Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Jäger
| Vorlage: | 2014/0003 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.07.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 1. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.07.2014 2014/0003 4 öffentlich Dez. 1 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Jäger Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.07.2014 4 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, den Eintritt in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Wolfram Jäger über den 31.12.2014 hinaus auf den Ablauf seiner Amtszeit am 30.09.2016 hinauszu- schieben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) . / . Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Herr BM Jäger trat am 01.10.2008 sein Amt als Beigeordneter der Stadt Karlsruhe an. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre und würde daher bis 30.09.2016 dauern. Ohne Rücksicht darauf, ob die Amtszeit abgelaufen ist, treten Beigeordnete aber mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Zum Zeitpunkt der Wahl von Herrn BM Jäger erreichten Beigeordnete die Altersgrenze mit Voll- endung des 65. Lebensjahres. Herr BM Jäger ist am 21.12.1949 geboren und würde daher mit Ablauf des 31.12.2014 per Ge- setz in den Ruhestand treten. Im Rahmen der Dienstrechtsreform wurde ab 2011 die Altersgrenze der Beigeordneten vom 65. auf das 68. Lebensjahr angehoben. Nach der Übergangsregelung des Art. 62 § 5 Abs. 3 Satz 1 Dienstrechtsreformgesetz (DRG) treten aber am 31.12.2010 bereits im Amt befindliche Beigeord- nete, die in der aktuellen Amtszeit ihr 65. Lebensjahr vollenden, nach wie vor mit Ablauf des Mo- nats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. Nach Art. 62 § 5 Abs. 3 Satz 2 und 3 DRG kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Be- amten bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses bis maximal zum 68. Lebensjahr hinausgescho- ben werden. Die Amtszeit wird damit aber nicht verlängert. Herr BM Jäger hat beantragt, den Eintritt in den Ruhestand über den 31.12.2014 hinaus bis zum Ablauf seiner achtjährigen Amtszeit am 30.09.2016 hinauszuschieben. Die bisherige Arbeit von Herrn BM Jäger rechtfertigt es, ihm die Möglichkeit des Eintritts in den Ruhestand nach der geänderten Rechtslage zu gewähren. Die Entscheidung darüber ist vom Gemeinderat zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, den Eintritt in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Wolfram Jäger über den 31.12.2014 hinaus auf den Ablauf seiner Amtszeit am 30.09.2016 hinauszu- schieben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 1. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Jäger Vorlage: 2014/0003 Punkt 5 der Tagesordnung: Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Wolf- ram Jäger mit Ablauf des 31.12.2014 - Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl Vorlage: 2014/0004 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmungen Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich diese beiden Tagesordnungspunkte auf- grund der Wahl von Herrn Bürgermeister Jäger zum Ersten Beigeordneten erledigt ha- ben. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. November 2014