Neustrukturierung der Wertstofferfassung in Karlsruhe - Einführung einer flächendeckenden Papiertonne im Vollservice ab 01.01.2015
| Vorlage: | 2013/0240 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.11.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0240 12 öffentlich Dez. 5 Neustrukturierung der Wertstofferfassung in Karlsruhe - Einführung einer flächendecken- den Papiertonne im Vollservice ab 01.01.2015 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.11.2013 5 Vorberatung Hauptausschuss 10.12.2013 19 Vorberatung Gemeinderat 17.12.2013 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG (29.11.2013) und im Hauptausschuss (10.12.2013) das nachfol- gende Konzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung einer städtischen Papiertonne wie folgt: Das bestehende städtische Erfassungssystem für Wertstoffe wird ab 01.01.2015 dergestalt angepasst, als Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und sonstige Wertstoffe in getrennten Tonnen erfasst werden. Die Papiertonne wird in vierwöchentlichem Rhythmus flächendeckend abgefahren, Befreiungsmöglichkeiten auf Nachweis sind vorgesehen. Die Wertstofftonne wird ohne PPK-Anteile weiter beibehalten und alternierend in vierwöchentlichem Rhyth- mus geleert. Sollten Platzprobleme zur Aufstellung zusätzlicher Tonnen in bestimmten Quartieren in der Fläche auftreten, wird der Einsatz von Mehrkammerfahrzeugen geprüft. In diesem Fall würde sich ein zweiwöchiger Ab- holrhythmus für Wertstoffe und Papier ergeben Die Vereine werden in das städtische Papierkonzept umfänglich eingebunden. Die dargestellten Kosteneinsparungen werden bereits im ersten Jahr der Einführung in der Gebührenkalkula- tion und in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die haushaltsrechtliche Zuordnung der dargestellten "Investitionskosten" in Höhe von 2,5 Mio. Euro in Ergeb- nisrechnung und Finanzrechnung wird zur gegebenen Zeit umgesetzt. Die Umstellungsphase soll Ende 2014 beginnen. Künftige Verträge mit Dritten zur Sortierung und Verwertung der gemischten Wertstofftonne sind auf die Ver- änderungen anzupassen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparun- gen) 2,5 Mio. € Investitionen für MGB PPK einschließlich Verteilung, Neue Beklebung MGB Wertstoffe, Öffentlich- keitsarbeit Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.700.53.70 sowie 7.703001.700.821; Kontenart: KGruppe 42 + 44 sowie 78310000 Ergänzende Erläuterungen: Im Haushaltsplan 2014 sind im investiven Finanzhaushalt 1 Mio. Euro Auszahlungen sowie 1 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen mit Kassenwirksamkeit in 2015 veranschlagt. Sofern die (restlichen) 0,5 Mio. Euro nicht über das Sach- kostenbudget des Ergebnishaushaltes abgedeckt werden können, werden überplanmäßige Aufwendungen beantragt. Bei Bedarf erfolgt dies bei detaillierterem Planungsstand. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Konzept zur Sammlung von PPK (Altpapier) aus privaten Haushalten 1. Ausgangslage in Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe hat bereits 1987 die gemischte Wertstofftonne eingeführt, sie wird von rund 140.000 Haushalten genutzt. In diese Wertstofftonne können neben Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) auch Metalle, Holz, Kunststoffe und DSD-Fraktionen (Grüner Punkt) ein- gegeben werden. Die Wertstofftonne wird alle zwei Wochen im überwiegenden Teil der Stadt im Vollservice geleert. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger ihr Altpapier aber auch an den Wert- stoffstationen (Bringsystem) ohne Gebühr abgeben. Zudem bietet die Fa. Kühl als gewerblicher Sammler seit dem Juni 2007 punktuell und nicht flächendeckend u. a. Privathaushalten an, PPK in einer „Blauen Tonne“ zu erfassen und diese in vierwöchentlichem Rhythmus abzuholen. Von diesem Angebot haben nach Angabe des Unternehmens bisher lediglich 5.000 Karlsruher Haushalte Gebrauch gemacht (Stand November 2012). So verteilt sich die blaue Tonne des gewerblichen Sammlers nur sehr lü- ckenhaft über das Stadtgebiet. In Karlsruhe führen viele Vereine regelmäßig Altpapiersammelaktionen durch, deren Aktio- nen werden über die Internetseite der Stadt angekündigt. Damit sind vier Arten der Erfassung von PPK in Karlsruhe vorhanden: Städtische Wertstofftonne (flächendeckend) Vereinssammlungen Abgabe auf den 9 städtischen Wertstoffstationen Papiertonne eines gewerblichen Sammlers Die städtische Wertstofftonne stellt für die Einwohner der Stadt die umfassendste Altpa- piersammlung dar. Von den insgesamt in den letzten Jahren durchschnittlich 28.500 Mg/a erfassten Wertstoffen bildete PPK die größte Fraktion in der Wertstofftonne mit etwa 15.500 Mg/a. Gem. Sortiervertrag werden die gesammelten Wertstoffe aus der städtischen Wertstofftonne zunächst in der Anlage der Firma ALBA Süd GmbH (V1) sortiert und das dann separierte Altpapier zu Ballen gepresst. Die Nachsortierung und Verwertung des Alt- papiers führt gem. separatem Vertrag die Fa. Vanni + Didicher Recycling GmbH (V2) aus Pforzheim durch. Die Verwertung der restlichen Wertstoffe aus der Wertstofftonne erfolgt durch die Fa. ALBA (V3). Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass aktuell (bisher in 2013) die aussortierte vermarktbare Altpapiermenge rückläufig ist. Über Vereinssammlungen werden etwa 10.000 Mg/a Altpapier erfasst. Zur Logistik benut- zen die Vereine entweder private Fahrzeuge oder von gewerblichen Unternehmen zur Ver- fügung gestellte Fahrzeuge. Die Vergütung erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise: Vergütung direkt bei dem Verwertungsbetrieb oder dem gewerblichem Anbieter und zusätzlich Zuschuss bei niedrigem Papierindex vom Amt für Abfallwirtschaft (letztmalig war dies Anfang 2010 der Fall). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 An den Wertstoffstationen werden etwa 2.000 Mg/a Altpapier von privaten Haushalten angeliefert. Von dem gewerblichen Sammler werden auf der Basis seiner Anzeige gem. § 18 Kreis- laufwirtschaftsgesetz (KrWG) etwa 2.000 Mg/a erfasst. Insgesamt betrug bislang der vom AfA erfasste Anteil des Altpapiers ca. 17.500 Mg/a. Die Sammelmengen der Vereine liegen bei ca. 10.000 Mg/a. Mit den derzeit gewerblich gesam- melten „Blauen Tonnen“ (2.000 Mg/a, nach Angaben des gewerblichen Sammlers), werden derzeit in der Stadt etwa 29.500 Mg/a Altpapier erfasst. 2. Aufgabenstellung In der Sitzung vom 20.11.12 hat der Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Um- welt und Gesundheit (AUG) der Weiterführung der Sammlung von Papierabfällen (PPK- Fraktion) in der gemischten Wertstofftonne durch die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsor- gungsträger (örE) zugestimmt. Für den Fall, dass damit die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KrWG nach grundsätzlicher Getrenntsammlung der verschiedenen Wertstofffraktio- nen nicht erfüllt und/oder damit private Papiersammlungen nicht rechtssicher untersagt wer- den können, erklärte der Gemeinderat seine Absicht zur Einführung einer Papiertonne. In der Sitzung des AUG am 26.4.2013 erfolgte ein entsprechender Zwischenbericht. Hieraus ergaben sich folgende Aufgabenstellungen für die Verwaltung: rechtliche Würdigung des IST-Zustandes Pro und Contra der Einführung einer städtischen Papiertonne Erstellung eines Zeitplans bis zum Starttermin Darstellung der Einbindung von Vereinen und karitativen Einrichtungen in die Papier- sammlung/Lösungsansätze Auswirkungen auf die Standplätze Darstellung der Kosten und Erlöse Auswirkung auf die Wertstofftonne Auswirkung auf die Satzung Empfehlende Zusammenfassung 3. Rechtliche Würdigung Vorgaben des KrWG und der untergesetzlichen Regelwerke Grundlage für die rechtliche Würdigung der Einführung einer städtischen Papiertonne zur Sammlung von Papier aus privaten Haushalten ist das zum 01.06.2012 in Kraft getretene KrWG. Gem. KrWG stehen die Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung In § 3 Abs. 1 KrWG ist der Abfallbegriff für das gesamte KrWG definiert: Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entle- digen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Aus dieser Definition wird deutlich, dass die Fraktion PPK einen Abfall darstellt, sei es zur Verwertung oder Beseiti- gung. Darüber hinaus wird in §14 Abs. 1 KrWG geregelt, dass ab dem 01.01.2015 u. a. Papierab- fälle getrennt zu erfassen sind. Grundsätzlich sind diese Abfälle aus privaten Haushalten nach § 17 Abs. 1 KrWG dem örE zu überlassen. Durch Anzeige gem. § 18 Abs. 1 KrWG ist jedoch auch eine gewerbliche Sammlung mög- lich, sofern diese bestimmte Kriterien erfüllt (u. a. dürfen keine öffentlichen Interessen ent- gegenstehen, zu Untersagungsmöglichkeiten s. u. Ziffer 4 - Seite 6 -). Nach der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) müssen Papier, Pappe und Kartonage (PPK- Fraktion) gem. § 7 Abs. 3 in den als solchen gekennzeichneten Wertstoffbehälter eingege- ben werden oder sind gem. § 7 Abs. 4 zu den Wertstoffstationen zu bringen und dort in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter einzuwerfen. Zusätzlich legt die Satzung derzeit fest, dass Altpapier/Kartonagen außerdem gebündelt den Vereinen sowie karitativen Einrichtun- gen bereitgestellt werden können. Der Anschlusszwang bleibt hiervon unberührt. Folgerungen aus den rechtlichen Vorgaben Unter (abfall)rechtlichen Gesichtspunkten kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Wertstofftonne in ihrer bisherigen Form als Erfassungssystem für gemischte Wertstofffrakti- onen nicht über den 01.01.2015 hinaus fortgeführt werden kann. Es liegt eine Stellungnahme des Umweltministeriums BW zum o. g. Sachverhalt vor. Hierin bezieht sich das Ministerium neben den Regelungen im KrWG auf den Erwägungsgrund 28 der Abfallrahmenrichtlinie vom 19.11.2008 (AbfRRL), der folgende Ziele formuliert: Diese Richtlinie sollte dazu beitragen, die EU dem Ziel einer Recycling-Gesellschaft näher zu bringen, indem die Erzeugung von Abfall vermieden und Abfall als Ressource verwendet wird. Insbesondere werden in dem Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft Maßnahmen zur Sicherstellung der Getrennthaltung am Anfallort, der Samm- lung und des Recyclings vorrangiger Abfallströme gefordert. Im Einklang mit diesem Ziel und zur Erleichterung oder Verbesserung des Verwertungspotenzials von Abfällen sollten diese getrennt gesammelt werden, falls dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich durchführbar ist, bevor sie Verwertungsverfahren unterzogen werden, die insgesamt das beste Ergebnis hinsichtlich des Umweltschutzes erbringen. Hieraus zieht das Ministerium den Schluss, dass § 14 Abs.1 KrWG ein grundsätzliches Ge- bot der sortenreinen Trennung von Abfallströmen am Anfallort postuliert, um effizientes Re- cycling zu ermöglichen. Die bloße Trennung aller genannten, untereinander vermischten Wertstofffraktionen („Karlsruher Wertstofftonne“) vom Restmüll genügt demnach nicht, um die o. g. Anforderungen zu erfüllen Die Anforderung wird allein durch die Einführung von und die Erfassung von PPK in einer Papiertonne erfüllt. Zur Vorbereitung eines gleichwertigen Erfassungssystems wurden für den Übergangszeit- raum (Jahr 2014) die derzeit laufenden bzw. auslaufenden Sortier- und Verwertungsverträge hinsichtlich des Inhalts der Wertstofftonne geprüft. Der aktuelle Vertrag (V1) läuft zum 31.12.2014 aus. Hier besteht kein Handlungsbedarf. Die beiden anderen Verträge (V2 und V3) haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2013 ohne Verlängerungsoption. Hier besteht Hand- lungsbedarf. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Aus diesem Grund wurde die Leistung zur Verwertung/Entsorgung der separierten Wertstof- fe aus der Wertstofftonne nach verwaltungsinterner Absprache Anfang Juli 2013 (Ersatz der Verträge V2 und V3) ausgeschrieben. Die Laufzeit dieser ausgeschriebenen Leistung ist - wie V1 - bis zum 31.12.2014 terminiert. Hierdurch wird die Leistungserbringung der Wert- schöpfungskette „Sortierung und Verwertung“ terminlich harmonisiert. Insgesamt wurden vier Lose zur Verwertung und Vermarktung ausgeschrieben. Nach Prü- fung der eingegangenen Angebote wird die Fa. A+S Altholz Verwertung GmbH die Verwer- tung und Vermarktung von Altholz bis zum 31.12.2014 durchführen. Die Fa. ALBA Nordba- den erhält den Zuschlag für die übrigen drei Lose bezogen auf den Zeitraum bis 31.12.2014. Für die Übergangszeit ab Januar 2015 bis etwa Mitte 2015 (flächendeckende Aufstellung der Papiertonnen) hat die Verwaltung vor, eine monatlich kündbare Vereinbarung zur Wei- terführung der Verträge mit den dann aktuellen Auftragnehmern zu verhandeln. Weiterhin sollen die Leistungen für Verwertung/Vermarktung und Sortierung, angepasst auf die neue Struktur von Altpapier und gemischte Wertstofftonne neu ausgeschrieben werden. Auswirkungen auf die Karlsruher Wertstofftonne Die Stadt Karlsruhe hat in einer Abstimmungserklärung mit dem Systembetreiber DSD (Dua- les System Deutschland GmbH) Entsorgung von PPK und Leichtverpackungen aus der Wertstofftonne geregelt. Hierin erklärt die Stadt, dass sie einverstanden ist, in welcher Form in ihrem Gebiet (Stadt) ein System i. S. d. § 6 Abs.3 Satz 1 Verpackungsverordnung (Ver- packV) eingeführt werden soll. Ebenfalls geht aus der Abstimmungserklärung hervor, dass sich die Systembetreiber mit der Stadt einig sind, zukünftige Entsorgungsregelungen in das bestehende System zu integrieren. Die Systembetreiber sind damit verpflichtet, das Entsorgungssystem der Stadt gegen ein angemessenes Entgelt mitzubenutzen. Aufgrund der komplizierten abfallwirtschaftlichen Problematik hat das AfA auf Anraten des ZJD ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches zu unterschiedlichen Themenkom- plexen Stellung genommen hat. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass auch bei Einführung einer PPK-Monotonne eine Anpassung bzw. Änderung der Abstimmungserklärung nicht erforderlich ist, da das in der Abstimmungserklärung vorgesehene einheitliche Wertstofferfassungssystem der Stadt auch nach dem Jahr 2015 weiterhin fortgeführt werden soll. Es handelt sich lediglich um eine aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderliche organisatorische Umgestaltung, die auf das Verhältnis zu den dualen Systemen keinen Einfluss hat. Auch eine Anpassung der Systembeschreibung aus dem Vertrag zwischen DSD und der Stadt ist nicht erforderlich, die im Übrigen nur einvernehmlich erfolgen könnte. Die Stadt kann somit von den dualen Systemen auch ab dem Jahr 2015 sowohl die Benut- zung der städtischen Altpapiertonne als auch weiterhin der gemischten "Wertstofftonne" verlangen. Es sind daher Verhandlungen zwischen dem Systembetreiber und der Stadt wie bisher darüber zu führen, wie das künftige angemessene Entgelt zur Mitbenutzung des städ- tischen Systems gestaltet wird. Der Mitbenutzungsanspruch der Stadt aus § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV gegenüber den dua- len Systemen besteht nach Rechtsauffassung des Gutachtens auch für die ab dem Jahr 2015 neu eingeführte städtische Altpapiertonne. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Des Weiteren führt das Gutachten aus, dass auch die kartellrechtlichen Vorgaben der Um- stellung des bisherigen Wertstofferfassungssystems nicht entgegenstehen. Das Restrisiko, die Systembetreiber würden trotz allem ein eigenständiges Erfassungssys- tem aufbauen, erscheint durch die Mitbenutzung relativ unwahrscheinlich. Sollten Systembe- treiber dies jedoch entgegen der vom ZJD geteilten Rechtsauffassung beabsichtigen, wäre dagegen ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Verstoßes gegen die Abstim- mungserklärung einzuleiten. Der Schwerpunkt der Vertragsverhandlungen mit den Systembetreibern liegt somit auf den Verhandlungen über die angemessenen Entgelte für die Nutzung der städtischen Altpapier- tonne und der gemischten "Wertstofftonne" sowie der Festlegung der Modi bzw. Parameter für deren Berechnung. 4. Allgemeine juristische Bewertung zur Untersagung gewerblicher Sammlungen Mit der Einführung einer PPK-Monotonne ist eine erste Voraussetzung für die Untersagung konkurrierender gewerblicher Sammlungen geschaffen, da diese Sammlungen dann nicht mehr wesentlich leistungsfähiger sind. Der gewerblichen Sammlung müssen darüber hinaus jedoch noch überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Dies ist nach § 17 Abs. 3 KrWG der Fall, wenn eine Sammlung in ihrer konkreten Ausgestal- tung, auch im Zusammenwirken mit anderen Sammlungen, die Funktionsfähigkeit des öf- fentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE), des von diesem beauftragten Dritten oder des auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 KrWG eingerichteten Rücknahmesystems gefährden. Somit ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des örE dann auszugehen, wenn der gewerbliche Entsorger Abfälle transportiert und erfasst, für die der örE ebenfalls eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt, durchführen will oder die Stabilität der Gebühren gefährdet wird. Allerdings besteht nach bisher ergangener Rechtsprechung die Auffassung, dass der Begriff der „wesentlichen Beeinträchtigung“ mit der Maßgabe einer Geringfügigkeitsschwelle verknüpft ist, um eine sog. Untersagung be- gründen zu können. Diese Geringfügigkeit wird von unterschiedlichen Entscheidungen ge- sehen, wenn dem örE durch gewerbliche Sammlungen etwa 10 % bis 15 % des gesamten Abfallaufkommens entzogen würden. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Einführung der städtischen Papiertonne hat eine eingehende juristische Prüfung der §§ 17 und 18 KrWG hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Beschränkung (bis hin zur Untersagung) einer gewerblichen Papiersammlung stattgefunden. Im Kern kam es bei dieser Prüfung darauf an, ob dem derzeitigen gewerblichen Sammler (Bestandssammler), ggfs. auch einem neu auftretenden gewerblichen Sammler, entgegen- gehalten werden kann, dass der örE selbst eine mindestens gleichwertige Erfassung und hochwertige Verwertung der Abfälle durchführt oder plant. Zusammenfassend kommt die Behörde zum Schluss, dass eine Beschränkung/Untersagung rechtlich möglich erscheint, sofern die Stadt ab dem 01.01.2015 ein hochwertiges Erfas- sungssystem für die PPK-Fraktion installiert oder gesichert installieren wird und eine hoch- wertige Verwertung nachgewiesen werden kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Pro und Contra städtische Papiertonne Die Einführung einer städtischen Papiertonne erfolgt vor dem abfall- und kartellrechtlichen Hintergrund der Überlassungspflicht und Mitbenutzungsregelung, dem gebührenrechtlichen Hintergrund der Stabilisierung der Abfallgebühren, der dauerhaften und flächendeckenden Papiersammlung im Stadtgebiet, der Aufgaben der Daseinsvorsorge des örE sowie dem Wunsch einer Einbindung von Vereinen in die Wertschöpfungskette „Altpapier“. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Kriterien dargestellt, die aus städtischer Sicht zu einer Pro oder Contra Entscheidung zur städtischen Papiertonne führen sollen: Tabelle 1: Darstellung der Kriterien Pro/Contra städtische Papiertonne Kriterien Bewertung Pro/Contra Bewertung Pro/Contra Anforderungen KrWG ja, umfänglich teilweise, da nicht flächendeckend Erlöse ja, komplett nein Investitionen erforderlich keine Sammelkosten kostenneutral kostenneutral Einbindung Vereine ja, alle, Einfluss Stadt bleibt erhalten kein städtischer Einfluss, abhängig vom Wettbewerb Abholrhythmus 4 - wöchentlich unregelmäßig, > 4-wöchentlich Standplatz teilweise schwierig freiwllige, private Vereinbarung Flächendeckende Sammlung ja nein, da freiwillig Qualität des Altpapiers sehr gut sehr gut Derzeitige Erfassungsmenge in Mg/a 15.500 2.000, Steigerung sehr wahrscheinlich Service Vollservice Teilservice Dauerhaftigkeit der Sammlung ja, Satzungsregelung Marktpreisabhängig Auswirkungen auf Gebühren positive Auswirkung auf Gebühren- stabilität Negative Auswirkungen auf Gebühren- stabilität Gefährdung Funktionsfähigkeit örE Nein Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit Städtische Papiertonne Blaue Tonne gewerbl. Sammler Ergänzende Erläuterungen Seite 8 5. Einführung der städtischen Papiertonne 5.1. Zeitplan bis Starttermin der Einrichtung am 01.01.2015 Der Zeitplan selbst gliedert sich in 5 Aufgabenbereiche: (1) Koordination Sammlung (2) Tourenplanung/Behälteranzahl und -volumen (3) Beschaffungen/Ausschreibungen (4) Öffentlichkeitsarbeit (5) Umstellungsphase/Umsetzung Im Aufgabenbereich (1) wird die Sammlung im Stadtgebiet neu strukturiert und koordiniert. Hierunter fällt auch die Sammlung in einigen Stadtteilen, welche an ein Privatunternehmen vergeben ist. Dies soll Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein. Der Aufgabenbereich (2) umfasst die Feststellung der tatsächlich aufzustellenden Behälter mit entsprechendem Volumen sowie die daraus resultierende Tourenplanung mit Umstellung von einem 14-täglichen auf einen vierwöchentlichen Abholintervall bei der Wertstofftonne. Die Papiertonne wird ebenfalls in einem vierwöchentlichen Abholintervall geleert. Die Pla- nungen sollen bis Mai 2014 abgeschlossen sein. Der Aufgabenbereich (3) befasst sich mit den Beschaffungen und beginnt mit der Aus- schreibung der neuen Papiergroßbehälter (einschließlich aller benötigten Aufkleber). Die Ausschreibung soll unmittelbar nach der Zustimmung des Gemeinderates erfolgen, so dass im Frühjahr/Sommer 2014 die Behälter bestellt werden können. Weiterhin sind Ausschrei- bungen für Sortierung und Verwertung der künftig anfallenden geänderten Mengenströme vorzunehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit stellt den Aufgabenbereich (4) dar. Die flächendeckende Einführung der Papiertonne macht eine stetige Information der gesamten Bürgerschaft unverzichtbar. Aus diesem Grunde muss die Öffentlichkeit während des gesamten Projektes entsprechend der einzelnen Phasen kontinuierlich informiert werden. Auch hier wird die Öffentlichkeitsar- beit unmittelbar nach dem Gemeinderatsbeschluss aufgenommen, um die Bürger auf die neue zusätzliche Erfassung vorzubereiten. Als Aufgabenbereich (5) ist die Umstellungsphase/Umsetzung vorgesehen. Die Papierton- nen werden im gesamten Stadtgebiet aufgestellt. Hierzu werden durch die Ausschreibung geeigneter Behälter (240 l MGB, schwarzer Korpus, blauer Deckel) bereits in 2014 Vorberei- tungen getroffen. Die Auslieferungen der Papiertonnen werden voraussichtlich Ende 2014 beginnen und im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. Parallel werden die Wertstofftonnen mit neuen Aufklebern versehen. Ziel ist es, spätestens ab Mitte 2015 eine flächendeckende Er- fassung und somit auch für diesen Abfallstrom einen haushaltsnahen Vollservice anbieten zu können. 5.2. Einbindung Vereine Das AfA hat in seinen bisherigen abfallwirtschaftlichen Überlegungen die Vereine in das Gesamtkonzept „Wertstoffe“ über Jahre hinweg eingebunden. Dies soll auch so bleiben. Aus diesem Grund hat das AfA die Vereine sowie die karitativen und kirchlichen Organisati- onen zu einem Informationstermin am 11.04.2013 eingeladen, um diese zu den Vorgaben des KrWG und den daraus für die Wertstofferfassung in Karlsruhe resultierenden Verände- rungen zu informieren. Bei dem Termin konnten rund 50 Teilnehmer begrüßt werden. Sie wurden insbesondere über die Rechtslage unterrichtet, d. h. dass das Altpapier ab 2015 nicht mehr über die Wertstofftonne entsorgt werden darf, sondern in einer Papiertonne ge- sammelt werden muss. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 In diesem Termin wurde über den aktuellen Stand der Überlegungen der Stadt der neuen gesetzlichen Vorgaben informiert. Hierzu wurde ausgeführt, dass die Stadt in Betracht zieht, selbst eine eigene städtische Papiertonne einzuführen. Dies erfolgt auch vor dem Hinter- grund, dass aus AfA-Sicht bei einer städtischen Tonne besser dafür gesorgt werden kann, dass die Interessen der sammelnden Einrichtungen berücksichtigt und die bewährten Sammlungen im bestehenden gemeinsamen Konzept fortgeführt werden können. Bei dem Termin wurden folgende Maßnahmen/Möglichkeiten vorgeschlagen, um die Verei- ne bei ihren Sammelaktionen zu unterstützen: Anlieferung bei der von der Stadt mit der Altpapierverwertung beauftragten Firma Mitnutzung der Konditionen der Stadt (= Abnahmepreise von Großlieferant Stadt) Stellung von Sammelcontainern durch die Stadt Karlsruhe auf dem Vereinsgelände Fortführung der bisherigen Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aufkleber auf städtische Papiertonne mit Hinweis auf Vereinssammlung. Im Nachgang zu dem Infotermin wurde per Fragebogen ermittelt, wie sich die Vereine zu den Vorschlägen konkret positionieren. Die tabellarische Darstellung der Fragebogenerhebung zeigt, dass im Ergebnis sich die Ver- eine weit überwiegend dafür aussprechen, dass eine Papiertonne von der Stadt eingeführt und flächendeckend aufgestellt wird. Tabelle 2: Darstellung der Vereinsantworten auf Fragen das AfA im Zusammenhang mit Einführung der Papiertonne (50 Anfragen, 27 bzw. 14 Rückantworten) Bei dem auf den oben genannten Grundlagen endgültig erstellten Vereinskonzept und des- sen Umsetzung wird unbedingt darauf zu achten sein, dass dadurch keine Gefahren für die Gemeinnützigkeit der Vereine, etwa durch vertragliche Bindungen etc. entstehen. Abfall- rechtlich ist stets zu berücksichtigen, dass nicht nur der jeweilige Verein, sondern dessen Sammlung selbst gemeinnützig sein muss. Die Vorstellung des konkreten Vereinskonzeptes erfolgt im AUG. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 5.3. Anstehende Auswirkungen der Entsorgungssatzung Im Zuge der Umsetzung ist auch die Abfallentsorgungssatzung für diesen Punkt neu zu fas- sen. Übergeordnetes Ziel ist die haushaltsnahe getrennte Erfassung von Altpapier, separat von den übrigen Wertstoffen. Dies gelingt unmittelbar durch die Einführung einer Altpapier- tonne neben der Wertstofftonne in den Haushalten. Die Sammlung von Altpapier und Wert- stoffen wird alternierend, d. h. vierwöchentlicher Abholrhythmus, erfolgen. Aufgrund dieser alternierenden Abholung von Altpapier und Wertstoffen könnte sich das Behältervolumen im worst case verdoppeln, weil Behältervolumina sowohl für Wertstoffe als auch Papier über einen Zeitraum von jetzt vier Wochen (bisher 2 Wochen) vorgehalten werden müssen. Um dem entgegenzuwirken besteht die Erfordernis entweder größere (falls mehrere Wertstoff- behälter vorhanden sind) oder zusätzliche Behälter aufzustellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass überwiegend die Möglichkeit der Aufstellung einer Papiertonne gegeben ist. Dennoch werden Befreiungsmöglichkeiten in der neuzufassenden Satzung vorgesehen und sollen großzügig gehandhabt werden, sofern die Getrennterfas- sung von Altpapier gewährleistet werden kann. Dies kann u.a. dadurch gelingen, dass die Vereine als fester verlässlicher Baustein in das kommunale Erfassungssystem integriert werden, was die Verwaltung anstrebt. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe mit den Vereinen gebildet, deren Initiierung am 11.12.2013 vorgesehen ist. In der Arbeitsgruppe sollen konkrete Inhalte und Aufgaben für die Vereine besprochen und festgelegt werden, sowie Vereinbarungen über Entgeltregelungen getroffen werden, die aus Sicht der Verwaltung nicht niedriger als bisher ausfallen sollen. Haushalte/Grundstücke können sich befreien lassen, sofern sie ausschließlich das mit der Stadtverwaltung abgestimmte Erfassungssystem über die Vereine oder das städtische Bringsystem (Wertstoffstationen) nutzen und damit die Getrennterfassung gewährleisten. Eine Überprüfungsmöglichkeit behält sich die Stadt satzungsrechtlich vor. Um eine flächendeckende Papiertonne einführen zu können, sollen alle Pflichtigen schriftlich unter Angabe eines Zeitfensters aufgefordert werden, ihren Bedarf für die Papiertonne und die Größe und die Anzahl der Wertstofftonne(n) anzumelden mit dem Hinweis, sollte es zu keiner Antwort kommen, dass das AfA den entsprechenden Bedarf an Wertstoff- und Papier- tonnenvolumen je Haushalt festlegen wird. Damit soll der Bürger schon im Vorfeld mit in die Verantwortung über seinen Platzbedarf und die Behälterkonstellation genommen werden. Die vielen großen Wohnbaugesellschaften und auch Besitzer kleinerer Immobilien werden somit auch frühzeitig auf die Umstellung aufmerksam gemacht, was ihnen die Möglichkeit gibt, rechtzeitig die Mieter zu informieren. Wie in den Fraktionen Restmüll und Wertstoff, kann auch nach der Aufstellung der Behälter die Größe und Stückzahl bei den Grundstü- cken bei Bedarf durch den Behälteränderungsdienst des AfA angepasst werden. Sollte es dennoch in größerer Anzahl zu nahezu unlösbaren Schwierigkeiten hinsichtlich Stellfläche der Tonnen oder Abholung über die Vereine kommen, wird auch die Möglichkeit überprüft, gegebenenfalls sogenannte Mehrkammerfahrzeuge einzusetzen. Damit könnten am selben Abfuhrtag gleichzeitig zwei Abfallfraktionen eingesammelt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 5.4. Darstellung Kosten und Erlöse Die Einführung eines zusätzlichen Abfallbehälters erhöht prinzipiell die Kosten einer Abfall- sammlung. Um hier entgegenzusteuern und die Sammelkosten auf dem derzeitigen Niveau zu halten (d. h. kein zusätzliches Sammelpersonal, Fahrer und Fahrzeuge für die regulären Sammeltouren), soll dies mit der Verlängerung der Abholintervalle kompensiert werden. Konkret bedeutet dies, dass bei der künftigen Papier- und Wertstofftonne die Intervalle auf einen vierwöchentlichen statt eines 14-täglichen Rhythmus, wie bei der derzeitigen Wert- stofftonne, umgestellt werden. Erläuterungen zu der obigen Tabelle: Investitionen und kalkulatorische Kosten: Es ist davon auszugehen, dass sowohl die derzeit in der Wertstofftonne gesammelte Menge von ca. 28.500 Mg/a (Papier, Pappe, Kartonagen, Metalle, Holz, unverschmutzte und sorten- reine Kunststoffe, Folien und gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen) als auch das Volumenverhältnis von Papiertonne zu Wertstofftonne gleich bleiben wird. Bei einer Verlängerung des jeweiligen Abholintervalls (vierwöchentlich) verdoppelt sich da- mit grundsätzlich das vorzuhaltende Behältervolumen. Es wird davon ausgegangen, dass die Mengenverhältnisse sich in etwa halbieren, was bedeutet, dass die erfasste Papierton- nage ca. 15.000 Mg/a beträgt. Für die Investition „Papiertonne“ wird von den derzeitigen Wiederbeschaffungskosten der Wertstofftonne ausgegangen. Hieraus resultieren Investitionen von ca. 2,5 Mio. € (brutto) für etwa 50.000 schwarze Behälter (MGB 240 l und MGB 1.100 l) mit blauem Deckel (in diese Investitionen sind u. a. die Anbringung von Aufklebern auf die Papiertonnen/Wertstofftonnen sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Tauschdienst entsprechend der Karlsruher Systematik inkludiert). Die hier dargestellten Beschaffungskosten von ca. 2,5 Mio. Euro wer- den bei entsprechendem Planungsstand gemäß der haushaltsrechtlichen Zuordnung in Er- gebnishaushalt und Finanzhaushalt aufgeteilt. Dies kann zu Umsetzungen von Planungsmit- teln führen. Bei einer realistischen kalkulatorischen Abschreibung von ca. 15 Jahren und 4,5 % Verzin- sung belaufen sich die jährlichen Kosten für die zusätzlichen Behälter auf ca. 220.000 € jähr- lich. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Kosten der Sammlung Bei der Ermittlung der Kosten für Sammlung und Transport im Vollservice (analog dem Ist- Zustand der Wertstoffsammlung, Lader, Fahrer und Fahrzeuge mit den benötigten Reser- veanteilen), ergibt sich kein Personal- oder Fahrzeugmehrbedarf. Insgesamt (Papier- und Wertstofftonne) bleiben die Kosten durch die alternierende Abfuhr auf dem bisherigen Ni- veau (ca. 5,2 Mio. €/a, Prognose 2014). In Erwartung der etwa hälftigen Teilung der zu er- fassenden Mengenströme ergeben sich damit jährliche Sammelkosten von je ca. 2,6 Mio. € für die Einsammlung von Papier und den verbleibenden Wertstoffen. Kosten der Sortierung Die Kostenreduzierung hinsichtlich der Sortierung der Wertstofftonne stellt ein großes Po- tenzial für die künftige Entlastung des Gebührenhaushaltes dar. Aktuelle Situation Prognose 2014 Die Wertstofftonne verursacht bei einem voraussichtlichen Sortierpreis in 2014 von ca. 190 €/Mg (brutto) für den kommunalen Anteil jährliche Sortierkosten von ca. 4,06 Mio. €/a (28.500 Mg/a * 75%*190 €/Mg). Dieser Berechnung liegt die insgesamt zu sortierende Men- ge von 21.375 Mg zu Grunde, die sich aus der Vereinbarung mit den Dualen Systemen ergibt, dass 75 % der erfassten Menge aus der Wertstofftonne als kommunale Mengen gel- ten. Hierfür wird kein Entgelt von den Dualen Systemen bezahlt. Neustrukturierung Prognose 2015 Nach der Einführung einer Papiertonne wird erwartet, dass künftig ca. 15.000 Mg/a Altpapier über die blauen Tonnen erfasst werden. Diese Menge kann unmittelbar direkt vermarktet werden. Lediglich die gemischten Wertstoffe, die in der verbleibenden Wertstofftonne gesammelt werden (Erwartungswert ca. 13.500 Mg/a), müssen weiterhin sortiert werden. Der kommuna- le Anteil hiervon wird auf ca. 6.500 Mg/a geschätzt, so dass für knapp 50 % dieser Menge bei einem unverändert angenommenen Sortierentgelt mit 190 €/Mg noch ca. 1,23 Mio. €/a Sortierkosten entstehen. Im Saldo entspricht dies einer Reduzierung der Sortierkosten von ca. -2,8 Mio. €/Jahr. Die Verifizierung dieser Kosten muss durch eine Ausschreibung der Leistung „Sortierung“ erfolgen, wobei aktuelle Ausschreibungsergebnisse tendenziell einen Preisrückgang bei der Sortierung von gemischten Wertstoffen zeigen. Erlöse: Durch die Erfassung von Altpapier in einer Monotonne ergibt sich auch eine höhere ver- marktbare Menge. Dies ist dadurch bedingt, dass in der aktuellen Situation ein nennenswer- ter Anteil von Altpapier technisch nicht aussortiert werden kann und mit den Resten entsorgt wird. Die erfassten vermarktbaren Mengen sind um den von den Dualen Systemen beanspruch- ten Mengenanteil von 11 % zu reduzieren. Bei dem aktuell ermittelten Vergütungspreis für Altpapier aus der Sortierung der Wertstoff- tonne mit 63 €/Mg ergibt sich für eine vermarktbare Menge von 11.000 Mg in der Prognose 2014 ein Erlös von 0,69 Mio. €. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Nach Einführung der Papiertonne ergibt sich für die Prognose 2015 eine jährliche vermarkt- bare Menge von 13.350 Mg mit einem ein Erlös von 0,84 Mio. €/a, bei gleichem Vergü- tungspreis von 63 €/Mg. Der tatsächliche Vergütungspreis muss über eine Ausschreibung ermittelt werden und ist tendenziell eher höher, da die Qualität des Altpapiers durch die Erfassung in einer Monoton- ne besser sein wird. Hinsichtlich der Erlöse von DSD wird keine Veränderung unterstellt, sodass in beiden Be- trachtungen jeweils 1,4 Mio. €/a angenommen werden. Der Erlös wird auch hierbei erst nach den konkreten Vertragsverhandlungen feststehen. Fazit aus Kosten und Erlösen bei Einführung einer städtischen Papiertonne: Eine flächendeckende Papiertonne im Vollservice lässt sich nach Darstellung der Kosten und Erlöse wirtschaftlich durchführen. Aus der oben beschriebenen Gegenüberstellung ergibt sich durch die Neustrukturierung der Wertstofferfassung eine Gesamtverbesserung der wirtschaftlichen Situation von über 2,7 Mio. €/Jahr und damit ein positiver Effekt auf die künftige Gebührenentwicklung. Zu berücksichtigen ist u. U. eine zeitliche Phase der Umstellung der Gewohnheiten der Bür- gerinnen und Bürger, in der Fehlwürfe zwischen Papiertonne und gemischter Wertstofftonne noch vermehrt auftreten und zu erhöhten Kosten bzw. verminderten Erlösen führen können. Diese Phase gilt es mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit so kurz wie möglich zu halten. Die Dienstleistung der Einsammlung von PPK könnte alternativ nach erfolgter Ausschrei- bung von einem privaten Unternehmen erbracht werden. Die Kosten hierbei sind durch den Vollservice-Betrieb schwer abzuschätzen, würden aber vermutlich einige hunderttausend Euro pro Jahr niedriger liegen, als bei Durchführung durch die Stadt selbst. Dies hätte aber auch zur Folge, dass ca. 20 Arbeitsplätze (Fahrer und Lader) beim Amt für Abfallwirtschaft abgebaut werden müssten. Auch aus sozialverträglichen Überlegungen heraus und zur Wahrung einer geordneten abfallwirtschaftlichen Struktur bei der Stadt Karlsruhe als öffent- lich-rechtlichem Entsorger wird dieser Ansatz von der Stadtverwaltung jedoch nicht weiter verfolgt. In 2011 fand auf Anregung des Dezernates eine Tourenoptimierung bei der Abfall- sammlung statt, bei der 8 Stellen sozialverträglich eingespart wurden. Weitere Verbesserun- gen sind geplant. Die strategische Ausrichtung des Amtes für Abfallwirtschaft sieht die Konzentration und Op- timierung der Abfallsammlung bei der Stadt vor. Auswirkungen auf die Abfallsatzungen Die Auswirkungen der Einführung der Papiertonne auf die derzeitige Abfallentsorgungssat- zung bzw. ggf. auf die Abfallgebührensatzung, ergeben sich aus dem weiteren Vorgehen und werden bei den nächsten ohnehin anstehenden Satzungsänderungen berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 6. Zusammenfassung und Empfehlung Die getrennte Sammlung von Altpapier wurde seit Anfang der 90er Jahre verstärkt ausge- baut. Rückblickend auf die letzten Jahre ist erkennbar, dass Altpapier zum wesentlichen Stützpfeiler der Papierindustrie geworden ist. Von besonderer Bedeutung und Herausforderung der örE ist die Sicherung der Wertschöp- fungskette Altpapier auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen (Stichwort Daseinsvorsorge), so dass auch perspektivisch Altpapier als wichtigster Rohstofflieferant sowohl in Menge als auch in Qualität zur Verfügung steht. Eine flächendeckende städtische Papiertonne sichert - anders als bei einer gewerblichen Papiersammlung - auch bei schlechter Marktlage die Er- fassung des Altpapiers. Altpapier ist nach Definition im KrWG grundsätzlich dem örE zu überlassen. Eine gewerbli- che Sammlung kann nur gestattet werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interes- sen dieser Sammlung entgegenstehen. Die konkrete Ausgestaltung des Wertstofferfassungssystems wird von der Stadt Karlsruhe optimal auf die örtlichen sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen abge- stimmt. Hierzu gehört, dass die Papier- und Wertstoffsammlung alternierend (vierwöchent- lich) durchgeführt wird. Weiterhin ist festzuhalten, dass eine Anpassung bzw. Änderung der Abstimmungserklärung mit den Dualen Syste- men nicht erforderlich ist, da das in der Abstimmungserklärung vorgesehene einheit- liche Wertstofferfassungssystem der Stadt auch nach dem Jahr 2015 weiterhin fort- geführt werden soll und die Stadt von den dualen Systemen auch ab dem Jahr 2015 sowohl die Benutzung der städtischen Altpapiertonne als auch weiterhin der gemischten "Wertstofftonne" verlangen kann. Hieraus folgt als Konsequenz, dass Verhandlungen zwischen dem Systembetreiber und der Stadt aufzunehmen sind, wie das künftige Entgelt zur Mit- benutzung des städtischen Systems gestaltet wird. Die Kosten der Ein- und Durchführung der Altpapiersammlung sind in einer genauen Wirt- schaftlichkeitsbetrachtung dargestellt. Bereits jetzt kann mit hinreichender Genauigkeit abge- schätzt werden, dass die Kosteneinsparungen bei der Sortierung sowie die Erlöse für sorten- rein gesammeltes Altpapier deutlich über den kalkulatorischen Kosten einer Behältergestel- lung und den prognostizierten Sammelkosten liegen werden. Unter den o. a. Rahmenbedin- gungen ergeben sich Kostenvorteile gegenüber der jetzigen Praxis von über. 2,7 Mio. €/a. Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt daher ab dem Jahr 2015 selbst Altpapier zu sammeln und in den Verwertungskreislauf einzuspeisen. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen ge- schaffen sind, wird das AfA im Auftrag der Stadt mit öffentlichkeitswirksamen Pressemitteilungen Informationen über das Internet (Homepage der Stadt) Informationen zum Bezug der Papiertonne mit Wahlmöglichkeit der Behältergröße intensiver Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Vereinen beginnen. Die haushaltsnahe Bereitstellung einer Erfassungsmöglichkeit von Altpapier kann dazu führen, dass Mengenströme von den Wertstoffhöfen in die Papiertonne gelenkt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Hierdurch würden Anfahrten zu den Wertstoffhöfen entfallen, woraus sich auch ein positi- ver ökologischer Effekt der Einführung einer Getrenntsammlung ergibt. Hinzu kommt, dass mit der städtischen Papiertonne die vorhandenen Arbeitsplätze für die Beschäftigten der städtischen Müllsammlung sowie der damit verbundenen Verwaltungs- bereiche gesichert bleiben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG (29.11.2013) und im Hauptausschuss (10.12.2013) das nachfolgende Konzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung einer städtischen Papiertonne wie folgt: Das bestehende städtische Erfassungssystem für Wertstoffe wird ab 01.01.2015 der- gestalt angepasst, als Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und sonstige Wertstoffe in getrennten Tonnen erfasst werden. Die Papiertonne wird in vierwöchentlichem Rhythmus flächendeckend abgefahren, Befreiungsmöglichkeiten auf Nachweis sind vorgesehen. Die Wertstofftonne wird ohne PPK-Anteile weiter beibehalten und alternierend in vier- wöchentlichem Rhythmus geleert. Sollten Platzprobleme zur Aufstellung zusätzlicher Tonnen in bestimmten Quartieren in der Fläche auftreten, wird der Einsatz von Mehrkammerfahrzeugen geprüft. In diesem Fall würde sich ein zweiwöchiger Abholrhythmus für Wertstoffe und Papier ergeben Die Vereine werden in das städtische Papierkonzept umfänglich eingebunden. Die dargestellten Kosteneinsparungen werden bereits im ersten Jahr der Einführung in der Gebührenkalkulation und in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die haushaltsrechtliche Zuordnung der dargestellten "Investitionskosten" in Höhe von 2,5 Mio. Euro in Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird zur gegebenen Zeit um- gesetzt. Die Umstellungsphase soll Ende 2014 beginnen. Künftige Verträge mit Dritten zur Sortierung und Verwertung der gemischten Wertstoff- tonne sind auf die Veränderungen anzupassen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2013
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 12 der Tagesordnung: Neustrukturierung der Wertstofferfassung in Karlsruhe - Einführung einer flächendeckenden Papiertonne im Vollservice ab 01.01. 2015 Vorlage: 2013/0240 dazu: Ergänzungsantrag des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 11. Dezember 2013 Vorlage: 2013/0296 und Punkt 12.1 der Tagesordnung: Papiersammlung in Karlsruhe Antrag der Stadträte Thomas H. Hock und Tom Høyem (FDP) sowie der FDP- Gemeinderatsfraktion vom 22. November 2013 Vorlage: 2013/0253 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im AUG (29.11.2013) und im Hauptaus- schuss (10.12.2013) das nachfolgende Konzept zur Kenntnis und beschließt die Einfüh- rung einer städtischen Papiertonne wie folgt: Das bestehende städtische Erfassungssystem für Wertstoffe wird ab 01.01.2015 dergestalt angepasst, als Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und sonstige Wert- stoffe in getrennten Tonnen erfasst werden. Die Papiertonne wird in vierwöchentlichem Rhythmus flächendeckend abgefahren, Befreiungsmöglichkeiten auf Nachweis sind vorgesehen. Die Wertstofftonne wird ohne PPK-Anteile weiter beibehalten und alternierend in vierwöchentlichem Rhythmus geleert. Sollten Platzprobleme zur Aufstellung zusätzlicher Tonnen in bestimmten Quartie- ren in der Fläche auftreten, wird der Einsatz von Mehrkammerfahrzeugen geprüft. In diesem Fall würde sich ein zweiwöchiger Abholrhythmus für Wertstoffe und Papier ergeben Die Vereine werden in das städtische Papierkonzept umfänglich eingebunden. Die dargestellten Kosteneinsparungen werden bereits im ersten Jahr der Einfüh- rung in der Gebührenkalkulation und in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Die haushaltsrechtliche Zuordnung der dargestellten "Investitionskosten" in Höhe von 2,5 Mio. Euro in Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird zur gegebenen Zeit umgesetzt. Die Umstellungsphase soll Ende 2014 beginnen. - 2 - Künftige Verträge mit Dritten zur Sortierung und Verwertung der gemischten Wertstofftonne sind auf die Veränderungen anzupassen. Abstimmungsergebnis: Vorlage 2013/0240: Mehrheitliche Zustimmung (23 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) Vorlage 2013/0296: Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung erledigt Vorlage 2013/0253: Nrn: 1 + 2: Mehrheitlich Ablehnung (6 Ja-Stimmen) Nr. 3: Mehrheitliche Ablehnung (25 Nein-Stimmen, 20 Ja-Stimmen) Der Vorsitzende setzt um 18:45 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft die Tages- ordnungspunkte 12 und 12.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgen Vorbe- ratungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Ich habe Frau Stadträtin van Hoffs und Herrn Stadtrat Weinbrecht gesundheitlich be- dingt freigegeben, so dass es aber jetzt - ohne dass Panik ausbricht - bei möglicher- weise ähnlichen Mehrheitsrelationen bliebe, je nachdem, wo man hier die verschiede- nen Positionen hindefiniert. Wir sind jetzt beim Tagesordnungspunkt 12. Das Ganze ist umfangreich vorberaten worden. Es sind noch eine ganze Reihe Fragen eingegangen, die wir versucht haben, zeitnah zu beantworten. Es wird noch eine Abfallsatzung im nächsten Jahr geben, die viele der Details dann auch noch klären wird, die jetzt immer noch als offene und zu diskutierende Punkte in der Vorlage stehen. Es geht dennoch - auch damit wir wissen, in welche Richtung wir laufen sollen - um eine Grundsatzentscheidung - das ist heute ein beliebtes Wort - zu der Fragestellung, ob wir eine eigene Papiertonne einführen, und um die Fragestellung: Wer soll das Pa- pier aus der Papiertonne einsammeln. Hier ist die Position der Verwaltung klar begrün- det, dass wir es auf der einen Seite als den richtigen Weg sehen, in Anbetracht auch einer sich veränderten Gesetzgebung eine eigene Papiertonne anzubieten, und zum anderen, dass wir Ihnen anbieten, dass immer da, wo der Kontakt direkt mit Bürgerin- nen und dem Bürger ist, nämlich an der Stelle des Einsammelns, dann ein städtischer Mitarbeiter oder eine städtische Mitarbeiterin diese Aufgabe übernimmt. Dann, wenn wir es eingesammelt haben und es anschließend der Verwertung überlassen, ist es die Stunde der Ausschreibung, weil wir dann von den Synergieeffekten und den Kompe- tenzen der verschiedenen Anbieter profitieren können. So ist ein Votum für eine städti- sche Papiertonne auch kein Votum gegen den freien Markt oder was auch immer, son- dern es ist eine klare Aufteilung der Stoffströme, wie wir sie auch in der Abstimmung der verschiedenen Bedürfnisse und auch der Übernahme der Daseinsvorsorge für richtig halten, inklusive aller sozialer und sonstiger Aspekte, die an dem Thema auch noch dranhängen. - 3 - Für die eigentliche Einführung in das Fachthema darf ich das Wort Herrn Bürgermeister Stapf übergeben. Bürgermeister Stapf: Vor einem Jahr haben wir das Thema schon einmal diskutiert. Damals haben wir uns darauf geeinigt, dass das bevorzugte Modell die Beibehaltung der Wertstofftonne wäre. Wenn es nach Wunsch der Stadt Karlsruhe ginge, würde das auch weiter Bestand haben. Die juristische Interpretation des Kreislaufwirtschaftsgeset- zes - noch von der letzten Bundesregierung beschlossen - durch die Stadt Karlsruhe so- wie klare Auskünfte aus dem Umweltministerium des Landes zeigen uns, dass die Wert- stofftonne nicht als gleichwertig zu einer Papiermonotonne betrachtet wird und wir damit in einen Handlungszwang kommen. Lassen Sie mich auch einleitend noch bemerken: Mit unserem Vorschlag führen wir ei- gentlich nichts anderes als unsere bisherigen Tätigkeiten unter Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben und Ziele weiter. Das Amt für Abfallwirtschaft besteht seit 26 Jahren. Die Strukturierung, dass die Abfallsammlung, die Wertstoffsammlung bei der Stadt liegt, ist - Sie kennen meine Vorgänger - auch unter anderen politischen Zugehö- rigkeiten entstanden als es heute der Fall ist. Die Stadt möchte eine kommunale Monopapiertonne einführen, gebührenfrei, mit Be- freiungsmöglichkeiten bei Platzproblemen oder bei Teilnahme an Papiersammlungen der Vereine. Derzeit angedacht und vorgeschlagen im vierwöchigen Rhythmus, wobei wir zugesagt haben, wenn wir - wir müssen zunächst eine Bestandserhebung machen - hier sehen, dass man flexibler sein muss. Dann werden wir das entsprechend berück- sichtigen. Ich gehe in etwas allgemeinerer Form auf die Änderungsanträge ein, weil das gleichzei- tig auch ein bisschen herausstellt, warum wir den Vorschlag so machen. Der Ände- rungsantrag der Freien Wähler war ein Fragenkatalog. Wir haben uns sehr bemüht, Ihnen zu diesem komplexen Themenfeld alle Fragen zu beantworten. Meiner Meinung nach ist uns das trotz der Kürze der Zeit voll umfänglich gelungen. Was würde passie- ren - das ist Teil des FDP-Antrags -, wenn wir gar nichts machen würden? Wenn wir gar nichts machen würden, würde der Markt durch weitere blaue Tonnen Konkurrenz be- kommen. Es hat sich - Sie haben die Briefe sicherlich bekommen - schon ein Unterneh- men angekündigt, das das ebenfalls machen würde, d. h., wir hätten hier eine sehr un- geordnete Situation, auf die wir keinen Einfluss mehr hätten. Aber ein ganz wesentlicher Grund, warum wir das als nicht gut für die Bürgerinnen und Bürger empfinden, ist, wir würden die Wertstofftonne wie bisher leeren, würden aber Papier daraus verlieren. Letztendlich - Papier und Metalle sind die Wertstoffe, für die man Geld bekommt - würden wir Geld verlieren, das uns hilft, die Gebühren stabil zu halten. In einem der vorhergehenden Punkte haben Sie freundlicherweise die Gebüh- rensatzung für nächstes Jahr durchgewunken. Wenn wir weiterhin keine Gebührener- höhungen - deshalb haben Sie sie durchgewunken - haben wollen, müssen wir auch daran arbeiten. Dazu bedürfen wir natürlich auch der Erlöse aus dem Verkauf von Wertstoffen. - 4 - Jetzt gibt es eine zweite Möglichkeit, auch aufgeführt. Diese Möglichkeit sagt: Gestaltet das Ganze so, dass die Sammlung an Private vergeben wird, das Gesamtkonzept aber bei der Stadt bleibt. Hier ist zu sagen, dass wir die verschiedenen Ansprüche - Bürger- nähe, Wirtschaftlichkeit, soziale und ökologische Belange - versucht haben, unter einen Hut zu bekommen. Ich glaube, wir haben Ihnen da auch ein gutes Angebot gemacht. Mit dem jetzigen System erwarten wir weniger Kosten durch die wegfallende Sortie- rung in Höhe von 2,7 Mio. €, die dem Gebührenhaushalt zugute kommen und letztlich die Stabilisierung deutlich erleichtern und verbessern. Das ist der wirtschaftliche Ge- sichtspunkt. Keine Frage, der wirtschaftliche Gesichtspunkt ist nicht ausgereizt, weil wir gesagt ha- ben, uns sind andere Punkte ebenso wichtig. Wir möchten nahe bei den Bürgern sein. Wir möchten, wenn es Probleme gibt, auch direkt - das tun wir heute gar nicht selten - mit den Bürgern kommunizieren können, die Probleme gemeinsam mit ihnen lösen. Wir möchten flexibel sein. Das sind wir auch, wenn wir es selbst machen, beispielsweise, wenn wir auf Verkehrssituationen eingehen müssen. Wir möchten das Ganze mit entsprechend sozialen und ökologischen Randbedingun- gen begleiten können. Dazu gehört beispielsweise auch die Einbeziehung der Vereine. Das ist uns ganz wichtig. Das ist auch Ihnen ganz wichtig. Es gab letzte Woche das zweite Treffen mit den Vereinen. Dabei hat sich herausgestellt: Die möchten eigentlich nicht über einen Kamm geschert werden. Die möchten eine Einzel- oder Gruppenbera- tung. Ich denke, auch hier kann eine Kommune garantiert und letztendlich unter ihrer Kontrolle mit den Vereinen Lösungen erarbeiten, um den Status Quo der Vereinssamm- lungen zu erhalten und die Vereine als Teil des Ganzen zu sehen. Wir bitten Sie deshalb, bei Beibehaltung der Struktur - die Stadt Karlsruhe sammelt, die freie Wirtschaft sortiert und verwertet - unserem Vorschlag zuzustimmen. Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Herr Bürgermeister Stapf hat sehr umfassend die Problematik geschildert. Wie immer steckt der Teufel im Detail. Wie immer gibt es na- türlich unterschiedliche Auffassungen zu den dargestellten Sachverhalten. Vor einigen Wochen hatten wir eine vergleichbare Situation. Da ging es um das Thema Altkleidersammlung. Ich habe da die Problematik auf den Punkt gebracht, dass ich ge- sagt habe: Die Entwicklung beim AfA, immer mehr in eigener Hand zu machen, keine Gewerblichen einzubinden, sich also zu sehr auf eine Monopolstellung auszurichten, findet bei der CDU-Fraktion keine grundsätzliche Unterstützung. Wir möchten schon ein Miteinander von Zuständigkeit der Kommune und auch von Leistungen, die von Gewerblichen erledigt werden. Dieses Miteinander vermissen wir jetzt leider auch bei dieser Vorlage. Festzuhalten ist: Wir haben uns bei der letzten De- batte ganz klar dafür positioniert, dass das Altpapier in kommunaler Hand bleiben soll. Bei diesem Grundsatz bleiben wir auch. Es soll nicht komplett freigegeben werden. Aber die innerliche Ausgestaltung sehen wir etwas anders. Insgesamt haben wir bei der Vorlage auch zwei rechtliche Probleme. Ich hatte es auch im Ältestenrat angesprochen. Wir sind in der Debatte in der Fraktion zu der Frage ge- - 5 - kommen: Ist der Vorgang überhaupt schon entscheidungsreif? Weil natürlich die Frage, "Reicht unsere jetzige Wertstofftonne nicht doch aus", eine rechtliche Bewertung ist. Ich habe mit Herrn Hebel im Ältestenrat darüber diskutiert. Man kann natürlich diese Auffassung vertreten, wie Sie, Herr Hebel, sie für die Stadt Karlsruhe vertreten. Aber es gibt auch nicht eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die genau diese Rechtsauffas- sung unterstreicht. Man könnte auch sagen: Wir sind der Auffassung, wir haben einen hohen Papieranteil, eine hohe Sortenqualität in unserer roten Tonne. Wir behalten un- ser System bei. Das ist das erste Problem, das wir haben. Brauchen wir tatsächlich eine vierte Tonne, mit den vielen Problemen, die wir dann in den Häusern vor Ort haben und auch in den verdichteten Bereichen? Das zweite Problem, das ich auch angesprochen habe, der rechtlichen Situation ist: Wenn die Stadt eine vierte kommunale Tonne einführt, wie ist das dann? Kann man dann die gewerbliche Einsammlung untersagen? Ich habe auch Bezug genommen auf die Rechtsverfahren, die zur Zeit in Lüneburg toben, wo eine kommunale Tonne schon eingeführt wird und wo momentan gestritten wird, ob nicht parallel eine zusätzliche gewerbliche Tonne auch auf den Markt gestellt wird. Das ist eine Entwicklung, die möchte ich in Karlsruhe nicht haben, dass dann der Bürger sagen kann, ich entscheide mich zwischen einer kommunalen Tonne oder einer gewerblichen Tonne, oder ich nut- ze beide, weil ich beide kostenlos bekomme und ganz viel Papier habe, und wir das hin- terher in der Praxis überhaupt nicht mehr regeln können. Deswegen haben wir von der grundsätzlichen rechtlichen Ausrichtung unsere Probleme mit der Vorlage zu diesem Zeitpunkt. Der weitere Knackpunkt ist: In der Vorlage selbst wird dann sagt: Die Wertstoffe, die übrig bleiben, sollen nur noch in vierwöchigem Rhythmus eingesammelt werden. Sie haben dann auch dargestellt, dass aus Ihrer Auffassung die jetzigen Tonnengrößen aus- reichen, um die vorhandenen Wertstoffe in dieser Tonnengröße noch einzusammeln. Wir haben aus unserer praktischen Erfahrung, auch in Gesprächen mit der Bürgerschaft, nicht den Eindruck, dass dies der Fall ist. Ich kann es jetzt auch nur wieder aus meiner Situation schildern. Ich wohne in Neureut. Mein Papier geht an die vier Vereine, die sammeln. Alle Zeitungen, alle Zeitschriften, alle, was Papier ist, Gemeinderatsunterlagen geht alles dort hin. (Zuruf: Was?) In der Wertstofftonne ist vielleicht dann noch das Papier und die Pappe, das man bei den Einkäufen noch hat. Wenn ich diese Tonne nur noch alle vier Wochen geleert be- komme, müsste ich mir eine doppelte bestellen, weil ich dann einfach von der Menge das nicht auffassen kann. Das ist nach meiner Ansicht nicht richtig durchdacht. Es belas- tet den Bürger auch, denn ich muss eine höhere Entleerungsgebühr für die größere Tonne finanzieren. (Stadträtin Baitinger/SPD: Die Wertstofftonne kostet gar nichts!) - Ja, insgesamt in der Kalkulation bezahle ich das schon. Denn umsonst gibt es die auch nicht. Ich muss nur nicht unmittelbar eine Aufstellgebühr zahlen. Das ist schon richtig, Frau Baitinger. - 6 - (Weiterer Zuruf Stadträtin Baitinger/SPD) - Umsonst gibt es das nicht. In der Gesamtkalkulation zahle ich natürlich schon für diese Leistung. Deswegen sagen wir, das funktioniert in der Praxis nicht. Wir denken, wenn, dann müsste es zweiwöchig eingesammelt werden. Jetzt kommen wir zu dem nächsten Punkt, wo wir sagen: Wenn die Stadt es zweiwö- chig anbieten würde - das haben Sie auch schön ausgeführt -, dann wird es teuer. Deswegen bieten Sie auch vierwöchig an, weil es dann von den Zahlen her lukrativ ist. Wir gehen jetzt einen Schritt weiter und sagen, wenn es sich schon so darstellt, dass eine kommunale Leistung im Vergleich zu einer gewerblich eingekauften Leistung zu Lasten der Bürgerschaft geht, dann muss diese Leistung ausgeschrieben werden. Das ist der hilfsweise Antrag, Ziffer 3, der FDP, die genau diesen Aspekt noch einmal deutlich gemach hat. Sie hat gesagt, wenn schon eine kommunale Tonne eingeführt wird und wir können Sie nicht überzeugen, dass man noch warten kann, dann sollte man we- nigstens diesen Leistungsabschnitt an Dritte vergeben, um für die Bürgerschaft ein wirt- schaftliches Angebot zu machen, damit die Gebühren stabil bleiben. Die Einbindung der Vereine ist bei beiden Möglichkeiten regelbar. Entweder die Stadt macht selbst mit den Vereinen Gespräche und schaut, wie sie das geregelt bekommt. Oder man regelt das über die Ausschreibung. Die Firma Kühl, die jetzt schon einsam- melt, hat entsprechende Regelungen mit den Vereinen vor Ort. Die sind da höchst zu- frieden. Das Thema, dass die Vereine bei der einen Variante schlechter und bei der an- deren besser fahren, das sehen wir nicht. Wir sehen, dass das bei beiden regelbar ist. Wir haben natürlich aus den Gesprächen schon vernommen, dass noch Detailprobleme bestehen: Wer ist denn da einsetzbar? Können die Vereine ihre Jugendlichen nutzen? Da gibt es Aussagen wie: Das geht nicht mehr. Wenn die Vereine aber ihre Jugendli- chen nicht mehr nutzen können, dann sammeln die auch nicht mehr ein, weil sie dann keine Einsammler mehr haben. Damit schaltet man dann die Vereine auch wieder aus. Das ist etwas, das wir auf keinen Fall wollen, weil da auch etwas zur Jugendarbeit bei- getragen wird und einen Verein zusammenschweißt, wenn die einmal auf so einem Wagen sitzen und das zusammen gemacht haben. Summa summarum ist das Ergebnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt die Vorlage für nicht abstimmungsfähig halten aus den gesagten Gründen. Wir lehnen sie ab. Wir wür- den dem Ergänzungsantrag der FDP, Ziffer 3, zustimmen, weil ich davon ausgehe, dass hinsichtlich der Einführung der kommunalen Tonne hier eine Mehrheit da sein wird, weil sie die rechtlichen Ausführungen - Herr Stapf, das haben Sie mir jetzt mehrmals signalisiert - nicht überzeugt. Ich hoffe nur, dass Sie unterm Strich Recht haben. Denn eines wäre ein Schildbürgerstreich hoch fünf: Als Tiger zu springen, als Bettvorleger zu landen und drei kommunale Tonnen für das Altpapier hinterher im Stadtgebiet zu ha- ben. Das wollen wir auf keinen Fall. Daran würden wir Sie messen im Ergebnis. Wir leh- nen die Vorlage in dieser Form ab. (Beifall bei der CDU) - 7 - Stadtrat Honné (GRÜNE): Es geht zum einen um das Ob und zum anderen um das Wie einer separaten Papiertonne. Beim Ob gibt es für uns für meine Begriffe gar keine Entscheidungsmöglichkeit. Wir haben hier eine politische Entscheidung zu treffen. Das Ob ist aber rein juristisch begründet. Natürlich würden wir auch lieber die jetzige Papier- tonne behalten. Da bleiben wir auch dabei. Aber wenn der Zentrale Juristische Dienst uns sagt, es muss eine eingeführt werden, dann führen wir die ein. Dann reden wir hier nur noch darüber, wie wir die denn einführen können. So ganz schlecht ist es auch nicht. Aber darauf komme ich nachher noch. Frau Luczak-Schwarz, Sie sagen, das ist nicht entscheidungsreif. Es ist höchste Eisen- bahn, jetzt etwas zu tun. Es bleibt nur noch ein Jahr, bis das Ganze greifen soll. Da sind riesige Umwälzungen nötig. Das kann man nicht so einfach von jetzt auf sofort ma- chen. Wir sind eigentlich jetzt schon zu spät. Es muss jetzt entschieden werden. Da ha- ben wir auch keine andere Wahl. Dann bleibt noch das Wie. Da geht es zum einen darum: Sollen wir selbst sammeln o- der soll es vergeben werden. Da meinen wir ganz klar, das Einsammeln ist eine Kern- aufgabe der städtischen Verwaltung. Wir wollen selbst gestalten, wie eingesammelt wird, wie die Leute beschäftigt werden. Es geht auch um 20 Arbeitsplätze, die betrof- fen sind, ob wir die in der eigenen Hand halten oder nicht. Es soll auch verlässlich ein- gesammelt werden, nicht je nach Papierpreis einmal mehr oder weniger oder überhaupt nicht. Insofern sind wir klar dafür, selbst einzusammeln, um es selbst in der Hand zu haben und auch selbst zu sehen, um welche Größenordnung es geht. Das Sortieren und Ver- werten wird dann vergeben. Da können die Firmen immer noch ihren Anteil haben. Das ist dann nicht mehr Kernaufgabe. Dann geht es darum, mit welchen Tonnen soll man das machen. Einmal könnte man das jetzige System beibehalten und, wenn zwei Wertstofftonnen da sind, eine gegen eine Papiertonne wechseln. Dann müsste aber der Müllwagen entsprechend doppelt so oft kommen, um das abzuholen. Das wäre zum einen ein ökologisches Problem - die Müllfahrzeuge sind nicht ganz klein -, zum anderen aber auch ein finanzielles. Die Ge- bühren müssten steigen, wenn wir das so machen wollten, weil häufiger geleert wer- den muss, mit mehr Menschen, mit mehr Autos, die dafür angeschafft werden müssen. Deshalb finden wir es auch gut, dass die Verwaltung vorgeschlagen hat, doppelt so vie- le Tonnen zu nehmen, damit das Einsammeln genauso oft passieren kann und dann jede einzelne Tonne nur einmal im Monat geleert wird. Aber es gibt natürlich das Problem - was Sie schon angesprochen haben -, dass in man- chen Häusern es schwierig wird, zusätzliche Tonnen aufzustellen. Da habe ich auch gleich geschrien. Bei uns geht das auch nicht. Deshalb haben wir in die Debatte einge- worfen, dass diese Zweikammer-Müllfahrzeuge untersucht werden sollen, weil es da möglich ist, mit gleicher Zahl von Tonnen - da, wo es jetzt schon eine größere Tonne ist -, auch mit gleichem Abholrhythmus die Sachen wieder einzusammeln. Aber das geht natürlich nicht flächendeckend, weil wir jetzt nicht von einem Tag auf den ande- ren sämtliche Müllfahrzeuge gegen neue Zweikammersysteme austauschen können. - 8 - Das kann dann nur in wenigen Stadtteilen wirklich umgesetzt werden. Diese Zweikam- merfahrzeuge haben auch ihre Tücken. Es ist auch nicht ganz einfach. Aber das wäre eine mögliche Lösung für das Tonnenproblem in besonders betroffenen Stadtteilen. Die Vereinssammlung ist schon mehrfach angesprochen worden. Wir stehen auch voll dahinter, dass die Vereine weiterhin ihre Möglichkeit nutzen sollen. Es gibt sicherlich auch den einen Effekt, dass manch einer sagen wird: Nein, ich habe keinen Platz für eine Tonne. Ich lasse mich davon befreien. Ich gebe alles Papier den Vereinen. Das wirkt auf jeden Fall in die Richtung, dass die Vereine sogar mehr Papier bekommen. Es gibt auch in anderen Fällen womöglich Leute, die sagen, ich habe eine reine Papiertonne, ich werfe das da hinein. Wie das ganze nachher ausgeht, weiß natürlich keiner. Da müssen wir auch ein Stück weit schauen, was nachher herauskommt. Zu den Kosten: Die Verwaltung hat gesagt, 2,7 Mio. € werden eingespart, weil weniger sortiert werden muss. Das ist erst einmal etwas Positives. Es wird also nicht mehr kos- ten, sondern es kostet weniger. Frau Luczak-Schwarz, weil Sie das anders verstanden hatten, will ich es noch einmal ausdrücklich betonen. Ich behaupte gar nicht, dass diese 2,7 Mio. € herauskommen. Es weiß heute kein Mensch, wie viel tatsächlich eingespart wird. Aber es wird etwas eingespart. Es ist also nichts Schlechtes, was jetzt beschlossen werden soll, auch finanziell nichts Schlechtes. Das möchte ich noch einmal ganz deut- lich hervorheben. Dann wurde in der Presse davon gesprochen, es sei eine Zwangstonne, die hier einge- führt wird. Das ist es gerade eben nicht. Die Stadtverwaltung hat ausdrücklich betont, man kann sich davon befreien lassen. Dann ist es kein Zwang (Zurufe aus Reihen der CDU-Fraktion, Unruhe) - Es ist kein Zwang, egal, wie oft Sie das wiederholen. Es ist so. Frau Luczak-Schwarz, Sie haben gesagt, die eine Tonne ist kostenlos. Die der Firma Kühn ist damit wohl gemeint. Nein, beide Tonnen sind kostenlos. Und nicht nur, je nachdem, wie viel man bestellt, sondern auch in der Gesamtgebührenrechnung schla- gen die Papiertonnen nicht negativ zu Buche. Es kommt ein Gewinn heraus bei dem, was mit dem Papier anschließend an Geld gemacht wird. Die Gebühren insgesamt sin- ken. Insofern stimmen wir der Vorlage gerne zu und lehnen den Antrag der FDP ab. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Marin (SPD): Um was geht es heute? Wir haben alle die rote Tonne im Laufe der Zeit sehr gern gewonnen. Das merkt man hier auch, zumindest auf einer Seite. Es gibt eine neue Gesetzeslage. Die neue Gesetzeslage führt genau zu diesem Grund- satzbeschluss und zu der Einführung der Papiertonne. Man muss es nur wiederholen, weil durch die Nebelkerzen, die hier von Frau Luczak-Schwarz geworfen wurden, - 9 - (Unruhe) dies auch ein ganzes Stück weit versucht wurde wegzuwischen. Das ist Fakt. Sie können natürlich persönlich eine andere Rechtsposition haben. Wir vertrauen an diesem Punkt der Stadtverwaltung voll und ganz, die sich auch Expertisen eingeholt hat. Es wurde entsprechend schon von Bürgermeister Stapf vorgetragen. Jetzt fand ich ganz spannend, was Frau Luczak-Schwarz gesagt hat. Sie sehen es kri- tisch, dass die AfA immer mehr in eigener Hand hat und immer mehr rafft. Ist es denn überhaupt so? Die Papierfraktion, die jetzt in der roten Tonne landet, landet dann spä- ter in einer anderen Tonne. - Punkt 1. Dann kommt noch mutmaßlich Papier hinzu, das jetzt von Privaten - ich bezeichne es als Rosinenpickerei - an sich genommen wird. Um mehr geht es an dieser Stelle gar nicht. Dann haben Sie auch noch angesprochen, dass unsere Wertstofftonne - die auch ich mag, so ist es nicht - eine so hohe Sortenqualität produzieren würde. Ich weiß nicht, wo Sie im Ausschuss waren. Dem ist nicht so. Das ist ja der Grund, warum das nicht aner- kannt wird. An dieser Stelle haben Sie einfach Argumente angeführt, die Sie eigentlich nicht anführen dürften, die Sie besser wissen müssten. Dann komme ich zu etwas ganz Interessantem. Wenn man es einmal logisch durchgeht - Sie wollen, dass das privat vergeben wird -, dann erinnere ich mich an den Tagesord- nungspunkt 1, Ihre kritisch Positionierung beim Landespersonalvertretungsgesetz, und setze hier dagegen die Entlassungen, die Sie offensichtlich bei der AfA anstreben, bei dem Personal, das mittlerweile auch bei der roten Tonne zum Teil eingesetzt ist. Das wäre die Konsequenz. (Zuruf Stadträtin Luczak-Schwarz/CDU) Damit müssten Sie dann auch entsprechend leben. Jetzt aber noch einmal zurück zur Vorlage. In der Vorlage wurden im Prinzip alle unsere Vorschläge, unsere Anmahnungen mit aufgenommen, die für uns alle wichtig waren. Zum einen gibt es eine Kosteneinsparung, die allen Bürgern zugute kommt. Wie sähe es denn mit der blauen Tonne aus, wenn man so weiterfährt wie bisher? Es gibt die Be- freiungsmöglichkeiten von der Papiertonne, wenn entsprechend Platzprobleme da sind, man Entsorgungsmöglichkeiten hat, wie z. B. seine Sitzungsunterlagen Vereinen zu spenden. Vielleicht hätten Sie die aktuellen Sitzungsunterlagen noch nicht dorthin ge- ben sollen, sondern erst morgen. (Oh-Rufe) Auch die Problematik enger Stellflächen ist im Prinzip dadurch geregelt, dass man auch prüft, da wo es nicht anders geht, diese Mehrkammerfahrzeuge einzusetzen oder ande- re Plätze zu suchen. Es ist noch alles offen. Wir sprechen nicht von einem Feinkonzept, sondern wir sprechen hier von einer wichtigen Grundsatzentscheidung. - 10 - Eines möchte ich an einem Punkt durchaus noch mit auf den Weg geben: Es wird sicher auch irgendwann Sommer. Die rote Tonne wird natürlich grundsätzlich vierwöchig ge- leert. Es gibt sicherlich auch die Ängste, die an uns herangetragen worden sind, dass es im Sommer bei vierwöchiger Leerung, wenn jemand vielleicht doch eher schmutzigere Sachen einwirft, zur Geruchsbelästigung führen kann. Ich bitte, das noch mitzuprüfen. Aber Sie sind an der Stelle auch noch offen. Darum geht es momentan auch nicht. Ökologisch und ökonomisch gibt es nur einen sinnvollen Weg, nämlich den von der Verwaltung beschriebenen. Den werden wir auch beschreiten, und hinter dem stehen wir auch. Nun zum Antrag der FDP: Der FDP-Antrag zur so genannten Zwangstonne - das ist ein netter Begriff - erscheint uns aber eher eine Zwangshandlung zu sein, diesen Begriff immer wieder zu nutzen. Mein Vorredner hat wunderbar erklärt, dass es keine Zwangs- tonne ist. Dem ist nicht so. Ihnen geht es letztendlich nur darum, die Rosinenpickerei durch die Firmen zuzulassen, dieses Geld, das unseren Bürgern entzogen wird, diesen Unternehmen zukommen zu lassen. Letztendlich geht es Ihnen darum, unser AfA auf- zulösen. Um mehr geht es Ihnen nicht, wenn ich die ganzen Anträge der letzten Jahre mir anschaue. Sie sehen keine Sinnhaftigkeit darin. Wir sehen sie schon. Wir halten es vor allem auch für unsere Aufgabe im Rahmen der kommunalen Vorsorge. In diesem Sinne lehnen wir natürlich diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Høyem (FDP): Wir sind nicht enttäuscht über die Antwort der Verwaltung, weil wir nicht überrascht sind. Wir haben es so erwartet. Nicht enttäuscht, nicht über- rascht, aber traurig sind wir. (Oh-Rufe) Und befremdet. Traurig, weil das zentrale Anliegen unseres Antrags überhaupt nicht verstanden wurde. Oder besser: Man wünscht nicht, unser Anliegen zu verstehen. Be- fremdet sind wir, weil die Antwort, besonders die letzte Zeile, gerade so viel Zwang und Machtarroganz bestätigt, wie wir befürchtet haben. Don Quijote hat gegen Windmühlen gekämpft. Die FDP kämpft überall gegen Machtar- roganz und kaltes Unverständnis. (Beifall bei der FDP, Unruhe) Der Vorschlag, eine neue Zwangstonne zu haben, ist total grenzüberschreitend. Es ist uns bewusst, dass das Wort "Zwang" irritiert, sowohl die Verwaltung als auch die Kol- legen. Es mag so sein, wenn man für Freiheit gegen Machthaber kämpft. Zwang hängt nämlich davon ab, wie die Machthaber sich selber verstehen. Wie viel kann man freien Bürgern zumuten ohne zu fragen? Gefragt hat man nicht. Politiker, die immer über Bürgerbeteiligung, Bürgerumfragen etc. sprechen, wollen hier jedem Bürger im tägli- chen Privatleben diesen Zwang zumuten, ganz ohne vorherige Bürgerkonsultation und ohne Ortschaftsräte, ohne Bürgervereine zu konsultieren. - 11 - Gerade hier ist die liberale Aufgabe, den Machthabern Grenzen zu setzen, wenn sie sich so an Macht gewöhnt haben, dass sie es als eine automatische Selbstverständlich- keit erleben und dieses zu hinterfragen ganz vergessen haben. Ich hasse besonders, Herr Marin, das Wort "Alternativlos", weil es eine Camouflage für Machtarroganz ist: Wir sind die Stadt. Wir wissen alles besser. Hier gibt es viele Alterna- tiven, die überhaupt nicht in Betracht gezogen werden. In seinem Kern geht es hier um Grenzen. Nämlich Grenzen für die Freiheit der individu- ellen Bürger und Grenzen zwischen städtischen Aufgaben und der privaten Wirtschaft. Unser Bundespräsident, Herr Gauck, hat Freiheit als höchstes Thema für seine Amtspe- riode gewählt. (Unruhe) Für uns Liberale ist Freiheit ein Prüfstein für jede politische Entscheidung. Wie weit be- grenzt unsere Entscheidung die Freiheit unser individuellen Bürger, und ist das zumut- bar und notwendig? Wir Liberalen haben schon protestiert, als die dritte Zwangstonne, nämlich die Biotonne, eingeführt wurde. Wir werden wieder - in ein paar Jahren - pro- testieren, wenn dann die Metall- und Kunststofftonne als fünfte Tonne kommt. Also ist unsere erste Frage, ob es zumutbar ist, unsere Bürger mit einer vierten Zwangstonne zu belasten. Sollen wir wirklich die Freiheit von unseren Bürgern wegnehmen, die eigene gekaufte BNN zu entsorgen, wie sie es für sinnvoll finden? Auch wenn es sich um so eine praktische Sache, wie eine vierte Zwangstonne handelt. Jeder Politiker und auch wir sollen sich immer fragen: Ist die Freiheitsbegrenzung zumutbar und notwendig? Die zweite sehr wichtige Grenzüberschreitung in diesem Beschlussvorschlag ist die Grenze zwischen der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft. Wir Libera- len haben mehrmals vorgeschlagen, die Abfallwirtschaft ganz zu privatisieren, wie in vielen anderen Ländern. In Göppingen hat man beispielsweise nach einer sehr gründli- chen Analyse die Einsammlung von Altpapier von der Stadt abgelehnt, mit der Begrün- dung: zu teuer und zu riskant. Wir haben versucht, sowohl mit der Abfallwirtschaft als auch mit unseren Kollegen diese gründliche Analyse in unsere Überlegungen einzube- ziehen, aber leider völlig erfolglos. Für diese Haltung - das weiß ich - finden wir im Ge- meinderat kein Verständnis. Aber es ist auch schwierig, die ewige Erweiterung der Ab- fallwirtschaft zu begrenzen. Hier findet ein wahrer Imperiumsbau statt. Versuchen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antwort auf unseren Punkt 3 zu lesen. Mit Respekt, es ist ganz einfach unverschämt. Mit keinem Wort kommuniziert man eine mögliche private Ausschreibung. Auch im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit haben wir wieder und wieder versucht, eine mögliche private Ausschreibung zu diskutieren, absolut vergeblich. Es ist, als wenn man einem Ochsen ins Horn "pfetzt. (Zurufe) Für mehrere Fraktionen und für die Abfallwirtschaft ist Privatwirtschaft ein absolutes Tabuwort. Da läuft in den Köpfen der Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung meiner - 12 - Meinung nach einiges schief. Es will uns nicht in den Kopf, weshalb der Gemeinderat dazu die Hand reicht, die Bürger zu bevormunden, ohne Not zu belasten und Arbeits- plätze, die unseren Staat finanzieren, bewusst in den Wind zu schlagen. Dass einige Parteien in diesem Gemeinderat das als Ziel ihrer politischen Ideologie genauso wollen, ist uns bekannt. Aber wir haben Angst gehabt, dass das Wort des Jahres "GroKo" schon hier angekommen ist. Deshalb freuen wir uns unglaublich, dass GroKo hier nicht stattfindet, dass die CDU nicht Hand in Hand mit der SPD geht. Das freut uns sehr. (Zurufe) Wir wollen deutlich machen, wie man diesen Eingriff in die Selbstbestimmung der Bür- ger begründet. Jetzt zitiere ich aus der letzten Vorlage der Stadtverwaltung und heute noch einmal wiederholt: Die Rosinenpickerei privater Sammler, die kein Gewähr dafür bietet, auch bei schlechtem Papiererlös zu sammeln, soll künftig verhindert werden. Oder lesen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Seite 2 der Antwort der Verwaltung. Auch hier zitiere ich: Durch die Beraubung von Altpapiermengen... "Beraubung", das Wort existiert eigentlich nicht, zumindest nicht im Duden, aber die Absicht ist klar: Das ist unser Altpapier! Hier kommen die furchtbaren Privaten und berauben uns unseres Papiers. Was ist das für ein Weltbild? Da wird "privat" offenbar zum Schimpfwort. Da wird der Unternehmer gleichgesetzt mit dem Ausbeuter aus finsteren Zeiten des Man- chester-Kapitalismus. Der Unternehmer, das ist nicht der Böse aus dem letzten Tatort. Das ist der Nachbar von nebenan. Der Unternehmer/die Unternehmer privat, das sind wir selbst. Da soll sich ein städtisches Amt einmischen dürfen? Wir sagen, nein, und hoffen, dass auch unsere Kolleginnen und Kollegen hier im Raum ihre Entscheidung noch einmal überdenken. Dann am Ende noch ein Wort: Es wird behauptet, dass wir Liberale zu viele Emotionen und Leidenschaften gegenüber diesem kleinen Routinebeschlussvorschlag darstellen. Aber so ist es nicht. Politik hat generell nicht zu viel Emotion oder Leidenschaft, sondern zu wenig. Diese Beschlussvorlage ist grenzüberschreitend, wo man sowohl die Zusam- menarbeit mit privater Wirtschaft ablehnt, als auch die individuelle Freiheit begrenzen will. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Dr. Fischer (KAL): Ich empfinde jetzt nur einen Zwang. Das ist der Zwang, dem frisch gewählten 72-jährigen Hoffnungsträger der Karlsruher FDP zu widerspre- chen. (Zurufe, vereinzelter Beifall) Mein lieber Tom Høyem, es gibt in Karlsruhe zwei Zwangstonnen. Das sind die schwar- ze Tonne und die rote Tonne. Die muss jeder aufstellen. Bei alle anderen Tonnen kann ich mich entscheiden, ob ich diese nehmen - die Biotonne und zukünftig wahrscheinlich die Papiertonne -, oder ob ich sie mit einer gewissen Begründung, das ist ein Formblatt, ablehne, weil ich mein Problem irgendwie anders löse. - 13 - Dann noch etwas, Kollege Høyem, Hoffnungsträger der Liberalen, ganz in liberalem Gedankengut: Wenn die FDP zukünftig die Tonnenfrage für die zentrale Frage für libe- rales Gedankengut in Karlsruhe hält, (Zurufe, vereinzelter Beifall) dann fürchte ich, geht es richtig bergab mit Ihnen. Aber zurück zum heutigen Thema. Es sind zwei Fragen, die wir heute diskutieren. Ich habe manchmal den Eindruck, als müsste heute das Rad erfunden werden. Das Rad, das an der Tonne ist, damit man sie herausziehen kann. (Heiterkeit) Wir sind nicht die erste Kommune in Deutschland, die eine Papiertonne einführt. Wir sind genau genommen, wenn ich es richtig weiß, die vorletzte. Das heißt, es gibt sie überall. Nur im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gibt es noch keine Papiertonne. Wir ha- ben uns lange dagegen gewehrt, weil unsere Wertstofftonne prima ist. Aber jetzt muss man einfach einsehen, dass es gesetzliche Vorbedingungen gibt. Da kann ich nicht ein- fach sagen, nur weil ich in Karlsruhe so stur bin, mache ich es nicht, sondern wir müs- sen mit dem Thema konstruktiv umgehen. Diese Vorlage gibt eine konstruktive Ant- wort. Diese konstruktive Antwort lautet: Aus Sicht der Stadt - das kann man auch nach- vollziehen: Papiertonne. Natürlich gäbe es auch andere Möglichkeiten, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Genüge zu tun. Aber die wären für die Bürgerinnen und Bürger noch viel umständlicher als das, was uns jetzt vorgeschlagen wird. Das heißt, es geht im Grunde genommen nur noch um das zweite Problem. Wenn man erkannt hat, dass es eine Papiertonne gibt, dass wir Papier getrennt sammeln müssen, geht es nur noch um die Frage: Wer sammelt die ein. Natürlich kann man da ganz offen sagen: Das könnte man auch ausschreiben, keine Frage. Aber uns wurde klar benannt, was die Konsequenzen wären. Die Konsequenz wäre z. B., dass Mitarbeiter des AfAs entlassen werden müssen. Die Konsequenz wäre auch, was Bürgermeister Stapf so schön mit dem "one face to the customer" sagte - er hat es auf deutsch gesagt, ich sage es ein bisschen denglisch -, dass wir die sind in der Stadt, die für das Einsammeln stehen und andere stehen für das Verwerten. Das ist eigentlich eine ganz gute Aufga- bentrennung, denn dann weiß auch jeder, an wen er sich zu halten hat. Ich wehre mich auch dagegen, dass die Firma, deren Namen ich jetzt nicht nennen darf, so schlecht gemacht wird, mit Rosinenpickerei. Die haben ihren Job sehr gut gemacht mit ihren blauen Tonnen. Aber zum Schluss, wenn wir uns heute für die Papiertonne entscheiden, macht es keinen Sinn, dass dann verschiedene im Stadtgebiet herumste- hen. Dann wird es noch komplexer, noch schwieriger zu vermitteln. Dann müssen wir uns auf eine einigen. - 14 - Noch einmal gesagt: Da kann dann jeder sagen, ich gebe das Papier zu Vereinsamm- lung oder ich bringe es zur Wertstofftonne. Dann braucht er die Tonne nicht nehmen. Dann hat sich das Problem gelöst. Das Rad ist erfunden, das Problem ist gelöst. Der eigentliche Problempunkt bei dieser Vorlage - das wird wahrscheinlich in anderen Kommunen ähnlich sein - ist die Frage mit den Vereinen. Denn im Moment verdienen Vereine in Karlsruhe Geld damit, dass sie Papier sammeln. Das wird in Zukunft mit ho- her Wahrscheinlichkeit schwieriger werden. Denn wenn wir mit der Papiertonne größe- re Mengen abschöpfen, dann wird für die Vereine weniger übrig bleiben. Da geben wir jetzt einen großen Vertrauensvorschuss, Herr Bürgermeister Stapf, an Ihr Amt für Ab- fallwirtschaft, dass die eine Lösung finden, die entsprechend die Vereine gleichstellt, damit für die kein Verlust auftritt. Sie haben gesagt, Sie schaffen das. Diesen Vertrau- ensvorschuss geben die Fraktionen, die jetzt der Vorlage der Verwaltung zustimmen. Wir gehen auch fest davon aus, dass Sie das schaffen. Denn das ist für meine Fraktion das Entscheidende. Ganz zum Schluss noch eines: Man kann darüber streiten, wie viel es billiger wird. Aber es wird billiger. Es wird nachher günstiger. Es wird mit der Einführung nicht teurer, es wird günstiger. Vielleicht sollte man das gerade auch auf der Pressebank noch einmal wahrnehmen. Es wird günstiger, niemand leidet darunter. Und, by the way, weil das AfA immer so dargestellt wird, als sei es ein Kostentreiber: Wir in Karlsruhe stehen bei den Müllgebühren im bundesdeutschen Vergleich sehr gut da. (Beifall bei der KAL) Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Ich stelle fest, es gibt zwei Lieblingsthemen im Gemeinderat. Thema Nr. 1 ist die Brötchentaste, Thema Nr. 2 ist die Papiertonne, (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Sehr richtig!) die gerne und lange diskutiert wird. Ich würde gerne meinem Kollegen und Schulleiter Tom Høyem eines zurufen: Ich bin heilfroh, dass wir in Deutschland die Schulpflicht haben. Ich bin froh, dass wir nicht die Freiheit haben zu entscheiden, ob unsere Kinder in die Schule dürfen oder nicht, son- dern das haben wir uns zur Pflicht gemacht. Ich freue mich auch über die Stadt Karlsruhe, dass sie mir die Möglichkeit gibt, eine blaue Tonne zu bekommen, damit ich mein Altpapier, das auch häufig meinen Briefkas- ten füllt, ordentlich, trocken abgeben kann und ich weiß, es wird dem Recycling zuge- führt in der Wiederverwertung. Dafür bedanke ich mich. Stadtrat Kalmbach (GfK): Je länger ich mir das Thema anschaue, muss ich gestehen, desto unsicherer werde ich mir. Am Anfang gab es ein Gesetz, das uns nötigt, diesen Schritt zu gehen. Gebe es dieses Gesetz nicht, würden wir jetzt hier nicht darüber be- finden. - 15 - Ich habe das Problem, dass hier ein Rechtsgutachten steht, das eine Auffassung hat, die in eine gewisse Richtung zu gehen scheint. Die ist aber so sicher nicht. Je mehr Stim- men ich höre, desto mehr Meinungen höre ich dazu. Woher soll ich jetzt wissen, was tatsächlich richtig und was falsch ist? (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Das, was wir machen!) An der Stelle stimme ich mit der CDU überein. Ich würde mir mehr Sicherheit wün- schen. Wir werden uns - das sage ich gleich an dieser Stelle - enthalten, weil wir uns zu keiner klaren Meinung durchringen können. Aber ich muss gleichzeitig sagen, diese Argumentation, dass Arbeitsplätze bei der AfA erhalten bleiben, ist natürlich schon sehr schwergewichtig. Es ist ebenso schwergewichtig, dass man versprochen hat, dass den Vereinen eine faire Lösung angeboten wird. Ich vertraue darauf, dass diese Lösung so sein wird, dass die Vereine keine Verluste haben, sondern dass sie mindestens genauso gut stehen, wie bisher. Insofern ist die Enthaltung konsequent. Wir werden den FDP-Antrag ablehnen. Stadtrat Wenzel (FW): Sie haben die Auffassung der Freien Wähler im Ergänzungsan- trag gelesen, auch unsere Rechtsauffassung. Ich bedanke mich bei Herrn Bürgermeister Stapf für die wirklich schnelle Beantwortung. Ich hatte jetzt nicht erwartet, dass ich sie heute schon vorliegen habe. Es ist wirklich eine Leistung, für die, die es getan haben. Ich möchte eine Antwort hervorpicken, bevor ich dann zu meinem Text komme: "Soll die Papiertonne für den Bürger kostenfrei sein?" Die Antwort: "Für die Nutzung der Papiertonnen sollen keine separaten Gebühren erhoben werden." (Stadträtin Fromm/FDP: Genau!) Wenn ich dann einen solchen Satz höre, werde ich immer skeptisch, wenn es heißt, "separate Gebühren". Das ist nicht ganz kostenfrei. Deshalb möchte ich jetzt ein bisschen die Sache vertiefen. Wir Freien Wähler sehen die Einführung der Papiertonne - das habe ich auch öffentlich geäußert - sehr skeptisch und teilen auch nicht die Auffassung der Verwaltung, dass diese aufgrund des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes - ich habe es eben angesprochen - zwingend notwendig sei. Die Auf- fassung, Kollege Dr. Fischer hat es genannt, die übrigens auch so im Landkreis Karlsru- he bisher gesehen wird. Es gibt auch andere Kreise, die es genauso sehen. Den vorgelegten Kostenvergleich der Verwaltung halte ich in einigen Punkten für unzu- treffend. Sie werden auch aufgrund unseres Ergänzungsantrags gesehen haben, dass wir uns schon lange mit dem Thema beschäftigen. So wurden die Kosten für die derzei- tige Sortierung meiner Ansicht nach zu hoch angesetzt und berücksichtigen nicht, dass sie auch künftig anfallenden Kosten für Restmüllverbrennung durch Fehleinwürfe ent- halten. Auch ist meiner Auffassung nach nicht berücksichtigt, dass die Papiertonne, ebenfalls bedingt durch Fehleinwürfe, nachsortiert werden muss. Zudem ist die Menge - 16 - an Papier zu hoch angesetzt, so dass auch hier mit anderen Werten gerechnet werden muss. Wir Freien Wähler halten es nach wie vor für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumut- bar, noch eine weitere Tonne vorhalten zu müssen, und halten das bisherige System ökologisch und ökonomisch für sinnvoll. Wir sehen zum angebotenen System keine Alternativen. In Karlsruhe haben wir bereits eine sehr hohe Recyclingquote erreicht. Wir hatten es in unserem Antrag erwähnt. Diese liegt bereits höher als das Kreislaufwirt- schaftsgesetz es für 2020 fordert. Deshalb sehen wir keinen zwingenden Bedarf, es ein- zuführen. Aus diesem Grund haben wir auch eine exakte Kalkulation und mögliche Al- ternativen gefordert. Ich selbst habe direkt und indirekt mit der Entwicklung des Altpapierpreises, dem EU- WID, zu tun. Es gibt auch Zeiten, in denen man gar nichts bekommt. Es gibt auch Zei- ten, in denen man zahlen muss. Diese Kalkulationen fehlen auch. Aus diesem Grund werden wir heute dem Antrag nicht zustimmen, werden aber Punkt 3 des FDP-Antrags mittragen, weil es so nett vorgetragen war und mit so viel Emotion und inhaltlich auch auf unserer Ebene war. Stadtrat Høyem (FDP): Nur zwei Bemerkungen: Zur polemischen Bemerkung von Herrn Dr. Fischer kann ich nur sagen: Lieber Kollege, die lokale Karlsruher Liste soll sich keine Sorgen machen um die internationale große erfolgreiche Bewegung der Libera- len. (Vereinzelter Beifall) Es geht den Liberalen unglaublich gut auf der ganzen Welt. Zur zweiten Bemerkung, der Idee, dass man von der Zwangstonne befreit werden kann, wenn man das Papier an Vereine gibt. Das ist eine total neue Idee, die wir zum ersten Mal im Umweltausschuss diskutiert haben. Es gab jahrelang keine Diskussion über diese Befreiungsmöglichkeiten. Ich weiß, wann es passiert ist. Es ist nach einer Besprechung in Grötzingen passiert. Wenn es dort passiert - wie es Diskussion war -, dann haben wir gesagt, wollen wir versuchen, ob nicht die Vereine befreit werden können. Früher war es nicht nur eine Zwangstonne, es war eine 200 %-Zwangstonne. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Cramer (KAL): Herr Kollege Høyem, wir machen uns als kleine lokale Wähler- vereinigung keine Gedanken über die große internationale liberale Bewegung. Wir ma- chen hier unsere Sachen und schauen nirgendwo anders hin. Ich möchte eines sagen, Herr Kollege Kalmbach. Sie haben Recht, dass diese blaue Ton- ne heute Thema ist, ist diesem Gesetz geschuldet. Aber ein Wort in Richtung FDP: Als Ihr Bürgermeister jahrzehntelang zuständig war für die Abfallwirtschaft, ist schon die blaue Tonne von der freien Wirtschaft an die Bürger herangetragen worden. Da war es Ihr liberaler FDP-Bürgermeister, der massiv, mit aller Macht seiner Verwaltung verhindert hat, dass diese Firma mit ihrer blauen Tonne am Markt bleiben konnte. Das müssten Sie - 17 - vielleicht auch einmal erwähnen und selbstkritisch benennen. Ich habe nicht gewusst, in welchem Film ich bin. Sie machen die Freiheit an einer Tonne fest. Gut, wenn das die FDP in Karlsruhe ist. Aber dann wünsche ich mir auch, wenn es wirklich einmal um Frei- heit geht, wo wir als Kommune und Gemeinderat gefragt sind, dass Sie sich mit so viel Vehemenz dann auch für diese Freiheit einsetzen. Für mich hat Freiheit meist etwas mit Menschen zu tun. Freiheit für Menschen in allen Lebenslagen und nicht Freiheit für ir- gendeine Tonne. (Beifall bei der KAL) Der Vorsitzende: Ich habe keine weitern Wortmeldungen vorliegen. Ich übergebe das Wort noch einmal an Herrn Bürgermeister Stapf. Bürgermeister Stapf: Ich möchte noch ein paar Ausführungen ergänzen, weil ich nicht riskieren möchte, dass das eine oder andere vielleicht auch in der Öffentlichkeit falsch hängen bleibt. Zuvorderst aber möchte ich mich, weil ich mich denen auch verpflichtet fühle, all jenen danken, die das AfA unterstützen und die dafür sorgen, dass wir die Mitarbeiter auch im Amt behalten können. Es ist in der Tat so: Betriebsbedingte Kündigungen gab es bei der Stadt Karlsruhe noch nie. Mich hätte es persönlich betroffen, wenn wir hier hätten anfangen müssen. Immer mehr beim AfA: Ich sage es noch einmal, weil mir das wichtig ist. Wir haben eine Unternehmensphilosophie, eine Struktur, die Sammlung beim AfA, Verwertung - in dem Fall auch Sortierung - gerne auch anderswo. Daran ändert sich nichts. Die Grund- lagen dazu, Herr Stadtrat Cramer hat es ausgeführt, liegen jetzt auch nicht in irgend- welchen letzten Jahren, sondern schon sehr weit zurück. Die Wertstofftonne, die bei Ihnen vielleicht, Frau Luczak-Schwarz, zusätzlich dazu kommt, ist in dieses System, das wir Ihnen vorgestellt haben, eingerechnet. Das kostet nicht noch extra, sondern das bleibt, wie es in dem System dargestellt ist. Wenn wir ausschreiben, kann man natürlich das eine oder andere hineinschreiben. Das ist mir auch klar. Aber die Flexibilität, die wir haben, wenn wir es selber machen, ist durch eine Ausschreibung nicht zu erreichen. Wenn ein Verein letztlich ein besonderes Anliegen hat, wie die Vereinssammlung durchgeführt werden sollte, dann lässt sich das nicht in eine Ausschreibung hineinschreiben und ist dann vom good will abhängig. Das Wort "Beraubung" ist ein Fachausdruck und wird unabhängig, ob es privat oder kommunal ist, angewandt. Die zweiwöchige Sammlung wäre in allen Fällen natürlich teurer als eine vierwöchige. Das haben wir dargestellt. Darauf lege ich auch noch einmal Wert. Wir haben uns in der Vorlage mit dem Thema Private Sammlung auseinandergesetzt. Wir habe das nicht ig- noriert, sondern wir haben es Ihnen dargestellt und haben Ihnen auch dargestellt, wo wir die Vor- und die Nachteile sehen. - 18 - "Immer mehr beim AfA" - noch einen kleinen Ausflug zu einem späteren Tagesord- nungspunkt, nämlich das Thema Bioabfall: Hier haben wir vor, eine Menge des Bioab- falls, der in den vergangenen Jahren zum Teil beim AfA angefallen ist, an ein externes Unternehmen abzugeben. Das zeigt ganz gut, dass wir von Fall zu Fall und immer mit dem Blick auf die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Eine Replik auf die Philosophie von Macht und Freiheit würde den Rahmen sprengen, Herr Høyem. Wir wissen schon, was wir aneinander haben. Sie waren an einigen Stellen über die juristische Deutung verunsichert. Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters würde ich Herrn Hebel hier noch ausführen lassen, um vielleicht an der Stelle noch et- was mehr Sicherheit zu geben. Herr Hebel: Es ist hier offensichtlich der juristische Part die Einstiegskarte zu dieser Problematik. Das ist auch in der Tat so. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, am 01.06.2012 in Kraft getreten, sieht vor - Sie werden es mir nachsehen, aber dann sage ich es auch nicht falsch, wenn ich die entsprechende Passage, die hier im Mittelpunkt steht, den § 14 Abs. 1 noch einmal kurz zitiere: "Zum Zwecke des ordnungsgemäßen schadlosen und hochwertigen Recyclings sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätes- tens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist." Es gibt dann noch weitere Verweisungen im Gesetz, indem man sagt, es orientiert sich an den zu trennenden Abfallströmen. Die Auslegung des § 14 ist nicht nur in unseren bescheidenen juristischen Kenntnissen gewachsen. Wir haben uns sehr wohl auch mit dem Umweltministerium in Baden- Württemberg kurzgeschlossen. Das ist die oberste Abfallrechtsbehörde. Die haben auch noch einmal - auch in einem Schreiben an den Kollegen Kaufmann - die Auslegung des § 14 Abs. 1 bestätigt: "Die Vorschrift enthält ein Trennungsgebot, d. h. eine allgemeine Pflicht zur getrennten Sammlung der Abfallfraktionen Papier, Metall, Kunststoff und Glas spätestens ab dem 1. Januar 2015. Diese Pflicht steht entsprechend dem Verhält- nismäßigkeitsprinzip unter der Prämisse, dass die getrennte Sammlung technisch mög- lich und wirtschaftlich zumutbar ist." Ich überspringe jetzt eine Passage. "Der im § 14 Abs. 1 in Bezug genommene Begriff der getrennten Sammlung wird in § 3 Abs. 16 de- finiert als eine Sammlung, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Ab- falls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern und zu er- möglichen." Diese Definition, diese Trennung der Abfallströme, ist das Herzstück der Kreislaufwirtschaft. Weiter übersprungen: "In der Gesamtbewertung gehen wir" - also das Land - "daher bei § 14 Abs. 1 von einem grundsätzlichen Gebot der sortenreinen Trennung von einzelnen Abfallströmen aus, soweit dies nach Art und Beschaffenheit des Abfalls erforderlich ist, um ein effizientes Wiederverwenden oder Recycling zu er- möglichen. Zumindest eine bloße Trennung aller genannten ihrerseits untereinander vermischter Wertstofffraktionen" - also PPK, Kunststoff, Metall etc. - "vom Restmüll genügt unseres Erachtens nicht," - so das UM - "um die Anforderungen des § 14 Abs. 1 zu erfüllen." In einer weiteren Auslegung sagen sie: "Danach können Kunststof- fe, Metalle und Verbundmaterialien" - das entspricht den Verpackungen gelber Sack - "sowie so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam gesammelt werden." Holz, Papier und vermutlich auch Elektrogeräte dürfen danach nicht hineingegeben werden - auch hier wieder die Trennung. - 19 - Dann noch ein Zuruf: Es kommt nicht nur auf die quantitative Recyclingquote an, son- dern entscheidend ist die Qualität und Ressourceneffizienz der Verwertungsabfälle. "Im vorliegenden Fall der 1987 eingeführten Karlsruher gemischten Wertstofftonne - für PPK, Metall, Holz, Kunststofffolien und Verpackungsabfälle - zeigt sich dies einer- seits hinsichtlich der durch das Altpapier auf den Kunststoffen verursachten Verunreini- gungen, andererseits im Blick auf die Störstoffe in den Papierfraktionen." Abschließend kommt das UM zu dem Ergebnis: "Da eine Getrennthaltung bezüglich Altpapier nicht nur ökologisch sondern auch vermutlich auch wirtschaftlich günstiger ist, kann der in § 14 Abs. 1 gemachte Verhältnismäßigkeitsvorbehalt hier wohl kaum zu Zuge kommen." Ich will damit nur deutlich machen, dass wir unsere Einschätzung nicht - zusammen mit den Kollegen des AfA - aus einer leichtfertigen juristischen Bewertung heraus vorge- nommen haben. Ich kann Ihnen natürlich keine Garantie geben, auch das will ich ganz deutlich sagen, ob in drei Jahren der VGH Baden-Württemberg oder das Bundesverwal- tungsgericht diese Rechtsauffassung bestätigt. Aber wir sind jetzt Ende des Jahres 2013. Wir haben ein Jahr Zeit, um letztlich diese sortenreine Trennung herbeizuführen, und müssen uns an Prognosen oder an juristischen Risikoabwägungen orientieren. Da ist unser Zuruf an die Stadtverwaltung, uns dieser sortenreinen Trennung, wie hier vor- geschlagen, anzuschließen, um auf die rechtssichere Seite zu gehen. Das möchte ich einfach noch einmal deutlich machen, auch - Herr Stadtrat Høyem -, dass das sehr wohl aus meiner Sicht eine seriöse juristische Subsumtion und auch Be- wertung ist. (Vereinzelter Beifall) Der Vorsitzende: Lassen Sie mich noch drei Anmerkungen machen: Wenn jemand hier im Raum jemanden beleidigt, dann kann ich dazu etwas Klares sa- gen. Ich muss aber trotzdem sagen, Herr Høyem, dass mich Ihre Ausführungen etwas betroffen machen. Das will ich Ihnen auch nicht verschweigen. Wenn ich Herrn Gauck bemühe und seinen Begriff der Freiheit, um zu argumentieren, dass die Einführung der Papiertonne in Karlsruhe ein freiheitsberaubender Akt ist, dann sträubt sich da in mir alles. (Vereinzelter Beifall) Es hätte noch Nelson Mandela gefehlt in dieser Reihung. Das hätte dann sozusagen noch das Fass voll gemacht. Aber ich weiß, warum Sie diesen Namen natürlich nicht verwendet haben. Aber sehen Sie es mir bitte nach, dass es für mich etwa in derselben Kategorie aufstößt. Vor allem, wenn man dann - das ist meine zweite Bemerkung - feststellt, dass das Kreis- laufwirtschaftsgesetz von einer schwarz-gelben Koalition eingeführt wurde. - 20 - (Zuruf Stadträtin Luczak-Schwarz/CDU) - Ja. Aber in der rechtlichen Auslegung, Frau Luczak-Schwarz, geht es nicht darum, dass es mittlerweile eine im Grunde auch vernünftige gesetzliche Vorgabe zur sortenreinen Trennung gibt. Das ist keine Frage der Freiheit, sondern das ist eine Frage der ökologi- schen Ethik. Auch das hat sehr viel mit internationaler Verantwortung zu tun. (Vereinzelter Beifall) Von daher bitte ich doch, die Kirche im Dorf zu lassen. Herr Hebel hat es eben ausge- führt - das ist meine dritte Bemerkung: Es geht nicht darum, dass wir nicht auch noch so tun könnten, als wüssten wir das alles nicht, und dann einmal schauen, wann uns jemand die Wertstofftonne streitig macht oder in Bezug auf die sortenreine Trennung dann von sich aus eine Altpapiertonne anbietet. Sondern es geht darum, dass wir hier die Vorgaben in der optimalsten und für uns wirtschaftlichsten und sozialsten Weise umsetzen wollen, und zwar nicht nur, weil es eine Änderung gibt, sondern weil wir hier in der Vorhand bleiben wollen. Ich sehe auch viele gute Gründe, warum neben allen Nachteilen, die natürlich eine weitere Tonne bringt, aber die private weitere Tonne müssten Sie auch in Ihren Hausgang stellen, es auch eine inhaltlich sinnvolle Entschei- dung ist, zu sagen, wir wollen die Leute dazu animieren, hier sortenrein Papier und Kar- ton einzusammeln, und es nicht nur als Abwehrreflex gegen neue Gesetze zu verstehen ist. So habe ich unsere Vorlage auch nie verstanden. So bitte ich die jetzt auch zu be- werten. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Es gibt eine ganze Reihe von Anträgen. Jetzt müs- sen wir die Anträge vorher abarbeiten. Herr Wenzel, Sie hatten schon dargelegt, dass wir toll beantwortet haben. Damit hat sich das erledigt. Dann gibt es eine Antrag der FDP, der aber - das empfehlen Sie uns selbst - in zwei ge- trennten Wahlgängen zu behandeln ist, nämlich die Ziffern 1 und 2 getrennt von Zif- fer 3. Dann bitte ich jetzt um das Kartenzeichen, wer den Ziffern 1 und 2 des FDP-Antrags zustimmt. Da sehe ich 6 Zustimmungen, der Rest ist Ablehnung. Dann kommt Ziffer 3, die beginnt mit dem Wort "hilfsweise". Hier sind es 25 Nein und 20 Ja. Dann kommen wir zur Beschlussvorlage der Verwaltung. 2 Enthaltungen kann ich er- kennen, 23 Ja und 20 Nein. Damit ist die Vorlage der Verwaltung angenommen. - 21 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Januar 2014