Besserer Lärmschutz in Karlsruhe

Vorlage: 2014/0010
Art: Antrag
Datum: 17.07.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.09.2014

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Lärmschutz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 2. Plenarsitzung Gemeinderat 23.09.2014 2014/0010 15 öffentlich Besserer Lärmschutz in Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung ermittelt in ihren Ämtern sowie in den städtischen Gesellschaften, ob und wie viele mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Geräte ähnlicher Art mit grenzwertüberschreitenden Lärmemissionen betrieben werden. 2. Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass - wenn möglich - auf den Einsatz solcher Geräte verzichtet wird. Andernfalls werden solche Geräte durch leisere Modelle ersetzt. Die Stadtverwaltung wirkt darauf hin, dass auch städtische Gesellschaften entsprechende Geräte außer Betrieb nehmen oder durch leisere Modelle ersetzen. 3. Die Stadtverwaltung verpflichtet bei Ausschreibungen von Reinigungs- und Pflegearbeiten zum Einsatz möglichst lärmarmer Geräte oder Reinigungs- und Pflegemethoden. Gleichzeitig wirkt die Verwaltung darauf hin, dass städtische Gesellschaften ebenfalls in diesem Sinne bei Ausschreibungen verfahren. 4. Die Stadtverwaltung geht auf die Karlsruher Wohnungsbaugesellschaften zu und informiert im Sinne der Punkte 1 - 3 über Lärm emittierende Geräte und wirbt dafür, diese Geräte zu ersetzen, um Lärm zu reduzieren. 5. Die Stadtverwaltung entwirft in Kooperation mit dem Stadtseniorenrat das Gütesiegel "Lärmfreies Karlsruhe". Es wird einmal im Jahr an ein Unternehmen oder eine Organisation verliehen, das bzw. die sich besonders um die Lärmreduktion in Karlsruhe verdient gemacht hat. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt/Begründung: Zahlreiche Geräte, wie beispielsweise mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser, Kehrmaschinen oder Häcksler werden im öffentlichen Straßenraum, in Grünanlagen, auf dem Gelände öffentlicher Gebäude und in Wohnanlagen eingesetzt. Damit einher gehen, insbesondere beim Einsatz von Laubbläsern, nennenswerte Lärmbelästigungen der Anwohner. Da Lärm bekanntlich eine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann, stellt der in den zurückliegenden Jahren angestiegene Einsatz solcher Geräte ein Problem dar, dem von Seiten der Stadtverwaltung entgegengetreten werden muss. Neben der Vorbildfunktion beim Einsatz von lärmarmen Geräten durch städtische Ämter und Gesellschaften setzt die SPD-Fraktion auch auf die Information und Einbindung der Karlsruher Wohnungsbaugesellschaften. Die Verleihung eines Gütesiegels "Lärmfreies Karlsruhe" würde aus Sicht der SPD- Gemeinderatsfraktion zusätzlich zu einer Sensibilisierung für dieses wichtige Thema in der Öffentlichkeit beitragen. Eine Kooperation mit dem Stadtseniorenrat bietet sich an, weil nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ältere Menschen besonders stark unter Lärm leiden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Jürgen Marin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11.09.2014

  • Stellungnahme TOP 15
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag - bitte austauschen - SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 13.05.2014 eingegangen: 13.05.2014 Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.09.2014 2014/0010 15 öffentlich Dez. 5 Besserer Lärmschutz in Karlsruhe - Kurzfassung - Lärmminderung ist - als wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz - ein prioritäres Ziel der Stadt. Auch bei der Stadtverwaltung gehen Beschwerden hinsichtlich der Verwendung von Laubbläsern und anderen lärmintensiven motorisierten Arbeitsgeräten ein. Daher werden derzeit beim Amt für Abfallwirtschaft bereits Maßnahmen ergriffen, um mit der Beschaffung geräuschärmerer Geräte den Beeinträchtigungen entgegenzuwirken. Anläss- lich des Antrages soll eine systematische Ausweitung dieser Strategie sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im Privatbereich aufgegriffen werden. Eine Erweiterung der Lärmschutzaktivitäten von den bisherigen Schwerpunkten Verkehrs - und Gewerbelärm auf weitere von der Bevölkerung als störend empfundenen Bereiche soll unter Einbeziehung von vorhandenen Kompetenzen und Akteuren im Rahmen eines Kon- zeptes entwickelt werden, das auch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Motivations- maßnahmen zur Lärmminderung beinhaltet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch zu ermitteln Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung ermittelt in ihren Ämtern sowie in den städtischen Ge- sellschaften, ob und wie viele mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Geräte ähnlicher Art mit grenzwertüberschreitenden Lärmemissionen be- trieben werden. Maßgeblich für die Bewertung, ob grenzwertüberschreitende Lärmemissionen erfolgen ist die "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Gerä- te- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)" in der das Inverkehrbringen und der Betrieb von Geräten und Maschinen geregelt wird. Die dort genannten maximal zulässigen Schalleistungspegel gelten daher nur für Neu- geräte. Für Altgeräte gibt es keine Regelung, dass diese grundsätzlich nicht mehr genutzt wer- den dürfen. Insofern gibt es generell keine Geräte und Maschinen, die allein auf Grund ihrer Bauart "grenzwertüberschreitende Lärmemissionen" verursachen. Eine "Grenzwertüberscheitung" im Sinne einer Ordnungswidrigkeit entsteht nur dann, wenn gegen die Bestimmungen der Betriebsregelungen im Sinne der 32. BImSchV ver- stoßen würde. Die Stadtverwaltung beachtet selbstverständlich diese rechtlichen Betriebsanforderun- gen. 1. Gartenbauamt Das Gartenbauamt ist zentrale Beschaffungsstelle für Kleinmaschinen. Beim Gartenbauamt selbst sind zurzeit Akku–Elektro-Geräte der Marken Stihl und Pel- lenc sowohl Blasgeräte als auch andere Geräte wie Freischneider, Heckenscheren usw. im Einsatz. Für den Regelbetrieb sind die externen, auf dem Rücken zu tragenden Akkus der Fa. Pellenc und Stihl mit einer akzeptablen Einsatzzeit praktikabel. Allerdings mit dem Nachteil, dass diese wegen ihrem Gewicht zu höherer körperlicher Belastung und mit unter zu starkem Schwitzen auf dem Rücken führen. Diese Geräte sind mit einem Preis von € 2.300 um den Faktor 6 teurer als herkömmliche Geräte. Allein der Akku schlägt mit € 1.500 zu Buche. Die fahrbaren Geräte der Marken Cramer und Parker werden hauptsächlich als Haus- meister-Geräte zur Laubaufnahme und Schulhofreinigung mit begrenzter Einsatzzeit eingesetzt. Beim GBA verlieren diese Geräte immer mehr an Bedeutung. Hier werden heute immer mehr Großflächenmähsysteme mit entsprechenden Anbaugeräten zur Laubaufnahme eingesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Amt für Abfallwirtschaft Zur Zeit werden beim Amt für Abfallwirtschaft insgesamt 16 mit Verbrennungsmotor angetriebene Laubblasgeräte der Marke Stihl BG 86 d eingesetzt. Diese Geräte werden gemäß den Richtlinien des BImSchG eingesetzt. Der Schalldruckpegel dieser Geräte be- trägt 90 dB (A). Diese Geräte werden hauptsächlich zur Laubentfernung eingesetzt. Sie kommen allerdings auch in Einsatz, wenn es darum geht, stark mit Fahrzeugen verpark- te Straßen und Parkbuchten zu reinigen. Der Einsatz dieser Geräte hat hierbei den ein- deutigen Vorteil, da auch unter den Fahrzeugen gereinigt werden kann, wobei vor al- lem das berührungsfreie Reinigen mögliche Beschädigungen an abgestellten Fahrzeu- gen verhindern hilft. Das Amt für Abfallwirtschaft ist zentrale Beschaffungsstelle für Flurförderfahrzeuge, die in den Bereichen Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Verkehrsbetriebe Die Verkehrsbetriebe haben in ihrer Bahnmeisterei fünf handgeführte und zwei rücken- geführte Blasgeräte mit Benzinmotor. 2. Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass - wenn möglich - auf den Ein- satz solcher Geräte verzichtet wird. Andernfalls werden solche Geräte durch leisere Modelle ersetzt. Die Stadtverwaltung wirkt darauf hin, dass auch städti- sche Gesellschaften entsprechende Geräte außer Betrieb nehmen oder durch leisere Modelle ersetzen. Für den Hausmeistereinsatz bei Schulen usw. werden vom GBA die Systeme von Stihl mit internem Akku beschafft, die zwar nur eine kurzzeitige Laufzeit ermöglichen, je- doch wesentlich preiswerter sind. Bei Neubeschaffungen wird auf möglichst geringe Lärmemissionen geachtet werden. Eine kurzfristige komplette Umstellung auf Akku–Geräte ist aus Kostengründen nicht machbar. Bei den Handgebläsen wären allein ca. 240 Geräte auf Akku-Geräte umzu- stellen, was Gesamtkosten von ca. € 5.000.000 hervorrufen würde. Das Amt für Abfallwirtschaft hat Mittel in Höhe von 6.000 EUR nachträglich für das Haushaltsjahr 2014 und 32.500 EUR für den DHH 2015/2016 beantragt. Sollten diese Mittel genehmigt werden, wird das Amt für Abfallwirtschaft alle mit Verbrennungsmo- tor angetriebenen Laubblasgeräte stilllegen und bis spätestens zum Ende des Jahres 2015 durch entsprechende Elektroblasgeräte ersetzen. Als Referenz dient zur Zeit das Elektroblasgerät Airion der Fa. Pellenc. Bei diesem Gerät beträgt der Schalldruckpegel 80 db (A). Durch diese Maßnahme gelingt es, von der Lärmstufe III in die Lärmstufe II zu gelangen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Verwaltung wird den Wunsch des Gemeinderates den städtischen Gesellschaften zur Kenntnis geben. Seitens der Verkehrsbetriebe werden bei Ersatzbeschaffungen im- mer Geräte beschafft, die technisch auf dem aktuellen Stand sind. 3. Die Stadtverwaltung verpflichtet bei Ausschreibungen von Reinigungs- und Pflegearbeiten zum Einsatz möglichst lärmarmer Geräte oder Reinigungs- und Pflegemethoden. Gleichzeitig wirkt die Verwaltung darauf hin, dass städtische Gesellschaften ebenfalls in diesem Sinne bei Ausschreibungen verfahren. Die Verwaltung wird bei Ausschreibungen die Verwendung lärmarmer Geräte berück- sichtigen und dies auch städtischen Gesellschaften nahelegen. 4. Die Stadtverwaltung geht auf die Karlsruher Wohnungsbaugesellschaften zu und informiert im Sinne der Punkte 1 - 3 über Lärm emittierende Geräte und wirbt dafür, diese Geräte zu ersetzen, um Lärm zu reduzieren. Die Verwaltung wird die Wohnungsbaugesellschaften entsprechend informieren und an sie appellieren, lärmreduzierte Geräte einzusetzen. 5. Die Stadtverwaltung entwirft in Kooperation mit dem Stadtseniorenrat das Gütesiegel "Lärmfreies Karlsruhe". Es wird einmal im Jahr an ein Unternehmen oder eine Organisation verliehen, das bzw. die sich besonders um die Lärmre- duktion in Karlsruhe verdient gemacht hat. Das Fachamt wird untersuchen, inwieweit Lärmreduzierungen über die bisherigen Schwerpunkte Verkehrs- und Gewerbelärm hinaus erreicht werden können, und stellt seine Überlegungen im Fachausschuss vor. Ziel soll ein konzeptioneller Ansatz sein, der vorhandene Kompetenzen und Akteure einbezieht (z. B. den Stadtseniorenrat) und ebenso eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Motivation zur Lärmminderung, z. B. durch Würdigung und Auszeichnung beinhaltet.

  • Protokoll TOP 15
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 23. September 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 15 der Tagesordnung: Besserer Lärmschutz in Karlsruhe Antrag der Stadträtin Doris Baitinger und des Stadtrats Jürgen Marin (SPD) so- wie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13. Mai 2014 Vorlage 2014/0010 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Mit der modifizierten Vorlage der nun vorliegenden Ant- wort der Verwaltung zeigt sich unsere Fraktion in den wesentlichen zentralen Punkten zufrieden. Der Antrag zielt auf eine Verbesserung des Lärmschutzes, der über die bishe- rigen Handlungsschwerpunkte hinsichtlich der Reduktion von Verkehrs- und Gewerbe- lärm hinausgeht. Die in der Antwort der Verwaltung in Aussicht gestellte Beschaffung von Kleingeräten für die städtischen Ämter und Gesellschaften, wie beispielsweise die angeführten Laubsauger, zur Erweiterung des Lärmschutzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Wahrnehmung von Geräuschen und Lärm ist sicherlich individuell sehr unterschied- lich. Nicht jedes Geräusch, wie Kinderlachen und Kirchenläuten, das der Einzelne mög- licherweise als störend empfindet, kann als Handlungsfeld für die Lärmschutzaktivitäten auf kommunaler Ebene aufgegriffen werden. Es geht uns vielmehr darum, die Öffent- lichkeit im Sinne der Gesundheitsprävention für Lärmquellen und Möglichkeiten des Lärmschutzes zu sensibilisieren. Die von der Verwaltung aufgegriffene Strategie zur Ausweitung des Lärmschutzes wird von meiner Fraktion als erster Ansatz hinsichtlich der Entwicklung eines kommunalen Gesundheitsplans zur Reduktion von Lärm- und Luftemissionen angesehen. (Beifall bei der SPD) - 2 - Stadtrat Maier (CDU): Auch die CDU setzt sich für Lärmschutz ein. Sicherlich gibt es aber wichtigere Themen, als uns über den Laubbläser länger auszutauschen. In jedem Fall müssen die betroffenen Mitarbeiter gute Arbeitvoraussetzungen und gutes Arbeits- gerät erhalten. Das Ganze muss auch von den Kosten her in einer gewissen Relation stehen. Wir entnehmen der Antwort, dass die Verwaltung dem Ansinnen der Lärmreduzierung bereits Rechnung trägt bzw. dieses auch im Auge hat, und begrüßen daher die Antwort der Verwaltung. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Geiger (GRÜNE): Der Schutz vor Lärm, vor allem, wenn er vermeidbar ist, ist der Grünen-Fraktion ein großes Anliegen. Lärm mindert nicht nur die Lebensqualität, sondern kann zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Zumeist schauen wir mit Recht auf die Verkehrslärmbelastung, denn sie ist die Hauptursache für gesund- heitsgefährdenden Lärm. Hier bleibt sehr viel zu tun. Der Gemeinderat wird sich im Zu- ge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans auch intensiv mit dem Thema auseinander setzen. Hier geht es um eine andere Verursachergruppe, speziell genannt: die Laubbläser. Auch dieses Thema ist wichtig, auch wenn es bisher noch nicht im Fokus unserer Betrachtun- gen stand. Der Lärm durch Laubbläser tritt eher impulsartig auf und führt deshalb dazu, dass er für viele Menschen enorm nervend wirkt. Wege, die dazu führen, diesen Lärm zu mindern, unterstützen wir ausdrücklich. Dort, wo die Stadt Verursacher dieses Lärms ist, sehen wir eine besondere Verantwortung. Je schneller die vergleichsweise lauten, auf Verbrennungsmotoren basierenden Modelle durch leise akkubetriebene ersetzt werden können, umso besser aus unserer Sicht. Deshalb bitten wir, die Anträge für den laufenden bzw. für den kommenden Haushalt des Amts für Abfallwirtschaft positiv zu bescheiden und auch substantiell in die Ersatzbeschaffung der leiseren Geräte an den Schulen einzusteigen. Das Volumen von 5 Mio. €, das hier umgesetzt werden muss, ist gewaltig. Umso wichtiger ist es, hier schnell zu beginnen. Etwas skeptischer sind wir, was den Appell an die Wohnungsbaugesellschaften in priva- ter Hand angeht. Selbstverständlich unterstützen wir das. Ob es fruchtet, habe ich ein bisschen Zweifel. Eine strategische Ausweitung des Themas Lärmminderung über das Verkehrslärmthema hinaus, stößt auf unsere Zustimmung. Wir wollen aber in die Konzeption, so wie es jetzt auch die Verwaltung vorsieht, möglichst viele Interessengruppen einbinden. Der Stadt- seniorenrat ist durch seine Erfahrung bei der Vergabe des Zertifikats "Seniorenfreundli- cher Service" sicherlich ein guter und kompetenter Ansprechpartner. Wichtig bleibt aber, dass wir insgesamt sensibilisieren müssen, denn der Verursacher von Lärm ist in den allermeisten Fällen der Mensch. Gerade in Städten, wo viele Menschen auf engem Raum leben, ist dies von besonderer Bedeutung. (Beifall bei den Grünen) - 3 - Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir von der KULT-Fraktion können dem Antrag auch zu- stimmen. Im Herbst hat man durch Laubbläser, je nach Wohnlage, über mehrere Wo- chen eine alltägliche Lärmbelastung direkt vor der Haustür. Durch die Verbrennungsmo- toren kommt auch eine Belastung durch Feinstaub und andere Emissionen hinzu. Von daher können wir den Punkten 1 - 3 in jedem Fall zustimmen. Beim Punkt 4 gehen wir auch davon aus, dass es nicht unbedingt fruchtet. Aber ein Appell an die Wohnungsbaugesellschaften mit Wohneigentum - man könnte das auch erweitern auf die Wohnungsbaugenossenschaften in Karlsruhe mit Wohneigentum - findet auch unsere Zustimmung. Den Punkt 5, das geforderte Gütesiegel, finden wir nicht notwendig, weil die Lärmquel- len in Karlsruhe hauptsächlich aus Verkehrs- und Gewerbelärm bestehen und uns das daher nicht wirklich als angemessene Maßnahme erscheint. Besonders begrüßen wir, dass es auch ein Schritt zum Arbeitsschutz ist für diejenigen, die mit den Geräten arbeiten. (Beifall bei der KULT) Stadtrat Høyem (FDP): Wenn die Antragsteller zufrieden sind, dann sind wir auch zu- frieden. Ich persönlich bin unglaublich zufrieden. Denn jetzt habe ich ein Argument ge- genüber meiner Frau. Sie sagt nämlich, dass ich als Senior immer schlechter höre. Aber hier steht ganz klar, dass wir Senioren Lärm gegenüber empfindlich sind. Das will ich meiner Frau erzählen. (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Schön, dass wir Ihnen auch noch privat geholfen haben. (Heiterkeit) Stadtrat Wenzel (FW): Lärm ist schädlich, und unnatürlicher Lärm ist Gift. Daher se- hen wir Freien Wähler auch kleine Schritte und Maßnahmen zur Lärmreduzierung als sinnvoll und unterstützenswert an und tragen diesen Antrag mit. Es gab auch Zeiten, in denen es Besen und Rechen gab. Die sind nicht nur gesundheitsfördernd und leise, sondern sie brauchen auch keinen Ölwechsel. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Der Antragsteller hat sich mit den Antworten weitestgehend zufrieden gezeigt. Es gab noch einmal die Aufforderung, es auch bei den Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen. Mit diesem Ergebnis können wir den Tagesordnungspunkt heute als abgeschlossen betrachten. - 4 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014