Beschaffung eines Immissionsmobils

Vorlage: 2014/0014
Art: Antrag
Datum: 17.07.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Verwiesen in Ausschuss für Umwelt und Gesundheit

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Immissionsmobil
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 07.07.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0014 17 öffentlich Beschaffung eines Immissionsmobils Die Stadt Karlsruhe ermittelt die Kosten für Beschaffung und Betrieb eines Immissionsmobils. Darunter fallen: 1. Kosten für den Erwerb eines geeigneten Fahrzeuges (bzw. Anhängers), zur Installation einer Messstation zur Umweltbelastung (insbesondere Lärm- und Feinstaubmessung). 2. Kosten für die Installation der Messanlage. 3. Personalkosten für den Betrieb des Immissionsmobils sowie die Auswertung, Aufbereitung und Veröffentlichung der gesammelten Daten. 4. Kosten für die Erstellung und Betreuung einer Website, auf der die aktuellen und historischen Messdaten sowie der aktuelle Standort der Messanlage einzusehen sind. Umweltbelastungen der Luft und die Lärmbelastung stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Das Land Baden-Württemberg betreibt dazu ein Messnetz, das allerdings sehr grobmaschig ist. In einer Großstadt divergieren gerade bei Lärm und Feinstaub die Werte lokal deutlich. Die Karlsruher Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, ob vor allem die in urbanen Räumen besonders kritischen Grenzwerte für Feinstaub und Lärm in ihrem persönlichen Umfeld eingehalten werden. Denn die Feinstaubbelastung und der (Verkehrs-) Lärm bergen Risiken für die Gesundheit. Thema Lärm: Die Stadt Karlsruhe befindet sich mit dem Lärmaktionsplan auf einem guten Weg. Die Wahrnehmung von Geräuschen ist jedoch sehr stark vom persönlichen Empfinden geprägt. Zudem reichen einige Lärmspitzen in der Nacht, um die Betroffenen um die Nachtruhe zu bringen. Derzeit berechnet die Stadt den Lärm in der Fläche; es werden keine systematischen Kontrollmessungen durch Experten durchgeführt. Diese sind aber für eine überzeugende Argumentation gegenüber den Karlsruherinnen und Karlsruhern nötig, etwa bei der Auswahl der Prioritäten beim Lärmschutz. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Umweltpolitik braucht klare und transparente Begründungen. Messen nach Stand der Technik und nach best practice liefert solche Begründungen. Dazu ist eine mobile Messanlage („Immissionsmobil“) notwendig. Ein weiteres Einsatzfeld der mobilen Messanlage wären veränderte Belastungen durch temporäre Ereignisse, etwa durch Baumaßnahmen. Lärmmessungen auf Wunsch der Bürger eignen sich dazu, subjektive Empfindungen zu bestätigen. Maßnahmen, um die Belastung für Orte mit deutlichen Überschreitungen zu senken, ließen sich dann auf gesicherter Datenbasis treffen. Die so identifizierten „lauten“ Orte könnten in den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Eine zugehörige Website böte Karlsruherinnen und Karlsruhern die Möglichkeit, sich über die Messergebnisse des Immissionsmobils zu informieren und ggf. für einen bestimmten Standort anzufordern. Die Website ist in passender Form in www.karlsruhe.de einzugliedern. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Stellungnahme TOP 17
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 07.07.2014 eingegangen: 07.07.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0014 17 öffentlich Dez. 5 Beschaffung eines Immissionsmobils - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da die Messergebnisse eines Immissi- onsmobils qualitativ nicht verwertet werden können und die Kosten hierfür außerordentlich hoch sind. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 25.000 € einm. ca. 270.000 € jährl. vollständig ca. 270.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: stehen nicht zur Verfügung ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe ermittelt die Kosten für Beschaffung und Betrieb eines Immissionsmobils. Darunter fallen: 1. Kosten für den Erwerb eines geeigneten Fahrzeuges (bzw. Anhängers), zur Installation einer Messstation zur Umweltbelastung (insbesondere Lärm- und Feinstaubmessung). 2. Kosten für die Installation der Messanlage. Mobile Lärmmessungen: Die Stadt Karlsruhe besitzt bereits seit 1992 ein Lärmmessfahrzeug (Ford Transit), das mit verschiedenen Lärmmessgeräten ausgestattet ist. Es wurde seinerzeit vom Stadtplanungsamt beschafft (seinerzeitige Kosten 100.000 €) und wird gegenwärtig vom Umwelt- und Arbeitsschutz betreut. Des Weiteren befinden sich derzeit im Umwelt- und Arbeitsschutz zwei Handmess- geräte, die insbesondere bei Nachbarbeschwerden über Lärmbeeinträchtigungen aus privaten oder gewerblichen Quellen zum Einsatz kommen. Für den Doppel- haushalt 2015/2016 sollen Mittel für die Neubeschaffung eines weiteren Lärmmess- gerätes beantragt werden, das einen größeren Leistungsumfang (z. B. Tieffre- quenzmessungen) bietet und an die moderne Software angepasst ist. Die mit Lärmmessungen betrauten Personen können dann mit Hilfe der Gerätesoft- ware eigenständige Auswertungen durchführen und ein plausibles Ergebnis ermit- teln, das jedoch keine gerichtsfähige Aussage darstellt. Lärmmessungen werden regelmäßig bei Beschwerden über Lärmbelästigungen durch gewerbliche Anlagen, aber häufig auch bei Beschwerden über ortsfesten, nicht gewerblichen Lärm durchgeführt. Verkehrslärm wird dagegen in der Regel nicht gemessen, da die Behörden für Maß- nahmen zur Lärmminderung gemäß den geltenden Rechtsgrundlagen ausschließlich rechnerische Lärmgutachten akzeptieren. Punktuelle Lärmmessungen, die in der Vergangenheit gelegentlich durchgeführt wurden, haben lediglich orientierenden Charakter und werden bei behördlichen Entscheidungen nicht berücksichtigt. In der Diskussion zum Lärmaktionsplan wird immer wieder der Wunsch nach Lärm- messungen für den Straßenverkehr aufgeworfen, letztlich sind jedoch Messergeb- nisse in der konkreten Praxis nicht verwertbar, da sie zu stark von aktuell vorherr- schenden Bedingungen beeinflusst werden. Gegenwärtig führt die LUBW vergleichende Untersuchungen zwischen Lärmberech- nungen und Lärmmessungen durch, deren abschließende Ergebnisse bleiben ab- zuwarten und ebenso die Diskussion, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben können. Letztlich müsste eine Änderung von Bundesgesetzen und untergesetzlichen Regelwerken erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Mobile Luftschadstoffmessungen Hinsichtlich der Frage, ob bei Luftschadstoffen Grenzwerte eingehalten werden, sind Messungen erforderlich, die sich nach den zeitlichen Kriterien der Grenzwertsetzun- gen richten. Dies ist sowohl für Stickstoffdioxid als auch bei Feinstaub ein Kalender- jahr. Auch die sogenannten Kurzzeitwerte für Feinstaub sind im Hinblick auf Grenzwert- beurteilungen nur dann bedeutsam, wenn Messungen eines Kalenderjahres vorlie- gen. Zulässig sind danach 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ innerhalb eines Kalenderjahres. Die Feinstaub-Messungen könnten mit Sammlern durchgeführt werden. Hierfür wer- den jedoch hochwertige Pumpen erforderlich, die regelmäßig kalibriert werden müs- sen. Das Fahrzeug müsste mit einem entsprechenden Sammler nachgerüstet wer- den. Personell aufwändig ist zudem das tägliche Wechseln der Filter und kostenin- tensiv wird die nachfolgende analytische Auswertung in einem chemischen Labor. Für Stickstoffdioxid-Messungen würde sich der Aufwand mindestens verdoppeln, da dieser Luftschadstoff separat gesammelt und chemisch analysiert werden müsste. Die Verwendung eines Fahrzeuges ist wenig sinnvoll, da die Sammler für ein Jahr ortsfest aufgestellt werden müssen. Kurzfristigere Messungen haben keinerlei repräsentative Relevanz und können auch nicht als Grundlage für weitere Maßnahmen verwendet werden. Da für Luftschadstoffmessungen qualitativ hochwertige Ausrüstung und chemische Analytik benötigt werden, bedient sich die Stadt regelmäßig qualifizierter Messbüros, allen voran der LUBW, die derartige Leistungen anbietet. In der Regel beläuft sich der Kostenrahmen für Luftschadstoffmessungen über ein Kalenderjahr - abhängig von der Anzahl der untersuchten Luftschadstoffparameter - auf 20.000 - 30.000 €. Für diesen Aufwand erhält man jedoch ein repräsentatives und verwertbares Ergeb- nis. 3. Personalkosten für den Betrieb des Immissionsmobils sowie die Aus- wertung, Aufbereitung und Veröffentlichung der gesammelten Daten. Die Personalkosten für Lärmmessungen sind vergleichsweise hoch, da diese häufig während der Nachtzeit durchgeführt werden müssen (22.00 - 06.00 Uhr) und aus Sicherheitsgründen immer zwei Personen eingesetzt werden. Des Weiteren können Lärmmessungen nicht automatisiert durchgeführt werden, weil bei der Messung auf- tretende Störgeräusche (Blätterrascheln, Vogelzwitschern, Hundegebell o. Ä.) nicht berücksichtigt werden dürfen, da ansonsten das Messergebnis verfälscht würde. Das Personal muss bei den Messungen daher immer anwesend sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 __________________________________________________________________________________________ Für Luftmessungen entsteht Personalaufwand beim Ausbringen der Sammler, dem Wechseln der Filter, der Organisation chemischer Untersuchungen und anschlie- ßender Auswertung der Analyseergebnisse. Für den dauerhaften und ständigen Einsatz eines Immissionsmobils wird daher von einem Personalaufwand von mind. 3 Vollzeitstellen im technischen gehobenen Dienst ausgegangen. Dabei wird angenommen, dass im Nachteinsatz regelmäßig zwei Personen anwesend sind. Bei Nachteinsätzen sind gesetzliche Ruhezeiten zu beachten, d. h. dass am folgenden Werktag keine üblichen Bürozeiten wahrgenom- men werden können. Hinzu kommt noch Personalaufwand für organisatorische Vor- und Nachbereitung der Messfahrten sowie Auswertung und Verarbeitung der Mess- ergebnisse. Des Weiteren muss mit Personal für Urlaubs- und Krankheitsfall ge- rechnet werden. Für 3 Beschäftigte im gehobenen Dienst werden nach der aktuellen Arbeitsplatzkos- tentabelle 237.900 € (3 x 79.300 €) veranschlagt. 4. Kosten für die Erstellung und Betreuung einer Website, auf der die aktu- ellen und historischen Messdaten sowie der aktuelle Standort der Mess- anlage einzusehen sind. Die Kosten für die Einrichtung und Betreuung von Webseiten würden zunächst einen einmaligen Programmieraufwand verursachen, der auf eine Größenordnung von 20.000 € geschätzt wird. Die danach erfolgende Dateneingabe würde manuell erfol- gen. Hierfür wären die Sachkosten deutlich geringer. Der Personalaufwand würde in das unter Punkt 3 dargestellte Paket integriert. Als Gesamtkosten wird daher folgender Aufwand bilanziert: Ein Fahrzeug ist gegenwärtig noch vorhanden. Kosten wären erst für eine Ersatzbe- schaffung erforderlich. einmalige Investition: 20.000 € (Software für Internetdarstellung) ca. 5.000 € Sammler für Luftschadstoffe laufende Kosten pro Jahr: 237.900 € Personal ca. 30.000 € Analytik Luftschadstoffe Fazit: Die Verwaltung rät von der Beschaffung eines Immissionsmobils ab, da der Aufwand gegenüber dem hieraus resultierenden Erkenntnisgewinn überproportional hoch ist. Das von den Antragstellern gewünschte Ziel einer "klaren und transparenten Be- gründung" kann hierdurch nicht erreicht werden. Die hierbei gewonnen Messergeb- nisse können nicht verbindlich und gerichtsfest verwertet werden.

  • Protokoll TOP 17
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29 Punkt 17 der Tagesordnung: Beschaffung eines Immissionsmobils Antrag der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 7. Juli 2014 Vorlage 2014/0014 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Weiterbehandlung im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Die KAL-Fraktion gibt es nicht mehr, aber uns gibt es neu und ich bin noch da. Ich stelle einmal kurz vor, was unser Antrag ist: Die Stadt möge Kosten ermitteln. Das dröseln wir dann noch ein bisschen auf. In der Antwort der Verwaltung steht: Die Ver- waltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Daraus schließe ich zwei Dinge. Entweder will die Stadt nicht wissen, was irgendetwas kostet und lehnt es deshalb ab. Oder die Stadt greift mit ihrer Antwort unserem Antrag schon weit voraus, denn es ist bekannt geworden, dass das auf einen Antrag zum Haushalt hinaus läuft, der irgendwann einmal gestellt werden soll. Trotzdem würde ich bitten, zukünftig etwas genauer zu lesen, was beantragt wird, damit die Antwort nicht so falsch da steht. Wenn jemand Lärm oder Luftverschmutzungsprobleme in seiner Umgebung hat, und Sie dem sagen: Ich habe das berechnet, das kann gar nicht sein, dann sagt dieser Mensch: Das glaube ich nicht. Ich könnte ihm nicht einmal widersprechen, denn ich würde es auch nicht glauben. So ein Fall war z. B. direkt in meiner Nachbarschaft in - 2 - Rüppurr, als damals das Sonnengrün gebaut wurde und als hier von oben widerspro- chen wurde, dass die Reflektion der dort eingebauten Lärmschutzwände uns in Rüppurr auf der anderen Seite treffen werden. Natürlich treffen die uns. Das sagt Ihnen jetzt jeder meiner Nachbarn. Die ganze Rastatter Straße entlang würde dann sagen: Jetzt ist es lauter geworden. Dann stellt sich die Frage, wer hat Recht? Der, der das hört, oder der, der das vorher berechnet hat? Dann wäre eine Messung ein ganz klarer Punkt. Ich messe vorher, ich messe nachher und kann es eindeutig beweisen. Ob das jetzt in Form eines eigenen Immissionsmobils passieren muss, das wir für viel Geld beschaffen müssen, ist die eine Frage. Das könnte möglicherweise auch in Auftragsmessungen passieren. Aber dass wir uns grundsätzlich einer Messung an den Stellen, wo die Bürger sagen, hier ist es zu laut, verweigern, kann nicht sein. Dieses Argument, das hier in der Antwort steht, dass es in juristischen Auseinandersetzungen nicht anerkannt wird, weil das im Recht so nicht vorgesehen ist, nützt dem betroffenen Bürger nichts. Der betroffene Bürger will klar erkennen: Wie laut ist es? Das kann man dann systematisch wirklich messen. Da muss man sich eben die Mühe machen. Ein Lkw, der nachts vorbei fährt, weckt Sie auf, wenn Sie entsprechend lärmempfindlich sind. Ein Schienenlärm, der alle 10 Minuten auftritt, weil ein bestimmter Takt besteht, macht Sie wach. Es ist für uns als Gemeinderäte doch auch eine wahnsinnig wichtige Information zu wissen, wo sind Leute wirklich von Lärm betroffen, auch wenn das im Durchschnitt - wenn nur alle 10 Minuten ein Zug kommt - ziemlich leise ist. Aber das eine Mal reicht schon. Deshalb mein Plädoyer dafür, sich diesem Messen nicht zu verweigern, sondern dieses Messen auch als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der Bürgerschaft zu verste- hen. Ob wir das mobil machen oder anders, sollten wir einmal im Umweltausschuss besprechen und das jetzt nicht hier, weil nur die Kosten beantragt waren, nieder ma- chen. (Beifall bei der KULT) Stadtrat Dr. Müller (CDU): Mit dem Antrag konnten wir gar nicht so viel anfangen. Kosten, Einführung eines Immissionsmobils, dann kommt heraus: Es gibt bereits mobile Messeinheiten. Bei der Feinstaubproblematik wissen wir auch, dass es über einen länge- ren Zeitraum gehen muss. Hier würde ein Immissionsmobil auch nichts nützen, sondern hier müssten fest installierte Einheiten da sein. Im Endeffekt können wir mit dem Antrag im Moment nicht viel anfangen und müssten das einmal in den Ausschuss nehmen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Zeh (SPD): Mir ist es auch als erstes aufgefallen, dass hier beantragt wurde, die Kosten zu ermitteln, dies auch getan wurde, aber dann die Verwaltung trotzdem empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Das ist vielleicht doch einen Schritt weiter gedacht, wie unsere Verwaltung ab und zu versucht, uns einen Schritt voraus zu sein. - 3 - Zunächst hatte der Antrag bei mir auch die Assoziation ausgelöst: Es wäre toll, wenn man tatsächlich so ein Auto hätte, welches mal hier, mal dort die Lärmmessung macht, die Immissionsmessung oder ähnliches. Aber der einzige Grund dagegen ist, es ist nicht gerichtsfest, nicht verwertbar. Daher muss man sich den Aufwand tatsächlich überle- gen. Es werden auch teilweise neue Geräte angeschafft. Allerdings - wir im Planungs- ausschuss wissen das - müssen wir Lärm berechnen. Dort wird auch die Lärmkartierung entsprechend gemacht. Wir von der SPD glauben auch, dass die LUBW der vernünftige Partner ist, um solche Messungen, wenn sie notwendig sind, durchzuführen. Hier stim- men wir der Antwort der Verwaltung auch zu. In vielen Sachen wird punktuell gemessen. Ich erinnere mich, Herr Dr. Fischer, noch da- ran. Im Planungsausschuss hatten wir auch einmal bei der Lärmschutzwand an der Hardtschule/Südtangente die theoretischen Messergebnisse vorher und nachher mit praktischen Messergebnissen an der Hardt- und Rheinstraße verglichen. Solche Sachen sollte man auch veröffentlichen. Ich weiß auch - ich nenne z. B. die Eckenerstraße -, dass Privatleute sich solche Messgeräte ausleihen und einmal nachmessen. Das Problem des Lärms oder das Problem der Immission ist da. Wir als Stadt müssen dann im Einzel- fall überlegen: Lassen wir es bei der Berechnung oder machen wir hier einmal eine Mes- sung. Nicht ganz klar ist das Thema Website, das noch angesprochen wurde. Hier war der Wunsch, dass man verschiedene Messungen und Berechnungen veröffentlicht. Da könnte man sicherlich das eine oder andere noch tun. Das müssen wir sehen. Aber im Ganzen stimmen wir der Antwort der Verwaltung gerne zu. Für einen Haushaltsantrag ist es dementsprechend noch zu früh. Man sollte eher auf Partner setzen. Das meint die SPD. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Die Verwaltung ist dem eigentlichen Antragsanliegen schon weitestgehend nachgekommen, indem sie die Kosten dargestellt hat. Das muss jetzt auch Grundlage für weitere Überlegungen sein. Für uns ist dieses Anliegen von mobilen Messstationen grundsätzlich nachvollziehbar. Wir hatten 2009 schon einmal eine ähnliche Initiative hier im Gemeinderat eingebracht. Damals war allerdings auch schon vorgesehen, dass die LUBW messen soll. Wir haben uns damals auf die Luft- schadstoffe fokusiert, weil es damals stark - das ist heute auch noch Thema - um die Zusatzbelastung durch RDK 8 und auch durch die Baustellen der Kombilösung ging. Der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, lokale Messungen zu haben, dann auch Vergleichswerte zu haben - vorher, nachher -, ist für uns sehr wohl nachvollziehbar. Von daher denken wir schon, dass man sich mit diesem Anliegen ernsthaft auseinan- dersetzen muss. Aber man muss sehr klar unterscheiden zwischen der Frage Lärm und der Frage Luftschadstoffe. Beim Lärm ist eine Ausstattung beim Umweltamt vorhanden. Das wird in der Antwort der Verwaltung ausgeführt. Da wird auch lokal gemessen. Das haben wir jetzt schon mehrere Male gehört. Da ist natürlich die Problematik da, dass man das für den Gewer- - 4 - belärm ganz gut machen kann, dass beim Verkehrslärm der Gesetzgeber nur Berech- nungen anerkennt und man insofern zweigleisig fahren muss. Wenn man jetzt an Ver- kehrswege denkt, muss man sich auf die Berechnungen stützen, wenn wir dann ir- gendwelche Maßnahmen einfordern. Insofern ist es hier eine etwas andere Fragestellung. Was möglich ist, wird auch schon ansatzweise gemacht. Sicher kann man aber auch mobile Messungen noch ergänzen, wo es Sinn macht. Die Ausstattung ist da. Bei den Luftschadstoffen meinen wir, dass neben dem sehr ausgedünnten Netz der sta- tionären Messung ergänzende lokale Messungen sinnvoll sind. Wir sehen aber sehr wohl ein, dass es auch sinnvoll ist, dass die Stadt es nicht in Eigenregie macht mit einer neuen Ausrüstung, die dann wieder sehr aufwändig und teuer wäre, dass es speziali- sierte Büros oder optimalerweise die LUBW macht. Da ist die Argumentation der Stadt- verwaltung für uns schon grundsätzlich plausibel. Allerdings müssen wir uns dann auch wirklich damit beschäftigen, wo solche Messungen durchgeführt werden und müssen auch ein bisschen Geld in die Hand nehmen, um das dann tatsächlich zu machen. Denn das ist nicht billig. Man muss auch - wie wir schon gehört haben - über einen längeren Zeitraum messen. Mit dieser Fragestellung sollten wir uns wirklich intensiv auseinander- setzen, gerade auch jetzt vor dem Hintergrund Inbetriebnahme RDK 8 und auch des Tunnelbaus, der jetzt startet und den Immissionen, die wir am Durlacher Tor haben werden. Die Kriegsstraße ist natürlich auch ein Thema, wo wir auch erhöhte Immissio- nen haben. Es hatte schon einmal Vorschläge der Stadt von 2009 gegeben, wo Zusatzmessungen sinnvoll und notwendig sind. Gerade diese Diskussion würden wir sehr gerne noch ein- mal im Ausschuss weiterführen. Insofern stimmen wir dem Vorschlag zu, den Antrag in den Ausschuss zu verweisen und freuen uns auf die weitere Diskussion. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Wenzel (FW): Frau Lisbach hat mir eigentlich alles vorweg genommen. Ich will aber auf zwei, drei Punkte noch eingehen. Ich bin dankbar, dass die Verwaltung die Antwort so formuliert hat und nicht nur als reines Zahlenwerk. Denn uns wird jetzt auch klar, dass bereits mobile Mess-/Lärmfahrzeuge vorhanden sind. Es sind mobile Luftschadstoffmessungen möglich. Frau Lisbach hat die Immission angesprochen, die wir beim Tunnelaushub haben, dass punktuelle Messungen durchgeführt werden kön- nen. Natürlich sollte man da Fachleute nehmen. Das ist auch ein Kostenfaktor. Deshalb bin ich mit der vorgegebenen Weise zufrieden. Ich denke, auch in Zukunft werden wir in solchen Sachen auf die Bürger zugehen müssen, die sich belästigt fühlen. Aber wenn wir dann - es wurde schon die LUBW genannt - auf Fachleute zugreifen können - wir werden diese auch brauchen, wenn es zu Streitigkeiten auf gerichtlicher Ebene geht -, sollten wir den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung weitergehen. Der Vorsitzende: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Entsprechend des Vor- schlags der CDU, unterstützt von den Grünen, würde ich es in Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verweisen. - 5 - Ich möchte aber noch einmal deutlich machen: Es ist eigentlich eine Anfrage. Wie viel kostet etwas? Wir haben uns erlaubt, daraus zu schließen, dass man es anschließend beantragen will. Sie haben das bestätigt, Herr Dr. Fischer. Von daher haben wir einfach nur ein bisschen Papier sparen wollen und haben die Antwort gleich mitgeliefert. Die Interpretation, wir hätten gesagt, es lohnt sich nicht zu messen, oder es geht nicht, zu messen, sehe ich jetzt in unserer Antwort nicht. Wir stellen nur dar, dass manche Mes- sungen am Ende letztlich vor Gericht nichts nutzen. Für manche anderen Messungen würden wir dann lieber die LUBW oder andere beauftragen bzw. unser schon vorhan- denes Lärmmobil einsetzen. Wir würden bitten, dass Sie im Ausschuss vor allem das klären. Zu welchen Zeitpunkten möchten Sie, dass die Stadt mit Vorschlägen zur Mes- sung kommt? Je nachdem, um was es geht, kann man mit unterschiedlichen Techniken arbeiten. Die Stadt bleibt aber bei ihrer Ansicht, dass es sich nicht lohnt, hier ein neues Immissionsmobil für diesen Preis anzuschaffen und zu betreiben. In diesem Sinne können wir die Diskussion dann abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014