Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte)
| Vorlage: | 2013/0202 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0202 16 öffentlich Dez. 5 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 10.12.2013 9 Vorberatung Gemeinderat 17.12.2013 16 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgegli- chen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kostenüber- (+) bzw. -unterdeckungen (-): 2009 -1.014,00 € 2010 +89.384,00 € 2011 +0.465,00 € 2012 -28.203,00 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kos- tenunterdeckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkalkulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochenmärkte, Kunsthandwerkermärkte, Jahrmärkte und Christkindlesmarkt. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjahresergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt bestehende Überdeckung aus 2010 in Höhe von 93.944,00 € kann zum Teil mit einer Unterdeckung aus dem Jahr 2012 von 4.996,00 € verrechnet werden. Die dann noch bestehende Überdeckung 2010 von 88.948,00 € sowie die Überdeckung aus 2011 in Höhe von 39.310,00 € sind gemäß § 14 Abs. 2 KAG spätestens in den Jahren 2015 bzw. 2016 auszuglei- chen. 2. Im Bereich Wochenmärkte kann die bestehende Unterdeckung 2010 von 1.315,00 € mit einer Überdeckung 2012 von 10.079,00 € verrechnet werden. Die verbleibende Überdeckung 2012 in Höhe von 8.764,00 € ist spätestens im Jahr 2017 auszugleichen. 3. Die Unterdeckung von 1.148,00 € im Bereich Kunsthandwerkermärkte ist spä- testens im Jahr 2017 auszugleichen. 4. Im Bereich Jahrmärkte kann die bestehende Unterdeckung aus 2009 von 1.014 Euro nicht mit einer Überdeckung ausgeglichen werden. Im kommenden Jahr sollten die Gebührensätze für die Jahrmärkte neu kalkuliert werden. Im Rahmen der Neukalkulation soll über die Unterdeckungen der Jahre 2010 bis 2012 (2010: -3.245,00 €; 2011: -10.863,00 €; 2012: -17.187,00 €) eine Entscheidung getroffen werden 5. Die im Bereich Christkindlesmarkt bestehende Unterdeckung 2011 von 7.982,00 € ist spätestens im Jahr 2016 und die Unterdeckung 2012 in Höhe von 14.951,00 € im Jahr 2017 auszugleichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 6. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2014. Die Verwaltung wird im Frühjahr 2014 die Gebührensätze für den Großmarkt, die Wochen- und Kunsthandwerkermärkte, die Jahrmärkte sowie den Christkindlesmarkt überprüfen und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit eine neue Gebührenkalkulation vorlegen. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (An- lage) wie folgt dar: 2009 0,00 € 2010 +85.703,00 € 2011 +20.465,00 € 2012 -24.522,00 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt – nach Vorbe- ratung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2009 bis 2012 bei den Märkten zu. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2014. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunter- deckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Vorlage: 2013/0202 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt - nach Vorbera- tung im Hauptausschuss - der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2009 bis 2012 bei den Märkten zu. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2014. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Dem stimmen Sie auch alle zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Januar 2014