Neue Schienenanlage Rintheim

Vorlage: 2014/0081
Art: Anfrage
Datum: 25.08.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Verkehrsbetriebe Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 37

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Schienenanlage Rintheim
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 22.08.20214 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0081 37 öffentlich Neue Schienenanlage Rintheim A. Der Differenz- Abstand zwischen Altwagen und Neuwagen zur Bahnsteigkante beträgt 12,5 cm. Wenn seitens der VBK ein temporäres Aufdoppeln der neuen Bahnsteigkanten oder durch Bahnsteigprovisorien - die Altwagen können vom Straßenniveau aus bestiegen werden - in Betracht bezogen worden wären, hätten trotz Bahnsteigneubauten weiterhin die Altwagen eingesetzt werden können. Es ist den VBK und Tiefbauamt seit Jahren bekannt, dass die bis März 2014 eingesetzten Altwagen ersetzt und damit auch die Gleisanlagen entsprechend umgebaut werden müssen. Jetzt ist erneut ein SEV mit Kosten i. H. von rund 540.000 € erforderlich. Zudem müssen die Fahrgäste nun zweimal Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Wer ist Verantwortlich und kann in Regress genommen werden, weil während des sieben-monatlichen SEV Betriebes in Rintheim die Gleisanlagen nicht umgebaut worden sind? B. Gemäß „BO Strab“ sind nur in Ausnahmefällen Abstände zwischen Wagenkasten und Bahnsteigkante von 25 cm zulässig. Da in Rintheim nur Niederflurwagen mit gleichen Breiten und Fußbodenhöhen verkehren werden, scheint der bislang praktizierte gefährliche Spalt nicht begründbar. In Strassburg beträgt der Spalt generell 5 cm, in Heilbronn, Haltestelle Harmonie, die von allen gängigen Wagentypen angefahren wird, beträgt der Spalt 10 cm. Werden die Bahnsteigkanten in Rintheim und bei anderen Neubauten weiterhin im Abstand von 25 cm zum Wagenkasten angeordnet? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ C. Glaubt man verschiedenster Veröffentlichungen, kostet das Aus- und Einfahren der Schiebetritte bei jedem Halt eine verlängerte Aufenthaltszeit von 15 sec. Wie hoch ist der Fahrzeitverlust, wenn bei 80% aller Haltestellen der VBK- Straßenbahnlinien die Schiebetritte jeweils ein- und ausgefahren werden müssen? D. Bei angenommen 20 Halten pro Umlauf ergibt das 300 sec. Bei 20 Umläufen pro Linie wären das dann 6000 sec oder rund 1,5 h pro Linie und Tag. Welche Kosten laufen dabei während eines Jahres auf? Sachverhalt/Begründung: Wir Freien Wähler hatten in der Anfrage zum Planungs- und Ausbaustand des Straßenbahnnetzes u. a. - Vorlage Nr. 2014/0500, TOP 28 vom 20.05.2014 unter Punkt E. gefragt wer dafür in Regress genommen wird, dass während des Bypass - SEV in Rintheim die Gleisanlagen nicht erneuert worden sind. Die Verwaltungsantwort zu Punkt „E - Wer wird dafür in Regress genommen, dass während des „Bypasses“ in Rintheim für rund 420.000,- € SEV durchgeführt wurde ohne die Zeit dafür zu nutzen um die seit langen geplanten Profilaufweitungen erst jetzt in 2014 durchzuführen?“ behandelt in der Sitzung am 19.11.2013- TOP 22- befriedigt nicht. Wir konkretisieren daher unsere Anfrage. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Stellungnahme TOP 37
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 22.08.2014 eingegangen: 22.08.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0081 37 öffentlich Dez. 4 Neue Schienenanlage Rintheim A. Der Differenz-Abstand zwischen Altwagen und Neuwagen zur Bahnsteigkante be- trägt 12,5 cm. Wenn seitens der VBK ein temporäres Aufdoppeln der neuen Bahn- steigkanten oder durch Bahnsteigprovisorien - die Altwagen können vom Straßenni- veau aus bestiegen werden - in Betracht bezogen worden wäre, hätten trotz Bahn- steigneubauten weiterhin die Altwagen eingesetzt werden können. Es ist den VBK und Tiefbauamt seit Jahren bekannt, dass die bis März 2014 eingesetzten Altwagen ersetzt und damit auch die Gleisanlagen entsprechend umgebaut werden müssen. Jetzt ist erneut ein SEV mit Kosten i. H. von rund 540.000 € erforderlich. Zudem müs- sen die Fahrgäste nun zweimal Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Wer ist verantwortlich und kann in Regress genommen werden, weil während des sieben-monatlichen SEV-Betriebes in Rintheim die Gleisanlagen nicht umgebaut worden sind? Wesentlicher Anlass für den Umbau der Strecke nach Rintheim ist die Gleismittenerweiterung. Das heißt, die Gleise erhalten einen neuen Abstand zueinander. Dieser betrug bisher 2,70 m und beträgt künftig 3,05 m. Die neue Trasse verläuft zudem nicht immer genau auf der Ach- se der bestehenden Gleise. Vielmehr wurde die Möglichkeit genutzt, Engstellen zu bereini- gen. Somit bestand zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Bahnsteige beizubehalten oder sinnvolle Teile der Baumaßnahme unter Straßenbahnbetrieb zu bauen. Darüber hinaus haben die VBK das VBK-Projekt Gleismittenerweiterung mit dem städtischen Stadtsanierungsprojekt im Abschnitt Ostring - Rintheim Wendeschleife zusammengelegt. So- mit können bauzeitliche Synergien gehoben werden. Zudem wird die Belastung auf die An- wohner im Vergleich zu einem "Bauen nacheinander" deutlich reduziert. Seite 2 Als Beispiel sei die provisorische Baustraße genannt, die zu Gunsten des Stadtsanierungspro- gramms gebaut wurde. Sie wurde auf der bisherigen Gleistrasse gebaut und ist später zu- gleich der Unterbau für die neuen Gleise. Es ist daher bautechnisch absolut gerechtfertigt, den Bauablauf so vorzusehen. Schließlich muss erwähnt werden, dass der Betrieb mit Niederflurfahrzeugen in Rintheim erst nach der Lieferung und Inbetriebnahme weiterer Niederflurfahrzeuge möglich wird. Die neu- en NET 2012 sind planmäßig in der Fertigung und befinden sich seit einigen Wochen im Zu- lassungsverfahren. Bis Dezember 2014 wird eine ausreichend große neue Fahrzeugflotte zur Verfügung stehen, um auch diesen Streckenabschnitt mit Niederflurfahrzeugen befahren zu können. Anmerkung: In der Kombilösungs-bedingten Vollsperrung in Rintheim 2013 konnten die Bauarbeiten noch nicht begonnen werden. Über die o. g. Gründe hinaus war die Ausführungsplanung noch nicht so weit abgeschlossen, dass ein Baubeginn in 2013 sinnvoll gewesen wäre. Die Vollsper- rung für die Kombilösung kam zu kurzfristig, als dass das Bauvorhaben in Rintheim noch hät- te beschleunigt werden können. Im Übrigen wäre dennoch das Fahrzeugproblem nicht gelöst gewesen. B. Gemäß "BO Strab" sind nur in Ausnahmefällen Abstände zwischen Wagenkasten und Bahnsteigkante von 25 cm zulässig. Da in Rintheim nur Niederflurwagen mit gleichen Breiten und Fußbodenhöhen verkehren werden, scheint der bislang prakti- zierte gefährliche Spalt nicht begründbar. In Straßburg beträgt der Spalt generell 5 cm, in Heilbronn, Haltestelle Harmonie, die von allen gängigen Wagentypen angefahren wird, beträgt der Spalt 10 cm. Werden die Bahnsteigkanten in Rintheim und bei anderen Neubauten weiterhin im Abstand von 25 cm zum Wagenkasten angeordnet? Seite 3 Zwischen dem Wagenkasten und der Bahnsteigkante werden weiterhin ca. 25 cm Spalt ver- bleiben. Dies entspricht dem städtischen VBK-Standard und ist einheitlich in ganz Karlsruhe bei neu gebauten Bahnsteigen so der Fall. Für den Nutzer ist dieser Spalt aber ohne Belang. Denn zwischen dem ausgefahrenen Schie- betritt und der Bahnsteigkante sind deutlich weniger als 5 cm in Lage und Höhe vorhanden. Aus Sicht der Barrierefreiheit kann dies als optimal bezeichnet werden. C. Glaubt man verschiedensten Veröffentlichungen, kostet das Aus- und Einfahren der Schiebetritte bei jedem Halt eine verlängerte Aufenthaltszeit von 15 sec. Wie hoch ist der Fahrzeitverlust, wenn bei 80 % aller Haltestellen der VBK- Straßenbahnlinien die Schiebetritte jeweils ein- und ausgefahren werden müssen? D. Bei angenommen 20 Halten pro Umlauf ergibt das 300 sec. Bei 20 Umläufen pro Linie wären das dann 6 000 sec. oder rund 1,5 h pro Linie und Tag. Welche Kosten laufen dabei während eines Jahres auf? Die neuen Zwei-System-Fahrzeuge vom Typ ET 2010, die künftig auf den regionalen Stadt- bahnlinien eingesetzt werden sollen, wiesen in der Tat bei der Auslieferung lange Türöff- nungs- und -schließzeiten auf. Dies wurde im Rahmen des Zulassungsprozesses von VBK und AVG bemängelt und hat zu Anpassungen des Herstellers bei der Türtechnik geführt, so dass die Schließzeiten mittlerweile so weit verkürzt wurden, dass sie den geforderten Rahmen ein- halten. Eine Verzögerung im Betriebsablauf aufgrund der Türschließzeiten ist auch in der Pra- xis nicht feststellbar, da der Vorlaufbetrieb mit diesen Fahrzeugen auf der Linie S 2 nicht zu Fahrzeitverlusten und Fahrplanproblemen führt. Im Übrigen werden derzeit für die städtischen Straßenbahnlinien neue Niederflur-Fahrzeuge vom Typ NET 2012 beschafft, für die momentan die Genehmigungsverfahren laufen. Deren Türöffnungs- und -schließzeiten liegen in der gleichen Größenordnung wie die der bis- herigen Niederflur-Fahrzeuge. Daher sind mit diesen Neufahrzeugen für die städtischen Linien keine Fahrplanverzögerungen zu erwarten.

  • Protokoll TOP 37
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 49. Punkt 37 der Tagesordnung: Neue Schienenanlage Rintheim Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 22. August 2014 Vorlage: 2014/0081 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und verweist auf vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Fischer (KAL): Was stimmt jetzt? Laut Antwort auf die Anfrage von Kol- lege Wenzel läuft alles im Plan. Bei der Bürgerversammlung in Rintheim hieß es, es läuft nicht alles nach Plan, die Zulassung verzögert sich. Was ist jetzt richtig? Der Vorsitzende: Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft die Baumaßnahme im Plan. Aber wir haben nicht ausreichend Fahrzeuge, um das ab 15. Dezember im 10-Minuten-Takt zu fahren. Das ist die Auskunft - ich schaue die Herren der Verkehrs- betriebe an, beide nicken -, die wir gegeben haben. Ich hatte bei der Bürgerversammlung erläutert, dass wir immer pro Monat davon aus- gehen, ein zusätzliches Fahrzeug zulassen zu können, so dass wir dann ab März wieder beim 10-Minuten-Takt sind, dass wir aber den Rintheimern angeboten haben, damit sie nicht auf den 20-Minuten-Takt umstellen müssen, dass wir gegebenenfalls auch die Busverbindung drei Monte verlängern und dann in einem Schwung wieder auf die Schiene umstellen mit einem 10-Minuten-Takt. Wir hatten bei der Bürgerversammlung die Bürger aufgefordert, uns über den Bürgerverein einen - natürlich nicht repräsenta- tiv - Hinweis zu geben, wie wir damit umgehen sollen. Das soll bis Mitte Oktober erfol- gen. - 2 - So ist der Stand der Dinge. Sie nehmen das so zur Kenntnis. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014