Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Vorlage: 2014/0037
Art: Anfrage
Datum: 05.08.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 29

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Entschädigung Wahlhelfer
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29.07.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0037 29 öffentlich Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 1. Wie hoch ist die derzeitige finanzielle Entschädigung der Stadt Karlsruhe für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen? 2. Wie hoch ist die derzeitige finanzielle Entschädigung für städtische Mitarbeiter/- innen? Besteht für sie die Auswahl zwischen finanziellem Ausgleich oder Freizeitausgleich (Sonderurlaub)? Wenn ja, für welche der beiden Möglichkeiten entscheidet sich die Mehrheit der Mitarbeiter/-innen? 3. Wie hoch sind die Entschädigungen für Wahlhelfer/-innen in vergleichbaren Städten (Stuttgart, Mannheim) und den umliegenden Städten und Gemeinden (bspw. Rheinstetten, Waldbronn)? 4. Stimmt der Eindruck, dass es von Wahl zu Wahl schwieriger wird, freiwillige Helfer/- innen zu finden? War dies bei den zurückliegenden Kommunalwahlen und Europawahlen 2014 besonders spürbar? Bei den zurückliegenden Kommunalwahlen entstand der Eindruck, dass es besonders schwierig war, freiwillige Wahlhelfer/-innen zu finden. Mehrfach musste in den Medien hierzu aufgefordert werden. Unter Umständen sollte man den Anreiz für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit erhöhen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Elke Ernemann Yvette Melchien Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 29
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 29.07.2014 eingegangen: 29.07.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0037 29 öffentlich Dez. 2 Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Zu 1: Wie hoch ist die derzeitige finanzielle Entschädigung der Stadt Karlsruhe für ehren- amtliche Wahlhelfer/-innen? Die derzeitige Aufwandsentschädigung beträgt für städtische und nichtstädtische Mitglieder der Wahlvorstände einheitlich 40 € für Beisitzerinnen/Beisitzer 50 € für stellvertretende Vorsteherinnen/Vorsteher 60 € für Vorsteherinnen/Vorsteher 30 € für Helferinnen/Helfer mit weniger als vier Einsatzstunden. Ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich die Aufwandsentschädigung wie folgt: 50 € für Beisitzerinnen/Beisitzer 60 € für stellvertretende Vorsteherinnen/Vorsteher 70 € für Vorsteherinnen/Vorsteher 35 € für Helferinnen/Helfer mit weniger als vier Einsatzstunden. Zu 2: Wie hoch ist die derzeitige finanzielle Entschädigung für städtische Mitarbeiter/- innen? Besteht für sie die Auswahl zwischen finanziellem Ausgleich oder Freizeit- ausgleich (Sonderurlaub)? Wenn ja, für welche der beiden Möglichkeiten entscheidet sich die Mehrheit der Mitarbeiter/-innen? Städtische Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hatten bisher die Wahlmöglichkeit, zwischen dem vollen Entschädigungssatz (siehe Ziffer 1) oder einem Tag dienstfrei und einer um 30 € verrin- gerten Entschädigung. Bei den Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben sich etwas über die Hälfte der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen Tag Sonder- urlaub und die reduzierte Aufwandsentschädigung entschieden. Ab dem 1. Januar 2015 ha- ben die städtischen Wahlhelfer/-innen die Wahl zwischen einem Tag Sonderurlaub oder den dann geltenden Entschädigungssätzen (siehe 1). Seite 2 Zu 3: Wie hoch sind die Entschädigungen für Wahlhelfer/-innen in vergleichbaren Städten (Stuttgart, Mannheim) und den umliegenden Städten und Gemeinden (beispielswei- se Rheinstetten, Waldbronn)? Aufwandsentschädigungen anderer baden-württembergischer Großstädte: Stuttgart: 55,20 € für alle Funktionen (zzgl. Pauschalen für Vorsteher/-innen bzw. stellv. Vor- steher/-innen je nach Aufwand von 27,60 € bis 46 €). Mannheim: derzeit 50 € für alle Funktionen, eine Erhöhung für künftige Wahlen auf 65 € ist angedacht. Heilbronn: 50 € für Vorsteher/-innen bzw. 40 € für stellv. Vorsteher/-innen und Beisitzer/- innen; bei Doppelwahlen 65 € für Vorsteher/-innen bzw. 55 € für stellv. Vorsteher/-innen und Beisitzer/-innen. Aufwandsentschädigungen von umliegenden Städten und Gemeinden: Ettlingen: 40 € für alle Funktionen zzgl. 5 € für Verpflegung Bruchsal: 60 € für alle Funktionen Pfinztal: 50 € für alle Funktionen Rheinstetten: 33 € bei einem Zeitaufwand von bis zu 6 Stunden, 66 € bei einem Zeitaufwand von über 6 Stunden pauschal für alle Funktionen Stutensee: 50 € für alle Funktionen, bei Kommunalwahlen 70 € für alle Funktionen Zu 4: Stimmt der Eindruck, dass es von Wahl zu Wahl schwieriger wird, freiwillige Helfer/- innen zu finden? War dies bei den zurückliegenden Kommunalwahlen und Europa- wahlen 2014 besonders spürbar? Generell kann das Wahlamt den Eindruck, dass es immer schwieriger wird, freiwillige Wahl- helferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen, nicht bestätigen. Aktuell sind rund 3 000 Interes- sierte in der Wahlhelferdatenbank der Stadt Karlsruhe vermerkt. Schwierigkeiten, eine ausrei- chende Zahl engagierter und erfahrener Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort zu gewinnen, zeigen sich vielmehr punktuell in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, wie der Terminierung einer Wahl: Insbesondere auf die beliebten Urlaubs- und Brückentage um Pfingsten ist es beispielsweise zurückzuführen, dass die Wahl- helferresonanz bei der Kommunal- und Europawahl im Mai 2014 geringer als bei anderen Wahlen ausfiel. Seite 3 Allein aufgrund des Wahltermins Ende Mai beziehungsweise Anfang Juni nehmen Europa- und Kommunalwahlen unter den allgemeinen Wahlen stets eine gewisse Sonderstellung ein, die sie - auch im Hinblick auf die Zusammensetzung der Wahlvorstände und die Rekrutierung der Wahlhelfer - nur bedingt mit anderen Wahlen vergleichbar macht. Neben der gleichzeiti- gen Durchführung der Europa- und der Kommunalwahl als Doppelwahl kommt hier außer- dem die Besonderheit zum Tragen, dass aufgrund der Feinauszählung der Kommunalwahl- stimmen am Montag nach der Wahl bereits am Wahlsonntag eine (Mindest-)Besetzung der Wahlvorstände mit städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderlich ist. Dies erklärt die zahlreichen stadtinternen Aufrufe und Werbemaßnahmen mit dem Ziel, städtische Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter für die Mitwirkung in einem Wahlvorstand zu gewinnen.

  • Protokoll TOP 29
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 29 der Tagesordnung: Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhel- fer Anfrage der Stadträte Parsa Marvi und Michael Zeh, der Stadträtinnen Elke Er- nemann und Yvette Melchien (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29. Juli 2014 Vorlage: 2014/0037 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014