Mängel bei ökologischer Wiesensanierung in Knielingen

Vorlage: 2013/0212
Art: Anfrage
Datum: 13.11.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2013

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Wiesensanierung Knielingen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 6. November 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 56. Plenarsitzung Gemeinderat 17.12.2013 2013/0212 34 öffentlich Mängel bei ökologischer Wiesensanierung in Knielingen 1. Welches sind die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Untersuchungen, die auf den im Frühjahr 2013 in Knielingen umgepflügten Wiesen durchgeführt wurden? 2. Sind vom Umpflügen Lebensräume streng geschützter Arten betroffen gewesen? Wenn ja, welche Arten waren betroffen und welche Zielvorgaben wurden daraus abgeleitet? 3. Welches Konzept hat die Stadtverwaltung festgelegt, um den durch das Umpflü- gen entstandenen Umweltschaden zu beseitigen? Wurden Termine für einzelne Umsetzungsschritte festgelegt? 4. Welche der festgesetzten Sanierungsmaßnahmen wurden auf welchen Flächen wann durchgeführt? 5. Welche der festgesetzten Maßnahmen wurden bisher nicht durchgeführt und wa- rum? 6. Wann werden die bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen durchgeführt und wie werden die Umsetzung und die weitere Planung durch die Stadt naturschutz- fachlich kontrolliert und bewertet? 7. Sind seit Bekanntwerden der Wiesenumbrüche durch den Pächter des Hofguts Maxau weitere Umbrüche bekannt geworden? Falls ja, auf welchen Flächen und wie werden diese bewertet? 8. Was wurde seitens des zuständigen Liegenschaftsamtes bisher unternommen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen zwischen dem Pächter des Hofguts und dem städtischen sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz eingehalten wer- den? 9. Was soll darüber hinaus zukünftig unternommen werden, um die bisherigen Ver- säumnisse und Nichteinhaltung getroffener Vereinbarungen zukünftig zu vermei- den? 10. Wie wird gewährleistet, dass die Zusammenarbeit der zukünftigen Pächter des Hofguts mit dem städtischen und dem ehrenamtlichen Naturschutz zukünftig rei- bungslos und ohne Schäden für Natur und Umwelt verläuft? 11. Mit welchen Maßnahmen verhindert die Stadt eine Verschlechterung des Erhal- tungszustands betroffener Lebensraumtypen und Arten am Rhein und schafft die Grundlage zur Erreichung eines guten Erhaltungszustands? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bereits im März 2013 hat die GRÜNE Gemeinderatsfraktion in einer Anfrage darauf hingewiesen, dass ökologisch hochwertige Wiesen im Umfeld des Hofguts Maxau vom damaligen Pächter umgepflügt wurden. Aufgrund des damit verbundenen Ver- stoßes gegen Naturschutzrecht wurde seitens des städtischen Liegenschaftsamtes zugesagt, den entstandenen Umweltschaden auf einer Gesamtfläche von 9 ha um- fassend zu sanieren. Dies wurde im Rahmen eines öffentlichen Vor-Ort-Termins durch den Oberbürgermeister bekräftigt. Nach uns vorliegenden und auch durch den BUND veröffentlichten Informationen kam es bereits im Frühjahr zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Die Sanierung des entstandenen Naturschutz-Schadens ist teilweise nicht erfolgt; konkrete Zusagen wurden nicht eingehalten. Die GRÜNE Fraktion besteht darauf, dass die Sanierung der Umweltschäden umfas- send erfolgt und dass für nicht mehr sanierbare Schäden eine ökologisch gleichartige Kompensation erfolgt. Aufgrund vorliegender Erfahrungen mit der Wiederherstellung artenreichen Wiesen ist davon auszugehen, dass getroffene Maßnahmen nicht in jedem Fall zum Erfolg führen. Entsprechend ist es notwendig, ein Managementkon- zept zu erstellen, das Kontrolle und ergänzende Maßnahmen (beispielsweise Nach- saat) vorsieht. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die dargestellten Vorgänge sich nicht wiederholen. Das städtische Liegenschaftsamt oder eine andere städtische Stelle müssen gewährleisten, dass die zukünftigen Pächter des Hofguts Maxau eng mit dem städtischen und dem ehrenamtlichen Naturschutz zusammenarbeiten und sich an naturschutzrechtliche Bestimmungen sowie an vereinbarte Regeln halten. Das städtische Hofgut Maxau ist eng in den Landschaftspark Rhein eingebunden und hat in diesem Zusammenhang eine Funktion als ökologischer Vorzeige- und Modellbetrieb. Der GRÜNEN Fraktion ist es wichtig, dass das Hofgut diese Rolle in der Stadt glaubhaft und für die Öffentlichkeit überzeugend wahrnehmen kann. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 34
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 06.11.2013 eingegangen: 06.11.2013 Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0212 34 öffentlich Dez4 Mängel bei ökologischer Wiesensanierung in Knielingen 1. Welches sind die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Untersuchungen, die auf den im Frühjahr 2013 in Knielingen umgepflügten Wiesen durchgeführt wurden? Auf Teilen der im Frühjahr 2013 umgepflügten Stilllegungsflächen in Knielingen erfolgte auf Veranlas- sung des Liegenschaftsamts (LA) im Sommer 2013 eine vegetationskundliche Kartierung des KIT, Insti- tut für Geografie und Geoökologie. Die Erfassung diente der Zustandsermittlung zwischen Umbruch und Sanierung. Die Kartierung ging als erstes Teilergebnis der wissenschaftlichen Begleitung beim LA Ende November ein und liegt jetzt dem Umweltamt (UA) zur internen Anwendung vor. Im Rahmen der Grünlandkartierung wurden im Jahr 2004 die Flächen an der Sudetenstraße mit 7,04 Hektar als Biotoptyp "Magerwiese mittlerer Standorte", Vegetationstyp A 3 erfasst. Dabei entspre- chen 5,64 Hektar der Wertstufe 3 und 1,4 Hektar der Wertstufe 2. 2. Sind vom Umpflügen Lebensräume streng geschützter Arten betroffen gewesen? Wenn ja, welche Arten waren betroffen und welche Zielvorgaben wurden daraus abgeleitet? Die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung einer langjährigen Extensivierungsfläche, die durch einen LPR-Vertrag (Landschaftspflegerichtlinie) gefördert wurde, wirkt sich im NSG "Burgau" auf das Nah- rungsangebot für die streng geschützte Rohrweihe aus. Ob diese Beeinträchtigung erheblich, also größer als die natürlichen Lebensraum-Fluktuationen gemäß § 19 BNatSchG ist, lässt sich nicht mit endgültiger (wissenschaftlicher) Sicherheit feststellen. Bei ungünstiger Nahrungssituation lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung aber nicht ausschließen. Um dieser entgegenzuwirken, wurde die Anlage einer neuen Wiese im Gewann Acker bei einer Fortsetzung der Bewirtschaftung der LPR-Fläche vereinbart. Auf den Flächen an der Sudetenstraße wurden in früheren Jahren bis zu zwei Feldlerchen-Reviere festgestellt (mündl. Mitteilung v. Harald Dannenmayer). Diese konnten in 2013, augenscheinlich der mehrfachen Kontrollen, nicht bestätigt werden, wofür der Wiesenumbruch als ursächlicher Grund angenommen werden kann. Zur Kompensierung dieser Beeinträchtigung wird ein Drittel der umge- brochenen Fläche wieder zur Wiese entwickelt. Auf der verbleibenden Ackerfläche und den umlie- genden Flächen ist die Anlage von Lerchenfenstern sinnvoll, um die Wiederbesiedlung zu unterstüt- zen. Seite 2 3. Welches Konzept hat die Stadtverwaltung festgelegt, um den durch das Umpflügen ent- standenen Umweltschaden zu beseitigen? Wurden Termine für einzelne Umsetzungs- schritte festgelegt? Das Konzept sieht die Wiederherstellung eines Teiles der umgebrochenen Flächen sowie die Anlage von Lerchenfenstern und Randstreifen/Gebüschentwicklung auf "Zwickeln" vor. Im Detail wurden folgende Vorgehensweisen zur Sanierung des Umweltschadens gewählt: Sudetenstraße: Entwicklung einer Wiese angrenzend an die belassenen Gebüsche durch Selbst- begrünung, Belassen von Lerchenfenstern in den Ackerflächen Frauenhäusleweg: Einsaat von autochthonem Saatgut nach Vorgabe von UA mit Heudrusch und einer speziellen Wiesenmischung. Belassen von Randstreifen und Lerchenfens- tern in der Feldflur Richtung MiRO. Bruchweg: Wiederbegrünung der umgebrochenen Fläche mittels Mähgutübertrag, keine weitere Nutzung der tiefliegenden Senke, Belassen des Schilfgürtels an der Westseite. NSG/LSG "Burgau": Belassen eines 12 m breiten Streifens am Schilfgebiet sowie Anlage einer Wiese im Gewann Acker, sofern die ehemalige LPR-Fläche als Ackerfläche weiter ge- nutzt wird. Es wurde vereinbart, dass die Sanierung des Umweltschadens so schnell wie möglich erfolgt. 4. Welche der festgesetzten Sanierungsmaßnahmen wurden auf welchen Flächen wann durchgeführt? Sudetenstraße: Selbstbegrünung erfolgt fortlaufend, Belassen von Lerchenfenstern wird jeweils aktuell im Zuge der Bewirtschaftung der Ackerflächen vorgenommen. Frauenhäusleweg: Einsaat von autochthonem Saatgut ist erfolgt. Das Belassen von Randstreifen und Lerchenfenstern in der Feldflur Richtung MiRO wird derzeit umgesetzt. Bruchweg: Die Senke ist weiterhin ungenutzt, der Schilfgürtel belassen. Für die Wiederbegrünung wurden zwei Saattermine angestrebt: Frühjahr ab Mai, Herbst ab September. Der Frühjahrstermin konnte aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse (Hochwasser) nicht realisiert werden. Nachdem Spender- und auch Empfängerfläche für den Heuauftrag nicht be- fahrbar sind, war die Umsetzung bislang nicht möglich. Der Auftrag erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt - nach Blüte der Spenderfläche. NSG/LSG "Burgau": Seit Vereinbarung des unter 3 dargestellten Konzepts im Bereich Burgau erfolgte dessen Weiterentwicklung, wonach die ehemalige LPR-Fläche künftig als Dauer- grünland zur Futtergewinnung umgewandelt wird. Somit entstehen ca. 3,5 ha Dauergrünland, die restliche Fläche von ca. 1,7 ha verbleibt als Acker. Der Strei- fen am Schilfgebiet wird in diesem Zusammenhang angelegt. Hiermit konnte ei- ne weitere Forderung des Naturschutzes aufgegriffen werden. Die Umwandlung der 3,5 Hektar großen Flächen erfolgt mit der Aussaat im kommenden Frühjahr. Das UA hat hiervon Kenntnis und wird in die Aussaatempfehlung eingebunden. Seite 3 5. Welche der festgesetzten Maßnahmen wurden bisher nicht durchgeführt und warum? Die Arbeitsgemeinschaft aus stellv. Naturschutzbeauftragtem, UA, LA hatte die unter 3 genannten Maßnahmen beschlossen. Für die Ansaat der Wiesen waren 2 Saattermine avisiert, an denen die Aus- saat durchgeführt werden sollte. Erster Termin war im Frühjahr 2013 (Mai, Juni) geplant, dieser Ter- min konnte durch das lang anhaltende Hochwasser nicht realisiert werden. Auch im Herbst war die Umsetzung im Bereich Bruchweg, wie unter 4 dargestellt, nicht möglich. Die Maßnahmen zur Konzeptrealisierung fanden unter Abstimmung zwischen UA und LA statt. 6. Wann werden die bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen durchgeführt und wie werden die Umsetzung und die weitere Planung durch die Stadt naturschutzfachlich kon- trolliert und bewertet? Die Anlage von Lerchenfenstern, die Pflege der Hecken und das Belassen eines Pflegesaumes werden derzeit umgesetzt. Die Anlage von Feldrainen und möglichen Hecken kann erst besprochen werden wenn bekannt ist, wo - im Rahmen der anstehenden Bewirtschaftung - die Feldfenster realisiert sind, die für die Bepflanzung, Begrünung, Ackerrandstreifen, geeignet sind. Ein naturschutzfachliches Mo- nitoringkonzept wird gemeinsam mit dem KIT, Institut für Geografie und Geoökologie erarbeitet. Die ersten Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung durch das KIT liegen dem LA und dem UA bereits vor. Die Untersuchungen werden durch das KIT in Form von Projektarbeiten begleitet. 7. Sind seit Bekanntwerden der Wiesenumbrüche durch den Pächter des Hofguts Maxau weitere Umbrüche bekannt geworden? Falls ja, auf welchen Flächen und wie werden die- se bewertet? Es sind einige weitere Umbrüche in Neureut (Gottesauer Feld) und in Grötzingen bekannt. In Neureut handelt es sich um eine Fläche von gut 5 ha. Der Umbruch umfasst "Glatthaferwiesen nährstoffarmer Standorte, incl. Rotschwingel-Rotstraußgras-Magerwiese" und in gelb " Borstgras- rasen, fragmentarische Ausbildung". Vegetationskundlich betrachtet sind diese Flächen noch wertvol- ler einzustufen als die Flächen an der Sudetenstraße. Ausschlaggebend für diese Beurteilung ist deren deutlich geringere Frequentierung und Ruderalisierung. Die vegetationskundliche Ansprache geht zurück auf die Grünlandkartierung von 2004, dürfte aber vor dem Umbruch noch aktuell gewesen sein. Die fragmentarische Ausbildung der Borstgrasrasen wird gemäß Legende der Grünlandkartierung von 2004 nicht dem prioritär geschützten Lebensraumtyp "6230" zugeordnet. Diese Einstufung ist gemäß Rücksprache mit dem Regierungspräsidium (RP) aktuell. Aus ornithologischer Sicht kann fest- gestellt werden, dass die Wiesen keine Lebensstätte der Feldlerche waren, aber mit sehr großer Wahr- scheinlichkeit Nahrungsquelle für die Heidelerche. Die kleinen Handtuchgrundstücke befinden sich zum größten Teil in Privateigentum, nur ein kleiner Anteil ist städtisches Eigentum. Die umgebrochenen Flächen waren mit Sonnenblumen eingesät. Der Landwirt möchte auch 2014 die landwirtschaftliche Nutzung fortführen. Danach ist der Abschluss eines Extensivierungsvertrages mit dem Land, städtische Federführung liegt bei UA, nicht unwahr- scheinlich. In Grötzingen, Knittelberg, Gewanne Im Schweinsgrund und An der Kaisergrub wurde insgesamt 1 ha Wiese auf Privateigentum umgebrochen. Geschützte Lebensraumtypen hatten sich hier nicht entwi- ckelt. Bei den vorgenannten Fällen handelte es sich größtenteils jeweils um stillgelegte Ackerfläche (regis- triert/gemeldet bei der Landwirtschaftsbehörde unter Nutzungscode 591). Rechtlich stellt der Umbruch von NC 591 keinen Verstoß gegen das Grünlandumbruchverbotes des Seite 4 § 27 a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz dar. Das Ministerium für Ländlicher Raum und Ver- braucherschutz B.W. vertritt die Auffassung, dass die Wiederaufnahme der ursprünglichen ackerbauli- chen Nutzung bei NC 591 Flächen grundsätzliche zulässig ist. Die rechtliche Grundsatzfrage, ob mit NC 591 verzeichnete stillgelegte Flächen auch umgebrochen werden dürfen, wenn sich auf ihnen ein geschützter Lebensraumtyp entwickelt hat oder ob ein Um- bruch einen gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 2 Umweltschadensgesetz sanierungs- pflichtigen Umweltschaden darstellt, wird derzeit mit dem RP geklärt. 8. Was wurde seitens des zuständigen Liegenschaftsamtes bisher unternommen, um sicher- zustellen, dass die Vereinbarungen zwischen dem Pächter des Hofguts und dem städti- schen sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz eingehalten werden? Hinsichtlich der notwendigen Kommunikation erfolgten zahlreiche Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten (Pächter, Naturschutzverbände, UA, ZJD als Untere Naturschutzbehörde und LA), zuletzt am 02.12.2013. Darüber hinaus stellt das Liegenschaftsamt die Flächen derzeit selbst her, um eine fachgerechte Aus- führung der Sanierung zu gewährleisten. Sobald die Flächen hergestellt sind, werden sie den künfti- gen Pächtern übergeben. Pachtverträge zu Flächen, die einer besonderen Bewirtschaftung bedürfen, werden künftig mit einer Anlage versehen, welche mit der Naturschutzbehörde, dem UA und den Naturschutzverbänden abge- stimmt ist. 9. Was soll darüber hinaus zukünftig unternommen werden, um die bisherigen Versäumnis- se und Nichteinhaltung getroffener Vereinbarungen zukünftig zu vermeiden? Eine engere Kommunikation zwischen dem LA als federführendem Amt für die Pflege und Verwaltung der stadteigenen Flächen und den Ämtern, die auf Flächen zugreifen, sowie den Naturschutzverbän- den, wird derzeit etabliert. Auch durch die Anlagen zu den Pachtverträgen ist künftig mit einer stärke- ren Sensibilisierung bei der Flächenbewirtschaftung zu rechnen. 10. Wie wird gewährleistet, dass die Zusammenarbeit der zukünftigen Pächter des Hofguts mit dem städtischen und dem ehrenamtlichen Naturschutz zukünftig reibungslos und ohne Schäden für Natur und Umwelt verläuft? Kurzfristig finden mit Beginn des Pachtverhältnisses der neuen Hofgutpächter Gespräche statt, die die Erforderlichkeit einer engen Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung und dem ehrenamtlichen Naturschutz verdeutlichen. Ab 2014 ist geplant, die Hofgutpächter in die sogenannte Burgau-Runde zu involvieren. So wurde schon mit dem früheren Hofgutpächter verfahren und mit der Vorgehens- weise eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bewirkt. 11. Mit welchen Maßnahmen verhindert die Stadt eine Verschlechterung des Erhaltungszu- stands betroffener Lebensraumtypen und Arten am Rhein und schafft die Grundlage zur Erreichung eines guten Erhaltungszustands? Für die am Rhein gelegenen Natura 2000 - Gebiete liegen Managementpläne bzw. Entwürfe von diesen vor. Für die kartierten Lebensraumtypen werden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Seite 5 festgelegt, deren Umsetzung auf städtischen Flächen in der Zuständigkeit der Stadt liegt. Die Stadt ist bestrebt, über Pflege- oder Extensivierungsverträge die flächigen Lebensraumtypen, wie z. B. die mageren Flachlandmähwiesen bzgl. ihres Erhaltungszustandes zu sichern. Außerhalb der Schutzgebiete dient zunächst die Grünlandkartierung als Arbeitsgrundlage, ab 2014 wird aber eine FFH-Biotopkartierung in Karlsruhe stattfinden, so dass die Datengrundlage peu à peu aktualisiert wird. Die erforderliche Gebietskulisse für das Abschließen von Verträgen bzw. die Bean- tragung von Zuwendungen über die Landschaftspflegerichtlinie ist durch den Biotopverbund auf jeden Fall vorhanden. Das Hofgut soll künftig nach einer Etablierungsphase als Ökobetrieb gelistet und geführt werden. Als Kooperationspartner ist Kraichgaukorn e. V. in einem ersten Schritt geplant. Die abschließende Ent- scheidung der Pächter ist abzuwarten.

  • TOP 34 Protokoll
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 34 der Tagesordnung: Mängel bei ökologischer Wiesensanierung in Knielingen Anfrage der Stadträtin Bettina Lisbach, der Stadträte Johannes Honné und Alexander Geiger (GRÜNE) vom 6. November 2013 Vorlage: 2013/0212 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Januar 2014