Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2012 beim Badischen KONServatorium
| Vorlage: | 2013/0197 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Badisches Konservatorium |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0197 6 öffentlich Dez. 3 Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2012 beim Badi- schen KONServatorium Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 05.12.2013 2 Vorberatung Hauptausschuss 10.12.2013 5 Vorberatung Gemeinderat 17.12.2013 6 Antrag an den Gemeinderat / Verwaltungsrat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat am 05.12.2013 und im Hauptausschuss am 10.12.2013 - auf die Rückfor- derung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 5.847,71 Euro für 2012 zu verzichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 35.965,92 € Mehraufw. z. bish. Regelung: 5.847,71 € keine voll je nach Anzahl der SGE Anträge durch Umstel- lung ab 2011 sinkend Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß der im Jahr 2010 geltenden Richtlinien zur Durchführung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONS- ervatorium stehen dem Badischen KONServatorium jährlich 2 % der voraussichtlichen Ge- bühreneinnahmen zur Gewährung von Schulgeldermäßigungen aus sozialen Gründen zur Verfügung. Wird diese Grenze um mehr als 3 % überschritten, sind alle Einzelermäßigungen anteilig um den Überschreitungsbetrag zu kürzen (vgl. Punkt 3.3 der Richtlinien zur Durch- führung der Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen gem. § 15 der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium – Anlage I in der Fassung bis 31.12.2010). Der Betrag war seit Beschluss im Jahr 2000 – 2006 jeweils ausreichend. Im Jahr 2007 betrug die Überschreitung 1.425,84 Euro. Im Jahr 2008 waren es 14.754,41 Euro und im Jahr 2009 19.503,17 Euro. Im Jahr 2010 wurde er um 30.012,96 Euro überschritten. Mit der Einführung der neuen Richtlinien zur Schulgeldermäßigung am Badischen KONS- ervatorium im Jahr 2011 ist die Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages wieder rück- läufig. Im Jahr 2011 wurde der Betrag für die Schüler und Schülerinnen, die noch nach der alten Richtlinie gefördert wurden, um 17.637,56 Euro überschritten. Für das Jahr 2012 be- trägt der Überschreitungsbetrag noch 5.847,71 Euro. Im Jahr 2012 standen insgesamt 30.118,21 Euro für die Gewährung von Ermäßigungen aus sozialen Gründen gemäß alter Richtlinie zur Verfügung. Bei den 46 Ermäßigungsempfän- gern handelt es sich in 39 Fällen um Empfänger der Grundsicherung. Im Vergleich zum Vor- jahr sank die Zahl um 27 Berechtigte. 1,68 % aller Schüler und Schülerinnen (55) nahmen im Jahr 2012 eine Schulgeldermäßigung, die nach alter Richtlinie gewährt wird, in Anspruch. Dies führte im Jahr 2012 im Bereich Schulgeldermäßigung zu Gesamtausgaben von 35.965,92 Euro und somit zu einer Überschreitung des Höchstbetrages um 5.847,71 Euro. Den Richtlinien gemäß wären somit alle Einzelermäßigungen anteilig um den Überschrei- tungsbetrag zu kürzen. Es handelt sich hierbei um rund 16,26 % pro Zahlungspflichtigen. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Rückforderungen in vielen Fällen nicht be- glichen werden können und dann lediglich verzögert abgesetzt werden müssten. Der zeitli- che und personelle Aufwand für die fallgenaue Errechnung und Umsetzung der Rückzahlung ist entsprechend hoch. Seit 1. Januar 2011 werden neu eingehende Anträge auf Gebührenermäßigung an den Karlsruher Pass gekoppelt und abgerechnet. Daher handelt es sich bei der Förderung nach Ergänzende Erläuterungen Seite 3 alter Richtlinie um eine auslaufende Förderung, die in den nächsten Jahren aufgrund von Abmeldungen jeweils noch geringer werden wird. Zusätzlich zu o.g. Anträgen nach alter Richtlinie haben im Jahr 2012 am Badischen KONS- ervatorium 194 Zahlungspflichtige für 261 Kinder einen Karlsruher Kinderpass vorgelegt. Das entspricht einer Schulgeldermäßigungssumme, die über den Karlsruher Pass abge- rechnet wird, von 87.015,73 Euro. Insgesamt wurde eine Schulgeldermäßigungssumme von 122.981,65 Euro für das Jahr 2012 bewilligt. Das Badische KONServatorium entwickelt sich somit immer stärker zu einem breit aufge- stellten Anbieter für Kinder und Jugendliche aus allen Bevölkerungsgruppen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt - nach Vorberatung im Verwaltungsrat am 05.12.2013 und im Hauptausschuss am 10.12.2013 - auf die Rückfor- derung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 5.847,71 Euro für 2012 zu verzichten. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Überschreitung des jährlichen Höchstbetrages der Schulgeldermäßigung 2012 beim Badischen KONServatorium Vorlage: 2013/0197 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt - nach Vorbe- ratung im Verwaltungsrat am 05.12.2013 und im Hauptausschuss am 10.12.2013 - auf die Rückforderung des Überschreitungsbetrages in Höhe von 5.847,71 Euro für 2012 zu verzichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Verwaltungsrat des Badischen Konservatoriums und im Haupt- ausschuss: Ich bitte um das Kartenzeichen. - Zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2014