Folgen für Karlsruhe durch die Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz

Vorlage: 2014/0013
Art: Anfrage
Datum: 17.07.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 01.07.2014 eingegangen: 01.07.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0013 23 öffentlich Dez. 3 Folgen für Karlsruhe durch die Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz 1. Welche Folgen wird der Wegfall der bestehenden Förderung des Landes für die Ergän- zende Betreuung und die Flexible Nachmittagbetreuung für Karlsruher Schulen haben? Bestehende Ganztagsgrundschulen, die als Schulversuch genehmigt wurden, genießen Be- standsschutz. Dies bedeutet, dass die Zuschüsse für die Ergänzende Betreuung und die Flexible Nachmittagsbetreuung bestehen bleiben. Diese fallen erst weg, wenn die bisherige auf dem Schulversuch basierte Ganztagsgrundschule auf Grundlage der Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15 auf das neue System umgestellt wird. Die Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe "Ganztagsangebote für Grundschulkinder", die am 19.11.2013 im Gemeinderat beschlossen wurde, sieht u. a. vor, dass die Ergänzende Betreuung an den Ganztagsgrundschu- len erhalten bleibt. Die Flexible Nachmittagsbetreuung soll ausschließlich als Übergangslösung auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule erhalten bleiben. Die zum kommenden Schuljahr und in den nächsten Jahren geplanten Umstellungen auf Grundlage der Änderung des Schulgesetzes würden bei gleichbleibender Gruppenzahl der Ergänzenden Betreuung eine Zuschussminderung von ca. 240.000 € bedeuten. Dabei geht das Land davon aus, dass ab dem Schuljahr 2015/16 aufgrund der Bedarfslage Eltern verstärkt das Angebot der Ganztagsschule annehmen werden. Dadurch sinkt auch der Einnahmeausfall. 2. Welche weiteren finanziellen Folgen sind in der Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz für die Schulen zu erwarten? (z. B. durch die Anpassung auf den Ganz- tagsbetrieb) Grundsätzlich muss ein warmes Mittagessen durch den Schulträger angeboten werden. Die Kos- ten für die baulichen Maßnahmen variieren sehr stark und hängen von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Für die notwendigen Geräte (Küche) ist beispielsweise bei einer einzügigen Grundschule mit ca. 50.000 € zu rechnen. Aufgrund der Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz ergeben sich nicht zwangs- läufig weitere Kosten für den Schulträger. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wie einzelne Maßnahmen umgesetzt werden können. 3. Inwieweit bleibt bei vorliegendem Elternwunsch ein gut erreichbares Halbtagsangebot bestehen? In welchen Stadtteilen könnten hier Probleme auftreten? Bisher wurden alle Ganztagsgrundschulen, mit Ausnahme der Grundschule am Wasserturm, in Wahlform eingerichtet. Dies bedeutet, dass sowohl ein Halbtags- als auch Ganztagsangebot ge- Seite 2 währleistet ist. Wenn eine Schule in verbindlicher Form eingerichtet werden soll, finden Abstim- mungsgespräche mit allen Beteiligten statt, um ein gut erreichbares Halbtagsangebot zu gewähr- leisten. Gegenwärtig wird in keinem Stadtteil ein Problem bei der Gewährleistung eines Halb- tagsangebotes gesehen.

  • CDU-Verankerung Ganztagsgrundsch
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 01.07.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0013 23 öffentlich Folgen für Karlsruhe durch die Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz 1. Welche Folgen wird der Wegfall der bestehenden Förderung des Landes für die Ergänzende Betreuung und die Flexible Nachmittagsbetreuung für Karlsruher Schulen haben? 2. Welche weiteren finanziellen Folgen sind durch die Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz für die Schulen zu erwarten? (z. B. durch Anpassung auf den Ganztagsbetrieb) 3. Inwieweit bleibt bei vorliegendem Elternwunsch ein gut erreichbares Halbtagsangebot bestehen? In welchen Stadteilen könnten hier Probleme auftreten? Sachstand/Begründung: Die Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz soll die Einrichtung von Ganztagsschulen erleichtern. Die Neuregelungen bringen jedoch den Kommunen zusätzliche Belastungen. So wird ab dem Schuljahr 2015/16 die finanzielle Förderung der bestehenden Betreuungsangebote an Schulen z. B. die ergänzende und flexible Nachmittagsbetreuung, in der in Karlsruhe mehr als 2.000 Kinder angemeldet sind. Zudem ist es noch nicht geklärt welche finanziellen Auswirkungen der Ausbau der Ganztagsgrundschulen auf die Hörte haben wird. Des Weiteren entstehen durch die Umstellung auf den Ganztagsbetrieb z. B. durch Schaffung passender Räumlichkeiten etc. zusätzliche Kosten für die Grundschulen. Die CDU-Fraktion möchte in Erfahrung bringen, um welche Summen es sich handelt und wie stark der städtische Haushalt dadurch belastet wird. Ein weiterer Aspekt, der bei vielen Eltern für Unruhe sorgt, ist ein gut erreichbares Halbtagsangebot, wenn eine Grundschule vollständig auf Ganztagsunterricht umstellt. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Karin Wiedemann Detlef Hofmann Johannes Krug Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Protokoll TOP 23
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 23 der Tagesordnung: Folgen für Karlsruhe durch die Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz Anfrage der Stadträtinnen Gabriele Luczak-Schwarz, Bettina Meier-Augenstein und Karin Wiedemann, der Stadträte Detlef Hofmann, Johannes Krug und Rai- ner Weinbrecht (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 1. Juli 2014 Vorlage: 2014/0013 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014