen, Handwerk) verstärkt beworben, um die Zahl der Antragsstellungen weiter zu erhöhen. Dabei werden auch Förderprogramme anderer Träger dargestellt, die über so genannte „Rucksackförderungen“ zusätzlich in Anspruch genommen werden können. 4. Die Verwaltung benennt die Größenordnung der durch die Erweiterung des Bonus- programms zu erwartenden Mehrausgaben und stellt in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 die erforderlichen Haushaltsmittel ein. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt/Begründung: Im September 2011 hat die Stadtverwaltung auf Antrag der GRÜNEN Fraktion das Bonusprogramm zur energetischen Sanierung privater Altbauten auf den Weg gebracht und die Bevölkerung über die neuen Fördermöglichkeiten informiert. Bei dem Projekt hat das Liegenschaftsamt die Federführung, die Karlsruher Energie- und Klimaschutz- agentur (KEK) sowie die Kundenberatung der Stadtwerke sind ebenfalls beteiligt. Gefördert werden bisher energetische Sanierungen von einzelnen Wohneinheiten mit einem Zuschuss von maximal 2.000 € und von Gebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 € sowie Energieausweise mit 150 €. Wie die seitens der Stadtverwaltung in der Antwort auf die GRÜNEN-Anfrage zum Bonusprogramm vom September 2013 dargestellten Beispiele zeigen, reicht die bisherige Förderobergrenze bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen im hohen fünf- oder vereinzelt auch sechsstelligen Bereich oft nicht aus, um einen echten Anreiz zur Sanierung zu bieten. Da genau diese Anreize für energetische Sanierungen durch das Bonusprogramm aber beabsichtigt sind, halten wir eine Erhöhung der Förderober- grenze für sinnvoll. Dabei sollte auch überprüft werden, ob die Relation der Förder- grenze pro Wohneinheit und pro Gebäude angemessen ist. Eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung kann durch den gezielten Hinweis auf Förderprogramme anderer Träger (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle BAFA) erreicht werden, die zusätzlich zur Förderung durch die Stadt in Anspruch genommen werden können. Erweiterungs- möglichkeiten, wie beispielsweise ein Herabsetzen der Gebäude-Altersgrenze zur Förderung durch das Bonusprogramm (bisher erst ab Baujahr 1983 oder älter), sollten ebenfalls geprüft werden. Eine verstärkte Bewerbung des städtischen Förderprogramms kann dazu beitragen, die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Privatbereich aktiv zu befördern. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Daniela Reiff Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Stellungnahme TOP 22
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 25.08.2014 eingegangen: 25.08.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0084 22 öffentlich Dez. 4 Erweiterung Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich - Kurzfassung - Wie bereits angekündigt, steht das Bonusprogramm derzeit auf dem Prüfstand. Die vorbereitenden Untersuchungen und Analysen sind abgeschlossen. Die angedachten Veränderungen müssen im Detail noch geprüft und in einer ämter- übergreifenden Arbeitsgruppe, der auch die Kundenberatung der Stadtwerke und die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) angehören, diskutiert. Die Arbeits- gruppe wird einen Lösungsvorschlag erarbeiten und den Gemeinderat noch in diesem Jahr informieren. Insofern schlägt die Verwaltung vor, den Antrag für erledigt zu erklä- ren. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1 - 4 Das städtische Bonusprogramm läuft seit genau drei Jahren und hat sich am Markt mit Erfolg etabliert. Bis Ende August 2014 wurden energetische Baumaßnahmen an 214 Gebäuden mit einem Gesamtvolumen von rund 640.000 € bezuschusst. Damit kamen 714 Wohnungen in den Genuss einer Förderung. Gemeinsam mit der Förderung zur Erstellung von Energieausweisen wurden die im Haushalt veranschlagten Mittel von 250.000 € im Jahr 2013 fast vollständig verbraucht. Wie bereits angekündigt, steht das Bonusprogramm in Anbetracht seiner bisherigen Laufzeit auf dem Prüfstand. Die vorbereitenden Untersuchungen und Analysen sind abgeschlossen. Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird die Notwendigkeit einer grundlegenden Ände- rung des Programms nicht gesehen; sehr wohl aber die maßvolle Anpassung bei einigen einzelnen Punkten (z. B. Höhe der Förderung je Wohnung und Gebäude ggf. mit weite- rer Differenzierung nach Gebäudetypen, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit). Der Evaluierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Die angedachten Veränderungen werden im Detail ausgearbeitet und in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, der auch die Kundenberatung der Stadtwerke und die Karlsruher Energie- und Klima- schutzagentur (KEK) angehören, diskutiert. Die Arbeitsgruppe wird einen Lösungsvor- schlag erarbeiten und den Gemeinderat noch in diesem Jahr informieren. Insofern schlägt die Verwaltung vor, den Antrag für erledigt zu erklären.

  • Protokoll TOP 22
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 22 der Tagesordnung: Erweiterung Bonusprogramm Energetische Sanie- rung im Privatbereich Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer und Daniela Reiff, des Stadtrats Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25. August 2014 Vorlage: 2014/0084 dazu: Änderungsantrag des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) Vorlage: 2014/0143 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Das Bonusprogramm zur Energetischen Sanierung im Pri- vatbereich, das 2011 von unserem Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde, ist und bleibt ein wichtiger Schritt im Bereich der Heizenergieeinsparung und auch CO 2 - Emissionsreduzierung. Für Karlsruherinnen und Karlsruher ist diese finanzielle Entlas- tung ein ganz entscheidender Anreiz, um wichtige Sanierungen endlich anzugehen an der eigenen Wohnung, am eigenen Haus oder auch an dem vermieteten Objekt. Schon 714 Projekte an Wohnungen konnten so unterstützt werden. Die Potentiale sind noch längst nicht ausgeschöpft. Gerade jetzt, wo wir durch die Inbetriebnahme des neuen Kohlekraftwerks RDK 8 mit einer erhöhten verschlechterte CO 2 -Bilanz rechnen, ist es wichtig und sinnvoll, Maß- nahmen zu unterstützten, die dieser schlechten Bilanz und Tendenz entgegentreten. - 2 - Mit unserem Antrag wollen wir dieses Bonusprogramm bestmöglich fortführen und auch erweitern. Wie auf Grünen-Anfrage aus dem Jahr 2013 von der Stadtverwaltung hervorging, reichen derzeitige finanzielle Mittel nicht aus. Wir wollen deswegen die fi- nanziellen Mittel für dieses Programm anheben und auch die Förderobergrenzen be- darfsgerecht erhöhen. Uns ist es auch sehr wichtig, dass die Bezifferungen für diese Mehrausgaben möglichst bald vorliegen, damit wir sie noch vor der nächsten Finanzdebatte hier im Gemeinderat und auch in den Fraktionen diskutieren können, und dass dieser zusätzliche Posten auch schon im nächsten Finanzhaushalt seinen Platz findet. Eine weitere Stellschraube für das Wohnungsprogramm sollte auch unbedingt die Be- werbung in der Öffentlichkeit sein. Viele wissen noch immer nichts von diesem Bonus- programm und auch nicht von Programmen anderer Träger, die sehr wohl in Kombina- tion mit dem Bonusprogramm in Karlsruhe für einen wirklichen echten finanziellen An- reiz bei diesen Investoren dienen können. Programme sind hier von der KfW oder auch vom BAFA zu nennen, die wirklich auch als so genannte Rucksackförderung in der Be- völkerung beworben werden sollten, eben auch mit dem Sinn, städtische Ziele zu errei- chen. Wir würden uns sehr freuen, von der Stadtverwaltung konstruktive Ideen hierzu zu er- halten, auch für den Ausbau und die Erweiterung des Bonusprogramms, und freuen uns dann auf eine Debatte im entsprechenden Fachausschuss. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Wenzel (FW): Alles, was die Kollegin der Grünen sagte, ist richtig. Es gibt aber bei der Sanierung in bestimmten Bereichen, gerade in älteren Baubereichen, die Gefahr, dass der Sanierende sich finanziell überhebt, dass er nicht die Tragweite kennt und sich die Wirtschaftlichkeit einer solchen Sanierung niemals mit den Heizkostenre- duzierungen trägt. So schlimm es ist, so ist es aber. Es gibt viele Städte und Kommunen, vor allem in Hessen - ich habe ein Beispiel aufge- führt -, die solche Modellberechnungen erstellen. Denn wenn ein Mensch den Antrag stellt, sollte die Kommune ihm die Möglichkeit geben, mit einem leichten Rechenpro- gramm nachzuprüfen, ob es für ihn wirtschaftlich ist. Wenn ja, dann kann all das grei- fen, was genannt wurde. Denn wir als Kommune haben auch die Verantwortlichkeit über die finanziellen Ressourcen solcher Bauwilliger. Stadtrat Maier (CDU): Ich bin eigentlich ein positiv denkender Mensch. Deswegen tut es mir jetzt auch leid, hier etwas Wasser in den Wein schütten zu müssen. Die Intention des Antrags ist gut. Aber wir haben uns bei der Lektüre des Antrags natürlich schon gefragt, ob es dieses Antrags bedurft hätte. Denn wenn man die Antwort der Verwal- tung liest, raten auch wir - wie auch die Verwaltung schreibt -, erst einmal die Ergebnis- se dieser großen ämterübergreifenden Arbeitsgruppe abzuwarten und dann in den ent- sprechenden Gremien daraus Beschlüsse zu fassen und nicht schon vorher haushaltsre- levante Anträge zu stellen, wo wir gerade auch kurz vor einer Haushaltsberatung ste- hen. - 3 - Von daher: Noch einmal darüber nachdenken. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Von unserer Fraktion werden jegliche Maßnahmen, die dazu beitragen, nationale und internationale Klimaziele zu erreichen, unterstützt. Hinsichtlich des Wohnungsprogramms halten wir die Antwort der Verwaltung für aus- reichend und letztendlich auch für richtig. Bonusprogramme jeglicher Art sollten zeit- weise auf ihre Effektivität und Effizienz geprüft werden. Dies gilt sicherlich auch hin- sichtlich möglicher Förderkriterien. Die Verantwortlichkeit für die Finanzen dieser Stadt sollte auch unter diesem Aspekt bei Anträgen wie diesem nicht außer Acht gelassen werden. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Wohlfeil (KULT): Prinzipiell begrüßen wir die Intention des Bonusprogramms, dass es mehr Sanierungen zur Energieeffizienz gibt. Wir stehen hinter der Antwort der Stadtverwaltung, dass der Antrag der Grünen beachtet werden soll. Aber wie schon ausgeführt wurde, reichen die derzeit eingestellten finanziellen Mittel nicht aus für das Bonusprogramm. Unter den Gesichtspunkten des Haushalts muss man dann bei der Haushaltsdebatte schauen, ob man dieses Bonusprogramm erweitern möchte oder nicht. Ich würde auch vorschlagen, aufgrund es Punktes 4 des Antrags, jetzt noch nicht darüber zu beschließen. Prinzipiell halten wir Maßnahmen, um Investitionen zu erleichtern für gut, da eine Sa- nierung für Privatpersonen finanziell immer sehr belastend ist. Da finden wir solche Pro- gramme gut. Es sind auch Maßnahmen, die wirtschaftlich sinnvoll sein können für die Eigentümer, aber auch volkswirtschaftlich und ökologisch. Von daher sollte man dies weiter verfolgen. (Beifall bei der KULT) Stadtrat Jooß (FDP): Die beste Förderung wäre die steuerliche Absetzbarkeit der Kos- ten für energetische Sanierung. (Vereinzelter Beifall) Dann bräuchten wir uns nicht über Fördergrenzen und ähnliche Bürokratie zu unterhal- ten. Leider hat sowohl der Bund als auch das Land - wie Präsident Lammert auf dem Deutschen Städtetag bedauerte - diese Chance nicht ergriffen. Vor lauter Angst, weni- ger Steuern einzunehmen. Das Gegenteil wäre der Fall gewesen. Diverse Steuern wären geflossen: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommenssteuer. Arbeitsplätze wären geschaffen worden und weniger Energie verbraucht. Es ist also ein Armutszeug- nis der GroKo, dass man das nicht durchgebracht hat, zum Teil am Widerstand der Länder. - 4 - Da wir in Karlsruhe nicht über das Steuerrecht von Bund und Länder bestimmen kön- nen, warten wir deshalb gespannt auf Lösungsvorschläge der Verwaltung und deren Arbeitsgruppe. Ansonsten schließen wir uns dem Zusatzantrag von Stadtrat Wenzel an. (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Sie stimmen dem zu, dass wir über die Ergebnisse des Programms und die Prüfung Ihrer Vorschläge noch im Laufe dieses Jahres im Ausschuss berichten und damit dann auch die Zeit noch ausreichen würde, das gegebenenfalls in die Haushaltsberatungen einzubringen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014