Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "'Stuttgarter Straße 27 (Wohnpark Südliche Luisenstraße)", Karlsruhe-Südstadt

Vorlage: 2013/0324
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.12.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2014

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Stuttgarter Straße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.01.2014 2013/0324 2 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Stuttgarter Straße 27 (Wohnpark Südliche Luisenstraße)", Karlsruhe-Südstadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.01.2014 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Be- schluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 4). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Anlass der Planung und Allgemeines zum Planinhalt Das Plangebiet erstreckt sich über eine früher gewerblich genutzte Fläche zwischen der Stuttgarter und der Luisenstraße, die südlich an das Bebauungsplangebiet Karlsruhe-Südost angrenzt. Entgegen der bisherigen gewerblichen Nutzung ist die Fläche sowohl im Flächen- nutzungsplan als auch im Bebauungsplan „Nutzungsartfestsetzungen“ als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Der städtebaulichen Zielsetzung einer Wohnnutzung folgend, beab- sichtigt ein Vorhabenträger das ca. 1,4 ha große Grundstück der ehemaligen Autovermie- tung "Kazenmaier" großflächig zu bebauen. Hierzu soll mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan das hierfür erforderliche Planrecht geschaffen werden. Grundlage der Planung ist ein aus einer Mehrfachbeauftragung hervorgegangener Entwurf, der sich an der Blockrandbebauung des angrenzenden Bebauungsplangebietes Karlsruhe- Südost sowie an deren Bebauung und Baufluchten orientiert, wobei sich der geschlossene südliche Blockrand zur Stuttgarter Straße im nordwestlichen Teil des Plangebietes räumlich auflöst und Einzelbaukörper die verlängerten Straßenfluchten aus Karlsruhe-Südost auf- nehmen. Markant ist das Eckgebäude an der Luisen-/Stuttgarter Straße, das die im übrigen Plangebiet aus Karlsruhe-Südost übernommenen Gebäudehöhen von ca. 20 m noch über- ragt und 26,5 m erreichen soll, was an dieser Stelle eine achtgeschossige Bebauung ermög- lichen würde. Die notwendigen Stellplätze für die Wohnnutzung werden in zwei Tiefgaragen geschaffen, die ca. 1,3 m aus dem Erdboden ragen und deren Decken, soweit sie nicht überbaut werden, begrünt werden sollen. Die hohe bauliche Ausnutzung für die vorgesehene Wohnnutzung (GRZ 0,46 bzw. GFZ 2,7), die nach Auffassung der Stadtplanung in diesem Umfang auch städtebaulich erforderlich ist, zieht einen hohen Stellplatzbedarf nach sich, was zu einer weitgehenden Versiegelung des Plangebietes durch die geplanten Tiefgaragen führt. Unter Berücksichtigung der Tiefgaragen liegt die GRZ bei 0,95, so dass die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO vorgegebene Grund- flächenzahl für diesbezügliche Anlagen überschritten wird. Auch die nach § 17 Abs. 1 BauNVO für allgemeine Wohngebiete vorgegebene GFZ von 1,2 wird erheblich überschrit- ten. Diese starke Versiegelung und Grundstücksausnutzung wird durch Dachbegrünungen und die Überdeckung der Tiefgarage ausgeglichen. Auch die kleingärtnerisch genutzten Flächen zwischen dem Plangebiet und der Eisenbahnstrecke tragen zur Sicherung gesun- der Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei. Sonstige öffentliche Belange stehen nach derzeiti- gem Kenntnisstand dieser starken Grundstücksausnutzung nicht entgegen. Das Plangebiet weist sowohl Altlasten, die im Zuge des Abbruchs der Bestandsgebäude und der Realisierung der Planung saniert werden sollen, als auch eine hohe Lärmvorbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr aus. Die Lärmbelastung überschreitet dabei die schall- technischen Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich. Ein Schallgutachten legt dar, dass die im Plangebiet vorgesehene Nutzung in weiten Teilbereichen nur mit passiven Schall- schutzmaßnahmen möglich ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen stellen keine erfolgverspre- chende Alternative dar, da deren Realisierung nur sehr eingeschränkt möglich wäre und eine Lärmminderung nur in unzureichendem Umfang erreicht werden könnte. In den Bebau- ungsplan sollen deshalb Festsetzungen zum passiven Schallschutz aufgenommen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über das bestehende Straßennetz mit der Luisenstraße als bereits heute bestehende südliche Hauptzufahrt zum neuen Stadtteil Karlsruhe-Südost und der Stuttgarter Straße, die als Verteiler aus dem übergeordneten Straßennetz fungiert. Die durch die Realisierung des Vorhabens zu erwartende Verkehrszu- nahme kann nach Einschätzung der Stadtplanung durch dieses Straßennetz problemlos verkraftet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Bei der hier vorgesehenen Planung zur künftigen baulichen Entwicklung handelt es sich un- ter Berücksichtigung der Lage und Größe (rund 1,4 ha) des Planbereiches um einen Bebau- ungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB. Dies ermöglicht die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes in Anwendung der vereinfachten Verfahrensvorschriften des § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Damit ist im Wesentlichen die Regelung verbunden, dass zu dieser Planung kein Umweltbericht erstellt und keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 20.09.2013 erfolgten Bekanntmachung in einer Veran- staltung am 02.10.2013 im Südwerk (Bürgerzentrum Südstadt), Henriette-Obermüller- Str. 10, informieren und sich zur Planung äußern. In dieser Veranstaltung wurden u. a. die Massivität der Eckbebauung, der Stellplatzbedarf und die Auswirkungen auf die Lärmsituati- on angesprochen. Das dominante Eckgebäude ist jedoch, wie eingangs bereits erwähnt, Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung und als städtebaulicher Akzent dort auch gewünscht. Der mit dieser Ausnutzung einhergehende Stellplatzbedarf kann durch den Bau von Tiefga- ragen im Plangebiet vollständig nachgewiesen werden. Ein Bau zusätzlicher Stellplätze ist, wie von Anwohnern vorgeschlagen, mit Ausnahme einiger öffentlicher Parkplätze im Stra- ßenbereich nicht möglich. Mit der Realisierung der vorgesehenen Planung wird sich die Lärmsituation an den nördlich des Plangebiets gelegenen Wohngebäuden verbessern. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die nahezu geschlossene Gebäudefront zur Stuttgarter Straße die Verkehrslärmimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr künftig teilweise abschirmt. Die Bebauung wirkt damit quasi als aktive Schallschutzmaßnahme für die dahinter liegende Bebauung in der Luisenstraße, bedarf jedoch selbst eines nicht unerheblichen Schallschut- zes durch passive Schallschutzmaßnahmen. Nur durch eine entsprechende bauliche Aus- führung der Gebäude in weiten Teilen des Plangebietes lassen sich wohnverträgliche Innen- raumwerte erreichen. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist anzumerken, dass Anregungen, soweit sie für die Planung relevant waren, bei der Planaufstellung bereits berücksichtigt wurden. Auf die in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Synopse der Stadtpla- nung wird hierzu verwiesen. 3. Verfahrensfortgang Der betroffenen Öffentlichkeit ist nunmehr in einem weiteren Verfahrensschritt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, zum Bebauungsplanentwurf in der jetzigen Fassung Stellung zu nehmen. Das kann mit einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fas- sen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Vorhaben zur Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Stuttgarter Straße 27 (Wohnpark Südliche Luisenstraße)", Karlsruhe-Südstadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorha- ben- und Erschließungsplan wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ge- mäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 15.08.2013 in der Fas- sung vom 20.11.2013 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Januar 2014

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Januar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Stuttgarter Straße 27 (Wohnpark Südliche Luisenstra- ße)“, Karlsruhe-Südstadt: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Bauge- setzbuch Vorlage: 2013/0324 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Vorhaben zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Stuttgarter Straße 27 (Wohnpark Südliche Luisenstraße)", Karlsruhe-Südstadt, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vor- haben- und Erschließungsplan wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwur- fes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 15.08.2013 in der Fassung vom 20.11.2013 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Stadtrat Zeh (SPD): An und für sich ist die gesamte Angelegenheit, der Aufstellungs- beschluss, der Beginn eines Verfahrens. Es ist durchaus ein interessantes Projekt, das hier angegangen wird. Frau Bürgermeisterin Mergen wird es vielleicht leid tun, denn - 2 - vorher war dort die Firma Kazenmaier, sprich: ein Gewerbegebiet. Das wird jetzt um- gewandelt in eine Wohnbebauung. Letztendlich ist es aber auch die logische Konse- quenz, denn nebenan haben wir das riesige Ausbesserungswerk. Auch das wurde um- gewandelt. Etwas problematisch ist natürlich der Lärm von Straße und Schiene, deshalb müssen besondere Schallschutzmaßnahmen gemacht werden. Insgesamt ist das Projekt sehr zu begrüßen. Es ist ein Wettbewerb entstanden, und der Stadteingang der Südstadt wird sicherlich so sehr markant werden. Leider haben wir hier im Moment noch nicht den Tagesordnungspunkt 5 verabschiedet, das Karlsruher Innenentwicklungskonzept. Genau das wäre ein hervorragendes Beispiel, um hier das Karlsruher Innenentwicklungskonzept - „KAI“ - anzuwenden. Letztendlich entstehen 244 Wohnungen im Rahmen des Projekts, weil die Geschossfläche deutlich höher ist als für eine normale Wohnbebauung. Statt 1,2 haben wir hier eine Geschoss- flächenzahl von 2,7, d. h., der Bodengewinn ist ganz erheblich. Die Firma Göbelbecker, die hier sehr aktiv ist und schon viel in der neuen östlichen Südstadt gemacht hat, macht natürlich sehr schöne Wohnungen, aber es sind keine preiswerten Wohnungen. Wenn Sie im Internet mal nachschauen, sehen Sie, es ist Wohnraum für gehobene An- sprüche. Deshalb ist es schade, dass dieser Aufstellungsbeschluss bereits heute gefasst wird und nicht ein paar Wochen später, wenn wir das „KAI“ verabschiedet hätten. Das wären 50 Sozialwohnungen. Deshalb habe ich mich auch gemeldet, weil ich heute et- was entsetzt war über die CDU-Presseerklärung bzw. das Interview in den BNN. Es geht hier nicht um sozialistische Experimente. Ich weiß, die CDU vertritt lieber reiche Groß- grundbesitzer statt Menschen, die preiswerten Wohnraum suchen. (Beifall bei der SPD und bei den Grünen, Unruhe auf der rechten Seite) Das werden wir sicherlich noch im Tagesordnungspunkt 5 ausführen. Hier wären 50 Sozialwohnungen möglich gewesen. Es sind keine kleinen Flächen, Herr Pfannkuch, das müssen Sie mal einsehen. Die SPD stimmt der Auslegung natürlich zu und wünscht dem Projekt trotz alledem viel Erfolg. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Ehlgötz (CDU): Wir reden heute erneut über das Baugebiet Südost in unserer Stadt. Wir alle wissen, dass das, was wir vor einigen Jahren angestoßen haben, zu ei- nem großen Erfolg für diese Stadt geführt hat. Wenn wir daran erinnern, dass wir heute fast 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Gebiet haben bei ca. 2 000 Woh- nungen, dann kann sich das gesamte Gebiet sehen lassen. Wir wissen, dass wir heute den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verabschieden werden. Auch meine Fraktion wird zustimmen. Wir wissen auch, dass das der richtige Schritt ist. Wir wissen auch, Herr Kollege Zeh, dass es sicherlich die einen oder anderen Einwände dazu gibt, aber wir sagen, das große Ganze muss man im Auge behalten. Wir verlassen in keinster Weise einen Bebauungsplan. Das ist der richtige Weg, was wir heute tun und abstimmen werden. - 3 - Mein Kollege Pfannkuch wird Ihnen nachher schon noch das eine oder andere dazu sagen - zu Ihrer so genannten Planwirtschaft, die Sie im Element schon irgendwo drin haben. Jedenfalls ist das heute der richtige Weg und deshalb volle Zustimmung zum Bebauungsplan „Stuttgarter Straße“. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Geiger (GRÜNE): Wie schon ausgeführt wurde von den Kollegen, hat die Südstadt-Ost eine beeindruckende Entwicklung genommen, und wir nähern uns jetzt so langsam der Zielgeraden. Mit der Konversion des derzeit noch gewerblich genutzten Geländes gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Wir begrüßen die Aufnahme der Blockrandbebauung als Stilelement jetzt auch für die- ses Areal und sind auch einverstanden mit der städtebaulichen Geste, dem achtstöcki- gen Eckgebäude. Besonders im Hinblick auf den Lärmschutz wird dieses Areal große Herausforderungen an den Investor stellen und auch an uns, weil wir ja die Festsetzun- gen dementsprechend im Bebauungsplan machen müssen. Sie sind auch vorgesehen. Ich bitte aber darum, dass man auf jeden Fall sicherstellt, dass bereits jetzt bei der bauli- chen Planumsetzung berücksichtigt wird, dass die Rheintalstrecke in Zukunft noch deut- lich stärker belastet wird und dementsprechend auch mit stärkeren Lärmimmissionen zu rechnen ist. Ich verweise daher sehr gerne auf die Landtagsdrucksache 14/7433 aus der letzten Legislaturperiode, wo eindrucksvoll aufgezeigt ist, wie stark doch die Zugbewe- gungen zunehmen werden, vor allem auch in den Nachtstunden. Sehr gut empfinden wir die vorgesehene Herstellung von beinahe 640 Fahrradabstell- plätzen. Das ist Beitrag zu emissionsarmer Mobilität und klimafreundlicher Mobilität im Innenstadtbereich. Hinsichtlich der Energieversorgung sind Fernwärmeanschlüsse ge- plant, was erst mal in Ordnung ist. Hier hätte uns aber noch eine Aussage gefreut, ob im Vorfeld auch Alternativen geprüft wurden, denn bei 245 Wohneinheiten wäre even- tuell auch die Verwendung von Blockheizkraftwerken möglich gewesen. Da beißt sich natürlich die Festsetzung mit dem Ausschluss von flüssigen und festen Brennstoffen, weil dann z. B. Holzpellets, BHKWs, mit entsprechenden Filtertechniken gar nicht zum Einsatz kommen können. Auch bei der Pflanzliste sind wir jetzt nicht so hundertprozentig zufrieden - das ist S. 25 der planrechtlichen Festsetzungen -, weil sich hier ganz viele Ziergehölze finden, die nicht gebietsheimisch sind. Die Landesanstalt für Umwelt und Messungen hat eine ent- sprechende Referenzliste herausgegeben. Es gäbe auch Alternativen, die gebietsheimi- sche und ebenso gute und schöne Pflanzen vorsehen würden. Zu klären - das hat der Herr Kollege Zeh schon angesprochen, das war auch uns aufge- fallen - wäre noch, ob bei den angedachten 245 Wohneinheiten mit dem Investor Ver- einbarungen getroffen werden können, eventuell doch, z. B. durch den Erwerb von Belegungsrechten mietpreisgebundenen Wohnraum zu ermöglichen. Wir wissen ja, wie groß die Lücke ist, die wir bei bezahlbarem Wohnraum haben. Wenn da einfach 245 Wohnungen jetzt sozusagen auf den Markt geworfen werden, die zwar sehr schön, aber nicht sehr preiswert sind, wäre es uns doch ein Anliegen, dass wir hier noch mal alles Mögliche versuchen, auch wenn wir jetzt das Karlsruher Wohnungsbauförderpro- - 4 - gramm noch nicht beschlossen haben, um hier mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen. Wir tragen selbstverständlich aber dennoch den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss mit. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Cramer (KAL): Auch meine Fraktion trägt heute diesen Auslegungsbeschluss mit. Wir sind froh, dass jetzt sozusagen der letzte Lückenschluss in der östlichen Süd- stadt auf den Weg gebracht wird. Die Fragen zum Lärmschutz usw. sind natürlich dann auch Dinge, die der Investor dort erledigen muss für die zukünftigen Nutzer dieser Wohnungen. Wir sind froh, dass es jetzt zu einem endgültigen Abschluss dieser Bebau- ung kommt. Mit Interesse und mit großer Unterstützung habe ich gehört, dass die CDU sagt, es darf keine Änderung des Bebauungsplanes geben. Der Meinung sind wir auch - in allen Bereichen dieses Geländes. Von daher werden wir heute diesen Be- schluss auch gerne so mittragen. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Das ist immer gut, was wir machen!) Stadtrat Wenzel (FW): Auch ich trage diesen Entschluss mit, obwohl nicht gerne, denn in Zeiten, in denen es um Wohnraum geht, hätte hier an dieser Stelle die Mög- lichkeit einer Höhenentwicklung gemäß unseres Hochhauskonzeptes vielleicht gut ge- tan. Es wird aber mitgetragen. Die Überlegung ist, ob wir zukünftig nicht doch in die Höhe gehen sollten. Der Vorsitzende: Jetzt steigt natürlich die Spannung, um was es denn hier überhaupt geht. Insofern darf ich mich zum einen entschuldigen und zum anderen Ihnen, Frau Dr. Karmann-Woessner, das Wort erteilen. Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner (mit Beamerunterstützung): Gerne stelle ich Ihnen noch mal die Bebauungsplanung hier in der Stuttgarter Straße 27 vor. Wie Sie gesagt haben, einer der letzten Cluster, die im Rahmen der Bebauung Karlsruhe-Südost noch ergänzt werden und sicher in ihrer Bebauung einen ganz wichtigen Bestandteil und einen ganz wichtigen Meilenstein durch die Kubatur und den städtebaulichen Akzent hier darstellen. Hier noch mal die Lage. (Sie zeigt das entsprechende Bild und weitere.) Es ist also eine Lage an der Stuttgarter Straße mit einer Orientierung zum hier noch bestehenden Ran- gierbahnhof, also eine Randlage, die sicher eben aufgrund dieser besonderen städte- baulichen Situation bezüglich der Emissionen nicht unproblematisch ist. Sie sehen hier noch mal die sehr niedrige Nutzung der früheren gewerblichen Nutzung des ehemali- gen Autogewerbes in dem Bereich und die Darstellung im Flächennutzungsplan, die bereits schon als Gebietscharakteristik Wohnen dargestellt hatte und insofern auch schon diese vorbereitende Aussage für die heute Nutzung da ist. Um diesen Bereich handelt es sich hier. Der bisherige alte Bebauungsplan hat nur eine Gebietscharakteris- tik ausgewiesen und war nicht weiter differenziert. Darum wurde es nötig, aufgrund der vorliegenden Projektentwicklung, die sogar auf zwei Mehrfachbeauftragungen be- - 5 - ruht, weil sich zwischendurch noch mal der Besitzer geändert hat, zu einer Lösung zu kommen. Im zweiten Fall waren es sogar fünf Entwürfe, die hier zur Diskussion standen und von der dann der Entwurf von AGP Generalplaner zu einer Weiterbeauftragung ausgesucht wurde. Dies ist das Tiefgeschoss, das interessiert sicher hier jetzt im Moment weniger. Was interessanter ist, ist die Kubatur. Sie haben schon bereits darauf hinge- wiesen, dass es einen städtebaulichen Akzent im Südosten gibt. Das ist dieser große achtgeschossige Baukörper hier und entlang der Stuttgarter Straße, ein sehr langge- streckter zusammenhängender Baukörper, der aber auch durchaus prägnant sich hier in seiner Sechsgeschossigkeit darstellt. Ergänzt wird dieses Konzept im nördlichen Bereich, also von dem von der Stuttgarter Straße abgesetzten Bereich, von den einzelnen Wohn- villen, also einzelnen Haustürmen, die auch sechsgeschossig sind, aber als Einzelbebau- ung sich davon absetzen. Hier noch mal ein Gesamtblick, wie sich diese Kubatur auf dem gesamten Grundstück verteilt. Zur Orientierung das Modell. Wir haben hier die städtebaulichen Akzente im Südosten, wir haben dann den langen Riegel zur Bahn und die Wohntürme, die Einzelgebäude dann im nördlichen und westlichen Bereich. (Beifall) Der Vorsitzende: Das hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir daran festhalten, die typische Blockrandbebauung, die für unsere Stadtentwicklung, unser Stadtbild, typisch ist, fortzuführen und gleichzeitig aber neue Aufenthaltsräume nach Norden hin zu schaffen und auch die nördlich angrenzende Bebauung ein Stück weit von den Lärm- quellen aus dem Süden zu schützen und das in einer sehr konsequenten und auch sehr qualitätsvollen Planung hier möglich zu machen. Ich darf jetzt um das Kartenzeichen bitten. - Das ist einstimmig alles Gelb, aber eine Gegenstimme? - Herr Dr. Fischer, Sie hatten die rote Karte gehoben. Habe ich das rich- tig gesehen? - Nein, jetzt die gelbe. Dann haben wir jetzt nur gelbe Karten und stim- men einstimmig dafür. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. März 2014