Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung in der Ortschaft Neureut
| Vorlage: | 2014/0065 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.08.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0065 8.3 öffentlich Dez. 1 Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung in der Ortschaft Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.09.2014 8.3 so gewählt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Neureut Herrn Jürgen Stober zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Herbert Böllinger zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 3. Stellvertreter, und Frau Ortschaftsrätin Brigitte Schmider zur 4. Stellvertreterin. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 30.07.2014 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung kann in Ortschaften mit örtlicher Verwaltung durch die Hauptsatzung die Bestellung eines Gemeindebeamten oder einer Gemeindebeamtin durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bzw. zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin vorgesehen werden. § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht die Bestellung eines hauptamtlichen Ortsvorstehers bzw. einer hauptamtli- chen Ortsvorsteherin in Neureut vor. Die Amtszeit des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin ist an die des Ortschaftsrats gekop- pelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Ortsvorstehers bzw. der neu gewählten Ortsvorsteherin führt der bisherige Ortsvor- steher bzw. die bisherige Ortsvorsteherin die Geschäfte weiter. Außer dem Ortsvorsteher bzw. der Ortsvorsteherin sind gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen. Der Ortschaftsrat Neureut hat beschlossen, dem Gemeinderat Herrn Jürgen Stober zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Herbert Böllinger zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 3. Stellvertreter, und Frau Ortschaftsrätin Brigitte Schmider zur 4. Stellvertreterin vorzuschlagen. Der zur Wahl als hauptamtlicher Ortsvorsteher Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung, da er Gemeindebeamter ist. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrats Neureut zu entsprechen und die Vorgeschlagenen zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Neureut Herrn Jürgen Stober zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Herbert Böllinger zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 3. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Brigitte Schmider zur 4. Stellvertreterin. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. September 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 8.3 der Tagesordnung: Wahl des Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und der Stellvertretung: Ortschaft Neureut Vorlage: 2014/0065 Beschluss: Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Neureut Herrn Jürgen Stober zum Ortsvorsteher Herrn Ortschaftsrat Herbert Böllinger zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 3. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Brigitte Schmider zur 4. Stellvertreterin. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8.3 zur Behandlung auf: Da ist vom Ortschaftsrat in eindeutiger Weise Herr Jürgen Stober als Ortsvorsteher, Herr Böllinger zum 1., Herr Denecken zum 2., Herr Metzger zum 3. und Frau Schmider zur 4. Stellvertreterin vorgeschlagen. Weitere Kandidaten gab es nicht. Ich bitte Sie nun um das Kartenzeichen für diesen Vorschlag. - Dem stimmen Sie alle einstimmig so zu. Das war das Votum für den Herrn Stober. Entschuldigung, ich muss ja die Stellvertreter extra wählen. Jetzt machen wir es noch einmal für die Stellvertreter en bloc. - Dem stimmen Sie auch alle so zu. Dann darf ich Ihnen, Herr Stober, ganz herzlich gratulieren. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und bitte auch den Stellvertretern die entsprechende Gratulation weiterzureichen. (Beifall) - 2 - Ich möchte noch ankündigen, alle neu gewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher treffen sich bitte während der Pause im Raum Fidelitas. Dann werden wir den wieder Gewählten ihre jeweiligen Urkunden überreichen. Die neu Gewählten bekommen im Rahmen einer offiziellen Einführung die Urkunden überreicht. Wir haben uns heute für dieses Verfahren entschieden, damit wir an der Stelle erst einmal die formalen Aufga- ben erfüllen. Die sonstigen Feierlichkeiten holen wir dann zu gegebener Zeit nach. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2014