Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeiträgen
| Vorlage: | 2013/0183 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.10.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0183 2 öffentlich Dez. 4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstat- tungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006: 8. Änderungssatzung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.11.2013 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegen- den Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen -9,00 % und +11,10 %. Im Mittel betrachtet reduzieren sich die Einheitssätze um rund 3,80 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 3,54 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löh- ne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. 3. Verkehrsbegleitgrün Für gartenbauspezifische Leistungen ergeben sich beim Anlegen von Verkehrsgrün eine Reduzierung von 0,38 % und bei der Pflanzung von Bäumen eine Erhöhung von 1,71 %. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 B. Änderung einer Überschrift Im Rahmen der anstehenden Änderung soll die Überschrift des ersten Teils der Satzung aus redaktionellen Gründen wie folgt geändert werden: „Teil 1“ wird ersetzt durch „Erster Teil“. C. Anpassung des Satzungstextes 1. § 11 – Mehrfacherschließung Im zweiten Satz wird das Wort „Erschließungseinheit“ durch das Wort „Abrechnungsein- heit“ ersetzt. Mit der Novelle des Kommunalabgabengesetzes 2005 wurde der Begriff der Abrech- nungseinheit in § 37 (3) eingeführt und ersetzte den bis dahin in § 130 Absatz 2 Satz 3 Baugesetzbuch definierten Begriff der Erschließungseinheit. 2. § 17 - Ablösung des Erschließungsbeitrags a) Absatz 6: „Die beitragsbefreiende Wirkung tritt mit der Bezahlung des Ablösungs- betrages ein.“ Auf Empfehlung des Regierungspräsidiums in seiner Funktion als Kommunalaufsicht wird der Absatz 6 aus Gründen der Rechtssicherheit gestrichen. Die Festlegung der beitrags- befreienden Wirkung wird im abzuschließenden Ablösevertrag geregelt. Diese Vorge- hensweise stellt auch die bisherige Praxis der Verwaltung dar. b) Absatz 7 wird zu Absatz 6. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträ- gen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle IX der Einheitssätze. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kos- tenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. April 2013 (GBI.S. 55,58), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalab- gabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 29 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBI.S. 65,68) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 19. November 2013 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungs- beträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2012 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 48 vom 30. November 2012 und Nr. 50 vom 14.12.2012), beschlossen: Artikel 1 (Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben) 1. Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle IX ergänzt. 2. Die Überschrift des ersten Teils erhält folgende Fassung: Erster Teil: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem KAG Seite 2 von 2 3. Des Weiteren werden im ersten Teil der Satzung folgende Anpassungen vorgenommen: 1. § 11 – Mehrfacherschließung Der zweite Satz erhält folgende Fassung: Dies gilt nicht für Grundstücke, die in einer Abrechnungseinheit liegen. 2. § 17 - Ablösung des Erschließungsbeitrags a) Absatz 6 entfällt. b) Absatz 7 wird zu Absatz 6. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 4 Erläuterungen zur 8. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2013 als auch nach denen von 2014 wie folgt berechnet: 2013 2014 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 413.658,-- € 412.972,-- € Entwässerung 1.035 m 214.555,-- € 211.244,-- € Bordsteine 2.071 m 126.952,--€ 134.822,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 33.879,-- € 36.741,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 4.335,-- € 4.703,-- € Grünflächen 259 m² 3.367,-- € 3.354,-- € Gehwege 3.191 m² 183.801,-- € 167.208,-- € Saumsteine 1.595 m 33.176,-- € 36.845,-- € Verbindungswege 150 m² 8.730,-- € 9.300,-- € Saumsteine 150 m 4.575,-- € 4.950,-- € Einzelbäume 13 Stück 11.792,-- € 11.995,-- € Beleuchtung 1.146 m 84.299,-- € 87.268,-- € 1.245.754,-- € 1.244.037,-- € davon trägt die Stadt 5 % 62.287,-- € 62.202,-- € zu verteilen 1.183.467,-- € 1.181.835,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2013 2014 12.904,-- € 12.886,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall - 0,14 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.