Resolution des Karlsruher Gemeinderates zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Vorlage: 2013/0245
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.11.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 1
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2013

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Resolution
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0245 1 öffentlich Dez. 1 Resolution des Karlsruher Gemeinderates zur Novellierung des Landespersonalvertretungs- gesetzes Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat Offenlage 25.11.2013 1 angehalten Gemeinderat 17.12.2013 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Resolution zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Eine funktionierende Personalvertretung ist ein wichtiges Element eines gedeihlichen Zusammenwirkens zwischen Dienststelle und Beschäftigten. Nur eine vertrauliche und unkomplizierte Kommunikation zwischen allen Beteiligten führt dazu, dass vermeintli- che Probleme schnell und einvernehmlich gelöst werden. Die geplante Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes unterstreicht und verstärkt die Bedeutung einer umfangreich tätigen und mitverantwortlichen Personal- vertretung, wie sie in Karlsruhe schon seit jeher geübte Praxis ist. Nach unserer überschlägigen Schätzung führt die Novellierung des Landespersonal- vertretungsgesetzes allerdings zu Mehrkosten von 800.000 Euro pro Jahr für die Stadt Karlsruhe. Diese zusätzlichen Ausgaben für die Stadt müssten zu Lasten anderer wichti- ger Projekte gedeckt werden. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fordert die Landesregierung von Baden- Württemberg auf, mit dem Städtetag Baden-Württemberg eine Vereinbarung zu tref- fen, die im Sinne des Konnexitätsprinzips die Übernahme der daraus entstehenden fi- nanziellen Zusatzbelastungen durch das Land sicherstellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Resolution zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013

  • Anlage 1 Resolution
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  • Anlage 2 Resolution
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  • TOP 1 Protokoll
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Resolution des Karlsruher Gemeinderates zur Novel- lierung des Landespersonalvertretungsgesetzes Vorlage: 2013/0245 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Resolution zu. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (24 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Die Hintergründe, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Ihnen bekannt. Die neue Landesregierung, die seit 2011 im Amt ist, hatte sich vorge- nommen, die Verschlechterungen im Rahmen der Landespersonalvertretung der vorhe- rigen Jahre aus der Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu korrigieren und diese Dinge einer neuen Bearbeitung zu unterziehen. Dies ist jetzt im Laufe dieses Jahres vor- gelegt worden, und vor wenigen Wochen hat die entsprechende Beschlussfassung im Landtag stattgefunden. Aus den Reihen des Gemeinderates gab es dann den Wunsch, sich in einer Resolution zu diesen Vorgängen zu äußern. Das war auch schon für eine der vorherigen Gemeinderatssitzungen gedacht. (Eine Störung am Mikrofon des Vorsitzenden wird behoben.) Aus den Reihen des Gemeinderates gab es also den Wunsch, hier in einer Resolution sich zu diesen Vorgängen zu äußern, insbesondere zu den damit entstehenden Kosten. Der jetzt vorgelegte Resolutionsentwurf war ein Vermittlungsvorschlag von mir, um hier an dieser Stelle noch eine möglicherweise konsensfähige Formulierung zu finden. Mitt- lerweile ist das Landespersonalvertretungsgesetz in seiner neuen Fassung bereits verab- schiedet. Der Umstand aber, welche Kosten in welcher Höhe am Ende ggf. doch wie auszugleichen sind, ist aber noch eine Sache, die zwischen Städtetag und der Landesre- gierung durchaus im Rahmen der jährlichen Finanzierungsgespräche thematisiert wer- den könnte. Von daher habe ich auch entsprechende Wünsche nicht aufnehmen kön- - 2 - nen, dieses Thema als erledigt zu betrachten, sondern ich halte es weiter für nachvoll- ziehbar und auch vertretbar, dass sich der Gemeinderat hier zu dem Thema der Finan- zierung dieser Veränderungen in der Landespersonalvertretung äußert. Da ich denke, dass das eine Verhandlungssache zwischen Städtetag und auch Landesregierung ist, würde ich Sie einladen wollen, jetzt nicht über die Höhe dieser Kosten oder über solche Dinge miteinander zu philosophieren, sondern noch einmal nach einer entsprechend kurzen Diskussion dann diese Resolution zu verabschieden oder eben nicht. Ich will festhalten - das steht auch zu Beginn der Resolution -, dass die Verbesserung der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sehr positive Sache ist. Wir haben es gerade in Zeiten der Finanzkrise in Deutschland in der Wirtschaft, aber auch in der Verwaltung als sehr positiv erlebt, dass hier in einer hohen Sozialpartner- schaft im Rahmen der Wirtschaft und mit einem hohen Maß an Mitbestimmung und Mitverwaltung diese Krise durchaus besser bewältigt werden konnte, als das in vielen anderen Staaten der Fall war, die nicht über eine solche Mitbestimmungs- und auch Mitverantwortungskultur verfügen, wie wir das hier in Deutschland kennen. Von daher begrüße ich persönlich natürlich die Verbesserung der Mitbestimmung. Wir werden das hier in der Verwaltung alles so umsetzen. Es ist auch kein Widerspruch dazu, dass bei uns die Mitbestimmung immer schon eine große Rolle spielt, denn wenn etwas dann noch konsolidierter und noch standardisierter ist, dann ist auch im Krisenfall handfester und auch sicherer, als wenn das auf einem großen Maß an etwas offenerer Gestaltung beruht. Von daher ist es kein Widerspruch zu unserer guten Kultur, sondern wir emp- finden das eher als Bestätigung und als Konsolidierung - auch für eventuelle Krisenfälle. Das vielleicht noch als Eingangsbemerkung meinerseits. Dann darf ich hier an dieser Stelle die Debatte eröffnen, so sie gewünscht wird. Die Einsprecherinnen dürfen sich jetzt erst einmal zu Wort melden. - Frau Stadträtin Lisbach. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Die grüne Fraktion wird sich dieser Resolution nicht an- schließen. Wir sehen - wie Sie es schon dargestellt haben - die Änderung des Landes- personalvertretungsgesetzes durchaus positiv. Sie stärkt die Beteiligungsmöglichkeiten der Angestellten im öffentlichen Dienst. Sie ist aus unserer Sicht sinnvoll und zeitgemäß: - mehr Mitglieder in den Personalräten, - mehr Möglichkeiten für Freistellung, - die Möglichkeit zur Ausschussbildung - erweiterte Beteiligungstatbestände. Das finden wir alles sehr gut. Wir meinen auch, dass diese zusätzlichen Mitwirkungs- rechte zur Motivation der Beschäftigten beitragen. Dadurch wird auch das Arbeitsklima verbessert. Insgesamt läuft einfach auch eine Verwaltung durch so etwas besser. Diese positiven Auswirkungen lassen sich natürlich monetär sehr schwer beziffern. Sie sind aber zweifelsohne da. Zumindest sehen wir das so. Die Änderung des Gesetzes war aus unserer Sicht längst überfällig. In anderen Ländern und Kommunen ist da vieles schon, insbesondere auch bei der Anzahl der Freistellungen, gelebte Praxis. - 3 - Wir meinen auch, dass eine Kommune für ihre Personalvertretung in angemessenem Umfang dann auch aufkommen muss. Das Land tut das auch schon für sein eigenes Personal und hat insofern mit der Änderung selbst finanzielle Lasten zu tragen. Wir sind bereit, dass das hier in Karlsruhe die Kommune selbst tut und möchten deswegen die Resolution so nicht mittragen. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Baitinger (SPD): Inhaltlich kann ich mich voll meiner Vorrednerin Frau Lisbach anschließen und bin auch froh darüber, dass es inhaltlich keinen Dissens zu Ihnen, Herr Oberbürgermeister, gibt, dass wir uns einig sind, dass eine gute und funkti- onierende Personalvertretung im Interesse aller Beteiligten ist. In Zeiten, in denen wir immer über Bürgerbeteiligung und Transparenz reden, kann es nicht sein, dass ein Be- reich des Lebens, ein relevanter Bereich des Lebens, nämlich der Arbeitsbereich, von diesen Mitwirkungs- und Transparenzrechten ausgespart bleibt. Deshalb sind wir froh, dass die neue Landesregierung - oder nicht mehr so neue Landesregierung, jedenfalls die jetzige Landesregierung - das Personalvertretungsgesetz, was schon lange überfällig war, modernisiert hat. Dass dann auf die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, hier in die- sem Fall die Kommunen, bedauerlicherweise auch Kosten zukommen, lässt sich wohl kaum vermeiden, wenngleich wir in der Höhe massive Zweifel an der endgegebenen Zahl haben und diese gerne einmal verifiziert sehen würden im Detail im zuständigen Ausschuss. Unseres Erachtens wäre es der Personalausschuss oder eben auch der Hauptausschuss, denn, auch wenn ich jetzt schon von der Seite gehört habe, alles fällt auf die Kommunen und das Land weitet seine Personalkosten nicht aus, so sind mir durchaus andere Informationen zugänglich. Für uns - da können Sie noch so lachen, Frau Luczak-Schwarz, ich arbeite auch beim Land, wenn Sie das zufällig berücksichtigen würden -, gibt es kein Informationsprivile- gium für die Mitglieder der ehemaligen Landesregierung bzw. deren Parteien, das steht fest. Wenn das Land die Kosten, die die Stadt zusätzlich zu tragen hat, ersetzt und wir über den Städtetag hier noch weiter verhandeln können, ist uns das natürlich auch recht, aber für uns steht im Vordergrund der Ausbau der Mitbestimmung. Weil wir da sehr dafür sind, wollen wir dieser Resolution an dieser Stelle deshalb auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass man von einem zeitgemäßen und rechtssicheren Personalvertretungsrecht mit dem am 01.12. im Landtag beschlossenen Gesetz nicht sprechen kann, da es in vielen Bereichen enorme Bürokratieanteile enthält und der Gewährleistung einer effektiven und effizien- ten Verwaltung zuwiderläuft. Dem Land ist es leider nicht gelungen - und da widerspre- che ich Ihnen, Herr Dr. Mentrup -, Verschlechterungen rückgängig zu machen, sondern es sind enorme Standards aufgenommen worden, die die Folgen, die ich gerade ange- sprochen habe, nämlich Bürokratie und eine zukünftige Beschäftigung der Verwaltung vermehrt mit sich selbst, zur Folge haben wird. Es ist schade, dass das Gesetz die Erfor- - 4 - dernisse der Kommunalverwaltung nicht betrachtet hat. Es war eine einmalige Chance, die die Landesregierung leider vertan hat. Lassen Sie mich noch einen Satz sagen, weil es bei den Stellungnahmen der Kolleginnen so ankommt. Es ist keine Kritik an der Arbeit der Personalräte, sondern es geht uns da- rum, dass wir sagen, wir wollen die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die ja in der Stadt Karlsruhe einen sehr hohen Stellenwert hat und auch aktiv gelebt wird, pragmatisch führen mit den entsprechenden wichtigen Regelungen, aber Regelungen nur um der Regelung willen, halten wir für nicht zielführend. Es belastet letztendlich die Stadt - ich komme gleich noch dazu - finanziell, und es belastet auch die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern, die halt dann die Freistellungen zusätzlich schultern müssen, falls nicht der Gemeinderat mehr Stellen genehmigen würde. Das wäre dann die Kehrseite der Medaille, und dann kommen wir gleich zu dem Thema der Finanzen. Die kommunalen Landesverbände prüfen zurzeit die Einleitung eines Normenkontroll- verfahren, weil sie sich in der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend einge- schränkt fühlen. Aus der kommunalen Selbstverwaltung fließt ja das Konnexitätsprinzip. Das haben Sie zu Recht jetzt auch in diesem Vermittlungsvorschlag aufgegriffen, Herr Dr. Mentrup. Das Konnexitätsprinzip - kurz gesagt: wer bestellt, der soll auch zahlen - wurde hier nicht eingehalten. Sogar der Bund der Steuerzahler, der übrigens nicht ge- hört wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens, hat dieses entsprechend dokumen- tiert und mit Zahlen auch ausgeführt. Die Stadt Karlsruhe hat 800.000 € veranschlagt. Die Stadt Stuttgart, die auch einen grünen Oberbürgermeister und einen zuständigen grünen Dezernenten hat, hat 1 Million veranschlagt. Ich glaube, so schlecht liegen wir in dem Bereich nicht. (Unruhe) Was uns als CDU-Fraktion wirklich verärgert, ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der rot-grünen Front hier bei mir auf der rechten Seite, (Starke Unruhe, Zurufe von der linken Seite) dass wir als Kommunalvertreter unserer Landesregierung gegenüber nicht so zahm wa- ren. Wir haben, auch wenn wir vielleicht im Ergebnis nichts erzielt haben, wenigstens gekämpft für die Rechte der Stadt Karlsruhe. Das erwarte ich von der SPD und von den Grünen, die für die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen zu vertreten ha- ben, eigentlich mit dieser Resolution auch. Grün und Rot muss deutlich sagen: Land, wenn du Standards erhebst, dann bitte bezahl auch. Das ist deine Verpflichtung. Frau Baitinger, ich kann mich noch sehr gut an Debatten erinnern, wo ich diesen Vorhalt von Ihnen erhalten habe. Und Sie haben mir dann noch eins draufgesetzt, indem Sie gesagt haben, in Stuttgart haben Sie nichts erreicht, aber wir haben es aber wenigstens ver- sucht. Nur, Sie versuchen es noch nicht mal. (Beifall bei der CDU) Sie entmündigen sich selbst, indem Sie Ihre Verantwortung nach oben delegieren. - 5 - Frau Lisbach, Sie haben angeführt, dass dieses Gesetz zur Motivation der Beschäftigten Hilfe leisten wird. Ich sage Ihnen jetzt aus meiner Erfahrung wie auch von den Kollegin- nen hier in der Stadt Karlsruhe, wir hätten eine höhere Motivations- und Arbeitszufrie- denheit, wenn wir den Personalschlüssel in den entsprechenden Stellen adäquat anpas- sen würden, damit die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit zugunsten der Bürgerinnen und Bürger effizienter erledigen können. Das wird jetzt wieder etwas länger dauern, weil mehr Personal für andere Sachen erforderlich ist. Ich warte nur, bis Herr Wolfram Jäger als Personaldezernent mit mehr Stellenbedarf für das POA kommt, um diese gan- zen Bürokratieverfahren, die jetzt erforderlich sind, zu etablieren, zu begleiten und auch abzuhandeln. Das wird sicher bei der nächsten Debatte ein Schwerpunkt sein. Ich würde mir wünschen, Herr Dr. Mentrup, dass Sie über die kommunalen Landesver- bände erreichen, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt. Es ist eine der urei- gensten Interessen einer Kommune, dass die Aufgaben, die von außen kommen, auch mit Geld belegt werden. Da werden wir Sie unterstützen, wir werden diese Resolution unterstützen. Wir werden versuchen, auch unsere entsprechende Verbindung in Stutt- gart zu stärken, auch daran zu arbeiten - bis in unsere Verbindungen in die kommuna- len Landesverbände hinein. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, dann können wir etwas für Baden-Württemberg, dann können wir etwas für Karlsruhe, dann können wir etwas für unsere Bürger erreichen. Zustimmung zur Resolution seitens der CDU- Fraktion. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Hock (FDP): Die Vorrednerinnen haben jetzt schon alles auf den Punkt ge- bracht. Eines ist aber festzuhalten: Das Landespersonalvertretungsgesetz macht Sinn und ist gut, aber wie schon erwähnt - die Kollegin Luczak-Schwarz hat es gesagt -, wer bestellt, sollte auch bitte schön bezahlen oder wenigstens das Geld zur Verfügung stel- len. Das ist auch das, was meine Fraktion sieht. Deshalb unterstützen wir es, aber wir möchten es heute auch nicht groß ausdiskutieren, weil wir noch eine lange Debatte zu führen haben und können da noch einiges auf den Weg bringen. Wir müssen ja bei anderen Projekten einsparen. Das steht in Ihrer Vorlage. Da bin ich mal gespannt, wo wir das tun. (Beifall bei der FDP) Stadträtin Baitinger (SPD): Nur drei kurze Anmerkungen: Der Begriff grün-rote Front stammt nicht nur aus dem kalten Krieg, (Zuruf Stadtrat Dr. Maul/SPD) sondern, wenn ich daran erinnern darf, aus der Zeit noch davor und ist nicht mehr zeit- gemäß. (Unruhe bei der CDU, Zurufe) - 6 - - Es ist aus der Weimarer Republik, Frau Luczak-Schwarz. Das weiß jeder, der in Ge- schichte aufgepasst hat. (Heiterkeit auf der linken Seite) Zum Zweiten: Die höhere Arbeitszufriedenheit - ich glaube, wir sollten nicht unterstel- len, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unzufrieden wären und auch in der Öffentlichkeit gar nicht mit irgendeiner Bemerkung so einen Eindruck erwecken. Die Arbeitsmotivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist meines Eindrucks nach und meiner langjährigen Erfahrung nach sehr hoch. Sie ist auch sehr kompetent. Wir können sehr stolz sein auf die vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadt. Ich denke auch, dass das Wort Bürokratie im Zusammenhang mit Mitbestimmung ein mehr als schräges Licht auf das Selbstverständnis der demokratischen Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger wirft, denn wir sollten es nicht als Bürokratie bezeichnen, wenn ein Verfahren bestimmte Schritte durchläuft. Das macht es, wenn wir einen Bebauungsplan haben, dann haben wir viele Schritte, die bös Meinende als Büro- kratie bezeichnen. Das haben wir bei jedem Gesetzgebungsverfahren mit all seinen An- hörungen und Stufen, in denen es durch das Parlament gebracht wird. So bedeutet eben Mitbestimmung, so sie organisiert ist, auch das eine oder andere verfasste Verfah- ren. Zum Dritten: Die Konnexität. Ich meine doch, es ist ein Unterschied, ob Aufgaben be- stellt werden wie: Stadt, organisiere die Kinderbetreuung oder ob die Struktur einer Verwaltung umgebaut wird. Ich habe noch nie gehört, dass wegen der Mütterrente, die ja nun auch die Arbeitgeber und damit auch die Stadt belastet, weil die Beiträge zur Rentenversicherung durch die Arbeitgeber nicht sinken werden, wie eigentlich im Ge- setz vorgesehen, das Konnexitätsprinzip beim Bund eingefordert wird. Also strukturelle Änderungen in gesellschaftlichen Belangen sind etwas anderes als Aufgabenbestellung bei einem Gewährsträger, der darauf keinen Einfluss hat. (Beifall bei der SPD - Stadträtin Luczak-Schwarz/CDU: Das ist rechtlich nicht richtig!) Der Vorsitzende: Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte noch einmal deutlich machen - ich hatte es auch eingangs betont -, dass ich zu den Inhalten dieser Veränderung des Landespersonalvertretungsgesetzes voll stehe. Ob das jetzt eine gewöhnliche oder eine besondere Konnexität ist, das sollen Städtetag und Landesregierung miteinander aushandeln. Da kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, und ich möchte jetzt einfach um die Abstimmung bitten. - 24 Ja, der Rest Nein. Jetzt müssen wir gucken, wie groß der Rest ist. - 24 : 23. Ich möchte einen Vorschlag zum Thema Resolution machen. Ich würde mir wünschen, dass wir beim Thema Resolution wieder zu rechtzeitigeren Abstimmungen zurückfinden und nicht am Tag der Gemeinderatssitzung. Das bezieht sich nicht auf heute, sondern auf letztes Mal. Morgens um 11 Uhr von Resolutionstexten überrascht zu werden, hat - 7 - an dieser Stelle auch dazu beigetragen, dass wir jetzt diese etwas heterogene Abstim- mungslage bekommen. Wen ich damit anspreche, weiß Bescheid. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Februar 2014