Zulassung neue Stadtbahnen

Vorlage: 2014/0051
Art: Anfrage
Datum: 15.08.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Anfrage-FW-20130430-AVG-TUV-Neufahrzeuge
    Extrahierter Text

    Freie Wähler Karlsruhe, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Hauptamt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30. April 2013 Thema: AVG – „TÜV-Abnahme“ der Neufahrzeuge A. Wie viele VG- Neufahrzeuge sind aktuell ausgeliefert worden? B. Wenn nur an "einem" Fahrzeug vom TÜV Mängel festgestellt worden sind, warum sind die übrigen Triebwagen nach über einem halben Jahr immer noch nicht betriebsfähig? C. Welche der im Lastenheft von der AVG gestellten Forderungen wurde vom Hersteller nicht eingehalten? D. Wann wurde die "erste" Prüfung durchgeführt? E. Welche Prüfbefunde bzw. Forderungen liegen seitens des Eisenbahn- Bundesamtes vor? F. Wurden diese vom EBA gestellten Forderungen im Lastenheft (Punkt Nr.3) berücksichtigt? G. Welche finanzielle Auswirkung hat die verspätete Inbetriebnahme der Neufahrzeuge auf den Alt-Fahrzeugbestand in Bezug auf Nachholung von verschobenen Instandhaltungen? Die "Stadtzeitung" vom 11. Mai 2012 berichtete, dass vor Aufnahme des Fahr- gastbetriebes "die Genehmigungsbehörden für den Straßenbahn- und Eisen- bahnbetrieb die notwendigen Zustimmungen erteilen" müssen. Im letzten "Herbst"- also nach etwa vier Monaten Testphase - sollten die ers- ten Bahnen im Linenbetrieb auf der S 2 eingesetzt werden. Am 20.12.2012 meldete der KVV Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der neuen Triebwagen. Danach hatte der TÜV bei einer "ersten" Prüfung bei "ei- nem" der Fahrzeuge die Zulassung versagt. Im weiteren Verlauf der Meldung wird auf "Probleme bei der Zulassung neuer Schienenfahrzeuge" bei anderen Eisenbahnbetrieben verwiesen. Nun ist aber bekannt, dass der TÜV nicht für die Zulassung von Eisenbahn-Schienenfahrzeugen zuständig ist, sondern das Eisenbahn- Bundesamt (EBA). Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:

  • Anlage 2 KA_ET2010_Tunneltaug
    Extrahierter Text

  • FW-Zulassung Stadtbahnen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 13.08.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0051 33 öffentlich Zulassung neuer Stadtbahnen A. Ist es korrekt, dass nur die seit zwei Jahren in der Zulassungsphase befindlichen ET 2010 der AVG für den Betrieb im Karlsruher Stadtbahntunnel tauglich sind? B. Welche Baureihen in welcher Anzahl der derzeit in Betrieb befindlichen Fahrzeuge von AVG und VBK wären ohne Umrüstungen sofort im Kombi-Tunnel einsetzbar? C. Welche Fahrzeuge müssen nachträglich in welchem Umfang tunneltauglich gemacht werden? D. Wie viele Fahrzeuge werden für den Betrieb im Kombi-Tunnel insgesamt benötigt? E. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für eine Umrüstung auf Tunnelbetrieb? F. Mussten die Motoren nach Auslieferung oder bereits schon im Herstellerwerk getauscht werden? G. Dürfen die ET 2010 uneingeschränkt auch auf Strecken der Deutschen Bahn unter 15-kV-Wechselspannung fahren? H. Wenn Einschränkungen bestehen, welcher Art sind diese? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ I. Sind die neuen in Auslieferung befindlichen Stadtbahnwagen von Vossloh tauglich für den Stadtbahntunnel? J. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten der Umrüstungsaktion und der Ausfallzeiten und wie hoch ist das Gesamtvolumen der bisherigen Zulassung der AVG-Neufahrzeuge inklusive Anschaffungskosten? 1. Gibt es Förderzusagen und wie hoch sind diese? Sachverhalt/Begründung: Die Zulassung der AVG-Neufahrzeuge entwickelt sich langsam zu einer „unendlichen und sehr teueren Angelegenheit“. Bereits im April 2013 stellten die Freien Wähler hinsichtlich der Inbetriebnahme der AVG-Neufahrzeuge eine Anfrage (siehe Anlage). Unter anderem nach der finanziellen Auswirkung, welche die verspätete Inbetriebnahme der Neufahrzeuge hat. Gestern (12. Aug. 2014) war der Stuttgarter Zeitung (siehe Anlage) zu entnehmen, dass es nicht nur weitere Probleme mit der Zulassung der ET 2010 gibt, sondern es wird auch berichtet, dass diese Fahrzeuge "die ersten tunneltauglichen Stadtbahnen" sein. Womit wohl auf den Karlsruhe Stadtbahntunnel angespielt wird, denn auf den Stadtbahnstrecken außerhalb Karlsruhes gibt es ja bereits einige Tunnel – Jöhlingen - Gernsbach -, durch die die herkömmlichen Stadtbahnen bereits fahren. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 13.08.2014 eingegangen: 13.08.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0051 33 öffentlich Dez. 4 Zulassung neuer Stadtbahnen A. Ist es korrekt, dass nur die seit zwei Jahren in der Zulassungsphase befindlichen ET 2010 der AVG für den Betrieb im Karlsruher Stadtbahntunnel tauglich sind? Nein, es sind alle ET 2010 und NET 2012 einsetzbar sowie mit der Inbetriebnahme des Karlsruher Stadtbahntunnels auch die Fahrzeugreihen der GT6/8-70D/N und GT8-100D/2S-M. B. Welche Baureihen in welcher Anzahl der derzeit in Betrieb befindlichen Fahrzeuge von AVG und VBK wären ohne Umrüstungen sofort im Kombi-Tunnel einsetzbar? Direkt einsetzbar sind aktuell 17 GT6/8-70D/N. C. Welche Fahrzeuge müssen nachträglich in welchem Umfang tunneltauglich gemacht werden? Alle 70 GT6/8-70D/N und 86 GT8-100D/2S-M durchlaufen seit 2012 nach durchschnittlich 15 Jahren über einen Zeitraum von 6 Jahren ein geplantes Redesign. 17 Fahrzeuge wurden bereits mit einer neuen Lautsprecheranlage, mit Fahrgastsprechstellen, dem Einbau eines Brandmeldesystems und den Vorbereitungen für ein Informationssystem ausgerüstet. Neue Fahrgastsitze und Fahrkartenautomaten werden noch nachgerüstet. Damit sind die Fahrzeuge dann auch im Bereich des Brandschutzes auf dem aktuellen Stand. D. Wie viele Fahrzeuge werden für den Betrieb im Kombi-Tunnel insgesamt benötigt? Insgesamt werden ca. 225 Fahrzeuge für den Tunnelbetrieb benötigt (VBK und AVG). Seite 2 E. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für eine Umrüstung auf Tunnelbetrieb? Die Gesamtkosten für das Redesign belaufen sich bei den GT6/8-70D/N auf 120.000 €/Fahrzeug und bei den GT8-100D/2S-M auf 150.000 €/Fahrzeug. F. Mussten die Motoren nach Auslieferung oder bereits schon im Herstellerwerk ge- tauscht werden? Die Motoren wurden alle im Herstellerwerk getauscht, bei bereits ausgelieferten Fahrzeugen erfolgte hierbei ein Drehgestelltausch in einer von Bombardier angemieteten Halle. Die Übergabe der Fahrzeu- ge an VBK/AVG erfolgte bzw. erfolgt ausschließlich mit mängelfreien Motoren. G. Dürfen die ET 2010 uneingeschränkt auch auf Strecken der Deutschen Bahn unter 15 kV Wechselspannung fahren? Der Einsatz der ET 2010 ist nach vollständigen Abnahmen uneingeschränkt auf LNT-Strecken der DB AG möglich. H. Wenn Einschränkungen bestehen, welcher Art sind diese? Es dürfen ausschließlich LNT-Strecken mit einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von max. 160 km/h befahren werden. Weitere Einschränkungen sind im Netzzugangskriterienkatalog der DB Netz gere- gelt, welcher bei Einsatz der Fahrzeuge beachtet werden muss und auch für die Altfahrzeuge gilt. I. Sind die neuen in Auslieferung befindlichen Stadtbahnwagen von Vossloh tauglich für den Stadtbahntunnel? Die neuen NET 2012 sind uneingeschränkt tunneltauglich. Seite 3 J. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten der Umrüstungsaktion und der Ausfallzei- ten und wie hoch ist das Gesamtvolumen der bisherigen Zulassung der AVG- Neufahrzeuge inklusive Anschaffungskosten? 1. Gibt es Förderzusagen und wie hoch sind diese? Siehe Antwort E. Zusätzliche Kosten für Ausfallszeiten entstehen nicht. Die Anschaffungskosten für die ET 2010 belaufen sich einschließlich Zulassungskosten auf ca. 4,3 Mio. €/Fahrzeug zzgl. Preisgleitung. Für die Fahrzeugbeschaffung gibt es seitens der Landesregierung keine Förderzusagen.

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 45. Punkt 33 der Tagesordnung: Zulassung neuer Stadtbahnen Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 13. August 2014 Vorlage: 2014/0051 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014