Transport/Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Karlsruhe - öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Vorlage: 2013/0207
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.11.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2013

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Transport Bioabfall
    Extrahierter Text

  • Transport Bioabfall
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0207 15 öffentlich Dez. 5 Transport/Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Karlsruhe - öffentlich-rechtliche Vereinbarung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.11.2013 4 Vorberatung Hauptausschuss 10.12.2013 22 Vorberatung Gemeinderat 17.12.2013 15 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und genehmigt die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zum Transport und zur Verwertung von 4.000 Mg bis maximal 8.000 Mg Bioabfall für das Jahr 2014 mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis 31.12.2015 zu einem Preis von 74,00 Euro/Mg. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2,8 Mio. € p. a. Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element 1.700.53.70.01.02 Kontenart: Kontengruppe 40 bis 98 Ergänzende Erläuterungen: Es handelt sich um gebührenfähige Aufwendungen/Kosten. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt die Bioabfallverwertung grundsätzlich zu optimieren. Diese Optimierung zerfällt in mehrere Einzelvorhaben, von denen eines die Neuorganisation der bisherigen Praxis der Verwertung von so genannten „Übermengen“ von Bioabfall in Kom- postierungsanlagen darstellt. Die bisherige Praxis sah vor, dass Bioabfallmengen, die aus technischen Gründen nicht in der Nassvergärungsanlage am Standort Anlagenverbund Ost behandelt und verwertet wer- den konnten, in Kompostierungsanlagen auch außerhalb Baden Württembergs gefahren wurden. Dies geschah bislang in freihändiger Vergabe. Zukünftig muss die Leistung ausge- schrieben werden. Bezug nehmend auf die Gemeinderatsvorlage vom 23. Juli 2013 zum Themenkomplex „Verbesserung der Bioabfallverwertung in der Stadt Karlsruhe – Sachstandsbericht und wei- teres Vorgehen“ sind nun Überlegungen erfolgt, die eine ablauforganisatorisch verbesserte, kostenneutrale und vergaberechtlich tragfähige Absteuerung von Übermengen realisieren können. Ablauforganisation und Kosten Die Übermengen sollen künftig von den Sammelfahrzeugen des AfA an der Umladestation "Im Schlehert" abgeladen, vom Vertragspartner übernommen und mittels Schubbodenfahr- zeugen in seine Biogasanlage nach Flörsheim-Wicker transportiert werden. Der Vertrags- partner kann diese Fahrten kostengünstig und ökologisch vorteilhaft erbringen, da er bisher Leerfahrten von Karlsruhe in den Frankfurter Raum hatte und somit eine Rückfracht erhält. In der dortigen Anlage wird der Bioabfall analog dem Trockenvergärungsverfahren, welches dem GR in der Sitzung am 23. Juli 2013 vorgestellt wurde, stofflich und energetisch verwer- tet. Die Verwertung der gesamten in der Stadt Karlsruhe erfassten Bioabfallmengen erfolgt der- zeit zu Gesamtkosten von ca. 2,96 Mio. Euro/a. Hierin sind gem. Tabelle 1 alle Personalkos- ten, Sachkosten sowie die kalkulatorischen Kosten und die Umlagen für die bestehende Nassvergärungsanlage enthalten sowie die Verwertungskosten für die abzusteuernden Mengen. Geplant ist durch eine veränderte Ablauforganisation im Betrieb der Anlage (Ein- schichtbetrieb mit versetzten Arbeitszeiten innerhalb der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit der Stadt) einerseits und durch Einsparungen in den Sachkosten andererseits eine Kosten- neutralität herzustellen, die es erlaubt, ökologisch verbesserte Verwertungswege für die Übermengen zu beschreiten. Im Jahr 2013 wird erwartet, dass die Nassvergärungsanlage ca. 7.000 Mg verarbeitet, 7.000 Mg werden in verschiedene Kompostierungsanlagen extern verwertet. Mit der in 2014 veränderten Betriebsweise über einen Einschichtbetrieb wird erwartet, dass dieselbe Menge durchgesetzt werden kann. Hiermit können durch kurzfristige Umsetzung im Bereich der Personalkosten 0,12 Mio. Eu- ro/a eingespart werden, mittelfristig auch darüber. Auch bei den Sachkosten wird für Repa- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ratur und Wartung eine unmittelbare Kostenentlastung um 0,1 Mio. Euro/a erwartet, Optimie- rungen im Bereich der Verbrauchskosten lassen weitere Kostenreduzierungen erwarten. Durch die vorgesehenen Veränderungen werden sich die Gesamtkosten - bei identischer Durchsatzmenge der Nassvergärung - auf ca. 2,8 Mio. Euro/a reduzieren. Dies entspricht einer Kosteneinsparung von 0,16 Mio. Euro/a. Betriebliche Anpassung der Nassvergärung und Neustrukturierung der Vergabe "Übermengen" Kostenarten Hochrechnung 2013 Betriebszeiten 06:00 bis 22:00 Übermengen in Kompostanlagen Hochrechnung 2014 Betriebszeiten 06:00 bis 17:00 Übermengen in Vergärungsanlage Bioabfallmengen gesamt (Mg/a) 14.000 14.000 Durchsatz Nassvergärung (Mg/a) 7.000 7.000 Übermengen (Mg/a) 7.000 7.000 Euro/Jahr Euro/Jahr Personalkosten 840.000 720.000 Sachkosten Reparatur, Wartung Unterhalt 320.000 220.000 Strom 100.000 100.000 Wasser, Abwasser 50.000 50.000 Verbrauchsmittel 90.000 90.000 Reinigung 30.000 30.000 interne/externe Entsorgung 150.000 150.000 Gesamt (variable Kosten) 740.000 640.000 Kalkulatorische Kosten 600.000 600.000 Umlagen 350.000 320.000 Externe Verwertung 430.000 520.000 Gesamt 2.960.000 2.800.000 Tabelle 1: Gegenüberstellung der Kosten Hochrechnung 2013 und Hochrechnung 2014 Ökologische Betrachtung Unter der Berücksichtigung, dass auch im Jahr 2014 die gleiche Menge an Bioabfällen in der Nassvergärung behandelt werden sollen, wird die ökologische Betrachtung allein auf die abzusteuernden Mengen beschränkt. Das bedeutet, dass hinsichtlich Entfernung und Behandlungsverfahren CO 2 -Emissionen bzw. Treibhauseffekt beleuchtet werden. In Tabelle 2 und 3 sind die entsprechenden Informationen zusammengestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ziel Strecke CO 2 -Emission pro LkW Menge LkW- Fahrten CO 2 -Emission km kg CO 2 /km kg CO 2/ Ziel Mg/a Fahrten/a kg CO 2 /a kg CO 2 /Mg Kompostierung bisher Westheim 1) 76 0,79 60,04 800 40 2.401,60 3,00 Obersontheim 2) 157 0,79 124,03 3.100 124 15.379,72 4,96 Haßfurt 2) 260 0,79 205,40 3.100 124 25.469,60 8,22 CO 2 -Emission pro Mg Bioabfall 6,18 Vergärung zukünftig Flörsheim 3) 150 0,79 118,50 7.000 280 33.180,00 4,74 CO 2 -Emission pro Mg Bioabfall 4,74 Quelle: Verkehrsrundschau 51-52/2010 Annahmen: Kraftstoffverbrauch 30 l Diesel pro 100 km, CO 2 -Faktor 2,629 kg/l 1) Transport durch AfA mit Leerfahrten zurück 2) Transport durch Fremdspediteure mit angenom- mener Rückfracht 3) Transport als Rückfracht vom Vertragspartner Tabelle 2: CO 2 -Emissionen aus Transporten für abzusteuernde Bioabfallmengen Verfahren Menge Treibhauseffekt Mg/a kg CO 2 -Äq/Mg Bioabfall kg CO 2- Äq/a Kompostierung 7.000 -39 -273.000 Vergärung Durchschnitt 7.000 -99 -693.000 Vergärung Stand der Technik 7.000 -194 -1.358.000 Quelle: BMU, UBA "Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen", März 2012 Tabelle 3: Treibhauseffekt in kg CO 2 -Äq für die Behandlungsverfahren Es ist zunächst festzuhalten, dass die Transporte hinsichtlich mit ihrer CO 2 -Belastung eher von untergeordneter Bedeutung sind. In Tabelle 4 sind die CO 2 -Bilanzierungen aus Verkehr und Verfahren zusammengeführt. Für die Vergärung in Flörsheim ist hierbei ein mittlerer negativer Treibhauseffekt von -150 kg CO 2 -Äq/ Mg Bioabfall angenommen worden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Menge Treibhauseffekt Mg/a kg CO 2 -Äq/Mg Bioabfall kg CO 2- Äq/a Hochrechnung 2013 Kompostierung 7.000 -39 -273.000 Transporte 7.000 6,18 43.260 Gesamtbetrachtung -32,82 -229.740 Hochrechnung 2014 Vergärung Flörsheim 7.000 -150 -1.050.000 Transporte 7.000 4,74 33.180 Gesamtbetrachtung -145,26 -1.016.820 Tabelle 4: Gesamtbetrachtung Insgesamt ist festzuhalten, dass auch aus ökologischer Sicht heraus die künftige Ab- steuerung der Übermengen in die Vergärungsanlage nach Flörsheim vorteilhafter ist. Vergaberechtliche Betrachtung Die bisherige Praxis der freihändigen Vergabe von Übermengen kann nicht beibehalten werden. Aus diesem Grund wurden, so auch die Forderungen des GR am 23.07.13, alterna- tive Verwertungswege geprüft. Als vergaberechtlich durchführbar sowie wirtschaftlich dar- stellbar bietet sich die interkommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Baden-Württemberg an. Hierin wird kommunale Zusam- menarbeit, bei der es materiell um die Wahrnehmung von Allgemeinwohlaufgaben geht, geregelt. Diese öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen unterliegen nicht dem Vergaberecht. Der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis sind gleichberechtigte Gesellschafter der Rhein-Main Deponie GmbH (RMD). Im Rhein-Main-Deponiepark Flörsheim-Wicker steht eines der derzeit größten und modernsten Biogaskraftwerke Europas, in dem aus Bioabfall u. a. Strom und Wärme erzeugt wird. Mit der RMD soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Karlsruhe geschlossen werden. Die Laufzeit wird auf ein Jahr, mit einmaliger Verlängerungsoption bis zum 31.12.2015 be- grenzt. Der Vertrag wird als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und genehmigt nach Vorberatung im AUG am 29.11.2013 und im Hauptausschuss am 10.12.2013 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Transport und zur Verwertung von 4.000 Mg bis maximal 8.000 Mg Bio- abfall für das Jahr 2014 mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis 31.12.2015. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013

  • TOP 15 Protokoll
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15 der Tagesordnung: Transport/Verwertung von Bioabfall aus der Stadt Karlsruhe - öffentlich-rechtliche Vereinbarung Vorlage: 2013/0207 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und genehmigt nach Vorbera- tung im AUG am 29.11.2013 und im Hauptausschuss am 10.12.2013 die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zum Transport und zur Verwertung von 4.000 Mg bis maximal 8.000 Mg Bioabfall für das Jahr 2014 mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis 31.12.2015. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss und stellt Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist auch gelb. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Januar 2014