Soziale und nachhaltige Vergabe in Karlsruhe
| Vorlage: | 2013/0319 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.12.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.12.2013 eingegangen: 19.12.2013 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2013/0319 16 öffentlich Dez. 1 Soziale und nachhaltige Vergabe in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Den rechtlichen Rahmen bilden dabei euro- päische wie auch nationale Rechtsvorschriften und die Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung stellt in einem Bericht dar, inwieweit ökologische und soziale Kriterien bereits aktuell bei der Ausschreibung und Vergabe von städtischen Aufträgen berück- sichtigt werden und welche Möglichkeiten hierzu bisher noch nicht ausgeschöpft wur- den. Die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien ist in der städtischen Vergabe- Dienstanweisung für alle Dienststellen verbindlich vorgeschrieben. Da die Vergaben bisher dezentral organisiert sind, können nur umfangreiche Abfragen bei den Fachdienststellen zu einem Gesamtergebnis führen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) wird dazu 2014 einen Bericht vorlegen. Die seit November 2013 eingerichtete Zentrale Vergabestelle beim Hauptamt der Stadt Karlsru- he berücksichtigt bei den aktuellen Ausschreibungen sowohl soziale als auch ökologische Krite- rien. 2. Es wird gewährleistet, dass zukünftig bei allen Vergaben städtischer Aufträge die Ausschreibung soziale Kriterien sowie Kriterien der Nachhaltigkeit und des Umwelt- schutzes berücksichtigt, so wie es in der "Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsru- he" bereits festgeschrieben ist. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Den rechtlichen Rahmen bilden dabei euro- päische wie auch nationale Rechtsvorschriften. Insbesondere zur Sicherstellung von rechtssiche- ren Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien wurde die Zentrale Vergabestelle eingerichtet. Dort ist dieser Rechtsrahmen in Verbindung mit der aktualisierten Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe (VergDA) konkret in die einzelnen Schritte des Vergabeprozesses integriert. Da die Tätigkeit der Zentralen Vergabestelle auch die Beratung und Unterstützung der Bedarfs- stellen umfasst, werden diesen einerseits Informationen bereitgestellt und andererseits Hilfen (z. B. Checklisten, Formulare) zur praxisgerechten Umsetzung an die Hand gegeben. Auch dabei wird auf die vergaberechtliche Relevanz von ökologischen und sozialen Kriterien hingewiesen. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft nützt bei VOB-Verfahren mögliche Spielräume bei den Materialien und konstruktiven planerischen Möglichkeiten, um im Leistungsverzeichnis die sozialen und ökologischen Aspekte zu berücksichtigen. 3. Die neu eingerichtete "Zentrale Vergabestelle" als zentrale Kompetenzstelle in der Stadtverwaltung wird zukünftig bei allen Vergaben städtischer Aufträge (sowohl nach VOB (Bauleistungen), VOF (Freiberufliche Leistungen) als auch VOL (Sonstige Leistun- gen)) mit eingebunden. Die neu eingerichtete Zentrale Vergabestelle wird sukzessive alle Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF, ohne Architekten- und Ingenieurleistungen), die einen geschätzten Auftrags- wert von 10.000 Euro übersteigen, übernehmen. Eine Ausdehnung auf die Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist derzeit nicht vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Die Verwaltung tritt aktiv in Kontakt mit anderen Kommunen in Baden-Württemberg, um die Erfahrungen auf dem Gebiet der sozialen und nachhaltigen Vergabe auszutau- schen. Die Zentrale Vergabestelle pflegt in bestehenden Netzwerken einen regelmäßigen Austausch mit vielen anderen Vergabe- und Beschaffungsstellen. Auch beim Besuch von Fort- und Weiter- bildungen sowie auf Fachtagungen werden regelmäßig Informationen zu einer nachhaltigen Vergabe gewonnen. Kontakte zu verschiedenen bekannten wie auch weniger bekannten Einrichtungen (SKEW, GIZ), die zum Thema "Nachhaltige Beschaffung" Hinweise geben, sowie das Studium der einschlägi- gen Literatur gehören zum Aufgabengebiet der Zentralen Vergabestelle. Der UA hat darüber hinaus engen und häufigen Kontakt zum Nachhaltigkeitsbüro in der LUBW und wertet Veröffentlichungen verschiedener externer Institutionen zu diesen Themen aus.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19. Dezember 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 18.02.2014 2013/0319 16 öffentlich Soziale und nachhaltige Vergabe in Karlsruhe 1. Die Verwaltung stellt in einem Bericht dar, inwieweit ökologische und soziale Kriterien bereits aktuell bei der Ausschreibung und Vergabe von städtischen Aufträgen berücksichtigt werden und welche Möglichkeiten hierzu bisher noch nicht ausgeschöpft wurden. 2. Es wird gewährleistet, dass zukünftig bei allen Vergaben städtischer Aufträge die Ausschreibung soziale Kriterien sowie Kriterien der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes berücksichtigt, so wie es in der „Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe“ bereits festgeschrieben ist. 3. Die neu eingerichtete „Zentrale Vergabestelle“ als zentrale Kompetenzstelle in der Stadtverwaltung wird zukünftig bei allen Vergaben städtischer Aufträge (sowohl nach VOB (Bauleistungen), VOF (Freiberufliche Leistungen) als auch VOL (Sonstige Leistungen)) mit eingebunden. 4. Die Verwaltung tritt aktiv in Kontakt mit anderen Kommunen in Baden- Württemberg, um die Erfahrungen auf dem Gebiet der sozialen und nachhalti- gen Vergabe auszutauschen. Die Stadt Karlsruhe gibt jährlich mehrere hundert Millionen Euro für die Vergabe von Sach-, Dienst- und Bauleistungen aus. Als öffentlicher Auftraggeber haben wir als Stadt eine große Verantwortung, denn wir können mit entscheiden, unter welchen sozialen Bedingungen Dienstleistungen erbracht oder Produkte hergestellt werden und welche ökologischen Standards ein Betrieb bei der Produktion einhält. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die geltende Rechtslage ermöglicht es Kommunen, im Rahmen ihrer Vergabeord- nung in den Ausschreibungskriterien auch soziale und ökologische Kriterien festzu- schreiben. So können beispielsweise ökologische Ziele (z. B. Ressourceneffizienz, Gewässerschutz, Verzicht auf gentechnische Organismen etc.), gesellschaftliche und soziale Ziele (z. B. Einhaltung der Mindeststandards (ILO-Kernarbeitsnormen), Ein- haltung von tariflichen Mindestlöhnen, Gleichberechtigung von Frauen und Männern etc.) sowie ökonomische Ziele (geringe Lebenszykluskosten, lange Produktlebens- dauer, Stärkung der regionalen Wertschöpfung, fairer Wettbewerb etc.) als Vergabe- kriterien bei öffentlichen Aufträgen festgeschrieben werden. Ein Teil dieser Kriterien ist auf Landesebene bereits im „Tariftreue- und Mindestlohn- Gesetz“ festgeschrieben. Auf Initiative des Karlsruher Gemeinderates haben darüber hinaus auch Kriterien des Umweltschutzes und des fairen Handels Einzug in die „Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe“ gefunden. Dies hat bereits dazu ge- führt, dass auf breiter Ebene innerhalb der Stadtverwaltung Produkte mit dem Siegel „Fairtrade“ verwendet werden. Die Kunst im kommunalen Ausschreibungs- und Vergabewesen besteht darin, diese oben genannten Ziele je nach Auftrag in konkrete Ausschreibungskriterien (wie Biet- ereignung, Leistungsbeschreibung etc.) zu „übersetzen“. Mit der Einrichtung einer „Zentralen Vergabestelle“ hat Karlsruhe bereits begonnen, die Kompetenzen im im- mer komplexer werdenden Vergabewesen an einer zentralen Stelle zu bündeln. Nun müssen diese Kompetenzen dazu genutzt werden, neben einer rechtssicheren Aus- schreibung und wirtschaftlichen Kriterien auch das Einhalten sozialer und ökologi- scher Standards bei der Vergabe zu berücksichtigen. Die Stadt Karlsruhe, die bereits seit 2010 den Titel „Fairtrade-Stadt“ tragen darf, soll- te sich auf dem Gebiet der ökologischen und sozialen Vergabe weiterhin aktiv um eine Vorreiterposition bemühen. „Das Rad muss nicht immer wieder aufs Neue er- funden werden“, daher empfiehlt sich der Austausch mit anderen Kommunen in Ba- den-Württemberg, um die Erfahrungen auf diesem Gebiet auszutauschen. Sowohl die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ des Bundesinnenministeriums, Seite 3 __________________________________________________________________________________________ das neu gegründete „Forum Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg“ sowie das Nachhaltigkeitsbüro der „Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)“ könnten hier geeignete Austauschplattformen und Ide- engeber sein. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Uta van Hoffs Dr. Christofer Leschinger Alexander Geiger Michael Borner Hauptamt - Ratangelegenheiten - 6. Februar 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Soziale und nachhaltige Vergabe in Karlsruhe Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig und Uta van Hoffs, der Stadträte Dr. Christofer Leschinger, Alexander Geiger und Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19. Dezember 2013 Vorlage: 2013/0319 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Dr. Leschinger (GRÜNE): Soziale und nachhaltige Vergabe wird aktuell in vielen Kommunen in Baden-Württemberg diskutiert. Es ist kein ganz einfaches Thema, weil es hier diverse Rechtsvorschriften zu beachten gibt, und vor allem weil es hier, wie bei vielen anderen Dingen auch, nicht die eine Universallösung gibt. Je nach Produkt, je nach Leistung und auch je nach Blickwinkel kann ganz unterschiedlich sein, was man unter sozialer oder nachhaltiger Vergabe versteht. Einige Beispiele: Bei technischen Geräten oder Investitionen liegt der Blickpunkt viel- leicht am ehesten auf einer langen Lebensdauer, auf geringen Wartungskosten, gerin- gem Stromverbrauch. Bei Baumaterialien oder Marmorplatten, Grabsteinen steht viel- leicht im Mittelpunkt, dass ausgeschlossen ist, dass in irgendeiner Form Kinderarbeit bei der Produktion beteiligt war. Bei Postdienstleistungen oder Handwerkerleistungen sollte uns eine faire Bezahlung der Dienstleistenden im Mittelpunkt stehen oder vielleicht eine Stärkung regionaler Unternehmen. Bei der Belieferung von Kantinen oder Schulen kann auch der Schwerpunkt auf regionalen oder biologischen Produkten liegen. Wenn es um andere Produkte geht, beispielsweise Tee oder Kaffee, dann kommt man mit regionalen Produkten nicht weit. Dann liegt der Fokus vielleicht darauf, dass die Produzenten fair bezahlt worden sind. - 2 - Diese kurze Übersicht zeigt, wie vielschichtig diese Thematik ist und wie unterschiedlich die Kriterien sind, je nach Produkt und je nach Leistung. Selbstverständlich muss sich die Vergabe auch an wirtschaftlichen Kriterien orientieren. Schließlich haben wir als Stadt nur begrenzte finanzielle Ressourcen. Darüber hinaus ist die Rechtssicherheit besonders wichtig, damit spätere Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen werden. Es ist also nicht ganz einfach. Die Kunst im kommunalen Vergabewesen besteht letzt- lich darin, diese sozialen, nachhaltigen oder ökologischen Ziele in konkrete und rechts- sichere Ausschreibungskriterien zu übersetzen. Es ist uns klar, dass wir hier im Gemein- derat nur einen Impuls geben können bzw. der Verwaltung einen Fingerzeig. Es kann unmöglich Aufgabe der Stadträtinnen und Stadträte sein, die Verwaltung zu gängeln und in jedem Detail vorzuschreiben, bei welchem Produkt bitte welche Kriterien beach- tet werden sollen. Vielmehr wollen wir mit unserem Antrag die Verwaltung dazu ani- mieren, dass der Weg, auf den die Stadtverwaltung sich bisher gemacht hat, auch kon- sequent und engagiert fortgesetzt wird. Einige Kriterien der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes haben es schon - auch auf Initiative dieses Gremiums hier - in die Vergabedienstanweisung der Stadt gebracht. Wir bauen nun auf die Motivation und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter vor Ort in der Verwaltung, damit diese Kriterien auch engagiert und konsequent umgesetzt werden und der durchaus vorhandene rechtliche Spielraum auch genutzt wird. Ein wichtiger Meilenstein in unseren Augen auf dem Weg in diese Richtung ist mit Si- cherheit die neu gegründete zentrale Vergabestelle in der Stadtverwaltung. Das Verga- bewesen wird immer komplexer. Es ist wichtig, dass die Kompetenzen daher an einer zentralen Stelle innerhalb der Verwaltung gebündelt werden. Wir hätten uns prinzipiell gewünscht - so haben wir auch in Punkt 3 unseres Antrags formuliert -, dass die zentra- le Vergabestelle bei allen Ausschreibungen, also sowohl nach VOL, VOF, aber auch nach VOB, eingebunden wird und bei allen Vergaben schon im Rahmen der Ausschreibung auf die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien geachtet wird. In der Stel- lungnahme der Verwaltung möchte diese zumindest die Bauleistungen vorerst ausneh- men und nicht über die zentrale Vergabestelle ausschreiben. Wenn auch bei Bauleis- tungen gewährleistet ist, dass Kriterien des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit so- wie soziale Kriterien im Rahmen der Ausschreibung durch die entsprechenden Dienst- stellen beachtet werden, also beispielsweise im Tiefbauamt oder im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, dann soll uns das auch Recht sein. Wichtig ist, was am Ende dabei herauskommt, und dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alle Möglich- keiten der fairen und nachhaltigen Vergabe ausgeschöpft werden. Wir sind gespannt auf den Bericht des Umwelt- und Arbeitsschutzes, der uns in der Stellungnahme zu Punkt 1 unseres Antrags im Verlauf dieses Jahres zugesagt wurde, um einfach zu sehen, wo die Stadt Karlsruhe aktuell in Bezug auf Nachhaltigkeit und Ökologie bei der Vergabe steht. Wir könnten uns gut vorstellen, dass diese Diskussion auch im Hauptausschuss weitergeführt werden kann, um einmal anhand einiger wichti- ger Produkte - man kann sicherlich nur einige wenige wichtige Produkte oder Dienst- leistungen herauspicken - exemplarisch zu diskutieren, welche Kriterien uns als Verant- - 3 - wortliche - abgesehen vom Preis - für die Vergabe wichtig sind, und welche Kriterien daher bereits im Ausschreibungstext als Vergabevoraussetzung festgeschrieben werden sollten. Darüber hinaus fänden wir es für die Transparenz hilfreich, wenn zukünftig in den Aus- schussvorlagen oder in den Vorlagen für den Gemeinderat auch erwähnt wäre, welche Kriterien - abgesehen vom Preis - bei der Ausschreibung berücksichtigt wurden und wie die einzelnen Bieter in den einzelnen Punkten abgeschnitten haben. Denn eine Vergabe von Aufträgen einzig anhand des Preises lässt Fragen der sozialen Gerechtigkeit aber auch gesellschaftliche und ökologische Kosten außer Acht. Vor allen Dingen bauen wir aber auf die Motivation aller Mitarbeiter in der Stadtverwaltung, besonders in der Zent- ralen Vergabestelle, aber auch an den anderen Stellen, wo sich die Mitarbeitenden täg- lich mit Ausschreibung und Vergabe von Produkten und Dienstleistungen befassen. Ich hoffe und wünsche mir sehr, dass sie sich ihrer großen Verantwortung dort bewusst sind und motiviert weiter dafür sorgen, dass wir als Kommune auf dem Weg zu einer sozialen und fairen Stadt in großen Schritten weiterkommen, denn von ihnen hängt es ab. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Der Antrag der Grünen ist gut. Aber er ist längst erledigt und deshalb auch überflüssig. Wenn man den Redebeitrag des Kollegen Dr. Leschinger genau verfolgt hat, hat er das selbst zum Ausdruck gebracht, nämlich: "Wir haben ei- nen Antrag gestellt und sehen ein, dass Sie, liebe Stadtverwaltung, alles schon tun, was wir hier beantragt haben." Das haben wir alle hier in diesem Haus schon oft genug dis- kutiert, schon oft genug auch der Verwaltung vorgegeben. Jetzt ein dickes Lob an die Verwaltung: Die Verwaltung hat es auch schon oft genug übernommen. Denn genau aus diesen Diskussionspunkten, die wir diesbezüglich hier geführt haben, gibt es diese Dienstanweisung. Die Stadtverwaltung versucht immer wieder - das kön- nen wir jederzeit kontrollieren, wenn wir es in den Ausschüssen diskutieren, wenn et- was vergeben wird, wenn beraten wird -, wirklich alles zu tun, egal in welchem Bereich, um das auszuschöpfen, wenn es um die Frage der Vergabe geht, was ausschöpfbar ist. Jetzt kam uns noch das Tariftreuegesetz entgegen. Auch hier muss man sagen - das kenne ich zumindest aus dem Bauausschuss, in anderen Ausschüssen wird es wohl nicht anders sein -, es wird sehr streng darauf geachtet und alle Möglichkeiten ausge- schöpft, auch dieses mitzuberücksichtigen, was in dem Tariftreuegesetz steht. Was mir viel wichtiger erscheint, ist die Tatsache, dass im EU-Parlament im Januar dieses Jahres eine Richtlinie beschlossen wurde, die genau diesen Antrag, den die Grünen ge- stellt haben, nämlich soziales und nachhaltiges Vergeben, beinhaltet. Diese Richtlinie tritt ab März dieses Jahres - also demnächst - in Kraft. Dann haben die Nationen zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie umzusetzen. Da genau gilt es für uns festzustellen, wo und wann reagiert unsere Nation, wann reagiert unsere Regierung. Wenn dieses dann um- gesetzt wird, hat auch die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, um dem gerecht zu werden. Insofern warten wir ab, was sich da tut. Es - 4 - wird mit Sicherheit besser werden. Aber was die Stadt Karlsruhe diesbezüglich - wenn es um Vergaben geht - tut, ist gut und lobenswert. Dafür bedanken wir uns. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Kalesse (FDP): Ich bin fast sprachlos. Der Kollege Pfalzgraf hat mir jetzt das vorweggenommen, was ich auch sagen wollte. (Stadtrat Pfalzgraf/SPD: Hättest du dich vor mir melden müssen!) Ich halte den Antrag auch für überflüssig aus den gleichen Gründen, wie es der Kollege Pfalzgraf angeführt hat. Deswegen sind wir mit der Stellungnahme der Verwaltung sehr zufrieden. Eine kleine persönlich Anmerkung zu der ganzen Geschichte: Ich kenne hier in der Ost- stadt eine Schreinerei, die schon seit vielen Jahren Materialien, hauptsächlich Holz, aus zertifiziertem Anbau verwendet. (Beifall bei der FDP; Heiterkeit) Stadträtin Döring (KAL): Die Thematik ist wirklich sehr vielschichtig. Das hat Kollege Dr. Leschinger zu Anfang sehr ausführlich dargestellt. Der Antrag der Grünen ist zu An- fang eher eine Anfrage - das ärgert mich immer ein bisschen, denn dann müsste man nicht darüber reden -, und beschreibt dann die Verwaltungsrealität. Vor allem in Punkt 4 wird etwas beantragt, das gut und wichtig ist, nämlich der Austausch mit den ande- ren Kommunen. Aber das gibt es schon, wie aus der Verwaltungsantwort deutlich wird, und wie Herr Pfalzgraf auch gerade erwähnt hat. Das heißt, eigentlich war es nicht nötig, diesen Antrag zu stellen. (Beifall bei der KAL) Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Für die CDU-Fraktion auch noch ein paar Worte am späten Abend. Der Antrag rangiert bei uns unter der Rubrik "Und ewig grüßt das Murmeltier", weil er in verschiedener Form - so ähnlich wie zu Weihnachten immer wieder das Thema Recyc- lingpapier auftaucht aus der Wiedervorlage - hier immer wieder thematisiert wird. Es werden immer ein paar neuere Aspekte eingebracht, die aber eigentlich normales Ver- waltungshandeln sind. Hier wäre mein Vorschlag, Herr Oberbürgermeister: Vielleicht sollten Sie den Stadträten der Grünen einmal eine Hospitanz anbieten in der Verwal- tung. Dann könnten wir uns solche überflüssigen Anträge ersparen. (Beifall bei der CDU; Unruhe - Der Vorsitzende: Herr Mossuto hat das Wort!) Stadtrat Mossuto (GfK): Wir stellen fest, dass die Stellungnahme der Verwaltung und der Antrag der GRÜNE-Fraktion nicht wesentlich weit voneinander entfernt liegen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Position der Zentralen Vergabestelle, die im - 5 - November 2013 beim Hauptamt eingerichtet wurde, zu stärken. Das ist der einzige in- teressante Punkt in diesem Antrag. Neben dem operativen Prozess bei der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen durch die Stadt, stellt die zentralisierte Vergabestelle die strategische Voraussetzung für eine klare, konsequente Ausrichtung dar. Die strategische zentrale Vergabe sichert - unserer Erfahrung nach - einen nachhaltigen Handel im Interesse der Stadt. Eine Einbindung der VOB bei der Vergabe und Verordnung von Bauleistungen ist emp- fehlenswert. Die Einbindung bei der Vergabe von Bauleistungen durch die KASIG sollte allerdings getrennt geregelt werden, um nicht einen laufenden sensiblen Prozess zu stören. Stadtrat Dr. Leschinger (GRÜNE): Ich wollte noch einmal kurz darauf eingehen. Es freut mich, dass dieses Thema scheinbar in diesem Gremium angekommen ist. Es scheint eine sehr einhellige Meinung zu geben. Etwas unterschiedlich ist vielleicht die Bewertung. Wir haben den Eindruck, dass wir noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht haben, sondern dass wir hier auf jeden Fall immer wieder das Augenmerk da- rauf richten sollten. Frau Stadträtin Luczak-Schwarz hat gesagt, täglich grüße das Mur- meltier. So sieht sie das. Ich habe den Eindruck, dass wir mit unserem Antrag schon auch noch neue Aspekte hereingebracht haben. Wichtig ist uns der Bericht, der zugesagt wurde, um einfach zu sehen, wo wir stehen. Wichtig ist uns auch die interkommunale Zusammenarbeit. Ich denke, dass das noch ausgebaut werden kann. Wir haben schon den Eindruck, dass der rechtliche Spielraum durchaus noch nicht voll ausgenutzt ist. Ich denke, es lohnt sich immer wieder ein Au- genmerk darauf zu haben. (Beifall bei den Grünen) Der Vorsitzende: Ich würde Ihnen vorschlagen, wenn der Bericht vorliegt, dann zu diesen einzelnen Aspekten genau diese Diskussion zu führen. Welchen weiteren Spiel- raum sehen Sie noch, der vielleicht noch nicht berücksichtigt ist? Ich glaube, dass es dadurch beim Einzelfall unterschiedliche Positionen geben kann. Wenn Sie das als ge- samter Gemeinderat so mitgehen würden, ist das das richtige Verfahren. Sie sind einverstanden. Dann brauchen wir das nicht zur Abstimmung stellen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2014