Altersgerechter Umbau von denkmalgeschützten Häusern und Wohnungen
| Vorlage: | 2013/0224 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.11.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Bauordnungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 13.11.2013 eingegangen: 13.11.2013 Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0224 36 öffentlich Dez. 6 Altersgerechter Umbau von denkmalgeschützten Häusern und Wohnungen 1. Wie viele Bauvoranfragen und Anträge wurden für Aufzüge im Inneren und für einen Außenaufzug bei denkmalgeschützten Häusern in den letzten zwei Jahren einge- reicht? Es wurden insgesamt 6 Anfragen eingereicht. 2. Wie viele Bauvoranfragen, wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. abgelehnt? Es wurden 3 genehmigt, und 3 Anfragen befinden sich noch in der Bearbeitung. 3. Hat die barrierefreie und altersgerechte Modernisierung von denkmalgeschützten Bauten bei der heutigen demografischen Entwicklung Vorrang vor Belangen des Denkmalschutzes in den einschlägigen Rechtsgrundlagen? Die Barrierefreiheit für Wohnungen wird nach § 35 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohnungen für die Wohnungen eines Geschosses gefor- dert. Der § 39 LBO enthält weitere Anforderungen an die Barrierefreiheit für bauliche Anla- gen, die überwiegend von behinderten und alten Menschen genutzt werden und für Nut- zungsarten von Gebäuden und Räumen, die öffentlich zugänglich oder gewerblich genutzt werden. Da bestehende Gebäude Bestandsschutz genießen, werden die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen nur dort wirksam, wo erhebliche Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungs- änderungen im Bestand durchgeführt werden, die baurechtlich einem Neubauvorhaben ent- sprechen und damit den Bestandsschutz einschränken. Dieses gilt gerade auch für Gebäu- de, die unter Denkmalschutz stehen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit die An- forderungen der Barrierefreiheit mit den Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes nach Erhaltung des Erscheinungsbildes oder der Substanz in Einklang gebracht werden können. Dazu lässt § 56 Abs. 2 Ziffer 2 LBO ausdrücklich Abweichungen zur Erhaltung und weiteren Nutzung von Kulturdenkmalen zu – unter anderem auch vom Gebot der Barrierefreiheit bzw. den zugehörigen Technischen Baubestimmungen. Seite 2 4. Steht der Stadt Karlsruhe ein Ermessensspielraum bei der Bescheidung der Bauvor- anfragen/Anträgen bei der Abwägung zwischen Belangen des Denkmalschutzes und der altersgerechten baulichen Gestaltung zu? Wie unter Ziffer 3 erläutert, ist zwischen den bauordnungsrechtlichen Belangen nach Barrie- refreiheit, den denkmalrechtlichen Belangen nach Erhaltung des Kulturdenkmals und dem Anspruch der Eigentümer nach einer zukunftsorientierten wirtschaftlichen Nutzung des Kul- turdenkmals im Einzelfall abzuwägen. Dabei entscheidet die Stadt Karlsruhe als untere Denkmalschutzbehörde nach Anhörung des Regierungspräsidiums als höhere Denkmal- schutzbehörde. Der Stadt Karlsruhe steht ein Ermessensspielraum als untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde zu, der durch gesetzliche Regelungen, Weisungen der oberen Behörden und durch Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit definiert wird. 5. Beurteilt die Stadtverwaltung die Abwägungsmöglichkeiten zwischen Belangen des Denkmalschutzes und einer altersgerechten Gestaltung von Häusern und Wohnun- gen als ausreichend? Falls nein, warum nicht? Die Stadtverwaltung beurteilt die Abwägungsmöglichkeiten zurzeit als ausreichend. Die der demographischen Entwicklung geschuldete barrierefreie Nachrüstung von Gebäuden und Wohnungen im Bestand birgt jedoch für die Zukunft erhebliche Zielkonflikte mit den Anfor- derungen an die Erhaltung eines historischen Stadtbildes und der Erhaltung des Erschei- nungsbilds und der Substanz denkmalgeschützter Gebäude. Hier sind auf wissenschaftli- cher Grundlage Konzepte zur Problemlösung über den Einzelfall hinaus zu entwickeln.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 13. November 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 56. Plenarsitzung Gemeinderat 17.12.2013 2013/0224 36 öffentlich Altersgerechter Umbau von denkmalgeschützten Häusern und Wohnungen 1. Wie viele Bauvoranfragen und Anträge wurden für Aufzüge im Inneren und für einen Außenaufzug bei denkmalgeschützten Häusern in den letzten zwei Jahren einge- reicht? 2. Wie viele Bauvoranfragen, wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. abgelehnt? 3. Hat die barrierefreie und altersgerechte Modernisierung von denkmalgeschützten Bauten bei der heutigen demografischen Entwicklung Vorrang vor Belangen des Denkmalschutzes in den einschlägigen Rechtsgrundlagen? 4. Steht der Stadt Karlsruhe ein Ermessensspielraum bei der Bescheidung der Bauvor- anfragen/Anträgen bei der Abwägung zwischen Belangen des Denkmalschutzes und der altersgerechten baulichen Gestaltung zu? 5. Beurteilt die Stadtverwaltung die Abwägungsmöglichkeiten zwischen Belangen des Denkmalschutzes und einer altersgerechten Gestaltung von Häusern und Wohnun- gen als ausreichend? Falls nein, warum nicht? Sachstand/Begründung: In Karlsruhe gibt es mehrere hundert Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Es gilt, diese auch in Zukunft zu erhalten und ihre Substanz zu sichern. Für zahlreiche Eigentümer bzw. Mieter der Häuser und Wohnungen ergibt sich aufgrund des eigenen fortschreitenden Alters die Notwendigkeit eines altersgerechten Umbaus bzw. einer solchen Sanierung. Die Belange des Denkmalschutzes stehen nicht selten in Konkurrenz zu einer altersgerech- ten Anpassung der Wohneinheiten, wenn mit diesen erhebliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz einhergehen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Dr. Albert Käuflein Sven Maier Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Dezember 2013
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 36 der Tagesordnung: Altersgerechter Umbau von denkmalgeschützten Häusern und Wohnungen Anfrage der Stadträtinnen Gabriele Luczak-Schwarz, der Stadträte Thorsten Ehlgötz, Dr. Albert Käuflein, Sven Maier und Tilman Pfannkuch (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 13. November 2013 Vorlage: 2013/0224 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Januar 2014