Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 2013/0196
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.11.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Friedhofs- und Bestattungsamt
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2013

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlagenübersicht Friedhof
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    Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebüh- renobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2014 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbarien und Grüfte Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen von Erdbestatteten Anlage 10 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 11 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 12 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 13 Seit 01.01.2013 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 14 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

  • Anlage 1 Friedhofsatzung
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    Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBI. Seite 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Art. 29 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. Seite 65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 17. Dezember 2013 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2012 (Amtsblatt vom 21. Dezember 2012), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18.12.2012, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 1a Friedhofsatzung
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    Kein Text verfügbar

  • Anlage 2 Friedhofsatzung
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    Kein Text verfügbar

  • Anlage 3 Friedhofsatzung
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    Kein Text verfügbar

  • Anlage 4 Friedhofsatzung
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    Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014612.126,56 Euro abzgl. sonstige Erlöse-560,49 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-27.492,93 Euro Gebührenbedarf 2014584.073,14 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 1.1.1Erwachsene und Kinder 545,93545,006.750183.937,50 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 682,41682,0061016.640,80 über 10 Jahre (Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld371,38339,0058513.221,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahren im 103,0577,001.27016.298,33 Kleinkinderfeld 1.1.5Erwachsene und Kinder 743,72743,001104.086,50 über 10 Jahre anonym 1.2.1Urnenreihengräber485,02485,0012.340299.245,00 1.2.2Urnenreihengräber anonym682,81682,001.27543.477,50 Gebührenaufkommen gesamt576.906,63 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-7.166,51 Kostendeckungsgrad98,77% noch zu verrechnen: 10.000,00 Euro 38.878,54 Euro 18.367,64 Euro * Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)

  • Anlage 5 Friedhofsatzung
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    Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20142.417.449,79 Euro abzgl. sonstige Erlöse-2.216,96 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-70.747,12 Euro Gebührenbedarf 20142.344.485,71 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren- VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 2.1.1Erdbestattungswahlgrab65,9465,0027.4501.784.250,00 an Wegen und in Feldern 2.1.1.1 jede weitere Grabstätte46,5146,002.00092.000,00 2.1.2an bevorzugten Plätzen108,50108,00758.100,00 2.1.2.1 jede weitere Grabstätte89,0789,00504.450,00 2.2Urnenwahlgrab60,8060,007.000420.000,00 2.2.1jede weitere Grabstätte41,3741,00753.075,00 Gebührenaufkommen gesamt2.311.875,00 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-32.610,71 Kostendeckungsgrad 98,61% noch zu verrechnen: 51.000,00 Euro 98.925,28 Euro 25.982,78 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)

  • Anlage 6 Friedhofsatzung
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    Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen, Grüfte u.a. Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014983.012,88 Euro abzgl. sonstige Erlöse-901,96 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-58.600,45 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-17.720,48 Euro Gebührenbedarf 2014905.789,99 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro Urnennischen 3.1.1in Kolumbarien120,77120,007.200864.000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,3860,005300,00 3.2im Bürklinschen Mausoleum (Obergeschoß)213,25213,008417.892,00 3.3im Bürklinschen Mausoleum (Kellergeschoß)133,10133,00151.995,00 3.4Grüfte 3.4.11. Größe (eintürig)182,42182,00407.280,00 3.4.22. Größe (zweitürig)305,72305,00247.320,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)429,03429,0041.716,00 Gebührenaufkommen gesamt900.503,00 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-5.286,99 Kostendeckungsgrad99,42% noch zu verrechnen: 65.000,00 Euro 75.440,47 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)

  • Anlage 7 Friedhofsatzung
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    Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201417.373,50 Euro abzgl. sonstige Erlöse-15,84 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)-2.820,43 Euro Gebührenbedarf 201414.537,23 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren- VorschlagGrabstätten- obergrenze obergrenzeneu Multiplikator Geb.Nr. Bezeichnungnettobrutto brutto EuroEuroEuro 6.1Baumpatenschaft an Wegen3.598,324.282,014.250,0082 6.2Baumpatenschaft in Feldern4.797,775.709,345.700,0090 Gebührenaufkommen gesamt neu 2014-58,24 Über-/Unterdeckung(-) in Euro99,60% Kostendeckungsgrad noch zu verrechnen: 2.820,42 EuroErgebnisausgleich 2012 (Gutschrift) Anlage 7 Gebühren- aufkommen neu netto Euro 5.857,14 8.621,85 14.478,99

  • Anlage 8 Friedhofsatzung
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    Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld €uro€uro€uro€uro€uro Benutzung der Leichenhalle, Deko90,0090,0090,0090,0090,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko295,00295,00295,00295,00236,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges340,00170,0085,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium42,0021,00 Öffnen und Schließen des Grabes375,00145,0054,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes173,00173,00 Einäscherung des Verstorbenen228,00114,00 und Aufbewahrung der Urne7,007,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.100,00835,00700,00700,00465,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.100,00835,00700,00700,00465,00 Erhöhung/Senkung (-) in €uro0,000,000,000,000,00 Anlage 8 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu €uroAlt €uro Tiefergraben einer Grabstätte243,00243,00 Erweiterter Grabaushub (Übergröße)104,00104,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit - an Werktagen bis 20.00 Uhr58,0058,00 - an Werktagen nach 20.00 Uhr sowie an97,0097,00 Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes156,00156,00 Durchführung amtsärztliche Leichenschau57,0057,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach Berechnungshinwei sAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a148.255,00149.266,20 Trauerhallen8b641.625,00642.535,88 Grabaushub (Erd)8c436.580,00437.038,12 Leichenträger8d330.946,00331.126,55 Einäscherungen8e753.078,99756.922,68 Urnenbeisetzungen/Umbettungen8f403.290,00405.062,40 2014€uro Über-/Unterdeckung (-) in €-8.176,85 Kostendeckungsgrad99,70% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 358.656,82€ bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze.

  • Anlage 8a Friedhofsatzung
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    Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014230.698,59 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-81.221,20 Euro abzgl. sonstige Erlöse-211,19 Euro Gebührenbedarf 2014149.266,20 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung90,6290,001.630146.700,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichen- 4.4.3.1halle außerhalb der Arbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr58,5058,005290,00 4.4.3.2während sonstigen Zeiten97,5097,005485,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes156,00156,005780,00 Gebührenaufkommen gesamt148.255,00 2014 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.011,20 Kostendeckungsgrad 99,32% noch zu verrechnen: -3.950,29 Euro -14.559,59 Euro Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 81.221,20 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)

  • Anlage 8b Friedhofsatzung
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    Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014914.171,91 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-277.435,62 Euro abzgl. sonstige Erlöse -1.836,85 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)7.636,45 Euro Gebührenbedarf 2014642.535,88 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.295,42295,002.175641.625,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 J. 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung295,42295,0000,00 4.2.2Kinder bis 10 J. 4.1.3Erdbestattung295,42236,0000,00 Kinder bis 2 J. im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt641.625,00 2014 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-910,88 Kostendeckungsgrad 99,86% noch zu verrechnen: -22.909,36 Euro Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 277.435,62 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)

  • Anlage 8c Friedhofsatzung
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    Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014446.653,58 Euro abzgl. sonstige Erlöse-407,83 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-9.207,63 Euro Gebührenbedarf 2014437.038,12 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre375,37375,00935350.625,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre145,98145,003435,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu54,6054,00154,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1/Tiefergraben einer Grabstätte/243,30243,0035085.050,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Übergroße Grabstätte104,27104,004416,00 Gebührenaufkommen gesamt436.580,00 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-458,12 Kostendeckungsgrad99,90% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)10.520,24 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)6.417,97 Euro

  • Anlage 8d Friedhofsatzung
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    Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014333.381,82 Euro abzgl. sonstige Erlöse-307,98 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-1.947,28 Euro Gebührenbedarf 2014331.126,55 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.340,03340,00935317.900,00 4.1.2Kinder bis 10 Jahre170,02170,002340,00 4.1.3Kinder bis 2 J. 85,0185,00185,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.42,5042,0030012.600,00 4.2.2Kinder bis 10 J.21,2521,00121,00 Gebührenaufkommen gesamt330.946,00 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-180,55 Kostendeckungsgrad 99,95% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)9.957,15 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)15.663,56 Euro

  • Anlage 8e Friedhofsatzung
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    Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014899.453,87 Euro abzgl. sonstige Erlöse-71.822,13 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-70.709,06 Euro Gebührenbedarf 2014756.922,68 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren- VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenze obergrenzeneu voraussichtlichen aufkommen nettobruttobruttoGebührenfälle neu netto Geb.Nr. BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.191,88228,34228,003.340639.932,77 4.2.2Kinder bis 10 J.95,94114,17114,00195,80 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts.6,407,617,003.34019.647,06 4.4.5Durchführung Amtsärztliche Leichenschau48,5057,7257,001.95093.403,36 Gebührenaufkommen gesamt753.078,99 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-3.843,69 Kostendeckungsgrad 99,49% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)70.709,06 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)142.327,51 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)163.833,04 Euro

  • Anlage 8f Friedhofsatzung
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    Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr sowie der Gebühr für Urnenumbettungen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014386.094,73 Euro Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2014 (Urnenumbett.)28.285,68 Euro abzügl. sonstige Erlöse-352,21 Euro abzügl. sonstige Erlöse, (Urnenumbett.)-25,84 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-8.939,95 Euro Gebührenbedarf 2014405.062,40 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-173,84173,001.880325.240,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.3.1Umbettung einer Urne324,50324,003511.340,00 5.3.1.1 Umbettung einer Urne im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung220,20220,00347.480,00 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts.266,56266,00359.310,00 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,91312,0016049.920,00 Gebührenaufkommen gesamt403.290,00 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.772,40 Kostendeckungsgrad99,56% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift Urnenbeisetzungen)15.941,73 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift Urnenumbettungen)1.042,78 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift Urnenumbettungen)-2.717,40 Euro

  • Anlage 9 Friedhofsatzung
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    Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Ausgrabung und Umbettung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201417.078,73 Euro abzgl. sonstige Erlöse-15,59 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Lastschrift)2.241,24 Euro Gebührenbedarf 201419.304,38 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung Verstorbener (Ausgrabung und Wiederbestatten innerhalb Karlsruher Friedhöfe) 5.1.1.1 vor Ablauf der Ruhezeit3.217,403.217,0013.217,00 5.1.1.3 vor Ablauf der Ruhezeit im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung2.502,422.502,0025.004,00 5.1.1.2 nach Ablauf der Ruhezeit2.502,422.502,0037.506,00 5.2.1Ausgrabung Verstorbener zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung, oder zur Wiederbestattung im 2.144,932.144,0012.144,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.429,951.429,0011.429,00 Gebührenaufkommen gesamt19.300,00 2014neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4,38 Kostendeckungsgrad99,98% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2011 (Lastschrift)-2.008,86 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)38,31 Euro

  • Anlage 10 Friedhofsatzung
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    Anlage 10 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Marktzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 30.06.12 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 61 Kredite, deren Nominalhöhe 282.944.753,41 Euro betrug. Davon waren bereits 132.747.897,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 150.196.856,03 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,390% ergab. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 11 Friedhofsatzung
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  • Anlage 12 Friedhofsatzung
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  • Anlage 13 Friedhofsatzung
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  • Anlage 14 Friedhofsgebührensatzung
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    Anlage 14 ____________________________________________________________________________________________ - 1 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2013 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2012 (Amtsblatt vom 21. Dezember 2012) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Art. 28 Achte An- passungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. S.65) und der §§ 2 und 13 des Kommunalab- gabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 29. Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des ange- schlossenen Gebührenverzeichnisses. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leistung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 2 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2013 § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden o- der für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehrstelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablauf- zeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungs- betrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestat- tungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Fried- hofes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 3 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2013 i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maß- gabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. 1 Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. November 1987 außer Kraft. 1 Die letzte Fassung vom 18. Dezember 2012 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

  • Friedhofgebührensatzung
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    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.12.2013 2013/0196 3 öffentlich Dez. 5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 22.11.2013 2 vorberaten Hauptausschuss 10.12.2013 3 vorberaten Gemeinderat 17.12.2013 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), lt. Anlagen 1 und 1 a. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2013 eine Änderung des Gebührenver- zeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Bestat- tungsgebühren für Erdbestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 4 bis 9) sind die nach den Vor- schriften des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvor- schläge der Verwaltung ausgewiesen. Sie enthalten weitgehende Kostendeckungen unter Berücksichtigung des Ergebnisausgleichs 2010 ff. Nach der vom Kommunal- abgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kosten- rechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorlie- genden Gebührenkalkulation -53.303,67 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtaus- schöpfen der Gebührenobergrenzen durch Rundungsdifferenzen sowie fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1 a bei. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 1,13 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2007 mit 4,5 % ver- zinst (vgl. Anlage 10). 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2010 mit einem Teilbetrag in Höhe von +247.644,42 Euro bei der Gebührenkalkulation 2014 zu berücksichtigen. Ferner soll die Kostenüberdeckung aus 2011 mit einem Teilbetrag von +15.479,24 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2012 mit einem Teilbetrag in Höhe von -4.816,02 Euro in die Gebührenkalkulation 2014 einbezogen werden (Anlage 12). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2010, saldiert +127.758,77 Euro, 2011 saldiert +364.642,64 und 2012 saldiert +284.319,57 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Einzelfeststellungen 2.1.1 Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Die gestiegenen Personalaufwendungen und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten führt im Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation zu un- terschiedlichen Gebührenanpassungen bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, mehrstelligen Wahlgrabstätten und Grüfte. Bei der Kalkulation der Nutzungsrechtsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Nutzungsrechtsgebühren für Kinder- und Kleinkindergräber liegt wie bisher zwi- schen 75 % und 92 %. 2.2 Bestattungsgebühren Durch die Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen der Jahre 2010, 2011 und 2012 können die Bestattungsgebühren auf dem Niveau des Jahres 2013 gehalten werden. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Bestattung von Kindern bis 2 Jahre beläuft sich wie bisher auf ca. 88 %. Aufgrund der niedrigen Fallzahlen haben diese Gebühren aber nur eine untergeord- nete Bedeutung. 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebüh- renfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzube- ziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich damit im Haushaltsjahr 2014 auf 358.656,82 Euro. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüber- deckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsge- bührensatzung) laut Anlagen 1 und 1 a. Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Dezember 2013

  • TOP 3 Protokoll
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 56. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 17. Dezember 2013, 15:00 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage: 2013/0196 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) laut Anlagen 1 und 1a der Vorlage. Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Ich sehe auch nur gelbe Karten. - Einstimmig so beschlossen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Februar 2014