Zuweisung für Sachmittel an Schulen

Vorlage: 2013/0248
Art: Anfrage
Datum: 21.11.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2013

    TOP: 35

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Sachmittel Schulen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 7. November 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 56. Plenarsitzung Gemeinderat 17.12.2013 2013/0248 35 öffentlich Zuweisung für Sachmittel an Schulen 1. Nach welchem Verfahren werden die Zuweisungen für Sachmittel den Schu- len zugewiesen? 2. Welche Kriterien (Sozialindikatoren, Größe der Schulklassen, Schulform) sind für die Vergabe der Sachmittel ausschlaggebend? 3. Welche Berechungsgrundlage wird bei der Zuweisung von Sachmitteln ange- wendet? 4. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob den Schulen Sachmittel in ausrei- chender Höhe zur Verfügung stehen? 5. Wie hoch sind die Zuweisungen für die einzelnen Schulen und Schularten (Grundschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium)? Sachstand/Begründung: Die Stadt Karlsruhe ist als Schulträger der öffentlichen Schulen für deren Unterhalt und die Ausstattung mit Sachmitteln zuständig. Die Sachmittelzuweisungen unter- scheiden sich je nach Schulart erheblich. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte die Vergabe der Mittel für die Schulleiter und Elternvertretungen nachvollziehbar sein. Bei der Aufstellung der erforderlichen Mittel für ein Schuljahr brauchen die Ver- antwortlichen in den Schulen verlässliche Informationen bzgl. der geltenden Kriterien und Verfahren. Eine Übersicht über die Höhe der Mittelvergabe Seite 2 __________________________________________________________________________________________ würde zudem den Wirtschaftlichkeitsaspekt berücksichtigen. Eine ausreichende Aus- stattung mit Sachmitteln zum Beispiel bei Lern- und Arbeitsmaterialien ist für die Er- füllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule sowie der eigenständigen Aufgaben der jeweiligen Schulart wichtig. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Johannes Krug Rainer Weinbrecht Detlef Hofmann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013

  • TOP 35
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 07.11.2013 eingegangen: 07.11.2013 Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0248 35 öffentlich Dez. 3 Zuweisung für Sachmittel an Schulen Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: Nach welchem Verfahren werden die Zuweisungen für Sachmittel den Schulen zu- gewiesen ? Den Schulen wird zu Beginn eines Haushaltsjahres die Höhe ihres Schulbudgets zur eigenver- antwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen ihrer Vergabebefugnis mitgeteilt. Das Schulbudget umfasst Ausgaben für den laufenden Schulbetrieb sowie Aufwendungen für investive Unterrichtsmittel. Das Schulbudget berechnet sich aus Grundbeträgen und aus Kopfbeträgen je Schülerin und Schüler zur Abdeckung der fixen und variablen Kosten an einer Schule. Daneben verfügt das Schul- und Sportamt über ein Budget für Sondervorhaben (Beschaffun- gen, die aufgrund ihrer Besonderheit und der Ausgabenhöhe nicht über das laufende Budget der Schule finanziert werden können, z. B. Neueinrichtung von Technikräumen, Schulküchen, Klassenzimmern etc.). Die Mittel für Sondervorhaben werden in Zusammenarbeit mit den Schulen individuell bereitgestellt. Welche Kriterien (Sozialindikatoren, Größe der Schulklassen, Schulform) sind für die Vergabe der Sachmittel ausschlaggebend ? Die Grund- und Kopfbeträge sind für jede Schulart unterschiedlich hoch angesetzt. Hierbei werden Größe der Schule, Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Schulform berücksich- tigt. Schulen mit besonderen Angeboten, z. B. Ganztagsschulen, Grundschulen mit Angebo- ten der Verlässlichen Grundschule und dem Jugendbegleiterprogramm u. a. erhalten zusätzli- che Haushaltsmittel für ihre Aufwendungen. Welche Berechnungsgrundlage wird bei der Zuweisung von Sachmitteln angewen- det? Grundlage für die Berechnung der Sachmittel an den Schulen ist die LernmittelVO des Landes Baden-Württemberg. Seite 2 Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob den Schulen Sachmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen? In den zurückliegenden Jahren kamen von den Schulen überwiegend positive Signale dahin- gehend, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Durchführung eines geordne- ten Schulbetriebs ausreichen. Sofern dies im Einzelfall nicht gelang, wurde durch das Schul- und Sportamt entsprechend nachgesteuert. Wie hoch sind die Zuweisungen für die einzelnen Schulen und Schularten (Grund- schule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium)? Die Grundbeträge und Kopfbeträge/Schüler belaufen sich je Schulart auf: Schulart Grundbetrag Kopfbetrag/Sch. Grundschule 9 500 € 80 € Realschule 3 000 € 115 € Gemeinschaftsschule 3 500 € 123 € Gymnasium 5 000 € 136 €

  • TOP 35 Protokoll
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 35 der Tagesordnung: Zuweisung für Sachmittel an Schulen Anfrage der Stadträtinnen Gabriele Luczak-Schwarz und Karin Wiedemann, der Stadträte Johannes Krug, Rainer Weinbrecht und Detlef Hofmann (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 7. November 2013 Vorlage: 2013/0248 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und verweist auf vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Krug (CDU): Eine Nachfrage bezüglich der Frage 4: Ist es möglich, einen Überblick über die Fälle der Nachsteuerung in den letzten Jahren zu erhalten, insbesondere dann, wenn sich hieraus eine gewisse Systematik der Nachsteuerungen ergeben sollte? Dies kann schriftlich bzw. auch im Schulbeirat erfolgen. Der Vorsitzende: Wir beantworten es schriftlich. Dann entscheiden Sie, ob Sie es noch einmal gerne irgendwo beraten wollen. Stadträtin Melchien (SPD): Zu Frage 5: Wie hoch sind die in der Formulierung der Fragestellung außer Acht gelassenen Zuweisungen für berufliche Schulen und Sonderschulen? Gerne auch schriftlich oder im Schulbeirat. Der Vorsitzende: Das beantworten wir, sofern wir überhaupt für den Bereich zuständig sind. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Januar 2014