Strom- und Gassperren wegen ausstehender Zahlungen
| Vorlage: | 2014/0069 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.08.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 20.08.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0069 36 öffentlich Strom- und Gassperren wegen ausstehender Zahlungen 1. Hat es in Karlsruhe in den letzten 3 Jahren Gas- oder Stromsperren wegen Nichtbezahlung von Energierechnungen gegeben a) bei Kunden der Stadtwerke? b) bei Kunden anderer Versorger? c) Wenn ja, wie viele pro Jahr? 2. Welche Möglichkeiten hat bzw. nutzt die Stadt, um Bürger/-innen, die ihre Energierechnungen nicht mehr begleichen können, vor Gas- oder Stromsperren zu bewahren? 3. In wie vielen Fällen ist die Stadt in den letzten 3 Jahren entsprechend tätig gewesen? 4. Verfolgt die Stadt das Prinzip bzw. das Ziel, dass in Karlsruhe niemand einer Gas- oder Stromsperre ausgesetzt wird, wenn aus Einkommensgründen die Energierechnungen nicht mehr beglichen werden können? Sachverhalt/Begründung: Bundesweit steigt die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die von Gas- oder Stromsperren betroffen sind. Letztlich sind es Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder verarmt sind. Energiesperren lösen keine Probleme, sondern verschlechtern die Lage dieser Menschen zusätzlich. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 20.08.2014 eingegangen: 20.08.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0069 36 öffentlich Dez. 4 Strom- und Gassperren wegen ausstehender Zahlungen 1. Hat es in Karlsruhe in den letzten 3 Jahren Gas- oder Stromsperren wegen Nicht- bezahlung von Energierechnungen gegeben a) bei Kunden der Stadtwerke? Ja b) bei Kunden anderer Versorger? Nahezu nein, in den letzten 3 Jahren in der Summe nur 3 Fälle. c) Wenn ja, wie viele pro Jahr? 2011 1750 2012 1738 2013 1638 2. Welche Möglichkeiten hat bzw. nutzt die Stadt, um Bürger/-innen, die ihre Ener- gierechnung nicht mehr begleichen können, vor Gas- oder Stromsperren zu be- wahren? Die Stadtwerke Karlsruhe bieten folgende Möglichkeiten an: - Ratenzahlung für Jahres- und Endabrechnungen (befristet auf 6 Monate) - Einbau von Vorkassenzähler zur besseren Kostenkontrolle Seite 2 Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialge- setzbuch (SGB II/SGB XII) kann die Stadt Karlsruhe im Einzelfall Leistungen für Bürger/- innen erbringen. Hierbei sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: - Wenn die verlangten Abschläge bezahlt wurden, so handelt es sich nicht um Schulden, sondern um einen von der Regelleistung umfassten Bedarf. Hier handelt es sich in aller Regel um Forderungen aus Jahresverbrauchsabrechnungen. In diesen Fällen ist (sofern der Bedarf unabweisbar ist und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann) die Ge- währung eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II bzw. § 37 Abs. 1 SGB XII zu prüfen (vgl. LSG NSB, Beschluss vom 14. September 2005, L 8 AS 125/05 ER). - Entsteht die Forderung des Energieversorgers hingegen durch Nichtzahlung der festge- setzten Pauschalen im Abrechnungszeitraum, so handelt es sich um Schulden, bei de- nen eine Kostenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII unter den dort genannten Voraussetzungen in Frage kommt (vgl. LSG BWB, Beschluss vom 27. März 2008, L 3 AS 1293/08 ER-B). Die Sperrung der Energieversorgung (Strom, Gas) ist eine dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbare Notlage. Zunächst ist zu prüfen, ob die zivilrechtlichen Vorausset- zungen für eine Energiesperre vorliegen. Nach dem Selbsthilfegrundsatz (§ 2 SGB II) muss der Leistungsberechtigte vor einer Über- nahme der Schulden durch den Leistungsträger alle vorrangigen rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Aufhebung einer Energiesperre bzw. der Sperrung der Wasserver- sorgung nutzen. Ansonsten würde der Sozialleistungsträger als Ausfallbürge für säumige Kunden der Versorgungsunternehmen dienen. Für eine solche Privilegierung der Versor- gungsunternehmen gegenüber anderen Gläubigern von Sozialleistungsempfängern be- steht aber kein sachlicher Grund im Sinne des Artikels 3 GG (LSG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2005, L1 B 7/05 SO ER). Seite 3 3. In wie vielen Fällen ist die Stadt in den letzten 3 Jahren entsprechend tätig gewe- sen? Von Seiten der Stadtwerke Karlsruhe wurden in den letzten 3 Jahren folgende Ratenver- einbarungen getroffen: 2011 880 2012 646 2013 731 Des Weiteren sind aktuell 319 Vorkassenzähler im Stadtgebiet im Einsatz. Die genaue Anzahl der Fälle kann nicht angegeben werden, da hierzu keine Daten erho- ben werden. Im Bereich des SGB II beim Jobcenter Stadt Karlsruhe wurde auf Nachfrage in den Leis- tungsteams eine Anzahl von jährlich ca. 585, also 1.755 Fälle in drei Jahren, geschätzt. Im Bereich des SGB XII beim Sozialamt der Stadt Karlsruhe gab es in den letzten drei Jah- ren ca. 150 Fälle, in denen über Energiekostenrückstände entschieden werden musste. 4. Verfolgt die Stadt das Prinzip bzw. das Ziel, dass in Karlsruhe niemand einer Gas- oder Stromsperre ausgesetzt wird, wenn aus Einkommensgründen die Energie- rechnungen nicht mehr beglichen werden können? In diesem Zusammenhang könnten die Aktivitäten der Karlsruher Energie- und Klima- schutzagentur gGmbH (KEK) genannt werden. Als Anlage überlassen wir a) den Flyer - Thema: Aktion Stromspar-Partner Karlsruhe b) die Kopie eines Artikels in der BNN vom 05.09.2014
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Badische Neueste Nachrichten | DER KURIER - Karlsruhe | Verschiedenes | 05.09.2014 ePaper - bnn0000002402157http://web.bnn.de/edition/servlet/zoom;jsessionid=2D73CBA6DA6E... 1 von 111.09.2014 15:26
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 48. Punkt 36 der Tagesordnung: Strom- und Gassperren wegen ausstehender Zah- lungen Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 20. August 2014 Vorlage: 2014/0069 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014