Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung in der Ortschaft Wettersbach
| Vorlage: | 2014/0066 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.08.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0066 8.4 öffentlich Dez. 1 Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung in der Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2014 8.4 so gewählt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wettersbach Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Peter Hepperle zum 2. Stellvertreter. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 15.07.2014 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung kann in Ortschaften mit örtlicher Verwaltung durch die Hauptsatzung die Bestellung eines Gemeindebeamten oder einer Gemeindebeamtin durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bzw. zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin vorgesehen werden. § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht die Bestellung eines hauptamtlichen Ortsvorstehers bzw. einer hauptamtli- chen Ortsvorsteherin in Wettersbach vor. Die Amtszeit des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist an die des Ortschaftsrats gekop- pelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ortsvorstehers bzw. der neu gewählten Ortsvorsteherin führt der bisherige Ortsvor- steher bzw. die bisherige Ortsvorsteherin die Geschäfte weiter. Außer dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin sind gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen. Der Ortschaftsrat Wetters- bach hat beschlossen, dem Gemeinderat Herrn Rainer Frank für das Amt des Ortsvorstehers Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch für das Amt des 1. Stellvertreters und Herrn Ortschaftsrat Peter Hepperle für das Amt des 2. Stellvertreters vorzuschlagen. Der zur Wahl als hauptamtlicher Ortsvorsteher Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung, da er Gemeindebeamter ist. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Vorschlag des Ortschaftsrats Wettersbach zu entsprechen und die Vorgeschlagenen zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wettersbach Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Peter Hepperle zum 2. Stellvertreter. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. September 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 8.4 der Tagesordnung: Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Ortschaft Wettersbach Vorlage: 2014/0066 Beschluss: Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wettersbach Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Peter Hepperle zum 2. Stellvertreter. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8.4 zur Behandlung auf: Hier ist Herr Rainer Frank als Ortsvorsteher vorgeschlagen, als 1. Stellvertreter Herr Stadtrat Pfannkuch und als 2. Stellvertreter Herr Hepperle. Ich darf auch hier bitten, dass Sie mit Ihrem Kartenzeichen Ihre Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung signali- sieren. - Sie stimmen dem alle zu. Das bezieht sich jetzt auf Herrn Frank. Jetzt kommen noch einmal die Stellvertreter. Sie merken, ich muss immer wieder lernen. - Dann haben wir sowohl den Herrn Frank als auch die Stellvertreter alle einstimmig gewählt. Herr Frank, ich darf Ihnen auch ganz herzlich gratulieren und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit, ebenso mit Ihren neuen oder auch schon bekannten Stell- vertretern. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: - 2 - Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2014