Wohnraumförderung in Karlsruhe
| Vorlage: | 2013/0228 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.11.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Nordstadt, Südstadt, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.01.2014 2013/0228 5.1 öffentlich Dez. 4 Wohnraumförderung in Karlsruhe Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" Aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung Modifiziertes Bodenordnungsverfahren im Innenbereich Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 04.12.2013 2 vorberaten Planungsausschuss 18.12.2013 7 vorberaten Hauptausschuss 14.01.2014 4 vorberaten Gemeinderat 21.01.2014 5.1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und bekennt sich nach Vorberatung im Planungs- , Sozial-, und Hauptausschuss zum Grundsatz der Wohnraumförde- rung in Karlsruhe. Der Gemeinderat beschließt das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" (Förderung Sozialer Mietwohn- raum) gemäß Anlage 1, das auf Karlsruher Verhältnisse zugeschnittene Innenentwicklungskonzept "KAI" für eine Pi- lotphase von drei Jahren, das zukünftig eine sozialgerechte und städtebaulich qualifizierte Bo- dennutzung in Karlsruhe garantieren soll, gemäß Anlage 2, die aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) gemäß Anlage 4, die modifizierte Bodenordnung im Innenbereich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ja Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: 7.620007.700 Kontenart: 78150000 Ergänzende Erläuterungen: 2013: 1 Mio. EUR 2014: 2 Mio. EUR Verpflichtungsermächtigung gesamt: 3 Mio. EUR ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Inhalt Seite 1. Ausgangslage 3 2. Überlegungen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 5 (ISEK) 2020 - Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 3. Ämterübergreifende Arbeitsgruppe 7 4. Lösungsansätze 8 4.1 Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" 8 (Förderung Sozialer Mietwohnraum) 4.2 Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" 14 4.3 weitere Lösungsansätze 26 4.3.1 Ergänzung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung 26 (Förderung Wohngrundstück) 4.3.2 Modifiziertes Bodenordnungsverfahren 26 Beschlussfassung 28 Anlagen Anlage 1 Richtlinien zum Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" (Förderung Sozialer Mietwohnraum) Anlage 2 Festsetzungen zum Karlsruher Innentwicklungskonzept "KAI" Anlage 3 Ablaufdiagram zum Karlsruher Innentwicklungskonzept "KAI" Anlage 4 Aktualisierte Fassung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Kommu- nalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) Anlage 5 Synopse zu Anlage 4 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Ausgangslage Allgemeine Wohnungsmarktsituation Die allgemeine wohnungspolitische Diskussion in Deutschland war bis etwa zum Jahr 2000 geprägt vom zu erwartenden Bevölkerungsrückgang im Zuge des demografischen Wan- dels und den durch Wanderungsverluste ausgelösten Entleerungsvorgängen im Osten und Norden Deutschlands, wo in allen Gemeindegrößen Wohnungsleerstände zu verzeichnen waren (und sind) oder die Wohnungsmärkte außerhalb der Metropolen kaum angespannt waren oder sind. Dieses Bild war aber für die westdeutschen Großstädte bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zutreffend. Parallel zur jahrzehntelangen Suburbanisierung der Wohnbevölkerung entwickelte sich in verschiedenen Bevölkerungsgruppen ein gegenläufi- ger Trend, das urbane Wohnen in der Großstadt dem Wohnen in der Region vorzuziehen. Die Triebfedern für diese Bewegung zurück in die Stadt sind die steigende Wertschätzung urbanen Lebensgefühls sowie das vielfältige Angebot und die räumliche Nähe von Kultur- und Infrastruktureinrichtungen in der Großstadt. Darüber hinaus überzeugt der Wohn- standort "Stadt" mit seinem großen Arbeitsmarkt und den mannigfaltigen Ausbildungs- angeboten v. a. bei jüngeren Haushalten. Gleichzeitig sprechen ein wachsendes Umwelt- bewusstsein sowie steigende Mobilitätskosten gegen das Wohnen im suburbanen Umland. Diese neue Attraktivität vor allem der deutschen Metropolen - aber auch der Großstädte in Süddeutschland - führt vor allem zu einer Verknappung und Verteuerung des Wohnungs- angebots, da die Bautätigkeit dieser Nachfrageentwicklung in keiner Weise ausreichend folgen kann. Eine systematische Ausweisung künftiger Wohnbauflächen ist notwendig, um dem Bedarf wachsender Bevölkerungszahlen in Karlsruhe Rechnung tragen zu können. Die zunehmende Anspannung des Wohnungsmarkts in vielen Großstädten und Universi- tätsstädten macht sich in der Mietpreisentwicklung bemerkbar. Bundesweit sind die Ange- botsmieten im Jahr 2011 um 2,9 % angestiegen - in den 20 Städten mit den höchsten Steigerungsraten sogar um 5 - 10 %. Dieser Preisanstieg hat sich 2012 weiter fortgesetzt. Steigende Mieten wirken sich generell negativ auf die Attraktivität der Stadt aus und tref- fen die einzelnen Bevölkerungsgruppen in hohem Maße selektiv. So geraten vor allem ein- kommensschwache Haushalte unter Druck, während sich nur noch die einkommensstärke- ren in einem angespannten Wohnungsmarkt ohne größere finanzielle Anstrengungen be- haupten können. Im Ergebnis kann dies zur Verdrängung von sozial benachteiligten Haus- halten aus den innerstädtischen Wohnquartieren und zu einer Verlagerung in eher dezent- rale Wohnlagen oder dem Umland führen. Die kommunale Wohnungspolitik stellt einen zentralen Bestandteil der kommunalen Da- seinsvorsorge dar. Grundsätze, wie angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölke- rungsgruppen, sparsamer Flächenverbrauch, Forcierung der Innenentwicklung, nachhalti- ge, klimagerechte Bauweise, sozialverträgliche Planung sowie hohe städtebauliche und architektonische Qualität bilden dabei die zukünftigen Herausforderungen. Dies bedeutet insbesondere, ein ausreichendes Angebot an Wohnungen in der Stadt für alle Nachfrage- gruppen - junge Familien, Singles, Ältere, neu hinzuziehende Berufstätige oder auch be- hinderte Mitmenschen - vorzuhalten und zwar in adäquater Menge, Qualität, preislichem Niveau, Wohnstatus und Vielfalt. Ohne neue Flächenausweisung wird diesem Anspruch nicht Rechnung getragen werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Karlsruhe gehört zu den 15 Wachstumsstädten Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Zeitraum von 2000 - 2009 in 48 deutschen Städten ein beachtliches Bevölkerungswachstum festge- stellt, das zwischen 2,9 % und 9,3 % liegt. Diese Entwicklung setzte sich in Städten >100.000 Einwohner weiter fort. Das BBSR geht bei rund 15 Groß- und Universitäts- städten davon aus, dass das Bevölkerungswachstum langfristig bis 2030 anhalten wird. Hierzu gehört auch Karlsruhe. Karlsruhe nimmt an dieser Entwicklung wachsender Einwohnerzahlen sehr stark teil. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der Bevölkerung in Karlsruhe (Personen mit Erst- und Zweit- wohnsitz) von 290.358 auf 307.047 (31.12.2012) zugenommen. Dies ist ein Zuwachs um 16.689 Personen (+5,7 %) und entspricht der Einwohnerschaft einer Kleinstadt. Mit die- sem Bevölkerungswachstum gehört Karlsruhe zur Spitzengruppe der vom BBSR ermittelten Wachstumsstädte. Auch künftig ist in Karlsruhe von einer wachsenden Bevölkerung aus- zugehen. Nach dem prosperierenden Szenario der Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung, für dessen Eintreten alle Einflussfaktoren nach wie vor uneingeschränkt sprechen, werden im Jahr 2030 314.483 Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Karlsruhe leben. Das sind noch einmal rund 7.000 Menschen mehr als derzeit. Für die Betrachtung der Wohnungsnachfrage rückt allerdings die Haushaltsentwicklung - und nicht die reine Bevölkerungszahl in den Vordergrund. Die durchschnittlichen Haus- haltsgrößen in der Bundesrepublik nehmen (auch künftig) weiter ab, weil die herrschenden Einflussfaktoren zur Singularisierung der Bevölkerung anhaltend wirksam sind. Bundesweit ist deshalb bis 2030 mit ca. 1 Million zusätzlicher Haushalte zu rechnen, die Wohnraum nachfragen. Da gesellschaftliche Trends sich vor allem in den Großstädten abbilden, wird auch Karlsruhe - v. a. vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen - von einem be- schleunigten Wachstum der Zahl wohnungssuchender Haushalte besonders betroffen sein. Wohnungsneubau wird dem Bedarf nicht gerecht Die Anzahl der Wohnungen in Karlsruhe lag im Jahr 2000 bei 141.500. Ihre Zahl wuchs bis zum 31.12.2012 auf 147.823. Dies entspricht einer Zunahme um 6.323 Wohnungen (+4,5 %). Nach Tiefpunkten der Baufertigstellungen im Jahr 2003 (263) und noch einmal im Jahr 2007 (460) bewegt sich der Wohnungsneubau in Karlsruhe auf einem Niveau von 600 - 800 fertig gestellten Wohnungen pro Jahr - mit leicht steigender Tendenz seit 2010. Obwohl dieser Zuwachs rechnerisch nicht unbeachtlich ist (2000 - 2012 durchschnittlich ca. 530 Wohnungen pro Jahr), reicht er nicht aus, die Wohnungsnachfrage, die sich im Zuge steigender Einwohner- und Haushaltszahlen ergibt, zu decken. Dies gilt umso mehr, als die fertig gestellten Projekte überwiegend dem Eigentümer- und Anlegermarkt zuzu- ordnen sind und das Angebot an Mietwohnungen dadurch nur indirekt zugenommen hat. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum ist dennoch unverändert hoch, während das Angebot sich durch verschiedene Faktoren verengt. Vor allem Haushalte mit Transferleis- tungsbezug bzw. niedrigem Einkommen konkurrieren mit Studierenden um ein schrump- fendes Angebot an preiswertem Wohnraum. Hierzu trägt vor allem der rapide Rückgang des Sozialwohnungsbestandes bei. Ein weiterer Faktor, der sich negativ auf das Angebot an bezahlbarem Wohnraum auswirkt, sind die an sich sinnvollen und sachgerechten Inves- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 titionen zur Modernisierung, zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes. Das dadurch ansteigende Mietniveau kann allerdings von einem wesentlichen Teil einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter nur schwer getragen werden. Karlsruher Wohnungsmarkt seit mehr als 10 Jahren angespannt Die durchgängig starke Nachfrage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt bildet sich nicht nur durch die seit 2000 steigende Einwohnerzahl der Stadt ab. Ein funktionierender Woh- nungsmarkt braucht, um Wohnungswechsel zu ermöglichen, nach übereinstimmenden Feststellungen von Wohnungsmarktexperten eine Leerstandsquote von rund 3 %. Der em- pirica-Leerstandsindex bildet diese jeweils verfügbare Fluktuationsreserve bezogen auf den Geschosswohnungsbau zutreffend ab und erlaubt Städtevergleiche. Zusammen mit den Universitätsstädten Heidelberg und Freiburg hat Karlsruhe die niedrigsten Leerstandsquo- ten aller Großstädte in Baden-Württemberg. Der Karlsruher Wert bewegt sich seit Jahren unter 2 % und lag in einzelnen Jahren sogar unter 1 %. Der neueste Schätzwert aus dem Jahr 2011 für den Geschosswohnungsbau beträgt 1,2 % marktaktiver Leerstand. Dies ent- spricht 1.300 Wohnungen (Heidelberg und Freiburg jeweils 1,3 %). Diese direkt aus dem Marktgeschehen gewonnenen Daten belegen die angespannten Marktverhältnisse zusätz- lich. 2. Überlegungen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe (ISEK) 2020 - Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungs- markt Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 ist die Strategie Wohnen in der Stadt und der Aufbau eines zukunftsfähigen Wohnungsmarkts als heraus- fordernde Strategie benannt und im Fokusbereich Stadtgesellschaft 2020 ein wichtiger Baustein des Integrierten Leitvorhabens "Zusammenhalt der Stadtgesellschaft". Der strategische Ansatz 2020 formuliert dazu, die Stadtquartiere in Karlsruhe weiterhin sozialverträglich zu planen, indem das Familienwohnen, Wohnangebote für spezielle Le- benslagen und das preiswerte Wohnraumsegment gefördert werden. Insgesamt ist die integrierte Bestandsentwicklung einzuleiten, indem Nachverdichtungspotentiale ausge- schöpft werden. Gleichzeitig sind städtebauliche Qualitäten zu verankern und die klimage- rechte Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes anzustoßen. Im Einzelnen soll das Familienwohnen und das preiswerte Wohnen gefördert werden, in- dem vorrangig überschaubare, sozial durchmischte Gebiete mit einer Kombination unter- schiedlicher Baustrukturen zur Vermeidung von Monostrukturen entstehen. Ältere Be- standsquartiere sollen auf fehlende Infrastruktur zur Verbesserung des Zusammenlebens überprüft werden. Baugemeinschaften und Mehrgenerationenwohnprojekte sollen weiter gefördert werden. Darüber hinaus wird ein verstärktes Engagement der städtischen Volks- wohnung GmbH im Mietwohnungsneubau mit mittleren bis größeren Wohnungen in fa- milienfreundlicher Umgebung angestrebt sowie die Fortführung und Verstärkung der kommunalen Wohnraumförderung. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die Beteiligung der Bauträger an der Schaffung preiswerten Mietwohnraums in Karlsruhe wie z. B. beim Münchner Modell der "Sozialgerechten Bodenordnung", das hierfür pla- nungsbedingte Grundstückswertsteigerungen teilweise abschöpft, ist überlegenswert. Au- ßerdem ist die Aufstockung preisgebundenen Wohnraums durch Vergabe städtischer Grundstücke mit sozialen Bindungen bzw. durch die generelle Festschreibung eines fixen Anteils sozial gebundener Wohnungen beim Bau einer Wohnanlage konzeptionell zu ver- ankern. Darüber hinaus benötigen spezielle Lebenslagen besondere Angebote. Die fachliche Unter- stützung und Beratung von Investoren bei Bauprojekten mit der Zielsetzung "Wohnen mit Service bzw. betreutes Wohnen", die Schaffung quartiersbezogener Pflegekerne, die Ein- richtung von quartiersbezogenen Umzugsbörsen für Ältere möglichst im Tausch mit Fami- lien sowie die Beratung zur altersgerechten Anpassung der Wohnung zum barrierefreien Umbau werden in Pilotprojekten forciert. Das erfolgreiche Programm "Wohnraumakquise" der SJB mit dem Ziel der preisgünstigen Vermietung an einkommensschwache Haushalte wird in vollem Umfang zusammen mit dem verstärkten Ankauf von Belegungsrechten im Bestand fortgeführt. Die Beratung und Sensibilisierung von Investoren für die Schaffung von Wohnraum für Studierende, neue Konzepte für Wohnen und Arbeiten sowie für das Thema "Temporäres Wohnen bzw. Boarding-House-Wohnen" ist zu intensivieren. Um studentisches Wohnen zu fördern findet ein reger Austausch mit dem Studentenwerk statt. Hier verweisen wir auf ein privates Projekt in der Nancystraße sowie auf die Vorhaben am Tivoli und in der Nord- stadt, die mit dem Studentenwerk projektiert wurden. Die Nachverdichtungspotentiale im Bestand, so z. B. in der Nordstadt und Waldstadt wer- den im Rahmen einer systematischen Untersuchung identifiziert und aufbereitet, zusam- men mit der Ermittlung der Baulandpotentiale mit Hilfe des Baulandkatasters sowie der Flächenrecyclingpotentiale. Eine zu entwickelnde Vermarktungsstrategie zielt darauf ab, die Bereitschaft Privater zum Flächenverkauf zu erhöhen. Gleichzeitig könnte die Stadt Karlsruhe zur Beförderung der Nachverdichtung in den aktiven Flächenerwerb einsteigen. Die Stadtverwaltung steht bereits mit Bund und Land in regelmäßigem Kontakt, um auszu- loten, welche unbebauten und bebauten Objekte für das Land entbehrlich und für die Aufgaben der Stadt, so z. B. für den sozialen Wohnungsbau, geeignet sind. Kontinuierlich werden weiterhin Sanierungsgebiete der unterschiedlichsten Förderpro- gramme ausgewiesen. Dabei ist beispielhaft eine vorausschauende Überplanung von ein- zelnen "gewachsenen" Stadtquartieren anzustreben, die im Laufe der Zeit Mindernutzun- gen, überholte Baustrukturen, Gemengelagen oder Leerstände aufweisen bzw. in denen ein Veränderungsdruck zu erwarten ist. Des Weiteren postuliert das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020, im Rahmen der klimagerechten Weiterentwicklung des Gebäudebestands die energetische Sanierung der Altbaubestände um 1950 bis 1970 in den Vordergrund zu stellen. Die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept 2009 und der Studie "Klimaneutrales Karlsruhe 2050" zur Sanie- rung des Altbaubestands, wie z. B. Konvoisanierungen, sind vorrangig voranzutreiben. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Sicherung einer angemessenen Wohnraumversorgung erfordert Maßnahmen auf ver- schiedensten Ebenen. Zunächst gehört hierzu die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau generell. Dies betrifft z. B. die Ausweitung des Angebots an Baugrundstücken durch geeignete Maßnahmen einer aktiven Baulandpolitik (Aktivierung des FNP-Baulandpotienzials) und eine engagierte Nachverdichtung von Bestandsgebieten. die Nutzung von Konversionsgebieten auch für Angebote im sozial gebundenen Woh- nungsbau. Wichtig wäre hier eine andere Grundhaltung der Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben (BImA), entsprechende Flächen im Sinne einer verträglichen Raum- und Stadtentwicklung den Städten ohne Gewinnmaximierung zur Verfügung zu stellen. Investitionsanreize für den frei finanzierten Wohnungsbau durch steuerliche Maßnah- men des Gesetzgebers. die Festlegung der energetischen Standards sowie der Standards zur Barrierefreiheit. Eine unbesehene Fortschreibung dieser Standards führt zu immer höheren Eingangsmie- ten im Neubau, wodurch Angebote im mittleren Preissegment nicht mehr entstehen und auch eine durch energetische Ertüchtigung erzielte Absenkung von Betriebskosten nicht mehr marktwirksam wird. 3. Ämterübergreifende Arbeitsgruppe Unter Federführung des Liegenschaftsamtes wurde die Situation durch die ämterübergrei- fende Arbeitsgruppe "Sozialgebundener Wohnraum in Karlsruhe" mit Vertretern des Amtes für Stadtentwicklung, des Stadtplanungsamtes, der Sozial- und Jugendbehörde, der Wirtschaftsförderung, der Stadtkämmerei, der VoWo sowie der L-Bank eingehend ana- lysiert. Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit Förder- und Entwicklungsmodellen u. a. der Städte Stuttgart, Freiburg, München, Köln und Frankfurt sowie mit dem im Gemeinderat bereits diskutierten Wiener - bzw. Salzburger Modell auseinandergesetzt. Kollegen aus Stuttgart und Freiburg haben über die Erfahrungen zur Wohnraumsituation in ihrer Stadt in der Arbeitsgruppe referiert. Die Arbeitsgruppe hat in mehreren Sitzungen verschiedene wohnungspolitische Instrumente untersucht und diskutiert, um dem Gemeinderat einen sinnvollen und nachhaltigen Vorschlag unterbreiten zu können. Zu dieser Thematik liegt auch ein Antrag der GRÜNE- und der SPD- Gemeinderatsfraktion vom März 2012 vor, für Karlsruhe ein Regelwerk für ein zukunftsfähiges Karlsruher Innen- entwicklungsmodell analog der "Sozialgerechten Bodennutzung - Der Münchner Weg (SoBoN-München)“ zu erarbeiten. Ebenso gab es im Herbst letzten Jahres Anträge von verschiedenen Fraktionen zur Wohnraumsituation in Karlsruhe, deren Bearbeitung in der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2012 teilweise in die zuvor genannte Arbeitsgruppe ver- wiesen wurde. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 4. Lösungsansätze Als neuen Lösungsansatz für diese Problematik entwickelte die Arbeitsgruppe ein "Drei -Säulen-Modell". Daneben wurden als weitere Lösungsansätze bestehende Instru- mente modifiziert bzw. herangezogen. 4.1 Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" (Förderung Sozialer Mietwohnraum) Allgemeine Situation im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau Einen wesentlichen Ansatz zur Versorgung mit preiswertem Wohnraum bildet der öffent- lich geförderte Mietwohnungsbau. Bund (500 Mio. €) und Länder (1 Milliarde €) geben derzeit zusammen rund 1,5 Milliarden € für die soziale Wohnraumförderung aus. Dieser Betrag steht in einem erheblichen Missverhältnis zu den Ausgaben für Wohngeld und Un- terkunft in Höhe von 15,5 Milliarden €, zu denen die Städte 10,5 Milliarden beisteuern. Es erscheint sinnvoll, durch eine deutliche Ausweitung der Objektförderung das verfügbare Angebot an belegungs- und mietpreisgebundenem Wohnraum auszuweiten. Die Wohnraumförderprogramme des Landes Baden-Württemberg waren zurückliegend für die Problemlagen der Großstädte wenig hilfreich. Unter Niedrigzinsbedingungen wurden die öffentlichen Förderdarlehen bei der großen Differenz zwischen den erzielbaren frei fi- nanzierten Mieten und den zulässigen Mietobergrenzen im geförderten Mietwohnungsbau so gut wie nicht in Anspruch genommen. Mit den Förderprogrammen 2012 und 2013 hat das Land Baden-Württemberg die Förderkulisse zugunsten der sozialen Mietwohnraum- förderung verschoben. Im Jahr 2013 sollen 32 Millionen € - das sind mehr als die Hälfte des Gesamtverfügungsrahmens von 63 Millionen € - für die Förderung dieses für die Groß- städte besonders wichtigen Segments des Wohnungsmarktes bereitgestellt werden. Die Gebietskulisse umfasst die Groß- und Universitätsstädte, die sonstigen Hochschulstandorte Karlsruher Wohnraum- förderungs- programm (KaWoF) Landes- förderung Karlsruher Innenent- wicklungs- konzept (KAI) Drei - Säulen - Modell Ergänzende Erläuterungen Seite 9 und alle übrigen Gemeinden der Gebietskategorie I. Neben dem Neubau werden mit dem Programm 2013 nun auch der Erwerb neuen Sozialmietwohnraums sowie der Ersatzneu- bau gefördert. Neu ist auch die Förderung des Erwerbs von Belegungsrechten durch die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand. Das gesamte Förderinstrumentarium wurde erst kürzlich von der EU-Kommission genehmigt. Anspruchsberechtigt zum Bezug einer geförderten Mietwohnung ist der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines (WBS). Die Einkommensgrenzen wurden in Baden- Württemberg in den letzten Jahren deutlich erhöht. Das in unserer Gesellschaft vorherr- schende Klischee, dass nur einkommensschwache Haushalte in den Genuss einer geförder- ten Wohnung kommen können, ist überholt. So beträgt z. B. die Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 für einen 1-Personenhaushalt 38.250 €, für einen 4-Personenhaushalt 55.250 € und für einen 7-Personenhaushalt 80.750 €. In Anbetracht dieser Umstände spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, als Zielgruppe der kommunalen Wohnraumförderung Mieter mit einem WBS in den Fokus zu nehmen. Ausgangslage in Karlsruhe 18.880 18.648 14.236 9.260 10.322 7.981 5.641 3.621 2.965 2.876 2.746 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 Anzahl Wohnungen 19831985199019952000200520102015202020252030 Jahr Entwicklung des sozialen Wohnungsbestands in Karlsruhe In der Vergangenheit hat sich der Bestand an sozial gefördertem Wohnraum durch das Auslaufen von Bindungen um durchschnittlich ca. 400 Einheiten pro Jahr vermindert. Diese Entwicklung wird sich bis 2020 auf ähnlichem Niveau fortsetzen. Zudem ist der soziale Mietwohnungsbau in Karlsruhe, wie auch in ganz Baden-Württemberg, seit einigen Jahren fast vollständig zum Erliegen gekommen. Der Gemeinderat hat den Handlungsbedarf für den Karlsruher Wohnungsmarkt erkannt und für 2013 1,0 Mio. Euro, für 2014 2,0 Mio. Euro an Haushaltsmitteln sowie Verpflich- tungsermächtigungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro im Haushalt für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Fördermodelle anderer Städte Auffallend bei den untersuchten Fördermodellen der bundesdeutschen Städte war, dass alle als Grundlage einer kommunalen Förderung verbilligte Grundstücke für den geförder- ten Wohnungsbau anbieten und die stadteigenen Wohnungsbaugesellschaften sowohl in der Neubau- als auch in der Bestandsförderung eine tragende Rolle spielen. Der Wohnbaufonds des Landes Salzburg ist grundsätzlich mit dem Konstrukt der Wohnraumförderung in Baden-Württemberg vergleichbar. Die Förderung findet jeweils über zinsgünstige Darlehen statt. In Baden-Württemberg geschieht dies über die L-Bank. In Salzburg können jedoch durch gemeinnützige Bauträger und vor allem durch einen niedrigen Baustandard die Kosten minimiert werden. Dies ist auf Baden- Württemberg nicht übertragbar. Ein Dachgeschossausbau nach Wiener Vorbild würde in Karlsruhe trotz der notwendi- gen hohen Förderung vermutlich wenig Erfolg haben. Im Gegensatz zu Wien kann für Karlsruhe nur von einem geringen Potential ausgegangen werden und der mögliche Erfolg würde letztendlich in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand für ein solches Pro- gramm stehen. Förderbedingungen des Landes In Baden-Württemberg erfolgt eine öffentliche Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus bisher nur durch die Förderprogramme des Landes. Der Bund leistet in diesem Zusammen- hang zweckgebundene Ausgleichszahlungen an die Länder. Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg sieht im Jahre 2013 beim sozialen Mietwohnungsbau im Wesentlichen folgende Förderungen vor: a) Neubau Darlehen mit 0,0 % Zins, wahlweise in Kombination mit einem abgezinsten Zuschuss von max. 602 bzw. 876 €/m² (max. 50% des möglichen Förderdarlehensbetrags), energetischer Standard KfW 70 Haus b) Bestand Kauf von Miet- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand. Der Wohnraum muss gut erhalten sein, derzeitigen Wohnbedürfnissen entsprechen und seine Nutzung darf nicht, z. B. durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen oder Schä- den, eingeschränkt sein. Die Laufzeit der Förderungen beträgt 15 oder 25 Jahre. Als Gegenleistung ist der Mietpreis um 33 Prozent gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken. Die Wohnungen dürfen bei Erst- und Wiedervermietung innerhalb des Bindungszeitraums nur Personen überlassen werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohn- berechtigungsschein die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und der für sie angemessenen Wohnungsgröße nachweisen. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Wie bereits ausgeführt, reicht die bisherige Landesförderung aber offensichtlich nicht aus, um Investoren zum Bau von sozialen Mietwohnungen zu bewegen. Durch das langjährige niedrige Zinsniveau auf dem freien Kapitalmarkt ging die Attraktivität der zinsgünstigen Förderdarlehen verloren und für viele potentielle Investoren stellten die mit der Förderung verbundene Belegungs- und Mietpreisbindung eine nicht akzeptable Hürde dar. Obwohl die Landesförderung in diesem Jahr durch zinslose Darlehen und erstmalig durch die Möglichkeit der Zuschussgewährung deutlich verbessert wurde, gibt es im sozialen Mietwohnungsbau speziell in Karlsruhe von Investorenseite bisher keine Nachfrage. Von der Wohnungswirtschaft wird insbesondere die mit der Förderung verbundene Mietabsen- kung von 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete als zu hoch erachtet. Lösungsansatz für Karlsruhe Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" Nach der Analyse der Förderaktivitäten der anderen Städte und in Anbetracht der vorhan- denen Landesförderung schlägt die Arbeitsgruppe eine komplementäre kommunale Förde- rung sowohl im Neubau durch die Schaffung von Sozialmietwohnungen als auch im Be- stand durch den Ankauf von Belegungsrechten vor. Komplementär bedeutet, dass das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" auf der Landesförderung aufsetzt, also zusätzlich gewährt wird. Dies ist wirtschaftlich sinnvoll, da die Landesmittel genutzt werden können und nicht verlo- ren gehen. Da die Beratung und Antragstellung der Landesförderung bei der Stadtverwal- tung erfolgt, stellen sich darüber hinaus Synergieeffekte beim Verwaltungsaufwand ein. Der Ankauf von Belegungsrechten soll erfolgen, auch wenn dadurch im Bestand keine neuen Wohnungen entstehen, sondern dem Wohnungsmarkt in Karlsruhe an anderer Stel- le entzogen werden. Allerdings kann dem Rückgang des sozialen Wohnungsbestands mit diesem Instrument schneller begegnet werden. Letztendlich kann aber nur durch den Neu- bau von Sozialmietwohnungen eine Entspannung am gesamten Wohnungsmarkt herbei- geführt werden. Karlsruher Wohnraum- förderungs- programm (KaWoF) Landes- förderung Karlsruher Innenent- wicklungs- konzept (KAI) Drei - Säulen - Modell Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Zusammenfassend ist es aus Sicht der Arbeitsgruppe sinnvoll beide Instrumente, also die Neubau- und Bestandsförderung, nebeneinander anzuwenden. Der Schwerpunkt soll lang- fristig auf der Neubauförderung liegen. Wegen des seit einiger Zeit herrschenden Zinsniveaus ist eine darlehensweise Förderung für die Investoren wenig attraktiv. Eine Förderung durch die Gewährung von Zuschüssen ist unter diesen Umständen zielführender. Nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen und in Abstimmung mit der L-Bank schlägt die Ar- beitsgruppe folgende Förderbeträge vor: Neubau von Sozialwohnungen Baukostenzuschuss bei 15 jähriger Mietpreis- und Belegungsbindung max. 200 €/m², (Land max. 602 €/m²) bei 25 jähriger Mietpreis- und Belegungsbindung max. 285 €/m², (Land max. 876 €/m²) Ankauf von Belegungsrechten in Bestandswohnungen bei 15-jähriger Mietpreis- und Belegungsbindung max. 135 €/m², (Land 461 €/m²) bei 25-jähriger Mietpreis- und Belegungsbindung max. 190 €/m², (Land 638 €/m²) Die Prüfung der Landesförderung 2013 durch die EU-Kommission, insbesondere im Hin- blick auf eine mögliche Überkompensation nach EU-Beihilferecht, hat erst kürzlich einen positiven Abschluss gefunden. Demnach besteht die Möglichkeit, dass bei einer gemein- samen Förderung von Stadt und Land eine unzulässige Überkompensation durch die L- Bank festgestellt wird. In diesem Einzelfall wird dann die nachrangige städtische Förderung nur bis zur Grenze der Überkompensation gewährt. Nähere Informationen zu KaWoF können den als Anlage 1 beigefügten Richtlinien ent- nommen werden. Ausblick In Anbetracht des derzeitigen sozialen Wohnungsbestandes und der aufgezeigten Entwick- lung steht fest, dass die Anzahl der Wohnungen, die mit den bewilligten Mitteln gefördert werden können, den bestehenden Bedarf nicht decken werden. Denn bereits heute be- läuft sich die Zahl derer, die auf eine preiswerte Wohnung angewiesen sind, auf rund 18.000 Haushalte (ca. 2.000 Haushalte mit Grundsicherung im Alter, ca. 11.000 Bedarfs- gemeinschaften von SGB II-Leistungen und schätzungsweise 5.000 Haushalte in prekären Einkommensverhältnissen). Diese 18.000 Haushalte sind allerdings nicht tagesaktuell marktaktiv, sondern in einer der rd. 4.700 vorhandenen Sozialwohnungen, im preiswerte- ren Segment der Volkswohnung oder auf dem freien Markt mit einer Wohnung versorgt, die jedoch nicht dem Bedarf nach Größe und/oder Miethöhe angemessen ist, wie die hohe Zahl von rund 6.900 wohnungssuchenden Haushalten bei der Volkswohnung zeigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Zugleich werden dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt durch wegfallende Sozialbindungen sowie - eigentlich wünschenswerte - Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanie- rungen jährlich preiswerte Wohnungen in beträchtlicher Zahl entzogen, so dass sich die Wohnraumversorgung für einkommensschwächere Haushalte zusehends schwieriger ge- stalten wird. Eine genauere Untersuchung soll auf gutachterlichem Weg erfolgen. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass es sich bei KaWoF um einen ersten Schritt zur Neuausrichtung der Wohnraumförderung in Karlsruhe handelt. Ob der Versuch, Anreize zur Aktivierung des sozialen Mietwohnungsbaus in Karlsruhe zu schaffen gelingt, wird sich zeigen. Aufgrund von Erfahrungen anderer Städte aus der Wohnraumförderung und aus Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft in Karlsruhe ergeben sich für den Erfolg des Pro- gramms zwei Aspekte von zentraler Bedeutung: die Volkswohnung ist sich als das städtisches Wohnungsbauunternehmen weiterhin seiner besonderen Verpflichtung bewusst und nimmt im Rahmen des neuen städtischen Förderungsprogramms als Bauherr neuer Sozialwohnungen und auch als Verkäufer von Belegungsrechten eine Vorbildfunktion ein die Stadt kann Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen Sobald der Gemeinderat das KaWoF verabschiedet hat, werden mit allen Wohnungsbau- gesellschaften die Programminhalte kommuniziert und gemeinsam eine Umsetzungsstra- tegie zur Verbesserung des sozialen Wohnungsbaus in Karlsruhe erarbeitet. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 4.2 Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" Ausgangslage Karlsruhe ist eine Stadt, in der künftig kaum mehr größere Flächenreserven - über die FNP- Wohnbauflächen hinaus - zur Deckung des Wohnungsbedarfs zur Verfügung stehen, we- der in Form neu zu erschließenden Wohnbaulandes, noch in Gestalt größerer umzunut- zender Konversionsareale. Um der Vielfalt der Wohnwünsche der einzelnen Zielgruppen gerecht werden zu können und auch sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, erfordert dies ein strategisches Flä- chenmanagement mit seinem breiten Instrumentarium. Hierzu gehören städtebauliche Verträge bei Neuplanungen und beabsichtigten Planände- rungen oder eine bedingte kommunale Flächenvergabe nach Konzeptqualität mit Vorgabe z. B. eines Anteils für den geförderten Mietwohnungsbau oder für bestimmte Zielgruppen. Diese Instrumente sind in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten auch besonders wichtig, um in den Stadtquartieren die soziale Durchmischung der Bewohner in verträgli- chen Schwankungsbreiten zu halten. Intelligente Nachverdichtungskonzepte stellen eine gute Handlungsmöglichkeit dar, eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und die Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gleichmäßig auszulasten. Diese wünschenswerten und notwendigen städtebaulichen Planungen sind mit großen wirtschaftlichen Belastungen für die Kommunen verbunden und stellen angesichts der erreichten Versorgungsstandards der Bevölkerung die Kommunalhaushalte vor immer größere Herausforderungen. Karlsruher Wohnraum- förderungs- programm (KaWoF) Landes- förderung Karlsruher Innenent- wicklungs- konzept (KAI) Drei - Säulen - Modell Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Um die Stadtplanung im innerstädtischen Bereich trotzdem sinnvoll weiterführen zu kön- nen, bleibt nur die Alternative auch die Planungsbegünstigten (Bauträger und Bauherren), denen auch primär die Vorteile einer Planung in Form eines planungsbedingten Wertzu- wachses zufließen, zur Finanzierung solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern. Dabei muss den Betroffenen aber ein angemesse- ner Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz bestehen bleibt und auch die individuellen Kosten gedeckt werden können. Dieser Grund- gedanke findet sich sowohl in der sozialgerechten Bodennutzung in Münchner (SoBoN- München) als im Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) wieder. 4.2.1 Anwendungsbereich und Festsetzungen zum "KAI" Auch in Karlsruhe soll als Instrument zur Gewinnung weiterer Flächen für die Wohnraum- förderung ein Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" aufgestellt werden. Ziel ist es, ein für Karlsruhe praktikables Konzept und einen damit verbundenen bauland- politischen Grundsatzbeschluss zu entwickeln, der eine sozialgerechte und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung garantiert. KAI orientiert sich zwar am Münchner SoBoN und am Stuttgarter SIM; in Karlsruhe haben wir jedoch bei neuen Überplanungen bei weitem nicht die hohen Grundstückswertsteige- rungen, wie sie in den beiden Großstädten vorhanden sind. Ferner haben wir in Karlsruhe kein mit diesen Städten vergleichbares Mietniveau. Mit KAI soll ein Regelwerk geschaffen werden, das stadtweit gilt, wenn im Zuge der In- nenentwicklung neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Wohnnutzung ge- schaffen wird, mit einheitlichen Quoten und Qualitätsstandards und unter Gleichbehand- lung und Transparenz für alle Planungsbegünstigten. Dabei ist das Planungserfordernis Voraussetzung. Die Anwendung greift somit nicht bei der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB oder bei bestehendem, unver- ändertem Planungsrecht. Des Weiteren gilt die Anwendung nicht für Gewerbe- und Industriegebiete sowie für bereits eingeleitete Verfahren, für die vom Gemeinderat Be- schlüsse gefasst worden sind. Dem Planungsbegünstigten sollen mindestens ein Drittel der durch die Überplanung erzielten Bodenwertsteigerung als Investitionsanreiz und zur Deckung der individuellen Kosten einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn verbleiben. Soweit Maßnahmen ursächlich durch die Planung hervorgerufen werden, sollen die Pla- nungsbegünstigten im Rahmen der verbleibenden zwei Drittel die Mitverantwortung tragen für Lasten und Bindungen der Wohnbauförderung, die Kostentragung für Pla- nung, Erschließung, Infrastruktur und Grün sowie die Sicherung städtebaulicher Qualitätsstandards. Ergänzende Erläuterungen Seite 16 4.2.1.1 Lasten und Bindungen Wohnbauförderung Ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot ist eine zentrale Voraussetzung für das Wohl- ergehen einer Stadtgesellschaft. Dazu gehören auch preisgünstige, bezahlbare Woh- nungen für untere und mittlere Einkommensschichten, die der Markt im Neubau nicht zur Verfügung stellen kann. Ziel ist, dass jeder Grundstückeigentümer bei jeder Neuschaffung oder wesentlichen Änderung von Baurechten auf 20 % der neu geschaffenen Geschossfläche geförderten Wohnungsbau in den drei Segmenten • Sozialer Mietwohnungsbau (Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins = WBS) • Preiswerter Mietwohnungsbau (PMW) und • Preiswertes Wohneigentum (PWE) erstellt oder erstellen lässt. Bei Bauvorhaben in durchmischten Gebieten wie z. B. Kern- u. Mischgebieten ist ein Wohnanteil von mind. 20 % zu erbringen. Mit besonderer Begründung ist eine Ersatz- maßnahme an einem anderen Standort innerhalb eines Radius von 3000 m möglich, dann mit einem Mindestwohnanteil von 30 %. Von dem dadurch geschaffenen Wohnanteil sind wiederum 20 % zugunsten des oben beschriebenen geförderten Wohnungsbaus zu verwenden. Der Planungsbegünstigte verpflichtet sich, seine Baugrundstücke grundsätzlich binnen drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines rechtskräftigen Bebau- ungsplanes, entsprechend den Festsetzungen dieses Planes und den Erfordernissen der Gesamtmaßnahme zu bebauen. Maximal 2/3 Abschöpfung für ... Mindestens 1/3 bleibt beim Investor (Investitionsan- reiz) 4.2.1.1 Lasten und Bindungen Wohnbauförderung (20%-Quote) 4.2.1.2 Kostentragung Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün 4.2.1.3 Sicherung städtebaulicher Qualitätsstandards Verwendung der durch Planung ausgelösten Bodenwertsteigerung Wertzuwachs Ergänzende Erläuterungen Seite 17 Verpflichtung zum geförderten Wohnungsbau Der Eigentümer oder Investor hat innerhalb von 20 % der neu geschaffenen Geschoss- fläche zur Hälfte sozial geförderte Mietwohnungen (WBS-Segment) zu erstellen. Auf der verbleibenden Hälfte kann er selbst entscheiden, ob er geförderten Wohnungsbau innerhalb des Preiswerten Mietwohnungsbaus (PMW-Segment) und/oder des Preiswer- ten Wohneigentums (PWE-Segment) erbringen will. WBS - Mit dem Beitrag zum sozialen Mietwohnungsbau verpflichtet sich der Investor bei der Errichtung von Wohnungen die geltenden Förderbedingungen der "All- gemeinen Sozialmietwohnraumförderung" der Landeswohnraumförderung einzuhalten. Derzeit sieht die Landeswohnraumförderung u.a. vor, dass die zu erwartende Miethöhe für eine sozial geförderte Wohnung um 33 % abgesenkt werden muss. Diese sozial geförderten Wohnungen dürfen nur an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen mit der abgesenkten Miete vergeben werden. Im Rahmen des KAI wird diese Verpflichtung auf 15 Jahre festgesetzt. PMW - Mit dem Beitrag zum preiswerten Mietwohnungsbau verpflichtet sich der Inves- tor bei der Errichtung von Wohnungen Personen mit mittlerem Einkommen Wohnraum mit einer monatlichen Mietminderung für die Dauer von 15 Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Mietminderung errechnet sich - entsprechend den geltenden Richtlinien zur kommunalen Wohnraumförderung - aus der Grund- stücksverbilligung mit derzeit 30% Abschlag vom Verkehrswert der vorgesehe- nen Grundstücksfläche. Für die Ermittlung des berechtigten Personenkreises sind die Kriterien und Einkommensgrenzen für die "Förderung selbstgenutzten Wohn- eigentums" der geltenden Landeswohnraumförderung analog heranzuziehen. PWE - Mit dem Beitrag zum preiswerten Wohneigentum verpflichtet sich der Investor bei der Errichtung von Wohngebäuden bzw. Wohnungen die geltenden Förder- bedingungen zur "Förderung selbstgenutzten Wohneigentums" der Landes- wohnraumförderung einzuhalten. Des Weiteren verpflichtet sich der Investor die zum Wohnraum gehörende Grundstücksfläche zu einem verbilligten Grund- stückspreis an den berechtigten Personenkreis weiterzugeben. Die Grundstücks- verbilligung bzw. der Kaufpreisabschlag errechnet sich - entsprechend den gelten- den Richtlinien der Kommunalen Wohnraumförderung - mit einem Abschlag von derzeit 30 % vom Verkehrswert. Der Käufer einer Wohnung muss den Wohnraum für 10 Jahre selbst bewohnen oder kann nur an ebenfalls berechtigte Personen weiterverkaufen. Die Bindung endet nach 10 Jahren. Für die Ermittlung des be- rechtigten Personenkreises sind die Kriterien und Einkommensgrenzen für die "Förderung selbstgenutzten Wohneigentums" der geltenden Landeswohnraum- förderung analog heranzuziehen. Der Investor von Sozialmietwohnungen (WBS-Segment) bzw. der Käufer im Preiswerten Wohneigentum (PWE-Segment) hat die Mittel der Landeswohnraumförderung und der kommunalen Wohnraumförderung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich fördert die Stadt Sozialmietwohnungen (WBS-Segment) mit dem "KaWoF". Ergänzende Erläuterungen Seite 18 Sollte der geförderte Wohnungsbau auf dem betreffenden Grundstücksanteil in einem außergewöhnlichen Einzelfall nicht möglich sein, kann die Verpflichtung zum geförderten Wohnungsbau ausnahmsweise auch abgelöst werden. Diese Entscheidung obliegt dem Gemeinderat. Der Ablösebetrag beträgt 30 % des anteiligen Verkehrswertes. Dieser Ablö- sebetrag entspricht dem städtischen Abschlag bei der Vergabe von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau. Schwellenwerte in m² Geschossfläche (GF) für die Wohnbauförderung: Ab einer neu geschaffenen Geschossfläche von 450 m² (unterer Schwellenwert) wird Preiswerter Mietwohnungsbau und/oder Preiswertes Wohneigentum gefördert. Die Aufteilung zu 50 % in den sozial geförderten Mietwohnungsbau und zu 50 % in den geförderten Wohnungsbau erfolgt ab einer neu geschaffenen Geschossfläche von 900 m² (oberer Schwellenwert). ab 450 m² GF geförderter Wohnungsbau ab 900 m² GF zusätzlich sozial geförderter Mietwohnungsbau Bei einer Förderquote von 20 % müssen mindestens 450 m² Geschossfläche neu geschaf- fen werden, damit eine geförderte Wohnung mit einer Geschossfläche von 90 m² entste- hen kann. Ab einer Geschossfläche von 900 m² entsteht zusätzlich die erste sozial geförderte Woh- nung mit einer Geschossfläche von 90 m². So kann z. B. - ausgehend von einer einheitlichen Wohnungsgröße - in einem Mehrfamili- enhaus mit 5 Wohnungen eine geförderte Wohnung und in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zusätzlich neben der ersten geförderten Wohnung auch die erste sozial geförderte Wohnung entstehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 19 Maximal 2/3 Abschöpfung für ... Mindestens 1/3 bleibt beim Investor (Investitionsan- reiz) Lasten und Bindungen Wohnbauförderung Kostentragung Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün Sicherung städtebaulicher Qualitätsstandards 20% der Geschossfläche für Wohnbauförderung mind. 20% Mindestwohnanteil in durchmischten Gebieten Aufteilung der Förderquote zu 50% WBS und 50% PMW und/oder PWE WBS - Bindung mit Wohnberechtigungsschein PMW - Bildung von preiswertem Mietwohnungsbau PWE - Schaffung von preiswertem Wohneigentum Kostenlose Flächenabtretung an die Stadt - für öffentlich ausgewiesene Flächen Kostentragung - für Planung und Gutachten - für Erschließung zu 100 % - für gebietsbezogene Gemeinbedarfsinfrastruktur von max. 40 % - für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Pflegeaufwand - Berücksichtigung von Altlasten und Abbruch von Gebäuden - Mindestqualitätsstandards (städtebaulich, grünordnerisch und ökologisch) Verwendung der durch Planung ausgelösten Bodenwertsteigerung Wertzuwachs Ergänzende Erläuterungen Seite 20 4.2.1.2 Kostentragung für Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün Refinanzierung der mit der Innenentwicklung verbundenen Kosten aus Grundstückswertsteigerungen Städtebauliche Planungen sind in der Regel, so auch in der Innenentwicklung, mit finanzi- ellen Aufwendungen für Planung, Baureifmachung und Erschließung sowie die Bereitstel- lung der erforderlichen Gemeinbedarfsinfrastruktur, Grün- und Ausgleichsflächen unter- schiedlicher Zweckbestimmung verbunden. Die Planungsbegünstigten sollen an den ausge- lösten Kosten des Vorhabens angemessen beteiligt werden. Zur Refinanzierung schließt die Stadt schon heute regelmäßig städtebauliche Verträge mit dem Planungsbegünstigten ab. Bislang hat der Gemeinderat im Einzelfall entschieden, ob und mit welchen Konditionen einer der genannten Verträge abgeschlossen wird. Einheitliche Standards bestanden bisher nicht und werden jetzt mit KAI erstmals eingeführt. Flächenabtretung Kostenlose Flächenabtretung an die Stadt für öffentlich ausgewiesene Flächen (für Er- schließung und Grünordnung, für Immissionsschutzanlagen, für den naturschutzrechtli- chen Ausgleich etc.). Weiterhin sind Flächen für den Gemeinbedarf kostenlos an die Stadt abzutreten. Kostentragung Die Grundsätze der Kausalität und Angemessenheit sind zu beachten. Planung und Gutachten (Kosten der städtebaulichen Planung, Vermessungskosten, Fachgutachten etc.) Die Planungsbegünstigten sind in der Regel verpflichtet, auf ihre Kosten ein städtebauliches Gutachter- oder Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat kann im Einzelfall die weitere Verfahrensform bestimmen (z. B. mehrstufi- ges Verfahren mit Ideen-/Realisierungswettbewerb, kooperierende oder konkurrierende Gutachterverfahren etc.). Übernahme der Erschließungskosten zu 100 %. Übernahme von max. 40 % der Herstellungskosten für gebietsbezogene Infrastruktur- maßnahmen. Übernahme der evtl. entstehenden Kosten der (externen) naturschutzrechtlicher Aus- gleichsmaßnahmen inkl. Pflegeaufwand (für die Vertragslaufzeit in der Regel von 30 Jahren). Berücksichtigung von Altlasten und Abbruch bestehender Gebäude, die der Überplanung im Wege stehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 21 4.2.1.3 Sicherung von Mindestqualitätsstandards in städtebaulichen Verfahren Die Sicherung von Mindestqualitätsstandards in städtebaulichen Verfahren ist ein Teil der Leitvorhaben des "Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020",welche die quali- tätvolle Weiterentwicklung der Stadträume zu lebenswerten attraktiven Lebensräumen zum Ziel haben und den Herausforderungen der wachsenden Stadt, der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie des Klimawandels zukunftsfähig begegnen. Durch qualitätvolle Aufwertungen des öffentlichen Raums und der Grünflächen sowie durch intelligente, ausgewogene Nachverdichtungskonzepte werden die Charakteristika der Stadtteilräume herausgearbeitet, der Stadtraum qualifiziert, neue Akzente gesetzt und damit insgesamt die urbane Lebensumgebung attraktiver gemacht. Neben der Verpflichtung zum geförderten Wohnungsbau und der Kostentragung für Planung, Erschließung, Infrastruktur und Grün ist die Sicherung eines städtebaulichen Maximal 2/3 Abschöpfung für ... Mindestens 1/3 bleibt beim Investor (Investitionsan- reiz) Lasten und Bindungen Wohnbauförderung Kostentragung Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün Sicherung städtebaulicher Qualitätsstandards 20% der Geschossfläche für Wohnbauförderung mind. 20% Mindestwohnanteil in durchmischten Gebieten Aufteilung der Förderquote zu 50% WBS und 50% PMW und/oder PWE WBS - Bindung mit Wohnberechtigungsschein PMW - Bildung von preiswertem Mietwohnungsbau PWE - Schaffung von preiswertem Wohneigentum Kostenlose Flächenabtretung an die Stadt - für öffentlich ausgewiesene Flächen Kostentragung - für Planung und Gutachten - für Erschließung zu 100 % - für gebietsbezogene Gemeinbedarfsinfrastruktur von max.40 % - für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Pflegeaufwand - Berücksichtigung von Altlasten und Abbruch von Gebäuden Mindestqualitätsstandards (städtebaulich, grünordnerisch und ökologisch) Verwendung der durch Planung ausgelösten Bodenwertsteigerung Wertzuwachs Ergänzende Erläuterungen Seite 22 Mindestqualitätsstandards in der Bebauungsplanung ein Teil der Verbindlichkeiten, die der Planungsbegünstigte im Rahmen des KAI zu übernehmen hat. Daher sind gesetzliche Regelungen und städtische Vorgaben zur Qualitätssicherung, hierzu zählen sowohl Wettbewerbe als Vorbereitung der Bauleitplanung wie auch Vor- gaben zur Stadtraumgestaltung, zur Grünordnung und zur energetischen Optimierung von Gebäuden, zu beachten. Maximal 2/3 Abschöpfung für ... Mindestens 1/3 bleibt beim Investor (Investitionsan- reiz) Lasten und Bindungen Wohnbauförderung Kostentragung Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün Sicherung städtebaulicher Qualitätsstandards 20% der Geschossfläche für Wohnbauförderung mind. 20% Mindestwohnanteil in durchmischten Gebieten Aufteilung der Förderquote zu 50% WBS und 50% PMW und/oder PWE WBS - Bindung mit Wohnberechtigungsschein PMW - Bildung von preiswertem Mietwohnungsbau PWE - Schaffung von preiswertem Wohneigentum Kostenlose Flächenabtretung an die Stadt - für öffentlich ausgewiesene Flächen Kostentragung - für Planung und Gutachten - für Erschließung zu 100 % - für gebietsbezogene Gemeinbedarfsinfrastruktur von max.40 % - für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Pflegeaufwand - Berücksichtigung von Altlasten und Abbruch von Gebäuden Mindestqualitätsstandards (städtebaulich, grünordnerisch und ökologisch) Verwendung der durch Planung ausgelösten Bodenwertsteigerung Wertzuwachs Ergänzende Erläuterungen Seite 23 4.2.2 gesetzliche Grundlagen und Organisation Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für das neue Konzept ist § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Insbesondere der Nachhaltigkeitsgrundsatz ist herauszustellen. Der Vollzug der Konditio- nen erfolgt über die gesetzlichen Möglichkeiten der §§ 11 u. 12 BauGB. Sofern die Vo- raussetzung für eine Vereinbarte Umlegung vorliegen, können zusätzlich die §§ 45 ff. u. 80 ff. BauGB angewandt werden. Angemessenheit, Kopplungsverbot und Kausalität Die Kostenübernahme und somit die Refinanzierung der mit der Innenentwicklung ver- bundenen Kosten durch den Planungsbegünstigten muss angemessen sein. Hierbei spielt der Gesamtumfang der getätigten Investition im Verhältnis zu der vereinbarten Kosten- übernahme, die Rentabilität der Investitionen und die durch die Planung bedingte Boden- wertsteigerung eine Rolle. Als angemessen wird erachtet, wenn dem Planungsbegünstigten mindestens ein Drittel der durch die Überplanung erzielten Bodenwertsteigerung als Investitionsanreiz und zur De- ckung der individuellen Kosten einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn verbleiben. Neben Angemessenheit sind das Kopplungsverbot und die Kausalität weitere Prinzipien, die streng zu beachten sind. Demnach dürfen nur solche Kosten und Leistungen erfasst werden, die Voraussetzung oder Folge des jeweiligen Bauvorhabens sind, also in einem kausalen Zusammenhang mit der Maßnahme stehen und zugeordnet werden können. Wobei die Zuordnung nicht nur räumlich sondern auch zeitlich zu erfolgen hat. Lenkungskommission (LK-KAI) Die Lenkungskommission wird aus der bestehenden Arbeitsgruppe "Sozialgebundener Wohnraum" weiterentwickelt. Sie ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die sich aus Entscheidungsträgern aus ver- schiedenen Fachbereichen der Verwaltung zusammensetzt und der die Entscheidungsbe- fugnis zur Koordinierung und Umsetzung des Karlsruher Innenentwicklungskonzepts auf Dauer übertragen wird. Im Wesentlichen sind dies die Bereiche Flächenmanagement, Stadtentwicklung, Stadtpla- nung, Bauwesen, Liegenschaften und Finanzen. Bei jedem Investitionsprojekt ist die Lenkungskommission frühzeitig einzubinden. In begründeten Einzelfällen z. B. wenn eine entsprechende Wertsteigerung nicht vorhan- den ist oder eine spezielle Nutzung gewünscht wird, soll die Lenkungskommission prüfen, ob das KAI anwendbar ist bzw. dem Gemeinderat Abwägungs- und Lösungsvorschläge mit ggf. modifizierten Konditionen zur Entscheidung unterbreiten. Die Entscheidung zur Umsetzung bei modifizierten Konditionen fällt der Gemeinderat. Ergänzende Erläuterungen Seite 24 4.2.3 Verfahrensablauf Die Grundzustimmung und die Grundvereinbarung sind wesentliche Schritte im Rahmen des Verfahrens. Die Grundzustimmung der Planungsbegünstigten wird vor Beginn des Planverfahrens in Form einer Erklärung eingeholt. Sie ist noch keine rechtlich verbindliche Zusage zur Über- nahme der Kosten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht oder noch nicht hinreichend be- kannt sind, sondern lediglich die Zusicherung der grundsätzlichen Bereitschaft, die Kosten nach der Konkretisierung und Prüfung zu übernehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt das Planverfahren. Im Rahmen der Grundzustimmung haben sich die Planungsbegünstigten zu verpflichten, nach Beginn des Planverfahrens bzw. vor Erteilung einer Baugenehmigung nach § 33 BauGB eine Grundvereinbarung in Form eines städtebaulichen Vertrages mit den Regelungen des KAI abzuschließen oder im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gleichwertige Leistungen zu erbringen. Die Grundvereinbarung ist die verbindliche Zusage zur Erfüllung der Regelungen. Mit der Grundvereinbarung wird die Verfahrensart rechtlich bindend festgelegt. In Abhängigkeit der Eigentumsverhältnisse kommen folgende Verfahrensarten zum Ein- satz: Fall 1 - Der ausschließliche Abschluss eines städtebaulichen Vertrages kommt zum Tragen, wenn nur ein Planungsbegünstigter von der zukünftigen Planung betroffen ist oder wenn die Grundstückszuschnitte der zukünftigen Planung nicht entgegen- stehen. Alle Verpflichtungen werden in vertraglicher Form geregelt. Fall 2 - Befindet sich die zu überplanende Fläche im Eigentum mehrerer Planungsbegüns- tigter und sind die Grundstückszuschnitte zu verändern kommt nach Beratung mit den Eigentümern das gesetzliche Umlegungsverfahren in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zur Anwendung. Alle Verpflichtungen werden somit im Rahmen der Umlegung erbracht. Fall 3 - Die Umsetzung mittels Kaufvertrag in Verbindung mit einem Durchführungsver- trag kommt zum Tragen, wenn die zu überplanende Fläche bereits im Eigentum der Stadt ist und an einen Investor verkauft werden soll. Die Verpflichtungen des KAI werden analog angewandt. Alle Verpflichtungen werden in vertraglicher Form an den Käufer weitergegeben. Vor jedem Projekt ist der so genannte Anfangswert (Bodenwert vor der beabsichtigten Planung) und Endwert (erschließungsbeitragsfreier Baulandwert entsprechend der geplan- ten baulichen Ausnutzung) zu ermitteln. Die Wertermittlung erfolgt durch die Grundstücksbewertungsstelle. In besonders kritischen Fällen kann mit der Aufgabe ausnahmsweise auch der unabhängi- ge Gutachterausschuss betraut werden. Des Weiteren müssen die Fachämter in einem frühen Planungsstadium die voraussichtliche Höhe der Lasten so gut wie möglich kalkulieren. Ergänzende Erläuterungen Seite 25 Die Planungskosten und Kosten für Infrastruktur, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnah- men (ohne Berücksichtigung von Altlasten, Erdbewegungs- und Freilegungskosten) kön- nen hinreichend durch die Fachämter bestimmt werden. Erdbewegungs- und Freilegungskosten lassen sich nur schwer schätzen. Tatsächliche und geschätzte Kosten können stark differieren. Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob grobe Annahmen ausreichen oder weitere Untersuchungen erforderlich werden, die eine hinreichende Kostenschätzung ermöglichen. Grobe Annahmen reichen dann aus, wenn absehbar ist, dass die erforderliche 1/3 boden- wertbedingte Wertsteigerung, die beim Investor verbleiben soll, ohne Weiteres erreicht wird. Gleiches gilt bei der Berücksichtigung von auftretenden Altlasten. Nach Ermittlung der genannten Lasten kann die zu erwartende Wertsteigerung berechnet werden. Mögliche Fördermittel des Landes oder der Kommune sind in der Kalkulation zu berücksichtigen (Prüfschritt 1). Anschließend wird geprüft, ob die städtebaulichen Rahmenbedingungen eingehalten sind (Prüfschritt 2). Wenn die Kalkulation eine entsprechende Wertsteigerung ergibt und die städtebaulichen Rahmenbedingungen dem Projekt nicht entgegenstehen, sind die Regelbestimmungen des KAI anzuwenden. Abhängig von der Lage und der Wirtschaftlichkeit kann in begründeten Ausnahmefällen vom Regelfall abgewichen werden. Gleiches gilt, wenn eine entsprechende Wertsteigerung nicht vorhanden ist. Die Lenkungskommission prüft dann, ob das KAI anwendbar ist bzw. dem Gemeinderat Abwägungs- und Lösungsvorschläge mit modifizierten Konditionen zur Entscheidung vor- gelegt werden. Kann keine Einigung mit dem Investor erzielt werden, wird ggf. von einem Bebauungs- planverfahren Abstand genommen. Die Planungshoheit des Gemeinderats bleibt insgesamt unangetastet. Sobald der Gemeinderat das Karlsruher Innenentwicklungskonzept verabschiedet hat, wird dieses mit den Wohnungsbaugesellschaften kommuniziert. Das Ablaufdiagramm eines Verfahrens nach den Grundsätzen des KAI ist als Anlage 3 an- gefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 26 4.3 Weitere Lösungsansätze 4.3.1 Aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) Derzeit wird bei der Vergabe von städtischen Grundstücken für den sozialen Wohnungs- bau ein Kaufpreisabschlag von 30 % des Verkehrswertes gewährt. Künftig soll neben dem Grunderwerb auch das Erbbaurecht im sozialen Wohnungsbau gefördert werden. Während der Mietpreis- und Belegungsbindung (Förderzeitraum) wird der Erbbauzins auf 1 % des Verkehrswertes abgesenkt. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 04.12.2012 wurde u. a. festgelegt, dass bei Wohngebäuden auf städtischen Grundstücken ein KfW-Haus-70 zu errichten ist. Die neuen Regelungen wurden in der aktualisierten Fassung der Richtlinien berücksichtigt. Ebenso wurden die Richtlinien aufgrund rechtlicher Änderungen aktualisiert (Anlage 4). Eine Gegenüberstellung der Regelungen alt/neu finden sich in der Synopse in Anlage 5. 4.3.2 Modifiziertes Bodenordnungsverfahren Analog der sozialgerechten Bodennutzung in München oder dem erweiterten Stuttgarter Modell besteht grundsätzlich auch in Karlsruhe die Möglichkeit, im Zuge der Innen- und Außenentwicklung Flächen für den sozialen Wohnungsbau im Rahmen einer modifizierten Umlegung zu sichern. Die Umlegung würde dann gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten des § 56 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zu überplanende Fläche im Eigentum mehrerer Pla- nungsbegünstigter befindet und die Grundstückszuschnitte geändert werden müssen. In Karlsruhe stehen kaum mehr größere Flächenreserven zur Deckung des Wohnbedarfs zur Verfügung, weder in Form neu zu erschließender Wohnbauflächen im Außenbereich, noch in Gestalt größerer umzunutzender Konversionsareale. Das liegt daran, dass in Karls- ruhe mehr als die Hälfte der Bodenfläche rechtlichen Verfügungsschranken wie z. B. Na- turschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete und Biotope nach § 32 Natur- schutzgesetz, unterliegen. Daher ist es für Karlsruhe städtebaulich von großer Bedeutung, dass die geplanten FNP- Wohnbauflächen kurz- oder mittelfristig realisiert werden können. Aufgrund fehlender alternativer Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und dem er- höhten Risiko des Scheiterns einer Planung wegen der erforderlichen Mitwirkungsbereit- schaft der Grundstückseigentümer soll die Anwendung von modifizierten Umlegungsver- fahren auf den Innenbereich beschränkt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 27 4.3.2.1 Innenbereich Liegen die Voraussetzung für die Durchführung eines gesetzliches Umlegungsverfahren vor, kommt die modifizierte Umlegung zum Einsatz und die Regelungen des KAI münden in einen städtebaulichen Vertrag, der von allen Planungsbegünstigten zu unterzeichnen ist. Kann keine Einigung mit dem Planungsbegünstigten erzielt werden, wird kein Bebauungs- planverfahren eingeleitet. 4.3.2.2 Außenbereich Bei der Anwendung der modifizierten Bodenordnung im Außenbereich müssten die Eigen- tümer analog der sozialgerechten Bodennutzung in München oder dem erweiterten Stutt- garter Modell zusätzlich zum unentgeltlichen Flächenabzug für örtliche Verkehrs- und Grünflächen einen Sozialbeitrag für den geförderten Wohnungsbau in Höhe von 20 Pro- zent der Einwurfsflächen entrichten. Hierfür erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe eines Preises, welcher soziale Wohnungsbau noch ermöglicht. Dieser Preis würde ungefähr dem aktuellen Rohbaulandwert entsprechen. Voraussetzung für eine solche Vorgehensweise wäre allerdings, dass alle Beteiligen einen städtebaulichen Vertrag zur Planung und zur Bodenordnung unterzeichnen. Sollten Betei- ligte die Zustimmung verweigern, würde die Planung scheitern und das Gebiet könnte städtebaulich nicht entwickelt werden. Bei der Stadt Freiburg zeichnet sich ab, dass seit deren Grundsatzbeschluss von 2009 im Außenbereich sich deutlich längere Verfahrenszeiten zur Entwicklung von Bebauungsplä- nen ergeben, da Beteiligte Regelungen nicht akzeptieren wollen. In Stuttgart sind bei aktuellen Planverfahren trotz langjähriger Anwendung ebenfalls deut- lich längere Realisierungszeiten notwendig. Im Rahmen der Bodenordnung war es in Karlsruhe in der Vergangenheit möglich im Zuge von gezielten Umlegungsverhandlungen durch Geldabfindungen große Flächen für geför- dertes Wohneigentum dem städtischen Grundvermögen zuzuführen. D. h., viele Beteiligte haben - analog wie bei der modifizierten Umlegung - eine Geldabfindung in Höhe des ak- tuellen Rohbaulandwertes erhalten. Im Laufe der letzten Jahre konnten so neben dem Grunderwerb von Bauerwartungsland durchschnittlich weitere 37 % der umgelegten Wohnbauflächen durch Geldabfindungen in städtisches Eigentum überführt werden. Umlegungsverfahren Städtischer Anteil Zuwachs in der Umlegung (durch Geldabfindung) vor der Umlegung (Grunderwerb) nach der Umlegung Ob den Gärten 24 % 57 % 33 % Klam/Illwig 6 % 38 % 32 % Im Lohfeld (Wohnen ab.2.OG) Teilumlegungsplan 3 u. 4 21 % 68 % 47 % Durchschnittlicher Zuwachs in der Umlegung ca. 37 % Ergänzende Erläuterungen Seite 28 Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht zielführend in Karlsruhe das Modell einer modifizier- ten Baulandumlegung im Außenbereich anzustreben, da die Erfahrung gezeigt hat, dass die Bereitschaft der Mitwirkenden auch ohne Verpflichtungen - welche die städtebauliche Entwicklung des Gebietes zum Scheitern bringen könnte - vorhanden ist. Der geförderte Mietwohnungsbau könnte demnach im Außenbereich auf den im FNP fest- gesetzten Wohnbauflächen, welche die Stadt im Rahmen eines Umlegungsverfahrens als Zuteilung erhält, realisiert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Bebauungsplanung mit der Ausweisung von Flächen für den Geschosswohnungsbau zur Verfügung steht. Die Verwaltung schlägt daher vor, in einem ersten Pilotverfahren das geplante Wohnbau- gebiet "Oberer Säuterich" in Karlsruhe-Durlach entsprechend planerisch zu entwickeln. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und bekennt sich nach Vorberatung im Planungs-, Sozial-, und Hauptausschuss zum Grundsatz der Wohn- raumförderung in Karlsruhe. Der Gemeinderat beschließt das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" (Förderung Sozialer Miet- wohnraum) gemäß Anlage 1, das auf Karlsruher Verhältnisse zugeschnittene Innenentwicklungskonzept "KAI" für eine Pilotphase von drei Jahren, das zukünftig eine sozialgerechte und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung in Karlsruhe garantieren soll gemäß Anlage 2, die aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) gemäß Anlage 4, die modifizierte Bodenordnung im Innenbereich. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2014
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Extrahierter Text
Anlage 1 Richtlinien zum Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) (Förderung Sozialer Mietwohnraum) 1. Zweck der Förderung Die Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jah- ren in Karlsruhe zu keinen nennenswerten Bautätigkeiten im Sozialen Mietwohnungsbau geführt. Die städtische Förderung soll für Wohnungsunternehmen und sonstigen am Wohnungsmarkt tätigen Gruppen oder Personen durch die Gewährung von Zuschüssen einen wesentlichen Anreiz zum Bau von preiswertem Mietwohnraum bieten oder diese bei vorhandenem Wohnraum zur Einräumung von Belegungsrechten veranlassen. Hier- durch soll der stark zurückgehenden Zahl von Sozialmietwohnungen entgegengewirkt werden. Von der Mietwohnraumförderung sollen Haushalte profitieren, die sich am Wohnungsmarkt selbst nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Diesen Haushalten soll weiterhin der Zugang zu preiswertem und/oder Sozialem Mietwohnraum ermöglicht werden. 2. Allgemeine Förderbestimmungen Gefördert werden Objekte, die sich im Karlsruher Stadtgebiet befinden. Bei der Förderung der Stadt Karlsruhe handelt es sich generell um eine Komplementär- förderung, d.h., dass die städtische Förderung nur zusätzlich zur Landesförderung ge- währt wird. Fördermittel des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sofern und so weit in den vorliegenden Richtlinien (KaWoF) keine abweichenden Rege- lungen getroffen werden, sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden rechtli- chen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere "Allgemeine Sozialmiet- wohnraumförderung" sowie "Mietwohnraumförderung: Begründung von Miet- und Be- legungsbindungen im Mietwohnungsbestand" Voraussetzung auch für die städtische Förderung, Im Übrigen gelten die im Förderbescheid getroffenen Bestimmungen. In begründeten Einzelfällen kann mit Genehmigung des Oberbürgermeisters von einzel- nen Bestimmungen dieser Richtlinien abgewichen werden. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt bei der Neubauförderung bereits der Abschluss von Verträgen über die Errichtung oder über den Erwerb des Objektes. Eine Beauftragung zur Planung des zu fördernden Objekts ist nicht förderschädlich. Die Zuschüsse sind mit den notwendigen Nachweisen beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe zu beantragen. - 2 - 3. Förderfähige Maßnahmen 3.1. Neubau von sozialgebundenem Wohnraum Gefördert wird der Bau neuen Sozialmietwohnraums. 3.2. Einräumung von Belegungsrechten für Sozialmietwohnraum (Miet- und von Belegungsbindungen) im Wohnungsbestand Gefördert wird die Begründung von Belegungsrechten für Sozialmietwohnraum, der zum Zeitpunkt der Begründung keinen anderweitigen Bindungen unterliegt. 3.2.1. Freier Wohnraum Der Wohnraum ist zum Zeitpunkt der Einräumung der Belegungsbindung nicht vermietet und auch nicht bereits zum Gebrauch überlassen. 3.2.2. Vermieteter Wohnraum Bei vermietetem Wohnraum, bei dem Miet- und Belegungsbindungen vor nicht mehr als einem Jahr geendet haben, können die Bindungen erneut eingeräumt werden, sofern der betroffene Haushalt zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzun- gen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllt. Dies ist durch die Vor- lage eines gültigen, in Baden-Württemberg ausgestellten, Wohnberechtigungs- scheins nachzuweisen. 4. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die neue Sozialmietwohnun- gen in Karlsruhe bauen möchten oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Karlsruhe, die bereit sind diesen für die Einräumung von Belegungsrechten zur Verfü- gung zu stellen. 5. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt jeweils durch Auszahlung eines Zuschusses entsprechend der je- weiligen Miet- und Belegungsbindung für den Sozialen Mietwohnraum, der zuvor der dinglichen Sicherung im Grundbuch bedarf. 5.1. Neubauförderung Die Bauherrin oder der Bauherr erhalten für die Zurverfügungstellung Sozialen Miet- wohnraums einen Zuschuss • bei 15 Jahren Miet- und Belegungsbindung von bis zu 200 €/m² Wohnfläche - 3 - • bei 25 Jahren Miet- und Belegungsbindung von bis zu 285 €/m² Wohnfläche Der Zuschuss wird jeweils zur Hälfte, nach Fertigstellung des Rohbaus und nach Zurverfügungstellung des Objekts an die Wohnberechtigten ausgezahlt. 5.2. Förderung der Einräumung von Belegungsrechten im Wohnungsbestand für Sozialmietwohnraum Die Vermieterin oder der Vermieter erhalten für die Einräumung von Belegungsrech- ten für Sozialmietwohnraum einen Zuschuss in Höhe von • bei 15 Jahren Miet- und Belegungsbindung bis zu 135 €/m² Wohnfläche • bei 25 Jahren Miet- und Belegungsbindung bis zu 190 €/m² Wohnfläche Die Auszahlung der Förderung erfolgt zum Zeitpunkt, in dem der Wohnraum den Wohnberechtigten nach Einräumung der Belegungsrechte zur Verfügung gestellt wird. 6. Miet- und Belegungsbindung Die Wohnungen dürfen 15 oder 25 Jahre ab der Bezugsfertigkeit nur an Personen ver- mietet werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechti- gungsschein die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen und der für sie an- gemessenen Wohnungsgröße nachweisen. Dies gilt bei Erst- und Wiedervermietung. Während der Dauer der Miet- und Belegungsbindung richtet sich die Höhe der Miete und die Möglichkeit der Mieterhöhung nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gel- tenden landesrechtlichen Vorschriften. Sofern derartige Vorschriften zu diesem Zeitpunkt nicht bestehen, sind die ab dem 02. Januar 2013 geltenden Regelungen einschlägig. 7. Schlussbestimmungen Die Bewilligung von Fördermitteln ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln nicht zu einer Über- kompensation im Sinne des EU-Beihilferechts führen dürfen. Die vorliegende Wohnraum- förderung zählt zu den öffentlichen Mitteln. Kommt es durch die gemeinsame Förderung von Stadt und Land zu einer Überkompensation, wird die nachrangige städtische Förde- rung nur bis zur Grenze der Überkompensation gewährt. 8. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten ab in Kraft.
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Anlage 2 Festsetzungen zum Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" 1. Ziele und Konditionen: • Sicherung von 20 % (Förderquote) der für die Wohnnutzung neu geschaffenen Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau • Sicherung eines Wohnanteils von mind. 20% bei allen Bauvorhaben in durchmisch- ten Gebieten wie z.B. Kern- u. Mischgebieten. Mit besonderer Begründung ist eine Ersatzmaßnahme an einem anderen Standort innerhalb eines Radius von 3000 m möglich, dann Mindestwohnanteil 30 % • Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von gefördertem Wohnungsbau im außergewöhnlichen Einzelfall • Übernahme der Lasten und Bindungen für Wohnbauförderung in den Segmenten WBS, PMW und/oder PWE • Kostenlose Flächenabtretung öffentlich ausgewiesener Flächen an die Stadt • Kostentragung für Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün • Kostentragung für städtebauliche Qualitätsstandards • Bauverpflichtung grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Jahren 2. Geltungsbereich: • KAI gilt stadtweit, sofern neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Wohnnutzung geschaffen wird und wenn mindestens 1/3 der Grundstückswert- steigerung als Investitionsanreiz bei den Planungsbegünstigten verbleibt. Die Entscheidung zur Umsetzung fällt die LK-KAI. • In begründeten Einzelfällen z.B. wenn eine entsprechende Wertsteigerung nicht vorhanden ist oder eine spezielle Nutzung gewünscht wird, soll die LK-KAI modifi- zierte Konditionen erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Die Entscheidung zur Umsetzung fällt der Gemeinderat. 3. Aufteilung der Wohnbauförderquote (20 % der neu geschaffenen Geschossfläche) Davon: • 50% WBS (sozialer Mietwohnungsbau mit Wohnberechtigungsschein) und • 50% geförderter Wohnungsbau in den Segmenten PMW (Preiswerter Mietwohnungsbau) und/oder PWE (Preiswertes Wohneigentum) 4. Schwellenwerte in m² Geschossfläche (GF) für die Wohnbauförderung: Ab einer neu geschaffenen Geschossfläche von 450 m² (unterer Schwellenwert) wird preiswerter Mietwohnungsbau und/oder Preiswertes Wohneigentum gefördert. Die Aufteilung zu 50 % in den sozial geförderten Mietwohnungsbau und zu 50 % in den geförderten Wohnungsbau erfolgt ab einer neu geschaffenen Geschossfläche von 900 m² (oberer Schwellenwert). • ab 450 m² GF geförderter Wohnungsbau • ab 900 m² GF zusätzlich sozial geförderter Mietwohnungsbau - 2 - Erläuterung: Bei einer Förderquote von 20% müssen mindestens 450 m² Geschossfläche neu geschaf- fen werden, damit eine geförderte Wohnung mit einer Geschossfläche von 90 m² entste- hen kann. Ab einer Geschossfläche von 900 m² entsteht zusätzlich die erste sozial geför- derte Wohnung mit einer Geschossfläche von 90 m². So kann z.B. - ausgehend von einer einheitlichen Wohnungsgröße - in einem Mehrfamili- enhaus mit 5 Wohnungen eine geförderte Wohnung und in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zusätzlich neben der ersten geförderten Wohnung auch die erste sozial geförderte Wohnung entstehen. 5. Gesamtübersicht WBS = Sozialer Mietwohnungsbau für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins PMW = Preiswerter Mietwohnungsbau PWE = Preiswertes Wohneigentum 6. Grundsatzbeschluss Diese Festsetzungen treten mit Beschluss des Gemeinderates vom in Kraft. Maximal 2/3 Abschöpfung für ... Mindestens 1/3 bleibt beim Investor (Investitionsanreiz) Lasten und Bindungen Wohnbauförderung Kostentragung Planung, Erschließung, Infrastruktur u. Grün Sicherung städtebaulicher Qualitätsstandards 20% der Geschossfläche für Wohnbauförderung mind. 20% Mindestwohnanteil in durchmischten Gebieten Aufteilung der Förderquote zu 50% WBS und 50% PMW und/oder PWE WBS - Bindung mit Wohnberechtigungsschein PMW - Bildung von preiswertem Mietwohnungsbau PWE -Schaffung von preiswertem Wohneigentum Kostenlose Flächenabtretung an die Stadt - für öffentlich ausgewiesene Flächen Kostentragung - für Planung und Gutachten - für Erschließung zu 100 % - für gebietsbezogene Gemeinbedarfsinfrastruktur von max.40 % - für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Pflegeaufwand - Berücksichtigung von Altlasten und Abbruch von Gebäuden Mindestqualitätsstandards (städtebaulich, grünordnerisch und ökologisch) W e r t z u w ac h s Verwendung der durch Planung ausgelösten Bodenwertsteigerung
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j a nein nein nein j a j a Prüfschritt 1 Prüfschritt 2 Investitionsprojekt KAI Bauantrag Lenkungskommission LK-KAI Städtebauliche Rahmenbedigungen eingehalten? Neues Planungsrecht erforderlich? Modifizierte Bedingungen Regelbedingungen KAI Wettbewerb Planungsverfahren Städtisches Grundstück: Kaufvertrag/ Städtebaulicher Vertrag Privates Grundstück: Städtebaulicher Vertrag Umlegungsverfahren mit Städtebaulichem Vertrag Wertsteigerung vorhanden (min. 1/3)? Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" - Verfahrensablauf - Anlage 3
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Anlage 4 Aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Art der Förderung Die Stadt Karlsruhe überlässt Grundstücke für Zwecke des allgemeinen Wohnungs- baus (1-/2-Familienhaus, Eigentums- und Mietwohnungen) sowie sozialen Woh- nungsbaus an Bauwillige im Wege des Erwerbs oder des Erbbaurechts. Sowohl der Kaufpreis als auch der Erbbauzins kann nach Maßgabe der nachstehenden Förder- voraussetzungen ermäßigt werden; ein Rechtsanspruch auf diese freiwilligen Leis- tungen der Stadt Karlsruhe besteht nicht. 2. Begünstigter Personenkreis A. allgemeiner Wohnungsbau Familien und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften ab • einem zum Haushalt gehörenden Kind, soweit und solange für das Kind Kindergeld zusteht, • einer behinderten (min. 50%) oder pflegebedürftigen (min. Pflegestufe 1) dauerhaft im Haushalt lebenden Person, diese wird dem oben genannten Kind gleichgestellt. oder Familien, deren Kinder innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Kauf- oder Erbbauvertrags geboren bzw. in den Haushalt auf Dauer aufgenommen wer- den. Bei Kindern gilt dies nur, solange für diese Kinder Kindergeld zusteht. Die- sen Kindern werden keine weiteren Personen gleichgestellt. wenn deren Einkommen die Einkommensgrenze nach dem jeweiligen Landeswohn- raumförderprogramm um nicht mehr als 20% überschreitet. Die Voraussetzungen - mindestens 1 Kind mit Kindergeldanspruch oder gleichgestellte Per- son und Einkommensgrenze erfüllt - müssen in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem der An- trag gestellt werden kann, mit dem der Förderzeitraum beginnt (vgl. Ziffer 8). B. sozialer Wohnungsbau Wohnungsunternehmen und sonstige am Wohnungsmarkt tätige Gruppen und Per- sonen, sofern die Voraussetzungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) erfüllt sind. - 2 - 3. Förderungsfähige Vorhaben A. allgemeiner Wohnungsbau 3.1 Die Wohnflächengrenze beträgt für das Einfamilienhaus/die selbst genutzte Woh- nung im Zweifamilienhaus 160 m 2 . Zuschläge zur Wohnfläche sind möglich bei • kinderreichen Familien + 15 m 2 /Kind ab 3. Kind • Haushalten mit mehr als 4 Haushaltsangehörigen + 15 m²/Person ab 5. Person • zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf • sonstigen besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen • Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand • Besonderheiten im Zuschnitt oder der topografischen Gegebenheiten des Grund- stücks, die eine geringere Wohnfläche nicht zulassen. 3.2 Die Wohnfläche für die Eigentums- oder Mietwohnung ist begrenzt auf 80 m² bei 2 Personen. Für jede weitere Haushaltsperson, die zum begünstigten Personenkreis gemäß Ziffer 2 zählt, wird diese Grenze um 15 m² erhöht bis maximal 125 m² (bei 5 Personen). 3.3 Für die Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche gilt die Verordnung zur Berech- nung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der jeweils geltenden Fassung. B. sozialer Wohnungsbau Die Voraussetzungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) müssen er- füllt sein. 4. Ökologische Anforderungen an das Bauvorhaben Das Gebäude ist bezogen auf den energetischen Standard mindestens als KfW Effi- zienzhaus 70 zu errichten. Die gesamte Planung ist mit dem Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe im Hinblick auf ökologische Anforderungen vor Einreichung des Baugesuches bzw. Anzeige im Kenntnisgabeverfahren abzustimmen. Änderungen der abgestimmten Planung, so- wie der Materialauswahl können nur im Einvernehmen mit dem Bauordnungsamt erfolgen. Hierbei sind die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) in der jeweils gültigen Fas- sung einzuhalten. Die Minimierung der Heizenergie erfolgt durch eine kompakte Bauform (Minimie- rung der Oberfläche im Verhältnis zum Volumen), energetisch optimierte Däm- mung, hochwertige Fenster gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie luft- und winddichte Ausbildung der kompletten thermischen Gebäudehülle mit allen Bauteil- flächen und Bauteilanschlüssen. - 3 - Die Ausrichtung des Gebäudekonzeptes und der einzelnen Räume erfolgt entspre- chend den Möglichkeiten der passiven Solarenergienutzung bei gleichzeitiger Be- rücksichtigung eines effektiven sommerlichen Wärmeschutzes. Weitere Regelungen enthält die Anforderungsliste - Ökologisch orientiertes Bauen -, welche Anlage des Kauf- bzw. Erbbauvertrages ist. Die Bauherrin oder der Bauherr sind verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach Bauab- nahme die der Anforderungsliste beigefügte Bescheinigung der Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt, vorzulegen. Die Bescheinigung ist von einer im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zur E- nergieberatung zugelassenen Fachkraft, oder von einer nach § 21 EnEV ausstel- lungsberechtigten Person auszustellen. Alternativ wird auch der Nachweis der KfW- Förderbank akzeptiert. Bei Nichterfüllung der ökologischen Anforderungen wird eine Vertragsstrafe ent- sprechend der Regelung im Kauf- und Erbbauvertrag fällig. 5. Förderung des Grundstückserwerbs A. allgemeiner Wohnungsbau In den nachfolgend beschriebenen Fällen kann ein Kaufpreisabschlag gewährt wer- den. Statt dem Kaufpreisabschlag kann auch ein dem Barwert des Abschlages ent- sprechendes zinsvergünstigtes Darlehen gewährt werden. 5.1 Beim Erwerb des Grundstücks für das 1-/2-Familienhaus gewährt die Stadt einen Abschlag auf den Kaufpreis i.H.v. 6 % pro Kind oder dem Kind gleichgestellten Per- son, maximal 30 %. Bei der wachsenden Familie wird nachträglich ein Kaufpreisabschlag von 6 % pro Kind gewährt. Der Gesamtabschlag ist auf maximal 30% begrenzt. Die Stadt wird diesen Nachschlag umgehend zinslos bezahlen, sobald ihr die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden (vgl. Ziff. 8). Der Abschlagsbetrag wird durch eine auf 10 Jahre befristete Sicherungsgrundschuld im Grundbuch gesichert. Sollte das Grundstück vor Ablauf von 10 Jahren – ab Ver- tragsbeurkundung – weiterverkauft werden, ist der Abschlagsbetrag zinslos nachzu- zahlen. 5.2 Beim Erwerb von städtischen Grundstücken für den Geschosswohnungsbau ge- währt die Stadt einen Abschlag von bis zu 30 % des Kaufpreises, wenn sicher ge- stellt ist, dass dieser Abschlag in vollem Umfang und unter Beachtung der Einkom- mens- (2A) und Wohnflächengrenzen (3.2) an die förderfähigen • Erwerberinnen und Erwerber von Wohneigentum bzw. • Mieterinnen und Mieter in Form einer Miete, deren Höhe für mindestens fünf Jahre der höchst zulässigen Miete für allgemeinen Mietwohnraum nach dem jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramm entspricht, weitergegeben wird. - 4 - Die Höhe des Abschlagsbetrags der Wohneinheit bemisst sich am Anteil der geför- derten Wohnfläche an der Gesamtwohnfläche und davon je 1/5 Anteil pro Kind, soweit für das Kind Kindergeld zusteht und pro dauerhaft im Haushalt lebender be- hinderter (min. 50 %) oder pflegebedürftiger ( min. Pflegestufe 1) Person maximal jedoch 5/5 Anteile. Zur Berechnung wird folgende Formel zu Grunde gelegt: A = KP x 30 % x WF / GF x P / 5 A = Abschlagsbetrag der Wohneinheit KP = Kaufpreis des Grundstücks WF = Wohnfläche der Wohneinheit GF = Wohnfläche des Gesamtobjektes P = Anzahl der berücksichtigungsfähi- gen dauerhaft im Haushalt leben- den Personen B. sozialer Wohnungsbau Beim sozialen Wohnungsbau nach dem LWoFG mit Mietpreis- und Belegungsbindung wird ein Abschlag von 30 % vom Verkehrswert gewährt. 6. Förderung des Erbbaurechts A. allgemeiner Wohnungsbau 6.1 Der Förderzeitraum bemisst sich nach der Zahl der Kinder im Haushalt, für die Kin- dergeld zusteht. Der Förderzeitraum beträgt bei einem Kind bis zu 10 Jahre. Sofern in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren werden, verlängert er sich ab dem zwei- ten Kind pro Kind um zweieinhalb Jahre, maximal bis zu 20 Jahren. Ziffer 6.5 gilt entsprechend. Vorstehendes gilt analog für gleichgestellte Personen. 6.2 Die Förderung wird für den Zeitraum gewährt, in dem zur Familie mindestens 1 Kind zählt, für das Kindergeld zusteht, oder eine gleichgestellte Person, längstens jedoch bis Ende des Förderzeitraums. Die Förderung beginnt mit Abschluss des Erb- bauvertrags oder bei wachsenden Familien mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen Ziffer 2 vorliegen; diese Voraussetzungen müssen bis zum Ablauf von 5 Jahren, gerechnet ab Abschluss des Erbbauvertrags, eintreten. 6.3 Während der Dauer der Förderung wird der Erbbauzins von 4 % auf bis zu höchs- tens 1% wie folgt gesenkt: Bei 1 Kind/gleichgestellte Person um 0,6 % auf 3,4 % 2 Kindern/gleichgestellten Personen um 1,2 % auf 2,8 % 3 Kindern/gleichgestellten Personen um 1,8 % auf 2,2 % 4 Kindern/gleichgestellten Personen um 2,4 % auf 1,6 % 5 und mehr Kindern/gleichgestellten Personen um 3,0 % auf 1,0 % - 5 - Veränderungen in der Kinderzahl oder bei gleichgestellten Personen werden vom Ersten des Folgemonats, in dem die Veränderung eintritt, wirksam. Veränderungen sind in der Regel Geburt, Wegfall des Kindergeldanspruchs, Aufnahme des Kindes in den oder Ausscheiden des Kindes aus dem Haushalt, Eintritt bzw. Wegfall der Be- hinderung oder der Pflegebedürftigkeit. 6.4 Während der Dauer der Förderung ist die Stadt Karlsruhe bereit, 6.4.1 von der Anpassung des Erbbauzinses aufgrund veränderter wirtschaftlicher Ver- hältnisse entsprechend des Verbraucherpreisindexes Baden-Württemberg (Gleitklau- sel) abzusehen. 6.4.2 auf Verlangen des Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück zu dem bei Abschluss des Erbbauvertrags geltenden amtlichen Verkehrswert an den Erbbauberechtigten zu veräußern. 6.5 Eine Veränderung der Zahl der Kinder oder gleichgestellten Personen im Sinne Zif- fer 2 i.V. mit Ziffern 6.1, 6.2 und 6.3 im Förderzeitraum ist dem Liegenschaftsamt (LA) unaufgefordert und unverzüglich nachzuweisen, damit sie ab Ersten des Fol- gemonats, in dem die Veränderung eintritt, berücksichtigt werden kann. B. sozialer Wohnungsbau Während der Mietpreis- und Belegungsbindung (Förderzeitraum) nach dem LWoFG wird der Erbbauzins auf 1 % abgesenkt. Ziff. 6.4.1 gilt entsprechend. 7. Verlust der Förderung Eine aufgrund unrichtiger oder unterlassener Angaben erlangte Förderung führt grundsätzlich zum rückwirkenden Verlust der Förderung. Dies gilt auch für die Nichterfüllung der ökologischen Anforderungen mit der in Ziffer 4 beschriebenen Ausnahme. Die zu Unrecht erhaltene Förderung ist zurückzuzahlen. 8. Verfahren A. allgemeiner Wohnungsbau Nach der Vorentscheidung über die Zuteilung eines Baugrundstücks durch das Lie- genschaftsamt (LA) ist der Antrag auf Förderung nach den vorstehenden Richtlinien beim LA einzureichen. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, spätestens vor Genehmi- gung des Grundstücksgeschäfts durch die zuständigen städtischen Organe. Bei Fa- milien, bei denen die Fördervoraussetzungen erst später eintreten, kann der Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen, längstens bis zum Ablauf von 6 Jahren, ge- rechnet ab dem Tag der Beurkundung des Kauf- oder Erbbauvertrags, gestellt wer- den. Dem Antrag sind i.d.R. folgende Nachweise beizufügen: - 6 - Unterlagen zur Einkommensermittlung, Geburts-, Adoptionsurkunde, Pflegebe- scheinigung der SJB über Vollzeitpflege, für volljährige Kinder der Nachweis der Kindergeldberechtigung, Bescheid über festgestellte Pflegebedürftigkeit der Pflege- kasse, Schwerbehindertenausweis. B. sozialer Wohnungsbau Planunterlagen, etc. gemäß Anforderung der L-Bank 9. Ausnahmen In besonders begründeten Ausnahmefällen und zur Vermeidung unbilliger Härten kann der Oberbürgermeister Abweichungen von diesen Richtlinien zulassen. 10. Inkrafttreten Die Richtlinien treten am in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung in der Fas- sung des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.02.2006 außer Kraft.
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Anlage 5 Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) Alte Version Neue Version 1. Art der Förderung Die Stadt Karlsruhe überlässt Grundstücke für Zweck e des Woh- nungsbaus (1-/2-Familienhaus, Eigentums- und Mietwo hnungen) an Bauwillige im Wege des Erwerbs oder des Erbbaurecht s. Sowohl der Kaufpreis als auch der Erbbauzins kann nach Maßgabe der nachste- henden Fördervoraussetzungen ermäßigt werden; ein R echtsan- spruch auf diese freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe be steht nicht. 2. Begünstigter Personenkreis - Familien und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft en ab o einem zum Haushalt gehörenden Kind, soweit und sola nge für das Kind Kindergeld zusteht, o einer behinderten (min. 50%) oder pflegebedürftigen (min. Pflegestufe 1) dauerhaft im Haushalt lebenden Per son, diese wird dem oben genannten Kind gleichgestellt. oder - wachsende Familien ohne Kinder, d.h. Familien, dere n Kinder in- 1. Art der Förderung Die Stadt Karlsruhe überlässt Grundstücke für Zwec ke des allge- meinen Wohnungsbaus (1-/2-Familienhaus, Eigentums- und Mi et- wohnungen) sowie sozialen Wohnun gsbaus an Bauwillige im Wege des Erwerbs oder des Erbbaurechts. Sowohl der Kaufp reis als auch der Erbbauzins kann nach Maßgabe der nachstehenden Fördervor- aussetzungen ermäßigt werden; ein Rechtsanspruch au f diese frei- willigen Leistungen der Stadt Karlsruhe besteht nic ht. 2. Begünstigter Personenkreis A. Allgemeiner Wohnungsbau - Familien und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft en ab o einem zum Haushalt gehörenden Kind, soweit und sola nge für das Kind Kindergeld zusteht, o einer behinderten (min. 50%) oder pflegebedürftigen (min. Pflegestufe 1) dauerhaft im Haushalt lebenden Perso n, die se wird dem oben genannten Kind gleichgestellt. oder - Familien , deren Kinder innerhalb von fünf Jahren nach Ab schluss - 2 - nerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Kauf- /Erbbauvertrags geboren bzw. in den Hausha lt auf Dauer aufgenommen werden. Bei Kindern gilt dies nur, solange für diese Kinder Kindergeld zu- steht. Diesen Kindern werden keine weiteren Persone n gleichge- stellt. wenn in beiden Fällen - deren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförd erungsgesetz (WoFG) nicht um mehr als 80 v.H. überschreitet. Die Voraussetzungen - mindestens 1 Kind mit Kinderg eldan spruch oder gleichgestellte Person und Einkommensgrenze er füllt - müssen in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem der Antrag geste llt werden ka nn, mit dem der Förderzeitraum beginnt (vgl. Ziffer 8) . 3. Förderungsfähige Vorhaben 3.1 Die Wohnflächengrenze beträgt für das Einfamilienha us/die selbst genutzte Wohnung im Zweifamilienhaus 156 m 2 . des Kauf- oder Erbbauvertrags geboren bzw. in den H aushalt auf Dauer aufgenommen werden. Bei Kindern gilt dies nur , solange für diese Kinder Kindergeld zusteht. Diesen Kindern werden keine weiteren Personen gleichgestellt. wenn deren Einkommen die Einkommensgrenze nach dem jeweiligen Landeswohnraumförder programm um nicht mehr als 20% überschreitet. Die Voraussetzungen - mindestens 1 Kind mit Kinderg eldanspruch oder gleichgestellte Person und Einkommensgrenze er füllt - müs sen in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem der Antrag geste llt werden kann, mit dem der Förderzeitraum beginnt (vgl. Ziffer 8) . B. Sozialer Wohnungsbau Wohnungsunternehmen und sonstige am Wohnungsmarkt tä tige Gruppen oder Personen, sofern die Voraussetzun gen des Landeswohn raumförderungsgesetzes (LWoFG) erfüllt sind. 3. Förderungsfähige Vorhaben A. Allgemeiner Wohnungsbau 3.1 Die Wohnflächengrenze beträgt für das Einfamilienha us/die selbst genutzte Wohnung im Zweifamilienhaus 160 m 2 . - 3 - Zuschläge zur Wohnfläche sind möglich bei • kinderreichen Familien + 15 m 2 /Kind ab 3. Kind • Haushalten mit mehr als 4 Haushaltsangehörigen + 15 m²/Person ab 5. Person • zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf • sonstigen besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnis- sen • Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand • Besonderheiten im Zuschnitt oder der topografischen Gegebenheiten des Grundstücks, die eine geringere Wohnfläche nicht zu lassen. 3.2 Die Wohnfläche für die Eigentums- oder Mietwohnung ist be grenzt auf 80 m² bei 2 Personen. F ür jede weitere Haushaltsperson, die zum begünstigten Personenkreis gemäß Ziffer 2 zählt , wird diese Grenze um 15 m² erhöht bis maximal 125 m² (bei 5 Pe rsonen). 3.3 Für die Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche gil t die Ver- ordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenv erordnung - WoFlV) in der jeweils geltenden Fassung. 4. Ökologische Anforderungen an das Bauvorhaben Zuschläge zur Wohnfläche sind möglich bei • kinderreichen Familien + 15 m 2 /Kind ab 3. Kind • Haushalten mit mehr als 4 Haushaltsangehörigen + 15 m²/Person ab 5. Person • zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf • sonstigen besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnis- sen • Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand Besonderheiten im Zuschnitt oder der topografischen Gegebenheiten des Grundstücks, die eine geringere Wohnfläche nicht zulassen. 3.2 Die Wohnfläche für die Eigentums- oder Mietwohnung ist be grenzt auf 80 m² bei 2 Personen. Für jede weitere Haushal tsperson, die zum begünstigten Personenkreis gemäß Zif fer 2 zählt, wird diese Grenze um 15 m² erhöht bis maximal 125 m² (bei 5 Pe rsonen). 3.3 Für die Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche gil t die Ver- ordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenv erordnung - WoFlV) in der jeweils geltenden Fassung. B. Sozialer Wohnungsbau Die Voraussetzungen des Landeswohnraumförderungsges et- zes (LWoFG) müssen erfüllt sein. 4. Ökologische Anforderungen an das Bauvorhaben Das Gebäude ist bezogen auf den energetischen Stand ard mindestens als KfW Effizienzhaus 70 zu errichten. - 4 - Die gesamte Planung ist mit dem Bauordnungsamt der Stadt Karls- ruhe im Hinblick auf ökologische Anforderungen vor Einreichu ng des Baugesuches bzw. Anzeige im Kenntnisgabever fahren abzustimmen. Änderungen der abgestimmten Pla nung, sowie der Materialauswahl können nur im Einvernehmen mit dem Bauordnungsamt e rfolgen. Die Auswahl der Baustoffe für das Gebäude hat sich grundsätzl ich am „Leitfaden zum ökologisch orientierten Bauen“, h erausgegeben vom Umweltbundesamt in der jeweils aktuellen Fassun g – derzeit C.F. Müller Verlag Karlsruhe ISBN 3-7880-7521-X – zu orientieren und ist ebenfalls mit dem Bauordnungsamt abzustimme n. Zur Re duzierung von Heizenergie ist die Gebäudeform kompa kt zu gestalten (Minimierung der Oberfläche). Die einzeln en Räume der Gebäude sind dabei nach Wärmeenergetischen Gesichts punkten auszurichten. Wenn möglich, soll durch große Fenste r nach Süden und Westen eine passive Sonnenenergienutzung erziel t werden. Über die Erfüllung der vorstehenden ökologischen un d energetischen Anforderungen ist dem Bauordnungsamt eine schriftli che und detail- lierte Bestätigung des Bauherrn und seines Architek ten spätestens mit Einreichung des Baugesuches bzw. Anzeige im Ken ntnisgabever- fahren vorzulegen. Dem Bauordnungsamt ist nach Fert igstellung des Vorhabens und nach vorheriger Absprache das Betrete n des Grund- stücks zur Überprüfung der Erfüllung der ökologisch en Anforderun- gen zu gestatten. Die gesamte Planung ist mit dem Bauordnungsamt der Stadt Karls- ruhe im Hinblick auf ökologische Anforderungen vor Einreichung des Bau gesuches bzw. Anzeige im Kenntnisgabeverfahren abzu stimmen. Änderungen der abgestimmten Planung, sowie der Mate rialauswahl können nur im Einvernehmen mit dem Bauordnungsamt e rfolgen. Hierbei sind die Bestimmungen der Energieeinsparver ord nung (EnEV) und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes ( EE- WärmeG) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten . Die Minimierung der Heizenergie erfolgt durch eine kompakte Bauform (Minimierung der Oberfläche im Verhältnis z um Vo- lumen), energetisch optimierte Dämmung, hochwertige Fens- ter gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie luf t- und winddichte Ausbildung der kompletten thermischen Ge bäu- dehülle mit allen Bauteilflächen und Bauteilanschlü ssen. Die Ausrichtung des Gebäudekonzeptes und der einzel nen Räume erfolgt entsprechend den Möglichkeiten der pa ssiven Solarenergienutzung bei gleichzeitiger Berücksichti gung eines effektiven sommerlichen Wärmeschutzes. Weitere Regelungen enthält die Anforderungsliste - Ökolo- gisch orientiertes Bauen -, welche Anlage des Kauf- bzw. Erb- bauvertrages ist. Die Bauherrin oder der Bauherr sind verpflichtet, s pätes tens 6 Wochen nach Bauabnahme die der Anforderungsliste be ige- fügte Bescheinigung der Stadt Karlsruhe, Liegenscha fts amt, vorzulegen. Die Bescheinigung ist von einer im Bund espro- gramm „Vor-Ort-Beratung“ oder von der Verbraucher zentrale Bundesverband e.V. zur Energieberatung zugelassenen Fach- - 5 - Bei Nichterfüllung der ökologischen Anforderungen w ird eine Ver- tragsstrafe entsprechend der Regelung im Kauf- und Erbbauvertrag fällig. Dies gilt nicht falls die Kosten oder die m onatliche Belastungs- grenze auf Grund der ökologischen Anforderungen an steigen und dieser Anstieg nicht durch eine Verknüpfung mit and eren Förderpro- grammen kompensiert werden kann. Darüber hinaus werden ergänzend Öko Plus Maßnahmen laut KfW – Förderprogramm empfohlen. Das sind im Einzelnen: - Dämmung der Außenwände, des Daches und der Keller decke - Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme- Kopplung und Nah-/Fernwärme. 5. Förderung des Grundstückserwerbs In den nachfolgend beschriebenen Fällen kann ein Ka ufpreis abschlag gewährt werden. Stat t dem Kaufpreisabschlag kann auch ein dem Barwert des Ab schlages entsprechendes zinsvergünstigtes Darlehen gewährt werden. 5.1 Beim Erwerb des Grundstücks für das 1-/2-Familienha us ge währt die Stadt einen Abschlag auf den Kaufpreis i.H.v. 6 % p ro Kind od er dem Kind gleichgestellten Person, maximal 30 %. kraft, oder von einer nach § 21 EnEV ausstellungsbe rechtig ten Per son auszustellen. Alternativ wird auch der Nachweis der KfW -Förderbank akzeptiert. Bei Nichterfüllung der ökologischen Anforderungen w ird eine Ver- tragsstrafe entsprechend der Regelung im Kauf- und Erbbauver trag fällig. 5. Förderung des Grundstückserwerbs A. Allgemeiner Wohnungsbau In den nachfolgend beschriebenen Fällen kann ein Ka ufpreis abschlag gewährt wer den. Statt dem Kaufpreisabschlag kann auch ein dem Barwert des Abschlages entsprechendes zins vergünstigtes Darlehen gewährt werden. 5.1 Beim Erwerb des Grundstücks für das 1-/2-Familienha us ge währt die Stadt einen Abschlag auf den Kaufpreis i.H.v. 6 % p ro Kind oder dem Kind gleichgestellten Person, maximal 30 %. - 6 - Bei der wachsenden Familie erhält der Erwerber nach träglich einen Kaufpreisabschlag von 6 % pro Kind. Der Gesamtab schlag ist auf maximal 30% begrenzt. Die Stadt wird diesen Nachsch lag umge- hend zinslos bezahlen, sobald ihr die ent sprechenden Nachweise vorgelegt werden (vgl. Ziff. 8). Der Abschlagsbetrag wird durch eine auf 10 Jahre be fristete Siche- rungsgrundschuld im Grundbuch gesichert. Sollte das Grundstück vor Ablauf von 10 Jahren – ab Vertragsbeurkundung – weiterver- kauft werden, ist der Abschlagsbetrag zinslos nachz uzahlen. 5.2 Beim sozialen Wohnungsbau nach Wohraumförderungsges etz wird ein Abschlag von 30 % vom Verkehrswert gewährt. 5.3 Beim Erwerb von städtischen Grundstücken für den Ge schosswoh- nung sbau gewährt die Stadt einen Abschlag von bis zu 30 % des Kaufpreises, wenn sicher gestellt ist, dass dieser Abschlag in vollem Umfang an die förderfähigen - Erwerber von Wohneigentum bzw. - Mieter in Form einer auf 5 Jahre reduzierten Ausg angsmiete nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm weitergegeben wird. Die Höhe des Abschlagsbetrags der Wohneinheit bemis st sich am Anteil der geförderten Wohnfläche an der Gesamtwohn fläche und davon je 1/5 Anteil pro Kind, soweit für das Kind K indergeld zusteht Bei der wachsenden Familie wird nachträglich ein Kaufpreisab schlag von 6 % pro Kind gewährt . Der Gesamtabschlag ist auf maximal 30% begrenzt. Die Stadt wird diesen Nachschlag umge hend zinslos bezahlen, sobald ihr die entsprechenden Nachweise v orgelegt wer- den (vgl. Ziff. 8). Der Abschlagsbetrag wird durch eine auf 10 Jahre be fristete Siche- rungsgrundschuld im Grundbuch gesichert. Sollte das Grundstück vor Ablauf von 10 Jahren – ab Vertragsbeurkundung – weiterver- kauft werden, ist der Abschlagsbetrag zinslos nachz uzahlen. 5.2 Beim Erwerb von städtischen Grundstücken für den Ge schosswoh- nungsbau gewährt die Stadt einen Abschlag von bis z u 30 % des Kaufpreises, wenn sichergestellt ist, dass dieser A bschlag in vollem Umfang und unter Beachtung der Einkommens- (2A) und Wohnflächengrenzen (3.2) an die förderfähigen - Erwerberinnen und Erwerber von Wohneigentum bzw. - Mieterinnen und Mieter in Form einer Miete, deren H öhe für mindestens fünf Jahre der höchst zulässigen Miete f ür all- gemeinen Mietwohnraum nach dem jeweiligen Landes-wohnraumförderungsprogramm entspricht , weitergegeben wird. Die Höhe des Abschlagsbetrags der Wohneinheit bemis st sich am Anteil der geförderten Wohnfläche an der Gesamtwohn fläche und davon je 1/5 Anteil pro Kind, soweit für das Kind K indergeld zusteht - 7 - und pro dauerhaft im Haushalt lebender behinderter (min. 50 %) oder pflegebedürftiger ( min. Pflegestufe 1) Person maximal jedoch 5/5 Anteile. Zur Berechnung wird folgende Formel zu Grunde geleg t: A = KP x 30 % x WF / GF x P / 5 A = Abschlagsbetrag der Wohneinheit KP = Kaufpreis des Grundstücks WF = Wohnfläche der Wohneinheit GF = Wohnfläche des Gesamtobjektes P = Anzahl der berücksichtigungsfähigen dauerhaft im Haushalt lebenden Personen 6. Förderung des Erbbaurechts 6.1 Der Förderzeitraum bemisst sich nach der Zahl der K inder im Haus- halt, für die Kindergeld zusteht. Der Förderzeitrau m beträgt bei ei- nem Kind bis zu 10 Jahre. Sofern in diesem Zeit raum weitere Kinder geboren werden, verlängert er sich ab dem zweiten K ind pro Kind um zweieinhalb Jahre, maximal bis zu 20 Jahren. Zif fer 6.5 gilt ent- sprechend. Vorstehendes gilt analog für gleichgeste llte Personen. und pro dauerhaft im Haushalt lebender behinderter (min. 50 %) oder pflegebedürftiger ( min. Pflegestufe 1) Person maximal jedoch 5/5 Anteile. Zur Berechnung wird folgende Formel zu Grunde geleg t: A = KP x 30 % x WF / GF x P / 5 A = Abschlagsbetrag der Wohneinheit KP = Kaufpreis des Grundstücks WF = Wohnfläche der Wohneinheit GF = Wohnfläche des Gesamtobjektes P = Anzahl der berücksichtigungsfähigen dauerhaft im Haushalt lebenden Personen B. Sozialer Wohnungsbau Beim sozialen Wohnungsbau nach dem LWoFG mit Mietpr eis- und Belegungsbindung wird ein Abschlag von 30 % vom Ver- kehrswert gewährt. 6. Förderung des Erbbaurechts A. Allgemeiner Wohnungsbau 6.1 Der Förderzeitraum bemisst sich nach der Zahl der K inder im Haus- halt, für die Kindergeld zusteht. Der Förderzeitrau m beträgt bei ei- nem Kind bis zu 10 Jahre. Sofern in diesem Zeit raum weitere Kinder geboren werden, verlängert er sich ab dem zweiten K ind pro Kind um zweieinhalb Jahre, maximal bis zu 20 Jahren. Zif fer 6.5 gilt ent- sprechend. Vorstehendes gilt analog für gleichgeste llte Personen. - 8 - 6.2 Die Förderung wird für den Zeitraum gewährt, in dem zur Fami lie mindestens 1 Kind zählt, für das Kindergeld zus teht, oder eine gleichgestellte Person, längstens jedoch bis Ende d es Förderzeit- raums. Die Förderung beginnt mit Abschluss des Erb bauvertrags oder bei wachsen den Familien mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen Ziffer 2 vorliegen; diese Vorau ssetzungen müssen bis zum Ablauf von 5 Jahren, gerechnet ab Abschluss des Erbbauver- trags, eintreten. 6.3 Während der Dauer der Förderung wird der Erbbauzins von 4 % auf bis zu höchstens 1 % wie folgt gesenkt: Bei 1 Kind/gleichgestellte Person um 0,6 % auf 3,4 % 2 Kindern/gleichgestellten Personen um 1,2 % auf 2,8 % 3 Kindern/gleichgestellten Personen um 1,8 % auf 2,2 % 4 Kindern/gleichgestellten Personen um 2,4 % auf 1,6 % 5 und mehr Kindern/gleichgestellten Personen um 3,0 % auf 1,0 % Veränderungen in der Kinderzahl oder bei gleichgest ellten Personen werden vom Ersten des Folgemonats, in dem die Verän derung ein- tritt, wirksam. Veränderungen sind in der Re gel Geburt, Wegfall des Kindergeldanspruchs, Aufnahme des Kindes in den ode r Ausschei- den des Kindes aus dem Haushalt, Eintritt bzw. Wegf all der Behinde- rung oder der Pflegebedürftigkeit. 6.4 Während der Dauer der Förderung ist die Stadt Karls ruhe bereit, 6.2 Die Förderung wird für den Zeitraum gewährt, in dem zur Familie mindestens 1 Kind zählt, für das Kindergeld zusteht, oder eine gleichgestellte Person, längstens jedoch bis Ende d es Förderzeit- raums. Die Förderung beginnt mit Abschluss des Erbb au vertrags oder bei wachsenden Familien mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen Ziffer 2 vorliegen; diese Vorausset zungen müssen bis zum Ablauf von 5 Jahren, gerechnet ab Abschluss des Erbbauver- trags, eintreten. 6.3 Während der Dauer der Förderung wird der Erbbauzins von 4 % auf bis zu höchstens 1% wie folgt gesenkt: Bei 1 Kind/gleichgestellte Person um 0,6 % auf 3,4 % 2 Kindern/gleichgestellten Personen um 1,2 % auf 2,8 % 3 Kindern/gleichgestellten Personen um 1,8 % auf 2,2 % 4 Kindern/gleichgestellten Personen um 2,4 % auf 1,6 % 5 und mehr Kindern/gleichgestellten Personen um 3,0 % auf 1,0 % Veränderungen in der Kinderzahl oder bei gleichgest ellten Per sonen werden vom Ersten des Folgemonats, in dem die Verän derung ein- tritt, wirksam. Veränderungen sind in der Re gel Geburt, Wegfall des Kindergeldanspruchs, Aufnahme des Kindes in den ode r Ausschei- den des Kindes aus dem Haushalt, Eintritt bzw. Wegf all der Behinde- rung oder der Pflegebedürftigkeit. 6.4 Während der Dauer der Förderung ist die Stadt Karls ruhe bereit, - 9 - 6.4.1 von der Anpassung des Erbbauzinses aufgrund veränd erter wirt- schaftlicher Verhältnisse entsprechend des Verbrauc herpreis indexes Baden-Württemberg (Gleitklausel) abzusehen. 6.4.2 auf Verlangen des Erbbauberechtigten das Erbbaugrun dstück zu dem bei Abschluss des Erbbauvertrags geltenden amtliche n Ver kehrswert an den Erbbauberechtigten zu veräußern. 6.5 Eine Veränderung der Zahl der Kinder oder gleichges tellten Perso nen im Sinne Ziffer 2 i.V. mit Ziffern 6.1, 6.2 und 6.3 im Förder zeitraum ist dem Liegenschaftsamt (LA) unaufgefordert und un verzü glich nachzuweisen, damit sie ab Ersten des Folgemo nats, in dem die Veränderung eintritt, berücksichtigt werden kann. 7. Verlust der Förderung Eine aufgrund unrichtiger oder unterlassener Angabe n erlangte För- derung führt grundsätzlich zum rückwirkenden Verlus t der Förde- rung. Dies gilt auch für die Nichterfüllung der öko logischen Anforde- rungen mit der in Ziffer 4 beschriebenen Aus nahme. Die zu Unrecht erhaltene Förderung ist zurückzuzahlen. 6.4.1 von der Anpassung des Erbbauzinses aufgrund veränd erter wirt- schaftlicher Verhältnisse entsprechend des Verbrauc herpreis indexes Baden-Württemberg (Gleitklausel) abzusehen. 6.4.2 auf Verlangen des Erbbauberechtigten das Erbbaugrun dstück zu dem bei Abschluss des Erbbauvertrags geltenden amtl ichen Ver- kehrswert an den Erbbauberechtigten zu veräußern. 6.5 Eine Veränderung der Zahl der Kinder oder gleichgestellten Personen im Sinne Ziffer 2 i.V. mit Ziffern 6.1, 6.2 und 6.3 im Förder zeitraum ist dem Liegenschaftsamt (LA) unaufgefordert und un verzüglich nachzuweisen, damit sie ab Ersten des Folgemo nats, in dem die Veränderung eintritt, berücksichtigt werden kann. B. Sozialer Wohnungsbau Während der Mietpreis- und Belegungsbindung (Förder zeit- raum) nach dem LWoFG wird der Erbbauzins auf 1 % ab ge- senkt. Ziff. 6.4.1 gilt entsprechend. 7. Verlust der Förderung Eine aufgrund unrichtiger oder unterlassener Angabe n erlangte För- derung führt grundsätzlich zum rückwirkenden Verlus t der Förde- rung. Dies gilt auch für die Nichterfüllung der öko logischen Anforde- rungen mit der in Ziffer 4 beschriebenen Ausnahme. Die zu Unrecht erhaltene Förderung ist zurückzuzahlen. - 10 - 8. Verfahren Nach der Vorentscheidung über die Zuteilung eines Baugrund stücks durch das Liegenschaftsamt (LA) ist der Antrag auf För derung nach den vorstehenden Richtlinien beim VLW einzu reichen. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, spätestens vor Genehmigung des Grund- stücksgeschäfts durch die zuständigen stä dtischen Organe. Bei wachsenden Familien, bei denen die Fördervoraussetz ungen erst spä- ter eintreten, kann der An trag bei Vorliegen der Voraussetzungen, längstens bis zum Ablauf von 6 Jahren, gerechnet a b dem Tag der Beurkundung des Kauf- oder Erbbauvertrags, gestellt werden. Dem Antrag sind i.d.R. folgende Nachweise beizufüg en: Unterlagen zur Einkommensermittlung, Geburts-, Ado ptionsurkun- de, Pflegebescheinigung der SJB über Vollzeitpflege , für voll jährige Kinder der Nachweis der Kindergeldberechtigung , Bescheid über festgestellte Pflegebedürftigkeit der Pflegekasse, Schwerbehinder- tenausweis. 9. Ausnahmen In besonders begründeten Ausnahmefällen und zur Ver meidung un- billiger Härten kann der Oberbürgermeister Abweichu ngen von die- sen Richtlinien zulassen. 8. Verfahren A. Allgemeiner Wohnungsbau Nach der Vorentscheidung über die Zuteilung eines Baugrund stücks durch das Liegenschaftsamt (LA) ist der Antrag auf För derung nach den vorstehenden Richtlinien beim LA einzurei chen. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, spätestens vor Genehmigung des Grund- stücksgeschäfts durch die zuständigen städtischen O rgane. Bei Fa- milien, bei denen die Fördervoraus setzungen erst später eintreten, kann der Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen, längstens bis zum Ablauf von 6 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Beu rkundung des Kauf- oder Erbbauvertrags, gestellt werden. Dem Antrag sind i.d.R. folgende Nachweise beizufüge n: Unterlagen zur Einkommensermittlung, Geburts-, Ado ptionsurkun- de, Pflegebescheinigung der S JB über Vollzeitpflege, für volljährige Kinder der Nachweis der Kindergeldberechtigung, Bes cheid über festgestellte Pflegebedürftigkeit der Pflegekasse, Schwerbehinder- tenausweis. B. Sozialer Wohnungsbau Planunterlagen, etc. gemäß Anforderung der L-Bank 9. Ausnahmen In besonders begründeten Ausnahmefällen und zur Ver meidung un- billiger Härten kann der Oberbürgermeister Abweichu ngen von die- sen Richtlinien zulassen. - 11 - 10. Inkrafttreten Die Richtlinien treten am 21.02.2006 in Kraft. 10. Inkrafttreten Die Richtlinien treten am in Kraft.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Januar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5.1 der Tagesordnung: Wohnraumförderung in Karlsruhe: - Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" - Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI" - Aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung - Modifiziertes Bodenordnungsverfahren im Innenbereich Vorlage: 2013/0228 dazu: Ergänzungsantrag der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostirop- oulos (Die Linke) vom 17. Januar 2014 Vorlage: 2014/0348 Änderungsantrag der Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz, der Stadträte Thors- ten Ehlgötz und Detlef Hofmann (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. Januar 2014 Vorlage: 2014/0357 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und bekennt sich nach Vorberatung im Planungs-, Sozial-, und Hauptausschuss zum Grundsatz der Wohnraumförderung in Karlsruhe. Der Gemeinderat beschließt das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF" (Förderung Sozialer Miet- wohnraum) gemäß Anlage 1 der Vorlage Nr. 2013/0228, das auf Karlsruher Verhältnisse zugeschnittene Innenentwicklungskonzept "KAI" für eine Pilotphase von drei Jahren, das zukünftig eine sozialgerechte und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung in Karlsruhe garantieren soll gemäß Anlage 2 der Vorlage Nr. 2013/0228, die aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung (Förderung Wohngrundstück) gemäß Anlage 4 der Vorlage Nr. 2013/0228, die modifizierte Bodenordnung im Innenbereich. - 2 - Abstimmungsergebnis: Die CDU-Fraktion beantragte getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten. Diesem wurde zugestimmt. - Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF": Einstimmig Ja. - Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI": 18 Nein, 29 Ja - Aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraumförderung: Ein- stimmig Ja. - Modifiziertes Bodenordnungsverfahren im Innenbereich: 12 Nein, Rest Ja Ergänzungsantrag der Linken: 10 Ja, 2 Enthaltungen, Rest Nein Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.1 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Wir stehen an einer wichtigen Wende und einem Neuanfang in einem wichtigen politi- schen Feld der Stadt Karlsruhe. Unter Punkt 5 bieten wir zwei Beschlussvorlagen zum Thema Wohnraum in Karlsruhe. Unter Punkt 5.1 realisieren wir einen Auftrag des Ge- meinderates, dass wir wieder in eine kommunale Wohnraumförderung einsteigen wol- len, dass wir das Thema bezahlbaren, preiswerten und sozialen Wohnungsbau aus kommunaler politischer Verantwortung wieder in die Hand nehmen wollen. Dies war ein eindeutiges Votum während der Haushaltsberatungen im letzten Jahr. Hier ist nach einer sehr gründlichen, komplexen und dezernatsübergreifenden Vorarbeit, für die ich ausdrücklich Herrn Gierth vom Liegenschaftsamt, aber auch allen anderen Beteiligten, danken möchte, eine Vorlage unter Punkt 5.1 gelungen, die mit verschiedenen Be- standteilen ein solches Förderprogramm vorschlägt. Unter Punk 5.2 - wir werden das getrennt aufrufen - wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass wir auch für bestimmte Zielgruppen in der Vergangenheit schon sehr verantwortlich versucht haben, Wohnraumförderung und Wohnraumpolitik zu machen. Zu dem relativ beliebten Vorwurf, dass wir hier in eine planungsmäßige Drangsalierung oder auch Unterdrückung bestimmter anderer Interessen geraten, möchte ich ausdrück- lich sagen: Wir brauchen solche steuernden Elemente. Wenn Sie sich einmal in der Bundesrepublik umschauen, welche Städte welche Erfahrungen mit steuernden Elemen- ten machen, dann sehen Sie, dass beispielsweise die Städte Frankfurt und München die zwei Städte sind, die sogar so genannten Milieuschutz betreiben, um die Gentrifizie- rung von Altbausubstand aufzuhalten und es für die weniger betuchten Mieterinnen und Mieter noch offen zu halten. Sie werden mir Recht geben, dass man nicht erken- nen kann, dass das weder in Frankfurt noch in München die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in irgendeiner Weise großartig beeinträchtigt. Diesen Hinweis gestatten Sie mir. Genauso gestatten Sie mir den Hinweis, dass wir bei verschiedenen Bieterverfahren in der letzten Zeit erleben, dass mittlerweile ein Investiti- onsrun auf Karlsruhe ausgebrochen ist, der zu völlig aberwitzigen Vorstellungen von Grundeigentumspreisen führt. Wenn wir hier den Gewinn nehmen, der sich einerseits daraus abschöpfen lässt, aber auch ein bisschen begrenzend eingreifen, um überhaupt - 3 - noch die Gestaltung von preiswertem Wohnungsraum zu ermöglichen, dann wird da- mit die Gewinnspanne am Ende nicht beeinträchtigt. Sehr wohl werden die Grund- stückspreise vielleicht ein bisschen nach oben abgefangen. Das kann auch für die weite- re Entwicklung in Karlsruhe durchaus nur positiv sein. Das als klares Bekenntnis auch meinerseits, vor allem zur Vorlage unter Punkt 5.1. Erste Bürgermeisterin Mergen: Die Vorlage ist relativ komplex. Deswegen will ich kurz einige Punkte noch einmal herausgreifen, damit auch verständlich wird, wie wir in den letzten Monaten überlegt haben, wie wir den bezahlbaren Wohnraum in Karlsruhe befördern können. Wir sind in der glücklichen Lage in Karlsruhe, dass wir wachsen. Wir haben inzwischen 307.000 Personen in Karlsruhe und gehören zu den 15 Wachstumsregionen in Deutsch- land. Die Bevölkerung hat von 2000 - 2012 um fast 17.000 Menschen zugenommen. Das ist quasi eine Kleinstadt, die inzwischen zugewachsen ist. Wir gehen auch weiterhin von leicht wachsenden Zahlen aus, auch in den nächsten rund 15 Jahren. Dieser Zuzug hat natürlich zu einer verstärkten Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt geführt. Wir ha- ben aber - weil wir nicht mehr die Konversionsflächen haben - nicht mehr in dem Maße Wohnraum anbieten können, haben einen ganz geringen Leerstand von nur 3 %. Im Städtevergleich haben wir nur einen Leerstand von 2 %, teilweise sogar nur noch von 1 %. Das ist dann vielleicht mieterwechselnd geschuldet. Eigentlich haben wir Vollbele- gung. Wir würden gerne zur Sicherung der Wohnraumversorgung auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag leisten und Ihnen heute im Bereich bezahlbarer Wohnraum, sozialer Wohnraum das Programm vorschlagen. Denn diese Wohnungen sind tatsächlich rück- läufig. Wir hatten vor 14 Jahren noch rund 10.000 Wohnungen. Heute sind es weniger als 4.000 Wohnungen. Aber der Bedarf ist nach wie vor da. Wir haben in einer Arbeits- gruppe dezernatsübergreifend gearbeitet, haben uns natürlich auch andere Städte an- geschaut, beispielsweise Stuttgart, Freiburg, München, Köln, Frankfurt, und haben na- türlich auch die bereits hier von Ihnen andiskutierten Modelle in Wien und Salzburg ge- prüft, analysiert und bewertet. Wir schlagen Ihnen heute im Grunde drei Säulen für den Wohnungsbau in Karlsruhe vor. Das ist zum einen eine offensivere Bewerbung der Landesförderung. Zum Zweiten das Karlsruher Wohnraumförderprogramm - wir kürzen es ab, damit es leichter geht: KaWoF -, und zum Dritten KAI, das ist das Karlsruher Innenentwicklungskonzept. Die Landesförderung 2013 hat gezeigt, sie reicht nicht aus, um hier wirklich richtige Anreize zu schaffen für den sozialen Mietwohnungsbau. Deswegen glauben wir, dass wir, wenn wir auf die Landesförderung mit dem KaWoF als Komplementärförderung aufsetzen, sehr wohl Impulse setzen können. KAI möchte gern die Wohnraumversor- gung nachhaltig bei allen künftigen größeren Projekten hier verbessern. Was heißt das jetzt bei dem Karlsruher Wohnungsbauförderprogramm? Wir haben Mit- tel im Haushalt - im letzten Jahr 1 Mio. €, in diesem Jahr 2 Mio. € und 3 Mio. € Ver- pflichtungsermächtigung. Wir haben das Programm in 2013 noch nicht beschlussreif - 4 - vorbereiten können. Das hatten wir Ihnen bei den Haushaltsberatungen schon gesagt. Keine Sorge, die 1 Mio. € vom letzten Jahr werden wir jetzt nicht irgendwo wieder ein- sparen, sondern natürlich dem Programm zur Verfügung stellen, so Sie es denn wollen im Rahmen der Übertragung der Haushaltsmittel. Konkret schlagen wir Ihnen vor: Wenn jemand für 15 Jahre Sozialmietbindung eingeht im Bereich des Neubaus, würden wir einen Zuschuss von 200 €/m 2 geben. Legt er sich auf 25 Jahre fest, dann sind es 285 €/m 2 . Wir schlagen Ihnen zum Zweiten vor, dass wir in bereits vorhandenen Wohnungen, bestehenden Objekten Belegungsrechte ankaufen. Hier würden wir anbieten: für 15 Jahre Belegungsrechte 135 €/m 2 . Und wenn sich je- mand sogar auf 25 Jahre einlassen würde, ein Zuschuss von 190 €/m 2 . Ich denke, das wird schon einiges abfedern und helfen im Bereich der weiteren Entwicklung des sozia- len Wohnungsbaus. Der weitere Vorschlag ist das Karlsruher Innenentwicklungskonzept. Dieses soll stadt- weit gelten, sofern neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Wohnnutzung geschaffen wird, und mindestens 1/3 der Steigerung des Grundstückswertes als Investi- tionsanreiz bei den Planungsbegünstigen verbleibt. Dieses KAI gilt nicht bei Vorhaben mit bestehendem unverändertem Planungsrecht, und nicht in Gewerbe- und Industrie- gebieten. In Verfahren, bei denen Sie schon Beschlüsse gefasst haben, können wir das nicht nachträglich noch auferlegen. Es gilt für alles, was künftig kommt, und auch nicht im Außenbereich. Ziel unseres Vorschlags ist, 20 % der neu zu schaffenden Geschossfläche für den geför- derten Wohnungsbau sicherzustellen, eine Sicherung eines generellen Wohnanteils von 20 % bei allen Bauvorhaben in Kern- und Mischgebieten. Nur in ganz besonderen Fäl- len, wenn es vielleicht kleinere Objekte sind in bestimmten Teilen, wo man nur schwer so etwas rechtfertigen kann, könnte derjenige auch nachweisen, an einem anderen Standort die Auflagen zu erfüllen. In ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen kann man auch über eine Ablöse nachdenken. Was muss passieren? Der Investor würde sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertra- ges zur Übernahme der Lasten und Bindung für die Wohnraumförderung in den Berei- chen Bindung mit Wohnberechtigungsschein oder Bildung von preiswertem Mietwoh- nungsbau - das passiert z. B. bei den Wohnungsbaugesellschaften, Mieter- und Bauver- ein u. ä. - oder auch Schaffung von preiswertem Wohneigentum verpflichten. Das sind dann mehr Verträge mit privaten Investoren, denken Sie an Karlsruhe-Südost, östliche Südstadt. Da hätte man z. B. solche Instrumente auferlegen können und hätte dann noch ein stärkeres Angebot an sozialem Wohnraum. Das ist unser Vorschlag. Ich sehe sehr wohl auch die kritischen Stimmen bei der CDU. Ich habe mich am Anfang auch schwer getan. Wir haben heftig gerungen. Ich bin aber der Meinung, wir sind so attraktiv als Stadt Karlsruhe, wir haben hier eine so hohe Nachfrage an Wohnraum, dass es zumutbar ist, denn die Wert- und Gewinnsteigerun- gen für einen Investor sind doch nach wie vor in einem erheblichen Maße gegeben. Dieses Selbstbewusstsein sollten wir ruhig an den Tag legen, denn wir wollen junge Familien, wir wollen Menschen, die auch nicht die ganz so hochpreisigen Wohnungen - 5 - bezahlen können. Sie tun unserer Stadt gut. Dafür kann es ein Ansatz sein. Ich hoffe sehr, dass es greift. Neben diesen Instrumenten würden wir Ihnen weiter vorschlagen, die Richtlinien zur kommunalen Wohnraumförderung weiterzuführen. Das bedeutet, für den Förderzeit- raum den Erbbauzins nach wie vor von 4 % auf 1 % zu senken. Das wollen wir weiter machen. Wir wollen auch das modifizierte Bodenordnungsverfahren im Innenbereich. Das sind Regelungen gemäß unserem Innenentwicklungskonzept mit mehreren Grundstücksei- gentümern, also freiwillige Umlegung. Wir würden auch empfehlen, über das Planungs- recht die Möglichkeit des Geschosswohnungsbaus bei Neuplanung vorzusehen, um dann tatsächlich auch mehr Wohnraum anbieten zu können. Auch unsere städtische VOLKSWOHNUNG hat sich im Aufsichtsrat entsprechend artikuliert, dass sie verstärkt in bezahlbaren Wohnraum investieren wird und hier erhebliche Mittel in den nächsten Jahren bereitstellen wird. Neben all dem würde es aber sicherlich auch helfen, wenn wir den Mut haben, auch im Rahmen der Flächennutzungsplanung Wohngebiete auszuweisen. Denn alles, was wir Ihnen vorschlagen, bewegt sich in den vorhandenen Strukturen. Aber der Zuzug ist doch sehr ausgeprägt. Man sollte auch hier den Menschen, die hier wohnen wollen, Raum geben. Soweit unsere Überlegungen. Den Antrag der Linken würden wir empfehlen abzu- lehnen. Denn wir schauen, dass wir alles umsetzen. Aber 500 Wohnungen jetzt als Zielmarke zu setzen, ist zwar eine nette Zahl, aber ich glaube nicht, dass wir das so oh- ne Weiteres schaffen. Wir setzen alle Bemühungen dran. Die CDU beantragt getrennte Abstimmung. Das ist sicherlich kein Problem. Das können wir ohne Weiteres machen. (Beifall) Der Vorsitzende: Ich hatte getrennte Abstimmung zu gesagt. Dann brauchen wir dar- über nicht abstimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es hat sich vielleicht herumgesprochen, auch beim Herrn Kollegen Zeh, dass die CDU-Fraktion - ich will das gleich an den Anfang stellen - ledig- lich diesem Wohnraumförderungsprogramm unter aktualisierter Fassung der kommuna- len Wohnraumförderung zustimmen wird. Das hat natürlich Gründe, die Sie vielleicht ahnen. Aber ich will es Ihnen erklären. Wir haben bereits im Oktober des letzten Jahres über verschiedene Eingriffswerkzeuge diskutiert, die sich manche hier vorstellen können, um auf diesen grässlichen Markt in Karlsruhe einzuwirken. Wir haben auch schon erkannt, wo unsere unterschiedlichen Positionen sind. Wir haben jetzt ein kommunales Wohnraumförderungskonzept "Bezahlbarer Wohn- raum" vorliegen. Die Vorlage - 50 Seiten stark - ist komplex und sperrig. Woran liegt das eigentlich? Ich habe es mir überlegt. Je mehr ich mich damit befasst habe, ist mir - 6 - aufgefallen, dass da mehrere Autorengruppen mit agiert haben. Das waren Autoren- gruppen unterschiedlicher Herkunft. Da waren durchaus Praktiker zu Werke, aber es waren auch pure Ideologen am Werk. (Oh-Rufe von Seiten der SPD und der Grünen; Zuruf Stadtrat Dr. Maul/SPD) Dies werden Sie leicht erkennen. Ich will mich mit der Rathauskoalition zu diesem Drei-Säulen-Modell gerne äußern. Im- merhin geht es hier um 6 Mio. € Haushaltsgelder, die wir so einbringen sollten, dass sie auch wirken. Deshalb sollte man das nicht so kleinreden. Der Wohnungsmarkt ist in der Vorlage meines Erachtens zutreffend analysiert. Das Problem scheint unseres Erachtens darin zu liegen, dass wir wenig geeignete Anhaltspunkte dafür haben, wie viel Wohn- raum wir wirklich brauchen, um die Lage zu entspannen. Da will ich auch noch einmal ganz kurz auf Herrn Zeh zu sprechen kommen. Es geht nicht nur - vor allem jetzt hier - um Wohneinheiten, die gefördert und unterstützt wer- den. Deshalb ist auch die Stuttgarter Straße ein Teil des Rädchens, das für eine Ent- spannung des Wohnraummarktes wirken kann. Denn diese Leute machen anderen Wohnraum frei. Diese Prozesse sollten Sie kennen und deswegen nicht so sehr populis- tisch bei einem völlig intakten und idealen Baugebiet argumentieren. Was wir brauchen, ist ein deutliches Paket an zusätzlichen Wohneinheiten. Da sind wir uns einig. Das können wir - Frau Erste Bürgermeisterin Mergen hat es am Rande ange- führt - nicht ohne Flächenausweisung machen. In Stuttgart, die ein ähnliches Konzept auf den Weg gebracht haben, sind immerhin im gleichen Zusammenhang 8 respektable Gebiete angepackt worden, die man durch Umnutzung für die Wohnraumnutzung ausweisen will, d. h. also, wir schaffen das nicht alleine mit Innenentwicklung, so wie sich das manche Ideologen hier im Hause vorstellen. Das größte Manko, das muss ich gleich am Anfang los werden, ist, dass man die Chan- cen verpasst hat, Mitnehmereffekte zu nutzen. Man hätte von Anfang an die ganzen Akteure, die Beteiligten, die Baugenossenschaften, die privaten Bauträger mitnehmen müssen, um die ganze Kraft der Karlsruher Bauwirtschaft mit ins Boot zu nehmen. Denn allein mit unseren Haushaltsmitteln - darauf muss man jetzt schon hinweisen - wird das nicht zum großen Wurf. Ich lese dann, dass wir Flächen identifizieren, dass wir aktiven Flächenerwerb betreiben müssen - auch darüber haben wir schon einmal gesprochen - und gewachsene Quartie- re überplanen. Das sind alles dicke Bretter. Aber da geben Sie mir doch Recht, da wer- den wir so schnell für bezahlbaren Wohnraum überhaupt nichts herausschwitzen. Es müssen also andere Dinge her. Jetzt kommen wir zu einem anderen Problem, das die Sache auch nicht leichter macht. Ein weiteres Planziel - das steht auch so in der Vorlage drin: Energetische Sanierung. Schön, aber was wollen wir eigentlich noch alles bewegen? Das nächste: Die Barriere- freiheit. Alles führt zu Mietpreissteigerungen. - 7 - Jetzt zitiere ich ausnahmsweise einmal wörtlich: "Die unbesehene Fortschreibung dieser Standards führt zu immer höheren Eingangsmieten im Neubau, wodurch Angebote im mittleren Preissegment nicht mehr entstehen und auch eine durch energetische Ertüch- tigung erzielte Absenkung von Betriebskosten nicht mehr marktwirksam wird." - Wört- lich in dieser Globalvorlage, an der viele Leute mitgeschrieben haben. Die CDU-Fraktion unterstreicht diesen Satz dreimal. Das haben wir an anderer Stelle schon gesagt, sind aber verlacht worden. Von daher enthält diese Vorlage durchaus interessante Bestand- teile. Nun zum neuen Drei-Säulen-Modell: Eine sichere Säule ist nicht erwähnt, Frau Mergen hat es aber eben angesprochen. Was wir sicher wissen, ist, dass die VOLKSWOHNUNG 150 bezahlbare Wohneinheiten pro Jahr auf den Markt werfen will. Das ist schon ein- mal ein Wort. Dann zur Säule "Landesförderung": Das ist ein Ladenhüter. Das wissen wir. Das ist auch deswegen keine Säule, sondern das ist ein Torso. Deshalb ist das, was die Stadt jetzt vorgeschlagen hat, auch genau das Richtige. Man setzt nämlich auf diese Säule der Landesförderung auf, mit gleichem Verwaltungsaufwand. Das ist vernünftig. Das macht die Dinge auch interessant. Diese Säule erscheint stabil im Gesamtpaket mit der Landes- förderung. Neubau und Bestandsförderung, Ankauf von Belegungsrechten, alles wun- derbar. Das Gesamtpaket muss attraktiv sein. Da haben wir natürlich schon Zweifel, wenn wir über manche Formulierungen wie Überkompensationsklauseln nachdenken. Ich weiß nicht, wer von Ihnen das alles verstanden hat. Wenn man jetzt noch alle ins Boot bekommen würde, dann würde diese Säulenkompo- sition Sinn machen. Wir, die CDU-Fraktion, hoffen und wünschen, dass dieser Teil des vorgeschlagenen Karlsruher Modells wirklich funktioniert. Ohne Rückenwind aller Ak- teure geht das nicht. Mit Kleinstinvestoren werden wir keine Aufbruchstimmung auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt bewältigen. Da kommen jetzt genau unsere Bedenken. Frau Erste Bürgermeisterin, Sie wissen auch, in der Wirtschaft zählen auch Stimmungslagen. Wenn ich mir jetzt die Säule Innenent- wicklung ansehe, sind da wohl gute Ideen drin. Das ist gar nicht von der Hand zu wei- sen. Aber wenn ich die dortigen Dinge sehe, dann lösen Ideologien unsere Probleme nicht. (Zuruf Stadtrat Cramer/KAL) Diese Säule ist für die CDU-Fraktion eher schief und wacklig. Ich habe echte Sorge, lie- ber Herr Kollege, dass diese Säule einen Großteil der Effekte, die wir mit der anderen vorbeschriebenen Säule erzielen wollen, wieder egalisiert. Es wundert nicht, wenn wir ohne Dementi aus der Verwaltung in der BNN vom 13.12.2013 lesen können, dieser Teil des Programms sei von den Grünen geschrieben worden. Stimmt es denn, Herr Oberbürgermeister? Wenn es dort heißt, ich zitiere: "Der Sozialexperte Borner wertete vor allem das von den Grünen geschriebene und interfraktionell getragene Wohnraum- förderungsprogramm als Erfolg seiner Partei." (Zurufe, Heiterkeit, vereinzelter Beifall) - 8 - So lesen wir in der Tat aber auch einen Teil dieser Vorlage. Das muss ich mit Fug und Recht sagen. Ich habe Sorge, dass dieser Teil der Vorlage nicht gerade das auslöst, was wir uns erwarten. Da wird von Flächenmanagement gesprochen. Das hört sich noch gut an. Aber es scheint, als sei es doch der Wolf im Schafspelz. (Heiterkeit) Intelligente Nachverdichtungskonzepte, wirtschaftliche Belastung der Kommune müsse man in Betracht ziehen. Da wird jetzt von Planungsgewinnern gesprochen. Gibt es denn auch Planungsverlierer? (Stadträtin Geiger/SPD: Ja!) Die Planungsbegünstigte einer gelungenen Nahverdichtung, das ist zunächst einmal die Stadt, unser Gemeinwesen. Das muss auch in allererster Linie Ziel unserer Planung sein. Warum müssen denn eigentlich Bauträger und Investoren bei Innenentwicklungen heu- te stärker herangezogen werden als früher? Historisch ist es eine objektbezogene Un- gleichbehandlung. Das sollte man sich auch einmal überlegen. Sie, Herr Oberbürger- meister und Frau Mergen auch, haben auf Musterentwicklungen in Stuttgart, Frankfurt und München verwiesen. Das sind, wenn man das wirklich ernst nimmt, keine ver- gleichbaren Beispiele. Sie alle wissen, dass dort Städtebau auf der grünen Wiese betrie- ben wurde. Da sind auch diese Verhältnisse richtig. Ich halte es auch absolut für richtig, dass wir für gleichmäßige Entwicklung und Ausbau von bezahlbarem Wohnraum sor- gen. Aber in dieser luxuriösen Lage sind wir - das müssen Sie einfach objektiv zugeben - in Karlsruhe nicht. Die Grundüberlegung: Planung schafft höheren Wohnraum, damit Planungsgewinner, das ist doch eigentlich ein städtebauliches Brot-und-Butter-Geschäft. Das gilt auch bei ganz ausgeglichenem Wohnraummarkt. Das ist kein Anlass für eine Förderung. (Der Vorsitzende hebt die gelbe Karte hoch.) Was uns hier vorgetragen wurde, ist sozialistisches Gruselkabinett. (Heiterkeit, Zurufe, vereinzelter Beifall) Die Säule 2 vermag - wie gesagt - die Säule 1 zu kippen. Ich möchte zusammenfassend folgendes sagen: Finger weg von dem Versuch einer so- zialen Bodenordnung auf Kosten derjenigen, die die Bautätigkeit für bezahlbaren Wohnraum ankurbeln sollen, sofort mit allen Akteuren reden, um mit der Aufsatzsäule loszulegen. Die VOLKSWOHNUNG gibt hier den Takt an. (Beifall bei der CDU) Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Das Thema Wohnraumförderung wurde in Karlsruhe in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die Konsequenz heute ist, dass wir ei- - 9 - nen extrem angespannten Wohnungsmarkt haben. Vor allem fehlt es an bezahlbaren Mietwohnungen, was dazu führt, dass sozial benachteiligte Haushalte aus den attrakti- ven Quartieren in der Stadt herausgedrängt werden. Noch schlimmer: Es wird auch zu einer immer höheren Wohnungslosigkeit kommen. Zu diesem Punkt wird später hier auch noch debattiert werden. Ich dachte eigentlich, dass mittlerweile glücklicherweise eine Art Konsens im Gemeinde- rat besteht, dass wir dieses Thema dringend angehen müssen, dass dringend etwas passieren muss. Nach der Rede des Kollegen Pfannkuch habe ich jetzt wieder gewisse Zweifel. Aber ich kann doch zumindest sagen, dass eine große Mehrheit hier im Ge- meinderat sicher ist, dass dringend etwas passieren muss. Wir haben uns in den letzten Jahren schon mit vielen interfraktionellen Anträgen dem Thema gewidmet - teilweise auch mit GRÜNEN-Anträgen, aber vieles war interfraktionell -, und haben in einem die- ser Anträge auch genau dieses Wohnraumförderprogramm gefordert, das heute auf dem Tisch liegt. Wir haben auch einen Antrag auf soziale Bodenordnung gestellt und uns in den Haushaltsberatungen intensiv mit dem Thema befasst. Sehr gerne hätten wir natürlich auch die Verwaltungsvorlagen für diesen Tagesordnungspunkt mitgeschrie- ben. Aber leider ist uns so etwas bis heute nicht vergönnt. Ich glaube auch, sowohl die Wirtschaftsbürgermeisterin als auch das Liegenschaftsamt sind relativ unverdächtig, dass sie grüne Ideologien in ihre Verwaltungsvorlagen einarbeiten. Es hat einige Zeit gedauert, über ein Jahr, bis dieses Wohnraumförderprogramm auf dem Tisch lag. Aber das Warten hat sich gelohnt. Es ist ein sehr umfassendes Konzept, was sehr viele Komponenten enthält. Wir finden es auch sehr wichtig, dass man die Erfahrungen anderer Städte mit eingearbeitet hat. Es steckt wirklich viel Arbeit drin. Ich möchte einen großen Dank an die Verwaltung aussprechen, dass sie so eine gute Vor- lage gemacht hat, auch wenn sie in Teilen durchaus sehr komplex und nicht immer ganz einfach verständlich ist. Das ist schon richtig. Wir meinen, es ist der richtige Ansatz, auch die Komplementärförderung von Land und Kommune zu nutzen. Das Land hat in der letzten Zeit - Herr Pfannkuch, das scheint Ihnen entgangen zu sein - sehr viel nachgebessert, was die Förderung angeht. Grün-Rot hat es nämlich in die Hand genommen, die Förderung attraktiver gestaltet und bedarfs- gerecht verbessert. Wenn jetzt noch eine Förderung durch die Kommune dazu kommt, sind wir sehr zuversichtlich, dass man auch in Sachen Wohnungsneubau, Schaffung von neuem Wohnraum in Karlsruhe vorankommt. Uns ist aber wichtig, dass man auf Kriterien Wert legt, wie eine gute, gesunde, soziale Durchmischung der Quartiere. Wir wollen energetisch durchaus hochwertig bauen, weil das natürlich dann auch hinterher zu günstigen Betriebskosten führt, was für sozial be- nachteiligte oder finanziell nicht so gut ausgestattete Haushalte durchaus auch ein wichtiges Kriterium ist. Wir wollen, dass auch für moderne Formen des Zusammenle- bens wie neue Baugemeinschaften, Wohngemeinschaften Raum geschaffen wird und dass man auf eine flexible Grundrissgestaltung Wert legt, die dann auch ermöglicht, sich auf die veränderten Lebensbedürfnisse und Formen des Zusammenlebens im Laufe der nächsten Jahrzehnte flexibel einzustellen, denn genau das ermöglicht dann auch, dass der Wohnraum auf Dauer möglichst effizient genutzt wird, was heute oft nicht der Fall ist. Viele Menschen leben alleine in einem eigentlich viel zu großen Wohnraum. Sie - 10 - sind damit selbst nicht glücklich, aber ihnen fehlt die Unterstützung, das irgendwie an- ders anzugehen. Wir meinen, auch so etwas muss man mitberücksichtigen, wenn man sich an Wohnungsneubau macht, der für die nächsten Jahrzehnte sinnvoll genutzt wer- den soll. Für uns liegt ganz klar der Schwerpunkt auf der Innenentwicklung und auf der Nach- verdichtung. Auch das wird nicht immer konfliktfrei gehen. Das ist uns völlig klar. Wir sind deshalb alle aufgefordert, hier gemeinsam nach Flächen zu suchen, Vorschläge mit einzubringen, auch Vorschläge mitzutragen. Ein wichtiger Punkt ist für uns auch das Baulandkataster, das durchaus Flächenpotentiale aufzeigt, das leider noch viel zu wenig bekannt ist, obwohl es öffentlich vorliegt. Dann ist natürlich auch der Ankauf von Belegungsrechten, das zweite Element, ein ganz wichtiger Aspekt, der hier aufgegriffen wird. Der Bestand an Sozialwohnungen in Karls- ruhe ist wirklich dramatisch gesunken in den letzten Jahren. Die Belegungsrechte helfen auch kurzfristig, Mieten zu reduzieren und Wohnungen für diejenigen zu reservieren, die sie wirklich am nötigsten brauchen. Das ist ein ganz wichtiges ergänzendes Instru- ment. Auch da, Herr Pfannkuch, muss ich Ihnen widersprechen. Genau das kann auch kurzfristig wirken. Da kann man durchaus in der Quantität eine ganze Menge ziemlich schnell erreichen. Jetzt zu dem Instrument der sozialen Bodenordnung, das die Planungsbegünstigten hier mit in die Verantwortung nimmt. Das ist eine ganz wichtige Komponente. Wir wollen die unbedingt mit hier drin haben. Heute profitieren natürlich auch potentielle Investo- ren viel stärker als früher von einem veränderten Baurecht. Weil wir hier einen wirkli- chen Druck haben, ist es sehr richtig, sie mit in die Verantwortung zu nehmen. Wir ste- hen dazu. Wir möchten das. Andere Städte haben uns vorgemacht, dass es funktionie- ren kann. Ich bin froh, dass auch die Stadtverwaltung jetzt diesen durchaus mutigen Schritt geht. Zusammenfassend: Das, was wir heute vorliegen haben, ist ein sehr komplexer, wertvol- ler Werkzeugkasten aus unserer Sicht. Aber er ist natürlich noch nicht ausreichend. Das steht auch in der Vorlage. Das Konzept allein reicht natürlich nicht aus. Es sind sehr große Anstrengungen von uns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten notwendig. Wir müssen auch richtig viel Geld in die Hand nehmen. Die ersten 6 Mio. € sind im Grund nur ein ganz kleiner Klacks. Das ist uns klar. Diese Wohnraumförderung wird uns richtig etwas kosten, wenn sie funktionieren soll. Aber wir sind bereit, hier Geld in die Hand zu nehmen. Die VOLKSWOHNUNG muss intensiv einsteigen, muss ihre Anstrengung wirk- lich enorm verstärken im Vergleich zu dem, was in den letzten Jahren passiert ist. Wir müssen auch schauen, dass wir zu den Wohnbaugesellschaften, Baugemeinschaften, Genossenschaften den Kontakt aufnehmen und die mit ins Boot hole, damit sie sehen, dass diese Förderung für sie durchaus attraktiv ist, und davon dann Gebrauch machen. Was aus unserer Sicht tatsächlich noch fehlt, ist eine quantitative Zielsetzung. Die ist vielleicht im ersten Jahr noch nicht so einfach zu erreichen. Aber wir meinen schon, dass wir uns ein Ziel setzen sollten, wie viel wir an Sozialwohnungen in den nächsten Jahren auf den Weg bringen wollen in Karlsruhe. Das geht nicht nur über den Neubau, sondern auch über den Zukauf von Belegungsrechten. Wir meinen, dass diese von den - 11 - Linken in den Raum gestellte Größenordnung von 500 Wohnungen pro Jahr durchaus in einem vernünftigen Rahmen ist. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Linken heu- te zu. Wir meinen, man sollte sich ein Ziel setzen, auch wenn man es vielleicht im ersten Jahr nicht erreicht. Aber auf längere Frist ist es aus unserer Sicht eine vernünftige Zielli- nie. Wir gehen davon aus, dass auch vorgesehen ist, dass man jetzt diesen Prozess und das Vorankommen laufend evaluiert, dass wir regelmäßig darüber beraten in den Fachaus- schüssen, sicher auch immer mal wieder im Gemeinderat, um zu sehen, hat es ge- klappt, kommen wir mit der Umsetzung voran, oder müssen wir vielleicht im Programm nachbessern. Natürlich ist für uns auch ganz wichtig, dass wir im Vorfeld der Haushalts- beratungen immer wieder eine Zielgrößenordnung haben, wie viel Geld wirklich not- wendig ist, um das, was wir anstreben an Wohnraumförderung, an Wohnbauförderung dann umsetzen zu können. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Baitinger (SPD): Karlsruhe hat eigentlich eine komfortable Situation im Konzert der bundesweiten Städte. Wir gehören zu den wenigen, die wachsen. Fast alle Städte, die wachsen, sind Städte in Süddeutschland. Damit ist schon ein Teil der Ursa- chen unseres Problems beschrieben. Denn diejenige, die die eigentliche Förderung von sozialem Wohnungsbau tätigen müsste, ist die Bundesregierung. Denn die gleiche För- derung von Lebensbedingungen ist originäre Aufgabe des Bundes und nicht der Länder und schon gar nicht der Kommunen, weil die damit schon von vornherein finanziell überfordert sind. (Stadtrat Cramer/KAL: Große Koalition!) - Ja, ich setze eine gewisse Hoffnung darauf, dass im Entwicklungsfortgang der großen Koalition sich hier Fortschritte abzeichnen werden. Denn die Probleme in Süddeutsch- land sind in der Tat andere als im Osten oder in Nordrhein-Westfalen, wo wir Städte mit sinkenden Bevölkerungszahlen haben, die eher Rückbauüberlegungen anstellen und keine Zubauüberlegungen. Die Lobby der süddeutschen Städte zum Klarmachen, wo hier das Problem liegt, ist nicht stark genug in der Berliner Atmosphäre, um unsere drängenden und wirklich starken großen Probleme dort vernünftig klarzumachen. Denn der Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau wäre dort eine Aufgabe, die regional gesteuert werden muss. Deshalb der erste Punkt: Wir sind außerordentlich froh, dass die Landesregierung jetzt ihr Wohnraumförderprogramm verbessert hat, nachdem man von der reinen zinslosen Darlehensregelung weggegangen ist, die auf einem Markt, der sowieso keine Zinsen mehr für Kredite verlangt, komplett sinnlos ist. Wenn ich ein zinsloses Darlehen be- komme und eine satte Miete kassieren kann, oder ein zinsloses Darlehen bekomme und eine maue Miete kassiere, dann ist klar, wofür sich jeder Investor entscheiden muss. Das ist eine rein ökonomische Abwägung. Daher ist hier schon der erste Schritt getan. Aber diese Förderung wird aller Einschät- zung nach nicht ausreichen, um deutlichen Zubau zu bekommen mit bezahlbaren Mie- - 12 - ten. Die Mieten sind nicht nur deshalb teuer, weil da irrsinnige Renditen realisiert wer- den, sondern weil einfach Wohnungsneubau viel Geld kostet. Grundstücke sind teuer, das Erstellen der Wohnungen ist teuer, die Standards sind hoch. Da sage ich dann gleich noch ein Wort dazu. So kostet eben bei einem Neubau die Miete nicht unter 9 - 10 €/m 2 . Das überfordert natürlich sehr viele Haushalte, die wir aber auch in allen unse- ren Quartieren haben wollen, denn die gesunde Durchmischung, die gleichmäßige sozi- ale Verteilung aller Bevölkerungsgruppen in der Stadt ist ein ganz wichtiges stadtent- wicklungspolitisches Ziel. Karlsruhe kann froh sein, dass es uns bisher gelungen ist, Ghetto-Bildung weitgehend zu vermeiden. Wir haben keine wirklich großen städtischen Brennpunkte. Wir haben hier immer noch eine gute gleichmäßige Struktur über die ganze Stadt. Es ist ein Plus für uns auch in der Zukunft in vielerlei Hinsicht. Nun kann man sagen, es senkt die Standards bei der energetischen Bauweise ab. Ich finde, es ist dann doch eine bedenkliche Einsicht zu sagen, die Armen sollen in zugigen Wohnungen wohnen. Da brauchen wir nicht so viel isolieren, die sollen ein bisschen mehr Heizöl verbrauchen. Das ist dann noch billiger. Das kann doch kein Ansatz sein für eine sozial ausgewogene Politik, ihnen den Standard zu verwehren, den wir zur Norm erheben. Deshalb müssen die Neubauwohnungen nach den gesetzlichen Normen ge- hen - KfW 70 heißt der Fachbegriff. Das wollen wir auch durchsetzen. Darum ist eine ordentliche Subventionierung dieses Wohnungsbaus für gebundene Mietpreise für den berechtigten Bevölkerungsteil wichtig. Das muss man auch immer dazu sagen. Das ist der allererste Schritt, um hier wieder in den Markt einzusteigen in den Bereich bezahl- bare Wohnungen. Ich bin auch froh, dass in diesem Programm der Aspekt bezahlbares Wohneigentum aufgegriffen ist. Denn es ist gut und für viele Familien auch eine Zukunftsperspektive, sich Wohnraum zu erwerben, weil sie dann langfristig eine ganz wesentliche existenziel- le Sicherheit haben, nämlich, der Wohnraum ist schon da, die Gefahr, auf der Straße zu landen ist gebannt. Es macht in der Existenz sehr viel sicherer und gibt mehr Gelassen- heit und Ruhe. Deshalb begrüßen wir das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm, kurz KaWoF genannt, sehr. Wir sind auch dafür, dass die Komplementärförderung zur Förderung des Landes aus Effizienzgründen so umgesetzt wird. An dieser Stelle auch noch einmal ein Dank an die Verwaltung für die sehr komplexe Vorlage, und auch an Sie, Frau Mer- gen, für die doch ganz durchsichtige und transparente Darstellung in Ihren einführen- den Worten. Es wäre schön gewesen, wenn man in dieser Vorlage ein Rechenbeispiel gehabt hätte: Neubau ohne Zuschuss, Neubau mit Zuschuss des Landes, Neubau mit komplementär gefördertem kommunalen Zuschuss. Dann hätte man sehen können, wie sich dieser Effekt auf die Mieten durchsetzt, und es wäre dann viel anschaulicher gewesen, als die sehr pauschalen Zahlen. Diese gilt dann auch für den zweiten Teil, der natürlich noch viel komplexer ist, das KAI. Ich möchte ausdrücklich für unsere Fraktion erklären, dass wir diesem Karlsruher Innen- entwicklungsprogramm gerne zustimmen, denn es ist ein Ansatz, Bodenpreissteigerun- gen - das sind leistungslose Gewinne, das will ich ganz klar sagen - abzuschöpfen und dort zu reinvestieren, so sie hingehören, nämlich in den preiswerten Wohnungsbau. Der einzige, der eine Leistung in diesem Zusammenhang erbringt, ist zunächst einmal die - 13 - Stadt, die das Planungsrecht herstellt. Es gilt nur für die Nachverdichtungen oder die Neubauten im Innenbereich, bei denen nachverdichtet wird. Es gilt nicht, wo neues Pla- nungsrecht geschaffen wird. Es soll nicht für die unter bestehendem Recht gelten. Das muss man auch ganz klar sagen. Es wird also niemandem, der bisher sein Grundstück- chen mit Baurecht hatte und dachte, da bau ich einmal für die Kinder, etwas genom- men. Der ist von der Sache gar nicht betroffen. Aber allein wenn wir uns Südost anschauen und vorstellen, was dort hätte geschaffen werden können an sozial gebundenem Wohnraum, muss man sagen, es ist schade, dass wir dieses Programm nicht schon lange haben. Es wären dort rund 1.000 Woh- nungen und es würde bei den anstehenden Zahlen der Stadt Karlsruhe sehr gut tun. Ich möchte aber noch mehr Aspekte ansprechen, die für diese Gewinnabschöpfung sprechen. Da ist zum einen noch einmal die Frage der sozial ausgewogenen Bevölke- rungsstruktur. Wenn wir Neubaugebiete mit lauter hochpreisigen Eigentumswohnun- gen schaffen, schaffen wir natürlich dort auch eine gewisse soziale Segmentierung, neudeutsch: Gentrifizierung des Stadtteils genannt. Die wollen wir nicht. Auch für die Verteilung der Wohnbevölkerung ist es wichtig, dass überall Wohnungen aus dem preiswerten Segment entstehen. Es ist auch wichtig, weil in unserem Grundgesetz ein oft vergessener Artikel steht, Art. 14 Eigentum verpflichtet. An der Stelle wird er leb- haft, fassbar und konkret, denn an der Stelle wird das Eigentum, das verpflichtet, uns ganz deutlich vorgeführt. Es gibt sogar ein ökonomisches Argument, meiner Meinung nach, sogar zwei: Die Mieten werden stabilisiert. Die Miete kann nicht nach oben durch die Decke gehen in den Quartieren. Die Blasenbildung im Bereich der Wohnungswirt- schaft wird auch bis zu einem gewissen Grad gedämpft. Denn wir müssen sehen, wir sind nicht mehr in der Situation, in der ein Neubau hoch- wertig an der einen Stelle nach der Pferdeapfeltheorie zum Leerstand einer preiswerte- ren Wohnung an anderer Stelle führt. Im Gegenteil: An der anderen Stelle mag eine Wohnung frei werden. Die wird dann aber saniert, womöglich das Haus in Eigentums- wohnungen aufgeteilt, und geht dann genauso an den Markt. Mit anderen Worten: Es ist derzeit so viel Geld auf dem Kapitalmarkt vorhanden, die Rentenfonds, die großen Hedgefonds, alle versuchen im Moment, auf den deutschen Wohnungsmarkt vorzu- dringen, auch in der Stadt Karlsruhe. Derartige Instrumente sind genau die richtigen, um solchen Übernahmen der Wohnungen in der Stadt gewissen Einhalt zu gebieten. Es gilt nur für wenige. Aber wir werden sehen, wie sich im C-Areal dieses Instrument ganz konkret auswirkt. Wir sind gespannt auf eine konkrete Umsetzung und hoffen darauf, dass wir das für dieses Areal schon auf die Reihe bekommen. Einige Bemerkungen noch zur Frage: Gibt es noch weitere Instrumente? Wir hätten uns noch in einer Hinsicht mehr gewünscht, nämlich Aktivierung bestehenden Wohnraums. Ich will ein Beispiel nennen: Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Hausbesitzer sterben und die Häuser vererbt werden. Die Erbengemeinschaften sind oft weit über die Republik verteilt. Die Häuser gehen an die Wohnungswirtschaft. Die Wohnungswirtschaft kauft die Häuser, die heute oft mit sehr preisgünstigen Mieten vermietet sind, auf, teilt sie in Eigentumswohnungen auf, sie werden saniert, alte Mieter draußen, neue Besitzer drin. Die Mieten oder das selbst genutzte Wohnungseigentum geht in einem ganz anderen Preis vom Markt. - 14 - Hier könnte die Stadt unseres Erachtens auch steuernd eingreifen, indem sie gezielt auch solche Immobilien aufkauft, auch wenn es vielleicht der Lehre der reinen Markt- wirtschaftler etwas widersprechen würde. Dem Wohnungsmarkt würde es nützen, denn im Programm steht es schon. Ganz schwierig ist es, wenn wir nicht im Bestand schnell neue Wohnungen schaffen. Das können wir, wenn wir Altbausubstanz erhalten am Wohnungsmarkt, denn dort ist preisgünstige Substanz vorhanden, mit Belegungs- rechten oder durch Aufkauf. Deshalb sind wir sehr zufrieden mit dem Programm. Dem Antrag der Linken werden wir nicht zustimmen. Denn Ziele, von denen wir nicht sicher sind, dass wir sie auch errei- chen können mit einigermaßen Aufwand, führen nur zu illusionärer Täuschung und damit zu Enttäuschung. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Jooß (FDP): Nachdem der Gemeinderat bei den letzten Haushaltsberatungen für 2013/14 eine Summe von insgesamt 3 Mio. € bewilligt hat - und zwar einstimmig -, liegt nun heute ein ausführliches Konzept als Beschlussvorlage auf dem Tisch. Dazu herzlichen Dank an die Verwaltung für die ausführliche, detaillierte Ausarbeitung dieses komplexen Themas. Zum ersten Punkt, Ausgangslage, wird genau analysiert, was ich bei Wortbeiträgen in der Vergangenheit immer wieder betont habe. Die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt übersteigt das Angebot erheblich. Das führt natürlich automatisch zu Preissteigerungen, wobei wir in Karlsruhe immer noch solide Preise haben. Wenn wir den Mietspiegel an- schauen, liegen wir im Durchschnitt zwischen 6 und 7 €. Das ist nicht extra hoch wie in anderen Städten. Was man dagegen tun kann: Nur eine Antwort ist richtig. Mehr Wohnungen, und zwar auch mehr bezahlbare Wohnungen, gerade für mittlere, untere und alle Schichten, für Singles, Studenten usw. An dieser Stelle kann das nun entwickelte Drei-Säulen-Modell für Karlsruhe greifen. Nachdem die Förderung durch zinsverbilligte Darlehen bei dem zur Zeit historisch niedrigen Zinsenniveau keine Wirkung mehr zeigt - Frau Baitinger hat es schon erläutert -, ist eine Bezuschussung für den Vermieter bzw. Bauherren im Mo- ment die einzige Alternative zur Schaffung von preiswertem Wohnraum, bei einem Be- legungsrecht von 15 bzw. 25 Jahren - Frau Mergen hat es schon erwähnt - und der ortsüblichen Miete. Und das sowohl bei Neubau als auch im Bestand. Die BNN berichte- te ausführlich darüber. Damit kommt für mich natürlich auch irgendwann die Frage der Fehlbelegung auf, wenn die Leute, die die Wohnungen mieten, über ihre Einkommensgrenzen kommen. Wie wird dann mit diesen Leuten umgegangen? Generell beschäftigt mich natürlich auch die Kommunikation. Wie wird das entsprechend bekannt gegeben? Die BNN, wie gesagt, hat schon berichtet. Aber mir fehlt natürlich die Kommunikation, vor allen Din- gen mit dem Verein Haus & Grund, wo wie hier einen Vorstand im Gemeinderat haben. Ich lese monatlich die Hefte, aber darüber ist noch nie etwas geschrieben worden. Auch noch nicht über unsere tolle Wohnraumakquise. Das ist natürlich sehr traurig. - 15 - Die ersten beiden Säulen würden, so denke ich, eine relativ schnelle und erhebliche Ent- spannung auf dem Wohnungsmarkt bewirken. Zu den Standards: Was bei Investoren am Wohnungs- und Baumarkt nicht gerade Freu- de auslöst, ist ein von Regulierungswut geprägter Bebauungsplan, wie wir ihn vorhin bei TOP 2 beschlossen haben, mit unzähligen Ver- und Geboten. Die 10 Gebote sind dagegen relativ einfach einzuhalten. Einsparungsmöglichkeiten beim Bau gebe es auch bei nicht so hoch gesteckten Stan- dards und bei einer Senkung der von der Landesregierung beschlossenen Grunder- werbssteuer. Berücksichtigt sind bei den hohen Mieten, vor allen Dingen bei dieser Vor- lage, noch nicht die so genannten Zweitmieten, sprich: Nebenkosten, z. B. Wasser, Hei- zung, Abwasser, Müll, Strom, Versicherungen und die vom Gesetzgeber beschlossene Pflicht für Rauchmelder und für Legionellenuntersuchungen. Außerdem die gegen un- sere Fraktion beschlossene Grundsteuererhöhung. Das sind alles mietpreissteigernde Faktoren. Zur dritten Säule KAI - Karlsruher Innenentwicklungskonzept - sind wir sehr zurückhal- tend. Für uns ist diese Frage noch nicht ganz geklärt. Bedarfsanalyse, sind Gespräche mit der Immobilienwirtschaft geführt worden, wie läuft es in Stuttgart und Freiburg? München und Frankfurt kann man da absolut nicht vergleichen. Ich denke, diese Sache kann auch kontraproduktiv sein. Der Schuss kann nach hinten los gehen, wenn die In- vestoren fehlen. Wir werden dem Punkt 1 zustimmen. Dem Punkt KAI werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FDP) Stadträtin Döring (KAL): Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Die eine Vorbemerkung geht an den Kollegen Pfannkuch. Ich habe in der Stadtverwal- tung noch nie erlebt, dass da ein Haufen von Ideologen herumspringt. Tut mir leid. Ich denke, diese Äußerung hätten Sie sein lassen sollen. (Beifall bei den Grünen und SPD; Stadtrat Cramer/KAL: Alles Ideologen!) Die zweite Vorbemerkung geht an Sie, Frau Erste Bürgermeisterin. Ich bedanke mich sehr für Ihr Vorwort. Ich denke, Sie haben sehr klar und deutlich gesagt, was mit die- sem Programm gedacht ist. Auch Ihre Bemerkung, dass Sie sich erst selbst schwer getan haben, aber dann gedacht haben, das ist doch der richtige Weg beim KAI, hat mir sehr gut getan. Vielen Dank. Das Wohnraumförderprogramm, so wie es jetzt vor uns liegt, ist auch von der Karlsru- her Liste mit auf den Weg gebracht worden. Wir begrüßen natürlich das Gesamtpaket und hoffen auf rege Inanspruchnahme. Es ist alles etwas kompliziert, was in den ver- schiedenen Teilen der Vorlage steht. Da muss ich Herrn Kollegen Pfannkuch Recht ge- ben. Ohne ein gewisses Vorwissen steigt niemand so schnell durch. - 16 - Wesentlich für uns von der Karlsruher Liste ist die Förderung des Baus von sozialen Mietwohnungen. Bauträger, Wohnbaugesellschaften, Private und Gemeinnützige sollen Anreize bekommen, Mietwohnungen mit Preisbindung, also mit sozial verträglichen Mieten, zu bauen bzw. durch den Kauf von Belegungsrechten zu schaffen. Dazu be- kommen sie Geld von der Stadt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Hoffnung ist jetzt, dass viele diese finanzielle Zusatzförderung als reizvoll genug anse- hen. Ob dabei allerdings die von den Linken geforderten 500 Wohnungen mit Sozial- bindung pro Jahr herauskommen, wird man abwarten müssen. Wir können so diesem Antrag jetzt nicht zustimmen. Allein die VOLKSWOHNUNG trägt einen erheblichen Teil dazu bei - das ist schon gesagt worden -, dass preiswerter Wohnraum geschaffen wird. Aber andere müssen auch mitspielen. Da müssen wir auf die soziale Verantwortung der Bauwilligen bauen. Kollegin Baitinger hat zu Recht aus dem Grundgesetz zitiert. Bei der Umsetzung des Karlsruher Innenent- wicklungskonzeptes KAI hoffen wir, dass doch viele sehen, dass das ein sinnvolles Kon- zept ist und sich dann auch mit Freuden daran halten. Die CDU wünscht eine getrennte Abstimmung. Der Herr Oberbürgermeister hat schon zugestimmt. Da können wir mitgehen. Aber unser Abstimmungsverhalten wird es na- türlich nicht ändern. Wir werden dem Maßnahmenpaket zustimmen. (Beifall bei der KAL) Stadtrat Mossuto (GfK): Mit Freude habe ich die umfangreiche Vorlage studiert. Es hat Spaß gemacht. In der Tat ist es ein ausgereiftes Konzept zur Wohnförderung in Karlsruhe. Die Ausführungen, ausgehend von der Ausgangslage im Jahre 2000, geprägt von einem zu erwartenden Bevölkerungsrückgang, und die tatsächlich diametral entge- gengesetzte Entwicklung Karlsruhes führt uns vor Augen, in welcher prekären Lage sich der Wohnmarkt für preiswerten Wohnraum befindet. Eine angespannte Situation seit mehr als 10 Jahren. Umso mehr begrüßen wir das vorgelegte Konzept mit dem Drei-Säulen-Modell. Insbe- sondere das KaWoF-Programm zeigt vielversprechende Lösungsansätze auf. Verständnis haben wir für die Bedenken der CDU bezüglich des KAI-Säulenmodells. Das Gesamt- konzept ist vielversprechend und beinhaltet alle Komponenten, die zu einem Erfolg füh- ren könnten, eine ausgezeichnete Leistung der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, wofür wir unsere Anerkennung aussprechen möchten. Ich werde das Modell nicht weiter kommentieren, denn dies haben meine Vorredner in ausführlicher Weise intensiv und kontrovers diskutiert. Zur Umsetzung des Konzeptes bedarf es dennoch einer Ergänzung. Bei einer latent extrem hohen Nachfrage nach be- zahlbarem Wohnraum - ca. 18.000 Haushalte werden in der Vorlage genannt - ist der Zeitpunkt, wann die Wohnungen bezogen werden können, von existentieller Bedeu- tung. Neben der Bereitstellung von Finanzmitteln gilt es, die Bauzeit der neu zu schaf- fenden Wohnungen zeitlich zu verkürzen. - 17 - Zur Verdeutlichung sei das integrierte Projekt "Gemeinsam Leben" vom Bürgerverein in der Waldstadt genannt. Ein Pilotprojekt von 52 Miet- und Eigentumswohnungen in der Königsberger Straße, mit Mehrgenerationencharakter und unterschiedlichen Nutzungs- gruppen. Ein stadtteilbereicherndes Projekt mit Café und Veranstaltungen, offen für alle Waldstädter und andere. Nun zur Sache: Im Januar 2011 wurde in Anwesenheit der Geschäftsführung der VOLKSWOHNUNG und dem Amtsleiter der Stadtplanung beschlossen, das Projekt schnellstmöglich anzugehen. Trotz Unterstützung der Stadtverwaltung und gutem Wil- len der involvierten Ämter ist die Realisierung des Projekts halb so weit. Die erste Bür- geranhörung fand erst am 15. Januar 2014 statt. Obwohl niemandem etwas vorzuwer- fen ist, werden die Wohnungen bestenfalls Ende 2015 beziehbar sein. Eine zu lange Zeitspanne. Die kurzfristige Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum wird nur dann gelingen, wenn für vom Gemeinderat geförderte Projekte ein Projektmanager benannt wird. Der Projektmanager soll ein klares Mandat bekommen und ämterübergreifend den langwie- rigen Ablauf der Verwaltung beschleunigen. Jeden Monat, den eine Familie früher in eine neue Wohnung einziehen kann, ist ein Ergebnis, für das es sich lohnt, alles zu ge- ben, was in unserer Macht steht. Stadtrat Wenzel (FW): Karlsruhe wächst und Wohnraum wird ein knappes Gut. Wer es sich finanziell leisten kann, wird im Hochpreissektor immer noch fündig. Aber wer dies nicht kann, braucht Unterstützung und Hilfe. Hier sehen wir Freien Wähler die Stadt, uns alle, in der Verantwortung und stimmen sowohl dem Karlsruher Wohnungs- raumförderungsprogramm als auch dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept zu. Das sehen wir als unsere soziale Pflicht an. Denn in der Vergangenheit wurde leider auf diesem Gebiet zu wenig getan. Doch glücklicherweise hat sich die Einstellung zur Woh- nungsbauförderung auch hier in diesem Hause ins Positive gewandelt. Lassen Sie uns daher diese Vorlage heute im positiven Sinne beschließen, vergessen wir dabei aber be- stehende Potentiale, wie ungenutzte Dachgeschosses oder vorhandenen untergenutz- ten oder fehlbelegten Wohnraum nicht. Die Zeit läuft uns davon. Doch nur wer ein Ziel hat und den Willen, dieses zu erreichen, wird erfolgreich sein. Daher werden wir Freien Wähler dem Ziel der im Linken-Antrag aufgeführten 500 Wohneinheiten zustimmen. Denn Ziele braucht der Mensch. Stadträtin Zürn (Die Linke): Städte, die wachsen, sind Städte mit der stärksten Gentri- fizierung. Karlsruhe wächst und ist deshalb von diesem Phänomen auch ganz besonders betroffen. Die Erfahrung zeigt, dass Kommunen in diesen Prozess nicht nur eingreifen können, sondern es auch müssen. Wir unterstützen deshalb die hier gemachten Vorschläge, die städtische Vorlage. Sie ist aus unserer Sicht kein sozialistisches Gruselkabinett. Sie ist glücklicherweise auch kein Gruselkabinett des freien Spiels der Märkte, bei dem genau diese Gentrifizierung nach- her als Ergebnis herauskommen würde, die Sie jetzt offensichtlich insgesamt nicht so wollen. - 18 - Ich habe nur noch wenige Anmerkungen zur Vorlage. Sie sind zugleich auch eine Be- gründung für unseren zusätzlichen Antrag nach einer Zielvorgabe. Vor allen Dingen glauben wir nämlich, dass wir eine Zielvorgabe, dass wir sehr schnell neuen Wohnraum brauchen, umsetzen müssen, damit so manches Instrumentarium, was hier angespro- chen ist, überhaupt erst greifen kann. Ich sage dazu zwei, drei Beispiele. Das eine ist so etwas wie Umzugsbörse oder Wohnraumakquise. Das eine z. B. für Menschen, die schwer eine Wohnung finden, das andere z. B. für Studierende. Wenn es keinen verfügbaren Wohnraum gibt, dann nutzen auch solche Instrumentarien nichts. Im Moment stellen sich so manche Einrichtungen auf den Kopf, um Leute zu vermitteln, Leuten zu helfen, und es geht einfach nicht. Letztes Jahr wurde der neue Bau von Studentenwohnungen in der Rehbockstraße groß gefeiert, 35 qm, jetzt zum Preis von 565 € Kaltmiete auf dem Markt zu haben, 25 qm für ein Schnäppchen von 399 € Kaltmiete. Das kann nicht das sein, was man den Studierenden vermittelt als be- zahlbaren Wohnraum. Zum anderen die Förderung von Wohnprojekten oder auch von neuem genossenschaft- lichem Wohnungsbau: Ich wohne in so einer Genossenschaft. Ich habe Kontakt zu eini- gen anderen, die das gerne möchten. Es gibt im Moment auch da kein Angebot. Sie drehen sich im Kreis, sie rackern, aber sie finden einfach nichts, wo sie sagen können, dass das jemals realisiert wird. Also auch hier brauchen wir sehr schnell neuen Wohn- raum, damit solche Projekte überhaupt weitergedacht werden können. Mir ist auch wichtig, etwas zum barrierefreien Wohnraum zu sagen. Auch bei der VOLKSWOHNUNG habe ich schon gelesen, dass es alles so teuer macht, weil die Woh- nungen barrierefrei umgebaut werden. Das möchte ich so nicht stehen lassen als Ar- gument, dass alles teuer wird. Auch barrierefreier Wohnraum ist ein Grundrecht. Die Menschen mit Behinderung in der Stadt leiden genauso unter dem Fehlen von bezahl- barem Wohnraum. Ich möchte einmal eine Zahl dagegen setzen. Unsere Städte zahlen im Jahr 10,5 Mrd. € an Wohngeld und Zuschüssen zur Unterkunft. Diese Gelder fließen, wie wir wissen, überwiegend in die private Wohnungswirtschaft. Dagegen sind doch Investitionen in die Barrierefreiheit gering und sollten wirklich selbstverständlich sein. So sehe ich das jedenfalls. Wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die wir diese bis zu 800 € Zuschuss zu einem Quadratmeter Wohnraum bezahlen müssen, müssen ein Interesse daran haben, Inves- toren in unserer Stadt zu finden, bei denen eine kommunale Kontrolle möglich ist. Wir haben glücklicherweise so einen Investor, unsere VOLKSWOHNUNG. Wir sind unbe- dingt der Meinung, dass die VOLKSWOHNUNG hier sehr schnell handeln sollte, sehr schnell tätig werden sollte. Denn es ist so, dass immerhin 10.000 Wohnungen gebaut werden müssen, damit nach dieser ganzen Förderung mindestens 2.000 Wohnungen in die drei geförderten Kategorien fallen. Ich hoffe, dass die VOLKSWOHNUNG da in an- deren Verhältnismäßigkeiten baut. Die vorliegenden Planungen heute haben grünes Licht gerade mal wieder für Hunderte von Wohnungen gegeben, bei denen mit Sicherheit keine dieser Kategorien von be- - 19 - zahlbarem Wohnraum enthalten sein wird. Es muss sich also an der Prioritätensetzung aus unserer Sicht deutlich etwas ändern. Deshalb wünschen wir uns eine Zielsetzung. Damit komme ich zu unserem Antrag. Wir wünschen uns eine Zielsetzung, in der Erfol- ge gegen diese Wohnungslosigkeit nicht nur für uns, sondern auch für die Menschen in der Stadt messbar und in Zahlen ausdrückbar werden. 500 zusätzliche Mietwohnungen pro Jahre wären für uns ein gutes Signal. Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Ich möchte gern auf zwei Statements kurz einge- hen. Ich glaube, Frau Kollegin Lisbach, den Fokus allein auf Karlsruhe zu legen und zu sagen, Karlsruhe habe in der Vergangenheit vernachlässigt, ist zu kurz gegriffen. Das Problem, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist ein Punkt, der bundesweit in allen Städten akut ist, unabhängig von der Parteifarbe, die diese Städte geführt hat, sondern es ist eine Entwicklung. Es wäre sicher einmal eine separate Debatte wert, warum das gekommen ist, aus anderen Fehlsteuerungen, die sicher nicht auf der kommunalen Ver- antwortung ruhen. Das Zweite. Ich kann Sie beruhigen. Wir haben den Konsens nicht aufgegeben. Wir sind uns durchaus bewusst, dass das das drängendste Problem ist, dass wir in diesen Seg- menten, die wir hier diskutiert haben, preiswerten Wohnraum schaffen müssen. Über das Ob streiten wir uns nicht mehr. Wir streiten uns nur über das Wie. Bei dem Wie sind wir bei einer Säule bei Ihnen, das hat der Kollege Pfannkuch ausgeführt, beim Woh- nungsraumförderungsprogramm. Trotz einiger Zurückhaltungen der in der Richtlinie verankerten Standards sagen wir, das ist ein richtiger Baustein, den Weg können wir mitgehen, weil dadurch ein Gesamtschuh daraus wird mit der Zusammenführung der Landesförderung, die in der Vergangenheit nur sehr schlecht abgerufen wurde. Das muss man auch sagen. Das eine ist die Theorie, das andere ist die Praxis. Jetzt komme ich genau zu dem Punkt, was uns umtreibt. Dieses Innenentwicklungspro- gramm liest sich sehr theoretisch. Es ist auf einem hohen theoretischen Niveau formu- liert. Wir haben große Bedenken, dass die dort verankerten Daumenschrauben, Seile, Hosenträger, Gürtel zu Lasten der Grundstückseigentümer gehen. Jetzt komme ich auf eine zweite Ebene. Art. 14 sagt, Eigentum verpflichtet. Aber Art. 14 gibt natürlich auch Rechte für den Eigentümer. Wir haben große Bedenken, dass durch dieses Innenentwicklungsprogramm - der Kollege hat gesagt, kontraproduk- tiv - die Vorteile, die aus dem Wohnraumförderungsprogramm geschaffen werden, durch diese Einschränkungen nicht abgerufen werden, weil die Betroffenen sagen: Mit mir nicht. Ich denke, es ist richtig, dass wir das hier diskutieren. Wir haben das in der Fraktion ve- hement auseinandergenommen und uns auch inhaltlich intensiv damit auseinanderge- setzt. Wir sagen: Warum geht man dann nicht mehr in eine praktische Phase? Für uns ist es noch nicht ganz rund. Insofern ist das, was der Kollege von der FDP gesagt hat, richtig. Das ist noch nicht richtig zu Ende gedacht. Da sind noch viele Fragen offen. Die Programme aus den anderen Städten sind nicht auf Karlsruher Verhältnisse vergleich- bar. Ich kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. - 20 - (Stadträtin Baitinger/SPD: Doch, gerade!) - Nein, das kann ich nicht. Der Kollege Pfannkuch hat das ausgeführt. Köln ist auch nicht vergleichbar mit der Struktur hier in Karlsruhe. Da können wir unterschiedlicher Auffassung sein. Sie können mir glauben, und ich kann Ihnen nicht glauben. Das ist jetzt eine Vorstellungssache. (Zuruf Stadträtin Baitinger/SPD; Heiterkeit) Das Innenentwicklungsprogramm beinhaltet für uns eine starke Reglementierung. Es ist ein Reglementierungsprogramm. Wir sehen es nicht als die richtige Lösung an. Allein schon die Vorgaben für die Lenkungskommission sind nicht ausdiskutiert. Da sind For- mulierungen drin, wo ich sage, da ist man in 1 1/2 Jahren noch genauso weit wie jetzt. Wir brauchen schnellstmöglich Lösungen. Das sehen wir mit diesem Programm nicht. Deswegen sagen wir, es ist nicht realistisch, und wir lehnen es ab. Wir hätten uns vorgestellt, dass man eher gesagt hätte: Okay, in diese Richtung denken wir weiter nach und versuchen praxisorientiert etwas zu entwickeln. Wir machen in der Wohnraumakquise einen stärkeren Impuls, weil wir schnellstmöglich Lösungen haben wollen für Karlsruhe. Wir wollen nicht auf der Bank sitzen, und hinterher in einem Jahr sitzen wir hier und sagen: Ätsche bätsche, wir bekommen überhaupt nichts umgesetzt. Leider war das ein Fehlschuss. Da ist uns die Zeit zu schade. Wir haben begrenzte Flächen. Stuttgart hat neun große Gebiete eingebracht für diese Planung. Wir haben ein Minigebiet "Oberer Säuterich". Da sind allein über 100 Ein- zeleigentümer drin. Um dieses dann zu steuern, bedarf es viel Zeit. Deswegen werden wir dieses Innenentwicklungskonzept ablehnen. Ich glaube, es ist nicht der richtige Weg. Ich hätte mir pragmatische, praktische Lösungen vorgestellt. Denn das Ziel, dass wir diese Wohnungen schnellstmöglich schaffen wollen, haben wir auch. Ich denke, hier wird sich die Stadtverwaltung und die Kollegen aus den anderen Fraktionen an dem Ergebnis, das wir hiermit erzielen, messen lassen. Ansonsten werden wir so ab- stimmen, wie beantragt. (Beifall bei der CDU) Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Nur noch einmal zu zwei, drei Punkten: Es ist richtig, Frau Luczak-Schwarz, natürlich hat nicht nur die Kommune Karlsruhe das Problem, sondern es haben viele Kommunen, gerade die größeren Städte. Das ist klar. Was aber auch stimmt, ist, dass das Problem bundesweit sträflich vernachlässigt worden ist, auch ganz stark von der Bundesregierung, auch lange vom Land. Aber beim Land sehen wir jetzt eine Besserung. Es wäre dringend notwendig, dass der Bund in eine ver- besserte Förderung einsteigt, weil hier wirklich so gut wie nichts mehr passiert ist in den letzten Jahren. Das ist eigentlich eine Katastrophe, weil das eine ganz wichtige Aufgabe der Daseinvorsorge ist. Dann haben Sie gesagt, der Konsens ist nicht aufgegeben. Das ist wunderschön. Es geht nicht um das Ob sondern um das Wie. Es geht vielleicht schon auch um das Wie, - 21 - aber es geht uns auch sehr um die Frage des Wieviel. Wenn wir nämlich dann am Ende da stehen und ein tolles Programm haben, aber es ist nicht viel passiert, dann reicht uns das nicht. Deswegen meinen wir, man muss sich ein Ziel setzen und dieses Ziel dann auch mit einer finanziellen Förderung verbinden, so dass dann wirklich das notwendige Geld da ist, um das Ziel zu erreichen. Man muss mit verschiedenen Instrumenten paral- lel arbeiten und schauen, wie sich welches Instrument bewährt. Uns ist es wichtig, auch diejenigen mit hineinzunehmen, die tatsächlich von unseren Planungen profitieren. Es geht nur darum, dass wir Pläne beschließen, von denen ein Grundstückseigentümer dann profitiert. Wir finden es mehr als Recht, dass man diesen dann mit in die Verant- wortung nimmt, dass er oder sie auch seinen oder ihren Teil dazu beiträgt, um hier für den in Karlsruhe dringend notwendigen sozialen Wohnungsbau zu sorgen. Das waren die Punkte, die ich jetzt noch einmal auf Ihren Beitrag hin erwidern wollte. Uns ist wirklich wichtig, dass in der Quantität etwas passiert. Da habe ich nach den Re- debeiträgen von manchem Kollegen ein bisschen die Befürchtung: Jetzt schauen wir einmal, wie es läuft. Aber wir wollen uns keine zu hohen Ziele setzen. Das ist uns nicht genug. Wir wollen, dass etwas passiert. Natürlich wird man das Programm regelmäßig evaluieren und nachbessern müssen. Da ist immer noch der Spielraum da. Aber wir wol- len jetzt wirklich einmal anfangen mit einer breiten Palette an Instrumenten und dann hinterher dort nachbessern, wo es sich als notwendig erweist. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Baitinger (SPD): Im Gegensatz zur CDU-Fraktion geht die SPD-Fraktion davon aus, dass die Vorlagen, die uns die Stadtverwaltung liefert, auch von derselbigen umgesetzt werden können. Wir haben jedenfalls keine Zweifel. (Beifall bei der SPD) Erste Bürgermeisterin Mergen: Kurze Anmerkung. Frau Stadträtin Lisbach, ich glau- be, bei der Frage um Mittelbereitstellung brauchen Sie keine Sorge haben. Ich sagte es eben, wir haben vom letzten Jahr 1 Mio. €, dieses Jahr 2 Mio. € und eine Verpflich- tungsermächtigung von 3 Mio. €. Wenn Sie dem Ganzen heute Abend zustimmen, ha- ben wir ab morgen 6 Mio. €. Ich denke, damit können wir starten. Das ist ein enormes Wort. Wenn es gut anläuft, werden wir sicherlich auch in den nächsten Jahren hier ent- sprechend Mittel bereitstellen wollen. Ob wir es dann können, kann ich noch nicht ver- sprechen. Sie haben angesprochen - und das ist richtig -, es ist recht theoretisch und sehr schwer zu verstehen. Deswegen zwei Vorschläge zum weiteren Vorgehen, wenn Sie dem Gan- zen heute zustimmen: Zum einen würden wir die Wohnungsbaugesellschaften einladen, die maßgeblich auch Möglichkeiten haben, hier in dieser Entwicklung mitzuhelfen und gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen. Wir würden einladen, ermuntern, auffordern, vielleicht schaffen wir einen kleinen Wettbewerb untereinander: Wer ist der erste, wer schafft es. Vielleicht bekommt er noch eine Auszeichnung. Da müssen wir uns etwas einfallen lassen. - 22 - Das Zweite: Wir werden das Ganze - da fand ich die Idee ganz gut - einmal in einem praktischen Beispiel umrechnen und verdeutlichen, was heißt es denn, wenn man eine 75- oder 80-qm 2 -Wohnung baut, mit Förderung, ohne Förderung, 15 Jahre, 25 Jahre usw. Frau Stadträtin Luczak-Schwarz, auch die Frage dieses KAI - ich will den Ausdruck nicht wiederholen: grauslich - ist nicht so grauslich. Auch das kann man einmal an einem praktischen Beispiel veranschaulichen, mit einem Flyer und vielleicht auch in der Stadt- Zeitung, um ein bisschen die Sorge zu nehmen, das sei hier viel Bürokratie. Die Anre- gung nehmen wir mit und machen etwas daraus. Ich darf mich noch namentlich bedanken bei Herrn Eldracher, Stellvertreter von Herrn Gierth, der maßgeblich das Ganze gepuscht hat. Deswegen auch da noch einmal Danke schön. (Beifall) Der Vorsitzende: Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stelle ich zur Abstimmung den Ergänzungsantrag der Linken und bitte um das Kartenzeichen: 10 Ja, 2 Enthaltungen und der Rest Nein-Stimmen. Dann kommen wir zur Beschlussvorlage der Verwaltung. Ich werde die vier Punkte ge- trennt abstimmen. Ich rufe jetzt zunächst auf: Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm "KaWoF": Das ist einstimmig. Dann Karlsruher Innenentwicklungskonzept "KAI": Das müssten 18 Nein-Stimmen und 29 Ja-Stimmen sein. Dem widersprechen Sie nicht. Dann haben wir die aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Kommunalen Wohnraum- förderung: Das ist wieder einstimmig. Dann kommt noch Modifiziertes Bodenordnungsverfahren im Innenbereich: Da haben wir 12 Nein-Stimmen und der Rest Ja-Stimmen. Herzlichen Dank für diese starke Unterstützung insgesamt für unsere Vorlage. Ich darf alle ermuntern, vor allem die, die jetzt noch andere praktische Lösungen haben, uns die gerne hereinzureichen. Wir sind abschriftfähig und könnten dann noch gerne eine zweite Stufe obendrauf setzen und diese Diskussion und damit auch die verschiedenen Instrumente weiter voranbringen. - 23 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Februar 2014