Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung in der Ortschaft Grötzingen
| Vorlage: | 2014/0067 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.08.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0067 8.2 öffentlich Dez. 1 Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung in der Ortschaft Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2014 8.2 so gewählt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Grötzingen Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin Herrn Titus Tamm zum 1. Stellvertreter, Frau Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 23.07.2014 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung kann in Ortschaften mit örtlicher Verwaltung durch die Hauptsatzung die Bestellung eines Gemeindebeamten oder einer Gemeindebeamtin durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bzw. zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin vorgesehen werden. § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht die Bestellung eines hauptamtlichen Ortsvorstehers bzw. einer hauptamtli- chen Ortsvorsteherin Grötzingen vor. Dabei kann der Vorschlag des Ortschaftsrates auch mehrere Personen enthalten, über ihn ist dann durch Wahl gemäß § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung zu beschließen. Die Amtszeit des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist an die des Ortschaftsrats gekop- pelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ortsvorstehers bzw. der neu gewählten Ortsvorsteherin führt der bisherige Ortsvor- steher bzw. die bisherige Ortsvorsteherin die Geschäfte weiter. Außer dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin sind gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen. Der Ortschaftsrat Grötzin- gen hat beschlossen, dem Gemeinderat Herrn Thomas Tritsch für das Amt des Ortsvorstehers und Frau Karen Eßrich für das Amt der Ortsvorsteherin Herrn Ortschaftsrat Jürgen Schuhmacher und Herrn Ortschaftsrat Titus Tamm für das Amt des 1. Stellvertreters und Frau Ortschaftsrätin Renate Weingärtner für das Amt der 2. Stellvertreterin vorzuschlagen. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen, es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet das Los. Der zur Wahl als hauptamtlicher Ortsvorsteher/die zur Wahl als hauptamtliche Ortsvorsteherin Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung, da er/sie Ge- meindebeamter/Gemeindebeamtin ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Grötzingen Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin Herrn Titus Tamm zum 1. Stellvertreter, Frau Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. September 2014
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8.2 der Tagesordnung: Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Ortschaft Grötzingen Vorlage: 2014/0067 dazu: Anfrage des Stadtrats Tom Høyem (FDP) vom 15. September 2014 Vorlage: 2014/0144 Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 16. September 2014 Vorlage: 2014/0148 Beschluss: Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Grötzingen Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin, Herrn Titus Tamm zum 1. Stellvertreter, Frau Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin. Abstimmungsergebnis: 1. Wahlgang: 20 Stimmen für Herrn Thomas Tritsch, 27 Stimmen für Frau Karen Eßrich 2. Wahlgang: 20 Stimmen für Herrn Jürgen Schuhmacher, 27 Stimmen für Herrn Titus Tamm. 3. Wahlgang: einstimmig für Frau Renate Weingärtner Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8.2 auf und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung. Hier gibt es eine Zusatzanfrage der FDP und eine Zusatzanfrage der Freien Wähler. Wie Sie wissen, gibt es hier sowohl für die Wahl zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher aus dem Ortschaftsrat zwei Vorschläge und ebenfalls auch für das Amt des 1. Stellvertre- ters. Wie Sie den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung auf die Anfragen der FDP und der Freien Wähler entnehmen können - ich möchte das gerne hier noch einmal kurz zusammenfassen -, ist aus unserer Sicht der bisherige Verlauf der Ortsvorsteher- - 2 - wahl in Grötzingen nicht zu beanstanden. Es wurde auch noch einmal explizit nach der Vereinbarung gefragt, die vor einigen Jahren zwischen einzelnen Ortsvorstehern und der Stadtverwaltung abgeschlossen wurde, ob die Vereinbarung zu einem anderen Vorgehen in diesen Punkten hätte führen müssen oder auch eventuell ein früheres Ein- greifen des Oberbürgermeister hätte erforderlich machen müssen, hat die Stellungnah- me der Stadt eindeutig dargestellt, dass dies aus unserer Sicht nicht der Fall ist. Die da- malige Vereinbarung, die im Übrigen aus unserer Sicht nie ganz durchkommuniziert und auch bei den anstehenden nachfolgenden Ortschaftsratwahlen vor fünf Jahren nicht zur Anwendung gekommen ist, sieht vor, dass man in kritischen Fragen eine Ab- stimmung zwischen dem Ortschaftsrat und dem Oberbürgermeister sucht, und dass es dann noch für interne bzw. externe Ausschreibungen entsprechende Vereinbarungen gibt. Letztlich ist die rechtliche Lage aber so, dass der Ortschaftsrat selber für diese Pha- se Herr des Verfahrens ist. Ich kann auch bei dem, wie das im Ortschaftsrat Grötzingen abgelaufen ist, nicht erkennen, dass es dort zu einem Zeitpunkt zu einer Situation ge- kommen wäre, dass man an den Oberbürgermeister oder die Stadtverwaltung herange- treten wäre mit der Fragestellung: Wie lösen wir das gemeinsam? Man hat hier festge- stellt, dass es mehrere Bewerberinnen/Bewerber gibt. Man hat dann interne Personal- vorstellungen durchgeführt. Zum Teil sind die Kandidatinnen/Kandidaten auch in die einzelnen Fraktionen bzw. in andere Parteigliederungen eingeladen worden. Der Ort- schaftsrat hat sich dann konstituiert, hat dann die beiden verbleibenden Bewerberinnen und Bewerber dort zur Wahl gestellt, hat eine Patt-Situation festgestellt und dann in einer sehr eindeutigen Weise gesagt, wir würden eine Entscheidung des Gemeinderates akzeptieren, denn für beide der dort vorgeschlagenen Kandidatinnen bzw. Kandidaten liegt dann ein Einvernehmen von beiden Seiten vor. Es gab immer wieder die Fragestel- lung war, hätte man nicht von außen oder von wo auch immer sagen müssen, wir müs- sen in irgendeine Form von Ausschreibung rein. Eine Ausschreibung ist möglich, sie müsste aber vom Ortschaftsrat beschlossen werden, zum Teil dann auch mit 2/3- Mehrheit. Es gab so eine Entscheidung nicht. Insofern ist der Ortschaftsrat an dieser Stelle frei, mit der Kandidatensituation so umzugehen, wie er das für sich entscheidet, und in diesem Fall, wo es eben zu einer Patt-Situation kommt, dann auch dem Gemein- derat zu signalisieren, er müsse diese beiden Kandidatenvorschläge akzeptieren und kann dann zwischen diesen beiden Kandidaten eine Auswahl treffen. Für wen immer sich der Gemeinderat dann entscheidet, wird das dann auch vom Ortschaftsrat akzep- tiert. Der Gemeinderat hätte allenfalls die Möglichkeit, jetzt beide Vorschläge abzu- lehnen und das Ganze wieder in den Ortschaftsrat zurückzuspiegeln. Aber dafür sehe ich jetzt hier an der Stelle keine Notwendigkeit bzw. es wäre dann auch Ihre Entschei- dung. Das ist die Rechtslage an dieser Stelle. Nachdem ja hinlänglich alles diskutiert worden ist, können wir im Rahmen unserer Ge- pflogenheiten eine öffentliche Personaldebatte hier nicht zulassen. Das dient dem Schutz der Kandidatinnen und Kandidaten. Das ist die Antwort auf die zweite Anfrage und ist hier an der Stelle ebenso klar. Wir werden also jetzt zu einem Wahlgang kom- men. Sie haben eine entsprechende Vorlage. Wir werden entsprechende Wahlzettel austeilen, und Sie werden dann diese Wahl vornehmen. Ist das an der Stelle, wenn ich auf die Anfragenden schaue, so weit für Sie in Ordnung? - Das ist der Fall. Dann würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir gleich in den Wahlgang hier eintreten. - Wir müssen einen Wahlausschuss wählen. Bekanntermaßen nehmen wir immer von - 3 - jeder Seite einen, der den Wahlausschuss hier begleitet. Dann nehmen wir dann mal Herrn Stadtrat Hofmann und Frau Stadträtin Dr. Leidig, die ich bitte, bei der Auszählung hier und beim Einsammeln der Wahlzettel zu assistieren. Dann können wir, wenn Sie so einverstanden sind, die entsprechenden Wahlzettel austeilen. (Die Wahlzettel werden ausgeteilt.) Wir haben die Wahlhandlung eröffnet, was ich hiermit feststelle. Neben dem abwesen- den Herrn Stadtrat Hock haben wir auch festgestellt, dass Herr Stadtrat Yabo fehlt, nur dass wir das dann einfach bei der Gesamtzahl entsprechend berücksichtigen. (Beginn der Wahlhandlung: 16.00 Uhr. Die Stadträtinnen und Stadträte legen nacheinander ihren Stimmzettel in die Wahlurne und werden von der Wahl- kommission abgehakt. Ende der Wahlhandlung: 16:03 Uhr. Die Stimmzettel werden dann auf der Bürgermeisterbank von der Wahlkommission ausgezählt.) - Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich darf das Wahlergebnis bekanntgeben. Auf den Kandidaten Thomas Tritsch entfielen 20, auf die Kandidatin Karen Eßrich 27 Stimmen. Damit ist Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin von Grötzingen von Ihnen gewählt worden. Ich darf Frau Eßrich ganz herzlich gratulie- ren zu diesem Erfolg und mich auf die gemeinsame Arbeit freuen. Ich darf mich bei Herrn Tritsch für seine Arbeit ganz herzlich bedanken. Wir werden dann noch zu gege- bener Zeit - so werden wir das nachher auch bei allen Veränderungen in den einzelnen Ortschaftsräten halten - vor Ort die entsprechenden Verdienste der Ausscheidenden würdigen und die neuen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vor Ort in ihr Amt ein- führen, so dass ich das jetzt heute hier im Gemeinderat relativ niedrig halten möchte. Wir kommen jetzt zum zweiten Wahlgang, der Wahl des 1. Stellvertreters. Hier sind vom Ortschaftsrat Herr Jürgen Schuhmacher und Herr Titus Tamm vorgeschlagen wor- den. Ich darf, Ihr Einverständnis voraussetzend, darum bitten, jetzt die Wahlzettel hier austeilen und gleich die Wahl durchführen. Können wir dieselbe Wahlkommission noch einmal bemühen? (Beginn der Wahlhandlung: 16.09 Uhr. Die Stadträtinnen und Stadträte legen nacheinander ihren Stimmzettel in die Wahlurne und werden von der Wahlkom- mission abgehakt.. Ende der Wahlhandlung: 16:14 Uhr. Die Stimmzettel werden dann auf der Bürgermeisterbank von der Wahlkommission ausgezählt.) - Ich darf das Ergebnis des zweiten Wahlgangs bekanntgeben. Auf den Ortschafsrat Jürgen Schuhmacher entfielen 20 Stimmen, auf den Ortschaftsrat Titus Tamm 27 Stim- men für das Amt des 1. Stellvertreters. Damit ist in diesem Fall Herr Tamm als 1. Stell- vertreter gewählt. Wir kommen jetzt zur Wahl des Vorschlags aus dem Ortschaftsrat für die 2. Stellvertre- tung. Hier wurde mit Frau Renate Weingärtner ein Personalvorschlag gemacht. Ich darf Sie jetzt bitten, mit Ihrem Kartenzeichen, wenn keiner geheime Wahl wünscht, hier Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren. - Ich sehe nur gelbe Stimmzettel. Damit ist Frau Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin benannt und gewählt. Ich darf jetzt - 4 - Herrn Tamm und Frau Weingärtner auch gratulieren und ihnen für die zukünftige Ar- beit und Verantwortung alles Gute wünschen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2014