Barrierefreie Fortbildungsmöglichkeit: Übernahme von Gebärdensprach-Dolmetschkosten

Vorlage: 2013/0216
Art: Antrag
Datum: 18.11.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2014

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Gebärdendolmetschkosten
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 13. November 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 57. Plenarsitzung Gemeinderat 21.01.2014 2013/0216 16 öffentlich Barrierefreie Fortbildungsmöglichkeit: Übernahme von Gebärdensprachdol- metschkosten Für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen werden die Gebärdendolmetscherkos- ten auch im Rahmen von selbst gewählten Fort- und Weiterbildungen durch die Stadt übernommen bzw. an den Träger gezahlt. Laut UN-Behindertenrechtskonvention müssen Dolmetschkosten für bestimmte An- lässe übernommen werden. Die Kostenübernahme ist durch das Sozialgesetzbuch und das Bundes- und Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen gere- gelt. Die Kostenübernahme für eine Verständigung mit der Umwelt – nicht bezogen auf Kontakt mit öffentlichen Stellen – wird im Sozialgesetzbuch, SGB IX, geregelt. Ein „besonderer Anlass“, wie in § 57 beschrieben, liegt unseres Erachtens vor, wenn hörbehinderte Menschen eine Fortbildung bei der Volkshochschule mit dem Inhalt „Notfallsituationen bei Kindern“ besuchen wollen. Die Karlsruher Liste wünscht von der Stadt, dass sie künftig die erforderlichen Hilfen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung stellt, den angemessenen Aufwand hierfür erstattet oder Wege aufzeigt, wie weitere Kostenträger herangezogen werden können. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Januar 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom 13.11.2013 eingegangen am: 13.11.2013 Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.01.2014 2013/0216 16 öffentlich Dez. 3 Barrierefreie Fortbildungsmöglichkeit: Übernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, die Erfahrungen mit dem Einsatz von Gebärdensprachdol- metscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern gemäß Offenlagebeschluss des Ge- meinderates vom 17.12.13 nach einem Jahr auszuwerten und dem Sozialausschuss dar- zulegen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu unterscheiden sind zwei Sachverhalte: 1. Berufstätige Menschen mit einer Hörschädigung möchten eine Fortbildung belegen. 2. Menschen mit einer Hörschädigung möchten einen Kurs bei einem Fortbildungs- oder Weiterbildungsinstitut im Bereich der persönlichen Weiterbildung belegen. Im ersten Fall erhalten berufstätige Menschen mit einer Hörschädigung bei Anmeldung zu einer beruflichen Fortbildung die Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/ einen Gebärdensprachdolmetscher erstattet. Dazu ist ein formloser Antrag bei dem In- tegrationsfachdienst Karlsruhe nötig, der diesen prüft und in Form bringt, um diesen daraufhin bei dem Integrationsamt einzureichen. Im zweiten Fall handelt es sich um den Abbau von Barrierefreiheit bei Veranstaltungen/ Fortbildungen. Im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, UN-BRK, ist gemäß Artikel 9 Zugänglichkeit herzustellen, so dass hörgeschädigte Menschen gleichermaßen an diesen Veranstaltungen teilnehmen kön- nen. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsetzung der UN-Konvention auf Bundesebene und auf Landesebene noch der juristischen und politischen Klärung bedarf. In Karlsruhe leben etwa 300 – 330 Menschen mit einer Hörschädigung. In Anbetracht der eher kleinen Community von gehörlosen Menschen in Karlsruhe hat der Gemeinde- rat auf Empfehlung des Sozialausschusses die Einstellung von 10.000,00 Euro für Ver- anstaltungen beschlossen. Damit soll die Teilnahme von Menschen mit Hörschädigungen an Veranstaltungen der Stadt, Eröffnungen von Ausstellungen etc. durch den Einsatz von Gebärdensprachdol- metscherinnen und/oder Gebärdensprachdolmetschern ermöglicht werden. Aus diesen Mitteln können auch Kurse der Volkshochschule zur persönlichen Bildung bezahlt wer- den. Auch der stellvertretende Vorsitzende des Gehörlosenverbandes, Herr Werner Collet, bittet um ein schrittweises Verfahren, da die Mitglieder seines Vereines eher zurückge- zogen leben und deren Interesse an öffentlichen Veranstaltungen und Weiterbildungen erst wachsen müsse. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Erfahrungen mit Gebärdensprachdolmet- scherinnen und Gebärdensprachdolmetschern zunächst abzuwarten und die Erfahrun- gen auszuwerten.

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Januar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Barrierefreie Fortbildungsmöglichkeiten: Über- nahme von Gebärdensprachdolmetschkosten Antrag des Stadtrats Lüppo Cramer und der Stadträtin Margot Döring (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 13. November 2013 Vorlage: 2013/0216 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Wünschen die Antragsteller das Wort? Stadträtin Döring (KAL): Natürlich! Aber die anderen können gerne einfach nur zuhö- ren. (Zuruf: Zustimmen!) - Zustimmen muss man nicht, denn die Antwort der Verwaltung ist schon sehr schön. Vielen Dank für die Antwort der Verwaltung auf unseren Antrag. Nachdem im Dezem- ber per Offenlage beschlossen wurde, 10.000 € für die Bereitstellung von Gebärden- sprachdolmetschern bei Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, sollen die Kosten für das Dolmetschen bei Fortbildungen jetzt auch aus diesem Topf finanziert werden. So war das von uns eigentlich nicht gedacht. Unser damaliger Antrag, der von der Verwaltung auch befürwortet und umgesetzt wird, bezieht sich auf öffentliche Veranstaltungen der Stadt. Wir hatten auch den be- - 2 - sonderen Wunsch, dass man, wenn eine Leinwand eingesetzt wird, dann auch auf der Leinwand die Dolmetscherin sehen kann. Der jetzige Antrag zielt ab auf individuelle Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen im außerberuflichen Bereich. Hörgeschädigte bekommen bei beruflich bedingten Fortbil- dungen den oder die Dolmetscherin finanziert. Anders sieht das z. B. bei Volkshoch- schulkursen mit dem Thema "Wie verhalte ich mich richtig in medizinischen Notfällen mit der Familie, bei den Kindern?" aus. Das ist ein Thema, das jede Familie etwas an- geht, mit dem kleinen Unterschied, dass hörgeschädigte Eltern Unterstützung beim Ver- stehen benötigen. Jetzt schlägt die Verwaltung vor, die 10.000 € auch in diesen Fällen einzusetzen. Be- gründung: Die Community ist klein, da langt das Geld sicher für beides, für öffentliche Veranstaltungen und individuelle Fortbildung. Ist das so? Ich weiß es nicht. Nicht alle hörgeschädigten Menschen in Karlsruhe sind im Stadt- und Kreisverband für Gehörge- schädigte eingebunden. Die Zahl von 300 - 330 Personen ist wohl eher gegriffen in dem Zusammenhang. Auch hier gilt: Wenn ein Angebot bekannt wird, wird es auch nachgefragt. Die Antwort der Verwaltung bringt uns noch zu einer anderen Sorge, nämlich dass die tollen Möglichkeiten, die diese 10.000 € bieten, gar nicht oder in jedem Fall zu wenig genutzt werden, weil niemand etwas davon weiß. Deshalb unser Appell an die Verwal- tung: Sorgen Sie dafür und zwar auf unterschiedlichsten Wegen, dass das Angebot bei den Adressaten ankommt und nicht am Ende dabei herauskommt: Den Betrag können wir wieder streichen, weil keine Nachfrage vorhanden war. Wir wünschen uns eher folgende Aussage: Der Betrag hat bei weitem nicht ausgereicht, weil das Interesse so groß war und so viele Menschen das neue Angebot genutzt ha- ben. Wir wünschen uns natürlich auch ein unbürokratisches Verfahren, um an das Geld zu kommen, dass das den Menschen nicht auch noch erschwert wird. (Beifall bei der KAL) Der Vorsitzende: Ich sehe jetzt keinen Widerspruch zwischen dem, was wir Ihnen vor- schlagen und dem, was Sie jetzt dazu ausgeführt haben. Wir nehmen die 10.000 €. Wenn die leer sind, dann kommen wir entweder auf Sie zu oder nehmen es von woan- ders her. Aber wenn wir grundsätzlich die Bereitschaft übernehmen, das zu finanzieren, dann werden wir natürlich nicht im September irgendjemandem sagen: Du bist jetzt leider der Erste, der über die 10.000 € hinaus gerät. Dass wir versuchen, das unbürokratisch zu machen, versteht sich von selbst. Von daher lassen Sie uns das so angehen. Dann können wir zu gegebener Zeit über unsere Erfah- rungen reden. - 3 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. Februar 2014