Antrag GLG: Tempo 30 für ganz Grötzingen

Vorlage: 20131
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.04.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 07.05.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • OSR-Vorlage zu Tempo 30 ganz Grö
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OSR-Vorlage zu Top 6 Ortsverwaltung Grötzingen (Sitzung am 07.05.2008) Stellungnahme/Beratungsunterlage Antrag der GLG-Fraktion vom:20.03.2008 eingegangen am: 20.03.2008 Betreff: Tempo 30 für ganz Grötzingen Antrag der GLG-Fraktion: Die Ausnahmen von der Tempo 30-Regelung in Grötzingen sind die Augustenburg- und die Eisenbahnsstraße einschließlich der sie verbindenden Kirchstraßenunterfüh- rung. Die Augustenburgstraße ist nunmehr auf eine Fahrbahn von sechs Meter Breite zurückgebaut, die auch von den Radfahrern zu benutzen ist. Auch die Eisenbahn- straße ist eng und wird viel von Radlern befahren und am Bahnhof von Fußgängern überquert. Wir meinen, ist es an der Zeit für Tempo 30 einheitlich in ganz Grötzingen. Deshalb beantragen wir: Die Tempo 30-Zone wird auf den ganzen Grötzinger Ortsbereich ausgedehnt, indem auch die Augustenburgstraße, die Eisenbahnstraße und die Kirchstraßenunterfüh- rung einbezogen werden. Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit kann in Abstimmung mit den zuständigen Fachdienststellen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nach den einschlägigen Vorschrif- ten nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Gleichzeitig ist ein leistungsfähiges Vorfahrtsstraßennetz sicher zu stellen. Die beiden genannten Straßen erfüllen nach wie vor die Funktion einer Erschlie- ßungsstraße. Es findet dort kein unerheblicher Durchgangsverkehr statt. Eine Ge- schwindigkeitsbeschränkung muss beim Verkehrsteilnehmer auch auf Akzeptanz stoßen. Bau und Betrieb einer Straße müssen übereinstimmen. Allein das Aufstellen von Verkehrszeichen ist nicht ausreichend, um einen Zonencharakter herbeizufüh- ren.