Buchsbaumzünsler

Vorlage: 2014/0036
Art: Anfrage
Datum: 05.08.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 28
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 29.07.2014 eingegangen: 29.07.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0036 28 öffentlich Dez. 6 Buchsbaumzünsler 1. Welche Maßnahmen und Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, um der Ausbreitung des Buchsbaumzünslers entgegenzuwirken? Die fortschreitende Verbreitung des Buchsbaumzünslers erfordert eine stetige und regelmäßi- ge Kontrolle der Buchsbaumbestände von März bis Oktober. Bei einer frühzeitigen Befallser- kennung ist eine biologische Bekämpfung der Larven auf Basis des nützlingsschonenden Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki erfolgreich und wird z. B. an den Beständen im Zoologi- schen Stadtgarten durchgeführt. Langfristig wird allerdings eine Umstellung auf andere Gehöl- ze mit ähnlichem Wuchs und Optik angestrebt, um den beachtlichen Bekämpfungsaufwand zu vermeiden. 2. Welche Maßnahmen können Gartenbesitzer/-innen ergreifen? Wie dürfen befallene Pflanzen entsorgt werden? Ist dies über die öffentlichen Grüngutstationen möglich und erlaubt? Gartenbesitzer/-innen können sich durch Gärtnereien, Fachbetriebe des Garten- und Land- schaftsbaus oder auch bei der Pflanzenschutzberatung des Regierungspräsidiums Karlsruhe beraten lassen. Auch im Internet gibt es umfassende Abhandlungen zum Umgang mit diesem Schädling einschließlich der Hinweise auf Pflanzenschutzmittel, welche auf gärtnerisch genutz- ten Flächen zur Bekämpfung eines Befalls zugelassen sind. Eine Entsorgung befallener Pflan- zen ist über die öffentlichen Grüngutstationen möglich und erlaubt, da das Material im Heißrot- teprozess der Kompostierung so weit erhitzt wird, dass Eier und Larven des Buchsbaumzüns- lers hierbei abgetötet werden. 3. Beabsichtigt die Stadtverwaltung die Bevölkerung über den richtigen Umgang mit dem Buchsbaumzünsler zu informieren (BNN, StadtZeitung, Faltblätter)? Nein, dies ist nicht beabsichtigt, da bereits geeignete Informationsmöglichkeiten in absolut aus- reichendem Maße existieren. Ein darüber hinausgehender akuter Handlungsbedarf besteht nicht, da es sich beim Buchsbaumzünsler zwar um einen lästigen Schädling handelt, der wohl langfristig zu einer erheblichen Reduzierung der Buchsbaumbestände in Parks und Gärten führen wird, der aber keine Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung und die Stadtöko- logie darstellt.

  • SPD-Buchsbaumzünsler
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29.07.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0036 28 öffentlich Buchsbaumzünsler 1. Welche Maßnahmen und Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, um der Ausbreitung des Buchsbaumzünslers entgegenzuwirken? 2. Welche Maßnahmen können Gartenbesitzer/-innen ergreifen? Wie dürfen befallene Pflanzen entsorgt werden? Ist dies über die öffentlichen Grüngutstationen möglich und erlaubt? 3. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Bevölkerung über den richtigen Umgang mit dem Buchsbaumzünsler zu informieren (BNN, Stadtzeitung, Faltblätter)? Der sich schnell verbreitende Buchsbaumzünsler ist für Gartenbesitzer/-innen zu einer großen Plage geworden. Was die Entsorgung der befallenen Pflanzen anbelangt, ist es bei den betroffenen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern zu einer Verunsicherung gekommen. Vor allem herrscht Unklarheit darüber, ob eine Entsorgung betroffener Pflanzenreste in den öffentlichen Grüngutcontainern erlaubt ist. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Michael Zeh Elke Ernemann Sibel Uysal Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014 Sachverhalt/Begründung: 2

  • Protokoll TOP 28
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 28 der Tagesordnung: Buchsbaumzünsler Anfrage der Stadträte Parsa Marvi, Dr. Raphael Fechler und Michael Zeh, der Stadträtinnen Elke Ernemann und Sibel Uysal (SPD) sowie der SPD- Gemeinderatsfraktion vom 29. Juli 2014 Vorlage: 2014/0036 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014