Naturschutz im Karlsruher Wald

Vorlage: 2013/0313
Art: Anfrage
Datum: 20.12.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2014

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Naturschutz Karlsruher Wald
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 17. Dezember 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 18.02.2014 2013/0313 19 öffentlich Naturschutz im Karlsruher Wald 1. Seit wann wird das Alt- und Totholzkonzept im Karlsruher Wald umgesetzt? 2. Wie bewertet die städtische Forstverwaltung ihre bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzeptes? 3. Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Alt- und Totholzkonzeptes durchgeführt? 4. Gibt es Unterschiede in der Anwendung zwischen Staats- und Stadtwald, und wenn ja, welche? 5. Welche Fortschritte konnten dank der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes für den Natur- und Artenschutz im Karlsruher Wald bisher erzielt werden; welche Vorteile werden mittel- und langfristig noch erwartet? 6. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die städtische Forstverwaltung hinsichtlich der Festlegungen im Alt- und Totholzkonzept und hinsichtlich der laufenden Umsetzung? 7. Entsteht durch die Umsetzung personeller Mehraufwand, und wenn ja, in welchem Umfang? 8. Sieht die städtische Forstverwaltung Potential für weitere Maßnahmen zur Förderung des Natur- und Artenschutzes im Wald und wären bei deren Umsetzung Buchungen auf ein Ökokonto möglich? 9. Wie ist der Stand bezüglich der von der höheren Forstbehörde geplanten Ausweisung von Schonwäldern im Hardtwald, deren Vorarbeiten 2010 begonnen werden sollten? Bei der Waldbewirtschaftung ist es wichtig, Habitatbaumgruppen und für den Artenschutz besonders wichtige Einzelbäume (z. B. Höhlenbäume) vor Fällung zu schützen. Alt- und Totholz bietet Lebensraum für viele seltene Tiere. So leben rund 25 Prozent aller in Deutschland vorkommenden Käferarten am Holz verschiedener Zerfallsstadien. Altholz bietet u. a. Vögeln und Fledermäusen die Möglichkeit, ihre Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bauten und Nester anzulegen. Von den Insektenlarven im Holz ernähren sich Spechte und andere heimische Vögel. Verschiedene Amphibien und Reptilien suchen liegendes Totholz als Tagesversteck oder zum Überwintern auf. Die Landesforstverwaltung hat zusammen mit der Landesanstalt für Umweltschutz deshalb ein Konzept entwickelt, um eine nachhaltige Sicherung von Alt- und Totholzbeständen auch im Wirtschaftswald sicherzustellen. Seit 2009 findet dieses Alt- und Totholzkonzept im Staatswald des Landes Baden-Württemberg Anwendung. Auf einen Antrag der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom Oktober 2009 hin hatte die Karlsruher Forstverwaltung geantwortet, dass auch in unserem Stadtwald die im Alt- und Totholzkonzept enthaltenen Regelungen zum Schutz bedeutsamer Baumgruppen und Einzelbäume angewendet werden sollen und dass dementsprechend für eine zeitnahe Markierung und Sicherung schützenswerter Bäume gesorgt wird. Über die Anfrage sollen die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes sowohl im Karlsruher Staats- als auch im Stadtwald offengelegt werden, um einen Überblick über Erfolge oder auch Optimierungsmöglichkeiten zu bekommen. Auch ist es der GRÜNEN Fraktion ein Anliegen, dass über weitere Möglichkeiten zur Förderung des Natur- und Artenschutzes im Wald berichtet wird. Über die Anwendung von Ökokonto-Regelungen könnte die Umsetzung entsprechender Maßnahmen möglicherweise erleichtert werden. Auch Schonwälder dienen dem Natur- und Artenschutz im Wald. Seitens der Forstverwaltung waren Vorarbeiten zu den geplanten Schonwaldausweisungen im Hardtwald angekündigt worden. Die Anfrage soll in Erfahrung bringen, ob die Ausweisungen mittlerweile erfolgt sind. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.12.2013 eingegangen: 17.12.2013 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2013/0313 19 öffentlich Dezernat 4 Naturschutz im Karlsruher Wald 1. Seit wann wird das Alt- und Totholzkonzept (AuT) im Karlsruher Wald umgesetzt? Das Konzept wurde Ende 2009 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgestellt. Schu- lungen der Forstleute fanden 2010 statt, die Umsetzung begann im Wesentlichen 2011. 2. Wie bewertet die städtische Forstverwaltung ihre bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzeptes? Grundsätzlich sind die Erfahrungen positiv. Die Umsetzung des Konzeptes setzt Naturschutz- recht praxisnah um, trägt der Selbstverpflichtung einer multifunktionalen und naturnahen Waldbewirtschaftung Rechnung und sichert bzw. steigert die Biodiversität im Wald. 3. Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Alt- und Totholzkonzeptes durchge- führt? a) Erhaltung einzelner Habitatbäume (HB): Habitatbäume sind Bäume mit Bruthöhlen, Bäume mit seltenen Arten (z. B. Eichen-Heldbock), Bäume mit Beschädigungen, Faulstellen oder Pilzbefall, Bäume mit besonderen Wuchsfor- men. Die Bäume werden mit „HB“ markiert. Einzelne Habitatbäume werden auch dort aus- gewiesen, wo wegen der örtlichen Gegebenheiten die Ausweisung einer Habitatbaumgruppe nicht möglich oder sinnvoll ist. Eine Vielzahl von Habitatbäumen wurde beispielsweise in den Distrikten Oberwald und Rissnert ausgewiesen, da dort in großer Zahl vom Heldbock besie- delte Alteichen über große Flächen zerstreut stehen. Auch in Pappelbeständen werden über- wiegend einzelne Habitatbäume erhalten. Seite 2 b) Ausweisung von Habitatbaumgruppen (HBG): Eine Habitatbaumgruppe besteht aus einem oder mehreren Bäumen mit besonderen Habi- tatstrukturen und den sie umgebenden Bäumen. Die Bäume der Habitatbaumgruppe verblei- ben bis zum natürlichen Absterben im Wald. Auch nach ihrem Zusammenbruch verbleibt das „Totholz“ im Wald. Die HBG werden in älteren Beständen ausgewiesen, in denen sogenann- te Hauptnutzungen stattfinden. Sie werden mittels weißen Wellenlinien an den Randbäumen markiert und im EDV-Modul „Forsteinrichtung“ erfasst. Eine Darstellung in Karten ist mög- lich. Im Stadtwald wurden bisher 30 HBG mit einer Fläche von etwa 7 Hektar ausgewiesen. Der größte Teil davon ist EDV-technisch erfasst. Ziel im AuT ist die Ausweisung einer Habitat- baumgruppe mit 10 bis 15 Bäumen auf je drei Hektar Fläche. Flächenbezogen sollen die Ha- bitatbaumgruppen einen Gesamtumfang von etwa 5 % der Hauptnutzungsbestände errei- chen. Für den Stadtwald bedeutet dies rein rechnerisch ein Flächen-Soll von etwa 36 ha. In der Praxis kann dies nicht erreicht werden, da allein 70 Waldbestände mit zusammen etwa 100 Hektar jeweils kleiner als 3 Hektar sind und viele Wälder angrenzen an Straßen, Erho- lungseinrichtungen, Bebauung etc, wo aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht die Aus- weisung von Habitatbaumgruppen nicht möglich ist. Realistisches Ziel ist eine Fläche von etwa 20 Hektar, d. h. der rechnerische Umsetzungsstand liegt im Stadtwald bei 35 %. Rechnet man die Flächen der einzelnen Habitatbäume dazu, liegt der Umsetzungsstand bei mehr als der Hälfte. c) Ausweisung von Waldrefugien (WR): Waldrefugien sind auf Dauer eingerichtete Waldflächen ab einem Hektar Größe, die ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen werden (Nutzungsverzicht aus ökologi- schen Gründen). Waldrefugien werden erst im Zuge der Forsteinrichtung auf Basis der Vor- schläge der unteren Forstbehörden bzw. der Waldbesitzer abgegrenzt und kartografisch er- fasst. Da die nächste Forsteinrichtung erst 2017 ansteht, sind im Stadtwald noch keine Wald- refugien abgegrenzt. Ein Waldrefugium mit einer Fläche von ca. 1,5 Hektar im Osten des Knielinger Sees wurde als Ausgleichsmaßnahme für die Sanierung Knielinger See fest für die endgültige Ausweisung vorgemerkt. Eine weitere Fläche ist im Naturschutzgebiet beim Gröt- zinger Baggersee angedacht. Darüber hinaus erarbeitet die Forstverwaltung weitere Vorschlä- ge. Seite 3 4. Gibt es Unterschiede in der Anwendung zwischen Staats- und Stadtwald, und wenn ja, welche? Vom Konzept her gibt es keine Unterschiede. Aufgrund der räumlichen Lage des Staatswal- des mit einer geringeren Zersplitterung, weniger Randlinien und einer geringeren Zahl von Erholungseinrichtungen gibt es jedoch weniger Restriktionen durch Verkehrssicherungspflicht. Insofern sind im Staatswald bereits 60 HBG, aber deutlich weniger einzelne Habitatbäume als im Stadtwald ausgewiesen. Waldrefugien gibt es im Staatswald ebenfalls noch nicht; dies erfolgt ebenso im Zuge der nächsten Forsteinrichtung im Jahr 2017. 5. Welche Fortschritte konnten dank der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes für den Natur- und Artenschutz im Karlsruher Wald bisher erzielt werden; welche Vorteile werden mittel- und langfristig noch erwartet? Da bereits vor der Einführung des Alt- und Totholzkonzeptes extensiv genutzte Waldflächen sowie Alt- und Totholzstrukturen vorhanden waren, zeigen sich bisher keine signifikante Ver- änderungen in der Zusammensetzung von Arten. Von Vorteil ist, dass jetzt die Vorgehenswei- se des Forstes und der Stadt als Waldbesitzer operationaler, nachvollziehbarer und besser dar- stellbar wird. 6. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die städtische Forstverwaltung hinsicht- lich der Festlegungen im Alt- und Totholzkonzept und hinsichtlich der laufenden Umsetzung? Die Umsetzung des AuT kann objektive Grundlagen für die Bewertung von Naturschutzleis- tungen des Waldes liefern. Diese werden bisher aber nicht bewertet und fließen deshalb auch nicht in die Betriebsbilanz ein. Im Rahmen einer Vollkostenrechnung müssen diese Leistungen eigentlich Berücksichtigung finden. Ein allgemein gültiger Bewertungsansatz liegt leider noch nicht vor. Weiterer Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der Ausweisung von Habitatbäumen, Habitat- baumgruppen und Waldrefugien im Bereich von Waldwegen. Meist bringen Habitatbäume waldtypische Gefahren mit sich, für die der Waldbesitzer im Wald keine besondere Verkehrs- sicherungspflicht hat. Ab einem gewissen Zeitpunkt können sich jedoch sog. „Mega- Gefahrenbäume“ entwickeln, die wiederum zum Handeln zwingen. Im Zweifel hat die Ver- kehrssicherungspflicht Vorrang, d. h. die Ausweisung von Habitatbaumgruppen bzw. Waldre- fugien unterbleibt. Seite 4 7. Entsteht durch die Umsetzung personeller Mehraufwand, und wenn ja, in wel- chem Umfang? Es entsteht ein zeitlicher und damit personeller Mehraufwand. Dieser besteht im Heraussu- chen der Habitatbäume bzw. Habitatbaumgruppen, der Markierung sowie der Erfassung und Nachbearbeitung im EDV-System. Der Aufwand liegt je HBG im günstigsten Fall bei 30 Minu- ten (wenn die Ausweisung parallel zum Anweisen der zur Fällung vorgesehenen Bäume er- folgt) bis zu 3 Stunden (wenn die Ausweisung als separater Arbeitsvorgang erfolgt). Die Auf- gabe muss sowohl im Staatswald als auch im Stadtwald ohne Bereitstellung neuer Ressourcen umgesetzt werden. 8. Sieht die städtische Forstverwaltung Potential für weitere Maßnahmen zur Förde- rung des Natur- und Artenschutzes im Wald und wären bei deren Umsetzung Bu- chungen auf ein Ökokonto möglich? Der Stadtwald bietet Potential für Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes. Diese müssen jedoch für den Forstbetrieb in Wert gesetzt und als Leistung „angerechnet“ werden. Deshalb bieten sich Wald-Maßnahmen an, die auf Basis des Ökokontos nach dem Landes- Naturschutzrecht erfolgen (z. B. Ausweisung von Heldbock-Brutbaum-Gruppen oder Auswei- sung von Waldrefugien) oder die naturschutzfachlich als Kompensationsmaßnahme gelten können. Weitere Nutzungsverzichte ohne Honorierung werden vom Forstbetrieb abgelehnt. Das bei der Stadt angewandte Ökokonto nach dem Baurecht erkennt Ökokonto-Maßnahmen im Wald bisher nicht an. Derzeit wird geprüft, ob dafür das Ökokonto nach dem Naturschutz- recht zur Anwendung kommen muss oder ob eine Ausweitung des Maßnahmen- und Bewer- tungskataloges im Ökokonto nach dem Baurecht möglich ist. 9. Wie ist der Stand bezüglich der von der höheren Forstbehörde geplanten Auswei- sung von Schonwäldern im Hardtwald, deren Vorarbeiten 2010 begonnen werden sollten? Bisher wurde die Ausweisung neuer Waldschutzgebiete von Seiten der höheren Forstbehörde (Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg) nicht weiter verfolgt. Dies liegt an fehlenden Ar- beitskapazitäten, an der Abarbeitung anderer Schutzgebietsverfahren (z. B. Waldschutzgebiet Schwetzinger Hardt) und an den forstpolitischen Schwerpunkten der Landesregierung mit FSC-Zertifizierung und Ausweisung des Nationalparks im Schwarzwald. Seite 5 Die früheren Schonwälder werden de facto weiterhin so bewirtschaftet wie im Schonwald. Dies beinhaltet vor allem den Erhalt der alten Eichen, das Zurückdrängen der spätblühenden Traubenkirsche und kleinflächig auch die Nachpflanzung von Eichen. Derzeit gibt es keine konkreten Vorarbeiten von ForstBW zur Ausweisung eines Schutzgebie- tes im Hardtwald. Denkbar wäre die Ausweisung der bisherigen Schonwälder als Waldrefugi- en. Dies bedarf jedoch weiterer naturschutz- und forstfachlicher Diskussion, da in diesem Fall z. B. ein Zurückdrängen der Traubenkirsche und ein aktiver Anbau der Eiche nicht mehr mög- lich wäre.

  • Protokoll TOP 19
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Naturschutz im Karlsruher Wald Anfrage der Stadträtin Bettina Lisbach sowie der Stadträte Johannes Honné und Michael Borner (GRÜNE) vom 17. Dezember 2013 Vorlage: 2013/0313 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2014