Schutz vor der Bebauung von Innenhöfen

Vorlage: 2014/0038
Art: Anfrage
Datum: 05.08.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 30
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat David Hermanns (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 29.07.2014 eingegangen: 29.07.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0038 30 öffentlich Dez. 6 Schutz vor der Bebauung von Innenhöfen 1. Wie viele Bauanfragen zur Bebauung von Innenhöfen in zentralen Stadtteilen gab es in den letzten fünf Jahren? Die Zahl der Bauanfragen zur Bebauung von Innenhöfen im Innenstadtbereich wird statis- tisch nicht erfasst. Deshalb ist dazu keine konkrete Aussage möglich. Derzeit gibt es Anträ- ge oder Anfragen für eine Innenhofbebauung in der Viktoriastraße, Karlstraße und Vor- holzstraße. Diese Vorhaben bilden lediglich die Arrondierung einer schon vorhandenen In- nenhofbebauung. 2. Wäre ein übergreifender Bebauungsplan möglich, der die Bebauung der Innenhöfe nach § 34 ausschließt und so nur noch über die Beteiligung des Gemeinderates die Bebauung erfolgen könnte? Ein großflächiger Bebauungsplan, der nur pauschal die Anwendung des § 34 BauGB für eine Bebauung der Innenhöfe ausschließt, ist rechtlich nicht zulässig. Im Bebauungsplan bedürfte es vielmehr konkreter Festsetzungen, insbesondere von Baulinien und Bau- grenzen, bei denen auch der vorhandene Gebäudebestand Berücksichtigung finden müsste. 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Bebauungen zu verhindern? In den Fällen, in denen sich die Bebaubarkeit von Innenhöfen nach § 34 BauGB richtet, ist zunächst zu prüfen, ob das Vorhaben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und eine Erschließung gesichert ist. Ist dies nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Ge- nehmigung. Soweit aber ein Baurecht nach § 34 BauGB bestünde, das Vorhaben aber den städte- baulichen Zielsetzungen der Gemeinde nicht entspricht, gibt es die Möglichkeit, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen und bis zum Abschluss des Bebauungsplanver- fahrens mit Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen, Veränderungs- sperre) eine den Zielsetzungen widersprechende Bebauung zu verhindern. So wurde z. B. für den Baublock "Kaiserallee, Scheffel-, Goethe-, Schillerstraße" vor kurzem ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um einer un- erwünschten Nachverdichtung dort entgegenzutreten. Dieses Vorgehen kann aufgrund der Fristen im Baugenehmigungsverfahren und der Vor- laufzeiten der Beschlüsse jedoch nicht in allen Fällen angewendet werden. Eine Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 ff. BauGB) kann maximal über einen Zeitraum von drei Jahren angewendet werden.

  • SPD-Bebauung Innenhöfe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Parsa Marvi Stadtrat Michael Zeh Stadtrat Dr. Raphael Fechler Stadtrat David Hermanns SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29.07.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0038 30 öffentlich Schutz vor der Bebauung von Innenhöfen 1.) Wie viele Bauanfragen zur Bebauung von Innenhöfen in zentralen Stadtteilen gab es in den letzten fünf Jahren? 2.) Wäre ein übergreifender Bebauungsplan möglich, der die Bebauung der Innenhöfe nach § 34 ausschließt und so nur noch über die Beteiligung des Gemeinderats die Bebauung erfolgen könnte? 3.) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Bebauungen zu verhindern? Sachverhalt/Begründung: Infolge des Klimawandels ist besonders die Karlsruher Innenstadt in den Hitzeperioden bioklimatisch stark belastet. Daher wirken grüne Parks und Innenhöfe in der warmen Periode entlastend. Belegt wird dies durch wissenschaftliche Untersuchungen. Gerade aber in den zentralen Stadtteilen Karlsruhes, der Innenstadt, der Weststadt, der Südweststadt, der Südstadt und der Oststadt gibt es einige grüne Blockinnenhöfe, die teilweise mit Nebengebäuden und Schuppen bereits bebaut sind. Die Bebauungspläne stammen dort meist noch aus der Bauzeit selbst, d. h. sie wurden um das Jahr 1900 aufgestellt. Eine Bebauung in diesen grünen Innenhöfen ist dann größtenteils nach BauGB § 34 möglich. Das Bauordnungsamt prüft dann lediglich die Bauanfrage, ohne dass der Gemeinderat eingeschaltet ist. Es wird dann unter anderem geprüft, ob sich das Bauvorhaben in Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. Ein Beispiel hierfür war die geplante Bebauung des Kaisergartens. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Dr. Raphael Fechler David Hermanns Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Protokoll TOP 30
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 30 der Tagesordnung: Schutz vor der Bebauung von Innenhöfen Anfrage der Stadträte Parsa Marvi, Michael Zeh, Dr. Raphael Fechler und David Hermanns (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29. Juli 2014 Vorlage: 2014/0038 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014