Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg
| Vorlage: | 2013/0326 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.12.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: teilweise zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2013/0326 14 öffentlich Dez. 6 Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 16.01.2014 2 Kenntnisnahme Gemeinderat 21.01.2014 8 abgesetzt Planungsausschuss 13.02.2014 7 Gemeinderat 18.02.2014 14 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss -, die Verwal- tung mit der Umsetzung der Richtlinie zu beauftragen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Zukunft Innenstadt und öffentl. Raum Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Zuge der umfangreichen Beteiligungsprozesse zur Sanierung Mühlburg wurde auf Anregun- gen der Bevölkerung und Interessensvertretungen aus dem Stadtteil der Entwurf einer Son- dernutzungsrichtlinie erarbeitet. Sie soll die umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen im Ge- schäftszentrum flankieren und die Aufwertung des öffentlichen Raumes dauerhaft sichern. Die Überplanung der Einkaufsstraße Mühlburgs, der "großen" Rheinstraße zwischen Philipp- straße und Am Entenfang mit Peter-und-Paul-Platz sowie der sich anschließenden "kleinen" Rheinstraße zwischen Am Entenfang und Hardtstraße ist abgeschlossen. Die bauliche Umset- zung soll im Frühjahr 2014 beginnen. Die Sondernutzungsrichtlinie soll bis zur Fertigstellung in Kraft sein, um ab diesem Moment auch das im öffentlichen Raum zum Einsatz kommende pri- vate Mobiliar auf die Qualitätsstufe des dann neu gestalteten Straßenraumes zu heben. Die Inhalte des aktuellen Entwurfsstandes (Anlage) wurden verwaltungsintern und vorab mit dem Bürgerverein und der Interessengemeinschaft Mühlburg abgestimmt. Am 12.11.2013 hat ein Beteiligungstermin stattgefunden, zu dem die im zukünftigen Geltungsbereich tätigen Ge- werbetreibenden eingeladen waren. Im Sanierungsbeirat wurde der Entwurf am 27.11.2013 vorgestellt. Am 09.01.2014 fand nochmals eine Abstimmung zwischen der Interessengemein- schaft Mühlburg und der Verwaltung statt. Der Planungsausschuss hat am 16.01.2014 beraten. Es sind neben inhaltlichen Fragen solche zum Verfahren aufgetaucht. Insbesondere wurde zusätzlicher Beratungs- und Beteiligungsbe- darf wegen einer angenommenen Abhängigkeit zukünftiger ähnlicher Vorhaben in anderen Geschäftslagen der Stadt von der jetzt vorliegenden Richtlinie gesehen. Es ist klarzustellen, dass die Richtlinie für den in ihr festgelegten Geltungsbereich vorgesehen ist (Lageplan/Anlage). Da- her wurden sämtliche Betroffene intensiv beteiligt - zusätzlich auch die IHK -, und die nicht Be- troffenen wurden nicht beteiligt. Zukünftige Richtlinien, die beispielsweise etwa in der Innen- stadt oder in Durlach sinnvoll sein könnten, werden dort jeweils auf die entsprechenden Ver- hältnisse angepasst und mit den dann zu Beteiligenden zusammen erarbeitet, wie dies mit der vorliegenden Richtlinie für Mühlburg der Fall war. Die von der Interessengemeinschaft Mühlburg im Nachgang zum Abstimmungsverfahren vorge- tragenen Regelungsaspekte wurden - sofern sie Gegenstand der Richtlinie sein können - teilwei- se eingearbeitet. Dies betrifft eine vom ursprünglichen Entwurf abweichende Regelung zu Steh- tischen. Seit kürzester Zeit kontrovers angesprochene Inhalte (z. B. zusätzliche Kundenstopper) wurden in der Sitzung vom 16.01.2014 mit der Bitte um entsprechende Abwägung und Ent- scheidung angesprochen. Nicht der Richtlinie zugängliche sonstige Themenkreise werden in getrennten Arbeitsschritten behandelt. Nach Vorberatung empfiehlt der Planungsausschuss dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Umsetzung der Richtlinie zu beauftragen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss -, die Verwal- tung mit der Umsetzung der Richtlinie zu beauftragen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014
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Stand 17.01.2013 Stadt Karlsruhe Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum Stand 17.01.2014 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Ausgangslage 3 2 Rechtliche Einordnung der Sondernutzungsrichtlinie 4 3 Räumlicher Geltungsbereich 4 4 Umfang und Anordnung der Stellflächen für Sondernutzungen 5 5 Nicht zulässige Sondernutzungen 7 6 Werbeaufsteller 8 7 Warenauslagen 8 8 Außengastronomie 9 9 Müllbehälter 10 10 Begrünungselemente 10 Anlage Abgrenzung des Geltungsbereichs Stand 17.01.2014 3 1 Ausgangslage Der Ortskern Mühlburgs ist als B-Zentrum klassifiziert. Die Rheinstraße zwischen Peter-und-Paul-Platz und Hardtstraße sowie der Entenfang haben sich zur Haupteinkaufsstraße der westlichen Stadtbezir- ke entwickelt. Die Erdgeschosszonen sind durchgängig mit Einzelhandelsgeschäften, Banken und kleinen gastronomischen Nutzungen besetzt. Das heutige Erscheinungsbild des Abschnittes zwischen Peter-und-Paul-Platz und Entenfang wird durch die in der Nachkriegszeit erfolgte Aufweitung des Straßenraums und – besonders auf der Nordseite – durch die durchgängige fünfgeschossige Bebau- ung im Stil der 50er Jahre geprägt. Auffällig ist auch die Reihung zum Teil weit auskragender Vordä- cher, die die Schaufensterzone optisch von den darüberliegenden Geschossen trennt. Der Straßenraum steht im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des motorisierten Verkehrs, der Straßen- und Stadtbahnlinien, der Radfahrer und Fußgänger, aber auch dem Bedarf an nut- zungsnahen Stellplätzen, an Anlieferungsmöglichkeiten und den in dieser Richtlinie geregelten Son- dernutzungen. Im Rahmen des Sanierungsprogramms Soziale Stadt soll die Rheinstraße unter Berücksichtigung der Wünsche und Anregungen aus einer umfangreichen Bürgerbeteiligung neu geordnet und gestaltet werden. Ziel dabei ist es, den unterschiedlichen Nutzungen angemessene, konfliktfreie Flächen zur Verfügung zu stellen, aber auch durch die Erneuerung von Pflasterbelägen, die Sicherung und Ergän- zung der Baumstandorte und eine zeitgemäße attraktive Beleuchtung und Möblierung die Aufent- haltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen und zu einem positiven Image des Stadtteilzentrums beizutragen. Darüber hinaus wird der Straßenraum im gesamten B-Zentrum aber auch geprägt durch private Ein- bauten und Möblierungsgegenstände, die unter verschiedenen funktionalen, modischen und wirt- schaftlichen Aspekten aufgestellt werden und das Erscheinungsbild und die zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen beeinflussen. Das Ergebnis ist leider nicht immer zufriedenstellend. In Verbindung mit den notwendigen öffentli- chen Möblierungen sind hier in Teilen sehr hohe Nutzungsdichten festzustellen. Der Stadtraum wird durch uneinheitliche und kleinteilige Möblierungen beeinträchtigt. Dies betrifft vorwiegend Werbe- elemente, überfrachtete Warenträger und Stehbereiche vor Imbiss- und Schnellrestaurationen. Neben der gestalterischen Qualität dieser Nutzungen spielt aber auch die Quantität der Inanspruchnahme durch gewerbliche Warenpräsentationen und Außengastronomie eine immer größere Rolle. Das gemeinsame Ziel einer attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raums kann deshalb nur gelingen, wenn die öffentlichen Maßnahmen der Stadt und die Investitionen der privaten Laden- und Gastro- nomiebetreiber aufeinander abgestimmt sind und es eindeutige Spielregeln für die Quantität und Qualität der Ausstattungen gibt, die auch genügend Raum für individuelle Lösungen lassen. Stand 17.01.2014 4 2 Rechtliche Einordnung der Sondernutzungsrichtlinie Die Richtlinie stellt eine Handlungsanweisung dar, die als allgemeine Richtschnur der Verwaltung z.B. bei der Erteilung von Genehmigungen im Rahmen der rechtskräftigen Sondernutzungssatzung dient. Es werden Grundsätze aufgezeigt, die als Ermessensrichtlinien nach dem Grundsatz der Gleichbe- handlung von der Verwaltung einzuhalten sind. Die Richtlinie enthält eine Aufzählung von Beispielen geeigneter Maßnahmen und Angebote für eine geordnete und qualitätvolle Gestaltung des Geschäftsbereiches. Sie soll den Geschäftsleuten, den Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Verwaltung eine Orientierung geben, wie diese Ziele zu errei- chen sind. Im Einzelfall können andere geeignete Maßnahmen gewählt werden, die den Zielen in gleicher Weise gerecht werden. Hierzu bietet die Verwaltung eine Beratung an, die individuelle Lö- sungen im Sinne dieser Richtlinie mit den Betroffenen entwickeln soll. 3 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst die Rheinstraße bzw. Kaiserallee zwischen Hardtstraße und Herder-/Händelstraße, den Entenfang bis zur Lameystraße, den Beginn der Sedanstraße und der Geibelstraße, den Teil der Philippstraße bis zum Brahmsplatz, jeweils den Beginn der Weinbrenner- und der Sophienstraße, sowie die Straße Peter-und-Paul-Platz und das Westende der Gellertstraße. Er ist im unten stehenden Luftbild und im beiliegenden Plan (Anlage) dargestellt. Stand 17.01.2014 5 4 Umfang und Anordnung der Stellflächen für Sondernutzungen Umfang und Anordnung der Stellflächen für Sondernutzungen differieren nach dem vorhandenen Flächenangebot auf den Gehwegen. Grundsatz ist das Freihalten ausreichender Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Passanten aus allen Bevölkerungsgruppen besonders auch für Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen und Familien. Ein weiteres Kriterium ist die Bündelung und gestaltende Ordnung der Möblierungselemen- te. Als absolutes Mindestmaß einer verbleibenden Gehwegbreite sind 1,60 m erforderlich. Abweichende andere Regelungen im Geltungsbereich dieser Satzung sind hiervon nicht berührt. Darüber hinaus sind im gesamten Geltungsbereich der Richtlinie die Belange der Verkehrssicherheit (Freihaltung von Fußgängerquerungen, Zufahrten, Sichtwinkeln an Einmündungen u. a.) zu beachten. Zu Fahrrad- ständern, Bänken, Beeten und anderen öffentlichen Einbauten sowie zu den Parkständen sind aus- reichende Abstände einzuhalten, sodass deren ordnungsgemäße Nutzung nicht eingeschränkt wird. Die Genehmigungsbehörde legt die genaue Fläche anhand der örtlichen Gegebenheiten fest. Warenauslagen sollen nur direkt vor der Fassade der zugehörigen gewerblichen Einheit aufgestellt werden. Die Breite dieser Zone variiert je nach Gehwegbreite, wobei die oben genannten Gehzonen auf jeden Fall freizuhalten sind. Außenmöblierungen für die Gastronomie sind außerhalb der Gehzonen direkt vor der Fassade, aber auch in den Bereichen zwischen Gehzone und Stellplätzen oder zwischen Gehzone und Fahrbahn- rand zulässig. Stand 17.01.2014 6 Für den neu gestalteten Teil der Rheinstraße zwischen Peter-und-Paul-Platz und Entenfang (siehe Plan links) gilt im Einzelnen folgendes: Auf der Südseite der Rheinstraße ist die durch den Wechsel im Belag gekennzeichnete Geh- zone vor den Hausnummern 5 - 19 in einer Breite von mindestens 2,00 m, und vor den Hausnummern 25 - 49 in einer Breite von min- destens 1,60 m freizuhalten. Auf der Nordseite beträgt die Breite der freizuhaltenden Gehzone im Bereich zwischen Philippstraße und Nu- itsstraße mindestens 2,00 m, im Bereich zwi- schen Nuitsstraße und Entenfang mindestens 2,50 m. Dies ist dadurch begründet, dass im benannten Abschnitt der Fußgängerverkehr stark ist und breitere Gehwege zur Verfügung stehen. Lage und Abmessung der freizuhalten- den Gehzone ist im beiliegenden Plan darge- stellt. Stand 17.01.2014 7 5 Nicht zulässige Sondernutzungen Ziel der Sondernutzungsrichtlinie ist es, eine Privatisierung des öffentlichen Raumes zu vermeiden. Die nachfolgend aufgeführten privaten Elemente und Möblierungen werden daher mit Inkrafttre- ten dieser Richtlinie grundsätzlich nicht zugelassen, weil sie den der Allgemeinheit zustehenden öffentlichen Raum maßgeblich zerschneiden und beeinträchtigen: • Mobile Zaunelemente • Windschutzsysteme • Private Fahrradständer • Bewegliche oder blinkende Elemente • Leuchten mit blinkendem oder bewegtem Licht • Wimpel, Fahnen, Beach Banner, aufblasbare Leuchtsäulen, Luftfiguren etc. • Mechanisierte Spielgeräte • Strandkörbe, Liegestühle, Biertischgarnituren und ähnliche Möblierungselemente • Heizpilze und sonstige Wärmeerzeuger • Theken, Kühltruhen mit Ausnahme von Speiseeistruhen einer Größe von max. 1,00m x 1,60m • Zelte, Folienüberdachungen, freistehende Markisen • Bodenbeläge (Teppiche, Kunstrasen, Podeste, Sand, Kies, sonstige Schüttungen etc.) • Lärm bzw. Geräusche erzeugende Einrichtungen und Geräte • Private Werbesäulen, Stelen und von den nachfolgend geregelten Kundenstoppern abweichend gestaltete Informations- und Werbetafeln Ausnahmsweise können genehmigt werden: • Bei unmittelbar an Verkehrsflächen grenzenden Außengastronomieflächen, wenn Gründe der Verkehrssicherheit das notwendig machen, Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,80 m. Sie müssen aus hochwertigen Materialien (Metall, Holz, Glas), ohne Werbung und als optisch nicht geschlossene Elemente ausgeführt werden. • Werbeeinrichtungen von Vertragspartnern der Stadt, die aufgrund eines stadtweit gültigen Ver- trages das Recht zur Außenwerbung im öffentlichen Raum haben, soweit diese Anlagen mit den zuständigen städtischen Stellen abgestimmt sind und eine Baugenehmigung dafür vorliegt. • Nach Abstimmung mit der Stadt im Einzelfall auch Sammelwerbeanlagen mehrerer Gewerbebe- triebe, die nicht direkt an der Straßenfassade werben können (z. B. bei angrenzenden Passagen) • Freistehende Informationstafeln und Schaukästen für stadtteilbezogene gemeinnützige Vereine, z.B. den Bürgerverein. Größe, Gestaltung und Standort sind im Einzelfall mit der Stadt abzu- stimmen. Es sind die Vorgaben für Bürgervitrinen des Handbuchs Stadtmobiliar zu beachten. Weitere Ausnahmen sind nur im begründeten Einzelfall zulässig für mit der Stadt abgestimmte, zeitlich begrenzte Sonderaktionen. Alle Elemente der privaten Möblierungen im öffentlichen Raum, ausgenommen Werbeaufsteller und Schirme, sollen grundsätzlich ohne Werbeaufdrucke ausgeführt werden. Stand 17.01.2014 8 6 Werbeaufsteller Die Wirkungsweise mobiler Werbeaufsteller (sogenannter Kundenstopper) ist mit den Gestaltungsabsichten im öffentlichen Raum nur schwer zu vereinbaren, da sie - wie ihr Name bereits sagt - besonders in der gehäuften Aufstellung Wege- und Sichtbe- ziehungen verstellen. Dennoch sind sie in Einzelfällen aus Sicht der Gewerbetreibenden notwendig, um auf be- sondere Angebote hinzuweisen. Die Aufstellung ist deshalb nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen zulässig: - max. 1 Werbeaufsteller pro Geschäftsein- heit - max. Abmessungen 0,80 m x 1,20 m Werbeaufsteller mit reiner Produktwerbung (Markenwerbung) ohne Hinweis auf das spe- zifische Angebot des zugehörigen Geschäftes und selbstleuchtende Werbeaufsteller sind grundsätzlich ausgeschlossen. 7 Warenauslagen Der öffentliche Raum soll nicht mit einer Viel- zahl von Warenauslagen überfrachtet werden. Die Aufstellung ist deshalb nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen zulässig: - Warenständer eines Geschäfts sind einheit- lich gestaltet - Aufstellung nur direkt an der Fassade der zugehörigen Geschäftseinheit - Die Tiefe der Warenauslagen kann maxi- mal 1,20 m betragen, sofern sie nicht in Konflikt mit der freizuhaltenden Gehzone kommen Für Obst-, Gemüse- und Blumenauslagen, die traditionell im Freien und weniger im Schau- fenster präsentiert werden, können einver- nehmlich abweichende Regelungen getroffen werden. Stand 17.01.2014 9 8 Außengastronomie Tische und Stühle für die Außenbewirtschaf- tung sind in ihrer Gestaltung nicht reglemen- tiert um dem eigenständigen Stil des jeweili- gen Gastronomiebetriebs Rechnung zu tra- gen. Nicht zugelassen sind jedoch einfache Monoblock-Möbel aus Kunststoff und Bier- tischgarnituren sowie ortsfremde Elemente wie Liegestühle, Strandkörbe, Sofas und ähn- liche Möblierungselemente, da sich diese nicht in die Wertigkeit der Gestaltung des öffentlichen Raumes einpassen beziehungs- weise den Charakter und die Nutzung des öffentlichen Raumes verunklären. Pro Gastronomiebetrieb sollen einheitliche Möblierungselemente eingesetzt werden. Stehtische sollen in Stil, Material und Farbge- bung auf die sonstige Möblierung abge- stimmt werden. Schirme: Schirme sind besonders in grellen Farben und großer Ausladung sehr raumwirksam. Durch die vorhandenen Vordächer, Baumstellungen und die begrenzten Gehwegbreiten ist ihre Aufstellung nur in Einzelfällen sinnvoll mög- lich. Die Aufstellung von Schirmen ist deshalb nur unter den nachfolgenden Voraussetzung zu- lässig: - Sie dürfen die Gehzonen nicht überragen - Maximaler Durchmesser 3,00 m - In hellen, gedeckten Farben Pro Einheit sind einheitliche Schirme zu ver- wenden. Stand 17.01.2014 10 9 Müllbehälter Im Umfeld von Lebensmittelgeschäften, Gast- ronomiebetrieben oder Verkaufsstätten für Ge- tränke und Esswaren insbesondere aber von Fastfood-Betrieben fallen größere Mengen von Müll an. Um eine Überlastung der öffentlichen Behälter zu vermeiden ist dort ein größeres Angebot an Müllbehältern notwendig. Daher sind im Eingangsbereich der oben genannten Betriebe zusätzliche Behälter durch die Gewer- betreibenden aufzustellen und regelmäßig zu leeren. Die Behälter sind einfarbig, aus Metall und ohne Werbung, gestalterisch an die ver- wendeten Tische und Stühle angelehnt auszu- wählen. Sie sind außerhalb der Öffnungszeiten zu ent- fernen. 10 Begrünungselemente Private Begrünungselemente (Pflanzkübel, Pflanztröge) dienen oftmals der Eingangsak- zentuierung oder der Abgrenzung von Son- dernutzungsflächen. In Maßen sind sie als Be- reicherung des Straßenbildes akzeptiert, eine Abschottung von Verkaufs- oder Gastronomie- flächen ist hingegen nicht erwünscht. Je Eingang können bis zu zwei Pflanzkübel mit natürlichen Pflanzen aufgestellt werden. Künstliche Pflanzen sind ausgeschlossen. Bepflanzungen sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Besonders jahreszeitlich passende Bepflanzun- gen, aber auch immergrüne Pflanzen (z. B. Buchsbaum), wirken einladend und positiv. Abgestorbene oder schadhafte Pflanzen hin- gegen sind ungepflegt und daher mitsamt Pflanzgefäß zu entfernen oder durch frische Pflanzen zu ersetzen. Leere Pflanzgefäße sind ebenso zu entfernen. Pflanzgefäße sind aus hochwertigen Materia- lien (Keramik, Metall, Kunststein, lackiertes Holz) auszuführen. Ihre Größe darf höchstens 0,60 m x 0,60 m x 0,60 m betragen. Stand 17.01.2014 11 Anlage
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg Vorlage: 2013/0326 dazu: Änderungsantrag der Stadträtinnen Doris Baitinger und Yvette Melchien, des Stadtrats Michael Zeh (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 12. Februar 2014 Vorlage: 2014/0410 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss -, die Verwal- tung mit der Umsetzung der Richtlinie (einschließlich der sich aus den Ziffern 1 - 3 und 6 des Änderungsantrags der SPD ergebenden Änderungen) zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: 14 Nein-Stimmen, Rest Ja-Stimmen Änderungsantrag: Ziffern 1 - 3, 6 mit Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Ziffern 4 und 5 bei 22 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Wir haben uns intensiv mit den Vorschlägen der SPD beschäftigt. Wir sehen in den Vor- schlägen der SPD auch noch einmal ein Angebot, auf entsprechende Vorschläge aus der Bürgerschaft zu reagieren. Deswegen nehmen wir die Ziffern 1, 2, 3 und 6 mit den ent- sprechenden neuen Formulierungen in die Beschlussvorlage auf, so dass Sie die Ziffern 1, 2, 3 und 6 jetzt bitte als Teil der städtischen Beschlussvorlage verstehen und die da- mit als eingearbeitet gelten. Bei den Ziffern 4 und 5 müssten wir noch einmal separat abstimmen, weil für die Verwaltung doch das Thema einer gewissen Eingrenzung der - 2 - Farben der entsprechenden Schirme ganz wichtig ist für ein stimmiges Gesamtbild der Einkaufssituation in Mühlburg. Weil ich das von den Vordiskussionen auch kenne, möchte ich ausdrücklich sagen, das ist hier eine mit den Beteiligten vor Ort ausgearbeitete Sondernutzungsrichtlinie. Sie ist zweimal im Planungsausschuss detailliert dargestellt und durchdiskutiert worden. Dar- aus ergibt sich möglicherweise ein gewisser Druck, auch im zweiten B-Zentrum in dieser Stadt über eine Sondernutzungsrichtlinie nachzudenken. Denn eine Sondernutzungs- richtlinie macht man nicht aus Spaß und Tollerei, sondern weil man einen Beitrag zur Verbesserung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität leisten möchte. Aber das, was für Mühlburg gilt, muss für keinen anderen Stadtteil gelten, sondern man fängt dann an einer anderen Stelle wieder genauso an und kann da zu völlig anderen Ergebnissen kommen. Mir ist noch einmal ganz wichtig, dass ich jetzt damit keine Festlegung ver- binde, die irgendetwas über eine Festlegung in anderen Stadtteilen nach sich zieht oder vorfestlegt. Das ist mir ganz wichtig, weil jedes B-Zentrum, wie überhaupt jedes Zent- rum, das Recht hat, entsprechend seiner Bedürfnisse eigene Sondernutzungsrichtlinien zu verdienen und auch zu entwickeln. Das noch einmal zur Vorgabe, wie dieser Vorschlag der Verwaltung zu werten ist. Ich bitte jetzt um die Debatte, wenn es dazu Wortmeldungen gibt. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Eine Vorbemerkung: Es braucht fraglos Regeln für den öffentlichen Raum. Insofern ist es richtig, eine solche Sondernutzungsrichtlinie zu erlas- sen. Gleichwohl können wir aus fünf Gründen, die ich gleich ausführe, dem Entwurf heute nicht zustimmen, auch dem jetzt durch Sie, Herr Oberbürgermeister, eingeführ- ten modifizierten Entwurf. 1. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass die Richtlinie geprägt ist durch eine zu detaillierte Überregulierung. Am vergangenen Freitag war es in den BNN zu lesen. Der Vorsitzende des Bür- gervereins, Massimo Ferrini sagt: Wir wollen nicht, dass alles einfarbig wird. Mühlburg soll bunt bleiben. Das hat er möglicherweise nicht nur auf die Farbe der eben schon erwähnten Schirme bezogen, sondern auch auf andere Regeln, die da festgeschrieben werden. Wir können hier einmal die Frage diskutieren, ob man allen Ernstes die Größe und die Materialität von Pflanzgefäßen zentimetergenau regulieren muss. Ich könnte weitere Beispiele nennen. Also: Erster Punkt aus unserer Sicht eine Überregulierung. 2. Aus unserer Sicht wird ohne sachliche Not ein völlig überflüssiger Zeitdruck er- zeugt. Wir hatten Sie, Herr Oberbürgermeister, gebeten, den Punkt in der Janu- arsitzung abzusetzen. Dem sind Sie gefolgt. Danke dafür. Schon in der nächsten Sitzung, nämlich jetzt im Februar, ist es wieder auf der Tagesordnung, ohne dass wirklich etwas geändert worden wäre. Ein einziges Detail haben Sie bis zur Sit- zung heute geändert, nämlich die Erlaubnis von Stehtischen. Unter der Hand ha- - 3 - ben Sie jetzt, indem Sie den Antrag aufgegriffen haben, noch weitere Änderun- gen vorgenommen. Aber die Zwischenzeit wurde genutzt, um eine einzige kleine Änderung, ein einziges kleines Zugeständnis, nämlich die Erlaubnis von Stehti- schen, vorzunehmen. Also: Ein überflüssiger Zeitdruck. 3. Der Zeitpunkt für die Richtlinie scheint uns nicht glücklich gewählt. Die Ge- schäftswelt in Mühlburg wie in anderen Stadtteilen, aber wir reden jetzt über Mühlburg, leidet unter den vielen Baustellen. An diesem Zeitpunkt müssen wir als Stadt nicht kommen und noch die Geschäftsleute mit zusätzlichen Regeln überziehen. Es besteht kein Druck und es ist der falsche Zeitpunkt. 4. Die Betroffenen - Sie haben es eben angedeutet, Herr Oberbürgermeister - wur- den zwar einbezogen in die Entstehung der Richtlinie, aber wir sind der Auffas- sung, sie wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Ich nenne ein einziges Beispiel, wohlgemerkt, ein Beispiel: Uns wurde die Richtli- nie zugestellt mit einem Stand vom Dezember. Es fand dann Mitte Januar vor der Januarsitzung eine Besprechung mit der Interessengemeinschaft Mühlburg statt, also mit einer Vertretung der Geschäftsleute dort. Die haben mehr als ein halbes Dutzend sinnvoller Änderungsvorschläge gemacht. Wir sollten im Januar dann darüber beraten, ohne dass ein einziger dieser Änderungsvorschläge, die zwar sauber protokolliert wurden, auch nur in Andeutung Eingang in den Entwurf ge- funden hätte. Das war einer der Gründe, warum wir gesagt haben. Es besteht Gesprächsbe- darf. Bitte setzen Sie den Punkt ab. Führen Sie noch einmal Gespräche. Gehen Sie auf die Akteure zu. Also wirkliche Partizipation sieht aus unserer Sicht anders aus. Im Grunde verweist der Änderungsantrag der SPD, den Sie sich, Herr Oberbür- germeister, jetzt zu einem Teil zu eigen gemacht haben, auf ein eminentes Parti- zipations- und Kommunikationsdefizit. 5. Es wird - das sehen wir anderes als Sie, Herr Oberbürgermeister - mit dem mögli- chen Erlass der Richtlinie heute in der Tat ein Präzedenzfall für andere B-Zentren, nämlich für Durlach, getroffen. (Stadtrat Pfalzgraf/SPD: Nein, eben nicht!) - Doch, dieser Präzedenzfall wird herbeigeführt, denn, Herr Kollege Pfalzgraf, warum soll man ein anderes B-Zentrum grundsätzlich anderes behandeln. Das können wir uns nicht vorstellen. Es ist interessant, dass aus Durlach bereits, ob- wohl wir über Mühlburg reden, Widerstand gegen diese Richtlinie kommt, weil die Durlacher Angst haben, dass ihnen in einer ähnlichen Art und Weise das übergestülpt wird. - 4 - Zusammenfassend können wir sagen: Wir hätten uns - und wir bedauern es tatsäch- lich - eine Richtlinie gewünscht, die im tatsächlichen Konsens mit den Betroffenen erar- beitet wird. Das ist nicht der Fall. Deswegen müssen wir mit Bedauern, weil eine solche Richtlinie grundsätzlich sinnvoll wäre, heute dagegen stimmen. (Beifall bei der CDU) Stadträtin Melchien (SPD): Wenn es um Mühlburg geht, bin ich betroffen. Ich bin gerne betroffen. Fast ein Vierteljahrhundert habe ich in Mühlburg gelebt und all die Entwicklungen und Probleme, die es notwendig machen, Verbesserungen zu ermögli- chen, habe ich sehr genau mitverfolgen können. Mühlburg ist lebendig, vielfältig, laut, manchmal etwas chaotisch, und - das sage ich aus vollster Überzeugung - Mühlburg steckt voller Potentiale. Unübersichtlichkeit, Rück- ständigkeit bezüglich einer barrierefreien Nutzung für alle und vor allem die laufenden Veränderungsprozesse im Baulichen, machen es notwendig, dass wir als Gemeinderat die richtigen Weichen stellen, damit sich Mühlburg als zukunftsfähiger Stadtteil Karlsru- hes weiter positiv entwickeln kann. Ausgehend von intensiven Beteiligungsprozessen - Sie haben es angesprochen, Herr Oberbürgermeister - in Rücksprache mit den Interessensvertretern der Gewerbetreiben- den und der Bürgerschaft, hat die Verwaltung Richtlinien entwickelt, die es möglich machen, dass Mühlburg den anstrengenden aber wichtigen Weg in die Zukunft erfolg- reich gehen wird. Ein frühes und öffentliches Nein von Teilen dieses Hauses ist bei die- sem Weg sicherlich keine besonders große Hilfe. Ich werde nachher noch sehr gerne auf Ihre fünf Punkte eingehen. Ich bin durchaus stolz, dass von unserer Fraktion jene kleinteiligen und mühvollen Än- derungsanträge gestellt werden, die mit dazu beitragen können, eine gute und um- setzbare Richtlinie für einen wichtigen Teil des Stadtteils Mühlburg zu erstellen. Ich bin ganz bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wenn Sie fordern, den Ge- werbetreibenden in Mühlburg Handlungsspielräume zu erschließen, um gute Lösungen für ihre Geschäfte verwirklichen zu können. Will man diese Handlungsfreiheit, so muss man Änderungsanträge stellen, die an konkreten Punkten diese ermöglichen, Herr Kol- lege. (Vereinzelter Beifall bei der SPD) Will man aber auch Ordnung, Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit und daraus resultierend Attraktivität und Zukunftsfähigkeit, so bedarf es einer Richtlinie, auch wenn dies im Ein- zelfall nicht jedem passt. Neben den dankenswerterweise übernommenen Änderungsanträgen werben wir bei den Vertretern aller Fraktionen hier im Haus um Unterstützung für die nicht übernom- menen Änderungsanträge bezüglich der Farbgestaltung der Schirme für den Außenbe- reich. Wir werden diese wichtige Richtlinie nicht an den Schirmen scheitern lassen, hof- fen aber auf Unterstützung in unserem Ansinnen, hierbei die Vorgaben nicht übermä- ßig streng, sondern für die Gewerbetreibenden praktikabel zu handhaben. Gerade Filia- - 5 - listen haben leider auf die Farbgestaltung der Corporate Identity ihres Unternehmens keinerlei Einfluss. Auch diese sollten die Möglichkeit haben, Schirme vor ihren Geschäf- ten aufzustellen. Ich hoffe, dass Sie dem nachher so folgen können. Noch kurz zu Ihren fünf Punkten: Der Vorwurf der Überregulierung: Gerade bei dem Punkt, dass es zu detailliert ist, hät- ten Sie durchaus Änderungsanträge stellen sollen, aber sich zumindest unserem Ände- rungsantrag anschließen. Zum Zeitdruck: Es ist jetzt gerade aus dem Beteiligungsverfahren entstanden. Wann sollen wir es dann machen? Beim nächsten "Soziale Stadt Programm Mühlburg" sicher- lich nicht. Ich glaube, es ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, vor allem weil jetzt diese großen Umbaumaßnahmen anstehen. Der Sinn dieser Richtlinie ist, nach Abschluss die- ser Umbaumaßnahmen eine Ordnung herzustellen. Ich glaube, es ist genau der richtige Zeitpunkt. Zum Einzug: Auch da hätten Sie ermöglichen können, dass die Punkte, die nicht aufge- griffen wurden, heute hier Gehör finden. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Fromm (FDP): Die FDP-Fraktion wird Ihrem Vorschlag folgen, die Son- dernutzungsrichtlinie Mühlburg mit den Ergänzungen der SPD, Ziffern 1, 2, 3 und 6, so wie Sie es gesagt haben, zu beschließen. Unser Votum war so auch schon im Planungs- ausschuss gewesen. Dankenswerterweise muss ich jetzt einmal die Fairness der SPD lo- ben, die angekündigt hat, dazu einen Antrag zu stellen. So konnten sich die Kollegen und Kolleginnen, die im Planungsausschuss waren, schon damit auseinandersetzen. Dafür zeichnete sich schon auch die Zustimmung ab. Ich verstehe die CDU nicht. Ist das jetzt Beratungsresistenz? (Zurufe) Wiederholt ist im Planungsausschuss dargestellt worden, dass diese Richtlinie gemein- sam mit den Bürgern, mit dem Bürgerverein, mit den Geschäftsleuten gewollt und nicht von oben herab übergestülpt wurde. Insofern ist es etwas ganz anderes. (Zuruf Stadträtin Meier-Augenstein/CDU) Jetzt muss ich einmal sagen: Wenn die CDU jetzt schon wieder die gleichen negativen Äußerungen hinsichtlich der Erarbeitung dieser Richtlinie macht, dann frage ich mich, ob sie die ständige Information der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtpla- nungsamtes und das Wort des Bau- und Planungsbürgermeisters anzweifeln, der uns klipp und klar gesagt hat, dass bis auf wirklich wenige Worte immer eine Zustimmung der Entscheidungsträger vor Ort in Mühlburg vorhanden war. So war es. (Weiterer Zuruf von Seiten der CDU) - 6 - Ich finde es auch nicht kollegial, wenn man weiß, dass gerade diese Dinge alle ernst genommen wurden im Planungsausschuss, und hier - genauso wie zweimal schon im Planungsausschuss - argumentiert wird, die Bürgerinteressen würden auf den Kopf ge- stellt werden und es würde eine übermäßige Regulierung sein. Wenn schon, dann will ich einmal sagen - der Bundestagswahlkampf ist weit zurück -, wer sich mit Regulierun- gen auseinandergesetzt hat, das waren immer wir. Aber wir sagen: Dadurch, dass Mühlburg eine neue Ortsteilstruktur bekommt, wird alles anders. Es soll eine neue Stad- tidentität geschaffen werden, und dadurch möglichst ein einheitlicher Charakter in Mühlburg zustande kommen, dass da wirklich eine ganz tolle Atmosphäre geschaffen werden kann. Diese Vorschläge sind z. B. mit der DEHOGA abgestimmt. Ich habe es schon in drei Sitzungen gesagt: Die wurden übernommen und es wurde bestätigt, dass das richtig ist. Wenn es Gaststätten gibt, die Schwierigkeiten haben, hat man sogar ge- sagt, es gäbe auch noch einen Bestandsschutz. Wenn jetzt z. B. auch darauf hingewie- sen wird, dass bei der Außengastronomie Stehtische in Stil, Material und Farbgebung auf die sonstige Möblierung abgestimmt werden sollen, dann ist das doch wirklich eine Sache, die auch mit Ästhetik zu tun hat. Es ist doch gut für diesen Stadtteil, wenn der Schwung kommt. Eine Richtlinie ist keine Satzung. Eine Richtlinie richtet sich in diesem Fall nur nach Mühlburg. Sonst könnten wir sagen: Wir machen jetzt eine Sondernut- zungssatzung für die ganze Stadt Karlsruhe. Da würden wir uns auf alle Fälle dagegen wehren. Wie gesagt: Hier ist die Grundlage durch viele Bürgerbeteiligungsverfahren gegeben. Wenn es einigen Herren nicht passt, dann müssen Sie auch einmal demokratische Be- schlüsse akzeptieren. (Beifall bei der FDP, Zurufe) Stadträtin van Hoffs (GRÜNE): Es ist schon lustig, was für Wogen manchmal be- stimmte Dinge schlagen, die eigentlich nur gut gemeint und in dem Fall auch gut ge- macht werden können. Das möchte ich einmal voran schicken. Denn offensichtlich wird vergessen, dass diese Sondernutzungsrichtlinie zum Wohle des Stadtteils Mühlburg aufgelegt wurde - und nicht einfach nur aus der hohlen Hand her- aus, um die Leute zu ärgern -, der seit langem im Umbau begriffen ist, wo ein langjäh- riger Sanierungs- und Umbauprozess noch weiter anhält, der die Atmosphäre und Auf- enthalts- und Einkaufsqualität im Stadtteil verbessern soll. Und nicht nur für diejenigen, die kurz nach Mühlburg hineinfahren, weil es praktisch ist, sondern auch für diejenigen, die in Mühlburg wohnen und dort ständig sind, die dort herumlaufen, einkaufen, sich hinsetzen, ein bisschen mit den Leuten reden wollen. Das tun diese Menschen umso lieber, je wohler sie sich in ihrem Stadtteil fühlen. Man kann nun eindeutig feststellen, dass die Leute sich dort wohlfühlen, wo eine schö- ne Umgebung ist, wo nicht alles kreuz und quer und durcheinander steht. Und nicht dort, wo sich die Gewerbetreibenden gegenseitig überbieten mit immer höher, immer bunter, vielleicht auch noch immer lauter, weil sie sonst neben dem Nachbarn nicht mehr auffallen. Insofern empfinden wir das auch als eine Art wohltuender Abrüstung, die man dort im Stadtteil anbietet und die zum Nutzen des Stadtteils ist. - 7 - Wir wundern uns auch ein bisschen über die Kleinteiligkeit der Angriffe gegen diese Sondernutzungsrichtlinie. Denn es ist eine Richtlinie. Auch dort steht drin, in Einzelfällen kann immer noch etwas anderes beschlossen, beantragt, beraten werden. Solche Ein- zelfälle sind also möglich. Insofern ist diese ganze Aufregung eigentlich für die Katz. Denn auch die IG Attraktives Mühlburg hat im Grundsatz der Richtlinie zugestimmt und nur in bestimmten Punkten ihre Bedenken geäußert. Genauso wie auch der Bürgerver- ein nur in ganz geringen Punkten Bedenken geäußert hat. Diese könnte man auch mit einzelnen Anträgen unter Umständen ausräumen und muss dafür nicht die ganze Richt- linie kippen. Meine Fraktion hat auf jeden Fall großes Vertrauen in die Verwaltung, dass sie mit der Umsetzung dieser Richtlinie so viel Fingerspitzengefühl beweist, dass unter Umständen gebotene Änderungswünsche auch berücksichtigt werden können. Wir sind dafür, die- se Richtlinie so umzusetzen. Auch mit den jetzt bekannt gegebenen Übernahmepunk- ten aus dem Antrag der SPD. Ob jetzt tatsächlich noch über die Schirmfarben abge- stimmt werden muss oder nicht, überlassen wir Ihnen. Wir werden auch entsprechend offen abstimmen. Aber wir möchten, dass das so übernommen wird. Überreguliert sehen wir es aus diesem Grund auf keinen Fall. Wir wissen auch nicht, welchen Konsens man noch hätte erzielen sollen, über das hinaus, was man schon er- zielt hat. Man hätte vielleicht noch die Leute fragen können, die dort wohnen. Das ist vielleicht jetzt nicht erfolgt. Aber die freuen sich mit Sicherheit, wenn es dort schöner wird. Ansonsten ist auch Mühlburg das Sanierungsgebiet und nicht Durlach. Schon allein da- her ist es nicht übertragbar. Wenn einmal in Durlach etwas grundsätzlich geändert werden würde, muss man eben dann dort darüber nachdenken, was man dann zum Wohle Durlachs noch besser machen könnte. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Cramer (KAL): Meine Fraktion freut sich, dass das Stadtplanungsamt und die zuständigen Abteilungen endlich - das möchte ich in Großbuchstaben schreiben - end- lich sich auf den Weg gemacht haben, hier eine Verordnung aufzustellen. Denn in den vergangenen Jahren haben wir das schon einmal versucht. Im Bereich der Kaiserstraße ist es uns damals nicht gelungen. Wir sind der Meinung, dass hier gute Arbeit geleistet wurde, in den Ergebnissen, die im Planungsausschuss vorgelegt wurden und was uns jetzt hier im Gemeinderat vorliegt. Es wurde absolut gut gearbeitet in Abstimmung mit den Betroffenen. Herr Dr. Käuflein, ich höre andere Sachen aus Mühlburg, wenn ich auch auf die Leute höre, die in diese Stadtteilkonferenzen gehen. Die haben nicht diese negative Meinung, wie Sie es jetzt hier kolportieren. Ich muss ganz ehrlich sagen, es kommt mir ein biss- chen so vor, als wenn da einige Kostgänger der CDU dem Stadtteil vorgeben wollen, was für den Stadtteil gut ist. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU; Unruhe) - 8 - So ist es nicht. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind mit dem, was dort diskutiert wurde, sehr zufrieden. Von daher kann ich das, was Sie hier vorgetragen haben, nicht wirklich ernst nehmen. Vor allem sagen Sie, dass Sie es grundsätzlich gut finden, nur nicht für Mühlburg. Das muss man irgendwie verstehen. Meine Fraktion möchte - da hat Frau Kollegin Fromm ein richtiges Wort gesagt - eine gewisse Ästhetik. Was wir nicht wollen: Wir wollen nicht eine "Klimbim-Kultur" auf den Gehwegen und Straßen von Mühlburg, sondern wir wollen hier ein Niveau, das einem B-Zentrum gut steht. Darum werden wir heute auch mit allen Änderungsvor- schlägen der SPD mitgehen. Bis auf die Schirme. Dem können wir nicht zustimmen. Das ist für uns schon wieder zu klein-klein. Aber alle anderen Sachen werden wir so mittra- gen. Ich denke, Mühlburg wird auf Dauer mit dieser Entscheidung glücklich sein. (Beifall bei der KAL) Stadtrat Wenzel (FW): Ich habe mein Büro in Mühlburg. Ich mache mir auch meine Gedanken. Ich muss dazu sagen, der Stadtteil Mühlburg wird derzeit durch bauliche und verkehrliche Veränderungen - nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Jahren - in die Mangel genommen. Ein Zeitpunkt, der - wir hatten eine lange Diskussion in Reihen der Freien Wähler - für eine Reglementierung des Einzelhandels nicht besonders gut ist. Statt bis zur Fertigstel- lung aller baulichen Maßnahmen in Mühlburg zu warten, wird jetzt ein zeitlicher Druck erzeugt. Diesem Druck werde ich mich heute in keinster Weise beugen und die Anträge und die Beschlussvorlage ablehnen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich möchte nicht Wasser in den Wein gießen. Der Kollege Dr. Käuflein hat das Wesentliche gesagt. Aber noch einmal folgendes: Die SPD-Anträge zeigen, dass Beratungsbedarf bestanden hat und besteht. Man kann nicht davon ausgehen, dass das alles sehr sorgfältig vorbe- reitet ist, wenn man jetzt in letzter Minute solche Anträge bringt. Die mögen berechtigt sein. Aber wesentlich ist für mich auch die von Ihnen gerade eben angesprochene Zeit- frage. Es gibt keinen Anlass für diesen Druck. Aber es gibt auch keinen Anlass, nicht alle wesentlichen Akteure dieser Stadt mit einzubeziehen. Ich frage mich allen Ernstes: Was hält die Verwaltung beispielsweise davon ab, das durchaus vergleichbare B-Zentrum Durlach und deren Akteure, deren Leute, die etwas von Geschäftemachen verstehen - und wir wollen Leute haben, die da Geschäfte ma- chen, das bitte nicht vergessen - mit einzubeziehen. (Stadträtin Fromm/FDP: Die sind einbezogen!) - Die sind nicht einbezogen. Die DEHOGA ist doch nicht die Einbeziehung des B- Zentrums Durlach. Ich muss Ihnen sagen, es liegt der CDU-Fraktion einzig und allein daran, dass alle wesentlichen Akteure mit einbezogen werden. Wenn das erfolgt, stim- - 9 - men wir zu. Nur so, wie es jetzt gegangen ist, unter diesem Zeitdruck, lehnen wir das kategorisch ab. (Zurufe, Unruhe; Beifall bei der CDU) Bürgermeister Obert: Es war - das scheint mir fast der Grundirrtum zu sein von Herrn Stadtrat Wenzel - die Rede von, er lehne eine Reglementierung ab. Diese Reglementie- rung gibt es schon. Was ist, wenn wir keine Richtlinie machen? Es wird eine Sondernut- zungserlaubnis immer gebraucht und benötigt, wenn man etwas in den öffentlichen Straßenraum hineinstellt. Wenn jemand auf seinem eigenen Grund und Boden bei- spielsweise eine Gaststätte mit einem Biergarten hat, der zum Grundstück gehört, dann kann er in seinen Biergarten mehr oder weniger hineinstellen, was er will. Wir reden ausschließlich von der Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Das muss ge- nehmigt werden. Es kostet sogar Geld. (Zuruf) - Ja, das kostet eine Gebühr. Aber es heißt noch lange nicht, wenn diese Sondernut- zungserlaubnis eine Gebühr kostet, dass ich dann machen kann, was ich will. Das kann ich auch heute nicht. Denn ich muss auch heute sagen, was ich da mache. Die Verwal- tung entscheidet dann nach billigem Ermessen, was sie genehmigt und was nicht. Frau Stadträtin Fromm hat darauf hingewiesen, es ist keine Satzung. Es ist eine Richtli- nie für die Verwaltung, damit die Verwaltung etwas in der Hand hat, mit einer gewissen Einheitlichkeit diese Anträge zu verbescheiden, und dass auch derjenige/diejenigen, die Anträge stellen, wissen, ich kann mich darauf verlassen. Wenn ich mich in einem be- stimmten Rahmen bewege, bekomme ich das genehmigt. Reglementiert - ich unterstreiche es ausdrücklich - ist es auch heute schon. Wenn ich jetzt zugespitzt formulieren würde, würde ich sagen: Es ist jetzt eben der Willkür der Verwaltung überlassen, was sie genehmigt oder nicht. (Zuruf Stadtrat Dr. Maul/SPD) Natürlich muss sie auch dort Recht und Gesetz wahren. Das ist keine Frage. Aber es geht um eine Richtlinie für die Verwaltung, wie sie mit diesen Erlaubnissen umgeht. Lassen Sie mich noch ein paar wenige Dinge sagen über den Ablauf. Warum jetzt? Es war interessanterweise die IG Attraktives Mühlburg selbst, die auf uns zugekommen ist und gesagt hat, wenn wir jetzt alles umbauen mit großem Aufwand, dann sorgt doch dafür, dass das Bild, das dann entsteht, vernünftig ist, wörtlich, "dass der Kruschd weg- kommt, der so rumsteht." Also, die Initiative ging sogar von dort aus, was für uns als Verwaltung sehr goutiert wurde, damit wir jetzt eine Verhandlungsbasis haben. Es wird von dort sogar gewollt. Dann ist verhandelt worden. Dann gab es einen Punkt. Da liegt vielleicht jetzt auch die Irritation, weil später wieder ganz andere Punkte kritisiert wurden oder Sie auch, Frau Melchien, in Ihrem Gespräch dann wieder Einzelpunkte genannt haben, die wir so nicht - 10 - kommuniziert haben. Wir waren einmal an einem Punkt. Der Vertreter der IG Attrakti- ves Mühlburg war bei der IHK und der Vertreter der IHK hat bestätigt - er hat es auch im Planungsausschuss bestätigt -, dass es nur noch zwei Punkte gegeben hat, die offen waren. Das waren die Stehtische. Das haben wir gleich geändert, da hatten wir einen Fehler gemacht. Und es war die Sache mit den Kundenstoppern, die jetzt in Ihren An- trag vorkommen. Das haben wir nicht übernommen. Erst danach sind wieder neue Din- ge aufgekommen. So war der Ablauf. Eine Sache erlaube ich mir noch zu den Schirmen zu sagen. Es ist in der Presse gesagt worden, in der Richtlinie stünde, man müsse lauter weiße Schirme benutzen. Das steht nicht drin. Sie wissen, was drin steht. Es sollen helle, gedeckte Farben sein. Jetzt kommt der Antrag der SPD. Ich würde Sie bitten, es sich vielleicht doch noch einmal zu überle- gen, oder wenigstens die Mehrheit im Hause es sich zu überlegen. Denn das Argument ist: Was ist mit den Filialisten? Bestimmte Getränkehersteller oder große Kaffeerösterei- en haben nun einmal ihre Farben. Das stimmt aber heutzutage nicht mehr. Sie können es sogar hier am Marktplatz sehen, wo ein koffeinhaltiges Getränk, das normalerweise rot ist, einen Schirm im Angebot hat, der genau dem entspricht. Der Kaffeeröster hat das auch. Sogar eine hiesige Brauerei, die normalerweise grün ist, hat das auch. Warum haben die das? Weil die Stadt Karlsruhe nicht der Vorreiter ist von solchen Richtlinien. Weil es in der Umgebung, in den anderen Teilen Deutschlands, viele solcher Richtlinien gibt und viele solcher Richtlinien diese helleren, gedeckteren Farben wün- schen. Deswegen haben diese Getränkehersteller diese Schirme bereits im Angebot. Auch dies wäre möglich. Wenn dies Ihr Hauptargument ist, so wäre dem Genüge ge- tan. Wichtig ist mir, dass wir niemandem etwas aufpfropfen wollen. Wir haben wirklich in- tensiv diskutiert. Irgendwann muss man einmal einen Knopf dran machen. Lassen Sie mich das noch einmal unterstreichen, was ich Eingangs gesagt habe: Wenn es keine Richtlinie gibt, gibt es die Reglementierung gleichwohl, denn die steht im Gesetz. (Vereinzelter Beifall) Der Vorsitzende: Lassen Sie mich ergänzen: Immer wenn man beispielsweise die Au- ßenleuchtwerbung in bestimmten Stadtteilen versucht der historischen Fassade anzu- passen, sind es immer die Filialisten, die sagen, das geht überhaupt nicht, weil sie einen bestimmten Markenkern haben. Wenn Sie dann einmal Richtung Bodensee gehen und durch Engen und viele andere Orte, die trotzdem eine solche Richtlinie erlassen haben, dann finden Sie völlig kreative und sofort erkennbare Umsetzungen dieser klassischen Schriftzüge in einer entsprechend vorgegebenen Farbe und auch Form. Ich habe bei den Filialisten überhaupt keine Bedenken, dass die nicht mitkämen. Es ist für den einen oder anderen kleinen Ein-Personen-Einzelhändler möglicherweise dann etwas, wo er zusätzliche Finanzmittel in die Hand nehmen muss. Aber die Filialisten haben Konzepte damit umzugehen, wiewohl sie vorher natürlich immer erst einmal heftig dagegen pro- testieren. Stadtrat Dr. Käuflein (CDU): Eine kurze Erklärung zu unserem Abstimmungsverhal- ten. Wir werden im Interesse der Mühlburger Geschäftswelt den Änderungsanträgen - 11 - der SPD, weil sie in die richtige Richtung gehen, zustimmen, wenngleich wir aus den genannten fünf Gründen das Gesamte ablehnen. (Zurufe) Der Vorsitzende: Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich fange mit dem Änderungsantrag der SPD an. Da haben wir schon die Ziffern 1, 2, 3 und 6 übernommen. Damit sind Sie einverstanden. Dann brauchen wir das nicht ab- stimmen. Jetzt bleiben nur noch die Ziffern 4 und 5 übrig. Die würde ich gerne zusammenfassen. Da geht es um die Farben der Schirme. Herr Bürgermeister Obert hat ausgeführt, wes- wegen wir Ihnen vorschlagen, hier bei der Verwaltungsvorlage zu bleiben. Wer für den Änderungsantrag oder gegen den Änderungsantrag der SPD, Ziffer 4 und 5, ist, der möge jetzt bitte sein Kartenzeichen geben. Ich glaube, wir müssen einsammeln. Das ist eine so wichtige Entscheidung. Das wollen wir genau wissen. (Heiterkeit, Zurufe) - Es ist richtig, die Wahlkämpfe fallen nicht unter diese Richtlinie. Die CDU kann ihre schwarzen Schirme trotzdem aufstellen. (Heiterkeit) 22 Ja-Stimmen, das lässt noch alles offen. 24 Nein-Stimmen. Damit bleibt die Farbe wei- ter gedeckt bzw. hell. Wir stimmen jetzt über die Sondernutzungsrichtlinie insgesamt ab. Wie gesagt, die Punkte 1, 2, 3 und 6 des SPD-Antrags sind beinhaltet. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Jetzt rot!) - Jetzt kommt die rote, Herr Ehlgötz, genau! (Heiterkeit) 14 Nein-Stimmen, der Rest Ja-Stimmen. Das ist dann eine breite Zustimmung für die Sondernutzungsrichtlinie. Damit geht eine lange, beteiligungsorientierte Diskussion zu Ende. - 12 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2014