Zukunft Grüncontainer
| Vorlage: | 2013/0305 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.12.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Knielingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 12.12.2013 eingegangen: 12.12.2013 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2013/0305 18 öffentlich Dez5 Zukunft Grüncontainer A. Wie sieht die Verwaltung die Zukunft der Grüncontainer in Karlsruhe? In der Stadt Karlsruhe werden über die Einrichtungen des Amtes für Abfallwirtschaft jähr- lich ca. 115 000 m³ Grüngut erfasst, umgerechnet entspricht dies etwa 23 500 Mg/a. Auf den beiden Kompostierungsanlagen in Knielingen und Grötzingen werden diese Mengen zu gütegesichertem Kompost aufbereitet. Etwa 60 % der anfallenden Menge wird über die im Stadtgebiet verteilten 38 Grüngutcon- tainer erfasst, ca. 40 % der Mengen werden direkt auf den Kompostierungsanlagen ange- liefert. Insgesamt sind an 22 Standorten 38 Grüngutcontainer aufgestellt, davon 19 an den Wert- stoffstationen und dem Gartenbauamt (damit abgezäunt und nur zu festen Öffnungszeiten zugänglich) und 19 an frei zugänglichen Standorten im Stadtgebiet. Bisher hat die Verwaltung keine Veranlassung gesehen, die frei zugänglichen Container abzuziehen. Obwohl hier auch wilde Müllablagerungen vor und in den Containern immer wieder vorgefunden werden, ist es dennoch ein dezentraler Service für die Bürgerinnen und Bürger von Karlsruhe, der gern in Anspruch genommen wird. Seite 2 B. Wurden bereits Alternativen im Hinblick auf die neue Bioabfallverordnung erar- beitet? In der Anfrage der Freien Wähler Karlsruhe wird Bezug auf eine Bioabfallverordnung der Europäischen Kommission genommen, die ab 2014 vorschreiben soll, dass mit einer Übergangsfrist von einem Jahr Grüngutabfälle nicht mehr an unbeaufsichtigten Orten ab- gegeben werden dürfen. Der Verwaltung ist eine Bioabfallverordnung der Europäischen Kommission nicht bekannt, auch der Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Kompost hat auf Nachfrage des Amts für Abfallwirtschaft mitgeteilt, dass ihm hierüber nichts bekannt sei. Möglicherweise sind die Hinweise zum Vollzug der (deutschen) Bioabfallverordnung ge- meint. Das BMU hatte angekündigt, dass diese den Ländern im Dezember 2013 zu Kenntnis und im Januar 2014 veröffentlicht werden sollen. Über die Geschäftsstellen von Landkreistag und Städtetag sind dem Amt für Abfallwirtschaft die Vollzugshinweise am 8. Januar 2014 übersandt worden. Im Begleittext zur Übersendung führt die Geschäftsstelle des Landkreistages aus: "Eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaftsverbände und Fachin- stitutionen über die Vollzugshinweise ist nicht geplant. Diese sollen lediglich informiert werden. In welcher Weise die Vollzugshinweise in Baden-Württemberg eingeführt werden, ist der- zeit noch nicht klar. Allerdings wurden die Vollzugshinweise inzwischen an die Regie- rungspräsidien weitergereicht, sodass davon auszugehen ist, dass sie sukzessive in die Verwaltungspraxis einsickern werden." Aus Sicht des Fachamtes und der unteren Abfallrechtsbehörde würden die Vollzugshin- weise keine Veränderungen oder Anpassungen auf die bestehende Erfassungsstruktur von Grüngut in Karlsruhe erfordern, und damit ergäbe sich auch keine Notwendigkeit einer ständigen Aufsicht der Containerstandorte. .
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 12. Dezember 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 18.02.2014 2013/0305 18 öffentlich Zukunft Grüncontainer A. Wie sieht die Verwaltung die Zukunft der Grüncontainer in Karlsruhe? B. Wurden bereits Alternativen im Hinblick auf die neue Bioabfall-Verordnung erarbeitet? Nach der neuen Bioabfall-Verordnung der Europäischen Kommission dürfen ab 2014 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr Grüngutabfälle nicht mehr an unbeaufsich- tigten Orten abgegeben werden. Dies betrifft in Karlsruhe vor allem die aufgestellten Grüncontainer. Wenn der Verordnung gefolgt wird, müssten diese unter ständige Aufsicht gestellt werden und wären für die Bürger nicht mehr Tag und Nacht bzw. am Wochenende zugänglich. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014 Sachverhalt/Begründung:
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Zukunft Grüncontainer Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 12. Dezember 2013 Vorlage: 2013/0305 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2014